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Vollständige Version anzeigen : Wurden die Dt. Ostgebiete zu Unrecht abgetreten?



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maf2
07.09.2006, 08:41
Zustimmung. Nix ist geregelt, was nicht gerecht geregelt wurde (A.Lincoln).


Der arme Abe Lincoln. Soweit ich weiß, bezieht sich dieses Zitat auf den Kompromiß in der Sklavereifrage vor dem Sezessionskrieg. Das ist doch ein deutlich anderer Zusammenhang.

Bliebe noch anzumerken, daß es für völkerrechtliche Verträge keinen geltungsentscheidenden Gerechtigkeitsmaßsstab gibt. Im innerstaatlichen Recht kann man einen zivilrechtlichen Vertrag wegen Täuschung oder Drohung anfechten, im Völkerrecht nicht.

KrascherHistory
07.09.2006, 08:45
Der arme Abe Lincoln. Soweit ich weiß, bezieht sich dieses Zitat auf den Kompromiß in der Sklavereifrage vor dem Sezessionskrieg. Das ist doch ein deutlich anderer Zusammenhang.

Bliebe noch anzumerken, daß es für völkerrechtliche Verträge keinen geltungsentscheidenden Gerechtigkeitsmaßsstab gibt. Im innerstaatlichen Recht kann man einen zivilrechtlichen Vertrag wegen Täuschung oder Drohung anfechten, im Völkerrecht nicht.

Geil. Du glaubst gleich einen Bezug in eigener Sache herstellen zu können.
Lach mich weg.

Ach: im Völkerrecht gibt es keine nichtigen Verträge ? Dolles Ding !
In Entenhausen vielleicht....

maf2
07.09.2006, 08:48
Geil. Du glaubst gleich einen Bezug in eigener Sache herstellen zu können.
Lach mich weg.
Ach: im Völkerrecht gibt es keine nichtigen Verträge ? Dolles Ding !
In Entenhausen vielleicht....

Du solltest das mit dem Lesen nochmal üben. Ich schrieb nicht von nichtigen Verträgen, sondern von der Anfechtungsmöglichkeit aus den genannten zwei Gründen. Was denen bei völkerrechtlichen Verträgen entspräche, würde man im innerstaatlichen Zivilrecht eher als Motivirrtum bezeichnen; der ist aber unbeachtlich.

Sicher gibt es Nichtigkeitsgründe völkerrechtlicher Verträge, da hilft dir ein gängiges Lehrbuch weiter.

KrascherHistory
07.09.2006, 09:24
Du solltest das mit dem Lesen nochmal üben. Ich schrieb nicht von nichtigen Verträgen, sondern von der Anfechtungsmöglichkeit aus den genannten zwei Gründen. Was denen bei völkerrechtlichen Verträgen entspräche, würde man im innerstaatlichen Zivilrecht eher als Motivirrtum bezeichnen; der ist aber unbeachtlich.

Sicher gibt es Nichtigkeitsgründe völkerrechtlicher Verträge, da hilft dir ein gängiges Lehrbuch weiter.

Schon klar. Du übst dich in Rabulistik.

maf2
07.09.2006, 09:40
Schon klar. Du übst dich in Rabulistik.

Da du mal wieder offenbar keine Ahnung vom Gegenstand hast, solltest du dich zunächst an die Lesearbeit machen. Die Kenntnis des Rechts erleichtert nämlich das Judizieren ungemein.

KrascherHistory
07.09.2006, 10:35
Da du mal wieder offenbar keine Ahnung vom Gegenstand hast, solltest du dich zunächst an die Lesearbeit machen. Die Kenntnis des Rechts erleichtert nämlich das Judizieren ungemein.

Es geht hier um den Tatsbestand des "Diebstahls" der dt. Ostgebiete.

Womit du deine Studienzeit verschwendet hast, ist irrelevant, Schwarzkittel.
:]

maf2
07.09.2006, 10:50
Es geht hier um den Tatsbestand des "Diebstahls" der dt. Ostgebiete.

Womit du deine Studienzeit verschwendet hast, ist irrelevant, Schwarzkittel.

Nur bewegliche Sachen kann man stehlen.

Interessant ist nicht, womit ich meine Studienzeit verbracht habe, sondern, was andere als Rechtslage akzeptieren.

KrascherHistory
07.09.2006, 12:28
Nur bewegliche Sachen kann man stehlen.

Interessant ist nicht, womit ich meine Studienzeit verbracht habe, sondern, was andere als Rechtslage akzeptieren.

Wortspielchen aber fehlende Inhalte.

Die sog. Ostgebiete gehören zum Deutschen Reich.

Die heutige "BRD" ist nur ein TEilgebiet des DR und noch nicht mal ein Staat.

Sondern nur der Allierten-Mist wie seit 61 Jahren.

Als Souverän interessiert mich auch nicht deine Einschätzung zu irgendeiner Rechtslage.

maf2
07.09.2006, 16:13
Wortspielchen aber fehlende Inhalte.
Die sog. Ostgebiete gehören zum Deutschen Reich.
Die heutige "BRD" ist nur ein TEilgebiet des DR und noch nicht mal ein Staat.
Sondern nur der Allierten-Mist wie seit 61 Jahren.
Als Souverän interessiert mich auch nicht deine Einschätzung zu irgendeiner Rechtslage.

Durch die ewigen Wiederholungen wird der Teredioten-Kram nicht besser. Meine Empfehlung gilt immer noch, daß du dich doch bitte mal erkundigst, welche ausländischen Völkerrechtsakteure deine Meinung teilen. Also?

Da du übriens in einem anderen posting bewiesen hast, daß du mit dem Begriff der Souveränität nicht viel anfangen kannst, ist es mehr als verstiegen, wenn du dich als "Souverän" bezeichnest.

KrascherHistory
07.09.2006, 16:20
Durch die ewigen Wiederholungen wird der Teredioten-Kram nicht besser. Meine Empfehlung gilt immer noch, daß du dich doch bitte mal erkundigst, welche ausländischen Völkerrechtsakteure deine Meinung teilen. Also?

Da du übriens in einem anderen posting bewiesen hast, daß du mit dem Begriff der Souveränität nicht viel anfangen kannst, ist es mehr als verstiegen, wenn du dich als "Souverän" bezeichnest.


Hochmut kommt vor dem Fall, besonders, wenn man glaubt bestimmen zu können, wer der Souverän ist....

http://www.teredo.cl/teredo/37punkte/37punkte_1.htm#Punkt_22

maf2
07.09.2006, 16:35
Hochmut kommt vor dem Fall, besonders, wenn man glaubt bestimmen zu können, wer der Souverän ist....

Im innerstaatlichen Sinne ist der Souverän das Volk. Dazu gehören zwar auch die paar Reichsspinner, aber gegenüber der überwältigenden Mehrheit, die die Bundesrepublik trägt und ihre Verfassungsordnung legitimiert, ist das eine zu vernachlässigende Größe.

Und jetzt nochmal zurück zum Verhalten ausländischer Regierungen: Welche teilt da doch gleich die Teredioten-Meinung?

reinhard
07.09.2006, 17:52
Um welche "deutschen Ostgebiete" geht es eigentlich? Die östlichsten deutschen Gebiete sind Vorpommern, Brandenburg und ein bisschen von Sachsen. Und die gehören nach wie vor zu Deutschland.

Wenn es hier um den Westen von Polen geht, sollte man das auch so sagen.

Würfelqualle
07.09.2006, 18:10
Um welche "deutschen Ostgebiete" geht es eigentlich? Die östlichsten deutschen Gebiete sind Vorpommern, Brandenburg und ein bisschen von Sachsen. Und die gehören nach wie vor zu Deutschland.

Wenn es hier um den Westen von Polen geht, sollte man das auch so sagen.


Bist so blöde, oder tust du nur so ?

Was wäre gewesen, wenn die Alliierten 2/3 von Westdeutschland den Franzosen gegeben hätten und die Westdeutschen nach Mittel und Ostdeutschland flüchten hätten müssen ? Dann würdest du heute Nachkomme von Vertriebenen sein und nicht solche dusslige Scheisse schreiben.



Gruss vonne Würfelqualle

reinhard
07.09.2006, 18:15
Warum sollen polnische bewohnte Gebiete nicht von einer polnischen Regierung regiert werden? Die deutsche Regierung bestand aus Verbrechern.

Deutschland und Polen haben die Oder und Neiße als Grenze, seitdem leben sie in Frieden. Was wollen wir mehr?

Fritz Fullriede
07.09.2006, 18:28
Was für ein Quark.Zur selben Zeit hatte Polen auch eine faschistische,verbrecherische Militärdiktatur.Welch armselige Argumentation :))

reinhard
07.09.2006, 18:34
Da will wohl ein Ewiggestriger den Holocaust relativieren. Darüber ist die Geschichte zum Glück schon längst hinweggegangen - Ostdeutschland ist deutsch, Westpolen ist polnisch, und die völkerrechtlich anerkannte Grenze steht fest.

So einfach ist das.

Würfelqualle
07.09.2006, 18:37
Warum sollen polnische bewohnte Gebiete nicht von einer polnischen Regierung regiert werden? Die deutsche Regierung bestand aus Verbrechern.

Deutschland und Polen haben die Oder und Neiße als Grenze, seitdem leben sie in Frieden. Was wollen wir mehr?


Warum sind die deutschen Ostgebiete heute mehrheitlich polnisch bewohnt ? Weil ab 1945 Millionen Deutsche gewaltsam vertrieben worden sind und Millionen auf der Flucht gestorben sind.

Was würdest du meinen, wenn ich dich heute Nacht aus deiner Wohnung, oder aus deinem Haus vertreiben würde und dir erst wieder erlaube anzuhalten, wennn du in Tschechien bist ? Übrigens dein gesamtes Eigentum, würde ich natürlich einbehalten.



Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
07.09.2006, 18:39
Da will wohl ein Ewiggestriger den Holocaust relativieren. Darüber ist die Geschichte zum Glück schon längst hinweggegangen - Ostdeutschland ist deutsch, Westpolen ist polnisch, und die völkerrechtlich anerkannte Grenze steht fest.

So einfach ist das.


Schwachkopf.



Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
07.09.2006, 18:40
Da will wohl ein Ewiggestriger den Holocaust relativieren. Darüber ist die Geschichte zum Glück schon längst hinweggegangen - Ostdeutschland ist deutsch, Westpolen ist polnisch, und die völkerrechtlich anerkannte Grenze steht fest.

So einfach ist das.


Du willst wohl den Vertreibungsholocaust relativieren ?


