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Vollständige Version anzeigen : Umkehrung der Beweislast beim ADG stellt unser Rechtssystem auf den Kopf



lupus_maximus
09.05.2006, 07:56
Bisher war es so, wenn man jemand beschuldigt, muß man seine Schuld beweisen!
Durch die Beweislastumkehr muß ich jetzt meine Unschuld beweisen!
Dieser Staat verkommt immer mehr zu einem Willkürstaat.

Beim neuen ADG kann ich einfach etwas behaupten, z.B.: die Stelle war noch frei, als ich anrief, ergo muß sie mir zugesprochen werden!
Da dies jetzt nicht mehr geht, habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz.
Worin allerdings der Schaden besteht, ist mir nicht ganz geläufig!
Gut, er ist nicht eingestellt worden und bekommt auch deswegen kein Geld, aber um Geld zu bekommen, muß man arbeiten. Wenn man dies nicht kann, habe ich als AN auch keinen Schaden erlitten.
Es kann eigentlich nur mit diesen verqueren sozialistischen Ideen zusammenhängen. Nach dieser erhält man Lohn durch Aufenthalt in der Firma, wenn man dann noch zusätzlich zum Aufenthalt arbeiten muß, hat man noch mehr Lohn zugute.

Das neue ADG ist ein neues Arbeitsverhinderungsgesetz. Ich falle doch als AG nicht ständig auf dem Gericht herum, nur weil einer meint, er sei zu Unrecht nicht eingestellt worden, ergo muß die Abwehr von Nichteingestellten verfeinert werden.
Unter Umständen kann man den Urheber der Anzeige auf Schadenersatz verklagen, wenn man als Unternehmer gewonnen hat. Dann wird es teuer für den Verlierer.
Weiterhin kann man Datenbanken erstellen mit der vollständigen Anschrift der Prozeßhanseln und deren Briefe einfach nicht mehr öffnen und sie ungeöffnet zurückschicken.
Dies gibt eine Prozeßflut, die kommen garnicht mehr zum Verurteilen von ausländischen Straftätern, vielleicht ist dies gewollt?

Herr Bratbäcker
09.05.2006, 08:03
Durch die Beweislastumkehr muß ich jetzt meine Unschuld beweisen!
Dieser Staat verkommt immer mehr zu einem Willkürstaat.

Beim neuen ADG kann ich einfach etwas behaupten, z.B.: die Stelle war noch frei, als ich anrief, ergo muß sie mir zugesprochen werden!
Da dies jetzt nicht mehr geht, habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz.
Worin allerdings der Schaden besteht, ist mir nicht ganz geläufig!
Gut, er ist nicht eingestellt worden und bekommt auch deswegen keine Geld, aber um Geld zu bekommen, muß man arbeiten. Wenn man dies nicht kann, habe ich als AN auch keinen Schaden erlitten.
Es kann eigentlich nur mit diesen verqueren sozialistischen Ideen zusammenhängen. Nach dieser erhält man Lohn durch Aufenthalt in der Firma, wenn man dann noch zusätzlich zum Aufenthalt arbeiten muß, hat man noch mehr Lohn zugute.

Das neue ADG ist ein neues Arbeitsverhinderungsgesetz. Ich falle doch als AG nicht ständig auf dem Gericht herum, nur weil einer meint, er sei zu Unrecht nicht eingestellt worden, ergo muß die Abwehr von Nichteingestellten verfeinert werden.
Unter Umständen kann man den Urheber der Anzeige auf Schadenersatz verklagen, wenn man als Unternehmer gewonnen hat. Dann wird es teuer für den Verlierer.
Weiterhin kann man Datenbanken erstellen mit der vollständigen Anschrift der Prozeßhanseln und deren Briefe einfach nicht mehr öffnen und sie ungeöffnet zurückschicken.
Dies gibt eine Prozeßflut, die kommen garnicht mehr zum Verurteilen von ausländischen Straftätern, vielleicht ist dies gewollt?
Keine Personalanzeigen mehr aufgeben und offene Stellen ja nicht dem Arbeitsamt, pardon, der Agentur für Arbeit, melden.

Neubesetzungen aus dem Pool der privaten Arbeitsvermittler oder Personalberater vornehmen. Zumindest bei den Personalberatern hat das den Vorteil, dass meist eine kostenlose Nachbesserung erfolgt, sofern der erste Kandidat sich in der Probezeit als Nullnummer herausstellt.

SAMURAI
09.05.2006, 08:07
Gestern im TV zum ADG

Einbeiniger, Schwarzer, Schwuler - beste Möglichkeit zur Klage

lupus_maximus
09.05.2006, 08:24
Keine Personalanzeigen mehr aufgeben und offene Stellen ja nicht dem Arbeitsamt, pardon, der Agentur für Arbeit, melden.

Neubesetzungen aus dem Pool der privaten Arbeitsvermittler oder Personalberater vornehmen. Zumindest bei den Personalberatern hat das den Vorteil, dass meist eine kostenlose Nachbesserung erfolgt, sofern der erste Kandidat sich in der Probezeit als Nullnummer herausstellt.
So habe ich es mit der DVG vor. Nur wer dort seine Angaben gemacht hat, kann von einer angeschlossenen Firma eingestellt werden.

Ergo, heißt dies: man muß in einer AN-Datenbank vorhanden sein, um überhaupt noch eine Stelle zu bekommen, das Gleiche gilt für Wohnungen. Dies wird teuer für AN, schließlich kosten solche Einträge Geld!
Sollten die auf die Idee kommen, Quoten-Ausländer festzusetzen, wird der Sitz ins Ausland verlegt und es wird nur noch aus dem Ausland heraus eingestellt.
Jetzt kann man auch langsam auf die Idee kommen, warum soll man eigentlich noch eine Firma in Deutschland gründen, Werkstätten kann man auch im Ausland aufbauen.
Dies hätte zur Folge, das Deutschland praktisch Alles einführen muß, aber mit was wollen die dann die Waren bezahlen?

wtf
09.05.2006, 08:34
Ein weiterer Schritt um dem Volksfeind Nummer 1 den Garaus zu machen, dem gemeinen Arbeitgeber.

Ich als kleines Licht habe jedenfalls meine Lektion gelernt, nachdem ich zuletzt Schwierigkeiten bekam, als ich eine nicht geschlechtsneutrale Annonce aufgeben (deutsch: einen Arbeitsplatz besetzen) wollte.

<Hoeflichkeit off>Mich können alle Gutmenschen und andere Parasiten am Arsch lecken. Macht euren Scheißdreck alleine.</ Hoeflichkeit off>

Herr Bratbäcker
09.05.2006, 08:56
Ergo, heißt dies: man muß in einer AN-Datenbank vorhanden sein, um überhaupt noch eine Stelle zu bekommen
Solche Datenbanken oder sog. Pools sind bei jedem größeren privaten Arbeitsvermittler schon jetzt vorhanden. Auch Personalberater verfügen in der Regel über einen Datenpool. Sofern dieses Datebbanksystem auch auf andere Bereiche ausgedehnt wird, wie z.B. der von Dir angesprochene Mieterpool, ist das sicher eine gute Geschäftsidee, die sich in Folge dieses neuen Gesetzes etablieren kann. Problematisch wird es allerdings dann, wenn sich unserer muselmännischen Mitbürger dann um eine Aufnahme in den Pool bewerben.


Jetzt kann man auch langsam auf die Idee kommen, warum soll man eigentlich noch eine Firma in Deutschland gründen, Werkstätten kann man auch im Ausland aufbauen.

Im Handwerk ist das ein von Ausländern ohne Meisterprüfung bereits gern angewandtewr Trick. Die Hauptbetriebsstätte ist im Ausland. Von dort werden "Einzelprojekte" in der BRD wahrgenommen. Ergo: Die deutsche Handwerksordnung mit dem Erfordernis eines großen Befähigungsnachweises (meist Meisterprüfung) gilt nur für dumme Deutsche.:))

SAMURAI
09.05.2006, 08:59
Ein weiterer Schritt um dem Volksfeind Nummer 1 den Garaus zu machen, dem gemeinen Arbeitgeber.

Ich als kleines Licht habe jedenfalls meine Lektion gelernt, nachdem ich zuletzt Schwierigkeiten bekam, als ich eine nicht geschlechtsneutrale Annonce aufgeben (deutsch: einen Arbeitsplatz besetzen) wollte.

<Hoeflichkeit off>Mich können alle Gutmenschen und andere Parasiten am Arsch lecken. Macht euren Scheißdreck alleine.</ Hoeflichkeit off>

Die Wut hört sich sehr real an !

Ich sah gestern Wulff im TV: Der sprach vom ganz grossen Kröten schlucken.

An dieser Kröte wird sich der Staat mächtig verschlucken. Ein Zurückrudern wird wohl unumgänglich werden.

Dieses Siffgesetz ist noch unter rot/grün entstanden. Ich finde es geradezu schäbig und dumm, dass die UNION dieses Gesetz nicht gekippt hat.

Es wird ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Justiz werden.
mfg

lupus_maximus
09.05.2006, 09:08
Ein weiterer Schritt um dem Volksfeind Nummer 1 den Garaus zu machen, dem gemeinen Arbeitgeber.

