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Vollständige Version anzeigen : Asylrecht



Gehirnnutzer
27.05.2006, 12:14
Im Gegensatz zu einigen Anderen hier bin ich fr die Beibehaltung des Asylrechts, aber die Durchführung und die Gewährung müssen geändert werden. So stell ich mir das vor:

1. Kein Asyl erhält,
a) wer in einem anderen europäischen Land schon ein Asylantrag gestellt hat und dieser abgelehnt wurde, bzw. wem in einem europäischen Land das Asylrecht entzogen wurde. Zusätzlich erhält kein Asyl, wer bereits in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre einen Asylantrag gestellt hat, der abgelehnt wurde bzw. wem in diesem Zeitraum das Asylrecht in Deutschland entzogen wurde.
(Nötige Informations- und Infrastrukturen sind zu schaffen)

b) wer die Feststellung seiner Indentität in irgendeiner Weise behindert, sei es durch weggeworfenen Papiere, Unkenntlichmachung der Fingerabdrücke, etc.

c) wer aus einem Land kommt, in dem eine Verfolgung für ihn keine Gefahr für Leib und Leben bedeutet.

d) wer keinen wirklichen Asylrechtsgrund vorweisen kann.

e) derjenige, dessen Asylantrag abgelehnt wurde.

f) Direkte Familienangehörige eines Asylantragsstellenden, das heißt Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik aufhalten. Eine Nachholung ist nicht möglich.

g) jeder sonstige Familienangehörige, der nicht unter f) erwähnt ist.

Die Feststellung führt zur sofortigen Abschiebung innerhalb von 48 Stunden und die Person wird zur Persona non grata in Deutschland erklärt.

2. Zum Verlust des Asylrechts und Abschiebung innerhalb 48 Stunden erfolgt,

a) bei Verstoß gegen Auflagen der verantwortlichen Behörden, durch den Asylanten oder einer der unter 1. f) erwähnten Personen.

b) wenn der Asylant oder eine der unter 1. f) erwähnten Personen eine schwere Ordnungwidrigkeit oder ein Verbrechen jeglicher Art begeht.

c) der Asylrechtsgrund durch Änderung der Zustände im Herkunftsland des Asylanten wegfällt. Es gilt der Zeitpunkt der Feststellung.

3. Verfahren

a) Kein Asylant erhält Geldleistungen, die notwendige Versorgung erfolgt in Sachleistungen und Gutscheinen.

b) Arbeit
Sofern es der Arbeitsmarkt zulässt, ist jeder Asylant verpflichtet zu arbeiten. Das erzielte Entgelt wird von den zuständigen Behörden (bis auf ein kleine Taschengeld) zur Begleichung der Asylkosten einzubehalten.

c) Jeder Asylant ist verpflichtet die deutsche Sprache zu erlernen und an entsprechenden Kursen teilzunehmen.

Kommt ein Asylant den Verpflichtungen unter 3 b und c) nicht nach so gilt 2. a)

d) Kein Asylant kann deutscher Staatsbürger werden. Ausnahme, sein Asylaufenthalt war länger als 10 Jahre und er hat sich integriert und sich vorbildlich verhalten. Kinder, die während des Asylaufenhaltes geboren worden sind, erhalten nur die deutsche Staatbürgerschaft, wenn die Eltern, die obengenannten Bedingungen erfüllen.

e) Geht ein Asylant eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger ein, so bleiben die Auflagen des Asylrechts trotzdem bestehen.
Ist die Ehe kinderlos, so kann eine eventuelle Abschiebung ohne Rücksichtnahme auf den deutschen Ehepartner erfolgen.
Ist die Ehe nicht kinderlos gilt folgendes,
- durch den deutschen Ehepartner erhalten die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft.
- das Sorgerecht liegt grundsätzlich beim deutschen Ehepartner, außer der Asylant wird nach 3 d) deutscher Staatsbürger.
- um den Familienschutzgedanken des GG nachzukommen erhält der Asylant ein unbegrenztes Aufenthaltrecht. Er kann nur noch aufgrund kriminellen Vergehens oder im Falle der Scheidung abgeschoben werden, wenn ein ensprechender Grund vorliegt.