X(


Gruss vonne Würfelqualle

reinhard
07.09.2006, 18:50
Westpolen war schon vor dem 1. Weltkrieg, als das Gebiet noch unter deutscher Verwaltung war, mehrheitlich polnisch bewohnt.

Der Holocaust ist ein in der Geschichte einmaliges Verbrechen der deutschen Regierung.

Gut, dass die Grenze festliegt und international anerkannt ist.

Fritz Fullriede
07.09.2006, 18:59
Welches Westpolen meinst du?Das jenseits der Weichsel? :))
Im Ernst: sellten soviel Müll auf einem Haufen gelesen.Oder bist du mit dem polnischen Trollbären verwandt? :))

Würfelqualle
07.09.2006, 19:01
Westpolen war schon vor dem 1. Weltkrieg, als das Gebiet noch unter deutscher Verwaltung war, mehrheitlich polnisch bewohnt.

Quelle ?

Gut, dass die Grenze festliegt und international anerkannt ist.

Nichts ist entgültig, solange es nicht gerecht ist.





Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
07.09.2006, 19:11
Westpolen war schon vor dem 1. Weltkrieg, als das Gebiet noch unter deutscher Verwaltung war, mehrheitlich polnisch bewohnt.




Dann schaue mal auf die Grafik. Wie erklärst du dir dann deinen Schwachsinn, den du geschrieben hast ?

http://www.directupload.net/images/060907/temp/UPOpWJ7d.jpg (http://www.directupload.net/show/d/813/UPOpWJ7d.jpg)
zur Vergrößerung auf das Bild klicken


Das Rote bedeutet : dort wurde deutsch gesprochen.



Gruss vonne Würfelqualle

Uki
07.09.2006, 19:18
Warum sind die deutschen Ostgebiete heute mehrheitlich polnisch bewohnt ? Weil ab 1945 Millionen Deutsche gewaltsam vertrieben worden sind und Millionen auf der Flucht gestorben sind.

Was würdest du meinen, wenn ich dich heute Nacht aus deiner Wohnung, oder aus deinem Haus vertreiben würde und dir erst wieder erlaube anzuhalten, wennn du in Tschechien bist ? Übrigens dein gesamtes Eigentum, würde ich natürlich einbehalten.



Gruss vonne Würfelqualle

Erschiess doch noch seine Familie. :)


[QUOTE=reinhard]Westpolen war schon vor dem 1. Weltkrieg, als das Gebiet noch unter deutscher Verwaltung war, mehrheitlich polnisch bewohnt.[QUOTE]
Westpolen schon aber nicht Schlesien, Ostpreußen, Hinterpommern usw.

Fritz Fullriede
07.09.2006, 19:19
Reinhard=Spamko??

reinhard
07.09.2006, 19:21
Da scheint jemand 100 Jahre hinter der Zeit hinterherzuhinken.

Guck dir mal eine Karte an, die etwas aktueller ist. Oder schockiert die Realität zu sehr?

Hier die deutsch-polnische Grenze für diejenigen, die die letzten 100 Jahre verpennt haben. Links (westlich) von der Grenze wird deutsch gesprochen, rechts (östlich) von der Grenze wird polnisch gesprochen.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e0/Europe_location_EU.png/250px-Europe_location_EU.png

Uki
07.09.2006, 19:28
OMG
Wie dumm kann man sein.
Hier gehts doch die ganze Zeit darum, warum das so ist, dass man auf der anderen Seite kaum noch Deutsch spricht. Wegen brutalster Gewalt. Ich denke jeden ist klar, wie die Sprachgrenze heute ist. Deine winzige, noch dazu politische karte hätte da eh nichts gebracht. Wenn die Grenze der Volksgebiete schon immer so gewesen wäre, dann würde niemand ja auch nur über die Grenze reden(denk ich mal).

reinhard
07.09.2006, 19:39
Deshalb redet ja auch niemand über diese Grenze, außer ein paar Dutzen Ewiggestriger. Für die ist die Realität natürlich ein Schock - na und?

Die Oder und Neiße war schon lange die Grenze zwischen Polen und der DDR, bevor die BRD sie auch anerkannte. Niemand diskutiert diese Grenze. Gewöhnt euch daran oder sterbt aus.

Würfelqualle
07.09.2006, 19:43
Die Oder und Neiße war schon lange die Grenze zwischen Polen und der DDR, bevor die BRD sie auch anerkannte. Niemand diskutiert diese Grenze. Gewöhnt euch daran oder sterbt aus.




Schwachmat.



Gruss vonne Würfelqualle

reinhard
07.09.2006, 19:46
Schwachmat.

Naja, wer keine Argumente hat...

Mit der polnischen Regierung seit 1945 ist nach der Nazi-Barbarei dort jedenfalls Kultur und Zivilisation eingezogen. Insofern können also alle zufrieden sein.

Kaiser
07.09.2006, 19:47
Westpolen war schon vor dem 1. Weltkrieg, als das Gebiet noch unter deutscher Verwaltung war, mehrheitlich polnisch bewohnt.


Was ist denn "Westpolen"?

Fritz Fullriede
07.09.2006, 19:49
Sicher,die Kommis waren ein Hort der Zivilisation 8o

Und der Massenmord an der ursprünglichen dt.Bevölkerung der Epilog dazu X(

Man,bist du DKP-Funktionier das du so einen Hirnriss quasselst??

Würfelqualle
07.09.2006, 19:49
Was ist denn "Westpolen"?



Damit meint er Hinterpommern, Ostpreußen, Ostbrandenburg, Schlesien.




Gruss vonne Würfelqualle

Waldgänger
07.09.2006, 19:50
Deshalb redet ja auch niemand über diese Grenze, außer ein paar Dutzen Ewiggestriger. Für die ist die Realität natürlich ein Schock - na und?

Ja, ich finde es nicht gerade erhebend, dass die Oder-Neiße-Linie die deutsche Ostgrenze darstellt, jedoch ist es nicht derart schlimm, dass ich in Depressionen ausbreche, da hat Deutschland zur Zeit andere Sorgen bei denen ich eher zusammenbreche, wenn ich mir das gesamte Elend ansehe.



Die Oder und Neiße war schon lange die Grenze zwischen Polen und der DDR, bevor die BRD sie auch anerkannte. Niemand diskutiert diese Grenze. Gewöhnt euch daran oder sterbt aus.

Die DDR als sowjetisches Besatzungsregime hat die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkannt, weil der "große Bruder" UdSSR es so wollte. Das muss nicht heißen, dass diese Handlung richtig war. Es gibt heute jenseits der deutschen Ostgrenze keine Deutschen mehr, die "Heim ins Reich" geholt werden könnten. Die paar Leutchen die dort leben definieren ihre Identität eher über ihre jeweilige Regionalkultur, wie schlesisch, pommerisch oder ostpreußisch.

Sollte es Deutschland eines Tages möglich sein Teile der ehemaligen Ostgebiete zurückzufordern, so dürfte das eher einen geopolitischen Sinn haben und eine Macht- und Territorialfrage in Bezug auf die gemeinsame deutsch-russische Außenpolitik sein. Die Grenzen von 1937 und Danzig als deutsch-polnische Unionsstadt. Ein derartiges Unterfangen halte ich für angemessen und realistisch, zumindest in ferner Zukunft. Derzeit haben wir, das ist sicherlich allen klar, andere Probleme und die gewaltigen Ausmaßes.

Nebenbei: Die Angiederung Deutschösterreichs an das Gebiet der heutigen BRD halte ich im Allgemeinen für sinnvoller. In nächster Zeit sicherlich eine erstrebenswertere Forderung des Revisionismus.

Uki
07.09.2006, 19:54
Naja, wer keine Argumente hat...

Mit der polnischen Regierung seit 1945 ist nach der Nazi-Barbarei dort jedenfalls Kultur und Zivilisation eingezogen. Insofern können also alle zufrieden sein.

Ja denn alle die in den Ostgebieten gelebt haben und dort geburen wurden waren ja unzivilisierte Barbaren.

Uki
07.09.2006, 19:56
Nebenbei: Die Angiederung Deutschösterreichs an das Gebiet der heutigen BRD halte ich im Allgemeinen für sinnvoller. In nächster Zeit sicherlich eine erstrebenswertere Forderung des Revisionismus.

Ja das finde ich auch. Wobei das nicht umbedingt Revisionismus ist, da es ein geeinigtes Deutschland niemals gab. Naja, nur als Diktatur.

reinhard
07.09.2006, 19:56
alle die in den Ostgebieten gelebt haben und dort geburen wurden waren ja unzivilisierte Barbaren.

Wie du meinst. Du scheinst ja Experte zu sein.

Uki
07.09.2006, 19:57
Das war Ironie. :D

Kaiser
07.09.2006, 19:58
Damit meint er Hinterpommern, Ostpreußen, Ostbrandenburg, Schlesien.


Falls das der Fall sein sollte, sollte er sich eine Quelle seiner Wahl besorgen, um sich über die ethnische Lage in diesen Gebieten zu informieren.

Alternativ könnte er uns ja erklären, wozu die Vertreibung der Deutschen und Ansiedlung der Polen nötig war, wenn der Großteil der dortigen Bevölkerung bereits Polen waren.

Uki
07.09.2006, 20:00
Das waren sie aber nicht...

Waldgänger
07.09.2006, 20:01
Ja das finde ich auch. Wobei das nicht umbedingt Revisionismus ist, da es ein geeinigtes Deutschland niemals gab. Naja, nur als Diktatur.

Das ist wahr. Deutschland hätte damals in der Zeit des III. Reiches die Expansion nach der Angliederung des Sudetenlandes weitestgehend einstellen und von Polen die 1914er Grenze anfordern sollen. Deutschland wäre vollständig vereint gewesen und das in seinen rechtmäßigen Grenzen. Heute hat z.B. eine Expansion ins Sudetenland keinen Sinn mehr, weder macht- noch wirtschaftspolitisch. Außerdem leben dort keine Volksdeutschen mehr. Hinzu kommt, dass wir uns nur das tschechische Volk zum Feind machen würden.

Die Vereinigung mit Österreich und gegebenenfalls die Ostgrenze von 1937. Mehr nicht. Alles andere wäre heutzutage Imperialismus und nicht vertretbar. Anno 1930 hätte ich das sicherlich anders gesehen, aber wie gesagt, damals ist nicht heute und Volksdeutsche leben in den von uns genannten Regionen nicht mehr.

Fritz Fullriede
07.09.2006, 20:04
Das ist wahr. Deutschland hätte damals in der Zeit des III. Reiches die Expansion nach der Angliederung des Sudetenlandes weitestgehend einstellen und von Polen die 1914er Grenze anfordern sollen

Genau DAS hätten GB&Frk. aber dauerhaft nie zugelassen!

