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Vollständige Version anzeigen : Reform des Jugendstrafrechtes...



WALDSCHRAT
26.05.2006, 10:54
Meine Vorstellungen dazu:

-
Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

-

Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!

Nun Eure Meinungen dazu!

Gruß

Henning

Lucky punch
26.05.2006, 10:56
Das sehe ich auch!


Heutzutage herrscht schon unter sehr jungen Menschen eine enorme Gewalt.
Kinder töten Kinder - sind sich ihres Handelns aber vollkommen bewusst!

demnach sollte man sie dafür auch ordentlich bestrafen!

SAMURAI
26.05.2006, 11:19
Meine Vorstellungen dazu:

-
Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

-

Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!

Nun Eure Meinungen dazu!

Gruß

Henning


In den Jugendämtern sitzen die unfähigsten und abgefucktesten Figuren.

Wer wählen darf ist volljährig und so mit für die Taten voll verantwortlich.

Vierteilung des Jugendstrafrechts und strafrechtliche Mitverantwortung der Erziehungsberechtigten


Bis 10 Jahre Strafunmündigkeit. Mithaft der Eltern im monitären Sinn.

10-12 Strafunmündigkeit aber Betreuung mit Bewährunghelfern. Mithaft der Eltern im monitären Sinn.

12-14 Kinder-Strafmündigkeit, Mithaft der Eltern im monitären Sinn.

14-16 Kinder-Strafmündigkeit, mit Boot-Camps, Eltern mit ins Boot-Camp.
Eltern haften für ihre Kinder im monitären Sinn.

16-18 Heranwachsenden-Strafrecht, mit speziellen Jugendknästen verschärfte Boot-Camps (nicht in Erwachsen-Knäste einweisen), Eltern haften für die Untaten der Kinder

Ab 18 volle Härte des Gesetzes, ohne Ausnahmen !

Körperverletzung gehört viel härter bestraft !

Bei nachgewiesener Vernachlässigung der Kinder durch die Eltern, Strafmassnahmen gegen die Eltern.

Strenge Abschiebungsregelungen für ausländische Jugendstrafttäter. Eltern automatisch mit abschieben. Man würde sich dann um mehr Erziehung bemühen.

mfg

Leyla
26.05.2006, 12:06
Meine Vorstellungen dazu:

-
Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

-

Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!Erwachsenenstrafrecht ab 16?

Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?

Dein Problem mit den Psychotanten, die auch noch aggressivste 21jährige zwecks Strafmilderung zu hilflosen kleinen Jungs machen, kann ich nachvollziehen.

Aber warum sollte jemand, der nicht die Rechte eines Erwachsenen hat, ausgerechnet im Strafrecht wie ein Erwachsener behandelt werden?

Der Gesetzgeber geht doch offenbar davon aus, dass ein 16jähriger die Tragweite seiner Entscheidungen und seines Handelns nicht wie ein Erwachsener beurteilen kann - sonst wäre er ja voll geschäftsfähig und wahlberechtigt. Wenn die Gesellschaft ihm dafür nicht die nötige Reife bescheinigt, kann sie ihn auch nicht wie einen Erwachsenen für seine Taten verantwortlich machen.

Ab 18 macht es nach dieser Logik Sinn - vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen. Aber wenn jemand einen IQ im Normbereich hat, also nicht geistig behindert ist, einen Führerschein und alle Privilegien eines Erwachsenen hat, dann sollte er für Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung auch wie ein Erwachsener bestraft werden.

Mir geht es persönlich auch gegen den Strich, dass 20jährige Gewaltverbrecher, die Andere für ihr ganzes Leben geschädigt haben, hier viel zu oft nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (praktisch immer).

Da kann sich meinetwegen gerne was ändern. Aber lebenslänglich für Minderjährige, die ansonsten vor dem Gesetz wie Kinder behandelt werden? - Nee, das ist nicht konsequent.