4. Rechte
- Jeder Asylant hat die normalen Rechte unseres Rechtssystems, soweit sie nicht durch Bestimmungen des Asylrechts eingeschränkt werden.
-Jeder Asylant hat das Recht des einmaligen Einspruches, wenn sein Asylantrag abgelehnt wird. Dieser Einspruch ist durch die entsprechenden Behörden innerhalb 24 Stunden zu bearbeiten und zu entscheiden.
Für die Dauer der Bearbeitung und für den Fall das eine Bearbeitung nicht innerhalb 24 Stunden möglich ist, ist der Asylant in Abschiebehaft zu halten bis endgültig entschieden ist.

5. Behinderung der Abschiebung durch deutsche Staatsbürger oder Institutionen (Kirchen)
Eine solche Behinderung ist grundsätzlich unter Strafe zu stellen, ob nun Geldstraf oder Haftstrafe muß gesondert entschieden werden. Straffrei bleibt eine solche Behinderung nur dann, wenn unzweifelhaft nachgewiesen werden kann, das die verantwortlichen Asylbehörden ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

6. Behinderung der Abschiebung durch andere Asylanten führt dazu, das diese ihren Asylstatus verlieren.

So damit dürfte man dem Asylgedanken gerecht werden, aber gleichzeitig die Anzahl etwaiger Schein- oder Wirtschaftsasylanten gering halten.

RosaRiese
27.05.2006, 12:30
Einiges ist sicher sinnvoll und findet ohne Probleme auch meine ungeteilte Zustimmung, anderes Widerrum finde ich zu regressiv.

Was ich aber deutlicher kenntlich machen oder ergänzen würde, wäre folgendes.....


Kein Asyl erhält...

c) der Asylrechtsgrund durch Änderung der Zustände im Herkunftsland des Asylanten wegfällt. Es gilt der Zeitpunkt der Feststellung.

Sollte ein berechtigter Grund für einen temporären Asylaufenthalt (Krieg, Verfolgung etc.) weggefallen oder erloschen sein, welcher bei der Beantragung des Asyls Bestand hatte und zur Erteilung des Asyls führte, ist die sofortige Zurückführung in das jeweilige Herkunftsland zu organisieren und das Asyl und Bleiberecht zu widerrufen.

Frei-denker
27.05.2006, 12:42
Als Antwort auf den aktuellen Asylmißbrauch finde ich Dein Konzept ganz akzeptabel. Was ich wohl für unumsetzbar halte, ist Punkt 4:

Dieser Einspruch ist durch die entsprechenden Behörden innerhalb 24 Stunden zu bearbeiten und zu entscheiden.
Für die Dauer der Bearbeitung und für den Fall das eine Bearbeitung nicht innerhalb 24 Stunden möglich ist, ist der Asylant in Abschiebehaft zu halten bis endgültig entschieden ist.
So lahmarschig, wie unsere Bürokraten sind, wird das nie innerhalb 24 Stunden zu erledigen sein. Eine Woche wird wohl realistischer sein.


b) Arbeit
Sofern es der Arbeitsmarkt zulässt, ist jeder Asylant verpflichtet zu arbeiten. Das erzielte Entgelt wird von den zuständigen Behörden (bis auf ein kleine Taschengeld) zur Begleichung der Asylkosten einzubehalten.
Naja, bei über 7 Mio. Arbeitslosen kommt dieser Punkt praktisch nie zum tragen. Er verschärft höchstens den Druck auf die Löhne.

Ansonsten finde ich Dein Konzept beachtenswert. Gründe doch mal eine Partei. Einen Wähler hast Du schon! :]

Gehirnnutzer
27.05.2006, 12:48
Einiges ist sicher sinnvoll und findet ohne Probleme auch meine ungeteilte Zustimmung, anderes Widerrum finde ich zu regressiv.


