Vollständige Version anzeigen : Deutsche Ostgebiete, Referat
Aktuelle Legitimation ??
Nun, ich fälsche ein Grundbuch und nach 25 Jahren stehe ich immer noch drin. Legitimation "jetzt" perfekt ! Toll.
Mit deiner Definition wird jedes Unrecht zu Recht (Verstoß 138 ZPO ?)
Armes Deutschland......
Ich glaube, ich habe schon versucht, dir den Unterschied zu erklären. Es gibt keine historische Legitimation einer Verfassung, sondern immer nur eine aktuelle. Mit deiner Argumentation könntest du auch darauf beharren, daß die Goldene Bulle noch immer die geltende Verfassung des nach wie vor existierenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist.
Und: Ja, tatsächlich wird aus Unrecht nach einer Weile Recht. Im Strafrecht und im Schuldrecht nennt man das Verjährung, im Sachenrecht Ersitzung. Im Völkerrecht gibt es dafür z.T. sogar recht kurze Fristen. Mein Hinweis auf ein Völkerrechtslehrbuch deines Vertrauens gilt dazu auch.
KrascherHistory
18.08.2006, 20:48
Ich glaube, ich habe schon versucht, dir den Unterschied zu erklären. Es gibt keine historische Legitimation einer Verfassung, sondern immer nur eine aktuelle. Mit deiner Argumentation könntest du auch darauf beharren, daß die Goldene Bulle noch immer die geltende Verfassung des nach wie vor existierenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist.
Und: Ja, tatsächlich wird aus Unrecht nach einer Weile Recht. Im Strafrecht und im Schuldrecht nennt man das Verjährung, im Sachenrecht Ersitzung. Im Völkerrecht gibt es dafür z.T. sogar recht kurze Fristen. Mein Hinweis auf ein Völkerrechtslehrbuch deines Vertrauens gilt dazu auch.
Nö. Heiliges röm. Reich Dt.Nation gibt es ja nicht mehr. Die Existenz des Dt. Reiches ist aber 1973 v.BVerfG und 85 weiteren Urteilen bestätigt worden, nicht das Heil.röm.Reich !
Aus Unrecht wird Recht, Herr Advocat ???
Eine Verjährung heißt doch nicht das kein Anspruch mehr besteht, der besteht immer, er kann nur jur. nicht mehr durchgesetz werden. Ob das so i.O. ist, ist eine andere Baustelle.
Nö. Heiliges röm. Reich Dt.Nation gibt es ja nicht mehr. Die Existenz des Dt. Reiches ist aber 1973 v.BVerfG und 85 weiteren Urteilen bestätigt worden, nicht das Heil.röm.Reich !
Also interessiert dich jetzt doch, was Gerichte dazu sagen?
Und wenn schon, dann solltest du auch die Auffassung des BVerfG zur Subjektsidentität von früherem Deutschen Reich und Bundesrepublik zur Kenntnis nehmen.
Aus Unrecht wird Recht, Herr Advocat ???
Eine Verjährung heißt doch nicht das kein Anspruch mehr besteht, der besteht immer, er kann nur jur. nicht mehr durchgesetz werden. Ob das so i.O. ist, ist eine andere Baustelle.
Tja, so ist das. Eine schuldrechtliche Verjährung ist in der Tat eine Einrede, sie vernichtet den Anspruch nicht. Nur: Was willst du mit einem Anspruch, der nicht mehr durchsetzbar ist?
Im Strafrecht ist es übrigens anders, auch im Sachenrecht bewirkt die Ersitzung des Übergang des Eigentums.
Auch wenn du das vielleicht nicht so recht glauben möchtest, aber im Völkerrecht ist man da noch wesentlich großzügiger mit der rechtlichen Anerkennung bestehender Fakten.
KrascherHistory
18.08.2006, 22:23
Also interessiert dich jetzt doch, was Gerichte dazu sagen?
Und wenn schon, dann solltest du auch die Auffassung des BVerfG zur Subjektsidentität von früherem Deutschen Reich und Bundesrepublik zur Kenntnis nehmen.
Tja, so ist das. Eine schuldrechtliche Verjährung ist in der Tat eine Einrede, sie vernichtet den Anspruch nicht. Nur: Was willst du mit einem Anspruch, der nicht mehr durchsetzbar ist?
Im Strafrecht ist es übrigens anders, auch im Sachenrecht bewirkt die Ersitzung des Übergang des Eigentums.