Brotzeit
26.05.2006, 12:11
1.)
Die "Strafmündigkeit" heruntersetzen

2.)
"Individuelle entschuldigende Erklärungen oder erklärende Entschuldigungsgründen" von vorneherein ausschliessen

3.)
Hart und konsequent die Täter verfolgen bis zur endgültigen Verhaftung

4.)
Über die Medien die konsequnte Verfolgung von Tätern ankündigen und auf
die Konsquenzen für den Täter klar und deutlich verweisen.

5.)
Öffentlicher Aushang der Gerichturteile an den Justizgebäuden

Einsatzleiter
26.05.2006, 12:14
Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?


wenn man Autofahren, Alkohol und weiteres unnützes und vor allem gefährliches Zeug abschaffen würde, dann könnte man ohne weiteres die Volljährigkeit auf 14 senken!
:cool: :cool: :cool:

Chaos
26.05.2006, 12:22
Es ist schon seltsam, dass Straftäter über 18 oft nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Sind hierzulande alle Jugendlichen unterentwickelt? Wenn ja, warum setzt man dann das Alter für die Volljährigkeit weier rauf? Ich würde mir wünschen, dass das etwas durchsichtiger wird, wann man als unterentwickelt gilt, sodass Jugendstrafrecht zum Einsatz kommt. Aber wenn einer psychsche Defizite aufweist, dann muss das berücksichtigt werden in der Urteilsfindung. Aber bei Gewaltverbrechen sollte es generell keine Bewährungsstrafen geben.
Gerichtsurteile dürfen nicht mit den Namen der Betroffenen kenntlich gemacht werden, das verstößt gegen den Datenschutz, da müsste man die Namen rausnehmen und nur den Tathergang und die Strafe bekanntgeben.

Einsatzleiter
26.05.2006, 12:29
Sind hierzulande alle Jugendlichen unterentwickelt?

Mir ist das alles ein Rätsel!
Mein Denken hat sich nicht verändert, seit ich 14 bin.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich das Alter für die Volljährigkeit auf 14 senken will! :cool: :cool: :cool:

WALDSCHRAT
26.05.2006, 12:34
Erwachsenenstrafrecht ab 16?

Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?

Dein Problem mit den Psychotanten, die auch noch aggressivste 21jährige zwecks Strafmilderung zu hilflosen kleinen Jungs machen, kann ich nachvollziehen.

Aber warum sollte jemand, der nicht die Rechte eines Erwachsenen hat, ausgerechnet im Strafrecht wie ein Erwachsener behandelt werden?

Der Gesetzgeber geht doch offenbar davon aus, dass ein 16jähriger die Tragweite seiner Entscheidungen und seines Handelns nicht wie ein Erwachsener beurteilen kann - sonst wäre er ja voll geschäftsfähig und wahlberechtigt. Wenn die Gesellschaft ihm dafür nicht die nötige Reife bescheinigt, kann sie ihn auch nicht wie einen Erwachsenen für seine Taten verantwortlich machen.

Ab 18 macht es nach dieser Logik Sinn - vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen. Aber wenn jemand einen IQ im Normbereich hat, also nicht geistig behindert ist, einen Führerschein und alle Privilegien eines Erwachsenen hat, dann sollte er für Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung auch wie ein Erwachsener bestraft werden.

Mir geht es persönlich auch gegen den Strich, dass 20jährige Gewaltverbrecher, die Andere für ihr ganzes Leben geschädigt haben, hier viel zu oft nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (praktisch immer).

Da kann sich meinetwegen gerne was ändern. Aber lebenslänglich für Minderjährige, die ansonsten vor dem Gesetz wie Kinder behandelt werden? - Nee, das ist nicht konsequent.

Hallo Leyla!