Uki
07.09.2006, 20:05
Meinst du Hitler hätte weitergehen sollen? Und dass das 3. Reich gut war?

Fritz Fullriede
07.09.2006, 20:06
Nein,aber das man die Entwicklung 1900-1945 im gesamteuropäischem Kontext betrachten muss!

maf2
07.09.2006, 23:31
Die Vereinigung mit Österreich

...verstieße gegen Art.4 des Österreichischen Staatsvertrags von 1955.


und gegebenenfalls die Ostgrenze von 1937. Mehr nicht.

Großzügig von dir - wenn man bedenkt, daß diese Grenze nur noch Völkerrechtsgeschichte ist. Ex facto ius oritur.

Fritz Fullriede
08.09.2006, 08:13
mAf2

Dummes Gerülpse,interessiert Niemanden

Völkerrecht?Hat das je Jemanden gekratzt? :))
Schau mal von deinem Sesselpuper-Schreibtisch hoch und blicke mal in die Welt :))

maf2
08.09.2006, 09:45
mAf2
Völkerrecht?Hat das je Jemanden gekratzt?

Ständig. Völkerrecht funktioniert so, daß es nicht nur die Beteiligten "kratzt", sondern auch und gerade Dritte.


Schau mal von deinem Sesselpuper-Schreibtisch hoch und blicke mal in die Welt

Mache ich täglich - und finde mich bestätigt.

Fritz Fullriede
08.09.2006, 09:52
Hübsche Märchenstunde,siehe Irak,Afghanistan,Libanon,Kosovo usw. :))

KrascherHistory
08.09.2006, 09:55
...verstieße gegen Art.4 des Österreichischen Staatsvertrags von 1955.



Großzügig von dir - wenn man bedenkt, daß diese Grenze nur noch Völkerrechtsgeschichte ist. Ex facto ius oritur.

Bei Rechtsverdrehern wird sie als solche deklariert. Hat aber nix mit dem Völkerrecht zu tun.

Ich finde in der HLKO immer noch nix über die legitimierte Annektierung von den Ostgebieten.

Wahrscheinlich hast du eine "Spezialversion" ?

Eine maf/maf2 Ausgabe......

maf2
08.09.2006, 10:02
Bei Rechtsverdrehern wird sie als solche deklariert. Hat aber nix mit dem Völkerrecht zu tun.
Ich finde in der HLKO immer noch nix über die legitimierte Annektierung von den Ostgebieten.
Wahrscheinlich hast du eine "Spezialversion" ?
Eine maf/maf2 Ausgabe......

Nicht nötig, denn die HLKO war für das Besatzungsregime nicht einschlägig.

maf2
08.09.2006, 10:06
Hübsche Märchenstunde,siehe Irak,Afghanistan,Libanon,Kosovo usw.

UN-Charta - Maßnahmen des Sicherheitsrates nach Kap. VI bzw. VII, im Fall Afghanistan und des Libanon Art.51 UN-Charta.

Fritz Fullriede
08.09.2006, 10:08
Reine Rechtsbeugung,mehr nicht.

maf2
08.09.2006, 10:13
Reine Rechtsbeugung,mehr nicht.

"Rechtsbeugung" kann es nur in einer innerstaatlichen Ordnung geben, vgl. § 339 StGB. Selbst wenn dies dem nicht im Wege stünde, hättest du ein Problem mit dem Tatbestandsmerkmal der bewußten Falsch- oder Nichtanwendung geltenden Rechts.

KrascherHistory
08.09.2006, 10:18
"Rechtsbeugung" kann es nur in einer innerstaatlichen Ordnung geben, vgl. § 339 StGB. Selbst wenn dies dem nicht im Wege stünde, hättest du ein Problem mit dem Tatbestandsmerkmal der bewußten Falsch- oder Nichtanwendung geltenden Rechts.

Das ist doch dein Lieblingsparagraph. Neben dem 130er. Wird euch aber auch nicht schützen.

Tobe dich mittels Rabulistik gerne weiter aus.

Hypothese: nehmen wir an, du hättest 100 % "Recht". Und der Souverän sieht es anders: welche Möglichkeiten gäbe es, den Souverän von seinen legitimen Möglichkeiten, die Juristen aus den 3 "Gewalten" zu entfernen, abzuhalten ?

Ich denke keine.....

Du bist nur ein Instrumentarium, welches seine Funktion pervers míßbraucht. Und das ist zu ändern !

Eine Entscheidung darüber steht dir noch nicht einmal zu. Du wirst einfach abgeschaft. :] So einfach ist das.

malnachdenken
08.09.2006, 10:19
Das ist doch dein Lieblingsparagraph. Neben dem 130er. Wird euch aber auch nicht schützen.

Tobe dich mittels Rabulistik gerne weiter aus.

Hypothese: nehmen wir an, du hättest 100 % "Recht". Und der Souverän sieht es anders: welche Möglichkeiten gäbe es, den Souverän von seinen legitimen Möglichkeiten, die Juristen aus den 3 "Gewalten" zu entfernen, abzuhalten ?

Ich denke keine.....

Du bist nur ein Instrumentarium, welches seine Funktion pervers míßbraucht. Und das ist zu ändern !

Eine Entscheidung darüber steht dir noch nicht einmal zu. Du wirst einfach abgeschaft. :] So einfach ist das.

Wenn die Argumente ausgehen, wird mal wieder gedroht...

maf2
08.09.2006, 10:22
Du bist nur ein Instrumentarium, welches seine Funktion pervers míßbraucht. Und das ist zu ändern !

Eine Entscheidung darüber steht dir noch nicht einmal zu. Du wirst einfach abgeschaft. So einfach ist das.

Solange die Bundesrepublik sich auf die bisher beste politische Legitimation in der deutschen Geschichte stützen kann und solch plumpes Geschwätz nur von wenigen Verwirrten kommt, die mit ihren Terediotien vor Gericht bisher bestenfalls Heiterkeit erreicht haben, halte ich das für das Produkt eines deutlich zu voll genommenen Mundes.

Uki
08.09.2006, 10:55
...verstieße gegen Art.4 des Österreichischen Staatsvertrags von 1955.





Na toll, von den Siegermächten diktiert. Auch etwas gegen das Selbstbestimmungsrewcht der Völker.

maf2
08.09.2006, 10:57
Na toll, von den Siegermächten diktiert. Auch etwas gegen das Selbstbestimmungsrewcht der Völker.

Was nichts an seiner Geltung ändert.

Uki
08.09.2006, 11:14
Hmm hab ich auch nicht behauptet.

maf2
08.09.2006, 11:23
Hmm hab ich auch nicht behauptet.

Dann akzeptierst du also, daß damit ein "Anschluß" Österreichs dadurch ausgeschlossen würde?

KrascherHistory
08.09.2006, 11:35
Solange die Bundesrepublik sich auf die bisher beste politische Legitimation in der deutschen Geschichte stützen kann und solch plumpes Geschwätz nur von wenigen Verwirrten kommt, die mit ihren Terediotien vor Gericht bisher bestenfalls Heiterkeit erreicht haben, halte ich das für das Produkt eines deutlich zu voll genommenen Mundes.

Da mußten die Schwarzkittel in den jew. Verfahren aber ganz andere Erfahrungen machen. Haben schön die "Hucke" voll bekommen !

maf2
08.09.2006, 11:51
Da mußten die Schwarzkittel in den jew. Verfahren aber ganz andere Erfahrungen machen. Haben schön die "Hucke" voll bekommen !

Ich hatte dich schon mehrfach gebeten, mir Gericht und Aktenzeichen zu nennen. Bisher gab es keinen substantiellen Justizerfolg mit diesem Terediotengeschwätz.

KrascherHistory
08.09.2006, 12:02
Ich hatte dich schon mehrfach gebeten, mir Gericht und Aktenzeichen zu nennen. Bisher gab es keinen substantiellen Justizerfolg mit diesem Terediotengeschwätz.

Doch. Jeden Tag. Such dir deine Az doch selber raus. Oder laß es deine Sekretärin f.d.erledigen.

maf2
08.09.2006, 12:03
Doch. Jeden Tag. Such dir deine Az doch selber raus. Oder laß es deine Sekretärin f.d.erledigen.

Also mal wieder nur eine großkotzige Behauptung.

KrascherHistory
08.09.2006, 12:09
Also mal wieder nur eine großkotzige Behauptung.

Kommt dir doch bekannt vor....:]

maf2
08.09.2006, 12:11
Kommt dir doch bekannt vor....:]

Von dir ja, sicher. Melde dich docheinfach mal mit genaueren Angaben, wenn du irgendeinen vorzeigbaren Erfolg gehabt hast.

KrascherHistory
08.09.2006, 12:13
Von dir ja, sicher. Melde dich docheinfach mal mit genaueren Angaben, wenn du irgendeinen vorzeigbaren Erfolg gehabt hast.

Ich sage dir rechtzeitig Bescheid. Oder schicke dir ein entsprechendes Schmucktelegramm.

reinhard
08.09.2006, 12:19
Hätte "krascherhistory" eine Chance, vor einem Gericht oder sonstwo seinen Unsinn länger als 10 Sekunden vorzubringen, ohne einen Lachkrampf auf der anderen Seite auszulösen, würde er es sicherlich tun. Aber dort kommt er nicht mal am Pförtner vorbei.

Das gilt auch für die anderen Mumien, die hier diskutieren, aber seit 60 Jahren keine Informationen mehr wahrgenommen haben.

Also bleibt es dabei, dass die Regierungen der EU sich über die Grenzen einig sind. Das ist ja auch gut so.

KrascherHistory
08.09.2006, 12:23
Hätte "krascherhistory" eine Chance, vor einem Gericht oder sonstwo seinen Unsinn länger als 10 Sekunden vorzubringen, ohne einen Lachkrampf auf der anderen Seite auszulösen, würde er es sicherlich tun. Aber dort kommt er nicht mal am Pförtner vorbei.

Das gilt auch für die anderen Mumien, die hier diskutieren, aber seit 60 Jahren keine Informationen mehr wahrgenommen haben.

Also bleibt es dabei, dass die Regierungen der EU sich über die Grenzen einig sind. Das ist ja auch gut so.

Niedlich. Ich brauche vor Gericht ca. 15 Minuten, danach ist der Schwarzkittel platt.

Oder kennst du noch einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG ??

