Klopperhorst
27.06.2006, 14:51
Gerade habe ich folgende eMail bekommen. Es ist wirklich krank, was sich einige Leute in D erlauben können.
Lieber NutzerInnen des beliebten IRC-Chatclients mIRC,
heute möchten wir uns noch einmal an Sie wenden. Wie Sie ja bereits über unsere Webseite mIRC erfahren haben, unterlag mIRC im Januar einem
Rechtsstreit mit einem Hamburger Fachanwalt für Internetrecht.
Die rein privat finanzierte Projektseite zum weltgrößten Chatprogramm mIRC sieht sich nun Anwaltskosten in Höhe mehrerer Tausend Euro gegenüber.
Viele Fragen erreichten uns zu den Hintergründen, die wir Ihnen heute gerne mitteilen möchten.
Im Januar 2005 hat ein anonymer Internetnutzer unsere Webseiten besucht und auch versucht das Chatprogramm mIRC zu downloaden.
Auf den Webseiten von mIRC.de ist es erforderlich, seine Emailadresse anzugeben, um einen Download-Link zu erhalten. Aus Scherz gab nun dieser
Nutzer statt seiner wahren eine zufällige Emailadresse simpelster Struktur ein (ähnl: cc@ccc.com). Die Emailadresse existierte jedoch zufälligerweise
und wurde einem Hamburger Fachanwalt zugestellt, der darin einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb sah und neben Zahlung von run 500 EUR Anwaltskosten
eine strafbewährte Unterlassungserklärung mit Zahlungsverpflichtung von jeweils über 5000 EUR pro künftiger Email von den Betreibern einforderte.
mIRC verweigerte die Abgabe dieser Erklärung, da die Emailadresse durch einen Dritten eingegeben wurde und die Betreiber von mIRC nicht
sicherstellen können, dass die Erstmail der Downloadanforderung und der erste Schritt des Double-OPT-IN für den mIRC-Newsletter (confirmed opt-in) tatsächlich die Person erreichen, die die Adresse in das Formular eingibt.
Auch wenn mIRC sicherstellte, dass die gesamte Domain des Anwaltes für den Erhalt der Newsletter gesperrt wurde und dies auch durch die Rechtsanwaltschaft von mIRC versichert wurde, erwirkte der Fachanwalt eine
Einstweilige Verfügung gegen mIRC.de bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 EUR, sicherzustellen, dass die Domain für alle Webdienste von
creative-workx Volker Cesinger gesperrt bleibt.
Gegen diese Einstweilige Verfügung legte mIRC erfolgreich Widerspruch ein und der Sachverhalt wurde durch das Landgericht Hamburg verhandelt.
Der gegnerische Anwalt forderte mIRC auf, keine Downloads mehr über die Eingabe von Emailadressen zuzulassen, sondern das Programm nur noch an
Nutzer anzubieten, wenn diese eine persönliche Anforderungs-Email an mIRC senden.
Dies hätte für ALLE DOWNLOADANGEBOTE zur Folge gehabt, dass jeder Nutzer verpflichtet wäre, einen INTERNET-Download nur noch per EMAIL anzufordern.
Diese unhaltbare Forderung wurde durch das Landgericht Hamburg nicht bestätigt und mIRC gewann diesen Rechtstreit.
Der Kläger ging nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung und forderte mIRC erneut auf, eine Strafbewährte Unterlassungsanzeige abzugeben
und sicherzustellen, keine Emails an seine Domain senden zu können. Zusätzlich wurde erneut gefordert, mIRC nur noch auf Emailanfrage den
Webnutzern zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung wurde zwar durch das Oberlandesgericht zurückgewiesen,
jedoch die erste OPT-IN-Email bzw. der Download-Link als wettbewerbsrechtlichen Verstoß und Eingriff in den Gewerbebetrieb des
Rechtsanwaltes gewertet und mIRC zur Zahlung aller Anwaltskosten aller Instanzen und der Einstweiligen Verfügung verurteilt .
Der Schritt zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Problematiken um OPT-IN-Mails sprengt den finanziellen Rahmen des Projektes mIRC.de, das
KEINERLEI Unterstützung durch den Hersteller erhält.
Die Seite ist alleinig werbefinanziert und diese Werbeeinnahmen decken auch nur einen Teil Datenkosten durch den Download-Traffic - einer der Gründe,
warum mIRC.de keine direkten Downloads anbietet.