Auch wenn du das vielleicht nicht so recht glauben möchtest, aber im Völkerrecht ist man da noch wesentlich großzügiger mit der rechtlichen Anerkennung bestehender Fakten.
Solange die Judikative die Exekutive befehligt, muß ich mich zwangsläufig mit dem Käse auseinandersetzen. Mehr habt ihr aber auch nicht zu bieten, als illegale Gewaltanwendungen. Das ist immer der Anfang.
Solange die Judikative die Exekutive befehligt, muß ich mich zwangsläufig mit dem Käse auseinandersetzen. Mehr habt ihr aber auch nicht zu bieten, als illegale Gewaltanwendungen. Das ist immer der Anfang.
Es ist gerade das Kennzeichen eines demokratischen Gemeinwesens, daß die Judikative die Exekutive kontrolliert. Oder was möchtest du gern vorschlagen?
KrascherHistory
18.08.2006, 22:36
Es ist gerade das Kennzeichen eines demokratischen Gemeinwesens, daß die Judikative die Exekutive kontrolliert. Oder was möchtest du gern vorschlagen?
Praktizierte Gewaltenteilung: immer !
Gibs nicht mehr. Legislative ernennt Richter nach Parteibuch. Jede "Amtsleitung" hat irgendeinen Juristen mit Parteibuch drin..... usw.
Weg damit. Der Souverän entscheidet. Willst du das anzweifeln ?
Das Volk wird sich sein Recht nehmen. Kannst es ja aufhalten mit einem Büchlein in den Händchen und den Verweis auf ´nen Teso-Beschluß....
Für Deutsche: www.teredo.cl
Praktizierte Gewaltenteilung: immer !
Gibs nicht mehr. Legislative ernennt Richter nach Parteibuch. Jede "Amtsleitung" hat irgendeinen Juristen mit Parteibuch drin..... usw.
Weg damit. Der Souverän entscheidet. Willst du das anzweifeln ?
Das Volk wird sich sein Recht nehmen. Kannst es ja aufhalten mit einem Büchlein in den Händchen und den Verweis auf ´nen Teso-Beschluß....
Gewaltenteilung wird praktiziert, das kann ich aus eigener Anschauung regelmäßig miterleben. Daß Juristen auch (und gerade) in der Exekutive tätig sind, widerspricht dem nicht, ist sogar eine Voraussetzung für deren funktionieren. Wie anders willst du die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns sichern?
Die Legislative ernennt übrigens nur eine kleine handvoll von Richtern, und auch die mit einer qualifizierten Mehrheit, die Parteibuchpolitik schwierig macht. Damit entscheidet der Souverän.
Was genau meinstest du jetzt mit dem Teso-Beschluß?
KrascherHistory
18.08.2006, 22:45
Gewaltenteilung wird praktiziert, das kann ich aus eigener Anschauung regelmäßig miterleben. Daß Juristen auch (und gerade) in der Exekutive tätig sind, widerspricht dem nicht, ist sogar eine Voraussetzung für deren funktionieren. Wie anders willst du die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns sichern?
Die Legislative ernennt übrigens nur eine kleine handvoll von Richtern, und auch die mit einer qualifizierten Mehrheit, die Parteibuchpolitik schwierig macht. Damit entscheidet der Souverän.
Was genau meinstest du jetzt mit dem Teso-Beschluß?
Na klar. Jeder Gerichtspräsident kommt von einem Ministerium und stellt hübsch die Richter nach NASENLÄNGE, also Parteibuch ein. Herrlich diese Unabhängigkeit.
Wie definierst du gesetzlicher Richter (so nach dem 101er) ?
Hier ist er auch drin: www.teredo.cl
Na klar. Jeder Gerichtspräsident kommt von einem Ministerium und stellt hübsch die Richter nach NASENLÄNGE, also Parteibuch ein. Herrlich diese Unabhängigkeit.
Wie definierst du gesetzlicher Richter (so nach dem 101er) ?
Schau doch bitte einfach in eine der gängigen GG-Kommentierungen, ich bin nicht dein Butler.
Die Richtereinstellungsverfahren nehmen übrigens nicht die Gerichtspräsidenten vor. Du hast mal wieder schön belegt, wie wenig Ahnung du hast.
KrascherHistory
18.08.2006, 22:52
Schau doch bitte einfach in eine der gängigen GG-Kommentierungen, ich bin nicht dein Butler.