Wenn ja: DRINGEN MELDEN !!!! WIR SUCHEN DIESES SELTENE FOSSIL SEIT ^1992 HÄNDERINGEND !!! BITTE HILF !!! :] :D

KrascherHistory
08.09.2006, 12:23
Hätte "krascherhistory" eine Chance, vor einem Gericht oder sonstwo seinen Unsinn länger als 10 Sekunden vorzubringen, ohne einen Lachkrampf auf der anderen Seite auszulösen, würde er es sicherlich tun. Aber dort kommt er nicht mal am Pförtner vorbei.

Das gilt auch für die anderen Mumien, die hier diskutieren, aber seit 60 Jahren keine Informationen mehr wahrgenommen haben.

Also bleibt es dabei, dass die Regierungen der EU sich über die Grenzen einig sind. Das ist ja auch gut so.

Niedlich. Ich brauche vor Gericht ca. 15 Minuten, danach ist der Schwarzkittel platt.

Oder kennst du noch einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG ??

Wenn ja: DRINGEN MELDEN !!!! WIR SUCHEN DIESES SELTENE FOSSIL SEIT ^1992 HÄNDERINGEND !!! BITTE HILF !!! :] :D

KrascherHistory
08.09.2006, 12:23
Hätte "krascherhistory" eine Chance, vor einem Gericht oder sonstwo seinen Unsinn länger als 10 Sekunden vorzubringen, ohne einen Lachkrampf auf der anderen Seite auszulösen, würde er es sicherlich tun. Aber dort kommt er nicht mal am Pförtner vorbei.

Das gilt auch für die anderen Mumien, die hier diskutieren, aber seit 60 Jahren keine Informationen mehr wahrgenommen haben.

Also bleibt es dabei, dass die Regierungen der EU sich über die Grenzen einig sind. Das ist ja auch gut so.

Niedlich. Ich brauche vor Gericht ca. 15 Minuten, danach ist der Schwarzkittel platt.

Oder kennst du noch einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG ??

Wenn ja: DRINGEN MELDEN !!!! WIR SUCHEN DIESES SELTENE FOSSIL SEIT ^1992 HÄNDERINGEND !!! BITTE HILF !!! :] :D

MfG K

maf2
08.09.2006, 12:28
Niedlich. Ich brauche vor Gericht ca. 15 Minuten, danach ist der Schwarzkittel platt.

Nicht "platt", wohl nur angenervt.


Oder kennst du noch einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG ??

Wenn ja: DRINGEN MELDEN !!!! WIR SUCHEN DIESES SELTENE FOSSIL SEIT ^1992 HÄNDERINGEND !!! BITTE HILF !!!

Bei jedem Gericht wirst du da fündig. Aber ich fürchte, du würdest ihn nicht erkennen. Du weißt, das ist wie mti den hunderten von Geisterfahrern...

KrascherHistory
08.09.2006, 12:31
Nicht "platt", wohl nur angenervt.



Bei jedem Gericht wirst du da fündig. Aber ich fürchte, du würdest ihn nicht erkennen. Du weißt, das ist wie mti den hunderten von Geisterfahrern...

Wäre er im "Recht" könnte "er" JEDESMAL kurzen Prozeß mit mir machen. Geht aber nicht, Schwarzkittel !

maf2
08.09.2006, 12:37
Wäre er im "Recht" könnte "er" JEDESMAL kurzen Prozeß mit mir machen. Geht aber nicht, Schwarzkittel !

Klar geht das. Du schreibst bisher vermutlich von popeligen OWi-Verfahren, da ist es arbeitssparender, einfach einzustellen.

Wie das auch anders ausgehen kann, wenn es um ein ernstzunehmendes Verfahren geht, konnte man kürzlich in Magdeburg bewundern.

KrascherHistory
08.09.2006, 13:01
Klar geht das. Du schreibst bisher vermutlich von popeligen OWi-Verfahren, da ist es arbeitssparender, einfach einzustellen.

Wie das auch anders ausgehen kann, wenn es um ein ernstzunehmendes Verfahren geht, konnte man kürzlich in Magdeburg bewundern.

Was wäre ein solches Verfahren ?

Die Tatsache, das es der BRD verboten wurde, den Bundesadler zu benutzen ?

Ein Verfahren mit Streitwert 15.000,-- Euro ? Wäre bei mir pers. der Fall.

Ist kein OWi-Verfahren. Mr. Schwarzkittel sah hinterher aus wie ein .....

Nicht behaupten maf/maf2, sondern wissen.

KrascherHistory
08.09.2006, 13:02
Nicht nötig, denn die HLKO war für das Besatzungsregime nicht einschlägig.

Wir können es auch auf Basis der SHAEF-Gesetze tun, Schwarzkittel.

Hast auch Originale im Regal ?

maf2
08.09.2006, 13:39
Was wäre ein solches Verfahren ?
Die Tatsache, das es der BRD verboten wurde, den Bundesadler zu benutzen ?
Ein Verfahren mit Streitwert 15.000,-- Euro ? Wäre bei mir pers. der Fall.
Ist kein OWi-Verfahren. Mr. Schwarzkittel sah hinterher aus wie ein .....
Nicht behaupten maf/maf2, sondern wissen.

Die unbefugte Verwendung des Bundesadlers ist gem. § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße in dieser Höhe? Na ja, mal wieder Kraschermärchen...

maf2
08.09.2006, 13:40
Wir können es auch auf Basis der SHAEF-Gesetze tun, Schwarzkittel.
Hast auch Originale im Regal ?

Na klar. Zu diesem SHAEF-Unsinn hatte ich dir auch schon mal Einzelheiten geschrieben.

Uki
08.09.2006, 14:19
@KrascherHistory:
Was soll das andauernde "Schwarzkittel"?

Fritz Fullriede
08.09.2006, 14:30
Anwälte=professionelle Lügner :))

KrascherHistory
08.09.2006, 14:46
Die unbefugte Verwendung des Bundesadlers ist gem. § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße in dieser Höhe? Na ja, mal wieder Kraschermärchen...

Nicht doch. Ich habe doch keinen Reichsader "benutzt".

Ich sagte doch: keine OWi.

Nicht immer Worte verdrehen wollen.

Uki
08.09.2006, 14:47
:)) :)) :cool:

KrascherHistory
08.09.2006, 14:49
@KrascherHistory:
Was soll das andauernde "Schwarzkittel"?

Was ist daran nicht zu verstehen.

Unser VS-Mann maf/maf2 ist ein Dr.jur. im Auftrage der kriminellen Vereinigung OMF-BRD. Nix weiter.

Und die Juristen sind seit ....(s.Sig.) verpflichtet sich für´s ehrliche Volk kenntlich zu machen.

Und wenn du dich mal mit den nur 4-5 Mio registrierten (!) Justizopfern in Dtl. auseinandergesetzt hast, wird der Begriff des S. der harmloseste sein, der dir zu dieser Kaste einfällt.

MfG K

KrascherHistory
08.09.2006, 14:50
Anwälte=professionelle Lügner :))

Oder passionierte. Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter.

Alle dran kriegen.....

maf2
08.09.2006, 16:05
Nicht doch. Ich habe doch keinen Reichsader "benutzt".
Ich sagte doch: keine OWi.
Nicht immer Worte verdrehen wollen.

Ja, dann werde doch mal konkreter. Wie gesagt: Bisher hat es keine ernstzunehmenden Justizerfolge gegeben, nur OWi-Verfahrenseinstellungen wegen läppischer Bußgeldbeträge. Du könntest jetzt mit deinen Angaben versuchen, dem Teredioten-Gequatsche etwas Substanz zu verleihen.

maf2
08.09.2006, 16:42
Und die Juristen sind seit ....(s.Sig.) verpflichtet sich für´s ehrliche Volk kenntlich zu machen.

Jetzt sollen also auch noch preussische Kabiinettsordres aus dem 18. Jahrhundert weitergelten? Warum nicht gleich die Goldene Bulle von 1356 - schließlich ist der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sehr zweifelhaft.


Und wenn du dich mal mit den nur 4-5 Mio registrierten (!) Justizopfern in Dtl. auseinandergesetzt hast, wird der Begriff des S. der harmloseste sein, der dir zu dieser Kaste einfällt.

Wer soll denn diese "Justizopfer" "registrieren"?

KrascherHistory
08.09.2006, 17:46
Jetzt sollen also auch noch preussische Kabiinettsordres aus dem 18. Jahrhundert weitergelten? Warum nicht gleich die Goldene Bulle von 1356 - schließlich ist der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sehr zweifelhaft.



Wer soll denn diese "Justizopfer" "registrieren"?

Deine Lügen.

Wie die zum Thema der Normativen Kraft des Faktischen. Entspricht deinem "Freund" Jellinek.

Zitat Anfang "...Die Übertragung der territorialen Souveränität über die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße von Seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souveränität auf Polen, die Sowjetunion und Litauen ist aber schließlich auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt einer ,,normativen Kraft des Faktischen“ denkbar, zulässig oder völkerrechtlich gültig. Tatsachen allein können nämlich niemals Recht schaffen.

Die ,,normative Kraft des Faktischen“ wird vielmehr nach allgemeinen Recht erst dann zu wirksamen Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechtstitel anschließen. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen, Gegebenes und Geübtes zur Norm, zum ,,Normalen“ zu erheben. Nur wenn bereits bestehende Tatsachen also durch diese menschliche Grundtendenz als Rechtsüberzeugung oder Rechtsbewusstsein ,,gerechtfertigt“ werden, können solche Tatsachen auch als autoritäres Gebot des Gemeinwesens, also als ,,Rechtsnorm“ anerkannt werden.

Denn nach Gustav Radbruch (Rechtsphilosophie, 1956) ist die ,,Normativität der Tatsachen“ ein Paradoxon: Aus einem Sein allein kann nie ein Sollen entspringen. Ein Faktum wie die Anschauung einer bestimmten Zeitepoche kann nur normativ werden, wenn eine Norm ihm diese Normativität beigelegt hat. Eine solche Norm ihrerseits kann aber wieder nur durch Anerkennung als Rechtsnorm entstehen. Nichts anderes besagt auch die von Georg Jellinek (Allgemeine Staatsrechtslehre, 1900) erstmals entwickelte Lehre von der ,,normativen Kraft des Faktischen“.

Wollte ich nochmal nachreichen.

NKdF ist keine Rechtsnorm !

reinhard
08.09.2006, 18:05
Allgemeine Staatsrechtslehre, 1900

Vielleicht sollte jemand mal "krascherHistory" sagen, dass wir mittlerweise 106 Jahre weiter sind und die anerkannte Grenze zwischen Polen und Deutschland entlang der Oder und der Neiße verläuft. Und diese Anerkennung ist weder von seiner Meinung dazu noch von der seines Vormunds abhängig.

