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Vollständige Version anzeigen : Kann erschlichene Staatsbürgerschaft entzogen werden - heute BGH-Urteil



SAMURAI
24.05.2006, 08:04
Gerade im bayerischen Rundfunkt gehört.

Heute fällt das Urteil zum Entzug einer erschlichenen Staatsbürgerschaft durch einen Nigerianer.

Der Nigerianer hatte sich die Einkünfteunterlagen eines anderen besorgt, um nachzuweisen, dass er selbst eigene Einkünfte hat. Gearbeitet hatte ein anderer.

Mit diesen Unterlagen wurde er eingebürgert.

Heute entscheidet der BGH zu diesem Fall. Der Nigerianer hatte gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft bis zum BGH geklagt.

Leider fürchte ich, dass das Urteil zwiespältig ausfallen wird. Vermutlich wird keine eindeutige Entscheidung für das ganze Land getroffen werden. Es wird eine ja-aber-Entscheidung, könnte-sollte-müsste, unter-Umständen-Entscheidung geben.

Mal sehen wie sich die BGH-Kasper entscheiden. :rolleyes:

Schwarzer Rabe
24.05.2006, 08:08
Raus mit diesem Betrüger und seiner ganzen Sippschaft!!!

WALDSCHRAT
24.05.2006, 08:15
Würde es nach mir gehen:

Sofortige Abschiebung ins Heimatland unter Verrechnung seiner erschlichenen Stütze mit unserer Entwicklungshilfe für Nigeria!!!

Damit die Damen und Herren Politiker dort auch mal wach werden und es finanziell spüren...

Aber es geht ja nicht nach mir...

:(

Gruß

Henning

SAMURAI
24.05.2006, 08:19
Würde es nach mir gehen:

Sofortige Abschiebung ins Heimatland unter Verrechnung seiner erschlichenen Stütze mit unserer Entwicklungshilfe für Nigeria!!!

Damit die Damen und Herren Politiker dort auch mal wach werden und es finanziell spüren...

Aber es geht ja nicht nach mir...

:(

Gruß

Henning

Das wäre wohl wünschenswert, wird sicher nicht so kommen. Es ist kein Grundsatzurteil zu erwarten.

Warum zahlen wir eigentlich an so ein ölreiches Land noch Entwicklungshilfe ?

Lao-tse
24.05.2006, 08:29
Der Nigerianer hatte sich die Einkünfteunterlagen eines anderen besorgt, um nachzuweisen, dass er selbst eigene Einkünfte hat. Gearbeitet hatte ein anderer.

Mit diesen Unterlagen wurde er eingebürgert.


Betrug -> das durch Betrug erlangte Stück Papier entziehen -> Rauswerfen.

Dass solche Typen überhaupt jahrelang die Gerichte belästigen können ist der unumstößliche Beweis, dass in diesem Staat einiges aus dem Ruder gelaufen ist.
Wahrscheinlich kriegt er sogar noch Recht, wundern würde mich bei deutschen Gerichten gar nix mehr.

turn-the-page
24.05.2006, 08:35
Betrug -> das durch Betrug erlangte Stück Papier entziehen -> Rauswerfen.

Dass solche Typen überhaupt jahrelang die Gerichte belästigen können ist der unumstößliche Beweis, dass in diesem Staat einiges aus dem Ruder gelaufen ist.
Wahrscheinlich kriegt er sogar noch Recht, wundern würde mich bei deutschen Gerichten gar nix mehr.
Und das ganze Gerichtsverfahren zahlt auch der deutsche Steuerzahler! :motz: :wand:

IM Redro
24.05.2006, 08:38
Und das ganze Gerichtsverfahren zahlt auch der deutsche Steuerzahler! :motz: :wand:


Natürlich.. den du bist Deutschland. Du bist der dumme deutsche Arsch, der wie die dumme Sau zur Schlachtbank geführt wird.