Ich als kleines Licht habe jedenfalls meine Lektion gelernt, nachdem ich zuletzt Schwierigkeiten bekam, als ich eine nicht geschlechtsneutrale Annonce aufgeben (deutsch: einen Arbeitsplatz besetzen) wollte.

<Hoeflichkeit off>Mich können alle Gutmenschen und andere Parasiten am Arsch lecken. Macht euren Scheißdreck alleine.</ Hoeflichkeit off>
Dies ist auch so ein Ding!

Es gibt doch tatsächlich spinnerte Weiber, die den Beruf des Schlossers erlernt haben.
Ich kenne diesen Beruf aus dem Effeff und weis wie gefährlich er ist. Wenn ich also deswegen keine Frau in der Schlosserei haben will, schließlich ist mein Wille Gesetz, so mache ich mich strafbar. Dies kann wohl nicht ganz im Sinne des Erfinders gelegen haben.

LuckyLuke
09.05.2006, 09:10
Tja, das gilt wohl auch umgekehrt für frauentypische Berufe wie Sekräterin oder Zahnarzthelferin oder H&M-Verkäuferin

:cool:

IM Redro
09.05.2006, 09:52
Ein Beispiel.

Ich bin AN. Ich bekomme eine Wohnung oder eine Arbeitsstelle nicht.

Ich gehe vor Gericht und behaupte das ich nicht genommen wurde weil ich Homosexuell bin.

Wer kann mir das beweisen?

Einer meiner besten Kumpels ist schwul. Sollte ich nun vor Gericht beweisen müssen das ich schwul bin ist das ganz einfach.
Wir besuchen uns gegenseitig einmal oder zweimal die Woche. So wie man es eben unter Freunden macht. Wir unternehmen was zusammen. Meine Nachbarn, seine Nachbarn etc. können alle den Umgang mit ihm beweisen.

Wir können also behaupten, wir gehen in unseren 4 Wänden, analen Spielen nach. Kann mir keiner wiederlegen. Nur er, meine Freundin und ich kennen die Wahrheit.

Das ist doch ad absurdum.
Will das Gericht sehen das ich schwul bin? Kein Problem. Ich würde ihn ihm Gerichtssaal küssen. Er mich auch, obwohl ich nicht sein Typ bin. Und er würde sich sogar noch nen Spass draus machen mit vor dem Richter einen zu bla...n.

Herr Bratbäcker
09.05.2006, 10:03
Ein Beispiel.

Ich bin AN. Ich bekomme eine Wohnung oder eine Arbeitsstelle nicht.

Ich gehe vor Gericht und behaupte das ich nicht genommen wurde weil ich Homosexuell bin.

Wer kann mir das beweisen?

Beweislastumkehr würde in dem von Dir genannten Beispielsfall heißen, dass der Arbeitgeber beweisen müsste, dass der Ablehnungsgrund für die Bewerbung NICHT aus der homosexuellen Neigung des Bewerbers resultierte.

In der Inquisition war die Beweislastumkehr gängiges Verfahrensmerkmal.

IM Redro
09.05.2006, 10:06
Wie will er das machen?

Es gab 2 Bewerber die von Fähigkeiten etwa gleich waren. Er hat sich für den entschieden der im sympatischer war. Ist ja auch richtig so.

Ich behaupte nun das er mich nicht genommen hat wegen meiner homosexualität. Der Witz ist ja. Ich bin nicht schwul. Aber ich kann es behaupten und er kann sich nicht rausreden.

Herr Bratbäcker
09.05.2006, 10:18
Wie will er das machen?

Es gab 2 Bewerber die von Fähigkeiten etwa gleich waren. Er hat sich für den entschieden der im sympatischer war. Ist ja auch richtig so.

Ich behaupte nun das er mich nicht genommen hat wegen meiner homosexualität. Der Witz ist ja. Ich bin nicht schwul. Aber ich kann es behaupten und er kann sich nicht rausreden.
Genau das ist der Witz bei der Beweislastumkehr. Als Beklagter hast Du kaum Chancen, Dich zu wehren, wenn der Kläger geschickt argumentiert.

Wie gesagt, auch im Mittelalter mußten die angeblichen Hexen ihre Unschuld beweisen. Das Gericht mußte nicht die Schuld beweisen. Für die Kläger ist so eine Beweislastumkehr eine ganz praktische Sache, an die sich dann natürlich die entsprechenden Schadenersatzforderungen knüpfen.:]

SAMURAI
09.05.2006, 10:37
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5504584_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Streit mit CDU-Führung um Antidiskriminierungsgesetz

Länder wollen "Kröte" nicht schlucken
.................................................. .................................................. .......

Der Widerstand wächst !

IM Redro
09.05.2006, 10:45
Wegen dem ja mein Beispiel.....

Der AG kann argumentieren wie er will. Ich kann ihm immer eine latente Diskriminierung homosexueller unterschieben.

Der AG hat nicht mal ne Chance was gegenteiliges zu beweisen.

Wenn das Gericht dann anzweifelt das ich Homosexuell bin, binde ich meinen Kumpel mit ein, und niemand kann mir das Gegenteil beweisen.

Nur meine Freundin, ich und mein Kumpel wissen 100% das ich nicht schwul bin.

Und wenn ich schon auf solche Ideen komme, was stellen dann wirklich Kriminelle an?

Liegnitz
09.05.2006, 10:58
Gestern im TV zum ADG

Einbeiniger, Schwarzer, Schwuler - beste Möglichkeit zur Klage
Gehts noch, ehrenwerte Regierung?
8o X( X( X(

Diese Gesellschaft hier trifftet immer mehr in Richtung Perversität und Deutschfeindlichkeit ab.
Bevorzugt Abartiges und Fremde.

Eine Sintflut hat sie schon lange verdient.

Hinweg mit all den nicht mehr erträglichen Mißständen und schlechten Menschen.

wtf
09.05.2006, 10:58
Es wird bald im Internet Seiten mit detaillierten Anleitungen zum Abzocken geben. Neuer Volkssport.

lupus_maximus
09.05.2006, 11:09
Es wird bald im Internet Seiten mit detaillierten Anleitungen zum Abzocken geben. Neuer Volkssport.
Wenn sich zwei AN um einen Arbeitsplatz bewerben, keinen einstellen, dies löst dieses Problem sofort, dasselbe bei Wohnungen.
Dann bei passender Gelegenheit einen neuen Bewerber suchen und den passenden sofort einstellen, jede weitere Bewerbung abweisen.
Als AG kann ich ja schließlich auch einer Bewerbung sofort zusagen, ich muß nicht einen Rattenschwanz von Bewerbungen durchgehen.
Es ist mir ein Rätsel, wie diese Irren soetwas durchziehen wollen!

Biskra
09.05.2006, 11:28
Wie gesagt, auch im Mittelalter mußten die angeblichen Hexen ihre Unschuld beweisen. Das Gericht mußte nicht die Schuld beweisen.

Falsch, das Gericht benötigte das Geständnis der Hexe, daher auch die Folter.

Herr Bratbäcker
09.05.2006, 13:03
Falsch, das Gericht benötigte das Geständnis der Hexe, daher auch die Folter.

Du verkennst das Wesen der Beweislastumkehr. Lass es Dir das mal bei Gelegenheit von einem Jurastudenten erklären. Hier nur wie folgt:

"Im Mittelalter war die Folter zur allgemeinen Begleiterscheinung der Rechtsverfahren geworden, die mit Glaubensdingen zu tun hatten. Die überlieferte vorchristliche Rechtsprechung lehnte den Gebrauch der Folter ab und erachtete Angeklagte so lange für unschuldig, bis die Schuld sich durch das Rechtverfahren erweisen ließ. Christliche Kreuzritter und Inquisitoren kehrten das Verfahren um. Der Gebrauch der Folter durch die Inquisition machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich: Keine Macht der Welt konnte den Gefangenen retten, er war verdammt."

Quelle: http://cv-muc.de/graesslin/htm/netzwerk-regenbogen.de/hexen300401.html

Das Prinzip der kirchlichen Inquisition bedeute also: Die Beweislast lag allein auf den Schultern der der Hexerei angeklagten Frau. Nur wenn sie auch unter Folterqualen ein Geständnis verweigerte, konnte sie dem Tod entgehen.

Verstanden? Ich befürchte nicht, ist aber auch egal. Willst ja schließlich kein Jurist werden, oder?

meckerle
09.05.2006, 13:19
Ein weiterer Schritt um dem Volksfeind Nummer 1 den Garaus zu machen, dem gemeinen Arbeitgeber.

Ich als kleines Licht habe jedenfalls meine Lektion gelernt, nachdem ich zuletzt Schwierigkeiten bekam, als ich eine nicht geschlechtsneutrale Annonce aufgeben (deutsch: einen Arbeitsplatz besetzen) wollte.

