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Tell05
24.06.2006, 11:25
Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

Gericht muss notorischen Kinderschänder laufen lassen, weil Juristen vor sieben Jahren Fehler machten Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung

Von Tanja Buntrock, Katja Füchsel und Kerstin Gehrke

Manfred L. ist frei – und die Polizei macht sich auf das Schlimmste gefasst. Denn Manfred L. ist ein Sexualstraftäter, und er hat es auf Kinder abgesehen. Fast 25 Jahre saß der notorische Rückfalltäter in Haft, seit 1973 war er neun Mal verurteilt worden. Vor seiner jetzigen Entlassung wollte die Staatsanwaltschaft die Notbremse ziehen und für Haft nach der Haft sorgen. Das Berliner Landgericht aber sah sich gestern aufgrund eines Justizfehlers bei der letzten Verurteilung gezwungen, den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuweisen. „Es fällt uns sehr, sehr schwer, diese Entscheidung zu verkünden“, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen. Denn der 56-Jährige sei ein „nach wie vor gefährlicher Mann“.

Es war der erste Berliner Prozess um Haft nach der Haft. Im vergangenen Januar hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereits für einen 36-jährigen Sexualstraftäter Jens A. die nachträgliche Sicherheitsverwahrung gefordert, die dann aber schon vor dem Prozess an zwei Gutachten scheiterte. Im Februar kam Jens A. frei, drei Wochen später hatte er sich nach Erkenntnissen der Ermittler in Bernau wieder an zwei Jugendlichen vergriffen. Derzeit wartet Jens A. im Gefängnis in Frankfurt (Oder) auf sein neues Verfahren. Es gilt als wahrscheinlich, dass der 36-Jährige dieses Mal nicht ohne Sicherheitsverwahrung davonkommt.

Manfred L. kam sogar wiederholt mit „einfacher“ Haft davon. „Es ist ihm immer wieder gelungen, die Richter zu überzeugen“, sagte Richterin Eschenhagen. Mitte der 80er Jahre sei dem Angeklagten bereits Sicherungsverwahrung angedroht worden. In den Prozessen aber zog L. dann alle Register, gestand, gab sich reuig und versprach, sich einer chemischen Kastration zu unterziehen.

Im Gefängnis fiel Manfred L. dann schnell wieder in seine alten Gewohnheiten zurück: Er schwänzte Therapiestunden, holte sich nur noch unregelmäßig die Spritzen und setzte das Mittel ab, als er sich in einen Mithäftling verliebt hatte. War L. draußen, suchte er wieder die Nähe zu Jungen, lebte gegen Geld und kleinere Geschenke seine pädophile Neigung aus. Beide Gutachter kamen im jetzigen Verfahren zu dem Schluss, dass weiterhin eine erhebliche Gefahr von L. ausgehe, dass der Mann mit einer „dissozialen Persönlichkeitsstruktur“ ein Hang-Täter sei.

Für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung verlangt der Bundesgerichtshof aber, dass während der Haft „erhebliche“ neue Anhaltspunkte für einen möglichen Rückfall aufgetreten sein müssen.

Doch als der Gelegenheitsarbeiter Manfred L. vor sieben Jahren zum letzten Mal verurteilt worden ist, war hinlänglich bekannt, dass der Angeklagte gefährlich und therapieunwillig ist. Damals hatte sich Manfred L. an 13 Jungen vergangen. Gestern hieß es im Landgericht: Es sei nun einmal nicht möglich, mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung frühere Fehler der Justiz zu korrigieren. [...]

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/24.06.2006/2618891.asp

Über den grob fahrlässigen Umgang mit Sexualstraftätern wurde schon oft diskutiert, aber es gibt immer wieder Situationen, die in mir einfach nur noch Wut und Unverständnis im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Triebtäter hervorrufen, wie bei diesem "Beispiel". Wie oft müssen Kinder und Jugendliche noch geschändet und ermordet werden, bis die bestehenden Gesetze endlich mal mit aller Konsequenz durchgesetzt werden? Aber vielleicht ist das in einem Land wie Deutschland, mit bekennenden pädophilen Politikern á La Volker Beck, auch nicht durchsetzbar.

Time
24.06.2006, 11:38
Unfassbar! X(

shigymigy
24.06.2006, 12:55
Richter und Staatsanwälte = Tätertröster.

Sie und Gutachter sollten beim erneuten Rückfall als Mittäter angeklagt werden.

Chaos
24.06.2006, 18:46
Ich sag ja immer, dass ein Sexualstraftäter nur bei positiven Gutachen entlassen werden darf, hier liegen Gutachten vor, die eine hohe Rückfallgefahr attestieren. Eine Gesetzesänderung ist notwendig.

meckerle
24.06.2006, 19:19
Ich sag ja immer, dass ein Sexualstraftäter nur bei positiven Gutachen entlassen werden darf, hier liegen Gutachten vor, die eine hohe Rückfallgefahr attestieren. Eine Gesetzesänderung ist notwendig.
In diesem Fall attestieren die Gutachter mal die Gefährlichkeit. Bravo !