Ich bin es natürlich auch... der dumme deutsche Arsch!

Würfelqualle
24.05.2006, 08:38
Diese Multikulti Rotze Regierung macht alles kaputt.



Gruss vonne Würfelqualle

Lao-tse
24.05.2006, 08:44
Natürlich.. den du bist Deutschland. Du bist der dumme deutsche Arsch, der wie die dumme Sau zur Schlachtbank geführt wird.


Ich bin es natürlich auch... der dumme deutsche Arsch!

Erst mal das Urteil abwarten Jungs, vielleicht siegt ja auch vor Gericht mal der gesunde Menschenverstand.

IM Redro
24.05.2006, 08:45
Erst mal das Urteil abwarten Jungs, vielleicht siegt ja auch vor Gericht mal der gesunde Menschenverstand.

1. April ist vorbei...

Würfelqualle
24.05.2006, 08:46
Erst mal das Urteil abwarten Jungs, vielleicht siegt ja auch vor Gericht mal der gesunde Menschenverstand.



Das wäre dann ein Erfolg, für zig hunderttausende erschlichene Staatsbürgerschaften.



Gruss vonne Würfelqualle

lupus_maximus
24.05.2006, 08:51
Erst mal das Urteil abwarten Jungs, vielleicht siegt ja auch vor Gericht mal der gesunde Menschenverstand.
Selbst wenn der gesunde Menschenverstand siegen würde, ist der Neger noch lange nicht draußen.
Wieviel Leute werden denn in diesem Land tatsächlich abgeschoben?

Soweit mir bekannt ist, liegt dies noch nicht einmal im Promillebereich.

Lao-tse
24.05.2006, 09:23
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,417871,00.html

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Erschlichene Einbürgerungen können zurückgenommen werden

Eingebürgerten Ausländern kann ein durch Täuschung erschlichener deutscher Pass nachträglich wieder entzogen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe - Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden heute, dass auch auch der klare Wortlaut des Grundgesetzes, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, nicht vor einer solchen Maßnahme schützt. Damit wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes aus Pforzheim ab. Der Mann hatte seinen Pass mit falschen Angaben erschwindelt.

Allerdings gab der Zweite Senat dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die - ohne selbst beteiligt zu sein - von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung.

phw/AP/dpa

Einsatzleiter
24.05.2006, 10:43
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden heute, dass auch auch der klare Wortlaut des Grundgesetzes, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, nicht vor einer solchen Maßnahme schützt.

wenn sich die Kapitalisten nicht an den klaren Wortlaut des Grundgesetzes halten, dann müssen wir Kommunisten das auch nicht!

Wir werden nach unseren eigenen Maßstäben handeln, wenn wir an die Macht gelangen. Alles andere ist völlig irrelevant! :cool: :cool: :cool:

IM Redro
24.05.2006, 10:54
wenn sich die Kapitalisten nicht an den klaren Wortlaut des Grundgesetzes halten, dann müssen wir Kommunisten das auch nicht!

Wir werden nach unseren eigenen Maßstäben handeln, wenn wir an die Macht gelangen. Alles andere ist völlig irrelevant! :cool: :cool: :cool:

Ihr werdet nie wieder an die MAcht kommen. Du bist der letzte einer schon ausgestorbenen Krankheit.

SAMURAI
24.05.2006, 10:58
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,417871,00.html

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Erschlichene Einbürgerungen können zurückgenommen werden

Eingebürgerten Ausländern kann ein durch Täuschung erschlichener deutscher Pass nachträglich wieder entzogen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe - Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden heute, dass auch auch der klare Wortlaut des Grundgesetzes, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, nicht vor einer solchen Maßnahme schützt. Damit wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes aus Pforzheim ab. Der Mann hatte seinen Pass mit falschen Angaben erschwindelt.

Allerdings gab der Zweite Senat dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die - ohne selbst beteiligt zu sein - von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung.

phw/AP/dpa

Es kommt noch schlimmer ! Das hört sich nach Rauswurf an.

