PDA

Vollständige Version anzeigen : Neue Grundrechte



Siegfried
30.04.2006, 10:59
Wenn ihr eine 2/3-Mehrheit im Bundestag hättet, welche Grundrechte würdet ihr dann schaffen oder verändern?

Ich würde folgendes Grundrecht hinzufügen:

Art. X GG Recht auf Souveränität des Staates
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, in einem freien und souveränen Deutschland zu leben.
(2) Wirtschaftsverbände beeinträchtigen die Souveränität des Staates nicht.

~sperschi~
30.04.2006, 11:02
Wenn ihr eine 2/3-Mehrheit im Bundestag hättet, welche Grundrechte würdet ihr dann schaffen oder verändern?

Ich würde folgendes Grundrecht hinzufügen:

Art. X GG Recht auf Souveränität des Staates
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, in einem freien und souveränen Deutschland zu leben.
(2) Wirtschaftsverbände beeinträchtigen die Souveränität des Staates nicht.
Das braucht es garnicht, weil das GG eben das schon sichert, nämlich, dass Deutschland immer frei und souverän ist, und das Wichtigste - das Volk stellt immer die höchste Gewalt dar.

Siegfried
30.04.2006, 11:05
Das braucht es garnicht, weil das GG eben das schon sichert, nämlich, dass Deutschland immer frei und souverän ist, und das Wichtigste - das Volk stellt immer die höchste Gewalt dar.


Wenn das Grundgesetz dies wirklich sichern würde, dann wären wir ja noch souverän und hätten keine Souveränitätsrechte an EU und NATO abgegeben, auch wenn das BVerfG dies ja nicht als Souveränitätsverlust definiert. Ein Grundrecht nach meinem Vorschlag würde dies verhindern.

~sperschi~
30.04.2006, 11:09
Wenn das Grundgesetz dies wirklich sichern würde, dann wären wir ja noch souverän und hätten keine Souveränitätsrechte an EU und NATO abgegeben, auch wenn das BVerfG dies ja nicht als Souveränitätsverlust definiert. Ein Grundrecht nach meinem Vorschlag würde dies verhindern.
Also ich sehe das auch nicht als einen solchen Verlust an, von dem Du da sprichst. Aber die NATO ist, und vorallem WAR sie nach dem Krieg äußerst wichtig. Denn im Prinzip war die NATO nur ein Schutzmechanismus vor dem Sowjetischen Kommunismus, nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Westeuropa. Von daher hat die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO, eben diese Freiheit und Souveränität gewährleistet und bewahrt. Außerdem haben wir es der NATO zu verdanken, dass wir wieder eine Armee aufstellen durften. ( Für mich ist das wichtig )
Was mich dennoch interessieren würde: Inwiefern siehst Du die Freiheit Deutschlands durch Bündnisse, wie NATO/EU gefährdet oder eingeschränkt?!

Mark Mallokent
30.04.2006, 11:13
Wenn ihr eine 2/3-Mehrheit im Bundestag hättet, welche Grundrechte würdet ihr dann schaffen oder verändern?

Ich würde folgendes Grundrecht hinzufügen:

Art. X GG Recht auf Souveränität des Staates
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, in einem freien und souveränen Deutschland zu leben.
(2) Wirtschaftsverbände beeinträchtigen die Souveränität des Staates nicht.
Beide Artikel sind sehr mißverständlich formuliert. Meinst du, daß es so ist, oder daß es so sein soll.

Siegfried
30.04.2006, 11:16
Also ich sehe das auch nicht als einen solchen Verlust an, von dem Du da sprichst. Aber die NATO ist, und vorallem WAR sie nach dem Krieg äußerst wichtig. Denn im Prinzip war die NATO nur ein Schutzmechanismus vor dem Sowjetischen Kommunismus, nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Westeuropa. Von daher hat die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO, eben diese Freiheit und Souveränität gewährleistet und bewahrt. Außerdem haben wir es der NATO zu verdanken, dass wir wieder eine Armee aufstellen durften. ( Für mich ist das wichtig )
Was mich dennoch interessieren würde: Inwiefern siehst Du die Freiheit Deutschlands durch Bündnisse, wie NATO/EU gefährdet oder eingeschränkt?!