Rosa Riese, ich war bisher immer ein Vertreter der Richtung, das wenn man auf das Wohl und das Recht der Bedürftigen und Unschuldigen bedacht ist, man Scheintreibende und Schmarotzer in Kauf nehmen muß. Leider habe ich erkannt, das es so nicht weitergehen kann, denn im Endeffekt hilft man den Bedürftigen so nicht, weil man den Schmarotzern Tür und Tor geöffnet hat. Die Bedürftigen werden so nur selber als Schmarotzer angesehen.
Wer Hilfe benötigt wird diese Hilfe auch in der Art und Weise annehmen, wie ich sie dargestellt habe und dafür dankbar sein. Wer sie so nicht annehmen will, benötigt sie auch nicht.

Gehirnnutzer
27.05.2006, 13:09
So lahmarschig, wie unsere Bürokraten sind, wird das nie innerhalb 24 Stunden zu erledigen sein. Eine Woche wird wohl realistischer sein.

Der Bürokratismus ist ein weiteres Problem, was man lösen muss, aber ich kann ja nicht alles in eine focusierte Betrachtung


Naja, bei über 7 Mio. Arbeitslosen kommt dieser Punkt praktisch nie zum tragen. Er verschärft höchstens den Druck auf die Löhne.

Diese Problem zu lösen und dabei den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht zu werden, wird schwierig sein. Politik und gesetzliche Regelungen können keine Arbeitsplätze schaffen, sie können nur die Rahmenbedingungen dafür verbessern und das Bedarf Massnahmen, die nicht nur rein auf den Arbeitsmarkt zielen und ein genrelles Umdenken bei Unternehmern und Gewerkschaften.



Gründe doch mal eine Partei. Einen Wähler hast Du schon! :]

Glaube ich kaum.

1. Wäre sowieso nur wieder eine kleine Partei, die bei den Wahlen unter sonstige fallen würde.

2. Verlangen die Probleme unseres Landes eigentlich, das man jedem in den Arsch tritt und nicht wie alle bisherigen Parteien, dem einem in den Arsch zu kriechen und den anderen zu treten. Das bedeutet, ein hohes Wählerpotential würde sich nicht entwickeln.

3. Fehlen mir die rethorischen Fähigkeiten, Leute mündlich zu überzeugen.

RosaRiese
27.05.2006, 13:10
@ Gehrinnutzer

Ich werde mal an einem Beispiel erläutern was ich meinte. Davor sollten wir kurz den Begriff Asyl klären. Für mich bedeutet Asyl nur das Vorübergehende Aufenthaltsrecht. Ich unterscheide hierbei zwischen Asyl und Einwanderung.
So nun das Beispiel...


f) Direkte Familienangehörige eines Asylantragsstellenden, das heißt Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik aufhalten. Eine Nachholung ist nicht möglich.Angenommen es herrscht Krieg in einem Land. Und eine Familie flüchtet und bittet um Asyl für diese Kriegszeit. Durch die Flucht wurde die Familie getrennt und es kommen nur ein Elternteil und die Kinder hier an, welche einen Asylantrag stellen. Der andere Elternteil ist in einem Nachbarstaat. Deiner Fassung nach würde nun die Familie entweder für die Dauer des kriegerischen Konfliktes getrennt leben oder aber der andere Elternteil müsste ein gesondertes Asylverfahren anstrengen, welches aber eigentlich ausgeschlossen ist da dieses Elternteil nicht zum Zeitpunkt des Einreichens des ersten Asylantrags auf Deutschen Boden war.

Man sieht also es ist nicht leicht ein Gesetz einfach mal so auszuarbeiten.

Ich würde demnach diesen Punkt "f" etwa wie folgt ergänzen.

"Diese Ausführungen beziehen sich auf Familienangehörige welche sich zum Zeitpunkt des Asylantrages in dem Herkunftsland des Asylbeantragenden befanden und nicht ebenfalls auf der Flucht befindlich sind. Für von diesen Punkt abweichende Reglungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes sind entsprechende Belege zu erbringen."