Wird so sein, dass Frau, Kinder den Rauswurf unmöglich machen. Evtl. muss Stütze nach Nigeria und sonst wohin überwiesen werden.

Es wurde auch festgelegt, dass der Kläger nach einer Frist erneut einen Anlauf machen kann - er bleibt also hier.

Die Scheunentore für Betrüger bleiben offen. So ähnlich habe ich mir das vorgestellt.

mfg

discipulus
24.05.2006, 11:00
Sie kann...!

Misteredd
24.05.2006, 11:12
Zum einen "Yes" !!!!

Jetzt erst mal sehen, was draus wird!

Lao-tse
24.05.2006, 11:21
Gerade im Fernsehen gesehen: Er darf bei seiner Frau bleiben - schade um das Papier, auf welches das Urteil abgedruckt wurde...........

Misteredd
24.05.2006, 11:21
Die Stadt Pforzheim hat den Pass bereits eingezogen. Das BVerG hat dies jetzt bestätigt. Der werte Herr ist kein Deutscher mehr!

Siehe die "Welt" http://www.welt.de/data/2006/05/24/892212.html

Liegnitz
24.05.2006, 11:25
Es kommt noch schlimmer ! Das hört sich nach Rauswurf an.

Wird so sein, dass Frau, Kinder den Rauswurf unmöglich machen. Evtl. muss Stütze nach Nigeria und sonst wohin überwiesen werden.

Es wurde auch festgelegt, dass der Kläger nach einer Frist erneut einen Anlauf machen kann - er bleibt also hier.

Die Scheunentore für Betrüger bleiben offen. So ähnlich habe ich mir das vorgestellt.

mfg
Das kann doch wohl nicht angehen? Er hatte auch mit Drogen gehandelt und sollte erst mal in den Knast.
Die deutsche Frau sollte mit in sein Land abgeschoben werden.

In der DDR war es damals so. Wollte eine Deutsche z.B.einen Algerier heiraten, mußte sie mit in das Land des Mannes ziehen.
Warum geht das in der verdammten BRD nicht?

lupus_maximus
24.05.2006, 11:26
Die Stadt Pforzheim hat den Pass bereits eingezogen. Das BVerG hat dies jetzt bestätigt. Der werte Herr ist kein Deutscher mehr!

Siehe die "Welt" http://www.welt.de/data/2006/05/24/892212.html
Aber ändern tut dies nichts, er wird weiterhin vom deutschen Volk unterstützt.
Wir scheinen wirklich das blödeste Volk der Weltgeschichte zu sein!

Misteredd
24.05.2006, 11:30
Wenn das so ist, dann kann ich nur den Spruch mit dem vielen Essen und dem sich übergeben bringen.

Kann man diesen Staat noch hochhalten?

Liegnitz
24.05.2006, 11:30
Aber ändern tut dies nichts, er wird weiterhin vom deutschen Volk unterstützt.
Wir scheinen wirklich das blödeste Volk der Weltgeschichte zu sein!
Genau.
jeder der sich in seiner Hütte in Afrika oder anderswo nicht mehr wohl fühlt, wird hier wohlwollend aufgenommen und durchgefüttert ohne auch nur einen Finger krumm zu machen.
Für die muß das hier ein Schlaraffenland sein.X(

Warum ändern die nicht das Asylantengesetz? Da könnten viele Millarden gespart werden.

Edmund
24.05.2006, 12:19
Woher hatten die Neger eigendlich die finanziellen Mittel, um durch alle Instanzen zu gehen?

Scarlett
24.05.2006, 14:37
Eine durch falsche Angaben erschlichene deutsche Staatsbürgerschaft darf wieder entzogen werden.

