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Liegnitz
04.06.2006, 17:44
Millionenentschädigung für US-Libanesen in Diskriminierungsklage
04. Juni 2006 18:11 Uhr

Oakland (dpa) - Zwei aus dem Libanon stammende Fahrer des US- Paketdienstes FedEx haben in den USA mit einer Klage wegen Rassendiskriminierung am Arbeitsplatz Erfolg gehabt. Einem Zeitungsbericht zufolge sprach eine Jury den beiden umgerechnet rund 47 Millionen Euro Schadenersatz zu. Sie machten vor Gericht geltend, dass sie von einer Vorgesetzten zwei Jahre lang mit Ausdrücken wie «Kamel-Reiter» oder «Terroristen-Bomber» beschimpft worden seien. Ein FedEx-Sprecher nannte die Entschädigung «völlig überzogen».



was sagt man nur dazu?8o :( :( :( :(

Volyn
04.06.2006, 17:48
Pervers.

Daß die sowas hinnehmen da drüben. Ich meine, wir kriegen ja immer eins mit der Nazikeule übergebraten.
Aber warum lassen die anderen Europäer sich das auch alles gefallen?

Gibt es da dann die Indianerkeule und in 20 Jahren die Irakkriegskeule?

Kenshin-Himura
04.06.2006, 17:50
Dazu auch Folgendes:

Eine Frau in der ach so erzkonservativen USA, strich 500.000 $ ein:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,418961,00.html

Tja, dem Heimatland darf man in dieser Welt nicht angehören. Man sollte möglichst ausländisch sein, schwarz, weiblich, schwul, 30 Jahre aufwärts, Lehrer, Polizist. Schwul darf man sein, pädophil aber schon wieder nicht, geisteskrank auch nicht, höchtens geistlos.

Anti-Zionist
04.06.2006, 18:30
Einfach nur krass. So kann man natürlich auch reich werden. Lassen wir uns doch mal überraschen, zu welchen Bereicherungen unser ADG führt...

Gehirnnutzer
04.06.2006, 19:18
Einfach nur krass. So kann man natürlich auch reich werden. Lassen wir uns doch mal überraschen, zu welchen Bereicherungen unser ADG führt...

Du vergleichst Äpfel mit Birnen, da es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US.amerikanischen Gerichtssystem gibt.

1. Von den 47 Millionen geht je nach Vereinbarung ein Großteil an die Anwälte der Libanesen.
In Deutschland gibt es eine feste Vergütungsregel für Anwälte.

2. Solche Summen sind in Deutschland nicht möglich. Unsere Gesetzgebung, das BGB, das StGB, die StPO und die ZPO, setzen ein klaren Rahmen für tatsächliche Schäden und immaterielle Schäden.

3. Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, das bei dieser Entscheidung ein Geschworenengericht eingesetzt wurde (ist ja in den USA auch zivilrechtlich möglich) und da gilt für mich, das hier Emotionen entschieden haben und keine rechtlichen Gesichtspunkte.

@Off Topic
Über das ADG lasse ich mich aus, wenn ich den tatsächlichen, durch die Gesetzgebungsorgane beschlossenen Gestzestext kenne. Alles andere wäre eine Bewertung von durch die politischen Ausrichtung eingefärbten Vermutungen.

Zurück zum Thema:
Da hier ein Großteil kein echtes Rechtsempfinden haben und keinen Grundrespekt vor einem Menschen, sage ich folgendes:
Die Schadensumme ist bei weitem zu hoch, auch wird die Beleidung als Kamel-Treiber zu hoch bewertet, was aber eindeutig bestraft gehörte ist die Verleumdung als Terroristen-Bomber.

Anti-Zionist
04.06.2006, 19:31
Ich weiß, dass solche Summen hierzulande nicht möglich sind (schließlich gibt es keinen Fall hierzulande, der in solche Dimensionen stößt) - und auch, dass ein Großteil an Anwälte gehen würde. Meine Äußerung war auch so gemeint, dass man ein Gesetz leicht missbrauchen kann, wenn es nicht Grenzen setzt.

