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Vollständige Version anzeigen : Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !



Lao-tse
27.05.2006, 12:18
Und das ist geltendes Gesetz in Deutschland ! Wird sicher lustig, wenn man bedenkt welche Ausländer bald den Status "EU-Bürger" erhalten, dann gehen hier eh die Lichter aus...........

http://bundesrecht.juris.de/freiz_gg_eu_2004/index.html

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

§ 6

Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

(1) Der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 kann unbeschadet des § 5 Abs. 5 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft) festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht eingezogen und die Aufenthaltserlaubnis-EU widerrufen werden. Aus den in Satz 1 genannten Gründen kann auch die Einreise verweigert werden.

(2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

(3) Der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt kann nach ständigem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet von mehr als fünf Jahren Dauer nur noch aus besonders schwer wiegenden Gründen festgestellt werden.

(4) Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken getroffen werden.

(5) Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.

(6) Vor der Feststellung nach Absatz 1 soll der Betroffene persönlich angehört werden. Die Feststellung bedarf der Schriftform.

Lao-tse
27.05.2006, 12:20
Ach ja:

Natürlich kann man auch nach Deutschland unbefristet einreisen wenn man keinen Job hat:


§ 2

Recht auf Einreise und Aufenthalt

(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

1.
Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,

Frei-denker
27.05.2006, 12:28
Zunächst mal gilt die Freizügigkeit für EU-Bürger. Die sind aber wohl nicht das Problem hier in Deutschland, zumindest bisher nicht.

Und was die Einwanderer aus Drittstaaten anbetrifft ist das Gesetz nichts Außergewöhnliches, denn wenn man jahrzehntelang Pro-Einwanderung-eingestellte Parteien wählt, gestalten diese die Gesetze natürlich auch entsprechend.

Lao-tse
27.05.2006, 12:33
Zunächst mal gilt die Freizügigkeit für EU-Bürger. Die sind aber wohl nicht das Problem hier in Deutschland, zumindest bisher nicht.


Richtig. Die Betonung sehe ich aber auf "bisher nicht". Sieht man sich die EU-Erweiterungspläne an (der ganze Balkan, Vorderasien etc.) und stellt sich vor, dass deren Bewohner ohne Job unbefristet nach Deutschland einreisen dürfen und bei kriminellen Handlungen wg. dieser Freizügigkeitsrichtlinie nicht mehr rausgeworfen werden können, dann sehe ich zappenduster für dieses Land.

Dieser Verlust der eigentlich wichtigsten nationalstaatlichen Souveränität, nämlich das Recht zu bestimmen, wer sich im eigenen Land aufhalten darf und wer nicht, ist für mich eines der größten Verbrechen das uns Politiker in den letzten 20 Jahren angetan haben.

Locutus
27.05.2006, 12:41
na dann, gute nacht deutschland - und das noch viel eher als bisher angenommen.

RosaRiese
27.05.2006, 12:54
Also man kann ja der EU sehr pessimistisch gegenüberstehen (was ich eigentlich auch selbst tue), aber der Sinn der EU ist doch eine Gemeinschaft ähnlich dem Staatenverbund der USA. Wie gesagt ob dies praktikabel oder sinnvoll ist lassen wir mal außen vor und begnügen uns einfach mal mit dem Beispiel USA in Bezug auf die hier geschilderte Vorgehensweise.

Wie ist es denn dort geregelt? Darf ein in Kalifornien verurteilter Straftäter, welcher seine Strafe abgesessen hat, dann nicht nach Oklahoma einreisen und sich dort nieder lassen?

Locutus
27.05.2006, 13:07
Also man kann ja der EU sehr pessimistisch gegenüberstehen (was ich eigentlich auch selbst tue), aber der Sinn der EU ist doch eine Gemeinschaft ähnlich dem Staatenverbund der USA. Wie gesagt ob dies praktikabel oder sinnvoll ist lassen wir mal außen vor und begnügen uns einfach mal mit dem Beispiel USA in Bezug auf die hier geschilderte Vorgehensweise.