Das im Grundgesetz verankerte Verbot, Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, stehe der Rücknahme des Passes im Betrugsfall nicht entgegen, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Auch der verfassungsrechtliche Schutz vor Staatenlosigkeit nütze Ausländern nichts, wenn sie den deutschen Pass durch falsche Angaben erworben hätten. Allerdings müsse der Gesetzgeber die Auswirkungen des Passentzugs auf Dritte - etwa Familienangehörige - regeln.(Az.: 2 BvR 669/04)

Die Frage ist also noch offen.

Schwarzer Rabe
24.05.2006, 14:39
Woher hatten die Neger eigendlich die finanziellen Mittel, um durch alle Instanzen zu gehen?
Das bezahlt unser guter Staat - genau wie die Arbeitsschutzklagen asozialer Exarbeitnehmner!!!

dimu
24.05.2006, 15:08
.
wir müssen uns von unseren politidioten befreien,
damit befreien wir uns auch von diesem multikulti-wahnsinn
und weiteren verderblichen erfindungen.

ich sehe dazu keine alternative mehr.
.

Chaos
24.05.2006, 15:08
Es ist nur logisch, dass der Pass, wenn er durch unwahre Angaben erschlichen wurde, wieder eingezogen werden kann. Es ist doch sonst auch nirgends so, dass man Anspruch auf etwas hat, was man durch falsche Angaben erworben hat. Sinnvolles Urteil.
Natürlich gibt es da ein Problem mit den Angehörigen, besonders den Kindern, weil diese ja an dem Verbrechen nicht Schuld sind. Da muss die Regierung sich wirklich was überlegen. Eigentlich müsste man dafür sorgen, dass es zu so einem Fall garnicht erst kommt.

emire
24.05.2006, 15:25
Natürlich.. den du bist Deutschland. Du bist der dumme deutsche Arsch, der wie die dumme Sau zur Schlachtbank geführt wird.



Ich bin es natürlich auch... der dumme deutsche Arsch!



Ich Danke Herzlichst für die Bestätigung meiner innigsten Annahme..........

Baxter
24.05.2006, 15:39
wenn ich das heute richtig mitbekommen habe , wird diese nicht abgerkannt.

Komischerweise wird in Holland, abgeschoben in solch einem Fall.
(Wie jüngst in den Medien zu Verfolgen war )

Sterntaler
24.05.2006, 16:29
...und ,ist der Neger schon raus?

SAMURAI
24.05.2006, 16:32
Ich sehe das Urteil so - zwar begrüssenswert - aber eine Geldmaschine für Anwälte. Ich bin gespannt auf den Ersten der raus muss/sollte - ich sehe da keine Möglichkeit zur Durchsetzung. Zu viele Hintertürchen für Gutmenschen wurden gebaut.

Die Figuren heiraten sich rein, machen Kinder, schon sitzen sie wie die Made im Speck.

mfg:rolleyes:

John Donne
24.05.2006, 23:15
wenn sich die Kapitalisten nicht an den klaren Wortlaut des Grundgesetzes halten, dann müssen wir Kommunisten das auch nicht!

Wir werden nach unseren eigenen Maßstäben handeln, wenn wir an die Macht gelangen. Alles andere ist völlig irrelevant! :cool: :cool: :cool:

Erstens habt ihr ja schon jetzt mit dem Grundgesetz, insbesondere dem grundrechtlich geschützten Eigentum eure Probleme. Zweitens ist die hier vom BVerfG angewandte teleologische Auslegung ("Was ist der Zweck dieser Norm? Was soll geschützt werden?") durchaus üblich. Die Begründung (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060524_2bvr066904.html) es Gerichts ist nachvollziehbar und logisch.

Grüße
John

Witzbold
24.05.2006, 23:20
Ich bin erstaunt, dass sich unser höchstes richterliches Gremium wagte diesen Beschluß zu tätigen. Zum Glück war es ein Afrikaner und kein asiatischer Russe.

ortensia blu
25.05.2006, 10:32
Erschwindelter Pass darf entzogen werden


Eine durch Betrug erschlichene deutsche Staatsbürgerschaft darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder entzogen werden.