Gehirnnutzer
04.06.2006, 20:40
Anti-Islamist, Gesetze können nur immer so gut sein, wie diejenigen die sie machen.
Es ist die Frage, wo beginnt Diskriminierung und was ist wirklich Diskriminierung.
Gehe ich nach den Vorstellungen gewisser Menschen ist ja schon das Wort "nein" eine Diskriminierung, diese Vorstellungen zeugen von fehlenden Menschenverstand, meisten bei den Fundis einer gewissen hoffnungsfarbetragende Partei anzutreffen.
In dem erwähnten Fall kann man durch die Bezeichnung Terrorbomber von Diskriminierung sprechen, weil dies eine Verleumdung ist, hier wird jemand aufgrund seiner Herkunft für krimine0ll erklärt.
Das Problem mit der Diskriminierung und entsprechenden Gesetzen ist das man Gefahr läuft, garnicht die wirklich Diskriminierenden zu trifft, sondern jemanden, der nur selber Schaden von sich abwenden will. Folgendende Beispiele dürften dies verdeutlichen:
Ich beziehe mich jetzt zwar auf die Hautfarbe, aber diese Beispiele kann man auch mit Homosexuellen, Frauen etc. schildern:

1. Beispiel:
Ein Autohaus sucht einen Verkäufer, der hauptsächlich mit Kunden aus der Region, einer erzkonservativen, zu tun hat. Wir haben zwei Bewerber, einen weissen Deutschen mit relativ durchschnittlicher Qualifikation und einen Deutschafrikaner, der ein Ass in seinem Job ist. Die Lohnforderungen sind die Gleichen.
Der Deutsch-Afrikaner wird nicht eingestellt, das aufgrund seiner Hautfarbe eine beachtlicher Teil der Kundschaft dem Autohaus den Rücken kehren würden. Umsatzeinbussen und Gewinnverlust wären die Folge.
Natürlich ist dies eine Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, aber von wem geht die Diskriminierung aus? Nach den bisherigen Annahmen über das ADG dürfte der Deutschafrikaner jetzt das Autohaus verklagen und das wäre falsch, denn die Diskriminierung geht ja nicht vom Autohaus aus, hier sind es rein wirtschaftliche Gesichtspunkte, die zur Ablehnung führten. Die wirklich diskriminierenden Personen trifft es nicht, denn bei ihrer Kaufentscheidung spielt die Hautfarbe des Verkäufers eine Rolle.

2. Beispiel
Gleiche Ausgangslage, nur wird jetzt ein KFZ-Mechaniker gesucht, der keinen Kundenkontakt hat. Würde in diesem Fall das Autohaus den Deutschafrikaner ablehnen, so wäre die Klage gegenüber dem Autohaus berechtigt, denn in diesem Fall kann man von einer klaren Diskriminierung durch das Autohaus sprechen.

3. Beispiel
Wir haben jetzt ein umgekehrtes Qualifikationsverhältnis. Hier ist ganz klar das die Qualifikation ausschlageben für die Ablehnung war, eine Klage nach dem ADG müsste in diesem Fall ganz klar unzulässig sein.

4. Beispiel
Bei gleicher Qualifikation kommen wir zu den absoluten Schwächen des möglichen ADG, weil in solchen Fällen diverse charakterliche Faktoren eine Rolle spielen. Hier sollte man den Unternehmen Entscheidungsfreiheit lassen und Klagen aufgrund des ADGs nicht zulassen.

Eins dürfte klar sein, für den Beweis der Qualifikation, sind nicht subjektive Qualifikationsanahmen des Autohauses ausschlaggebend, sondern die schriftlichen Zeugnisse der Bewerber und etwaige Ergebnisse von Einstellungstests.

Sterntaler
04.06.2006, 20:58
na vielleicht werde ich dann die Bundesregierung verklagen, wegen Anti deutscher Diskriminierung

Gehirnnutzer
04.06.2006, 21:57
na vielleicht werde ich dann die Bundesregierung verklagen, wegen Anti deutscher Diskriminierung

Wenn es das Gesetz zulässt, kannst du es ja versuchen. Aber es wird dir schwerfallen, wirklich juristisch unumstößlich nachzuweisen, das die Bundesregierung dich als einzelne Person aufgrund deiner deutschen Herkunft diskriminiert.
Eher traue ich dir es zu, das du mit einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des ADG durchkommen würdest, sollte es beschlossen werden.