Wie ist es denn dort geregelt? Darf ein in Kalifornien verurteilter Straftäter, welcher seine Strafe abgesessen hat, dann nicht nach Oklahoma einreisen und sich dort nieder lassen?

was in amerika gilt, ist wurscht egal. die EU hat auch etwas wie United (Union) im wort, aber schon aus der entstehungsgeschichte heraus kann man EU und USA nicht vergleichen.

die EU-(Überdehnung) zielt meiner meinung nach nur darauf ab, lohndumping betreiben zu können, und die EU zu zerstören, damit der doch recht große wirtschaftsraum hier nicht mehr so eine konkurrenz zu amerika darstellt.

mit welchen mitteln (sozialausbeutung, islamisierung) das geschieht ist erstmal zweitrangig.

bei den damals 15 staaten würde ich die gesetzgebung vielleicht etwas verstehen können, aber mit solchen staaten wie denen aus osteuropa, südeuropa und aus dem asiatischen raum ist das wirklich nur der nun vorgezogene dolchstoß für Europa.

RosaRiese
27.05.2006, 13:22
Ich habe nicht gesagt das man die EU mit der USA vergleichen kann. Ich habe gesagt das die EU im Prinzip sich die USA zum Vorbild gemacht hat was ihre Territoriale und teilweise auch Politische Zukunft betrifft.

Auch in den Staaten der USA gelten teilweise sehr unterschiedliche Gesetze. Also noch mal ist die hier genannte Rechtslage dann nicht unter diesem Aspekt genau nach diesem Vorbild ausgearbeitet und abgeleitet?

Du kannst mir aber gerne ein anderes Beispiel nennen in dem genau entgegengesetzt die Rechtslage ist, bezogen auf einen Staatenverbund, welcher sich am Beispiel EU oder der USA orientiert.

Lao-tse
27.05.2006, 14:18
Also man kann ja der EU sehr pessimistisch gegenüberstehen (was ich eigentlich auch selbst tue), aber der Sinn der EU ist doch eine Gemeinschaft ähnlich dem Staatenverbund der USA. Wie gesagt ob dies praktikabel oder sinnvoll ist lassen wir mal außen vor

Das kann man aber nicht außen vor lassen. Da eine Vergleichbarkeit auf vielen Ebenen EU-USA doch die Voraussetzung für die EU sein sollte, wenn man es so machen will wie die USA. Dass diese Vergleiche in keinster Weise durchgeführt wurden, sieht man am jetzigen Ergebnis der EU, die selbst ein geistig minderbemittelter Stammtischsäufer aus Oberbayern so vorhersagen konnte.

Ich kann mir als EU nicht einen Staatenverbund wie die USA zum Vorbild nehmen, der eine einheitliche Sprache und - das Wichtigste - nahezu einheitliche bürokratische, steuerliche und soziale Standards aufweisen kann. Es dürfte für einen US-Betrieb also bürokratisch und steuerlich keine große Rolle spielen, ob er seinen Betrieb in Miami oder Seattle aufmacht. All das ist in der EU aber der Fall, man macht sich sogar noch gegenseitig Konkurrenz um Arbeitsplätze, weil überall die Voraussetzungen anders sind bzw. der deutsche Depp zahlt sogar noch für die anderen, die ihn dann bei den Steuersätzen unterbieten.

Dieser Moloch EU wird immer größer, die enthaltenen unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Steuersätze werden immer mehr, kein Schwein blickt mehr durch.

Und warum man bsp. ab 2008 oder 2009 einen straffällig gewordenen Rumänen nicht mehr über die Grenze nach Hause jagen darf, ist für mich die Bankrotterklärung der Politik schlechthin.

Würfelqualle
27.05.2006, 14:23
Die Rumänen und Bulgaren warten schon an ihren jeweiligen Grenzen.



Gruss vonne Würfelqualle

Ka0sGiRL
27.05.2006, 14:43
Zunächst mal gilt die Freizügigkeit für EU-Bürger. Die sind aber wohl nicht das Problem hier in Deutschland, zumindest bisher nicht.

Und was die Einwanderer aus Drittstaaten anbetrifft ist das Gesetz nichts Außergewöhnliches, denn wenn man jahrzehntelang Pro-Einwanderung-eingestellte Parteien wählt, gestalten diese die Gesetze natürlich auch entsprechend.