Aber: wieviele Straftäter sind schon aufgrund von Gutachten frühzeitig aus der Haft entlassen worden ?
Kaum waren sie in Freiheit, machten sie genau dort weiter, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört hatten.

Die Gutachter sollte man haftbar machen, für jeden Kriminellen der aufgrund von Gutachten rauskommt und rückfällig wird.

Chaos
25.06.2006, 00:28
Die Gutachter haben meistens Recht.
Außerdem werden ja leider lange nicht für jeden Verbrecher Gutachten angefertigt. Die Gutachter sollen nicht haftbar gemacht werden, dann gäbe es keine mehr. Die sind schon genug gestraft, wenn sie eine krasse Fehldiagnose abliefern, denn wer stellt sie denn dann noch ein? Nicht zu vergessen, dass man sich persönlich wohl auch nicht gerade gut fühlen wird, wenn ein Täter, den man als nicht rückfallgefährdet diagnostiziert hat dann jemanden umbringt und man sich quasi eine Schuld am Tod eines Menschen vorhalten muss.

Mauser98K
25.06.2006, 06:24
Mal sehen, wann ein kleiner Junge diesen "Justizfehler" mit seinem Leben bezahlen muß.

Wäre ich dessen Vater, würde ich Maßnahmen, auch illegale, gegen die Verantwortlichen treffen.

Würfelqualle
25.06.2006, 07:29
Geschlossener Maßregelvollzug nach § 63 wäre für den am Besten.



Gruss vonne Würfelqualle

Mauser98K
25.06.2006, 07:32
Geschlossener Maßregelvollzug nach § 63 wäre für den am Besten.



Gruss vonne Würfelqualle

Ein Streich mit dem Richtschwert wäre am billigsten.

Tell05
25.06.2006, 09:00
Nochmal nachgelegt:

Sex-Täter setzte Jungen unter Drogen
Neue Details zum freigelassenen Pädophilen aus Lichtenberg
Von Hans H. Nibbrig
"Es hat den Anschein, als sei die Justiz ganz schön an der Nase herumgeführt worden." Mit diesem Satz kommentierte gestern eine Berliner Staatsanwältin den Fall des mehrfach vorbestraften Sexualtäters Manfred L. Der 56jährige Lichtenberger mußte am vergangenen Freitag nach siebenjähriger Haft auf freien Fuß gesetzt werden, obwohl Richter, Staatsanwalt und Gutachter ihn übereinstimmend als extrem rückfallgefährdet eingestuft haben.


Wie berichtet hatte die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Verhängung einer Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe gefordert, da sich L. als therapieunwillig erwiesen habe. Das Gericht lehnte dies am Freitag ab. Seine Begründung: Die angeführte Therapieunwilligkeit des notorischen Sexualtäters sei bei der letzten Verurteilung 1999 bereits bekannt gewesen; eine nachträgliche Sicherungsverwahrung könne jedoch nur verhängt werden bei neuen Erkenntnissen, die sich nach dem jüngsten Urteil ergeben haben.

Offiziell wollte sich gestern niemand zu den Fehlern in dem früheren Verfahren äußern. Doch sowohl von Richtern wie auch von Staatsanwälten wurde mehrfach Kritik laut. "Was nützen Gesetze, wenn sie nicht konsequent umgesetzt werden", fragte ein Kripo-Beamter.

In der Tat scheint es Manfred L. in der Vergangenheit immer wieder gelungen sein, die Richter von seinen "Besserungsabsichten" zu überzeugen. Bereits Mitte der 80er Jahre drohte ihm ein Richter bei einem Rückfall Sicherungsverwahrung an. L. wurde noch mehrfach rückfällig, trotzdem ist es bei der Androhung geblieben. Zweimal ließen sich die Richter von seinen Versprechungen, Therapien zu beginnen, überzeugen, beide Male brach L. die Therapien nach kurzer Zeit ab. [...]

http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/06/25/berlin/837498.html

GnomInc
25.06.2006, 11:06
Lieber Tell,

in diesem Fall des Manfred L. treffen mehrere Handlungslinien zusammen und
lassen die Konsequenz nicht nur wie Realsatire erscheinen - nein es ist die
REALITÄT !

