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Werter
26.01.2004, 22:16
Tausende Ex-Beamte von Praxisgebühr befreit?

Bundesinnenminister Otto Schily will Tausende pensionierte Beamte von der Praxisgebühr und allen Zuzahlungen der Gesundheitsreform befreien. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die von Schily vorgelegten Beihilferichtlinien berichtet, sollen alle Beamte, die nur die so genannte Mindestversorgung von 1266 (Ost: 1120 Euro) pro Monat erhalten, keine Zuzahlungen leisten müssen.

"Fürsorgepflicht des Staates"
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, bestätigte die Sonderregel. Der Zeitung sagte sie: "Diese Regelung wurde aufgrund der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten mit derart niedrigen Einkommen geschaffen." Von dem Sonder-Paragraphen profitierten vor allem frühpensionierte Beamte, die noch keine eigenen Pensionsansprüche aufbauen konnten. Im Gegensatz zu ihnen müssen bei den gesetzlich Versicherten selbst Sozialhilfeempfänger und Kleinrentner mit viel niedrigeren Einkommen Zuzahlungen leisten.
Quelle: http:www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2863842_TYP4,00.html
Noch Fragen?

Großadmiral
26.01.2004, 22:22
Naja, das halbgare Zeug muss halt weiter gekocht werden, wie man sehen kann!

Werter
26.01.2004, 22:31
Ich möchte doch hoffen, dass die Bevorzugung der Sesselpupser dann auch bald ein Ende finden wird. Das Ministerium warte nur noch auf eine Stellungnahme aus dem Anhörungsverfahren. Es ist aber schon schlimm genug, das man erst später von dieser Ungerechtigkeit absieht.

Siran
27.01.2004, 10:07
Also unter dem Link finde ich folgendes:


Praxisgebühr gilt auch für Ex-Beamte

Auch ehemalige Beamte mit kleinen Pensionen müssen nach Angaben des Bundesinnenministeriums die Praxisgebühr beim ersten Arztbesuch zahlen. Zwar seien Pensionäre mit den geringen Bezügen seit Jahren von Zuzahlungen und damit auch von der seit Jahresbeginn geltenden Praxisgebühr befreit, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. In Kürze werde aber eine Verordnung in Kraft treten, mit der rückwirkend zum 1. Januar die Praxisgebühr auch für diesen Personenkreis zur Pflicht werde. Das Ministerium warte nur noch auf eine Stellungnahme aus dem Anhörungsverfahren. Sobald diese eingetroffen sei, werde die Verordnung in Kraft gesetzt.

Das Ministerium widersprach damit einer Meldung der "Bild"-Zeitung. Diese hatte berichtet, Beamte, die nur die so genannte Mindestversorgung von 1266 (Ost: 1128) Euro pro Monat erhalten, sollten keine Zuzahlungen leisten müssen.

Also eigentlich das komplette Gegenteil, von dem, was da im Anfangstext steht...

Beleuchter
27.01.2004, 20:24
Siran du bist ein richtig schlauer Fuchs! Da kann man mal sehen, wie glaubwürdig die Bildzeitung ist stimmts?

Equilibrium
27.01.2004, 20:31
Wieso hat er denn den falschen Link gepostet?

Siran
27.01.2004, 20:32
Es beweist auf jeden Fall, dass du deine eigenen Links nicht liest. *g* Schließlich habe ich den Text genau von da.

wissen.nicht.glauben
27.01.2004, 22:26
Der Text bezieht sich auf die Bildzeitung. Wer kann hier nicht lesen??
Der Link bezieht sich auf die Tagesschau. Was ist verkehrt am Leitposting? Siran wie kommst du zu der Annahme, das Werter sich den Link nicht angesehen hat?

Siran
27.01.2004, 22:28
Weil er den Link als Quelle für seinen Artikel angibt...

Übrigens bedeutet ein Bezug auf die Bildzeitung nicht, dass der Text aus der Bildzeitung stammt.

Siran
27.01.2004, 22:31
Ach ja, Werter, hör auf, dich ständig neu anzumelden.