Würfelqualle
27.05.2006, 13:12
Das Wort Asyl ist aus dem deutschen Sprachgebrauch zu streichen.




Gruss vonne Würfelqualle

Falkenhayn
27.05.2006, 13:16
Hallo Gehirnnutzer,

die Schmarotzer sind die eine Sache, richtig, da muss über Regelungen nachgedacht werden.

Aber zum anderen geht es auch um Sicherheitsinteressen: Islamische Fundamentalisten nutzen das liberale europäische Asylrecht oftmals aus, um ihrer Verfolgung in arabischen Staaten zu entgehen. D.h. es besteht zwar eine Bedrohung für Leib und Leben dieser Menschen, gleichermaßen schleusen wir aber hier Verfassungsfeinde ein und geben ihnen die Chance, geschützt durch den Rechtsstaat und Gesinnungsethikern, hier ihre Propaganda zu verbreiten und logistische Basen aufzubauen.

Gehirnnutzer
27.05.2006, 13:33
Dein Einwand ist durchaus berechtigt Falkenhayn, aber gestehe mir erstens zu, das ich hier nur ein Rahmenkonzept aufstellen kann und keine 200seitige Abhandlung in der ich auf alle Eventuallitäten eingehe.:2faces:
Außerdem betrifft die von dir angesprochene Problematik ja nicht nur Asylanten, sondern auch jede andere Form von Immigranten, somit ist hier im Rahmen der allgemeinen Strafgesetzgebung Handlungsbedarf, was dann bei entsprechender Gesetzgebung im Falle des Asyls zu Punkt 2. a) führt.

Gehirnnutzer
27.05.2006, 13:51
@ Gehrinnutzer

Ich werde mal an einem Beispiel erläutern was ich meinte. Davor sollten wir kurz den Begriff Asyl klären. Für mich bedeutet Asyl nur das Vorübergehende Aufenthaltsrecht. Ich unterscheide hierbei zwischen Asyl und Einwanderung.
So nun das Beispiel...

Angenommen es herrscht Krieg in einem Land. Und eine Familie flüchtet und bittet um Asyl für diese Kriegszeit. Durch die Flucht wurde die Familie getrennt und es kommen nur ein Elternteil und die Kinder hier an, welche einen Asylantrag stellen. Der andere Elternteil ist in einem Nachbarstaat. Deiner Fassung nach würde nun die Familie entweder für die Dauer des kriegerischen Konfliktes getrennt leben oder aber der andere Elternteil müsste ein gesondertes Asylverfahren anstrengen, welches aber eigentlich ausgeschlossen ist da dieses Elternteil nicht zum Zeitpunkt des Einreichens des ersten Asylantrags auf Deutschen Boden war.


Auch wenn es unmenschlich klingt Rosa Riese, auch in diesem Fall bleibt die von mir festgelegte Regelung. Mit jeder auf einen bestimmten Fall abgestimmte Ausnahmeregelung weicht man das Asylrecht auf und erhöht die Anzahl der Unberechtigten.
Und wenn es unmenschlich und hat klingt, wenn das Bemühen eines Elternteils erst dem Asylantrag gilt, als seiner Familie, lässt dies an den Familienbindungen zweifeln.
In entsprechenden Fällen lässt sich eine andere Hilfe finden durch internationale Organisationen als das Asyl und Aufenthaltsrecht in Deutschland.

RosaRiese
27.05.2006, 13:59
Ähm....der Elternteil wäre doch verpflichtet sofort einen Asylantrag zu stellen, was nichts mit Selbssucht oder ähnlichen zu tun hat und kann nicht auf die Ankunft des fehlenden Familieneils warten. Weil dann würde er ja in dieser Zeit Rechtslos in Deutschland sich aufhalten.