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Lieber NutzerInnen des beliebten IRC-Chatclients mIRC,
heute möchten wir uns noch einmal an Sie wenden. Wie Sie ja bereits über unsere Webseite mIRC erfahren haben, unterlag mIRC im Januar einem
Rechtsstreit mit einem Hamburger Fachanwalt für Internetrecht.
Die rein privat finanzierte Projektseite zum weltgrößten Chatprogramm mIRC sieht sich nun Anwaltskosten in Höhe mehrerer Tausend Euro gegenüber.
Viele Fragen erreichten uns zu den Hintergründen, die wir Ihnen heute gerne mitteilen möchten.
Im Januar 2005 hat ein anonymer Internetnutzer unsere Webseiten besucht und auch versucht das Chatprogramm mIRC zu downloaden.
Auf den Webseiten von mIRC.de ist es erforderlich, seine Emailadresse anzugeben, um einen Download-Link zu erhalten. Aus Scherz gab nun dieser
Nutzer statt seiner wahren eine zufällige Emailadresse simpelster Struktur ein (ähnl: cc@ccc.com). Die Emailadresse existierte jedoch zufälligerweise
und wurde einem Hamburger Fachanwalt zugestellt, der darin einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb sah und neben Zahlung von run 500 EUR Anwaltskosten
eine strafbewährte Unterlassungserklärung mit Zahlungsverpflichtung von jeweils über 5000 EUR pro künftiger Email von den Betreibern einforderte.
mIRC verweigerte die Abgabe dieser Erklärung, da die Emailadresse durch einen Dritten eingegeben wurde und die Betreiber von mIRC nicht
sicherstellen können, dass die Erstmail der Downloadanforderung und der erste Schritt des Double-OPT-IN für den mIRC-Newsletter (confirmed opt-in) tatsächlich die Person erreichen, die die Adresse in das Formular eingibt.
Auch wenn mIRC sicherstellte, dass die gesamte Domain des Anwaltes für den Erhalt der Newsletter gesperrt wurde und dies auch durch die Rechtsanwaltschaft von mIRC versichert wurde, erwirkte der Fachanwalt eine
Einstweilige Verfügung gegen mIRC.de bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 EUR, sicherzustellen, dass die Domain für alle Webdienste von
creative-workx Volker Cesinger gesperrt bleibt.
Gegen diese Einstweilige Verfügung legte mIRC erfolgreich Widerspruch ein und der Sachverhalt wurde durch das Landgericht Hamburg verhandelt.
Der gegnerische Anwalt forderte mIRC auf, keine Downloads mehr über die Eingabe von Emailadressen zuzulassen, sondern das Programm nur noch an
Nutzer anzubieten, wenn diese eine persönliche Anforderungs-Email an mIRC senden.
Dies hätte für ALLE DOWNLOADANGEBOTE zur Folge gehabt, dass jeder Nutzer verpflichtet wäre, einen INTERNET-Download nur noch per EMAIL anzufordern.
Diese unhaltbare Forderung wurde durch das Landgericht Hamburg nicht bestätigt und mIRC gewann diesen Rechtstreit.
Der Kläger ging nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung und forderte mIRC erneut auf, eine Strafbewährte Unterlassungsanzeige abzugeben
und sicherzustellen, keine Emails an seine Domain senden zu können. Zusätzlich wurde erneut gefordert, mIRC nur noch auf Emailanfrage den
Webnutzern zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung wurde zwar durch das Oberlandesgericht zurückgewiesen,
jedoch die erste OPT-IN-Email bzw. der Download-Link als wettbewerbsrechtlichen Verstoß und Eingriff in den Gewerbebetrieb des
Rechtsanwaltes gewertet und mIRC zur Zahlung aller Anwaltskosten aller Instanzen und der Einstweiligen Verfügung verurteilt .
Der Schritt zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Problematiken um OPT-IN-Mails sprengt den finanziellen Rahmen des Projektes mIRC.de, das
KEINERLEI Unterstützung durch den Hersteller erhält.
Die Seite ist alleinig werbefinanziert und diese Werbeeinnahmen decken auch nur einen Teil Datenkosten durch den Download-Traffic - einer der Gründe,
warum mIRC.de keine direkten Downloads anbietet.
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