Die Richtereinstellungsverfahren nehmen übrigens nicht die Gerichtspräsidenten vor. Du hast mal wieder schön belegt, wie wenig Ahnung du hast.
Hui. Hinweis auf den ges. Richter gäbe es in § 21e GVG. Findest du nur in keinem Amtsgericht. Sind nämlich zu faul, die Schwarzkittel.
Eine kleine Kladde, das reicht.
Mit Streichung des § 1 EGGVG haben die Deppen gleich ihre gesamte Grundlage für irgenein Verfahren ins Nirgendwo geschickt.
Ist auch eine Rechtsnorm. Gesetz braucht Geltungsbereich !
Belege + Beweise + Urteile (v. wichtigen(!) Schwarzkitteln) hier: www.teredo.cl
Hui. Hinweis auf den ges. Richter gäbe es in § 21e GVG. Findest du nur in keinem Amtsgericht. Sind nämlich zu faul, die Schwarzkittel.
Eine kleine Kladde, das reicht.
Mit Streichung des § 1 EGGVG haben die Deppen gleich ihre gesamte Grundlage für irgenein Verfahren ins Nirgendwo geschickt.
Ist auch eine Rechtsnorm. Gesetz braucht Geltungsbereich !
Nennt sich Geschäftsverteilungsplan und findet sich in jedem Gericht. Oder glaubst du, die werten Kollegen stehen morgens an der Geschäftsstelle Schlange, um sich ihre Akten nach dem Zufallsprinzip abzuholen?
Die Renovierung des EGGVG war längst überfällig, denn wir sind ja nicht mehr im Kaiserreich. Daß das GVG in Deutschland gilt, bedarf keiner Normierung, da selbstverständlich.
KrascherHistory
20.08.2006, 11:42
Nennt sich Geschäftsverteilungsplan und findet sich in jedem Gericht. Oder glaubst du, die werten Kollegen stehen morgens an der Geschäftsstelle Schlange, um sich ihre Akten nach dem Zufallsprinzip abzuholen?
Die Renovierung des EGGVG war längst überfällig, denn wir sind ja nicht mehr im Kaiserreich. Daß das GVG in Deutschland gilt, bedarf keiner Normierung, da selbstverständlich.
Niedlich. Als maf1 war mehr Biss dahinter.
Rechtsnorm: Geltungsbereicht bsw. GVG muß JEDERZEIT überprüfbar sein.
"Renovierung" ? Was ist das im juristischen ?
Es wurden §§ gestrichen. Mehr nicht. Argumentativ hättest du es mit der kompletten Streichung des EG einfacher. Aber nur einzelne §§ streichen, nach über 130 Jahren. Konkret bitte. Kein Kaffeesatz lesen, mäffchen !
Nach § 21e GVG (um dessen eigentlichen Existenz es ja auch noch geht) ist der G. vorgeschrieben. Per anno und pro Tag. "Formvollendet".
Bisher schafft das kein Gericht in Dtl.
Bitte nenne mir dein "Vorzeige"-Gericht in Dtl. wo dieser G. noch vorliegen soll, wir überprüfen das gerne.
"Hört mal zu ihr BRD-Konstrukt. Wir wissen das eure Juristen den 4+2-Vertrag ausgehelbelt haben und ihr immer noch Konstrukt der Alliierten seid und eigentlich müßtet ihr erst die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches (gem BVerfG) wieder herstellen und dann ist die Deutsche Frage wieder auf der Agenda. Mit Friedensvertrag zu 46 ehem. Feindnationen mit Rückgabe eurer Ostgebiete, die die Alliierten völkerrechtlich illegal an uns und andere abgetreten haben.
Und dann müßten wir wahrscheinlich Entschädigungen für 60 Jahre an Euch zahlen, was dem Bankrott des poln. Staates gleichkäme, oder wir räumen die Gebiete und fordern parallel unsere "Ostgebiete" von den Russen, die die uns entsprechen "gestohlen" haben."
:)) :)) Das ist echt gut.
KrascherHistory
10.09.2006, 12:11
:)) :)) Das ist echt gut.
Kontext ? Was ist gut ? MfG K
KrascherHistory
11.09.2006, 08:41
Die Ironie.
Mehr fällt einem zu der Rabulistik hier auch nicht mehr ein !:]
MfG K
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