<Hoeflichkeit off>Mich können alle Gutmenschen und andere Parasiten am Arsch lecken. Macht euren Scheißdreck alleine.</ Hoeflichkeit off>
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c011.gifhttp://www.cosgan.de/images/more/bigs/c011.gifhttp://www.cosgan.de/images/more/bigs/c011.gif

Lieber arbeiten wir 12 Stunden am Tag mit unserer vorhandenen Belegschaft, als dass wir noch einen Mitarbeiter einstellen. Wir nutzen sowieso die grosse Arbeitszeitflexibilisierung, damit können wir Spitzen und Flauten abdecken.

Biskra
09.05.2006, 13:29
Du verkennst das Wesen der Beweislastumkehr. Lass es Dir das mal bei Gelegenheit von einem Jurastudenten erklären. Hier nur wie folgt:

"Im Mittelalter war die Folter zur allgemeinen Begleiterscheinung der Rechtsverfahren geworden, die mit Glaubensdingen zu tun hatten. Die überlieferte vorchristliche Rechtsprechung lehnte den Gebrauch der Folter ab und erachtete Angeklagte so lange für unschuldig, bis die Schuld sich durch das Rechtverfahren erweisen ließ. Christliche Kreuzritter und Inquisitoren kehrten das Verfahren um. Der Gebrauch der Folter durch die Inquisition machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich: Keine Macht der Welt konnte den Gefangenen retten, er war verdammt."

Quelle: http://cv-muc.de/graesslin/htm/netzwerk-regenbogen.de/hexen300401.html

Das Prinzip der kirchlichen Inquisition bedeute also: Die Beweislast lag allein auf den Schultern der der Hexerei angeklagten Frau. Nur wenn sie auch unter Folterqualen ein Geständnis verweigerte, konnte sie dem Tod entgehen.

Verstanden? Ich befürchte nicht, ist aber auch egal. Willst ja schließlich kein Jurist werden, oder?
Beweislastumkehr bedeutet, daß der Beweis der Unschuld vom Angeklagten erbracht werden muß. Bei den Inquisitionsverfahren mußte jedoch der Beweis durch den Kläger erbracht werden, daß die angeklagte Person eine Hexe / ein Hexer sei. Dieser konnte nur durch ein GESTÄNDNIS des Angeklagten erfolgen. Mit Beweislastumkehr hat das also nichts zu tun.

Verstanden? Ich befürchte nicht, ist aber auch egal.

meckerle
09.05.2006, 13:39
Es wird ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Justiz werden.
mfg

Jo und weil die Justitz eh schon überlastet ist, müssen in U-Haft-Sitzende freigelassen werden, weil ihnen nicht rechtzeitig der Prozess gemacht werden kann.:rolleyes:

Diese Fälle werden sich dann auch häufen. :2faces:

meckerle
09.05.2006, 15:12
Westerwelle: Rot-grüne Politik in schwarz-roter Farbe

http://www.tagesschau.de/styles/container/image/style_images_default/0,1307,OID4752578,00.jpg (http://www.tagesschau.de/bildstrecken/0,1203,OID5504584_IMG4752568_HID4752568_POS1_MTB1_ NAV_BAB,00.html) http://www.tagesschau.de/image/icon_lupe_d5e0f7.gif (http://www.tagesschau.de/bildstrecken/0,1203,OID5504584_IMG4752568_HID4752568_POS1_MTB1_ NAV_BAB,00.html) Grafik: FDP-Chef Guido Westerwelle]
FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle warf Bundeskanzlerin Angela Merkel vor, sie betreibe eine rot-grüne Politik in schwarz-roter Farbe. Jeder Satz, mit dem die CDU-Chefin das Gesetz einst kritisiert habe, sei weiterhin gültig. Die große Koalition in Berlin hatte sich in der vergangenen Woche auf einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Diskriminierung geeinigt. Damit werden Richtlinien der EU umgesetzt, das geplante Gesetz geht aber deutlich über die Vorgaben aus Brüssel hinaus. Ein ähnlicher Gesetzentwurf der alten rot-grünen Bundesregierung war im vergangenen Jahr am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5504584_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

:2faces: :2faces: :2faces: Alle in einen Sack und mit dem dicksten Prügel den man findet draufhauen. :2faces:

ErhardWittek
09.05.2006, 16:00
Beweislastumkehr bedeutet, daß der Beweis der Unschuld vom Angeklagten erbracht werden muß. Bei den Inquisitionsverfahren mußte jedoch der Beweis durch den Kläger erbracht werden, daß die angeklagte Person eine Hexe / ein Hexer sei. Dieser konnte nur durch ein GESTÄNDNIS des Angeklagten erfolgen. Mit Beweislastumkehr hat das also nichts zu tun.

Verstanden? Ich befürchte nicht, ist aber auch egal. Ganz so einfach war's nicht. Seit dem 15. Jahrhundert war die gängige Praxis: Es wird so lange gefoltert, bis ein Geständnis und weitere Denunziationen erwirkt sind.
Da kaum einer diesen Qualen widerstehen konnte, waren eben alle schuldig. Das kann man jedoch kaum einen Beweis durch den Kläger nennen.
Zwar sah die Carolina vor, die Folter dürfe nur dreimal angewendet werden. Erfolgte dann kein Geständnis, sei der Angeklagte als unschuldig anzusehen und freizulassen. Bei "gewöhnlichen" Verbrechen hielt sich die Justiz im wesentlichen an diese Vorschrift, nicht aber bei dem Verbrechen der Hexerei oder der Ketzerei. In diesem Fall wurde die jeweilige Folterstufe nur mal "unterbrochen", um sie dann nach kurzer Zeit wieder "fortzusetzen". Nachdem also beliebig oft gefoltert werden konnte, hat so gut wie jeder Verdächtige ein Geständnis abgelegt, wenn er nicht vorher an den Qualen gestorben ist.

Verstanden? Ich befürchte nicht, ist aber auch egal.

RosaRiese
09.05.2006, 16:10
Bevor ihr weiter schwadroniert über Einbeinige, Schwarze, Schwule die alles ausnutzen um die armen Arbeitgeber (nein Lupus du bist nicht gemeint denn du bist keiner) zu verklagen, gönnt euch einfach folgenden Videokommentar.

Video (http://www.tagesschau.de/video/0,1315,OID5507002,00.html)

Scarlett
09.05.2006, 16:15
Wie ist das Kleid der Kommentatorin: R O T !

Was ist da anders zu erwarten.

RosaRiese
09.05.2006, 16:18
Wie ist das Kleid der Kommentatorin: R O T !

Was ist da anders zu erwarten.Achso...die Farbe des Kleides sagt etwas über den Inhalt aus....ja nee ist klar.

lupus_maximus
09.05.2006, 16:19
Bevor ihr weiter schwadroniert über Einbeinige, Schwarze, Schwule die alles ausnutzen um die armen Arbeitgeber (nein Lupus du bist nicht gemeint denn du bist keiner) zu verklagen, gönnt euch einfach folgenden Videokommentar.

Video (http://www.tagesschau.de/video/0,1315,OID5507002,00.html)

Ausgerechnet vom WDR, da hat man wohl die Böckin zur Gärtnerin gemacht!

RosaRiese
09.05.2006, 16:24
Ausgerechnet vom WDR, da hat man wohl die Böckin zur Gärtnerin gemacht!Genauso "ausgerechnet" wie das Gejammere immer aus der selben Ecke kommt.
Mit etwas Verstand würde einigen hier klar sein, das man schon ordentlich begründen muss das man diskriminiert wurde, ein einfacher Hinweis auf einen angeblichen "Makel" reicht eben nicht aus.

lupus_maximus
09.05.2006, 16:30
Genauso "ausgerechnet" wie das Gejammere immer aus der selben Ecke kommt.
Mit etwas Verstand würde einigen hier klar sein, das man schon ordentlich begründen muss das man diskriminiert wurde, ein einfacher Hinweis auf einen angeblichen "Makel" reicht eben nicht aus.
Warum kann man dann nicht die ganze Sache lassen wie sie ist?

Wenn ich keine Musel oder Schwule im Betrieb oder Wohnung haben will, ändert kein Gesetz etwas daran.

Herr Bratbäcker
09.05.2006, 16:38
Beweislastumkehr bedeutet, daß der Beweis der Unschuld vom Angeklagten erbracht werden muß.
Bis dahin richtig. Zum Rest: Ich hatte ja bereits befürchtet, dass der Zusammenhang zwischen Beweistlastumkehr und Inquisition ein wenig zu komplex für Dich ist. Lies Dir einfach nochmals durch, was ich (und auch ErhardWittek) leider vergeblich versucht haben, Dir begreiflich zu machen, ok?

Zu einem weiteren Privat-Repetitorium bin ich allerdings als Anhänger des Kapitlismus nur gegen Bezahlung bereit. Ich hoffe auf Dein Verständnis.:)) :]

RosaRiese
09.05.2006, 16:42
Warum kann man dann nicht die ganze Sache lassen wie sie ist?

Wenn ich keine Musel oder Schwule im Betrieb oder Wohnung haben will, ändert kein Gesetz etwas daran.Warum man die Sache nicht so belassen konnte wie sie war? Weil es Leute wie dich gibt, welches ja der zweite Satz belegt, die so intolerant und diskriminierend sind.

lupus_maximus
09.05.2006, 16:50
Warum man die Sache nicht so belassen konnte wie sie war? Weil es Leute wie dich gibt, welches ja der zweite Satz belegt, die so intolerant und diskriminierend sind.
Nochmal als Verständigung für dich!