Übrigens: Heute ist er wieder nicht am Pförtner vorbei gekommen, deshalb hat er für sein Verfahren noch kein Aktenzeichen. Montag will er es wieder versuchen, wenn er Ausgang kriegt.

KrascherHistory
08.09.2006, 18:08
Vielleicht sollte jemand mal "krascherHistory" sagen, dass wir mittlerweise 106 Jahre weiter sind und die anerkannte Grenze zwischen Polen und Deutschland entlang der Oder und der Neiße verläuft. Und diese Anerkennung ist weder von seiner Meinung dazu noch von der seines Vormunds abhängig.

Übrigens: Heute ist er wieder nicht am Pförtner vorbei gekommen, deshalb hat er für sein Verfahren noch kein Aktenzeichen. Montag will er es wieder versuchen, wenn er Ausgang kriegt.

Du wirst lachen: wenn ein Schwarzkittel nicht weiter weiß, verweist der gern hinsichtlich § 21e GVG auf den Hausmeister.

Auf Jellinek reitet maf/maf2 permanent rum. Ich zitiere hier das erste Mal hinsichtlich der NKdF.

Das zum sachlichen Teil. Was war dein konkretes Anliegen doch gleich ?

MfG K

maf2
08.09.2006, 20:02
Zitat Anfang

Du solltest schon die Information dazuliefern, woraus du zitierst, denn sonst ist der Hinweis sinnlos. Bei dir kann man allerdings davon ausgehen, daß du nur aus den 37 Blindenpunkten der Teredioten zitierst, wie auch hier geschehen. Denk doch einfach mal selbst.

Um näher auf den Inhalt einzugehen, müßte ich dir jetzt auseinanderlegen, daß Jellinek dem neukantianischen Methodendualismus, der Radbruchs Satz zugrundeliegt, so nicht teilt. Beide verwenden unterschiedliche Seinsbegriffe.


NKdF ist keine Rechtsnorm !

Nein. Sie erzeugt Rechtsnormen. Völkergewohnheitsrecht z.B. entsteht auf diese Art und Weise: Eine gemeinsame Übung, getragen von einer gemeinsamen Rechtsüberzeugung (opinio iuris sive necessitatis).

Kaiser
08.09.2006, 23:17
Vielleicht sollte jemand mal "krascherHistory" sagen, dass wir mittlerweise 106 Jahre weiter sind und die anerkannte Grenze zwischen Polen und Deutschland entlang der Oder und der Neiße verläuft. Und diese Anerkennung ist weder von seiner Meinung dazu noch von der seines Vormunds abhängig.

Übrigens: Heute ist er wieder nicht am Pförtner vorbei gekommen, deshalb hat er für sein Verfahren noch kein Aktenzeichen. Montag will er es wieder versuchen, wenn er Ausgang kriegt.

Ich warte immer noch auf einen Beleg von deiner Seite, dass die Gebiete östlich der Oder bereits vor der Vertreibung mehrheitlich polnisch besiedelt waren.

Oder gehörst du zur Kategorie der notorischen Dampfplauderer?

basti
08.09.2006, 23:26
solange grenzen anerkannt werden müssen und auch nicht etwa durch atomwaffen abgesichert sind, sind sie sowieso nicht dauerhaft.
ist alles palaver, daß irgendein grenzverlauf irgendwann einmal von irgendeinem politiker anerkannt und auf papier unterzeichnet wurde, ist völlig irrelevant.
die grenze von deutschland und polen ist solange stabil, wie das derzeitige internationale system besteht.
dieses system ruht auf der us-amerikanischen übermacht. bricht die weg, wird sich in europa alles neu ordnen. eu hin, eu her. die kräfte in europa werden sich dahingehend neu orientieren, wer der wirtschaftlich stärkste ist und wer über große rohstoffvorräte verfügt. das sind ganz klar zum einen deutschland und zum anderen russland. der rest muss sehen ob er mitzieht oder was anderes macht.
da kann polen noch so empört sein wie es will, es wird dann nach deutsch/russischer pfeife tanzen. über den grenzverlauf zu polen kann man sich dann auch noch einmal gedanken machen und das gegebenenfalls mit den russen besprechen :D

KrascherHistory
10.09.2006, 12:14
Du solltest schon die Information dazuliefern, woraus du zitierst, denn sonst ist der Hinweis sinnlos. Bei dir kann man allerdings davon ausgehen, daß du nur aus den 37 Blindenpunkten der Teredioten zitierst, wie auch hier geschehen. Denk doch einfach mal selbst.

Um näher auf den Inhalt einzugehen, müßte ich dir jetzt auseinanderlegen, daß Jellinek dem neukantianischen Methodendualismus, der Radbruchs Satz zugrundeliegt, so nicht teilt. Beide verwenden unterschiedliche Seinsbegriffe.



Nein. Sie erzeugt Rechtsnormen. Völkergewohnheitsrecht z.B. entsteht auf diese Art und Weise: Eine gemeinsame Übung, getragen von einer gemeinsamen Rechtsüberzeugung (opinio iuris sive necessitatis).

Seit wann ist der Inhalt vom "Vortragenden" abhängig ?

Verändert es seine Bedeutung ?

Bei euch Schwarzkitteln vielleicht....

maf2
10.09.2006, 15:59
Seit wann ist der Inhalt vom "Vortragenden" abhängig ?
Verändert es seine Bedeutung ?
Bei euch Schwarzkitteln vielleicht....

Schon immer. Man muß nämlich verstehen können, was der Betreffende mit seinen Äußerungen meint.

KrascherHistory
10.09.2006, 16:25
Schon immer. Man muß nämlich verstehen können, was der Betreffende mit seinen Äußerungen meint.



Galileo: die Erde kreist um die Sonne.
Hitler: die Erde kreist um die Sonne.

Stimmt. Du hast recht !:))

maf2
10.09.2006, 16:28
Galileo: die Erde kreist um die Sonne.
Hitler: die Erde kreist um die Sonne.
Stimmt. Du hast recht !

Macht es dir etwas aus, den bedeutungsschwangeren Inhalt deiner Worte zu erläutern?

KrascherHistory
10.09.2006, 16:31
Macht es dir etwas aus, den bedeutungsschwangeren Inhalt deiner Worte zu erläutern?

Reicht das als Erläuterung ?

Zitat von KrascherHistory
Seit wann ist der Inhalt vom "Vortragenden" abhängig ?
Verändert es seine Bedeutung ?
Bei euch Schwarzkitteln vielleicht....
Schon immer. Man muß nämlich verstehen können, was der Betreffende mit seinen Äußerungen meint.


Jetzt komm mir nicht mit Altersdemenz....

maf2
10.09.2006, 16:38
Reicht das als Erläuterung ?[/COLOR][/B]
Zitat von KrascherHistory
Seit wann ist der Inhalt vom "Vortragenden" abhängig ?
Verändert es seine Bedeutung ?
Bei euch Schwarzkitteln vielleicht....
Schon immer. Man muß nämlich verstehen können, was der Betreffende mit seinen Äußerungen meint.
Jetzt komm mir nicht mit Altersdemenz....

Nicht nötig, obwohl Wenzel und Ludowici schon als behandlungsbedürftig erkannt wurden. Mir ging es um so simple Dinge wie Quellenkritik, die immer einschließt, sich um den Autoren einer Quelle Gedanken zu machen.

Würfelqualle
10.09.2006, 16:45
Kommt mal wieder zum Thema zurück.

Danke.



Gruss vonne Würfelqualle

maf2
10.09.2006, 17:05
Kommt mal wieder zum Thema zurück.


Gern. Es gibt keine "deutschen Ostgebiete" mehr. Die seit Jahrzehnten bestehende Realität wurde von Deutschland völkerrechtlich wirksam akzeptiert.

Würfelqualle
10.09.2006, 17:21
Gern. Es gibt keine "deutschen Ostgebiete" mehr. Die seit Jahrzehnten bestehende Realität wurde von Deutschland völkerrechtlich wirksam akzeptiert.


Wann wurden in der Geschichte der Menschheit Verträge eingehalten und nicht wieder gebrochen ? Ich glaube nicht an die Endgültigkeit der Oder Neiße Linie. Irgendwann unter einer anderen Regierung wird diese Unrechtsgrenze aufgehoben und es werden zu mindestens die Grenzen von 1937 wieder hergestellt.


Gruss vonne Würfelqualle

maf2
10.09.2006, 17:29
Wann wurden in der Geschichte der Menschheit Verträge eingehalten und nicht wieder gebrochen ? Ich glaube nicht an die Endgültigkeit der Oder Neiße Linie. Irgendwann unter einer anderen Regierung wird diese Unrechtsgrenze aufgehoben und es werden zu mindestens die Grenzen von 1937 wieder hergestellt.

Die Mehrheit der völkerrechtlichen Verträge wurde in der neuzeitlichen Geschichte eingehalten. Nehmen wir mal als Beispiel das Ausscheiden der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, wie sie im Westfälischen Frieden 1648 vereinbart wurde.

Aber du bringst genau das Argument, das heute die Oder-Neiße-Grenze bestätigt: Die politische Realität. Ob du sie als "Unrechtsgrenze" bezeichnest, ist belanglos.

Übrigens halte ich die Vorstellung, daß unter der gegenwärtigen demographischen Entwicklung Deutschlands eine Ausweitung seines Territoriums mittelfristig gerechtfertigt werden könnte, für verträumt.

Würfelqualle
10.09.2006, 17:48
Fakt ist, dass die Ostgebiete von den Alliierten 1945 den Polen zur Verwaltung gegeben wurden. Mehr nicht. Was sind 61 Jahre polnische Besitznahme, gegen über 800 Jahre deutsche Eigentümerschaft. Wenn da eine CDU Regierung meint, mal schnell die deutschen Ostgebiete herzuschenken, dann ist das aber nicht der Wille des gesamten deutschen Volkes.



Gruss vonne Würfelqualle

maf2
10.09.2006, 17:59
Fakt ist, dass die Ostgebiete von den Alliierten 1945 den Polen zur Verwaltung gegeben wurden. Mehr nicht. Was sind 61 Jahre polnische Besitznahme, gegen über 800 Jahre deutsche Eigentümerschaft. Wenn da eine CDU Regierung meint, mal schnell die deutschen Ostgebiete herzuschenken, dann ist das aber nicht der Wille des gesamten deutschen Volkes.

Den von dir vermuteten "Wille des gesamtdeutschen Volkes" kannst du dir schenken. Solange ein Staat tatsächlich Staatsgewalt ausübt, handeln seine Organe völkerrechtlich wirksam.