1. Zur NATO
Im sog. Verteidigungsfall, also wenn eines der Mitglieder der NATO angegriffen wird, haben wir als Mitgliedsstaat dem betreffenden Agressor den Krieg zu erklären. Jetzt stell dir mal das Szenario eines Angriffs auf die USA durch ein islamisches Land vor. Dies könnte uns gegen den Willen des Volkes in einen WK hineinziehen.
2. Zur EU
Die EU hat viele Kompetenzen im Bereich der Legislative übertragen bekommen. Bereits jetzt wird 80% des in Deutschland geltenden Rechts von der EU gemacht. EU-Verordnungen gelten direkt (also nicht durch Umsetzung wie die Richtlinien) in der BRD und gehen nationalem Recht vor.

Siegfried
30.04.2006, 11:19
Beide Artikel sind sehr mißverständlich formuliert. Meinst du, daß es so ist, oder daß es so sein soll.

Es ist nur ein Artikel mit 2 Absätzen.
Abs. 1 hätte mehr die Funktion, den Sinn des GRs darzustellen, Abs. 2 würde im Umkehrschluss definieren, dass alle Organisationen in denen Deutschland Mitglied ist und die nicht nur reine Wirtschaftsverbände sind, die Souveränität beeinträchtigen und deshalb verfassungswidrig sind.

Stammtischler
30.04.2006, 11:32
Ich würde das Grundrecht auf eine deutsche Verfassung durchsetzen wollen.

Apollon7
30.04.2006, 11:39
Gut, daß es im Grundgesetz festgeschriebene Bestandteile gibt, die niemand ändern darf.

lupus_maximus
30.04.2006, 11:41
Gut, daß es im Grundgesetz festgeschriebene Bestandteile gibt, die niemand ändern darf.
Die sind größtenteils bereits durch andere Gesetze außer Kraft gesetzt!
Wer will außerdem verhindern, daß sie geändert werden?

Apollon7
30.04.2006, 11:45
Die sind größtenteils bereits durch andere Gesetze außer Kraft gesetzt!
Wer will außerdem verhindern, daß sie geändert werden?

Wovon sprichst Du?

Artikel 79 Absatz 3 unseres Grundgesetzes:


»Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.«

Siegfried
30.04.2006, 11:46
Gut, daß es im Grundgesetz festgeschriebene Bestandteile gibt, die niemand ändern darf.

Nur die Artikel 1 und 20 dürfen nicht geändert werden.

lupus_maximus
30.04.2006, 12:00
Nur die Artikel 1 und 20 dürfen nicht geändert werden.
Richtig!
Wenn ich diese zwei ändern will, hebe ich zuerst Art. 79, Absatz 3 auf und niemand kann mich dann noch bremsen!

Siegfried
30.04.2006, 12:03
Richtig!
Wenn ich diese zwei ändern will, hebe ich zuerst Art. 79, Absatz 3 auf und niemand kann mich dann noch bremsen!

Es steht zwar nicht ausdrücklich im GG, aber dieser kann natürlich auch nicht geändert werden, da er dann seinen Sinn verliern würde. Du müsstest also schon eine neue Verfassung vom Volk beschließen lassen, um die Art. 1, 20 GG loszuwerden!

