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Vollständige Version anzeigen : Volksentscheide / Volksbegehren bei Entscheidungen von Allgemeinen Interesse



Misteredd
17.05.2006, 15:34
Liebe Mitforisten, dieser Thread wurde erstellt und vorbereitet durch die Soul Food Fraktion:

Andere Nationen dürfen über wesentliche Entscheidungen selbst abstimmen, ohne über Parteien oder Abgeordnete als Vermittler zu gehen. Ist es erstrebenswert in Deutschland das Volk durch Volksentscheide entscheiden zu lassen? WElche Entscheidungen sollten das sein? Wer sollte ein Volksbegehren zur Entscheidung stellen können?

Misteredd
17.05.2006, 18:20
Was Franzosen, Dänen und Schweizer können, dass können wir auch. Wir haben hier in D einen riesigen Reformstau. Ich traue unseren politischen Parteien nicht zu, diese Probleme schnell und effektiv zu lösen, obwohl ich unsere Zeit davonrennen sehe. Dann müssen wir es eben selbst machen!

bernhard44
17.05.2006, 20:19
Hat man hier etwa Angst vor dem mündigem Bürger oder denken die Politiker wir lesen alle nur "BILD"?

Frei-denker
17.05.2006, 20:32
Volksentscheide wird es aus zwei Gründen bei uns nicht geben:

1. Volksentscheide würden die Macht der etablierten Parteien deutlich reduzieren. Die Parteien müßten sich mit einem neuen Gesetz selbst den Ast absägen. Die werden den Teufel tun und sich selbst entmachten!

2. Wenn nur wenige Politiker über Gesetze entscheiden, ist es für die Lobbyisten vom Kapital deutlich leichter Einfluß auf die Politik zu nehmen. Volksentscheide wären Gift für die Korruptions-Ambitionen unserer Politiker. Und weder Kapital noch Politiker werden sich dieses einträgliche Geschäft versauen lassen. Politiker und Unternehmerverbände machen mit dem entmündigten Bürger ein gutes Geschäft. Niemand (außer dem machtlosen Bürger) will diese Verhältnisse ändern.

tommy3333
17.05.2006, 20:39
Was Franzosen, Dänen und Schweizer können, dass können wir auch.
Das könn(t)en wir, wenn wir es woll(t)en. Der Deutsche sehnt sich aber anscheinend wohl lieber nach Anträgen, Formularen, Genehmigungen, Ausnahme- und Sondergenehmigungen, amtliche Bescheide, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und "Dienst nach Vorschrift" und sonst. bürokratischer Orgien, dass sich das Land daran erstickt.

Ein paar Beispiele, wie die des Deutschen - insbes. des dt. Beamten - "liebgewonnene" Bürokratie Blüten trieb.:

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften:
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sonder als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
(Aus einer amtlichen Verlautbarung der deutschen Post) (http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/206054)

Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die (stärkste) Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort "Parkplatz" durch die Worte "Platz zum Parken" zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in Bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

http://vowe.net/archives/003548.html

Aus der Sendung "Panorama" vom 13.11.2003:

Wenn es um Bürokratieabbau geht, misstraut Sachsens Justizminister de Maizière seinen Beamten. "Wer den Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen", sagt der Minister und hat deshalb den "Paragraphenpranger" eingerichtet: Dort können Bürger Vorschläge zum Bürokratieabbau machen. Insgesamt 1.200 Eingaben liegen nun vor, darunter auch so exotische wie die Bitte um Abschaffung eines Edikts aus dem Jahr 1351, das das Tragen von Pfeil und Bogen in Sachsen verbietet.

Bundesweit haben Politiker der Bürokratenrepublik den Kampf angesagt: Im Saarland etwa wurden 4.000 Vorschriften einfach gestrichen. Ein Bauantrag, der nicht innerhalb von einer Woche bearbeitet wird, gilt dort automatisch als genehmigt. Und in Berlin hat Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement sogar einen Masterplan entworfen, mit dem er das Paragraphendickicht lichten will. Das Vorhaben droht allerdings schon jetzt am Abwehrkampf von Parteien, Fraktionen, Bürokraten und Lobbyisten zu scheitern.