Aber deswegen sagte ich ja, das ich in einigen Punkten eine etwas andere Position habe.

luftpost
27.05.2006, 14:20
Ich freue mich auf den Tag an welchem "Asylrecht" zum Unwort des Jahres wird.

Falkenhayn
27.05.2006, 14:25
Ich freue mich auf den Tag an welchem "Asylrecht" zum Unwort des Jahres wird.

Das wird es nicht, denn das Asylrecht ist eine große republikanische Errungenschaft, die schon bspw. Heinrich Heine in Anspruch nahm.

Wenn dann wird "Asylmissbrauch" zum Unwort des Jahres erklärt.

luftpost
27.05.2006, 14:31
Das wird es nicht, denn das Asylrecht ist eine große republikanische Errungenschaft, die schon bspw. Heinrich Heine in Anspruch nahm.

Wenn dann wird "Asylmissbrauch" zum Unwort des Jahres erklärt.

Asylrecht? Aus beiden Sichten Schwachsinn, wenn nicht Demütigung.
Das Land welches verlassen wird, ist dem Asylanten nicht mehr gut genug. Er flieht vor ihm. Und das Asyl gewährende Land soll diese Lasten tragen?

Falkenhayn
27.05.2006, 14:42
Das Land welches verlassen wird, ist dem Asylanten nicht mehr gut genug.

Unsinn, beim Asylrecht geht es um politisch Verfolgte... Von "nicht mehr gut genug" kann also keine Rede sein.

Würdest du nicht versuchen zu fliehen, wenn physischer Druck ständig auf dich ausgeübt wird?



Und das Asyl gewährende Land soll diese Lasten tragen?

Lasten, Lasten...wo bleibt denn da das Ideelle? Internationale Solidarität für Verfolgte ist doch der Ausgangspunkt dieses Rechts. Und das ist per se auch richtig so. Oder empfindest du es nicht als Ehre, dass eine Nation derart stark und gütig ist, dass sie andere Menschen vor Verfolgung bewahrt?

luftpost
27.05.2006, 14:46
Unsinn, beim Asylrecht geht es um politisch Verfolgte... Von "nicht mehr gut genug" kann also keine Rede sein.

Würdest du nicht versuchen zu fliehen, wenn physischer Druck ständig auf dich ausgeübt wird?

Darf ich lachen?
Es wird von keiner Seite Druck auf meine politischen Ansichten ausgeübt...


Lasten, Lasten...wo bleibt denn da das Ideelle? Internationale Solidarität für Verfolgte ist doch der Ausgangspunkt dieses Rechts. Und das ist per se auch richtig so. Oder empfindest du es nicht als Ehre, dass eine Nation derart stark und gütig ist, dass sie andere Menschen vor Verfolgung bewahrt?

Nein. Als erstes zählt das eigene Land. Es geht nicht um 'Güte'.

Falkenhayn
27.05.2006, 14:56
Darf ich lachen?
Es wird von keiner Seite Druck auf meine politischen Ansichten ausgeübt...

Natürlich nicht...du lebst ja auch in einem Rechtsstaat. Darum ging es aber nicht, sondern nur um die Möglichkeit.

D.h. bspw. wenn aus dieser Republik hier ein Sowjetdeutschland würde und man dich wegen deiner nationalen Gesinnung inhaftieren wollte etc. dann könntest du die französische Republik um Asyl bitten.

Und Menschen auf die kein physischer Druck wegen ihrer politischen Gesinnung vom Staat her ausgeübt wird, erhalten auch kein Asyl...

Nur weil du zufällig das Glück hast in einem Rechtsstaat zu leben, zeichnest du dich also durch Ignoranz gegenüber jenen aus, die dieses Glück nicht haben?


Nein. Als erstes zählt das eigene Land.

Das ist erstmal nur deine Meinung, es zählt aber das geltende Recht.

Und wenn das Asylrecht die Republik überstrapaziert oder es zu oft missbraucht wird, dann müssen wir über eine Verschärfung reden, wie wir es hier tun.