Es war übrigens eine SPD/FDP-Regierung, die 1970 den ersten Schritt zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze getan hat; die CDU/FDP-Regierung 1990 hat nur diesen bestehenden Zustand anerkannt. Eine andere Möglichkeit hätte es wegen des völkerrechtlichen Effektivitätsprinzips ohnehin nicht gegeben.

Was die "Verwaltung" der "Ostgebiete" durch Polen und die damalige UdSSR angeht, so hat schon seinerzeit Stalin seinen Alliierten diesen Zahn gezogen. Die haben das stillschweigend akzeptiert. Anschließend wurde eine politische Realität geschaffen, die bis heute besteht. Ob nun Jahrhunderte vorher andere da irgendwo herumgewohnt haben, ist heute unbeachtlich.

KrascherHistory
10.09.2006, 18:34
Den von dir vermuteten "Wille des gesamtdeutschen Volkes" kannst du dir schenken. Solange ein Staat tatsächlich Staatsgewalt ausübt, handeln seine Organe völkerrechtlich wirksam.

Es war übrigens eine SPD/FDP-Regierung, die 1970 den ersten Schritt zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze getan hat; die CDU/FDP-Regierung 1990 hat nur diesen bestehenden Zustand anerkannt. Eine andere Möglichkeit hätte es wegen des völkerrechtlichen Effektivitätsprinzips ohnehin nicht gegeben.

Was die "Verwaltung" der "Ostgebiete" durch Polen und die damalige UdSSR angeht, so hat schon seinerzeit Stalin seinen Alliierten diesen Zahn gezogen. Die haben das stillschweigend akzeptiert. Anschließend wurde eine politische Realität geschaffen, die bis heute besteht. Ob nun Jahrhunderte vorher andere da irgendwo herumgewohnt haben, ist heute unbeachtlich.

Völkerrechtliches Effektivitätsprinzip ist wohl die NKdF für "großen" Schwachsinn, Schwarzkittel. Nix weiter.

Wo ist bitteschön deine Mickey Mouse Rechtsnorm, die Gebietsklau im gr. Stil mittels "Zeitfaktor" legalisiert.

Da ein Besatzungskonstrukt keinen Staat darstellt kann eine "BuReg" nix entscheiden. Schon gar nicht besitzt diese eine Verfügungsgewalt über Gebiete des Deutschen Reiches.

Ich habe bereits auf den v.dir geliebten Jellinek hinsichtlich der NKdF verwiesen, der dieses ebenfalls als (volkstümlich) "Schwachsinn" deklariert.
Mehr muß man dazu nicht sagen.

Stalin war kein Zahnarzt des Völkerrechts.

Würfelqualle
10.09.2006, 18:35
Abwarten, es ist noch nicht aller Tage abend. Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Regierungen.

Oder hast du schon 1988 gewusst, dass ein Jahr später die innerdeutsche Grenze und die Berliner Mauer fällt ? Irgendwann fällt diese " Grenze " zu Polen, da bin ich mir ganz sicher.


Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
10.09.2006, 18:37
Abwarten, es ist noch nicht aller Tage abend. Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Regierungen.

Oder hast du schon 1988 gewusst, dass ein Jahr später die innerdeutsche Grenze und die Berliner Mauer fällt ? Irgendwann fällt diese " Grenze " zu Polen, da bin ich mir ganz sicher.


Gruss vonne Würfelqualle

Ich teile die Sicherheit. Zu diesem Zeitpunkt hat Verfassungshochverräter maf/maf2 bereits die Exekutive des DR am Hintern....

Uki
10.09.2006, 19:14
Die Mehrheit der völkerrechtlichen Verträge wurde in der neuzeitlichen Geschichte eingehalten. Nehmen wir mal als Beispiel das Ausscheiden der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, wie sie im Westfälischen Frieden 1648 vereinbart wurde.



Seltsam wieso hat Frankreich 1840 den Grenzvertrag mit Deutschland (von 1815) für nichtig betrachtet und Forderungen nach dem Rheinland geäusert.

Ps: Ist die heutige Zeit mit 1649 nicht schlecht vergleichbar?

maf2
10.09.2006, 19:37
Völkerrechtliches Effektivitätsprinzip ist wohl die NKdF für "großen" Schwachsinn, Schwarzkittel. Nix weiter.
Wo ist bitteschön deine Mickey Mouse Rechtsnorm, die Gebietsklau im gr. Stil mittels "Zeitfaktor" legalisiert.
Da ein Besatzungskonstrukt keinen Staat darstellt kann eine "BuReg" nix entscheiden. Schon gar nicht besitzt diese eine Verfügungsgewalt über Gebiete des Deutschen Reiches.
Ich habe bereits auf den v.dir geliebten Jellinek hinsichtlich der NKdF verwiesen, der dieses ebenfalls als (volkstümlich) "Schwachsinn" deklariert.
Mehr muß man dazu nicht sagen.
Stalin war kein Zahnarzt des Völkerrechts.

Du hast bei Jellinek leider die Diskussion über das Verhältnis von Geltung und Wirksamkeit einer Rechtsnorm überlesen. Das solltest du nachholen.

Seit dem Deutschlandvertrag ist die Bundesrepublik kein "Besatzungskonstrukt" mehr, daher können wir uns diesen Kram schenken. Bring doch bitte einfach mal eine ausländische Regierung an, die anderer Meinung ist.

Was die "Verfügungsgewalt" angeht: Der 2+4-V und der damit verbundene Vertrag mit Polen hat diese Fragen abschließend geklärt. Ein Gesamtdeutschland, das sich früher selbst als "Deutsches Reich" bezeichnet hat, wurde durch die Alliierten aufrechterhalten; mit deren Vertragsabschluß war das wirksam erledigt.

maf2
10.09.2006, 19:39
Abwarten, es ist noch nicht aller Tage abend. Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Regierungen.
Oder hast du schon 1988 gewusst, dass ein Jahr später die innerdeutsche Grenze und die Berliner Mauer fällt ? Irgendwann fällt diese " Grenze " zu Polen, da bin ich mir ganz sicher.

Ich selbst war es nicht, aber man war darauf vorbereitet. Bei der Grenze zu Polen ist das ebenso, da ist man darauf vorbereitet, daß sie bestehen bleibt.

maf2
10.09.2006, 19:41
Ich teile die Sicherheit. Zu diesem Zeitpunkt hat Verfassungshochverräter maf/maf2 bereits die Exekutive des DR am Hintern....

Und wieder fehlen Krasherlein die Argumente.

Würfelqualle
10.09.2006, 19:41
Bei der Grenze zu Polen ist das ebenso, da ist man darauf vorbereitet, daß sie bestehen bleibt.



Du vielleicht, ich aber nicht.


Gruss vonne Würfelqualle

maf2
10.09.2006, 19:48
Du vielleicht, ich aber nicht.

Mag sein, daß du es nicht bist. Und?

Würfelqualle
10.09.2006, 19:53
Mag sein, daß du es nicht bist. Und?


Was liegt dir persönlich daran, dass diese Unrechtsgrenze bestehen bleibt und die deutschen Ostgebiete in polnischer Hand bleiben ?

Ich bin Nachkomme von Vertriebenen aus Schlesien. Wir hatten dort viel Land und Güter. Also habe ich berechtigtes Interesse, dass die deutschen Ostgebiete wieder zu Deutschland kommen.


Gruss vonne Würfelqualle

maf2
10.09.2006, 20:02
Was liegt dir persönlich daran, dass diese Unrechtsgrenze bestehen bleibt und die deutschen Ostgebiete in polnischer Hand bleiben ?
Ich bin Nachkomme von Vertriebenen aus Schlesien. Wir hatten dort viel Land und Güter. Also habe ich berechtigtes Interesse, dass die deutschen Ostgebiete wieder zu Deutschland kommen.

Mir liegt daran, daß wir mit unseren polnischen Nachbarn in guter Nachbarschaft leben. Dazu ist dein Geschwätz kontraproduktiv.

Was die vielen, vielen Liegenschaften deutscher Vertriebener in Polen angeht:Mag so sein. Mich macht aber mißtrauisch, daß nach dem LastenausgleichsG Zahlungen an Vertriebene in der Bundesrepublik gewährt wurden, die das Gebiet der ehem. dt. Ostgebiete deutlich überstiegen. Hinzu kommt, daß man seinen Vertriebenenstatus nicht vererben kann - das ist die Lebenslüge der Vertriebenenverbände.

Wenn du gerne im ehem. Schlesien wohnen möchtest: Gut so. Pachte doch dort einfach ein Gut und bewirtschafte es erfolgreich.

Würfelqualle
10.09.2006, 20:09
Wenn du gerne im ehem. Schlesien wohnen möchtest: Gut so. Pachte doch dort einfach ein Gut und bewirtschafte es erfolgreich.



Standardspruch von euch Ostgebietsgegnern, was ?

Wenn ich dort hinziehen würde, dann nur, wenn die ehm. deutschen Ostgebiete wieder zu Deutschland gehören. Aber wenn dies nicht mehr zu meinen Lebzeiten eintreten sollte, auch nicht das Problem.


Gruss vonne Würfelqualle

Salazar
10.09.2006, 21:10
Wenn du gerne im ehem. Schlesien wohnen möchtest: Gut so. Pachte doch dort einfach ein Gut und bewirtschafte es erfolgreich.

Na ist ja ein tolles Gerechtigkeitsverständnis. Mir wird mein Auto geklaut und man sagt mir: "Leih dir doch einfach eines aus, wenn du fahren möchtest!":rolleyes:

Nur weil nun ein paar Polen auf meinem Land sitzen, werde ich ihnen doch keinen Cent zahlen um dieses bewirtschaften zu können - ganz im Gegenteil, ich müsste von ihnen Pachtgebühren verlangen.

Uki
10.09.2006, 21:51
Gute Idee.
Ja, meine Großmutter stammt aus dem Sudetenland und für mich widerspricht jeder Verzicht auf die Gebiete und/oder Entschädigung meinem Gerechtigkeitssinn.

maf2
10.09.2006, 22:43
Ich bin Nachkomme von Vertriebenen aus Schlesien. Wir hatten dort viel Land und Güter. Also habe ich berechtigtes Interesse, dass die deutschen Ostgebiete wieder zu Deutschland kommen.
Gruss vonne Würfelqualle

Bleiben wir mal bei diesem kleinen Statement. Manchmal wünsche ich mir, daß eine kleine, böse Fee den "Vertriebenen" der zweiten oder dritten Generation zeigt, wie ihre Alternativgegenwart aussähe, wenn ihre Vorfahren nicht vertrieben worden wären:

Kein Geldfluß aus dem Lastenausgleich, über Jahrzehnte hinweg ein Lebensstandard wie eben in Polen, polnische Schulausbildung, permanente Querelen mit polnischen Behörden wg. deutscher Abstammung etc.