Klare Fragen, klare Antworten:

Wahlrecht: 21

Autofahren: 18

Spirituosen: 18

Ein Opfer fragt nicht nach dem Alter des Täters! Ich habe feststellen können, daß das Alter der Täter jahremäßig immer weiter heruntergeht, der Strafrahmen jedoch -ich glaube es ist seit den Siebzigern so- unangetastet geblieben ist. Du kannst in meinen Augen den 14-jährigen von damals nicht mehr mit dem 14-jährigen von heute vergleichen. Dieser ist sehr viel "selbständiger" geworden. Da muß das Jus in meinen Augen dringend korrigiert werden!

Gruß

Henning

SAMURAI
26.05.2006, 12:35
Mir ist das alles ein Rätsel!
Mein Denken hat sich nicht verändert, seit ich 14 bin.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich das Alter für die Volljährigkeit auf 14 senken will! :cool: :cool: :cool:

Ja was, dann musst DU schon sehr zäh sein.

Dass sich seit 14 nichts verändert hat, zeigt, dass DU überfällig bist.

Grünkreuz Du gehörst in einen Dampfkochtopf, 3 Stunden garen, dann den Würmern verfüttern. :2faces: :2faces:

Einsatzleiter
26.05.2006, 12:41
Du kannst in meinen Augen den 14-jährigen von damals nicht mehr mit dem 14-jährigen von heute vergleichen. Dieser ist sehr viel "selbständiger" geworden.

Selbständiger?
Na vielleicht wirken manche oberflächlich selbständig, weil viele Kinder heute von den Eltern allein gelassen werden und da irgendwie zurecht kommen müssen. Es ist aber nur oberflächlich, wenn überhaupt.
Ansonsten sind die Jugendlichen heute sehr viel dümmer und unkritischer als vor 25 Jahren, was allerdings auch für die Erwachsenen gilt!

esperan
26.05.2006, 21:06
Naja,

ich denke auch, dass ab 18 Jahren kein Jugendstrafrecht mehr herangezogen werden darf. Ich würde sogar so weit gehen, dass ab 16 Jahren bis 18 Jahren nur ein "bedingtes" Jugenstrafrecht exisiterien sollte. Bis 14 das Jugenstrafrecht nach heutigem Sinne. Zum Beispiel bei Gewalt-/Tötungsdelikten wäre ich voll dafür, dass ab 16 Jahren Lebenslange Haft möglich wäre. Bei Jugendlichen unter diesem Alter - auf alle Fälle ein Zwangs-Heimaufenthalt im Zeichen der Resozialisierung, das beim Erreichend des Erwachsenenalters weiter greift und bei schlechten Aussichten eine weitere Unterbringung zusichert. Es geht letztendlich nicht unbedingt um Strafe, sondern darum, die Gesellschaft vor solchen Straftätern zu schützen.

lg
esperan

twoxego
26.05.2006, 22:22
1.
höhere strafen haben noch nie abschreckend gewirkt.
krimminelle glauben einfach nicht, dass es sie erwischen könnte.
auch in ländern mit todesstrafe wird gemordet, um ein beispiel zu nehmen.

2.
jüngere straftäter können im knast viel von älteren lernen.

3.
da es nicht ziel des starfvollzuges ist, den täter zu resozialisieren und er in der regel
bei der entlassung auch nicht bei der arbeitssuche unterstützt wird,
hätten wir es am ende mit qualifizierten krimminellen mittleren alters zu tun.

4.
neue arten des strafvollzugs können wir uns nicht leisten. psychologische experimente
a la abenteuerurlaub etc., haben sich als schwachsinn erwiesen.

Einsatzleiter
26.05.2006, 22:36
4.
neue arten des strafvollzugs können wir uns nicht leisten. psychologische experimente
a la abenteuerurlaub etc., haben sich als schwachsinn erwiesen.