Per se ist es allerdings eine löbliche Einrichtung, die nur ein herzloser Mensch ablehnen kann. Was ist denn falsch daran politisch Verfolgten Asyl zu gewähren und damit bspw. ihr Leben zu retten? Also vom Prinzip her, die Missbrauchsrealität mal beiseite geschoben.



Es geht nicht um 'Güte'.

Warum lehnst du das grundsätzlich ab?

Registrierter
27.05.2006, 15:22
Im Gegensatz zu einigen Anderen hier bin ich fr die Beibehaltung des Asylrechts, aber die Durchführung und die Gewährung müssen geändert werden. So stell ich mir das vor:
...


Die meisten haben ansscheinend immer noch nicht begriffen, dass Asyl überhaupt nicht das zentrale Problem für Europa darstellt.
2004 kamen über 780.000 in Deutschlands Sozialsysteme reingewandert.

Quelle: destatis.de

Weniger als 15.000 haben davon überhaupt Asyl beantragt.
Lediglich einige Tausend (<10.000) wurden als Asylanten anerkannt.

Die allergrößte Massenimmigration erfolgt über den Familiennachzug !
So holt sich jeder zweite Türke sine Frau aus der Türkei. Im Anhang folgen dann meist deren Verwandte (Eltern, Geschwister etc etc etc etc etc etc etc etc etc etc), die allesamt vom ersten Tag ihre Ansprüche auf Sozial- und Gesundheitsfürsorge erfüllt bekommen.

Zuzahlung bleibt für die meisten ein Leben lang ein Fremdwort.

Jedes Jahr wandern Hunderttausende ! in die deutschen Sozialssysteme rein, während gleichzeitig Hunderttausende potentielle Beitragszahler und Hochqualifizierte das Land verlassen.


Wirtschaftsmagazin 2/2005
Geldidee -

Titel " FEHLERmeldung" - Die Falschen wandern ein


S.16

"Von 7.5 Millionen Ausländern stehen heute 73 Prozent dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, stellt Klaus Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin fest.
Drei Viertel der Zuwanderer ziehen es vor, hier zu leben, statt hier zu arbeiten."

Zimmermann Fazit: " Faktisch betreibt Deutschland seit 1973 eine humanitäre, multikulturelle Einwanderungspolitik, die Parallelgesellschaften duldet und fördert. Während Fachkräfte einen Bogen um Deutschland schlagen, schwillt der Zuzug der Familienangehörigen an......
Seit 1980 kamen circa 3 Millionen Asylbewerber. Obwohl im Schnitt nur 11,3 Prozent der Anträge positiv beschieden wurden, bleibt der Großteil im Land - legal oder eben illegal.
Soziologisch gesprochen hat Deutschland eine Unterschicht importiert mit wenig Bildung, wenig Kapital, die auch kaum kulturelle Impulse liefert.......
Während die westliche Welt auf dem Weg in die Wissensgesellschaft fortschreitet, holte Deutschland Millionen rückständiger, islamische Unterschichten - viele nur fähig für einfache Anlernberufe."

S. 16 Einleitung

Die Bilanz nach 40 Jahren ist düster:

Ausländerkinder der dritten Generation können kaum Deutsch und versagen oft in der Ausbildung. Ausländer bevölkern die Sozialämter und Krankenhäuser und stehen in der Arbeitslosenstatistik ganz oben.
"Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in Deutschland nicht durchsetzbar", sagt Schmidt.

Einwanderung in die Sozialsystem:

1970: 2,9 Millionen Ausländer
1,8 Millionen sozialvers.Besch.

1985: 4,4 Millionen Ausländer
1,5 Millionen sozialvers.Besch.

2004: 7,5 Millionen Ausländer
1,9 Millionen sozialvers.Besch.

Quelle: Statistisches Bundesamt,BA


So sind inzwischen Millionen Eindringlinge in die Mitte unsereer Geldbeutel reingewandert und plündern sie täglich.