Türken werden vor Gericht längst wie EU Bürger behandelt. Dank eines Assoziationsabkommens dass Türken begünstigt.

http://www.taz.de/pt/2005/07/29/a0253.1/text

Lao-tse
27.05.2006, 14:46
Tja, was soll man dazu noch sagen:

"Dieses Urteil wird weit reichende Wirkung haben", sagt der Bremer Rechtsanwalt des jungen Bremerhaveners, Selim Kücet. "Künftig wird man Kinder türkischer Arbeitnehmer auch nach Kapitaldelikten wie Mord oder Totschlag nicht automatisch ausweisen können." Nach den Vorgaben des EU-Gerichtshofes müssen die Gerichte eine künftige "hinreichende Gefährdung" als Ausweisungsgrund eigens prüfen. "Da werden sich Verwaltungsgericht sehr umstellen müssen", prophezeit Kücet. Denn die hätten - wie im aktuellen Fall - vor allem anhand der Anzahl der Straftaten Abschiebungen zugestimmt.

http://www.taz.de/pt/2005/07/29/a0253.1/text

Einsatzleiter
27.05.2006, 14:47
Türken werden vor Gericht längst wie EU Bürger behandelt. [/url]

sind ja auch ganz friedlich!
Oder hatten wir hier schon Krawalle wie in Frankreich oder andernorts? :cool: :cool:

Einsatzleiter
27.05.2006, 14:49
"Dieses Urteil wird weit reichende Wirkung haben", sagt der Bremer Rechtsanwalt des jungen Bremerhaveners, Selim Kücet. "Künftig wird man Kinder türkischer Arbeitnehmer auch nach Kapitaldelikten wie Mord oder Totschlag nicht automatisch ausweisen können." [/url]

Für Mord sollte lebenslang verhängt werden! Wie man also in diesem Zusammenhang auf Abschiebung kommen kann ist mir ein Rätsel!

Sterntaler
27.05.2006, 14:49
sind ja auch ganz friedlich!
Oder hatten wir hier schon Krawalle wie in Frankreich oder andernorts? :cool: :cool:


...das ist nicht das Thema.

Einsatzleiter
27.05.2006, 14:55
...das ist nicht das Thema.

wenn der Türke so friedlich ist wie der Hamburger, besteht kein Grund, beide bezüglich Abschiebung im Falle von Kriminalität in unserem Bayern anders zu behandeln! :cool: :cool: :cool:

Sterntaler
27.05.2006, 15:14
wenn der Türke so friedlich ist wie der Hamburger, besteht kein Grund, beide bezüglich Abschiebung im Falle von Kriminalität in unserem Bayern anders zu behandeln! :cool: :cool: :cool:


falsch, warum sollte D für importierte Kriminelle aufkommen?

Einsatzleiter
27.05.2006, 15:17
falsch, warum sollte D für importierte Kriminelle aufkommen?

Europa muss ein richtiger Staat werden! Es handelt sich dann also gar nicht um "Import", genauso wenig, wie wenn jetzt ein krimineller Hamburger sich bei uns in Bayern ansiedeln will.

Sterntaler
27.05.2006, 15:18
Seit wann ist die Türkei Europa?

Einsatzleiter
27.05.2006, 15:23
Seit wann ist die Türkei Europa?

so genau geht das nicht.
Sehen die EU-Politiker übrigens auch so, sonst hätte man den Beitritt der Türkei gar nicht ins Auge gefasst.

Klar ist natürlich, dass völlig fremde oder total weit entfernte Länder nicht beitreten können. Nigeria und Saudi-Arabien dürfen in keinem Fall rein.
Aber die Türkei schon!
Schön wäre es auch, wenn Russland dabei wäre. Und Israel.
Selbst Japan könnte beitreten - denn wenn Russland dabei ist, grenzt Japan direkt an die EU!
China dagegen wäre zu groß und muss draußen bleiben!

Sterntaler
27.05.2006, 15:24
lenk nicht ab

Einsatzleiter
27.05.2006, 15:26
lenk nicht ab

Europa ist kein echter geographischer Begriff! Die Abgrenzung zu Asien ist reine Willkür!
Eigentlich gibt es nur einen eurasischen Kontinent.
Daher kann die Türkei beitreten!

Sterntaler
27.05.2006, 15:28
selbstverständlich ist Europa ein geographischer Bericht, die Umdeutung in eine Wirtschaftszone ist Heuschreckengeschwafel.