lupus_maximus
30.04.2006, 13:28
Es steht zwar nicht ausdrücklich im GG, aber dieser kann natürlich auch nicht geändert werden, da er dann seinen Sinn verliern würde. Du müsstest also schon eine neue Verfassung vom Volk beschließen lassen, um die Art. 1, 20 GG loszuwerden!
Man kann alles ändern, auch daß deutsche Untergrundgesetz.
Nichts ist ewig, auch die deutsche Steuergesetzgebung nicht!
Irgendwann steht in der Zeitung:
Auf Grund des Reichtums der deutschen Bevölkerung, werden sämtliche Gesetze für ungültig erklärt.
Dies geht garantiert!
Es wird dann ganz einfach ein einziges Gesetz erlassen, das alle Gesetze von Linken und Grünen aufgehoben sind und die Urheber dieser Gesetze wegen Hochverrat abgeurteilt werden.
Gez. Lupus, der Schreckliche

~sperschi~
30.04.2006, 15:25
1. Zur NATO
Im sog. Verteidigungsfall, also wenn eines der Mitglieder der NATO angegriffen wird, haben wir als Mitgliedsstaat dem betreffenden Agressor den Krieg zu erklären. Jetzt stell dir mal das Szenario eines Angriffs auf die USA durch ein islamisches Land vor. Dies könnte uns gegen den Willen des Volkes in einen WK hineinziehen.
2. Zur EU
Die EU hat viele Kompetenzen im Bereich der Legislative übertragen bekommen. Bereits jetzt wird 80% des in Deutschland geltenden Rechts von der EU gemacht. EU-Verordnungen gelten direkt (also nicht durch Umsetzung wie die Richtlinien) in der BRD und gehen nationalem Recht vor.
1. Das Szenario, das Du beschreibst, ist der sogenannte 'Casus foederis' in der Satzung der NATO, Du hast ganz Recht, jedes Mitglied muss helfen, auf welche Weise es allerdings hilft, bleibt ihm überlassen.

2. Stimmt, da stimme ich Dir zu, geht mir auch auf den Sack, die EU soll gefälligst das bleiben, was sie einst war, eine Wirtschaftsunion.

malnachdenken
30.04.2006, 16:34
Zur EU
Die EU hat viele Kompetenzen im Bereich der Legislative übertragen bekommen. Bereits jetzt wird 80% des in Deutschland geltenden Rechts von der EU gemacht. EU-Verordnungen gelten direkt (also nicht durch Umsetzung wie die Richtlinien) in der BRD und gehen nationalem Recht vor.

1. Hast Du eine Quelle?
2. Welche Ressorts betreffen diese EU-Gesetze?
3. Was ist daran so schlimm bzw wo ist der Nachteil?

~sperschi~
30.04.2006, 16:54
1. Hast Du eine Quelle?
2. Welche Ressorts betreffen diese EU-Gesetze?
3. Was ist daran so schlimm bzw wo ist der Nachteil?
Der Nachteil ist, dass wir Deutschen nicht unser eigenes Süppchen kochen können.

Mark Mallokent
30.04.2006, 17:31
Der Nachteil ist, dass wir Deutschen nicht unser eigenes Süppchen kochen können.Bislang haben die Deutschen noch nicht bewiesen, daß sie kochen können. :cool:

Siegfried
02.05.2006, 15:22
1. Hast Du eine Quelle?
2. Welche Ressorts betreffen diese EU-Gesetze?
3. Was ist daran so schlimm bzw wo ist der Nachteil?

1. Weiß ich aus der Europarecht-Vorlesung.
2. Hauptsächlich Arbeitsrecht und Schuldrecht, insbes. Verbraucherschutzmaßnahmen.
3. Souveränitätsverlust, Verordnungen wirken direkt als geltendes Recht vor nationalem Recht und Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden, auch wenn diese teilweise äußert fragwürdig sind.

malnachdenken
02.05.2006, 17:53
1. Weiß ich aus der Europarecht-Vorlesung.
Du kannst das sicherlich mal hier reinstellen, oder?


2. Hauptsächlich Arbeitsrecht und Schuldrecht, insbes. Verbraucherschutzmaßnahmen.
3. Souveränitätsverlust, Verordnungen wirken direkt als geltendes Recht vor nationalem Recht und Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden, auch wenn diese teilweise äußert fragwürdig sind.