Dann wurde eben bei diesen Versuchen was falsch gemacht, oder aber die Ergebnisse wurden für die Öffentlichkeit bewusst verfälscht!
Kriminelle sollte man statt in den Knast auf ein Segelschiff stecken, wo sie nützliche Arbeit tun können und abhauen nicht geht! :cool: :cool: :cool:
Mörder und ähnliche Schwerstkriminelle natürlich ausgenommen.

twoxego
26.05.2006, 22:47
Kriminelle sollte man statt in den Knast auf ein Segelschiff stecken, wo sie nützliche Arbeit tun können und abhauen nicht geht!



tolle idee. gab's aber schon, auf der bounty.

esperan
26.05.2006, 23:12
1.
höhere strafen haben noch nie abschreckend gewirkt.
krimminelle glauben einfach nicht, dass es sie erwischen könnte.
auch in ländern mit todesstrafe wird gemordet, um ein beispiel zu nehmen.

2.
jüngere straftäter können im knast viel von älteren lernen.

3.
da es nicht ziel des starfvollzuges ist, den täter zu resozialisieren und er in der regel
bei der entlassung auch nicht bei der arbeitssuche unterstützt wird,
hätten wir es am ende mit qualifizierten krimminellen mittleren alters zu tun.

4.
neue arten des strafvollzugs können wir uns nicht leisten. psychologische experimente
a la abenteuerurlaub etc., haben sich als schwachsinn erwiesen.

Deshalb schreib ich doch ... es geht darum die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen und nicht unbedingt um Strafe. Deshalb muss man eben auch überlegen, ob es sinvoll ist auch jüngere Straftäter in den Bereich der Lebenslangen Haft zu erwägen. Wobei es für mich auch Delikte gibt, da müsste das Wort Lebenslang auch so umgesetzt werden und nicht die bei uns gewöhnlich ausgelebte 15-Jahre-Entlassung. Ein Mensch der aus niedrigen Beweggründen einen Menschen um die Ecke bringt, der hat meines Erachtens eine Hemmschwelle überschritten, diese verloren, die weitere Straftaten im Gewaltbereich eher wahrscheinlich macht. Doch dort hilft vielleicht dann doch die Angst vor weiterer Strafe. Außerdem wird durch die neue DNS (DNA) - Technik ja in Zukunft eher wahrscheinlich entdeckt zu werden, als es unwahrscheinlich ist. Demnach sind vielleicht Affekt-Täter und Triebtäter eher "leichtgläubig" der Bestrafung zu entwischen, als dem anderen, berechnenden, Straftäter. Deshalb wirkt es in Zukunft eher, die Angst entdeckt zu werden unnd dadurch auch bestraft zu werden, als noch vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten.

Heutzutage werden Straftaten aufgeklärt, die vor mehr als einem Jahrzehnt begangen wurden. Dies bleibt auch den jetzigen Straftäter nicht im Verborgenen. Abschreckung wird Wirkung zeigen - deshalb auch für Gewalt-/Sexual-/Tötungsdelikte möglichst hohe Strafen.

In etwa 10 Jahren sind wir in einem Zeitalter, in dem den Straftätern das Schwitzen kommen wird. Und zwar auch diejenigen, die vor Jahren und Jahrzehnten straffällig geworden sind. Die Zukunft wird Straftätern keinen Spielraum mehr geben nicht entdeckt zu werden. Doch wie gesagt, das dauert noch etwas.

Den Knast insgesamt sehe ich auch eher als schädlich an. Also da wird eher etwas zerstört, als zum Guten gewendet - aus den dir genannten Gründen. Und das, obwohl alle vom humanen Strafvollzug reden mit dem Ziel der Resozialisierung. Doch betrachten wir die Insassen, dann wird man feststellen, dass das System nicht funktionieren kann - da Überlastung der Angestellten und zu wenig finanzielle Mittel eine bedeutende Rolle spielen. Hauptsächlich sitzen ja Ausländer aller möglichen Nationen in unserem Strafvollzug. Jeder Therapeut müsste ja einen Dollmetscher, nein, viele Dolmetscher für die jeweilige Sprache, zur Seite gestellt bekomen, um wirkungsvoll zu therapieren. Ich denke, dass das einfach nicht machbar ist. Also müsste auch im Strafvollzug "integriert" werden. Blöder Satz ich weiß. Je mehr diese "Ausländer" in Freiheit Deutsch lernen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie resozialisiert werden können. So sehe ich das. Also müssen wir hier draußen, in der Freiheit, beginnen - um im Strafvollzug die Voraussetzungen für eine Resozialisierung zu schaffen.