Wenn ich in meinem Umfeld keine Ausländer haben will, so ist dies mein gutes Recht.
Vor allen Dingen dann, wenn ich in meinem Haus mit Musel zusammenleben soll.
Ich muß dies nicht hinnehmen.
Erst recht nicht in meinem Betrieb, wo ich das Sagen habe und nicht irgendwelche roten Spinner.
Dies hat rein garnichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit der Gestaltung meiner Umwelt!
Darin haben aber Musel, Schwule oder Linke nichts zu suchen.

RosaRiese
09.05.2006, 17:16
Nochmal als Verständigung für dich!

Wenn ich in meinem Umfeld keine Ausländer haben will, so ist dies mein gutes Recht.
Vor allen Dingen dann, wenn ich in meinem Haus mit Musel zusammenleben soll.
Ich muß dies nicht hinnehmen.
Erst recht nicht in meinem Betrieb, wo ich das Sagen habe und nicht irgendwelche roten Spinner.
Dies hat rein garnichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit der Gestaltung meiner Umwelt!
Darin haben aber Musel, Schwule oder Linke nichts zu suchen.Ich sagte doch du bist Intolerant und diskriminierend. Danke für die weitergehenden Erläuterungen von dir.

Und noch mal du hast keinen Betrieb, du schwadronierst nur davon.

SAMURAI
09.05.2006, 17:31
Warum kann man dann nicht die ganze Sache lassen wie sie ist?

Wenn ich keine Musel oder Schwule im Betrieb oder Wohnung haben will, ändert kein Gesetz etwas daran.

Als Unternehmer wird man in einer Weise gezwungen, anderst zu handeln als es ein Betrieb erfordern würde. Aber man wird schon Regelungen finden um dieses dümmliche Gesetz abzuwehren.

Scheisse, überall wo man hinkommt, schon ist die Telekom da. Die letzten Meter gehören immer der Telekom !

Biskra
09.05.2006, 17:47
Ganz so einfach war's nicht. Seit dem 15. Jahrhundert war die gängige Praxis: Es wird so lange gefoltert, bis ein Geständnis und weitere Denunziationen erwirkt sind.
Da kaum einer diesen Qualen widerstehen konnte, waren eben alle schuldig. Das kann man jedoch kaum einen Beweis durch den Kläger nennen.

Das ist zwar eine schön ahistorische Betrachtungsweise die du da ausführst, ändert aber nichts daran, daß es keine Beweisumkehr darstellte.

Den letzten Satz spar ich mir. ;)

leuchtender Phönix
09.05.2006, 17:50
Ich sagte doch du bist Intolerant und diskriminierend. Danke für die weitergehenden Erläuterungen von dir.

Und noch mal du hast keinen Betrieb, du schwadronierst nur davon.

Die Porblematik ändert sich nicht durch die Tatsache ob er einen Betrieb hat oder nicht. Durch die Beweislastumkehr verstößt dieses Gesetz gegen demokratische Regeln. Der Kläger muss die Schuld beweisen und nicht der Angeklagte die Unschuld. Und selbst wenn ein Unternehmer bei der Einstellung von Mitarbeitern diskriminiert, kann er schlecht gezwungen werden ihn einzustellen. Es wäre Blödsinn einem Unternehmer dann vorzuschreiben wenn er einstellt. Diese Tatsache wird in anderen Bereichen nicht anders sein.

meckerle
09.05.2006, 17:57
Als Unternehmer wird man in einer Weise gezwungen, anderst zu handeln als es ein Betrieb erfordern würde. Aber man wird schon Regelungen finden um dieses dümmliche Gesetz abzuwehren.

Scheisse, überall wo man hinkommt, schon ist die Telekom da. Die letzten Meter gehören immer der Telekom !
Ja, nur so wird das nix werden mit dem Abbau der Arbeitslosenzahlen, sie werden immer mehr werden, statt weniger.

RosaRiese
09.05.2006, 18:14
Als Unternehmer wird man in einer Weise gezwungen, anderst zu handeln als es ein Betrieb erfordern würde. Aber man wird schon Regelungen finden um dieses dümmliche Gesetz abzuwehren.

Scheisse, überall wo man hinkommt, schon ist die Telekom da. Die letzten Meter gehören immer der Telekom ! Als Unternehmer sollte man alles unternehmen um für sein Unternehmen das Beste raus zuholen. Dazu gehören fleißige und motivierte Angestellte die Ahnung von ihrer Arbeit haben und eine Bereicherung für das unternehmen in Punkto Quantität und Qualität sind.

Welche Auswirkungen soll bitte schön eine politische Neigung so sie denn nicht im Betrieb ausgeführt oder eine Rolle spielt, oder aber eine sexuelle Neigung die ich zu Hause auslebe mit dem Job zu tun haben?

Keine und genau deswegen gibt es keine sinnvollen Begründungen für derartige Diskriminierung.

RosaRiese
09.05.2006, 18:21
Die Porblematik ändert sich nicht durch die Tatsache ob er einen Betrieb hat oder nicht. Durch die Beweislastumkehr verstößt dieses Gesetz gegen demokratische Regeln. Der Kläger muss die Schuld beweisen und nicht der Angeklagte die Unschuld. Und selbst wenn ein Unternehmer bei der Einstellung von Mitarbeitern diskriminiert, kann er schlecht gezwungen werden ihn einzustellen. Es wäre Blödsinn einem Unternehmer dann vorzuschreiben wenn er einstellt. Diese Tatsache wird in anderen Bereichen nicht anders sein.Natürlich ist es problematisch wenn man die Beweisumkehr einführt. Aber schaue dich doch bitte in diesem Forum um, hier ist es doch Gang und Gebe. Gerade deswegen wundere ich mich über die Reaktionen hier.
Außerdem scheinen einige wirklich zu denken das man mal einfach losgehen und jemanden verklagen kann wie es Lust und Laune ist. Stellt euch doch mal der Realität. Wenn ein "Schwuler Bäcker" und ein Schlosser sich in einem Metallbetrieb bewerben und der Schlosser die Stelle bekommt, kann der Schwule Bäcker behaupten was er will er wird kein Recht bekommen.

Es geht um gleiche Qualifikationen und solche Dinge. Und auch dort wird ein AG immer, jedenfalls wenn er etwas für sein Unternehmen gutes tun möchte, die höchstqualifizierte und motivierte Person einstellen und kann dies auch sachlich begründen.

lupus_maximus
09.05.2006, 18:55
Natürlich ist es problematisch wenn man die Beweisumkehr einführt. Aber schaue dich doch bitte in diesem Forum um, hier ist es doch Gang und Gebe. Gerade deswegen wundere ich mich über die Reaktionen hier.
Außerdem scheinen einige wirklich zu denken das man mal einfach losgehen und jemanden verklagen kann wie es Lust und Laune ist. Stellt euch doch mal der Realität. Wenn ein "Schwuler Bäcker" und ein Schlosser sich in einem Metallbetrieb bewerben und der Schlosser die Stelle bekommt, kann der Schwule Bäcker behaupten was er will er wird kein Recht bekommen.

Es geht um gleiche Qualifikationen und solche Dinge. Und auch dort wird ein AG immer, jedenfalls wenn er etwas für sein Unternehmen gutes tun möchte, die höchstqualifizierte und motivierte Person einstellen und kann dies auch sachlich begründen.
Wieso muß ich eigentlich als AG eine Einstellung sachlich begründen?
Vor allen Dingen dann, wenn der Betrieb ausschließlich mir gehört?
Wenn ich also einen nahen Verwandten in meinem eigenen Betrieb unterbringen will, auch wenn er fast nichts kann, muß ich da dies auch noch begründen?

Also Leute, es langt aber langsam!
Was bildet ihr euch denn eigentlich ein, wer gibt euch das Recht, mir vorzuschreiben wen ich in meinem Betrieb unterbringe?

RosaRiese
09.05.2006, 19:05
Wieso muß ich eigentlich als AG eine Einstellung sachlich begründen?
Vor allen Dingen dann, wenn der Betrieb ausschließlich mir gehört?
Wenn ich also einen nahen Verwandten in meinem eigenen Betrieb unterbringen will, auch wenn er fast nichts kann, muß ich da dies auch noch begründen?

Also Leute, es langt aber langsam!
Was bildet ihr euch denn eigentlich ein, wer gibt euch das Recht, mir vorzuschreiben wen ich in meinem Betrieb unterbringe?Begründest du deine Einstellungen nicht dir gegenüber oder im erweiterten Falle gegenüber demjenigen welchen du eingestellt hast? Mehr wird doch gar nicht verlangt falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Dein naher Verwandter wird sich sicherlich nicht über eine öffentliche Stellenausschreibung oder etwas ähnliches bei dir bewerben und somit gar nicht erst in Konflikt mit anderen Arbeitssuchenden in dieser Sache geraten, da es ja immer nur für spezielle Dinge dieses Klagerecht gibt und nicht für alles sinnlose. Wenn du mir etwas anderes erzählen möchtest also das sich ein naher Verwandter bei dir bewerben muss wie jeder andere und gegen diese abgewogen wird, bist du in meinen Augen auch noch ein Lügner.
Ach ja und das Gericht würde ich gerne sehen welches solch ein Handeln, also wenn man enge Familienangehörige bevorzugt im Unternehmen einsetzt ahndet. Das ist doch das berühmte Teufel an die Wand malen.

