Roter Prolet
14.05.2006, 17:19
Folgenden interessanten Artikel hab ich hier gefunden:
Koran mit Kant
Warum Muslime die ersatzlose Streichung des Paragraphen 166 StGB (Gotteslästerung) fordern sollten
Die Darstellung des Propheten Muhammad wird im Islam meist unterlassen. Selbst dort, wo man ihn unbedingt darstellen wollte, tat man dies in der Regel, ohne das Gesicht zu porträtieren. Der Islam hat eine generelle Abneigung gegen Personendarstellungen ausgebildet. Sie werden als Götzendienst oder mindestens Einfallstor für den Götzendienst betrachtet. An ihre Stelle trat als Kunstform die Kalligraphie. Koranverse, aber auch die kalligraphische Darstellung der Namen des Propheten, seiner Familie oder seiner Gefährten schmücken die Moscheen.
Während die Darstellung des Propheten also grundsätzlich abgelehnt wird, betrachten die muslimischen Juristen die Beleidigung und Schmähung des Propheten als einen Straftatbestand, der mit dem Tode bestraft werden muß.
Für all diese Dinge gibt es keine direkte Grundlage im Koran. Allenfalls die Überlieferung vom Propheten bietet hier Grundlagen, auf die man sich stützen kann. Die Authentizität dieser Überlieferung aber war und ist umstritten, auch unter Muslimen, wenngleich im Laufe der historischen Entwicklung sich bei den Muslimen eher diejenigen durchgesetzt haben, die der Überlieferung recht großes Vertrauen zu schenken geneigt sind.
Die Beleidigung des Propheten war und ist für viele Muslirne eine hoch emotionale Angelegenheit. Hierdurch kann in einer freiheitlichen Gesellschaft ein Problem entstehen, das von muslimischer Seite theologisch aufgearbeitet werden muß.
Spätestens seit der Rushdie-Affäre weiß man in Europa, wie gekränkt Muslime auf etwas reagieren, das sie als Beleidigung des Propheten empfinden. Im Westen wird davon geredet, wie zurückgeblieben der Islam doch sei, der das hohe Gut der Meinungsfreiheit nicht so zu schätzen wisse wie die aufgeklärten Europäer. Gerade die Konservativen singen dieses Hohe Lied der Aufklärung. Es sind dieselben Konservativen, die es in ihrer Liebe zur Meinungsfreiheit und Toleranz nicht ertragen können, wenn Kindergärtnerinnen ein Kopftuch tragen, die das Zitat »Soldaten sind Mörder« (das halte ich zwar so absolut formuliert nicht für richtig, aber angesichts der Realität von Kriegen für nachvollziehbar) unbedingt strafrechtlich verfolgt wissen wollen, und die seit Jahren versuchen, den mittelalterlichen Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB noch zu verschärfen! Auch in der Bundesrepublik kann man ja mittels des Paragraphen 166 StGB als Karikaturist zum Straftäter werden, wenn man zum Beispiel das Christentum oder die Kirche verunglimpft.
Ganzer Artikel und Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/05-13/056.php (http://www.jungewelt.de/2006/05-13/056.php)
Koran mit Kant
Warum Muslime die ersatzlose Streichung des Paragraphen 166 StGB (Gotteslästerung) fordern sollten
Die Darstellung des Propheten Muhammad wird im Islam meist unterlassen. Selbst dort, wo man ihn unbedingt darstellen wollte, tat man dies in der Regel, ohne das Gesicht zu porträtieren. Der Islam hat eine generelle Abneigung gegen Personendarstellungen ausgebildet. Sie werden als Götzendienst oder mindestens Einfallstor für den Götzendienst betrachtet. An ihre Stelle trat als Kunstform die Kalligraphie. Koranverse, aber auch die kalligraphische Darstellung der Namen des Propheten, seiner Familie oder seiner Gefährten schmücken die Moscheen.
Während die Darstellung des Propheten also grundsätzlich abgelehnt wird, betrachten die muslimischen Juristen die Beleidigung und Schmähung des Propheten als einen Straftatbestand, der mit dem Tode bestraft werden muß.
Für all diese Dinge gibt es keine direkte Grundlage im Koran. Allenfalls die Überlieferung vom Propheten bietet hier Grundlagen, auf die man sich stützen kann. Die Authentizität dieser Überlieferung aber war und ist umstritten, auch unter Muslimen, wenngleich im Laufe der historischen Entwicklung sich bei den Muslimen eher diejenigen durchgesetzt haben, die der Überlieferung recht großes Vertrauen zu schenken geneigt sind.
Die Beleidigung des Propheten war und ist für viele Muslirne eine hoch emotionale Angelegenheit. Hierdurch kann in einer freiheitlichen Gesellschaft ein Problem entstehen, das von muslimischer Seite theologisch aufgearbeitet werden muß.
Spätestens seit der Rushdie-Affäre weiß man in Europa, wie gekränkt Muslime auf etwas reagieren, das sie als Beleidigung des Propheten empfinden. Im Westen wird davon geredet, wie zurückgeblieben der Islam doch sei, der das hohe Gut der Meinungsfreiheit nicht so zu schätzen wisse wie die aufgeklärten Europäer. Gerade die Konservativen singen dieses Hohe Lied der Aufklärung. Es sind dieselben Konservativen, die es in ihrer Liebe zur Meinungsfreiheit und Toleranz nicht ertragen können, wenn Kindergärtnerinnen ein Kopftuch tragen, die das Zitat »Soldaten sind Mörder« (das halte ich zwar so absolut formuliert nicht für richtig, aber angesichts der Realität von Kriegen für nachvollziehbar) unbedingt strafrechtlich verfolgt wissen wollen, und die seit Jahren versuchen, den mittelalterlichen Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB noch zu verschärfen! Auch in der Bundesrepublik kann man ja mittels des Paragraphen 166 StGB als Karikaturist zum Straftäter werden, wenn man zum Beispiel das Christentum oder die Kirche verunglimpft.
Ganzer Artikel und Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/05-13/056.php (http://www.jungewelt.de/2006/05-13/056.php)