Dazu noch eine rtf-Datei (kann mit gängigen Office-Anwendungen gelesen werden) mit weiteren köstlichen "Stilblüten" des deutschen Beamtentums:

http://www.ndrtv.de/panorama/data/aktenzeichen_amtsschimmel.rtf

WALDSCHRAT
17.05.2006, 21:16
Liebe Mitforisten, dieser Thread wurde erstellt und vorbereitet durch die Soul Food Fraktion:

Andere Nationen dürfen über wesentliche Entscheidungen selbst abstimmen, ohne über Parteien oder Abgeordnete als Vermittler zu gehen. Ist es erstrebenswert in Deutschland das Volk durch Volksentscheide entscheiden zu lassen? WElche Entscheidungen sollten das sein? Wer sollte ein Volksbegehren zur Entscheidung stellen können?

Sämtliche Gesetze, die direkt oder indirekt das Nationale Interesse bewußt in Richtung EU- oder UN-Vorgaben "verschieben", um diese dann neu- und umformuliert aus Brüssel oder NY überinterpretiert in der neu definierten Rolle als Apologet (Speichellecker) erfüllen zu "dürfen"!!!

Sämtliche Gesetze, die uns als Volk -aus welchen Gründen auch immer- höhere Steuerabgaben zumuten!!!

Zwei Punkte, mit denen ich hier argumentativ mitmischen möchte...

:)

Gruß

Henning

WALDSCHRAT
17.05.2006, 21:20
Nachschlag:

Entscheidungsträger, ob derartige Gesetze einer Volksabstimmung bedürfen, sollte eine Art Gremium sein, das sich NICHT aus Politikern der "Systemparteien" zusammensetzen darf!!!

Damit hätten wir sie alle wieder im Griff:

Von CSU bis PDS!!!

:)

Gruß

Henning

Misteredd
18.05.2006, 09:01
Nachschlag:

Entscheidungsträger, ob derartige Gesetze einer Volksabstimmung bedürfen, sollte eine Art Gremium sein, das sich NICHT aus Politikern der "Systemparteien" zusammensetzen darf!!!

Damit hätten wir sie alle wieder im Griff:

Von CSU bis PDS!!!

:)

Gruß

Henning

Das wäre dann wohl am ehesten das Bundesverfassungsgericht. Die kennen sich mit Gesetzen aus und haben sonst auch keine Angst, Spzialisten zu fragen, wie sich ein Gesetz auswirken könnte. Damit sparen wir uns ein neues Gremium.

Siegfried
18.05.2006, 19:56
Volksentscheide müssten insbesondere bei Themen der nationalen Souveränität durchgeführt werden, ich denke hierbei zB an die Mitgliedschaft in EU und Nato, die Europäische Verfassung oder die Einführung des Euro. Schließlich ist das Volk laut GG der Souverän und sollte über solch essentielle Fragen selbst entscheiden. Bei kleineren Anliegen halte ich Volksentscheide aber für wenig sinnvoll, da das Volk sehr leicht (vor allem durch die Medien) zu beeinflussbar ist und so schnell Stimmungsschwankungen nachgeben kann.

WALDSCHRAT
18.05.2006, 20:08
Das wäre dann wohl am ehesten das Bundesverfassungsgericht. Die kennen sich mit Gesetzen aus und haben sonst auch keine Angst, Spzialisten zu fragen, wie sich ein Gesetz auswirken könnte. Damit sparen wir uns ein neues Gremium.


Kurze Zwischenfrage:

Du hältst das BVerfG in all seinen Entscheidungen für absolut neutral und vor allem von der Legislative (BT und BR) für unabhängig?

:)

Gruß

Henning

bernhard44
18.05.2006, 20:17
Artikel 94 I

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.


Soviel zur Unabhängigkeit.

Scarlett
18.05.2006, 20:22
Die Schweizer haben seit Jahrhunderten die direkte Demokratie und sind zu Recht stolz darauf.
Sie haben aber auch Jahrhunderte gebraucht, um zu lernen, wie man damit umgeht.
Dabei ist die Beteiligung in den meisten Abstimmungen kläglich niedrig. Nur emotional sehr aufgeladene Themen bringen mal Beteiligungen bei 70%, sonst sind 30-40 % die Regel. Gerade wenn ein Thema aber emotional sehr aufgeladen ist, ist es fraglich, ob die Entscheidung letztlich wirklich die richtige ist.

