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Vollständige Version anzeigen : Gesundheit / Rente / Pflegeversicherung



Misteredd
17.05.2006, 15:26
Liebe Mitforisten, dieser Thread wurde erstellt und vorbereitet durch die Soul Food Fraktion:

Wir geben ungeheure Summen für unsere soziale Sicherheit aus. Ist das gegenwärtige System noch zeitgemäß, könnte es verbessert werden? Ist es überhaupt noch gerecht?

wtf
17.05.2006, 15:31
Es ist ungerecht, weil leistungsfeindlich. Und es ist ein sterbendes Modell, weil unfinanzierbar.

White Knight
17.05.2006, 15:47
Es ist ungerecht, weil leistungsfeindlich. Und es ist ein sterbendes Modell, weil unfinanzierbar.

Richtig. Deshalb:

Krankenversicherung als Pflicht, jedoch nur Basis-Versorgung. Beiträge unabhängig von der Höhe des Gehaltes. Wer will, kann seinen Versicherungsschutz bei Privaten Anbietern upgraden.

Rente: Mittelfristig auf kapitalgedeckte und eigenverantwortliche Rentenversicherung ändern. Hätte Adenauer mal auf L. Erhard gehört, dann hätten wir heute ein großes Problem weniger.

Misteredd
17.05.2006, 16:50
Momentan sind wir an der Schwelle, das derjenige der einzahlt nicht mal mehr das bekommt, was in dieses System reingeht. Das war niemals im Sinne der Erfinder. Die Leistungen werden auch immer mehr gesenkt oder ganz abgeschafft - siehe Berufsunfähigkeitsversicherung.

Meine Haupttätigkeit ist es, Leute aus diesem Zwangssystem zu befreien. Ich empfinde das nicht einmal als unsolidarisch, ganz im Gegenteil.

discipulus
17.05.2006, 16:56
Momentan sind wir an der Schwelle, das derjenige der einzahlt nicht mal mehr das bekommt, was in dieses System reingeht. Das war niemals im Sinne der Erfinder. Die Leistungen werden auch immer mehr gesenkt oder ganz abgeschafft - siehe Berufsunfähigkeitsversicherung.

Meine Haupttätigkeit ist es, Leute aus diesem Zwangssystem zu befreien. Ich empfinde das nicht einmal als unsolidarisch, ganz im Gegenteil.Deine Haupttätigkeit?

Es gibt immernoch Erwerbsminderungsrenten! Der deutsche Bürger ist gut versorgt.
Allerdings bricht uns, in der Rentenversicherung, die umkippende Alterspyramide das Genick.

lupus_maximus
17.05.2006, 16:56
Momentan sind wir an der Schwelle, das derjenige der einzahlt nicht mal mehr das bekommt, was in dieses System reingeht. Das war niemals im Sinne der Erfinder. Die Leistungen werden auch immer mehr gesenkt oder ganz abgeschafft - siehe Berufsunfähigkeitsversicherung.

Meine Haupttätigkeit ist es, Leute aus diesem Zwangssystem zu befreien. Ich empfinde das nicht einmal als unsolidarisch, ganz im Gegenteil.
Ich empfinde dies ebenfalls so. Ganz besonders auffällig ist es bei der Rente. Ich habe 25 Jahre eingezahlt und bekomme im November ca. 680 Euro Rente.
Ein Ausländer, der nie etwas eingezahlt hatte, bekommt dies ebenfalls!
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

discipulus
17.05.2006, 17:00
Ich empfinde dies ebenfalls so. Ganz besonders auffällig ist es bei der Rente. Ich habe 25 Jahre eingezahlt und bekomme im November ca. 680 Euro Rente.
Ein Ausländer, der nie etwas eingezahlt hatte, bekommt dies ebenfalls!
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?Der Ausländer muss Beiträge zur Dt. Rentenversicherung gezahlt haben sonst würde er ja keine Rente bekommen.

680,_ EUR Rente bei 25 Jahren Arbeit? Was erwartest du eigentlich??? Das is doch für so wenig Jahre eine gute Rente. Ich denke mal bis 67 hast du ja auch noch ein wenig!

Misteredd
17.05.2006, 17:12
Der Ausländer muss Beiträge zur Dt. Rentenversicherung gezahlt haben sonst würde er ja keine Rente bekommen.

680,_ EUR Rente bei 25 Jahren Arbeit? Was erwartest du eigentlich??? Das is doch für so wenig Jahre eine gute Rente. Ich denke mal bis 67 hast du ja auch noch ein wenig!