Luzifers Freund
27.05.2006, 15:31
Und das ist geltendes Gesetz in Deutschland ! Wird sicher lustig, wenn man bedenkt welche Ausländer bald den Status "EU-Bürger" erhalten, dann gehen hier eh die Lichter aus...........

http://bundesrecht.juris.de/freiz_gg_eu_2004/index.html

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

§ 6

Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

(1) Der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 kann unbeschadet des § 5 Abs. 5 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft) festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht eingezogen und die Aufenthaltserlaubnis-EU widerrufen werden. Aus den in Satz 1 genannten Gründen kann auch die Einreise verweigert werden.

(2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

(3) Der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt kann nach ständigem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet von mehr als fünf Jahren Dauer nur noch aus besonders schwer wiegenden Gründen festgestellt werden.

(4) Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken getroffen werden.

(5) Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.

(6) Vor der Feststellung nach Absatz 1 soll der Betroffene persönlich angehört werden. Die Feststellung bedarf der Schriftform.
Ist ein Mensch der seine Strafe abgessen hat kriminell? Nein. Worüber regst du dich auf?

Einsatzleiter
27.05.2006, 15:33
selbstverständlich ist Europa ein geographischer Bericht

dann gehört also das klein bisschen europäische Stück der Türkei in die EU, oder?
Und was ist mit Russland? Ist das größte Land Europas, aber das meiste Gebiet liegt in Asien.

Sterntaler
27.05.2006, 15:36
..und , ist Russland in der EU? Geographisch bis zum Ural schon, Russland wäre mir 1000 mal lieber in der EU als die Türken.

Einsatzleiter
27.05.2006, 15:38
..und , ist Russland in der EU?

nein, aber die Türkei auch nicht.
doch beide sollen rein, wenn es nach mir geht! :cool: :cool: :cool:

Sterntaler
27.05.2006, 15:38
mir nicht. :))

Ka0sGiRL
27.05.2006, 15:39
sind ja auch ganz friedlich!
Oder hatten wir hier schon Krawalle wie in Frankreich oder andernorts? :cool: :cool:


Klar hatten wir. Letzen Sommer in Dietzenbach, gleich bei mir um die Ecke.
Davon abgesehen, ist dieses Argument so ziemlich das schwächste was du hättest bringen können.

Ka0sGiRL
27.05.2006, 15:41
Ist ein Mensch der seine Strafe abgessen hat kriminell? Nein. Worüber regst du dich auf?

Wie kommst du darauf dass er es NICHT ist? Du scheinst ja wirklich ein seltsames Rechtsverständnis zu haben. Ein Mörder bleibt ein Mörder auch dann wenn er 20 Jahre dafür gebrummt hat.

Lao-tse
27.05.2006, 16:11
Ist ein Mensch der seine Strafe abgessen hat kriminell? Nein.

Was für eine seltsame Frage (und noch komischere Antwort). Für mich bleibt ein Dieb ein Dieb, ein Vergewaltiger ein Vergewaltiger und ein Mörder ein Mörder.

Die Möglichkeit ausländische Verbrecher in ihre Heimatländer abschieben zu können, und nicht hier behalten zu müssen, ist für mich ein Grundrecht jeder Nation. Dass sich die Deutschen dieses Recht durch die EU haben nehmen lassen ist schon bescheuert genug. Dass die EU aber auch noch unaufhörlich wächst und damit die potenziell nicht mehr Abschiebbaren immer mehr werden, ist krank.

Luzifers Freund
27.05.2006, 17:10
Was für eine seltsame Frage (und noch komischere Antwort). Für mich bleibt ein Dieb ein Dieb, ein Vergewaltiger ein Vergewaltiger und ein Mörder ein Mörder.

Die Möglichkeit ausländische Verbrecher in ihre Heimatländer abschieben zu können, und nicht hier behalten zu müssen, ist für mich ein Grundrecht jeder Nation. Dass sich die Deutschen dieses Recht durch die EU haben nehmen lassen ist schon bescheuert genug. Dass die EU aber auch noch unaufhörlich wächst und damit die potenziell nicht mehr Abschiebbaren immer mehr werden, ist krank.

Da wirfst du aber einiges durcheinander. Gesuchte Verbrecher müssen abgeschoben werden. Das schließt das von dir zitierte Gesetz nicht aus. Da solltest du einmal genauer die Abkommen über die Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden in Europa studieren. Da hat niemand Deutschland das Recht genommen und jeder anderen Polizei in der EU.
Solange ein Mensch nicht wegen einer Straftat polizeilich gesucht wird kann er nicht "abgeschoben" werden.