Es wird sehr wohl sehr viel getan, um die Täter nach der Haftentlassung zu resozialisieren. Doch bei der Masse an entlassenen Straftätern ist man wohl sehr schnell am Ende seiner Kapazitäten angelangt. Es ist eher Massenabfertigung, guter Wille zeigen - jedoch kein wirkungsvolles Instrument mehr. Leider. Also - je weniger Straftäter, desto wirksamer die Chance in wiedergewonnener Freiheit. Ein Wunschdenken.

Zu deinem Punkt 4 ... tja, man muss halt alles mal ausprobieren, um zu sehen wie es funktioniert. Das war bei der antiautoritären Erziehung so, als auch bei der autoritären Erziehung. Dann wird festgestellt .. das war Schwachsinn, dann muss ein neues Konzept her. Jeder ist ja schlauer als der andere und einige müssen den Kopf hinhalten - auch wenn sie für sich erkenne, dass es schwachsinnig ist. Das Leben ist ein einziges Experiment. Das ist in allen gesellschaftlichen Bereichen so. Migration, Umwelt, Psychologie ... überall halt.

Ach so, @ Einsatzleiter:

Verallgemeinere nicht ! Straftäter ist man schnell. Oder bist Du noch nie etwas zu stark alkoholisiert Auto gefahren, noch nie jemanden beleideigt, noch nie was illegales auf dem Computer gehabt ... vielleicht sogar mal dem Finanzamt gegenüber was falsches angegeben ? Irgedwo find ich sicherlich auch bei dir ne kriminelle Seite. Also viel Spaß auf der Galere !!!!:D Oder sprichst Du doch von Gewalt-/Intensiv-/Sex-Tätern ?

Liebe Grüße
esperan

twoxego
26.05.2006, 23:45
hallo esperan !

zur " gewöhnlich ausgelebte ( n ) 15-Jahre-Entlassung " :
oft gesagt, aber dennoch ein irrtum.
es handelt sich bei diesem wert um einen statistischen. die wahrscheinlichkeit, dass während langer haftstrafe der häftling verstirbt, bevor seine strafe abgelaufen ist, ist
keine geringe. es gibt in berlin tegel etliche täter, die schon länger als 15 jahre dort sind.
darin nicht eingerechnet sind die sicherheitsverwahrten, die den knast ebenfalls in einem sarg verlassen werden.
es ist im straftrecht vorgesehen, bei besonderer schwere der tat oder anzunehmender gefährlichkeit des täters nach der entlassung, diese zu verhängen.
es gab, ich glaube vor ein oder zwei jahren, eine dahingehende änderung, dass dies nunmehr auch bei erst-tätern möglich ist.
das bundesverfassungsgericht lehnte unlängst eine klage gegen diese änderung ab.
strafandrohung hat bei phatologisch begründeten verbrechen, was häufig beispielsweise bei sexualstraftaten der fall ist, keine besondere bedeutung.
aus diesen und noch einigen anderen gründen, ist eine grundlegende änderung im strafrecht gegenwärtig, aus meiner sicht, wohl nicht das erste, worüber man nachdenken sollte.
krimminalität hat, nicht immer aber oft, soziale gründe. dort müsste angesetzt werden.
ohne für eine rund um die uhr bewachung einzutreten, denke ich, dass das angebot an sinnvoller freizeitgestaltung für kinder und jugendliche in deutschland vernachlässigt wurde.
dabei kann es z.b. auch nur um solche dinge gehen, wie die förderung von sportvereinen etc.
eine änderung im strafvollzugsrecht ist ebenfalls nicht unbeding von erster priorotät.
es ist einfach so, dass es oft in seiner bestehenden form schon nicht eingehalten werden kann. in berlin z.b. haben wir seit vielen jahren eine chronische überbelegung.
sicher wären gesonderte formen für jugendliche straftäter wünschenswert, um eben den von mir beschriebenen lerneffect zu verhindern.
doch dies ist zunächst einmal nicht finanzierbar und darüber hinaus auch politisch nicht gewollt.
es geht nicht darum, was wir uns wünschen sondern darum, was machbar ist. das ist wenig momentan und besserung ist nicht in sicht.