Nimm doch endlich mal Stellung dazu ob du für ein etwaiges Unternehmen wert auf Qualität und Quantität legst. Dann kannst du auch eben endlich mal aus deinen reichhaltigen Lebensweisheiten uns erzählen wie zum Beispiel meine persönlichen sexuellen Vorlieben diese Qualität und Quantität negativ beeinflussen. Am besten gleich mit einer Studie oder ähnlichem. Aber lieber konstruierst du sinnlose Fälle nur um dich als Verfolgten zu sehen.

damokles
09.05.2006, 19:11
Natürlich ist es problematisch wenn man die Beweisumkehr einführt. Aber schaue dich doch bitte in diesem Forum um, hier ist es doch Gang und Gebe. Gerade deswegen wundere ich mich über die Reaktionen hier.
Außerdem scheinen einige wirklich zu denken das man mal einfach losgehen und jemanden verklagen kann wie es Lust und Laune ist. Stellt euch doch mal der Realität. Wenn ein "Schwuler Bäcker" und ein Schlosser sich in einem Metallbetrieb bewerben und der Schlosser die Stelle bekommt, kann der Schwule Bäcker behaupten was er will er wird kein Recht bekommen.

Es geht um gleiche Qualifikationen und solche Dinge. Und auch dort wird ein AG immer, jedenfalls wenn er etwas für sein Unternehmen gutes tun möchte, die höchstqualifizierte und motivierte Person einstellen und kann dies auch sachlich begründen.

Kleiner Riese beweist mal wieder seine völlige Indissponenz in rechtlichen Sachen.Selbstverständlich würde der "schwule Bäcker" den Rechtsstreit gewinnen.Warum??? Weil er disskriminiert wurde. So blöd kann doch nicht mal ein "riesenzwerg" sein ,das nicht zu kappieren.

RosaRiese
09.05.2006, 19:17
Kleiner Riese beweist mal wieder seine völlige Indissponenz in rechtlichen Sachen.Selbstverständlich würde der "schwule Bäcker" den Rechtsstreit gewinnen.Warum??? Weil er disskriminiert wurde. So blöd kann doch nicht mal ein "riesenzwerg" sein ,das nicht zu kappieren.Der einzige der hier völlig indisponiert ist in rechtlichen Dingen bist du.
Er kann nur bei "begründeter" Diskriminierung eine Klage erheben. Dagegen steht die FACHLICHE KOMPETENZ.
Ansonsten könnte sich auch jeder für eine leitende Position bewerben und bei Ablehnung klagen.
Sei also nicht so weltfremd und erzähle hier Märchen.

damokles
09.05.2006, 19:23
Nimm doch endlich mal Stellung dazu ob du für ein etwaiges Unternehmen wert auf Qualität und Quantität legst. Dann kannst du auch eben endlich mal aus deinen reichhaltigen Lebensweisheiten uns erzählen wie zum Beispiel meine persönlichen sexuellen Vorlieben diese Qualität und Quantität negativ beeinflussen. Am besten gleich mit einer Studie oder ähnlichem. Aber lieber konstruierst du sinnlose Fälle nur um dich als Verfolgten zu sehen.


Ein deutsches Unternehmen das Wert auf Qualität und Quantität legt ,wird bestimmt keine Ausländer einstellen.Maximal über eine Personal-Leasing-Firma. Da dieses Personal sehr schnell und unbürokratisch ersetzt bzw. ausgetauscht werden kann.
Kann es sein das Du total realitätsfremd bist???
Arbeitest Du überhaupt???Wenn ja wo??? (musst Du natürlich nicht beantworten)

damokles
09.05.2006, 19:31
Der einzige der hier völlig indisponiert ist in rechtlichen Dingen bist du.
Er kann nur bei "begründeter" Diskriminierung eine Klage erheben. Dagegen steht die FACHLICHE KOMPETENZ.
Ansonsten könnte sich auch jeder für eine leitende Position bewerben und bei Ablehnung klagen.
Sei also nicht so weltfremd und erzähle hier Märchen.

Na dann erklär mir doch mal was eine "begründetet Diskriminierung" ist. Und was diese von der bereits vorhandenen unterscheidet.

RosaRiese
09.05.2006, 19:32
Ich arbeite in einem kleinen Mittelständischen Unternehmen der Metallbranche mit 150 Mitarbeitern. Bei uns arbeiten mehrere Vietnamesen, Niederländer, Inder und zwei Russen. Bislang hat sich weder jemand über mangelnde Qualität noch Quantität beschwert.

Mir wäre auch neu das "Nichtdeutsche" schluderich arbeiten. Die jährlichen Pannenstatistiken des ADAC beweisen etwas anderes. Auch meine Heimelektronik sagt mir etwas anderes.

Ein Unternehmen was also Wert auf Qualität legt, holt sich die best ausgebildeten und motivierten Arbeitnehmer die es bekommen kann. Und wenn das ein Portugiese ist dann wird man den nehmen. Und der Bäcker hat dann trotzdem keine Chance auf Klage!

lupus_maximus
09.05.2006, 19:36
Begründest du deine Einstellungen nicht dir gegenüber oder im erweiterten Falle gegenüber demjenigen welchen du eingestellt hast? Mehr wird doch gar nicht verlangt falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Dein naher Verwandter wird sich sicherlich nicht über eine öffentliche Stellenausschreibung oder etwas ähnliches bei dir bewerben und somit gar nicht erst in Konflikt mit anderen Arbeitssuchenden in dieser Sache geraten, da es ja immer nur für spezielle Dinge dieses Klagerecht gibt und nicht für alles sinnlose. Wenn du mir etwas anderes erzählen möchtest also das sich ein naher Verwandter bei dir bewerben muss wie jeder andere und gegen diese abgewogen wird, bist du in meinen Augen auch noch ein Lügner.
Ach ja und das Gericht würde ich gerne sehen welches solch ein Handeln, also wenn man enge Familienangehörige bevorzugt im Unternehmen einsetzt ahndet. Das ist doch das berühmte Teufel an die Wand malen.

Nimm doch endlich mal Stellung dazu ob du für ein etwaiges Unternehmen wert auf Qualität und Quantität legst. Dann kannst du auch eben endlich mal aus deinen reichhaltigen Lebensweisheiten uns erzählen wie zum Beispiel meine persönlichen sexuellen Vorlieben diese Qualität und Quantität negativ beeinflussen. Am besten gleich mit einer Studie oder ähnlichem. Aber lieber konstruierst du sinnlose Fälle nur um dich als Verfolgten zu sehen.
Ich habe es hier anscheinend mit Leuten zu tun, die noch niemals im Leben einen Betrieb von innen gesehen haben!
Noch einmal von vorne!
Ich begründe niemals einem Eingestellten gegenüber, warum ich ihn eingestellt habe, sondern ich sage ihm ganz einfach. Wann können sie anfangen?
Selbstverständlich lege ich Wert darauf, das nur hochwertige Ware den Betrieb verläßt, dies heißt aber noch lange nicht, das ich z.B. Schwule einstelle und wenn sie noch soviel können. Da habe ich viel zuviel Respekt vor Aids. Bei Schwulen ist mir einfach die Ansteckungsgefahr zu hoch und deshalb kommen sie nicht in den Betrieb, ganz einfach!

RosaRiese
09.05.2006, 19:40
Na dann erklär mir doch mal was eine "begründetet Diskriminierung" ist. Und was diese von der bereits vorhandenen unterscheidet.Eine Begründete Diskriminierung?
Wenn zwei Schlosser sich auf eine offene Stelle bewerben. Gesucht wird ein MSG-II und E-I Schweißer. Der eine Bewerber hat die Qualifizierung und ist 40 Jahre alt. Der andere Bewerber hat nur die E-I und ist 25 Jahre alt.
Der AG stellt nun den 25 Jährigen ein mit der Begründung "Ich möchte nur junge AN in meinem Betrieb haben und der eine 40 Jährige ist zu alt".
In diesem Falle würde ein höher qualifizierter genau auf die Stellenbeschreibung passender Bewerber nur wegen seines Alters diskriminiert und nicht wegen seiner fachlichen Leistungen unberücksichtigt bleiben.

Es gab bislang kein solches Gesetz in dieser Art und Weise, deshalb kann es sich nicht unterscheiden.

Liegnitz
09.05.2006, 19:44
Rechtsanwälte und Staatsanwälte können wohl hier in Absurdistan nie arbeitslos werden.

Genug Stoff ist da garaniert vorprogrammiert.