In unserem politischen System und bei dem politischen Bildungsstand der großen Mehrheit der Deutschen halte ich Volksabstimmungen eher für gefährlich.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass gerade die schwierigen politischen Probleme sich den einfachen und primitiven Fragestellungen entziehen, die eine Volksabstimmung voraussetzt. Außerdem würden alle möglichen Interessenvertreter versuchen, auf die genaue Formulierung der Fragestellung Einfluss zu nehmen, um das Ergebnis im eigenen Sinne zu beeinflussen.

Und dann gibt es für die Regierenden immer wieder Ausweichmöglichkeiten. So hat in Zürich so vor etwa 25 Jahren das Volk den Bau einer Querspange in der Stadt abgelehnt. Darauf hin wurde sie eben so gebaut, wie die Regierung dies ohne Zustimmung des Volkes konnte, also jedes Jahr 200m Straße. Das führte zu einer Baustelle für 12 Jahre. Die meisten, die gegen den Bau gestimmt haben und durch die Baustelle behindert wurden, werden ihre Stimmabgabe hundertmal verflucht haben.

WALDSCHRAT
18.05.2006, 20:42
Es sei mir egal, ob Du Schweizer oder Deutscher bist! Ich kenne mich in beiden Staaten ganz gut aus und möchte Dich vorab fragen, ob der "Blick" bildungspolitisch den Schweizern so viel mehr guttut, daß Du denkst, daß sich dieses Volk verantwortungsvoller in Plebisziten verhält, als unsere "Bild"-Zeitungsleser? Wenn wir denn einmal die Möglichkeit bekommen, per Plebiszit endlich ad Rem zu votieren und nicht alle vier/fünf Jahre die "Systemsäcke" bestätigen zu dürfen, die für uns dann "nachdenken" wollen

:)

Das Problem ist die Regie der Medien durch die Politiker der Systemparteien, die in den Rundfunk-, Fernseh- und Presseräten sitzen und meinen, dem Volk vorschreiben zu wollen oder zu können, was wir zu denken haben!!!

Ich schrieb schon mehrfach a.a.O:

Sie -die Systempolitiker- haben Angst, daß ihnen der Ast abgesägt wird, auf dem sie z. Zt. sitzen!!!

Der Souverän eines Staates ist in einer Demokratie nach meinem Verständnis immer das Volk - und nicht die Systemschranzen!!!

Henning

Achsel-des-Bloeden
18.05.2006, 20:43
Was Franzosen, Dänen und Schweizer können, dass können wir auch. ...
Nö und nochmals Nö!

Wir sind die Stigmatisierten!
Wir können nur unsern gewählten Volksvertretern das vertrackte Ruder überlassen und fallweise stets das Maul halten.

Das steht zwar nirgends so richtig, wird aber von den Systemparteien und ihren Vertretern immer gerne zitiert.
Auch die GrünInnen sollen sich in letzter Zeit so ihre Gedanken gemacht haben, ob dieses Ding mit dem Volkeswort so wirklich angemessen ist.
So von wegen Erbschuld und so ...

malnachdenken
19.05.2006, 11:40
Der Souverän eines Staates ist in einer Demokratie nach meinem Verständnis immer das Volk - und nicht die Systemschranzen!!!



Die Wähler geben den Politikern ja deshalb auch für eine befristete Zeit dieMacht, um die Arbeit zu tun. Das ist ebenfalls Demokratie und wiederspricht nicht dem Souverän des Volkes.

Liegnitz
19.05.2006, 17:03
Hat man hier etwa Angst vor dem mündigem Bürger oder denken die Politiker wir lesen alle nur "BILD"?
Genau.
Für Volksentscheide und Volksbegehren.

Aber davor fürchten sich die Systemlinge , denn wäre das möglich, hätte es z.B.für D nie einen EU -Beitritt gegeben.

Maistre
19.05.2006, 17:21
Nach neuesten Umfragen finden 87, 9 Prozent, dass die Verwendung des Begriffs "Großdeutschland" aufs schärfste mißbilligt wird und 78, 2 Prozent wollen ihn ganz verbieten.
und nu?