Dem dummen Wähler wird allerdings immer noch die Mär von den steigenden Sozialkosten wegen Überalterung der Gesellschaft eingeflößt.

Wenn die Sozialsysteme (Sozialhilfe, Krankken - und Renmtenkassen) heute noch allein für die genutzt werden, für die sie einmal konstruiert wurden- nämlich die Bevölkerung, die fleissig einzahlt, dann gäbe es keine Ärztestreik, keine Zuzahlungen , keine Rentenkürzung und keine ständigen Klagen der Arbeitgeber wegen zu hoher Lohnnebenkosten.

Jedes Jahr wandern weiterhin Hunderttausende in unsere Sozialsysteme ein- bei insgesamt nur 38.5 Millionen sozialversichungspflichtigen Jobs in Deutschand.
Ein Wunder, daß das Sytem nicht bereits längst kollabiert ist!

latinroad
27.05.2006, 15:43
Ich bin auch für ein Asylrecht. Doch das deutsche Asylrecht kostet nur Milliarden Euro und Duldungsflüchtligne (rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber) werden nicht abgeschoben!!!! Diese dürfen weiterhin die deutschen Sozialsystem ausplündern zum Schaden des Steuerzahlers. Weltweit einmalig das Asylbewerber hier eine Vollkaskoversicherung haben!
Sehe ich jeden Tag in meiner Stadt. Während ich arbeite machen diese sich einen schönen Tag !

Frei-denker
27.05.2006, 17:22
Mal ein paar Zahlen: Laut Bundesministerium für Migration leben hier in Deutschland ca. 3 Mio. bewilligte Asylanten plus diejenigen, welche hier noch auf den Ausgang ihres Antrags warten.

Rechnet man, daß ein Asylant inkl. Verwaltungskosten im Monat 1300 € kostet macht das für den Staat eine Belastung von 46,8 Mrd. € pro Jahr. Die letzten zehn jahre zurückgerechnet ist das etwa ein Viertel der deutschen Staatsverschuldung.

Ist das Asylrecht vielleicht ein teurer Luxus, den wir uns da leisten?

Falkenhayn
27.05.2006, 22:08
Ist das Asylrecht vielleicht ein teurer Luxus, den wir uns da leisten?

Das kann schon sein. Es ist jedenfalls von einem zutiefst ritterlichen Ideal geprägt, nämlich dem Schutz von Schutzbedürftigen.

Allerdings kann ein Gemeinwesen nicht zulassen, daran zu Grunde zu gehen, deshalb müssen wir schauen, wie wir es neuregeln wollen, ohne es gleich ganz abschaffen zu müssen.

Gehirnnutzer
28.05.2006, 00:51
Das kann schon sein. Es ist jedenfalls von einem zutiefst ritterlichen Ideal geprägt, nämlich dem Schutz von Schutzbedürftigen.


Der Schutz von Schutzbedürftigen ist immer mit Kosten verbunden und diese Kosten sollte man als zivilisiertes Volk in Kauf nehmen.
Nicht in Kauf nehmen muß man hingegen, das diese Hilfsbereitschaft von Nichtbedürftigen ausgenutzt wird.
Ein System das eine Leistung und wenn es auch nur eine Hilfeleistung anbietet und dafür keine "Gegenleistung" verlangt, bzw. die Erbringung dieser Gegenleistung nicht durchsetzt, wird immer Ziel von Schmarotzertum sein. Es läuft sogar Gefahr durch diese Schmarotzertum an den Zusammenbruch gebracht zu werden.
Das betrifft nicht nur den Bereich des Asylrechts, sondern viele andere Bereiche und etwaiges Schmarotzertum in solchen Bereichen ist nicht immer als solches zu erkennen, bzw. nicht direkt als solches zu bezeichnen.
Ich werde auf andere Bereiche vielleicht später mal eingehen, aber hier habe ich den Focus auf das Asylrecht gesetzt.
Wer wirklich hilfsbedürftig ist, wird die von mir erwähnten Auflagen erfüllen.