RosaRiese
09.05.2006, 19:48
Ich habe es hier anscheinend mit Leuten zu tun, die noch niemals im Leben einen Betrieb von innen gesehen haben!
Noch einmal von vorne!
Ich begründe niemals einem Eingestellten gegenüber, warum ich ihn eingestellt habe, sondern ich sage ihm ganz einfach. Wann können sie anfangen?
Selbstverständlich lege ich Wert darauf, das nur hochwertige Ware den Betrieb verläßt, dies heißt aber noch lange nicht, das ich z.B. Schwule einstelle und wenn sie noch soviel können. Da habe ich viel zuviel Respekt vor Aids. Bei Schwulen ist mir einfach die Ansteckungsgefahr zu hoch und deshalb kommen sie nicht in den Betrieb, ganz einfach!Der einzige der hier völlig Weltfremd debattiert bist doch du, also bleib locker. Ich sagte doch mindestens für dich muss eine Begründung dasein warum du jemanden einstellst es sei denn du stellst grundlos jemanden ein.^^
Du wirst demjenigen aber schon und hier kommen wir auf ein altes Gespräch zurück fragen müssen, wie willst du denn sonst herausbekommen ob es der ideale Bewerber ist?
Dabei also bei diesen Gespräch müsstest du dann ja auch fragen ob der Bewerber Schwul ist, oder meinst du er kommt und sagt von selber das er das ist? Es geht dich doch nichts an. Und schon in dem Moment wenn du also fragst, kann er dich belügen. Wir kommen immer wieder auf den Punkt das du unterliegst.
Und was deine Angst vor der Ansteckung mit AIDS betrifft, vielleicht solltest du dich mal informieren anstatt hier dummes Zeug zu erzählen.

lupus_maximus
09.05.2006, 19:51
Eine Begründete Diskriminierung?
Wenn zwei Schlosser sich auf eine offene Stelle bewerben. Gesucht wird ein MSG-II und E-I Schweißer. Der eine Bewerber hat die Qualifizierung und ist 40 Jahre alt. Der andere Bewerber hat nur die E-I und ist 25 Jahre alt.
Der AG stellt nun den 25 Jährigen ein mit der Begründung "Ich möchte nur junge AN in meinem Betrieb haben und der eine 40 Jährige ist zu alt".
In diesem Falle würde ein höher qualifizierter genau auf die Stellenbeschreibung passender Bewerber nur wegen seines Alters diskriminiert und nicht wegen seiner fachlichen Leistungen unberücksichtigt bleiben.

Es gab bislang kein solches Gesetz in dieser Art und Weise, deshalb kann es sich nicht unterscheiden.
Um dieses Problem ganz einfach zu umgehen, werden einfach keine offenen Stellen mehr angeboten, somit können sich auch nicht mehrere um eine Stelle bewerben, ganz einfach!
Warum also kompliziert?

RosaRiese
09.05.2006, 19:54
Ja sagte ja schon dich hat der Altersstarrsinn gepackt.

lupus_maximus
09.05.2006, 20:02
Der einzige der hier völlig Weltfremd debattiert bist doch du, also bleib locker. Ich sagte doch mindestens für dich muss eine Begründung dasein warum du jemanden einstellst es sei denn du stellst grundlos jemanden ein.^^
Du wirst demjenigen aber schon und hier kommen wir auf ein altes Gespräch zurück fragen müssen, wie willst du denn sonst herausbekommen ob es der ideale Bewerber ist?
Dabei also bei diesen Gespräch müsstest du dann ja auch fragen ob der Bewerber Schwul ist, oder meinst du er kommt und sagt von selber das er das ist? Es geht dich doch nichts an. Und schon in dem Moment wenn du also fragst, kann er dich belügen. Wir kommen immer wieder auf den Punkt das du unterliegst.
Und was deine Angst vor der Ansteckung mit AIDS betrifft, vielleicht solltest du dich mal informieren anstatt hier dummes Zeug zu erzählen.
Du irrst schon wieder!
Die Schwulen sind heute schon so selbstbewußt und sagen frei heraus, das sie schwul sind. Es ist heute eine ganz besondere Auszeichnung, schwul zu sein.
Ansonsten frage ich wirklich, ob er schwul ist und wenn er nein sagt: fliegt er, wenn es später entdeckt wird. Desweiteren wird auch jeder Bewerber vor der Einstellung vom Betriebsarzt untersucht, ob er eine ansteckende Krankheit hat.
Also, wo liegt das Problem?
Wenn jemand eine ansteckende Krankheit hat, Aids gehört dazu, und er verschweigt es, ist dies immer noch ein Grund zur fristlosen Entlassung!

damokles
09.05.2006, 20:04
Und schon in dem Moment wenn du also fragst, kann er dich belügen. Wir kommen immer wieder auf den Punkt das du unterliegst.

Genau das ist das ADG .Perfekt ausgedrückt,vom Pro-kämpfer selbst.

RosaRiese
09.05.2006, 20:07
Genau das ist das ADG .Perfekt ausgedrückt,vom Pro-kämpfer selbst.Die Frage war auch vorher schon nicht gestattet. :)) :))
Das hat also gar nichts mit dem Gesetz zu tun.

damokles
09.05.2006, 20:10
Die Frage war auch vorher schon nicht gestattet. :)) :))
Das hat also gar nichts mit dem Gesetz zu tun.


Es geht nicht um die Frage...sondern um die Lüge...

Du wirst das nie begreifen. Sowas nennt man lehrnresistend.

RosaRiese
09.05.2006, 20:12
Du irrst schon wieder!
Die Schwulen sind heute schon so selbstbewußt und sagen frei heraus, das sie schwul sind. Es ist heute eine ganz besondere Auszeichnung, schwul zu sein.
Ansonsten frage ich wirklich, ob er schwul ist und wenn er nein sagt: fliegt er, wenn es später entdeckt wird. Desweiteren wird auch jeder Bewerber vor der Einstellung vom Betriebsarzt untersucht, ob er eine ansteckende Krankheit hat.
Also, wo liegt das Problem?
Wenn jemand eine ansteckende Krankheit hat, Aids gehört dazu, und er verschweigt es, ist dies immer noch ein Grund zur fristlosen Entlassung!Im Beruf zeigen sie es nicht, das ist Blödsinn was du erzählst. Und zu dem Rauswurf weil er dich belogen hatte auf die Frage, das hatte ich dir doch schon nachgewiesen das du den Prozess verlieren würdest. Sei doch nicht so halsstarrig^^.
Seit wann sind AIDS Untersuchungen bei Einstellungen gestattet?

RosaRiese
09.05.2006, 20:15
Es geht nicht um die Frage...sondern um die Lüge...

Du wirst das nie begreifen. Sowas nennt man lehrnresistend.Ich höre immer nur "du wirst nie begreifen" die Lüge ist erlaubt weil es eine unsittliche Frage ist bei einer Einstellung. Es gibt dazu Gerichtsurteile Herr Oberschlau.

Du wirst das nie begreifen :)) :)) :))

lupus_maximus
09.05.2006, 20:19
Die Frage war auch vorher schon nicht gestattet. :)) :))
Das hat also gar nichts mit dem Gesetz zu tun.
Nun, was gestattet wird in meinem Betrieb, bestimme immer noch ich. Wenn ich keine Lügner drin haben will, die bei der Einstellung gelogen haben um einen Vorteil zu bekommen, nämlich die Einstellung und ich bekomme dies hinterher heraus, so muß er gehen, und zwar fristlos. Dies betrachte ich nämlich als Vertrauensbruch und zieht immer eine Kündigung nach sich. Ob es sich nach deiner Ansicht um eine tolerierbare Lüge handelt, wird dann ausgeklagt! Er kann vielleicht die Aussage verweigern, aber nicht lügen bei der Einstellung!

damokles
09.05.2006, 20:28
Ich höre immer nur "du wirst nie begreifen" die Lüge ist erlaubt weil es eine unsittliche Frage ist bei einer Einstellung. Es gibt dazu Gerichtsurteile Herr Oberschlau.

Du wirst das nie begreifen :)) :)) :))

Es gibt Gerichtsurteile die auf einer Lüge basieren?Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis.wir sollten die Disskusion in deinem Sinne beenden.

lupus_maximus
09.05.2006, 20:30
Im Beruf zeigen sie es nicht, das ist Blödsinn was du erzählst. Und zu dem Rauswurf weil er dich belogen hatte auf die Frage, das hatte ich dir doch schon nachgewiesen das du den Prozess verlieren würdest. Sei doch nicht so halsstarrig^^.
Seit wann sind AIDS Untersuchungen bei Einstellungen gestattet?
Nun, es sind gesundheitliche Untersuchungen vor einer Einstellung gestattet, schließlich muß es ja einen Betriebsarzt in jedem Betrieb geben und da kann man auch schon auf ansteckende Krankheiten untersuchen. Wer dies nicht will, kann gleich gehen!
Ob ich den Prozeß verliere, ist jedenfalls völlig offen. Unsittlich ist nach meiner Ansicht nicht die Frage, ob jemand schwul ist, sondern daß er schwul ist!