Also eher wirtschaftliche Belange. Warum soll das in Hinblick auf nationale Souveränitäten so gravierend und schlimm sein? Wo ist der explizite Nachteil? Deutsche stimmen schließlich ebenso dafür in der EU ab.

Uri Gellersan
02.05.2006, 21:35
Du kannst das sicherlich mal hier reinstellen, oder?



Also eher wirtschaftliche Belange. Warum soll das in Hinblick auf nationale Souveränitäten so gravierend und schlimm sein? Wo ist der explizite Nachteil? Deutsche stimmen schließlich ebenso dafür in der EU ab.

Weil Deutschland mit seinen Exportüberschüssen die Haushaltsdefizite z.B. Spaniens, Portugals oder Griechenlands bezahlt. Jedenfalls seit es den €uro gibt und D seine nationale Kreditschöpfung aufgegeben hat.
Die kommen eben nicht mehr dem deutschen Volk zugute, wie dies früher der Fall war, als D noch ein reiches Land gewesen ist.
Genau hier liegen unsere Probleme und deswegen wird es höchste Zeit, die Währungssouveränität über die Bundesbank wieder herzustellen.
UG

~sperschi~
03.05.2006, 20:21
Weil Deutschland mit seinen Exportüberschüssen die Haushaltsdefizite z.B. Spaniens, Portugals oder Griechenlands bezahlt. Jedenfalls seit es den €uro gibt und D seine nationale Kreditschöpfung aufgegeben hat.
Die kommen eben nicht mehr dem deutschen Volk zugute, wie dies früher der Fall war, als D noch ein reiches Land gewesen ist.
Genau hier liegen unsere Probleme und deswegen wird es höchste Zeit, die Währungssouveränität über die Bundesbank wieder herzustellen.
UG
Austritt aus der EU, ganz einfach.

Siegfried
04.05.2006, 19:00
Noch ein Vorschlag:

Art. X GG Diskriminierungsfreiheit
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, einen jeden anderen zu diskriminieren.
(2) Dies gilt nicht für die öffentliche Gewalt.

Siegfried
04.05.2006, 19:28
Du kannst das sicherlich mal hier reinstellen, oder?



Also eher wirtschaftliche Belange. Warum soll das in Hinblick auf nationale Souveränitäten so gravierend und schlimm sein? Wo ist der explizite Nachteil? Deutsche stimmen schließlich ebenso dafür in der EU ab.

Weil ich so nett bin, hab ich dir gerade eine Quelle gegoogelt:
http://www.bauindustrie.de/bruessel/bruessel_und_die_eu.html

Ansonsten, nachteilig ist dabei natürlich der extreme Souveränitätsverlust, der dadurch entsteht, dass die EU-Richtlinien und Verordnungen dem nationalen Recht vorgehen, d.h. die deutsche Gesetzgebung entwerten!

Leitkultur
04.05.2006, 19:31
Noch ein Vorschlag:

Art. X GG Diskriminierungsfreiheit
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, einen jeden anderen zu diskriminieren.
(2) Dies gilt nicht für die öffentliche Gewalt.


Darf die öffentlich Gewalt nicht diskriminieren oder nicht diskriminiert werden?

Ja, ich denke auch, dass wir endlich im GG verankern müssen, dass schlechtes Benehmen ganz normal bei uns ist.

Leitkultur

Siegfried
04.05.2006, 19:33
Darf die öffentlich Gewalt nicht diskriminieren oder nicht diskriminiert werden?

Ja, ich denke auch, dass wir endlich im GG verankern müssen, dass schlechtes Benehmen ganz normal bei uns ist.

Leitkultur

Natürlich nicht diskriminieren, um staatliche Willkür zu verhindern!
Dabei geht es aber weniger um schlechtes Benehmen, als vielmehr um das Recht andere aufgrund von Eigenschaften, die sie mir unbeliebt machen, zu benachteiligen!