Moment: Man erhält die Mindestrente von 670,--€ bereits nach fünf Jahren Beitragszahlung. Dazu darf man nur selbst nichts mehr besitzen. Für einen sparsamen Deutschen ist das ein Problem, für nichtsparsame überhaupt nicht.

turn-the-page
17.05.2006, 17:13
Hätte Adenauer mal auf L. Erhard gehört, dann hätten wir heute ein großes Problem weniger.
Sehr richtig !!
Erhard hatte ihn entsprechend gewarnt, aber Adenauer hat diese Warnungen ignoriert.
Es wären übrigens nicht nur gleichbleibende, sondern sogar steigende Geburtentraten nötig gewesen, um das Umlageprinzip am Laufen zu halten.
Und dass das nicht automatisch so sein würde, hätte ihm klar sein müssen.

Misteredd
17.05.2006, 17:14
Deine Haupttätigkeit?

Es gibt immernoch Erwerbsminderungsrenten! Der deutsche Bürger ist gut versorgt.
Allerdings bricht uns, in der Rentenversicherung, die umkippende Alterspyramide das Genick.

Und kann irgendjemand von der Erwerbsminderrungsrente leben? Selbst wenn man Vollinvalide ist, dann erhölt man nur 34% des letzten Bruttos. Und das auch nur dann, wenn man nichts mehr - aber wirklich nichts mehr arbeiten kann.

Misteredd
17.05.2006, 17:15
Deine Haupttätigkeit?

Es gibt immernoch Erwerbsminderungsrenten! Der deutsche Bürger ist gut versorgt.
Allerdings bricht uns, in der Rentenversicherung, die umkippende Alterspyramide das Genick.

Ja, ich hole Personen aus der Rentenversicherungspflicht raus.

drgti
17.05.2006, 17:20
Thema Rente, das Schweizer Modell mit drei Säulen ist sehr Erfolgreich:

-Die erste säule, AHV (alters- und hinterlassenenversicherung), funktioniert nach dem umlageverfahren: die jungen zahlen für die alten.
-Die zweite säule, berufliche vorsorge (pensionskasse), funktioniert nach dem kapitaldeckungsverfahren. Jeder spart für sich selbst während des berufslebens.
-Die dritte säule ist die private vorsorge, die teilweise steuerlich bevorzugt wird.

discipulus
17.05.2006, 17:20
Und kann irgendjemand von der Erwerbsminderrungsrente leben? Selbst wenn man Vollinvalide ist, dann erhölt man nur 34% des letzten Bruttos. Und das auch nur dann, wenn man nichts mehr - aber wirklich nichts mehr arbeiten kann.So kannst du das nicht rechnen!
Sollte ich (Beiträge ab 08/2003) voll Erwerbsgemindert werden würde ich ca. 1000,- EUR Rente erhalten. Das klingt zwar ungewöhnlich hat aber was mit Zurechnungszeiten und der Gesamtleistungsbewertung zu tun.

Wie kann man sich das denn zum Job machen? Da gibt es nicht sehr viele Möglichkeiten... eigentlich nur nach § 6 SGB VI da stellt der Versicherte einen Antrag und die Sache ist erledigt.

discipulus
17.05.2006, 17:21
Thema Rente, das Schweizer Modell mit drei Säulen ist sehr Erfolgreich:

-Die erste säule, AHV (alters- und hinterlassenenversicherung), funktioniert nach dem umlageverfahren: die jungen zahlen für die alten.
-Die zweite säule, berufliche vorsorge (pensionskasse), funktioniert nach dem kapitaldeckungsverfahren. Jeder spart für sich selbst während des berufslebens.
-Die dritte säule ist die private vorsorge, die teilweise steuerlich bevorzugt wird.So ist es hier ja auch geplant.

ErhardWittek
17.05.2006, 17:23
Deine Haupttätigkeit?