1. Wir leben mit einem Strafrecht , welches Ende des 19. Jahrhunderts auf
den Weg gebracht wurde und mit geringen Anpassungen unsere HEUTIGES Leben
zuverlässig regeln soll - absurd , nicht ?
Fakt ist das z.B. ,dasEigentumsdelikte wesentlich höherrangig abgestraft werden
, als Gewaltdelikte - und selbst das nicht immer ( siehe die Lächerlichkeit des
Strafmasses bei Börsenschwindel ,Geldwäsche , betrügerischem Bankrott etc )

2. Wir leben mit einer Gerichtsordnung , welche unterstellt , das die
Rechtswahrer sich ausreichend und fleissig mit den übertragenen Fällen
befassen ( nach eigenem Gutdünken des Richters ) und ohne die tatsächliche
Arbeitsbelastung von heute einzukalkulieren

3. Wir leben mit einer Strafprozessordnung , welche eine Vielzahl von Beweis-
mitteln und deren Einbringung zulässt ( was zur Verzögerung von Seiten der
Beklagten ausgiebig genutzt wird ) und in welcher eine Staffelung von
Verfallsterminen und Anfechtungsmöglichkeiten dazu führt , dass u.a.
- Untersuchungshaft aufgehoben werden muss , da die Anklage nicht schnell
genug erstellt werden konnte sogar für Mordverdächtige !
- sich Prozesse durch 3 Instanzen uber zig Jahre schleppen lassen
- jeder kleine Verfahrensfehler zu Verfahrensbeendigung führen kann

4. Die derzeitige Generation von Richtern welche die ganze Palette der Verziehung
zum sog. " Gutmenschentum " durchgemacht haben und
der Ansicht folgen , dass diese Haltung positiv für die Gesellschaft wirkt
( deshalb auch die Vermutung von letztendlicher " Einsicht " ,
"Umerziehungerfolg ", * Besserungspotential* , *schlimmer
ursächlicher Einflüsse aus der Kindheit " etc - immer zugunsten auch unverbesserlicher
Straftäter

Ich folgere aus diesen Gemengelagen heraus kann die Situation der Justiz
in der BRD gar nicht anders , als immer wieder solche vernunftwidrigen
Beispiele zu produzieren , wie du uns gezeigt hast.

Einige grundhafte Veränderungen sind im Justizbereich der BRD dringend
erforderlich - das ist sogar die Einstellung vieler Richter und Staatsanwälte.
Rechtsanwälte leben von diesem Chaos und wollen selbstredend nichts
ändern,

Die Forderung muss lauten : " Wir wollen eine andere Justizpolitik"

Tell05
25.06.2006, 11:33
@GnomInc

Danke, für eine sachliche, informative und ausführliche Antwort zum Thema. Da ich Vater und Großvater bin, berühren mich Taten solcher Verbrecher besonders. Das Problem ist, dass Emotionen und Verstand in der Behandlung dieser Täter bei mir oft einen Widerspruch hervorrufen. Ich gebe gerne zu, dass bei extrem schlimmen Vorfällen, selbst die Forderung nach Todesstrafe zu meinem Gedankengut gehört. Diese wird allerdings nur durch mein aufgewühltes Seelenleben aktiviert. Mein Verstand sagt mir zum Glück etwas anderes. Strikter Gebrauch und Anwendung der Sicherungsverwahrung wäre doch ersteinmal ein Schritt in die richtige Richtung, eine Überarbeitung und Neufassung des Strafrechts ist aber trotzdem unbedingt erforderlich.


Wir leben mit einem Strafrecht , welches Ende des 19. Jahrhunderts auf
den Weg gebracht wurde und mit geringen Anpassungen unsere HEUTIGES Leben
zuverlässig regeln soll - absurd , nicht ?

Das war mir im groben bekannt, nur, da stellt sich die Frage: Wer bremst hier, wer stellt sich dagegen, wer könnte etwas ändern/verbessern?
MFG

GnomInc
25.06.2006, 11:52
[B]Das war mir im groben bekannt, nur, da stellt sich die Frage: Wer bremst hier, wer stellt sich dagegen, wer könnte etwas ändern/verbessern?
MFG

Hier ist eine präzise Aussage schwer festzumachen, aber eine Allegorie :

Wer bremst in der BRD die Einführung eines modernen , vereinfachten Steuer-
Rechts ? ( nicht auf einem Bierdeckel :-)

Die deutschen Rechtswissenschaftler / Universitätsprofessoren ergehen sich
sich nicht in solchen Arbeitsprojekten( Wo man ihren Schwerpunkt vermuten
sollte ? )- wer macht sich denn gerne unpopular in der Juristen -Gemeinschaft?
Sie kommentieren lieber gern äusserst wissenschaftlich bestehendes Recht .

Die Politiker sehen es gern , wenn dieses Problem ruht - deshalb immer diese
Dauerkommentare ( Der Rechtsrahmen ist ausreichend - wir brauchen
keine Änderungen ) .
Grundhafte Änderungen würden eine gewaltigen Änderungsbedarf im
Gesamtkontext der Gesetzespakete bedeuten !! -parlamentarische Arbeit !!