gruss twoxego

John Donne
27.05.2006, 04:05
Meine Vorstellungen dazu:

-
Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

-

Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!

Nun Eure Meinungen dazu!

Gruß

Henning

Rechte und Pflichten müssen Hand in Hand gehen. Prinzipiell halte ich es für vernüftig, daß in Ausnahmefällen das für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren das Jugendstrafrecht angewandt werden kann. Was mich ärgert, ist das quantitative Mißverhältnis: aus der Ausnahmeregelung ist längst die Regel geworden. Aber mich stört nicht nur das: Wer sich schon öffentlich durch einen Gutachter zum "Retard" erklären läßt, muß meiner Meinung nach temporär (mir schweben 18 Monate vor) auch neben den Pflichten die mit dem Erwachsensein verbundenen Rechte verlieren. Ich denke nicht, daß wir grunsätzlich in dem Umfang ein Volk von "Retards" sind, wie man der Häufigkeit der Anwendung des Jugenstrafrechts für Heranwachsenden entnehmen könnte. Mit der Forderung nach Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab dem Alter von 16 Jahren schießt Du jedoch m.E. über das Ziel hinaus.

Eine Senkung der Strafmündigkeit von momentan 14 Jahren auf 12 Jahre halte ich grundsätzlich für angemessen. Zweck der mit einem Mindestalter verbundenen Strafmündigkeitsgrenze ist es, Täter, die aufgrund ihres Alters keine Einsicht in die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens haben können, nicht trotz ihrer unverschuldeten mangelnden Einsichtsfähigkeit zu bestrafen. Daß elementare Rechtsbrüche (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Mord, Erpressung) grundsätzlich Unrecht sind und unterlassen werden müssen, können m.E. auch 12-Jährige durchaus einsehen. Sehr ärgerlich sind gerade diejenigen Jugendlichen, die - wissend, daß sie aufgrund ihrer Strafunmündigkeit ungeschoren davonkommen - ganz berechnend Straftaten begehen. Versagt haben bei diesen in erster Linie die Eltern, die ihren Kindern offensichtlich keinerlei Grenzen setzen konnten. Genau diese erzieherische Funktion kann das Jugendstrafrecht wahrnehmen, wobei den offenkundig überforderten Eltern auch auf anderem Wege unter die Arme gegriffen werden muß.

Das generelle Mißverhältnis zwischen Straftaten gegen das Eigentum und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit - wobei erstere in der Regel deutlich höher bestraft wurden - ist durch die Strafrechtsreform 1998 gemildert, dennoch werden Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit m.E. in vielen Fällen noch sehr milde beurteilt, insbesondere im Jugendstrafrecht.

Generell meine ich, daß der ganz überwiegenden Mehrzahl jugendlicher Straftäter mit dem jetzigen Jugendstrafrecht ganz gut ein heilsamer "Schuß vor den Bug" verpaßt werden kann. Nicht erreicht werden diejenigen, die noch nicht strafmündig sind und eine kleine Minderheit schwerkrimineller Jugendlicher, die allerdings trotz ihrer geringen Zahl für einen Großteil der von Jugendlichen und Heranwachsenden verübten schweren Straftaten verantwortlich ist. Bei einer Reform des Strafrechts ist also m.E. yu berücksichtigen, wie man letztere Gruppe in den Griff bekommt, ohne erstere über die Gebühr hart anzufassen.