Das Grundgesetz, das den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, stehe der Rücknahme des Passes im Betrugsfall nicht entgegen, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch.

Gefälschte Lohnbescheinigung vorgelegt

Mit dem Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde eines aus Nigeria stammenden 45-jährigen Mannes zurück. Er hatte bei seiner Einbürgerung zum Beleg, dass er für seinen Unterhalt selbst sorgen kann, eine Lohnbescheinigung einer Firma aus Hanau vorgelegt. In Wahrheit arbeitete dort ein anderer unter seinem Namen. Anfang 2000 bekam der Mann die deutsche Staatsangehörigkeit. Als gegen ihn wegen Drogenhandels ermittelt wurde – inzwischen ist er zu drei Jahren Haft verurteilt – flog der Schwindel auf. Die Stadt Pforzheim machte die Einbürgerung rückgängig. Die Karlsruher Richter bestätigten diese Entscheidung.
...

Das Bundesverfassungsgericht gab zugleich dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die – ohne selbst beteiligt zu sein – von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung

(beu/dpa/ddp)

http://focus.msn.de/politik/deutschland/einbuergerung_nid_29450.html

Eine erfreuliche und begrüßenswerte Entscheidung!

SAMURAI
25.05.2006, 10:42
Erschwindelter Pass darf entzogen werden


Eine durch Betrug erschlichene deutsche Staatsbürgerschaft darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder entzogen werden.

Das Grundgesetz, das den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, stehe der Rücknahme des Passes im Betrugsfall nicht entgegen, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch.

Gefälschte Lohnbescheinigung vorgelegt

Mit dem Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde eines aus Nigeria stammenden 45-jährigen Mannes zurück. Er hatte bei seiner Einbürgerung zum Beleg, dass er für seinen Unterhalt selbst sorgen kann, eine Lohnbescheinigung einer Firma aus Hanau vorgelegt. In Wahrheit arbeitete dort ein anderer unter seinem Namen. Anfang 2000 bekam der Mann die deutsche Staatsangehörigkeit. Als gegen ihn wegen Drogenhandels ermittelt wurde – inzwischen ist er zu drei Jahren Haft verurteilt – flog der Schwindel auf. Die Stadt Pforzheim machte die Einbürgerung rückgängig. Die Karlsruher Richter bestätigten diese Entscheidung.
...

Das Bundesverfassungsgericht gab zugleich dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die – ohne selbst beteiligt zu sein – von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung

(beu/dpa/ddp)

http://focus.msn.de/politik/deutschland/einbuergerung_nid_29450.html

Eine erfreuliche und begrüßenswerte Entscheidung!

Allerdings hat das Gericht der Anwaltskamerilla Tür und Tor zum Klagen geöffnet.

Ich sehe es so: Tolles Urteil, auf den ersten Blick.

In Wirklichkeit wird keinem einzigen Einschleicher die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Darauf wette ich.

Das ergibt sich schon aus der Rechtslage. In den wenigsten Fällen erlaubt Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft. Die alte Staatsbürgerschaft muss abgegeben werden. Im Falle eines Entzuges der Staatsbürgerschaft wäre die Person staatenlos. Wohin sollte man sie abschieben ? Das ist die sicherste Nummer: Behaupte, ich habe betrogen, wirst staatenlos und bleibst in jedem Fall in Deutschland. So schaut es nämlich aus.

mfg

SAMURAI
25.05.2006, 10:44
wenn ich das heute richtig mitbekommen habe , wird diese nicht abgerkannt.