Auch könnte die äusserst unliebsame Verfassungsdebatte mit Staatsziel-
bestimmung wiederbelebt werden - grosse Angst vor Machtverlust !!

Die Verwaltung mit ihrer starken Beamtenschaft müsste Umlernen / Umdenken
-das ist ja lästig und richtig Arbeit ....

Man hat schon zu tun mit weiterer Verrechtlichung des Ganzen - Stichwort
Einarbeitung von EU - Regelungen in die deutschen Gesetze....

Die gesamte Anwaltschaft hat hier ihre Lebens /Einkommensgrundlage ....

Das halte ich für das wichtigste an Hindernissen.

Chaos
25.06.2006, 13:03
Die Frage ist doch, wie inwiefern viele Regelungen nötig sind, es können z.B. viele Beweismittel eingebracht werden, aber ist das nicht vielleicht nötig, um in einem Prozess auch das wirklich Geschehene rekonstruieren zu können?

Auch ein Problem ist, dass die Richter einfach so über die Freilassung von Sexualstraftätern urteilen können, auch ohne psychologische Gutachten etc.

Und dass die Justiz überlastet ist, ist ja kein Geheimnis, kein WUnder, dass vieles lange dauert.

Es kommt ja drauf an, welcher Natur bestimmte Verahrenfehler sind, denn man kann ja nicht gegen die Prozessordnung verstoßen, wenn dadurch eine Fraktion einen Nachteil erleidet.

esperan
27.06.2006, 12:05
Die Gutachter haben meistens Recht.
Außerdem werden ja leider lange nicht für jeden Verbrecher Gutachten angefertigt. Die Gutachter sollen nicht haftbar gemacht werden, dann gäbe es keine mehr. Die sind schon genug gestraft, wenn sie eine krasse Fehldiagnose abliefern, denn wer stellt sie denn dann noch ein? Nicht zu vergessen, dass man sich persönlich wohl auch nicht gerade gut fühlen wird, wenn ein Täter, den man als nicht rückfallgefährdet diagnostiziert hat dann jemanden umbringt und man sich quasi eine Schuld am Tod eines Menschen vorhalten muss.

Gutachter kann man nicht haftbar machen ... dann gäbe es keine mehr. Jup, korrekt. Vielleicht sollte man einen Gutachter einstellen, der Gutachten über Gutachter macht, deren Gutachten von einem weiteren Gutachter begutachtet wird. So scherzhaft das gemeint ist ... . Man sollte sich mal mit der Gutachter-Szene beschäftigen, was sich da so rumtreibt. Wenn es nicht besser ist wie in der Politik, dann gute Nacht. Vielleicht juckt es den einen oder anderen gar nicht, ob er eine Fehldiagnose macht. Nicht jeder wird ein ausgeprägtes Gewissen in dieser sache mitbringen. Leid tun mir die, die eines haben. Fürwahr. Und dass in dieser Szene Leute wegen einem misslungenen Gutachten nicht mehr eingestellt werden glaube ich schlichtweg nicht. Denn dort herrscht bestimmt der Codex vor: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Gibt es einen Gutachter, dessen Gutachten nicht schon mal daneben gegangen ist ? Menschen sind so unberechenbar hinsichtlich dem Einschätzen ihrer Person, dass ich dies fast nicht glauben kann.

lg
esperan

wtf
27.06.2006, 12:10
Jetzt wo Bruno erlegt ist, sind ja wieder Kapazitäten frei.

Baxter
27.06.2006, 12:12
Ich sag ja immer, dass ein Sexualstraftäter nur bei positiven Gutachen entlassen werden darf, hier liegen Gutachten vor, die eine hohe Rückfallgefahr attestieren. Eine Gesetzesänderung ist notwendig.


Das Problem bei der beurteilung des Täters liegt daran das praktisch nur seine Angaben das Bild machen.

Momentan wird an der entwicklung neuer Moglichkeiten gearbeitet.

Hirmstrommessungen sollen dabei helfen, festzustellen wie so ein Mensch wirklich Tickt.

Momentan ist das noch alles im Anfangsstadion, jedoch kann inzwischen
in drei Tätergruppen Unterschieden weden.

Bei einem Versuch Straftäter nach dieser neuen Methode zu beurteilen
liegt die Trefferquote bei 90% richtiger einschätzung.

Es wird sich also in dem Bereich einiges ändern in Zukunft.

Coulter
27.06.2006, 12:40
Eine operative Zwangskastration hätte schon bei Antritt der Strafe veranlasst werden müssen. Unsere Justiz ist krank. Sie schützt die Täter und nicht die Opfer.