Einsatzleiter
27.05.2006, 18:35
Die Möglichkeit ausländische Verbrecher in ihre Heimatländer abschieben zu können, und nicht hier behalten zu müssen, ist für mich ein Grundrecht jeder Nation.

Ja natürlich soll das auch so bleiben!!
ABER: Kein EU-Bürger darf mehr als Ausländer betrachtet werden! Es ist in unserer ALLER Interesse, dass aus der EU endlich ein richtiger Staat wird!

Wir brauchen kein Deutschland mehr, kein Frankreich, kein Italien!

Was wir brauchen sind die Vereinigten Staaten von Europa!

Warum haben wir kein Recht, Bürger einer Supermacht zu sein, wie es für jeden US-Amerikaner eine Selbstverständlichkeit ist?

Warum soll Europa sich nicht so zusammenschließen, wie sich 1871 Deutschland vereinigt hat??

Dieser kleine Zwergstaat namens Deutschland ist im Zeitalter der Globalisierung ein Anachronismus, der endlich weg muss!! :cool: :cool: :cool:

Kenshin-Himura
28.05.2006, 13:53
na dann, gute nacht deutschland - und das noch viel eher als bisher angenommen.

Und das wird man bestimmt noch 5 mal sagen lassen. Wie schnell sich das Rad dreht, ist gar nicht abzusehen. Spätestens in 15 Jahren ist alles aus.

Luzifers Freund
29.05.2006, 09:46
Und das wird man bestimmt noch 5 mal sagen lassen. Wie schnell sich das Rad dreht, ist gar nicht abzusehen. Spätestens in 15 Jahren ist alles aus.
Das hat man vor 15 Jahren auch schon gesagt. Und nun? Scheinbar ist alles relativ.

alta velocidad
29.05.2006, 15:27
Schön wäre es auch, wenn Russland dabei wäre.

Da sind die Russen aber anderer Meinung.

Virgo
29.05.2006, 15:54
Ach ja:

Natürlich kann man auch nach Deutschland unbefristet einreisen wenn man keinen Job hat:


§ 2

Recht auf Einreise und Aufenthalt

(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

1.
Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,

Interessant, was muss denn passieren damit Kriminelle abgeschoben werden? Mord? Da habt Ihrs, Ihr Patioten, Euer klasse Deutschland

Virgo
29.05.2006, 15:55
Für Mord sollte lebenslang verhängt werden! Wie man also in diesem Zusammenhang auf Abschiebung kommen kann ist mir ein Rätsel!

Nicht erst lebenslang - KOPF AB!

Lao-tse
29.05.2006, 16:02
Interessant, was muss denn passieren damit Kriminelle abgeschoben werden? Mord?

Mord reicht nicht, siehe meine Verweise auf die entsprechenden Gesetzestexte bzw. Zeitungsartikel der TAZ.

Lao-tse
29.05.2006, 16:04
Da wirfst du aber einiges durcheinander. Gesuchte Verbrecher müssen abgeschoben werden. Das schließt das von dir zitierte Gesetz nicht aus. Da solltest du einmal genauer die Abkommen über die Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden in Europa studieren. Da hat niemand Deutschland das Recht genommen und jeder anderen Polizei in der EU.
Solange ein Mensch nicht wegen einer Straftat polizeilich gesucht wird kann er nicht "abgeschoben" werden.

Er kann nur abgeschoben werden wenn er im Ausland einer Straftat bezichtigt und dort gesucht wird. Hat er in Deutschland einen Mord verübt dann muss er diesen in Deutschland absitzen und danach darf er hier bleiben.

Dies verletzt meines Erachtens das Grundrecht des deutschen (und auch jeden anderen) Volkes, souverän darüber zu bestimmen wer sich innerhalb der eigenen Landesgrenzen aufhalten darf und wer nicht. Ist ungefähr so, als würdest Du jemanden zum Nachmittagskaffee in dein Wohnzimmer bitten, er begeht dann bei Dir ein Verbrechen und nach verbüßter Haftstrafe darf er dann per Gesetz bei Dir wohnen bleiben, ohne dass Du was dagegen unternehmen kannst. Dieses Beispiel mag zwar krass sein, aber evtl. kommt darin der ganze Irrsinn des Gesetzes besser rüber.