SAMURAI
09.05.2006, 20:59
http://www.welt.de/data/2006/05/10/884892.html

Wut in der Union über das Antidiskriminierungsgesetz

Abgeordnete laufen Sturm gegen einen rot-grün geprägten Gesetzentwurf von

Zypries - Streit um entschärfte Reichensteuer in der SPD


Berlin - Die Unionsführung hat die Stimmung an der Abgeordneten-Basis offenbar stark unterschätzt. Noch am Montag schworen CDU-Chefin Angela Merkel in Berlin und CSU-Chef Edmund Stoiber in München ihre Vorstände auf eine gemeinsame Linie ein: Der im Koalitionsausschuß abgesegnete Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes werde mitgetragen. Doch schon am Montag abend in den Sitzungen der verschiedenen Landesgruppen und auch gestern nachmittag in der Sitzung der Gesamtfraktion entlud sich die ganze Wut über ein angeblich rot-grünes Gesetz, dem die Union zustimmen müsse. "Da rauchte es schon gewaltig", so ein bayerischer Abgeordneter. auszug welt.de
.................................................. .................................................. ...

Es ist schon mehr als nur Unmut zu bemerken !

RosaRiese
09.05.2006, 21:09
Es gibt Gerichtsurteile die auf einer Lüge basieren?Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis.wir sollten die Disskusion in deinem Sinne beenden.Du bist einfach lächerlich.


Auf eine unzulässige Frage des anwerbenden Arbeitgebers darf der Bewerber schweigen oder die Unwahrheit sagen, ohne daß dies für ihn nachteilige Folgen hat.

Arbeitsrecht (http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00094.html)


Weiterhin dort zu finden:

Darf der anwerbende Arbeitgeber zulässigerweise nach der Gewerkschaftszugehörigkeit des Bewerbers fragen?
Nein. Die Frage ist unzulässig und darf vom Bewerber wahrheitswidrig beantwortet werden.


Ist die allgemein gehaltene Frage nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers zulässig?
Nein. Der Bewerber darf auf die Frage schweigen, er darf aber auch lügen.

Ist die Frage nach einer Körperbehinderung zulässig?
Ja, wenn die Frage auf eine durch die Körperbehinderung mögliche Beeinträchtigung der zu verrichtenden Arbeit gerichtet ist. In diesem Fall muß der Bewerber die Frage wahrheitsgemäß beantworten.

Ist die Frage an die Bewerberin, ob sie schwanger sei, zulässig?
Grundsätzlich ist die Frage unzulässig; sie kann deshalb von der Bewerberin auch wahrheitswidrig beantwortet werden.

U.S.W. (http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex10010.html)So und nun trolle dich wenn du nicht auf deinen sehr dünnen Eis einbrechen willst.

RosaRiese
09.05.2006, 21:14
Nun, was gestattet wird in meinem Betrieb, bestimme immer noch ich. Wenn ich keine Lügner drin haben will, die bei der Einstellung gelogen haben um einen Vorteil zu bekommen, nämlich die Einstellung und ich bekomme dies hinterher heraus, so muß er gehen, und zwar fristlos. Dies betrachte ich nämlich als Vertrauensbruch und zieht immer eine Kündigung nach sich. Ob es sich nach deiner Ansicht um eine tolerierbare Lüge handelt, wird dann ausgeklagt! Er kann vielleicht die Aussage verweigern, aber nicht lügen bei der Einstellung!Ach da gibt es sehr viele dir sagen was gestattet ist und was nicht. Da wäre z.B das Gewerbeaufsichtsamt und auch der Staat BRD mit seinen Gesetzen und Vorschriften zu nennen.
Ein Lügner siehe anderen Beitrag wirst du bei entsprechenden Fehlverhalten von dir Wohl oder Über ertragen müssen oder dich mit ihm arrangieren. Wenn er lügt um sich einen Vorteil zu erschleichen und du dich auch an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hast, ist es o.k. das du ihn rausschmeißt. Die tolerierbaren Lügen sind festgeschrieben, es würde dir Zeit und jede Menge Geld sparen wenn du dich daran hältst.
Und er kann doch lügen, siehe Deutsches Arbeitsrecht.

RosaRiese
09.05.2006, 21:24
Nun, es sind gesundheitliche Untersuchungen vor einer Einstellung gestattet, schließlich muß es ja einen Betriebsarzt in jedem Betrieb geben und da kann man auch schon auf ansteckende Krankheiten untersuchen. Wer dies nicht will, kann gleich gehen!
Ob ich den Prozeß verliere, ist jedenfalls völlig offen. Unsittlich ist nach meiner Ansicht nicht die Frage, ob jemand schwul ist, sondern daß er schwul ist!Habe mich mal schnell belesen, man kann ja nicht alles wissen^^.

Also es zulässig das AIDS Tests gemacht werden. Das Problem für dich würde sein das wenn der Proband dem Arzt mitteilt das er das Ergebnis vertraulich nach dem Patientenrecht zu behandeln hat, der Arbeitgeber kein Auskunftsrecht über das Ergebnis besitzt. Dies gilt aber nur wenn die angestrebte Tätigkeit dies zulässt.
In "heiklen" Bereichen wie dem Gesundheitswesen ist dieses Patientenrecht eingeschränkt.
Die sexuellen Neigungen sind dennoch von deinem Fragenkatalog zu streichen und dürfen weiterhin nichtwahrheitsgemäß beantwortet werden.

ErhardWittek
09.05.2006, 21:28
Das ist zwar eine schön ahistorische Betrachtungsweise die du da ausführst, ändert aber nichts daran, daß es keine Beweisumkehr darstellte.

Den letzten Satz spar ich mir. ;)
Den letzten Satz würde ich mir auch sparen an Deiner Stelle. Es ist reichlich kühn, von ahistorischer Betrachtungsweise zu sprechen. Ich stelle Dir gerne eine ausführliche Bücherliste zum Thema zur Verfügung. Ein bißchen weniger Arroganz würde Dir gut zu Gesicht stehen.
Ende der Durchsage!

lupus_maximus
09.05.2006, 21:28
Ach da gibt es sehr viele dir sagen was gestattet ist und was nicht. Da wäre z.B das Gewerbeaufsichtsamt und auch der Staat BRD mit seinen Gesetzen und Vorschriften zu nennen.
Ein Lügner siehe anderen Beitrag wirst du bei entsprechenden Fehlverhalten von dir Wohl oder Über ertragen müssen oder dich mit ihm arrangieren. Wenn er lügt um sich einen Vorteil zu erschleichen und du dich auch an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hast, ist es o.k. das du ihn rausschmeißt. Die tolerierbaren Lügen sind festgeschrieben, es würde dir Zeit und jede Menge Geld sparen wenn du dich daran hältst.
Und er kann doch lügen, siehe Deutsches Arbeitsrecht.
Dann wird es Zeit, das dieses deutsche Arbeitsrecht wieder geändert wird und zwar in normalsittliches Verhalten und nicht in schwule Unsittlichkeiten.
Ich möchte keinen Kontakt zu Schwulen, schon garnicht im Betrieb und was ich sage, ist Gesetz!

Heinrich_Kraemer
09.05.2006, 21:32
Ausgerechnet vom WDR, da hat man wohl die Böckin zur Gärtnerin gemacht!

Grüß Gott Lupus,

hast gehört in dem Video - Moderatorin dafür "Ich als aufgeklärte Genossin..."

Tja, die Systemmedien.

Viele Grüße

RosaRiese
09.05.2006, 21:42
Dann wird es Zeit, das dieses deutsche Arbeitsrecht wieder geändert wird und zwar in normalsittliches Verhalten und nicht in schwule Unsittlichkeiten.
Ich möchte keinen Kontakt zu Schwulen, schon garnicht im Betrieb und was ich sage, ist Gesetz!Du bist also Gesetzgeber? Einfach lächerlich. Du hast dich an Gesetze zu halten!

Heinrich_Kraemer
09.05.2006, 21:49
Durch die Beweislastumkehr muß ich jetzt meine Unschuld beweisen!
Dieser Staat verkommt immer mehr zu einem Willkürstaat.

Beim neuen ADG kann ich einfach etwas behaupten, z.B.: die Stelle war noch frei, als ich anrief, ergo muß sie mir zugesprochen werden!
Da dies jetzt nicht mehr geht, habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz.
Worin allerdings der Schaden besteht, ist mir nicht ganz geläufig!
Gut, er ist nicht eingestellt worden und bekommt auch deswegen kein Geld, aber um Geld zu bekommen, muß man arbeiten. Wenn man dies nicht kann, habe ich als AN auch keinen Schaden erlitten.
Es kann eigentlich nur mit diesen verqueren sozialistischen Ideen zusammenhängen. Nach dieser erhält man Lohn durch Aufenthalt in der Firma, wenn man dann noch zusätzlich zum Aufenthalt arbeiten muß, hat man noch mehr Lohn zugute.

Das neue ADG ist ein neues Arbeitsverhinderungsgesetz. Ich falle doch als AG nicht ständig auf dem Gericht herum, nur weil einer meint, er sei zu Unrecht nicht eingestellt worden, ergo muß die Abwehr von Nichteingestellten verfeinert werden.
Unter Umständen kann man den Urheber der Anzeige auf Schadenersatz verklagen, wenn man als Unternehmer gewonnen hat. Dann wird es teuer für den Verlierer.
Weiterhin kann man Datenbanken erstellen mit der vollständigen Anschrift der Prozeßhanseln und deren Briefe einfach nicht mehr öffnen und sie ungeöffnet zurückschicken.
Dies gibt eine Prozeßflut, die kommen garnicht mehr zum Verurteilen von ausländischen Straftätern, vielleicht ist dies gewollt?