Es gibt immernoch Erwerbsminderungsrenten! Der deutsche Bürger ist gut versorgt.
Allerdings bricht uns, in der Rentenversicherung, die umkippende Alterspyramide das Genick. Die Rentenversicherung nach Adenauers Gnaden war der größte Blödsinn, der je erfunden werden konnte. Bei einer kapitalgedeckten Rente plus eigenem Wohnraum hätte niemand den Unfug erzählt, daß die Bevölkerung stetig wachsen müsse. Das ist schon rein geographisch nicht möglich, von allen anderen Ressourcen ganz abgesehen.
Die Bundesrepublik hat leider das frühere Vermögen in ein Volk investiert, das jetzt nur noch in seiner kindlichen Erwartungshaltung verharrt und trotz hoher Verschuldung auf weitere Wohltaten wartet. Damit ist das Land völlig unreformierbar geworden.
Eine Lösung hätte vor ca. 30 Jahren darin bestehen können, den ganzen Umlagemist wegzukippen, dem Bürger seine Eigenverantwortung klarzumachen und krisenfeste Systeme anzubieten, die jedem ermöglicht hätten, für seine eigene Vorsorge Rücklagen zu bilden. Für unverschuldet in Not geratene Bürger hätte die Versorgung aus Steuermitteln finanziert werden können. Die positive Auswirkung auf die Lohnnebenkosten käme heute dem Arbeitsmarkt zugute.

Misteredd
17.05.2006, 17:27
So kannst du das nicht rechnen!
Sollte ich (Beiträge ab 08/2003) voll Erwerbsgemindert werden würde ich ca. 1000,- EUR Rente erhalten. Das klingt zwar ungewöhnlich hat aber was mit Zurechnungszeiten und der Gesamtleistungsbewertung zu tun.

Wie kann man sich das denn zum Job machen? Da gibt es nicht sehr viele Möglichkeiten... eigentlich nur nach § 6 SGB VI da stellt der Versicherte einen Antrag und die Sache ist erledigt.

Der Ansatz liegt bei §7 SGB IV! Im allgemeinen Teil, wer nicht pflichtig ist, der ist eben frei!

drgti
17.05.2006, 17:27
So ist es hier ja auch geplant.

Man will doch komplett auf die Kapitalgedeckt Rente umsteigen, oder?
Hab ich so in erinnerung, doch das wäre im momment fatal.
Weil wir dann ebenfalls ein Umlageverfahren haben, halt nur bei den Privaten und nicht beim Staat. Es würde 50 Jahre dauern bis dieses System richtig greifen würde,entsprechende Literatur weist explizit darauf hin.

Misteredd
17.05.2006, 17:34
Man will doch komplett auf die Kapitalgedeckt Rente umsteigen, oder?
Hab ich so in erinnerung, doch das wäre im momment fatal.
Weil wir dann ebenfalls ein Umlageverfahren haben, halt nur bei den Privaten und nicht beim Staat. Es würde 50 Jahre dauern bis dieses System richtig greifen würde,entsprechende Literatur weist explizit darauf hin.

Da hast Du wohl Recht. Das mit dem Umsteigen auf eine kapitalgedeckte Rente wird schon seit Jahren diskutiert, teilweise angegangen - Riester und Rürup-Rente. Das Problem ist nur, dass die alte Generation nie soviel einbezahlt hat - was nebenbei auch schon weg ist - wie sie jetzt als Rente benötigt - um einigermassen leben zu können. Eine Höchsteinzahler zahlte um die 230.000,- € Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge ein. Das reicht aber eigentlich nur für 1000,-- € Rente. Die meisten zahlten bestenfalls 100000 € ein. Von den resultierenden 500,-- € kann aber niemand Krankenkasse und Wohnung zahlen.

wtf
17.05.2006, 17:35
Ja, ich hole Personen aus der Rentenversicherungspflicht raus.
Gibt´s noch eine Möglichkeit außer Existenzgründer / Selbständiger / >58jähriger?

turn-the-page
17.05.2006, 17:36
Für den Fall, dass die ausschließlich private Rentenversicherung kommt (was ich grundsätzlich befürworten würde), müßten aber 3 Dinge sichergestellt sein:

1.) Es müßte auch für diesen Fall den AG-Anteil geben.
2.) Die Versicherten müssen geschützt sein, wenn Versicherungsgesellschaften tatsächlich oder auch vorsätzlich pleite gehen.
3.) Der Staat darf im Fall von Arbeitslosigkeit keinen Zugriff auf die angesparte private Rente haben, die Arbeitslosen dürfen also nicht gezwungen werden, diese zu verfrühstücken.

Da taucht auch noch die Frage auf, wer im Fall von Arbeitslosigkeit dann die Beiträge zur privaten RV zahlt. Die Arbeitslosen werden es ja nicht mehr können.
Optimal wäre, wenn man auch solche Ausfälle zu moderaten Konditionen mitversichern könnte.

Misteredd
17.05.2006, 17:37
Gibt´s noch eine Möglichkeit außer Existenzgründer / Selbständiger / >58jähriger?

Ja, gibt es. PN ist da besser.

wtf
17.05.2006, 17:40
Danke, ich bin sowieso nicht betroffen; reine Neugierde.

Misteredd
17.05.2006, 17:42
Die Einteilung in Brutto und Netto halte ich nicht für gut. Kein Unternehmer rechnet so. Auch der AG-ANteil ist Arbeitslohn, der nur nicht ausgewiesen wird, um nicht alle Zahlen auf den Tisch legen zu müssen.

Die Einlagen in eine Versicherung wären in Deutschland momentan freiwillig durch die Auffanggesellschaft Protektor geschützt. Die könnte aber den Zusammenbruch einer grossen Versicherung nicht auffangen. Ich rate auch lieber von Versicherungen zum Sparen ab. Diversifizieren.

Arbeitslosigkeit ist ein Riesenproblem. Da kann man sich selbst nur vor dem Verlust allen angesparten schützen, indem das Geld ins Ausland geht- momentan jedenfalls. Das gilt auch für die anderen Gefahren des Lebens, insbesondere die Pflegeversicherung.

drgti
17.05.2006, 17:51
Ich möchte euch gerne einen etwas längeren Beitrag schreiben wie Peter Bofinger das sieht.
Er sieht das Umlageverfahren als weiterhin erstrebenwert ähnlich wie ich.
Ich habe jetzt nicht die zeit dazu und werden den Beitrag morgen schreiben.
Ich muß ja das Champions Finale gucken und alles vorbereiten und Arsenal die Daumen drücken.
Also bis morgen.

discipulus
17.05.2006, 17:57
Der Ansatz liegt bei §7 SGB IV! Im allgemeinen Teil, wer nicht pflichtig ist, der ist eben frei!Ja und? Wenn die §§ 1,2,3 SGB VI nicht zutreffen dann liegt keine VP vor was gibt es da zu reden?
Versicherungsfrei kann übrigens nur der sein der dem Grunde nach VP ist. Aber das ist jetzt Krümelkackerei...

discipulus
17.05.2006, 17:59
Man will doch komplett auf die Kapitalgedeckt Rente umsteigen, oder?
Hab ich so in erinnerung, doch das wäre im momment fatal.
Weil wir dann ebenfalls ein Umlageverfahren haben, halt nur bei den Privaten und nicht beim Staat. Es würde 50 Jahre dauern bis dieses System richtig greifen würde,entsprechende Literatur weist explizit darauf hin.Diesen Umstieg haben viele private gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass dies unheimlich teuer ist. Und Geld ist das letzte was die GRV hat.

Don
17.05.2006, 18:04
Die Einteilung in Brutto und Netto halte ich nicht für gut. Kein Unternehmer rechnet so. Auch der AG-ANteil ist Arbeitslohn, der nur nicht ausgewiesen wird, um nicht alle Zahlen auf den Tisch legen zu müssen.

Eine absolut korrekte Analyse. Das war von Anbeginn eine Mogelpackung, um dem leseschwachen und begriffsstutzigen Volk vorzugaukeln, es müsse ja 50% seiner Beiträge nicht selbst bezahlen.
Funktionierte gut, selbst mein Bruder (Lehrer) argumentiert so. Der simple Begriff Lohnsumme und der Umstand, saß es dem AG prinzipiell wurscht ist wem er die Kohle überweist, hat noch nicht viele Oberstübchen in diesem Land erreicht.



Arbeitslosigkeit ist ein Riesenproblem. Da kann man sich selbst nur vor dem Verlust allen angesparten schützen, indem das Geld ins Ausland geht- momentan jedenfalls. Das gilt auch für die anderen Gefahren des Lebens, insbesondere die Pflegeversicherung.

Ebenfalls richtig. Der Anständige ist der Dumme, das wird noch ein sehr geflügeltes Wort werden in diesem Land.

Misteredd
17.05.2006, 18:04
Ja und? Wenn die §§ 1,2,3 SGB VI nicht zutreffen dann liegt keine VP vor was gibt es da zu reden?
Versicherungsfrei kann übrigens nur der sein der dem Grunde nach VP ist. Aber das ist jetzt Krümelkackerei...