Liegnitz
19.05.2006, 17:24
Nach neuesten Umfragen finden 87, 9 Prozent, dass die Verwendung des Begriffs "Großdeutschland" aufs schärfste mißbilligt wird und 78, 2 Prozent wollen ihn ganz verbieten.
und nu?
Link? Beleg??(

Würfelqualle
19.05.2006, 17:25
Nach neuesten Umfragen finden 87, 9 Prozent, dass die Verwendung des Begriffs "Großdeutschland" aufs schärfste mißbilligt wird und 78, 2 Prozent wollen ihn ganz verbieten.
und nu?


Wo hamse die Umfrage gemacht ? In Kreuzberg, oder in Neukölln ???




Gruss vonne Würfelqualle

SAMURAI
19.05.2006, 17:31
Liebe Mitforisten, dieser Thread wurde erstellt und vorbereitet durch die Soul Food Fraktion:

Andere Nationen dürfen über wesentliche Entscheidungen selbst abstimmen, ohne über Parteien oder Abgeordnete als Vermittler zu gehen. Ist es erstrebenswert in Deutschland das Volk durch Volksentscheide entscheiden zu lassen? WElche Entscheidungen sollten das sein? Wer sollte ein Volksbegehren zur Entscheidung stellen können?

Wie kann man nur annehmen, die Deutschen wären reif mitzuentscheiden ?

Bei den vielen NAZIS, NEONAZIS, KOMMUNISTEN, SOZIALISTEN - wahrscheinlich die Mehrheit der Deutschen.

Das geht nun wirklich nicht.

Alle paar Jahre dürfen wir zwischen den Gleichen entscheiden - Hut ab.

Parteien wirken lt. Grundgesetz mit. Tatsächlich haben sie die Macht an sich gerissen.

Alle Macht geht von den Parteien aus !

Don
19.05.2006, 18:14
Die Wähler geben den Politikern ja deshalb auch für eine befristete Zeit dieMacht, um die Arbeit zu tun. Das ist ebenfalls Demokratie und wiederspricht nicht dem Souverän des Volkes.

Es widespricht de jure nicht der Begrifflichkeit des Volkssouveräns.

aber:
Die Wähler verleihen den Politikern für eine Legislatur die, sehr undifferenziert gesagt, Macht. Ob die dann "die Arbeit tun", sei dahingestellt da es zu Endlosdiskussionen führen würde.
Es kann jedoch nicht abgestritten werden, daß die ausschließlich repräsentative Demokratie sich in Deutschland (auf Bundesebene, in einigen Ländern gibt es zumindest das Volksbegehren) zu einem gewissen Grad zu einer Parteiendiktatur entwickelt hat.

Man denke hierbei nur an die durch das französische und niederländische Volk vorerst gekippte unsägliche EU-Verfassung.
Eine Verfassung, der das oder die betreffenden Völker nicht zugestimmt haben, weist ein nicht unbedenkliches Legitimationsdefizit auf.
Dem deutschen Volk wird das verwehrt weil die Parteien fürchten, diese Strategie nicht fortsetzen zu können, die deutsche EU Ratspräsidentschaft nächstes Jahr wird wohl alles daransetzen, die Franzosen und Holländer plattzumachen. Wie dürfen gespannt sein.

Selbstredend hat eine teilweise direkte Demokratie mit Volksabstimmungen zu Sachverhalten ab einer bestimmten Gewichtung oder auf Volksbegehren hin ihre Nachteile.
Das gewichtigste ist der emotionale Aspekt, mit entsprechendem medialen Aufwand kann natürlich auch die objektiv gesehen falsche Seite solche Abstimmungen zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Der Vorteil entspricht allerdings ganz meiner (sie ist, wie ich nicht häufig genug betonen kann, ernst gemeint) Signatur. Wie immer das Volk abstimmt, wenn es die Sache ausbaden muss so hat es sich zuvörderst selbst hineingebracht.

Die heutige Demokratieform in Deutschland ist für mich deshalb so unerträglich weil der "Souverän" real ja überhaupt nicht wirklich entscheiden kann, wen er als seine Repräsentanten bestimmt.