Komischerweise wird in Holland, abgeschoben in solch einem Fall.
(Wie jüngst in den Medien zu Verfolgen war )

Wer ist denn tatsächlich schon abgeschoben worden - keiner !

klartext
25.05.2006, 11:31
Wer ist denn tatsächlich schon abgeschoben worden - keiner !
Jetzt ist der Mann staatenlos, bekommt Papiere als Staatenloser und kann erst recht nicht mehr abgeschoben werden. Das ganze ist eine Luftnummer auf Kosten des deutschen Steuerzahlers, der ohnehin schon die gesamten Verfahrenskosten bezahlen muss.
Da sag einer noch, Afrikaner seinen blöde.
Warum man diese Leute überhaupt ins Land lässt, ist die Frage. Da muss an der Grenze bereits halt sein.

Chaos
25.05.2006, 22:21
Bleiben darf er ja, weil er eine deutsche Frau geheiratet hat, das ist vollkommen logisch, er ist nur kein Deutscher mehr.

John Donne
25.05.2006, 23:11
[..]
In Wirklichkeit wird keinem einzigen Einschleicher die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Darauf wette ich.

Das ergibt sich schon aus der Rechtslage. In den wenigsten Fällen erlaubt Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft. Die alte Staatsbürgerschaft muss abgegeben werden. Im Falle eines Entzuges der Staatsbürgerschaft wäre die Person staatenlos. Wohin sollte man sie abschieben ? Das ist die sicherste Nummer: Behaupte, ich habe betrogen, wirst staatenlos und bleibst in jedem Fall in Deutschland. So schaut es nämlich aus.

mfg
Entziehung der Staatsbürgerschaft und Abschiebung sind zunächst zwei unabhängige Dinge. Sie sind lediglich dadurch verknüpft, das jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, nicht abgeschoben werden kann. Selbstverständlich wird Personen, die sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben, diese nach Recht und Gesetz entzogen werden. Dies ist (wie man dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entnehmen kann) sogar dann möglich, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Der Zustand der Staatenlosigkeit erschwert die Abschiebung ganz erheblich. Personen, denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde - sei es, weil sie sich die Staatsbürgerschaft durch Falschangaben erschlichen oder ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten bzw. wiederaufgenommen haben - können allerdings auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft ein verbrieftes Aufenthaltsrecht haben. Dies ist z.B. im Fall der die Grundlage für diesen Strang bildet gegeben: Der Mann ist mit einer Deutschen verheiratet.

Bemerkenswert erscheint mir, daß die Rechtsfolge für die Erschleichung der Staatsbürgerschaft momentan überhaupt nicht bundeseinheitlich geregelt zu sein scheint. Man beachte den Tenor des Urteils:


[..]
3. Für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst getäuscht hat, bietet § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.

(Quelle: BVerfG, 2 BvR 669/04 vom 24.5.2006, Absatz-Nr. (1 - 109) (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060524_2bvr066904.html))

Daraus läßt sich m.E. folgendes Entnehmen:
Die Rechtgrundlage für den Akt der Entziehung der Staatsbürgerschaft in diesem Betrugsfall ist ein Landesgesetz aus Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern kann die Situation ergo anders aussehen. Offensichtlich gibt es kein bundeseinheitliches Gesetz, das derartige Belange regelt. Neben der offenkundigen Feststellung, daß das entsprechende Gesetz des Landes Baden-Württemberg ausreicht, lese ich zwischen den Zeilen einen kräftigen Tritt an den Gesetzgeber, derartige Belange bundeseinheitlich zu regeln. Das kann täuschen. Ich bin Informatiker und kein Jurist. Mir sagt allerdings der gesunde Menschenverstand, das derartige Dinge bundeseinheitlich zu regeln sind, wobei ich nicht weiß, ob in diesem Fall die Gesetzgebungskompetenzen beim Bund liegen. Meinem Empfinden nach sollten sie das. Falls der Bund die Möglichkeit hat, die entsprechende Gesetzgebungskompetenz an sich zu ziehen bzw. wahrzunehmen, so sollte er das meines Erachtens dringend tun und für einen klare bundeseinheitliche Regelung sorgen.