Grüß Gott Lupus,

hab' mich vor einem Jahr hier schon mal umfangreich zum ADG ausgekotzt:

- Die Beweisumkehrlast (!) ist das Prinzip der Rechstsprechung in der nationalsozialistsichen Diktatur gewesen. D.h. willkürliche Aburteilung von systemungenehmen Personen. Der einfach so Verleumdete hat faktisch keine Chance seine Unschuld zu beweisen.

- Hier wird jetzt endgültig die Willkürherrschaft einer Diktatur gegen uns Deutsche durchgesetzt, weil die Schadensersatzpflicht im Zshg. mit der Beweisumkehrlast eine Enteignung zur Folge hat, von dem das absurdistanische System schmarotzt, als selbstverständlich besonders auch die Ausländer.

- Das wird jetzt zwar für das Wahlvieh als nur den bösen bösen ausbeutenden diskriminierenden Arbeitgeber betreffend vorgegaukelt, trifft dann selbstverständlich aber auch auf Vermietung, Verkauf usw., heißt den Privatmann.

- Daß sich der Staat raushält braucht man ja sicher auch nicht glauben. Die werden schön ihre bezahlten Spitzel auf ungenehme Bürger ansetzen, bzw. die Ausländer auf diese hetzen, mit dem Ziel diese arm wie eine Kirchenmaus zu machen.

- mein Gott die Grünen hat man vor einem Jahr gesagt und nun?! Auf einmal ist man sich blockparteienkartellsmäßig aus heiterem Himmel auf einmal wieder ganz hurtig einig. Wen will dieses volksverratende System eigentlich noch verarschen?!

- Schlimm, daß wir Deutsche somit dem Staat völlig willkürlich ausgeliefert sind.

Fazit: Absurdistan ich hasse es! Zusammen mit seinen Spitzeln, Provokateuren und Systempolitikern, die den Anstand einer Straßennutte nicht übertreffen.

Besser es springt schneller, als später über die Klinge.

Es ist langsam an der Zeit wieder Zusammenzuhalten und sich zu wehren, Landsleute!

Viele Grüße

lupus_maximus
09.05.2006, 21:50
Habe mich mal schnell belesen, man kann ja nicht alles wissen^^.

Also es zulässig das AIDS Tests gemacht werden. Das Problem für dich würde sein das wenn der Proband dem Arzt mitteilt das er das Ergebnis vertraulich nach dem Patientenrecht zu behandeln hat, der Arbeitgeber kein Auskunftsrecht über das Ergebnis besitzt. Dies gilt aber nur wenn die angestrebte Tätigkeit dies zulässt.
In "heiklen" Bereichen wie dem Gesundheitswesen ist dieses Patientenrecht eingeschränkt.
Die sexuellen Neigungen sind dennoch von deinem Fragenkatalog zu streichen und dürfen weiterhin nichtwahrheitsgemäß beantwortet werden.
Dies läuft auch nicht.
Der Arzt wird von mir bezahlt und somit habe ich auch das Recht zu erfahren, ob der Kandidat eine Seuche hat.
Er braucht ja nur zu sagen, wenn ich ihn vorher informiert habe, das ich keine Seuche im Betrieb haben will, ob der Prüfling in Frage kommt, mehr nicht. Was er wirklich hat, interessiert mich weniger.

lupus_maximus
10.05.2006, 06:47
Du bist also Gesetzgeber? Einfach lächerlich. Du hast dich an Gesetze zu halten!
Mache ich ja!
In meinem Betrieb gilt mein Gesetz.
An die halte ich mich, schließlich bin ich ein gesetzestreuer Bürger.

RosaRiese
10.05.2006, 17:14
Dies läuft auch nicht.
Der Arzt wird von mir bezahlt und somit habe ich auch das Recht zu erfahren, ob der Kandidat eine Seuche hat.
Er braucht ja nur zu sagen, wenn ich ihn vorher informiert habe, das ich keine Seuche im Betrieb haben will, ob der Prüfling in Frage kommt, mehr nicht. Was er wirklich hat, interessiert mich weniger.Unsinn! Wenn ein Patient es nicht wünscht darf der Arzt keinerlei solcher Daten weitergeben.

RosaRiese
10.05.2006, 17:16
Mache ich ja!
In meinem Betrieb gilt mein Gesetz.
An die halte ich mich, schließlich bin ich ein gesetzestreuer Bürger.Nö auch da gelten die hoheitlichen Gesetze. Das einzige was du machen kannst sind, Richtlinien zu erlassen, welche auf deinem Betriebsgelände Gültigkeit haben. Diese dürfen aber keinesfalls anderes geltendes Recht verletzen.

lupus_maximus
10.05.2006, 17:18
Unsinn! Wenn ein Patient es nicht wünscht darf der Arzt keinerlei solcher Daten weitergeben.
Womit wir wieder bei der Abweisung des Bewerbers wären, alles ganz einfach, wenn man es nicht doppelt nimmt!

antiachmed
10.05.2006, 17:28
Mache ich ja!
In meinem Betrieb gilt mein Gesetz.
An die halte ich mich, schließlich bin ich ein gesetzestreuer Bürger.

Du hast vollkommen Recht, man muß es nur geschickt machen:D :]

lupus_maximus
10.05.2006, 17:52
Nö auch da gelten die hoheitlichen Gesetze. Das einzige was du machen kannst sind, Richtlinien zu erlassen, welche auf deinem Betriebsgelände Gültigkeit haben. Diese dürfen aber keinesfalls anderes geltendes Recht verletzen.
Hmm, wenn ich aber das Betriebsgelände zum Freistaat R.G.D.N. erkläre?

Am Eingang schreibe ich dann: Mit dem Betreten dieses Geländes erkennen sie die Gesetze der R.G.D.N. als vorrangig vor deutschen Gesetzen an! Dieses Land kennt nämlich keine Anti-Diskriminierungs-Gesetze!
Was machste jetzt?

Achso, du erklärst dieses Vorhaben dann zum Altersstarrsinn eines Rechtsradikalen und das Problem ist gelöst!

RosaRiese
10.05.2006, 18:08
Womit wir wieder bei der Abweisung des Bewerbers wären, alles ganz einfach, wenn man es nicht doppelt nimmt!Wobei wir dann wieder bei deinen möglichen Gründen sind und deine unzulässigen Fragen auf die man lügen darf.
Alles ganz einfach man einen alten Mann mit Altersstarrsinn vor sich hat.

RosaRiese
10.05.2006, 18:09
Hmm, wenn ich aber das Betriebsgelände zum Freistaat R.G.D.N. erkläre?

Am Eingang schreibe ich dann: Mit dem Betreten dieses Geländes erkennen sie die Gesetze der R.G.D.N. als vorrangig vor deutschen Gesetzen an! Dieses Land kennt nämlich keine Anti-Diskriminierungs-Gesetze!
Was machste jetzt?

Achso, du erklärst dieses Vorhaben dann zum Altersstarrsinn eines Rechtsradikalen und das Problem ist gelöst!Achso...es reicht also das man einen Staat auf seinen Grund und Boden proklamiert.....wieso kam ich eigentlich nicht auf diese Idee?

Ach ja......weil sie natürlich schwachsinnig ist.

lupus_maximus
10.05.2006, 18:28
Achso...es reicht also das man einen Staat auf seinen Grund und Boden proklamiert.....wieso kam ich eigentlich nicht auf diese Idee?

Ach ja......weil sie natürlich schwachsinnig ist.

Ist sie eigentlich nicht, dies haben die Linken doch schon im Wendtland probiert, es ist allerdings in die Hose gegengen, weil es mit der Erklärung nicht getan ist, man muß es auch durchsetzen können.
Dies machen aber die Musel schon die ganze Zeit mit ihren Ghettos, da traut sich kein Polizist mehr rein.
Die haben es schon zum freien islamischen Staat erklärt.
Der einzige Unterschied zwischen einem Musel und einem Deutschen mit der gleichen Idee ist, die Musel werden nicht von der Versorgung gesperrt, bei einem Deutschen würde dies sofort gemacht.

RosaRiese
10.05.2006, 18:33
Nun wenn es die Linken schon probiert haben und du weist das es nichts war, zeigt es nur deine Altersstarrheit das du nichts dazu lernen willst.

lupus_maximus
10.05.2006, 18:48
Nun wenn es die Linken schon probiert haben und du weist das es nichts war, zeigt es nur deine Altersstarrheit das du nichts dazu lernen willst.

Nein, nicht unbedingt. Wenn Linke etwas anpacken, geht es sogut wie immer schief!
Deshalb muß es ja bei einem Rechtsradikalen wie mich nicht auch noch zutreffen.
Wenn Antilinke etwas anpacken hat es immer Hand und Fuß!

RosaRiese
10.05.2006, 18:52
Was die Rechtsradikalen (dein eigener terminus) anpacketen ging auch schon immer schief. Aber schön zu sehen das du dich outest.
Gründe schon mal deinen Staat.:rofl: