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Vollständige Version anzeigen : Urteil gegen Frank Rennicke



Edmund
31.01.2004, 22:08
Bei dem Urteil gegen Frank Rennicke (http://go.to/rennicke) (Liedermacher) soll der Richter folgenden Satz gesagt haben:

"...wer gegen die multikulturelle Gesellschaft ist, macht sich die Rassenidiologie des nationalsozialistischen Regimes zu eigen - dieses führt zu Verbrechen und muß mit der ganzen Schärfe des Gesetzes bekämpft werden...!"

Jetzt muß aber auch die CDU/CSU aufpassen, wer die multikulturelle Gesellschaft kritisiert oder gar ablehnt, kriegt ein Problem.

Schöne Zustände in Deutschland! :(

Diese BRD wird immer lächerlicher. :))

Und der Richter hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Siran
31.01.2004, 22:10
Hast du dafür auch irgend nen Beleg?

Edmund
31.01.2004, 22:12
Original von Siran
Hast du dafür auch irgend nen Beleg?
Hier, bitte! (http://www.nwbb.org/ea/Prozess.htm) :)

fryfan
31.01.2004, 22:18
ich hab mir den text zwar nicht ganz durchgelesen...aber DAS IST SCHWACHSINN! bald wird warscheinlich auch noch das tote hosen lied verboten in dem sie singen "Wir lieben unser Land"!

so langsam wird das doch lächerlich! wenn bands wie landser verboten werden ist das ja gerade noch ok (mit liedern wie "Sturmführer) aber bei so etwas, einfach nur LÄCHERLICH!

Siran
31.01.2004, 22:19
Tut mir leid, Edmund. Aber ein Zitat, bei dem sogar der Anfang des Satzes fehlt, kann nicht beurteilt werden. Je nachdem, was da steht, verändert sich der Sinn des Satzes durchaus. Mal abgesehen davon ist das ja auch keine unabhängige und neutrale Quelle.

Halteverbot
31.01.2004, 22:37
War natürlich klar liebe Siran, dass wieder wegen solchen unwichtigen Lapalien das Fundament dieses Urteils entzogen wird!
Wie soll dieser Satz bitte anders verwendet werden?

„...Wer gegen die multikulturelle Gesellschaft ist, macht sich die Rassenideologie des nationalsozialistischen Regimes zu eigen - dies führt zu Verbrechen und muß mit der ganzen Schärfe des Gesetzes bekämpft werden...!",

Wer soll hiermit angesprochen werden und vorallem was fehlt um an diesem Satz zu zweifeln?

Meiner Meinung nach ist es auch völlig gleichgütlig aus welcher Quelle dieses Urteil stammt, verändert werden darf es nicht, falls doch wäre es wohl strafbar.
Was soll eigentlich noch geschehen damit so manche einmal die Augen öffnen?

Siran
31.01.2004, 22:39
Es ist aber ein kleines "wer", Rudolf, was darauf hindeutet, dass da noch mindestens ein Nebensatz davor stand. Da so etwas den Inhalt eines Satzes sehr wohl verändern kann, ist das Zitat, so wie es da steht, wertlos.

Und da ich durchaus schon verfälschte bzw. komplett erfundene Zitate im Internet gefunden habe, möchte ich einfach eine neutrale Quelle für dieses Zitat. In keiner Zeitung, die ich noch finden konnte und die über den Fall berichtet hat, kam etwas derartiges vor.

Halteverbot
31.01.2004, 22:53
Da so etwas den Inhalt eines Satzes sehr wohl verändern kann, ist das Zitat, so wie es da steht, wertlos.

Wertlos ist dieses gewiss nicht!
Es ist doch absolut gleichgültig von wem die Rede ist. Um sich ein Urteil über die Abartigkeit dieses Satzes bilden zu können reichen mir schon folgende Wörter:
'gegen die multikulturelle Gesellschaft ist, macht sich die Rassenideologie des nationalsozialistischen Regimes zu eigen'
Welchen Sinn soll ein solcher Abschnitt haben?
Wohl kaum einen anderen als den, den wir hier zu Gesicht bekommen, oder nicht?


Und da ich durchaus schon verfälschte bzw. komplett erfundene Zitate im Internet gefunden habe, möchte ich einfach eine neutrale Quelle für dieses Zitat. In keiner Zeitung, die ich noch finden konnte und die über den Fall berichtet hat, kam etwas derartiges vor.

Das Problem ist doch schon, dass Gerichtsprotokolle meines Wissens nicht öffentlich gemacht werden. Da die Notizen des Protokollanten das einzig erlaubte Medium im Gerichtssaal darstellt, sollte es schwierig sein das Urteil schwarz auf weiss stehen zu haben.
Demnach kann ich mir es nicht erklären, wie sonst dieses Urteil hätte verfasst werden sollen, wenn nicht durch Augenzeugenberichte!?!?

Hinzu kommt noch, dass das absolut üerhöhte Strafmaß nicht auf irgendwelche 'rechtsgesinnten' Delikte zurückzuführen ist.
Es muss eine Verbindung zum NS hergestellt worden sein, sonst hätte das Urteil NIE dieses Ausmaß angenommen!
Jetzt hätte ich aber noch nie gehört, dass Rennicke den NS verherlicht hätte. Es passt also alles zusammen!
Dass er die Multikultigesellschaft abgelehnt hat, sollte klar sein. Es fehlt also nur noch eine Verbindung zum NS, um aus der geringen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Dies geschah anscheinend durch 'rassistisches' Gedankengut, welches ''zu Verbrechen führt(!)''

Edmund
01.02.2004, 10:38
"...wer gegen die multikulturelle Gesellschaft ist, macht sich die Rassenidiologie des nationalsozialistischen Regimes zu eigen - dieses führt zu Verbrechen und muß mit der ganzen Schärfe des Gesetzes bekämpft werden...!"
Weiß der Richter eigendlich, wieviel Prozent der BRD-Bürger er damit kriminalisiert???

l_osservatore_uno
01.02.2004, 11:05
Original von Edmund

"...wer gegen die multikulturelle Gesellschaft ist, macht sich die Rassenidiologie des nationalsozialistischen Regimes zu eigen - dieses führt zu Verbrechen und muß mit der ganzen Schärfe des Gesetzes bekämpft werden...!"
Weiß der Richter eigendlich, wieviel Prozent der BRD-Bürger er damit kriminalisiert???

... alles so stimmen sollte, wie's hier dargestellt wird, wär's interessant den Namen des Richters zu kennen.

Vielleicht heißt er ja Kaufman, Friedman, Mandelstam, oder ähnlich!?

:D

Enzo

Edmund
01.02.2004, 11:29
Original von l_osservatore_uno
... alles so stimmen sollte, wie's hier dargestellt wird, wär's interessant den Namen des Richters zu kennen.

Vielleicht heißt er ja Kaufman, Friedman, Mandelstam, oder ähnlich!?

:D

Enzo
"Richter Zimmert" heißt der Mann. :)
Quelle (http://www.nwbb.org/ea/Prozess.htm)

Frank Sinatra
05.02.2004, 20:42
Der hätte eher wegen seines Gesangs verurteilt werden sollen anstatt wegen seiner Texte...
:(Tut mir leid, aber so stelle ich mir den unehelichen Adoptivsohn von Troubadix und Daniel Küblblöd vor...