Grüße
John

houndstooth
26.05.2006, 00:32
.
[...] Selbstverständlich wird Personen, die sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben, diese nach Recht und Gesetz entzogen werden.
[...]
Grüße
John
Mir scheint die Schwere des Versagens der deutschen behoerdlichen Dokumentationsnachpruefungspflicht schwerer zu wiegen als der erfolgreiche Betrug eines Opportunisten - denn der Drang zum Betrug ist omnipraesent.

Einige deu . oeffentliche Angestellte haben versagt - Schlamperei - sie sollten - falls sie nicht immun dagegen sind - auch per "Recht und Gesetz " zur Rechenschaft gezogen werden und Konsequenzen aus ihrer Dienstpflichtvernachlaessigung ziehen muessen.

Weiterhin hat sich in meinen Augen die deutsche Ehefreu des Betruegers als Mitwissende und indirekte , wenn nicht sogar direkte Mithelferin ,(was es zu untersuchen gilt ) , kriminell auch strafbar gemacht.
Ditto fuer den wirklichen Lohnempfaenger .

So weit ich informiert bin , koennen 'Staatenlose' in das Land abgeschoben werden , von dem aus sie nach DEU 'eingereist' kamen.

Mit freundlichem Gruss ... Heinz

John Donne
26.05.2006, 03:13
Mir scheint die Schwere des Versagens der deutschen behoerdlichen Dokumentationsnachpruefungspflicht schwerer zu wiegen als der erfolgreiche Betrug eines Opportunisten - denn der Drang zum Betrug ist omnipraesent.

Einige deu . oeffentliche Angestellte haben versagt - Schlamperei - sie sollten - falls sie nicht immun dagegen sind - auch per "Recht und Gesetz " zur Rechenschaft gezogen werden und Konsequenzen aus ihrer Dienstpflichtvernachlaessigung ziehen muessen.

Das kann man so sehen, keine Frage. Wie groß das Versagen der deutschen Behörden war, kann ich jedoch nicht beurteilen. Soweit ich weiß, hatte der Mann, dem der Lohnzettel tatsächlich gehörte, denselben Namen. Wodruch der Betrug letztlich aufflog, weiß ich nicht genau. Ich bin allerdings der Meinunng, mit einer genaueren Prüfung hätte sich der Schwindel vermutlich schon vorher entlarven lassen.



Weiterhin hat sich in meinen Augen die deutsche Ehefreu des Betruegers als Mitwissende und indirekte , wenn nicht sogar direkte Mithelferin ,(was es zu untersuchen gilt ) , kriminell auch strafbar gemacht.
Ditto fuer den wirklichen Lohnempfaenger.

Eine diesbezügliche Untersuchung würde ich in jedem Fall befürworten. Ich vermute jedoch, daß der Ehefrau nicht so einfach beizukommen sein wird. Als Ehefrau hat sie schließlich ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht. Im Falle des tatsächlichen Lohnempfängers ist die Sache m.E. wohl etwas einfacher.



So weit ich informiert bin , koennen 'Staatenlose' in das Land abgeschoben werden , von dem aus sie nach DEU 'eingereist' kamen.

Das entspricht auch meinem Wissenstand. Grundsätzlich gibt es dabei allerdings zwei Probleme:
- man weiß nicht in jedem Fall, aus welchem Staat eine Person eingereist ist.
- das Land, aus dem sie eingereist ist, weigert sich, die Person aufzunehmen.

Grüße
John

Misteredd
26.05.2006, 08:47
Was mich sehr sehr bedenklich stimmt, ist die Tatsache dass ein Lohnzettel ausgereicht hat, um nachzuweisen, dass er sich selbst versorgen kann. Für mich ist das kein Dauer-Nachweis, da er auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag "erschlichen" werden kann. Unter Umständen ist dann nicht einmal die Probezeit absolviert.

Ich plädiere dafür den Zeitraum auf fünf oder besser auf acht Jahre auszuweiten.