Das Problem ist meines Erachtens das Fehlen der Selbstverantwortung im Volk bei gleichzeitiger Abwesenheit von Wahlmöglichkeiten.
Ich könnte mir den Verzicht auf eine an Kriterien gebundene Pflicht zur Volksabstimmung vorstellen bei ener entsprechenden Änderung des Wahlrechts. Ohne jetzt verabschiedungsreife Formulierungen vorzulegen, beinhaltet das:

a) Die vollständige Abschaffung des Listenwahlrechts
b) Die Reduzierung der Abgeordnetenzahl auf die Anzahl der Wahlkreise, dort reine Direktkandidatenwahl mit Mehrheitswahlrecht, um ätzende Nachwahlen zu verhindern.
c) Die Abgeordneten sind verpflichtet ihre Parteizugehörigkeit während der Legislatur ruhen zu lassen.
(Mir ist klar, daß praktische Zugehörigkeiten damit nicht aufgehoben sind, dies ist aber ein formaler Vorgang der durchaus schwerwiegende Auswirkungen haben kann)
d) Die Angehörigen der Regierung dürfen nicht gleichzeitig Abgeordnete des Parlament sein und haben dort kein Stimmrecht.
(Trennung Exekutive-Legislative, erfordert natürlich eine weitreichende Umgestaltung der Kompetenzen)
e) Eine Umgestaltung der heute geübten Praxis der Fraktionsbildung im Parlament. Schwieriges Thema. Nur derzeit entsprechen die allgemeinen Usancen der Fraktionen definitiv nicht dem Bild des im Grundgesetz verankerten, in seiner Entscheidung freien Abgeordneten.

Der Einwand, daß dann alles viel komplizierter würde und das Land praktisch unregierbar, kann ich angesichts der Vorgänge während der letzten Jahrzehnte absolut nicht teilen. Schlimmer gehts nicht.

Don
19.05.2006, 18:15
.......... http://www.ndrtv.de/panorama/data/aktenzeichen_amtsschimmel.rtf Ich weiss, und in diesem Land lebe ich...... :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse: :heulsuse:

Siegfried
19.05.2006, 22:31
Nach neuesten Umfragen finden 87, 9 Prozent, dass die Verwendung des Begriffs "Großdeutschland" aufs schärfste mißbilligt wird und 78, 2 Prozent wollen ihn ganz verbieten.
und nu?


Ja und, willst jetzt eine Volksabstimmung durchführen, ob das Wort verboten werden soll? Du kennst den Unterschied zwischen Umfrage und Volksabstimmung??(

Luzifers Freund
27.05.2006, 08:46
Volksentscheide bzw. Volksbegehren sind auf kommunaler Ebene möglich.
siehe:
http://www.bpb.de

Auf http://www.juraforum.de/forum/archive/t-45396/sollte-es-mehr-volksentscheide-geben
gibt dazu eine interessante Diskussion.

Aber auch sonst sind dem Bürger viele Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung offen. so gibt es die Möglichkeit einer Petition.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/kontakt/ausschuesse_buergebeauftragte.html

Eine Liste der Petitionsausschüsse:
http://www.kindergrab.de/aktionen/petition/allegrab/adressen.php

Über Aufgaben und Möglichkeiten einer Petition:

http://www.mdr.de/umschau/229201.html

Zitat:
Aufgaben und Arbeit
Jedes noch so ausgefeilte Gesetz und jede noch so gründlich durchdachte Regierungsverordnung kann später in der Praxis Mängel zeigen. Das Eingabenrecht stellt eine außergerichtliche Rechtshilfe dar, auf die jeder Bürger jederzeit zurückgreifen kann. Der Petitionsausschuss ist nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, aufzuheben oder abzuändern. Dennoch darf der Petitionsausschuss eine Petition prüfen, in der Mängel oder Ungerechtigkeiten im Gesetz beanstandet werden, die durch ein Gerichtsurteil zu Tage getreten sind. Der Petitionsausschuss hat vor diesem Hintergrund mehrfach Gesetzesänderungen angeregt. Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen sind zwar parlamentarisch nicht aufhebbar, aber die gesetzlichen Bestimmungen, an denen sich der vor Gericht ausgetragene Streit entzündet hat, können gegebenenfalls mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.



Aber trotzdem halte ich eine Einführung von Volksbefragungen auf Bundesebene, wie in der Schweiz, für sinnvoll. Alleine auf die Fachkompetenz von Gerichten zu vertrauen ist undemokratisch. In gewissen Fällen sollte das Volk schon direkt befragt werden. Auch konstruktive Bürgerbegehren, wenn also eine bestimmte Zahl von Bürgern mit etwas unzufrieden ist und mit Vorschlägen aufwarten kann, wie dieses in ihrem Sinne geändert werden könnte, halte für sinnvoll.