Grüße
John

Leitkultur
27.05.2006, 07:28
Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist, wenn wir Gesetze, deren Nichtanwendung oder verwässerte Anwendung wir beklagen, verschärft werden sollen.

Eventuell wäre da eher erstmal die reine Anwendung der bestehenden Strafgesetze zielführender.

Leitkultur

Redwing
27.05.2006, 18:45
Meine Vorstellungen dazu:

Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!


Einer nach dem anderen veröffentlicht hier seine Wahnvorstellungen und düsteren Phantasien.:(

Warum nicht gleich vom Kindergarten direkt in den Knast? Die Pädophilen wirds freuen! Und am besten gleich noch ne staatlich subventionierte Teppichknüferei, damit die Kiddies ma watt Anständiges machn, näch?! Oh Mann, ladet euren diktatorischen, autoritätsfetischistischen 38er-Scheiß bitte auf der Müllhalde der Geschichte ab aber nicht in die Gegenwart, wo Toleranz und Soziales Trumpf sein sollten. Eure archaische Ära haben wir überwunden. Ich kann nur hoffen, daß es keinen retro-evolutionären Rückfall gibt.

Brotzeit
28.05.2006, 16:57
1.
höhere strafen haben noch nie abschreckend gewirkt.
krimminelle glauben einfach nicht, dass es sie erwischen könnte.
auch in ländern mit todesstrafe wird gemordet, um ein beispiel zu nehmen.

Das Problem ist , daß die Strafe nicht konsequent angewendet wird
Die Todesstrafe lößt zwar nicht das Problem ; aber sie sorgt für Gerechtigkeit in den Augen der Hinterbliebenen eines Opfers und das eigentliche "Problem" verschwindet im Dunklen des Erdreichs....

2.
jüngere straftäter können im knast viel von älteren lernen.

Das ist in der Tat richtig !
Deshalb muss dies durch entsprechende erzieherische und die Psyche des Täters nachhaltig beeinflussende Massnahmen verhindert werden.

3.
da es nicht ziel des starfvollzuges ist, den täter zu resozialisieren und er in der regel bei der entlassung auch nicht bei der arbeitssuche unterstützt wird,
hätten wir es am ende mit qualifizierten krimminellen mittleren alters zu tun.

Was wird für das Opfer getan ?
Wer kommt für die Resozialisierung und psychische Rehabilitierung des Opfers auf ?
Wofür wird mehr Geld aufgewendet ?
Warum muss es erst eine Organisation wie den Weissen Ring geben, damit die Interessen der Opfer wahrgenommen werden ?

4.
neue arten des strafvollzugs können wir uns nicht leisten. psychologische experimente a la abenteuerurlaub etc., haben sich als schwachsinn erwiesen

Wir brauchen keine "neuen Arten des Strafvollzuges"....
Der Knasz selbst muss wieder zur Strafe werden, die bleibende Eindrücke bei den Tätern hinterläst, die ihn dazu veranlassen vorher nachzudenken .......
Erziehung und Arbeit zu Gunsten der Allgemeinheit ......

Kenshin-Himura
28.05.2006, 17:02
Ich befürworte eher Durchsetzung von Strafen bei Unrecht + ,,Werte"-Wandel, anstatt härtere Strafen.

Mauser98K
28.05.2006, 17:02
Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre.

Einführung von geschlossenen Erziehungsheimen, wo den Kindern und Jugendlichen Ordnung und Disziplin bei gebracht wird. Auch unter Verwendung körperlicher Strafen!

twoxego
28.05.2006, 20:08
Einer nach dem anderen veröffentlicht hier seine Wahnvorstellungen und düsteren Phantasien.


na dann bedanken wir uns doch mal ganz nett bei dir, dass du es nicht auch noch getan hast.