Schau Dir mal § 7 Abs.1 SGB IV an. Voraussetzung ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Was ist mit Personen, die nicht abhängig sind oder plötzlich unabhängig werden. Die sind dann frei!

discipulus
17.05.2006, 18:19
Schau Dir mal § 7 Abs.1 SGB IV an. Voraussetzung ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Was ist mit Personen, die nicht abhängig sind oder plötzlich unabhängig werden. Die sind dann frei!Gem. § 1 S.1 Nr. 1 SGB VIsind Personen VP die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die VP des Abhängig Beschäftigten ergibt sich also aus § 1 SGB VI. Der von dir angesprochene § 7 SGB IV deffiniert lediglich den Begriff der abhängigen Beschäftigung.
Wer weder abhängig beschäftigt noch als Selbsständiger nach § 2 SGB VI oder als sonstiger Versicherter nach § 3 SGB VI vp ist ist nicht vp.

Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen "nicht vp" und "versicherungsfrei".
Denn versicherungsfrei ist man nach § 5 SGB VI z.B. als geringfügig Beschäftigter (§ 5 Abs.2 Nr.1 SGB VI).

Bsp:
Ein geringf. Besch. ist dem grunde nach vp nach § 1 SGB VI da ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 SGB IV besteht. Da sein Lohn aber 400,- EURO nicht überschreitet gilt seine Beschäftigung gem. § 8 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB IV als geringfügig. Er ist somit gem § 5 Abs.2 Nr.1 SGB VI in der GRV versicherungsfrei. Dies hat zur Folge, dass er selbst keinen Beitrag zahlt, nur sein AG zahlt einen Beitrag von 12 %.

Misteredd
17.05.2006, 18:22
Gem. § 1 S.1 Nr. 1 SGB VIsind Personen VP die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die VP des Abhängig Beschäftigten ergibt sich also aus § 1 SGB VI. Der von dir angesprochene § 7 SGB IV deffiniert lediglich den Begriff der abhängigen Beschäftigung.
Wer weder abhängig beschäftigt noch als Selbsständiger nach § 2 SGB VI oder als sonstiger Versicherter nach § 3 SGB VI vp ist ist nicht vp.

Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen "nicht vp" und "versicherungsfrei".
Denn versicherungsfrei ist man nach § 5 SGB VI z.B. als geringfügig Beschäftigter (§ 5 Abs.2 Nr.1 SGB VI).

Bsp:
Ein geringf. Besch. ist dem grunde nach vp nach § 1 SGB VI da ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 SGB IV besteht. Da sein Lohn aber 400,- EURO nicht überschreitet gilt seine Beschäftigung gem. § 8 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB IV als geringfügig. Er ist somit gem § 5 Abs.2 Nr.1 SGB VI in der GRV versicherungsfrei. Dies hat zur Folge, dass er selbst keinen Beitrag zahlt, nur sein AG zahlt einen Beitrag von 12 %.

Ok, ich meinte die ganze Zeit nicht pflichtig! Das ist aber in Laiensprache mittlerweile frei!

discipulus
17.05.2006, 18:24
Ok, ich meinte die ganze Zeit nicht pflichtig! Das ist aber in Laiensprache mittlerweile frei!Ok. Aber ich verstehe nicht inwiefern du die Leute da berätst.

Misteredd
17.05.2006, 18:32
Ok. Aber ich verstehe nicht inwiefern du die Leute da berätst.

Der Grad zwischen weisungsgebundener Beschäftigung und weisungsfreier Beschäftigung ist sehr eng. Es handelt sich bei dem Statusverfahren um eine Ermessensentscheidug der Entscheider, je nach gekonnter Darstellung kann man in der erwünschten Gruppe eingestuft werden.

Es besteht auch das Risiko dass man als nicht pflichtig eingeordnet wird, obwohl man eigentlich drin bleiben wollte - sehr oft bei Leistungsanfragen bei dem Arbeitslosengeld.

discipulus
17.05.2006, 18:35
Der Grad zwischen weisungsgebundener Beschäftigung und weisungsfreier Beschäftigung ist sehr eng. Es handelt sich bei dem Statusverfahren um eine Ermessensentscheidug der Entscheider, je nach gekonnter Darstellung kann man in der erwünschten Gruppe eingestuft werden.

Es besteht auch das Risiko dass man als nicht pflichtig eingeordnet wird, obwohl man eigentlich drin bleiben wollte - sehr oft bei Leistungsanfragen bei dem Arbeitslosengeld.Ok da kannst du dann natürlich ansetzen das verstehe ich.

Misteredd
17.05.2006, 18:37
Ok da kannst du dann natürlich ansetzen das verstehe ich.

Ich sehe Du bist vom Fach!