Auf deren Gesichtsausdruck wäre ich wirklich gespannt!

ciasteczko
11.09.2006, 02:29
Bleiben wir mal bei diesem kleinen Statement. Manchmal wünsche ich mir, daß eine kleine, böse Fee den "Vertriebenen" der zweiten oder dritten Generation zeigt, wie ihre Alternativgegenwart aussähe, wenn ihre Vorfahren nicht vertrieben worden wären:

Kein Geldfluß aus dem Lastenausgleich, über Jahrzehnte hinweg ein Lebensstandard wie eben in Polen, polnische Schulausbildung, permanente Querelen mit polnischen Behörden wg. deutscher Abstammung etc.

Auf deren Gesichtsausdruck wäre ich wirklich gespannt!

@maf: Bist du Deutscher?

maf2
11.09.2006, 06:25
@maf: Bist du Deutscher?

Das auch, ja.

Würfelqualle
11.09.2006, 08:26
Bleiben wir mal bei diesem kleinen Statement. Manchmal wünsche ich mir, daß eine kleine, böse Fee den "Vertriebenen" der zweiten oder dritten Generation zeigt, wie ihre Alternativgegenwart aussähe, wenn ihre Vorfahren nicht vertrieben worden wären:

Kein Geldfluß aus dem Lastenausgleich, über Jahrzehnte hinweg ein Lebensstandard wie eben in Polen, polnische Schulausbildung, permanente Querelen mit polnischen Behörden wg. deutscher Abstammung etc.

Auf deren Gesichtsausdruck wäre ich wirklich gespannt!



Wenn die Deutschen nicht vertrieben worden wären, dann wären die Ostgebiete auch nicht an Polen gegangen.

Wenn die ehm. deutschen Ostgebiete nicht widerrechtlich an Polen gegangen wären, hätten sie 1949 wahrscheinlich zur DDR gehört.

...und so hätte sie dann ausgesehen :

http://www.directupload.net/images/060911/temp/ZBe8y7EC.gif (http://www.directupload.net/show/d/817/ZBe8y7EC.gif)




Gruss vonne Würfelqualle

maf2
11.09.2006, 08:31
Wenn die Deutschen nicht vertrieben worden wären, dann wären die Ostgebiete auch nicht an Polen gegangen.

Wenn die ehm. deutschen Ostgebiete nicht widerrechtlich an Polen gegangen wären, hätten sie 1949 wahrscheinlich zur DDR gehört.

...und wenn meine Großmutter einen Bart gehabt hätte, wäre sie mein Großvater gewesen.

Was geruhen Würfelqualle uns sagen zu wollen?

KrascherHistory
11.09.2006, 08:33
Wenn die Deutschen nicht vertrieben worden wären, dann wären die Ostgebiete auch nicht an Polen gegangen.

Wenn die ehm. deutschen Ostgebiete nicht widerrechtlich an Polen gegangen wären, hätten sie 1949 wahrscheinlich zur DDR gehört.

...und so hätte sie dann ausgesehen :

http://www.directupload.net/images/060911/temp/ZBe8y7EC.gif (http://www.directupload.net/show/d/817/ZBe8y7EC.gif)




Gruss vonne Würfelqualle

Nach Friedensverhandlungen werden diese Gebiete an den rechtmäßigen "Eigentümer", das Deutsche Reich zurückgegeben. Ganz einfach.

Deswegen waren zuletzt Kohl, Genscher und die Räuberbande so erpicht darauf, Gorbi zu verstehen zu geben, das man keinen Friedensvertrag möchte und um Himmels willen bloß nicht die Ostgebiete zurück.

Die Deutsche Frage darf nie auf der Agenda stehen. Wäre fatal.

Schwarzkittel wie maf sind nur rechtsbeugende Erfüllungsgehilfen eines perversen Systems, welchen nach außen eine freiheitl. Grundordnung vorspielt.
Dabei ist die "BRD" nix anderes als die "DDR": ein Besatzungskonstrukt Alliierter, das keine Staatlichkeit besitzt.

Deswegen ja auch dieses Wild-West im Rechtssystem.

Mfg K

Würfelqualle
11.09.2006, 08:33
...und wenn meine Großmutter einen Bart gehabt hätte, wäre sie mein Großvater gewesen.

Was geruhen Würfelqualle uns sagen zu wollen?


Hoch qualifizierter Beitrag. Bin stolz auf dich.

:rolleyes:


Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
11.09.2006, 08:37
...und wenn meine Großmutter einen Bart gehabt hätte, wäre sie mein Großvater gewesen.

Was geruhen Würfelqualle uns sagen zu wollen?


Über den Verwandtschaftsgrad deiner Vorfahren können wir hier schwerlich Aussagen tätigen.

Fakt ist eine völkerrechtlich illegale Abtretung der Ostgebiete, die du auch mit 10 gekauften Doktortiteln und ein paar Lehrstühlen nicht schön oder legal reden könntest.

Würfelqualle
11.09.2006, 08:42
Über den Verwandtschaftsgrad deiner Vorfahren können wir hier schwerlich Aussagen tätigen.

Fakt ist eine völkerrechtlich illegale Abtretung der Ostgebiete, die du auch mit 10 gekauften Doktortiteln und ein paar Lehrstühlen nicht schön oder legal reden könntest.


Na ja politisch links ist er und ich schätze mal strammer PDS Wähler. Früher war er bestimmt SED Mitglied. Also ein Ossi, der den Untergang der DDR nie überwunden hat und nun Interessierte an den deutschen Ostgebieten mit seinem Gelabbere zu müllt.


Gruss vonne Würfelqualle

maf2
11.09.2006, 08:53
Nach Friedensverhandlungen werden diese Gebiete an den rechtmäßigen "Eigentümer", das Deutsche Reich zurückgegeben. Ganz einfach.
...
Deswegen ja auch dieses Wild-West im Rechtssystem.

Diese Verhandlungen gab es längst. Das Ergebnis ist der 2+4-Vertrag und die damit zusammenhängenden Vertragswerke.

Ein "Wild-West-Rechtssystem" sieht anders aus; wenn du mal Inneneinsicht gehabt hast, wirst du das wissen.

maf2
11.09.2006, 08:56
Na ja politisch links ist er und ich schätze mal strammer PDS Wähler. Früher war er bestimmt SED Mitglied. Also ein Ossi, der den Untergang der DDR nie überwunden hat und nun Interessierte an den deutschen Ostgebieten mit seinem Gelabbere zu müllt.

Weder noch - nicht in Deutschland geboren, aufgewachsen nur zeitweise in (West)Deutschland, ebenso Studium mal hier, mal anderswo. Ich genieße deshalb das Privileg, das Reichsgerede aus verschiedenen Perspektiven betrachten zu können.

KrascherHistory
11.09.2006, 08:58
Diese Verhandlungen gab es längst. Das Ergebnis ist der 2+4-Vertrag und die damit zusammenhängenden Vertragswerke.

Ein "Wild-West-Rechtssystem" sieht anders aus; wenn du mal Inneneinsicht gehabt hast, wirst du das wissen.

Wieso behauptest du permanent, das ein 2+4Vertrag Friedensverhandlungen von ehm. 46 Feindnationen mit dem Deutschen Reich ersetzen könnte...

Genau so ein Käse ist die Behauptung, die "BRD" sei identisch mit dem Deutschen Reich, die "DDR" als "Staat" aber nicht, weil sie es nicht "wollte".

Entweder bin ich identisch, oder ich bin es nicht. Ich bin es aber nicht nicht, weil ich es nicht sein möchte. Genau so wenig kann ich es aber sein, weil mir danach ist.

Das ist dein Rechtsgebäude. Spiel alleine drin.

Wie lange noch, vermag ich nicht zu sagen. Wir arbeiten dran......

maf2
11.09.2006, 09:06
Wieso behauptest du permanent, das ein 2+4Vertrag Friedensverhandlungen von ehm. 46 Feindnationen mit dem Deutschen Reich ersetzen könnte...
Genau so ein Käse ist die Behauptung, die "BRD" sei identisch mit dem Deutschen Reich, die "DDR" als "Staat" aber nicht, weil sie es nicht "wollte".
Entweder bin ich identisch, oder ich bin es nicht. Ich bin es aber nicht nicht, weil ich es nicht sein möchte. Genau so wenig kann ich es aber sein, weil mir danach ist.
Das ist dein Rechtsgebäude. Spiel alleine drin.
Wie lange noch, vermag ich nicht zu sagen. Wir arbeiten dran......

Was die DDR angeht, so hat sie eben in ihrer Geschichte verschiedene Positionen zur Sukzession zu Gesamtdeutschland eingenommen. Grundsätzlich ist es in der Kompetenz eines Staates, seine Identität oder Nachfolge zu einem anderen Staat zu beanspruchen, entscheidend ist dann, inwieweit andere Staaten dem folgen. Die DDR hat eine Eigenstaatlichkeit behauptet, die Bundesrepublik hat sich immer als Reorganisation deutscher Staatlichkeit verstanden - so wurde es auch in beiden Fällen von der Staatengemeinschaft akzeptiert.

"Friedensberhandlungen" mit den staaten, mit denen sich Deutschland 1945 im Krieg befand, sind überflüssig, denn entweder ist das alles mit dem 2+4-Vertrag geklärt, oder spätestens mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war der (nur noch formelle) Kriegszustand beendet.

Beides schließt nämlich einander aus. Bitte nachlesen: McNair, Castrén etc.

Würfelqualle
11.09.2006, 09:09
Wie lange noch, vermag ich nicht zu sagen. Wir arbeiten dran......



Mit einer anderen Regierung kann so was sehr schnell gehen. Vielleicht kommt alles schneller, wie wir meinen.



Gruss vonne Würfelqualle

maf2
11.09.2006, 09:16
Mit einer anderen Regierung kann so was sehr schnell gehen. Vielleicht kommt alles schneller, wie wir meinen.


Och joh...

Wie hoch war doch gleich die Wahlerwartung der NPD?

Würfelqualle
11.09.2006, 09:21
Och joh...

Wie hoch war doch gleich die Wahlerwartung der NPD?


Ich spreche nicht von 2005, sondern von 2010-2015.




Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
11.09.2006, 09:25
Was die DDR angeht, so hat sie eben in ihrer Geschichte verschiedene Positionen zur Sukzession zu Gesamtdeutschland eingenommen. Grundsätzlich ist es in der Kompetenz eines Staates, seine Identität oder Nachfolge zu einem anderen Staat zu beanspruchen, entscheidend ist dann, inwieweit andere Staaten dem folgen. Die DDR hat eine Eigenstaatlichkeit behauptet, die Bundesrepublik hat sich immer als Reorganisation deutscher Staatlichkeit verstanden - so wurde es auch in beiden Fällen von der Staatengemeinschaft akzeptiert.

"Friedensberhandlungen" mit den staaten, mit denen sich Deutschland 1945 im Krieg befand, sind überflüssig, denn entweder ist das alles mit dem 2+4-Vertrag geklärt, oder spätestens mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war der (nur noch formelle) Kriegszustand beendet.

Beides schließt nämlich einander aus. Bitte nachlesen: McNair, Castrén etc.

Blödsinn.

Welche Reparationszahlungen oder Leistungen haben Belgien, Niederlande, Dänemark, Griechenland, etc. denn WANN erhalten ?

1950 konnte Dtl. höchstens ein paar Ziegelsteine liefern !
Also: ab wann hat "Dtl." (also nur die "BRD") was gezahlt, an wen, auf welcher Rechtsgrundlage ?

Ich sag´s dir vorweg, weil du in Münchhausen-Manier wieder irgend so ein Käse verbreitest:

Art. 3 Abs. 1 des 6. Teils des Überleitungsvertrages:
"Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."

"Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar, << ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind>>."

Der Überleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.

Diese Regelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.09. 1990 außer Kraft gesetzt, so dass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellte Selbstkontrahierung der Siegermächte nichtig ist.

Sehr schön vom Besatzungskonstrukt "BRD" das Deutsche Volk 1990 erneut und OHNE zeitliche Begrenzung zu VERKAUFEN !

Erkläre doch den Forenmitgliedern mal, was SONSTIGES VERMÖGEN alles bedeutet, Dr.jur.Schwarzkittel !!!

Wie möchtest du hier gegen gegenanlügen.........

maf2
11.09.2006, 09:27
Ich spreche nicht von 2005, sondern von 2010-2015.


Dann werden ohnehin deutsche Territorialpetitessen keine große Rolle mehr spielen. Du überschätzt die Bedeutung dieses Geredes.

KrascherHistory
11.09.2006, 09:27
Och joh...

Wie hoch war doch gleich die Wahlerwartung der NPD?

Wie intensiv ist doch gleich die Wahlfälschung der Etablierten hinsichtlich einer Wählerbeteiligung von unter 50 % ???......

maf2
11.09.2006, 09:33
Wie intensiv ist doch gleich die Wahlfälschung der Etablierten hinsichtlich einer Wählerbeteiligung von unter 50 % ???......

Der Vorwurf der "Wahlfälschung" bedarf noch der Begründung.

Würfelqualle
11.09.2006, 09:44
Dann werden ohnehin deutsche Territorialpetitessen keine große Rolle mehr spielen. Du überschätzt die Bedeutung dieses Geredes.


Wie gesagt, mit einem Regierungswechsel werden sich auch die politischen Interessen ändern. Aber zuerst müssen wir uns um innerdeutsche Probleme kümmern und dann werden außenpolitische Mißstände aus dem Wege geräumt.



Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
11.09.2006, 09:53
Der Vorwurf der "Wahlfälschung" bedarf noch der Begründung.

Na klar, Spitzbube !

Unrecht wird zu Recht durch ersitzen oder "abwarten".

Was braucht es da noch für Begründungen.....

Ich Burschen strickt euch das Recht eh nach gutdünken.....

maf2
11.09.2006, 11:07
Na klar, Spitzbube !
Unrecht wird zu Recht durch ersitzen oder "abwarten".
Was braucht es da noch für Begründungen.....
Ich Burschen strickt euch das Recht eh nach gutdünken.....

Die Behauptung "Unrecht" erfordert zweierlei: Erstens mußt du darlegen, daß anfänglich Unrecht geschen ist, zweitens, daß das auf heutige Zustände weiterwirkt.

Beides ist nicht ganz einfach.

KrascherHistory
11.09.2006, 11:11
Die Behauptung "Unrecht" erfordert zweierlei: Erstens mußt du darlegen, daß anfänglich Unrecht geschen ist, zweitens, daß das auf heutige Zustände weiterwirkt.

Beides ist nicht ganz einfach.

Wenn du entsprechende Artikel permanent ausläßt.

#885 bitte richtig lesen.

maf2
11.09.2006, 11:39
Wenn du entsprechende Artikel permanent ausläßt.
#885 bitte richtig lesen.

Längst geschehen. Ich verweise dazu auf die einschlägige Fachliteratur.

du sollst doch nicht immer nur Teredioten-Quatsch kopieren!

KrascherHistory
11.09.2006, 23:48
Was die DDR angeht, so hat sie eben in ihrer Geschichte verschiedene Positionen zur Sukzession zu Gesamtdeutschland eingenommen. Grundsätzlich ist es in der Kompetenz eines Staates, seine Identität oder Nachfolge zu einem anderen Staat zu beanspruchen, entscheidend ist dann, inwieweit andere Staaten dem folgen. Die DDR hat eine Eigenstaatlichkeit behauptet, die Bundesrepublik hat sich immer als Reorganisation deutscher Staatlichkeit verstanden - so wurde es auch in beiden Fällen von der Staatengemeinschaft akzeptiert.

"Friedensberhandlungen" mit den staaten, mit denen sich Deutschland 1945 im Krieg befand, sind überflüssig, denn entweder ist das alles mit dem 2+4-Vertrag geklärt, oder spätestens mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war der (nur noch formelle) Kriegszustand beendet.

Beides schließt nämlich einander aus. Bitte nachlesen: McNair, Castrén etc.


Die Friedenverträge hast du in #885 ja bereits überlesen.

Zum 1.Absatz:

Staatskompetenzen treffen für die beiden dt. Besatzungskonstrukte nicht zu
"Nachfolge" zu einem anderen Staat hängt nicht v. einer überwiegenden "Meinung" einer best. Anzahl anderer Staaten ab, sondern vom Völkerrecht.

Da das DR nach wie vor existiert, kann NIX mit ihm identisch sein.

AUch wenn du diesen Schwachsinn noch auf deinen Grabstein meißeln läßt.

Die DDR meint so, die BRD meint anders und die anderen Staaten sagtem: "Hm, na gut"

Das ist bei dir Völkerrecht ??

Niedlich !

Uki
12.09.2006, 14:14
mafs Antwort auf die Frage, ob er Deutscher sei:

Das auch, ja.

Kurz darauf:

Weder noch - nicht in Deutschland geboren, aufgewachsen nur zeitweise in (West)Deutschland, ebenso Studium mal hier, mal anderswo. Ich genieße deshalb das Privileg, das Reichsgerede aus verschiedenen Perspektiven betrachten zu können.

Häähh?Was denn jetzt?:confused:

Salazar
12.09.2006, 18:57
Na klar, Spitzbube !

Unrecht wird zu Recht durch ersitzen oder "abwarten".

Was braucht es da noch für Begründungen.....


Nette Formulierung :top:

KrascherHistory
12.09.2006, 19:15
Die Behauptung "Unrecht" erfordert zweierlei: Erstens mußt du darlegen, daß anfänglich Unrecht geschen ist, zweitens, daß das auf heutige Zustände weiterwirkt.

Beides ist nicht ganz einfach.

Die Abtretung, Enteignung, Loslösung, Annektierung, etc. der Ostgebiete sind Unrecht.

Zu keiner Zeit durch irgendetwas völkerrechtlich gedeckt.

Oder Art.in HLKO !

Wann hat welcher völkerrechtlich legitime Akt (nicht "Die Sieger haben mal gemeint...!) die Ostgebiete des Deutschen Reichs an irgendjemanden abgetreten ?

maf2
14.09.2006, 18:03
Die Friedenverträge hast du in #885 ja bereits überlesen.

Zum 1.Absatz:

Staatskompetenzen treffen für die beiden dt. Besatzungskonstrukte nicht zu

"Nachfolge" zu einem anderen Staat hängt nicht v. einer überwiegenden "Meinung" einer best. Anzahl anderer Staaten ab, sondern vom Völkerrecht.
Da das DR nach wie vor existiert, kann NIX mit ihm identisch sein.
AUch wenn du diesen Schwachsinn noch auf deinen Grabstein meißeln läßt.

Die DDR meint so, die BRD meint anders und die anderen Staaten sagtem: "Hm, na gut"

Das ist bei dir Völkerrecht ??

Niedlich !

Ja. Nennt sich Völkergewohnheitsrecht und ist eine der Rechtsquellen des Völkerrechts (Art.38 Abs.1 IGH-Statut).
Mit deinem Rumpelstilzchen-Tanz kommst du offensichtlich auch nicht weit.

maf2
14.09.2006, 18:04
mafs Antwort auf die Frage, ob er Deutscher sei:

Hier war von Staatsangehörigkeiten sie Rede.


Kurz darauf:
Häähh?Was denn jetzt?:confused:

Hier ging es offenbar um etwas anders.

KrascherHistory
15.09.2006, 00:05
Hier war von Staatsangehörigkeiten sie Rede.



Hier ging es offenbar um etwas anders.


Staatsangehörigkeit Deutsches Reich. Ganz einfach.

Steht sogar in den Geburtsurkunden und Pässen der Russlanddeutschen.

Was weiß Putin, was dir gänzlich unbekannt ist ? :))

maf2
15.09.2006, 07:36
Staatsangehörigkeit Deutsches Reich. Ganz einfach.
Staatsangehörigkeit deutsch. Wie international üblich.

Steht sogar in den Geburtsurkunden und Pässen der Russlanddeutschen.
Was weiß Putin, was dir gänzlich unbekannt ist ?

Vermutlich, was nationales russisches Recht über die Bezeichnung der einzelnen Volksgruppen bestimmt. Das hat dann eben auch nur Wirkung im innerstaatlichen Recht, keine völkerrechtliche Außenwirkung.

Oder: Wenn in russischen Ausweisen eine Staatsangehörigkeit "Disneyland" vermerkt wäre, würdest du das dann als Beleg für die Existenz dieses Staates akzeptieren?

KrascherHistory
15.09.2006, 09:55
Es gibt keine Staatsangehörigkeit "deutsch". Hat es NIE gegeben.
Schau gerne mal bei den Ösis nach:
Staatsangehörigkeit:" Österreich"

Beweis: Foto, www.teredo.cl 37 Punkte !(oder zählt der Beweis dann nicht..:)) )
=maf2]Staatsangehörigkeit deutsch. Wie international üblich.


Vermutlich, was nationales russisches Recht über die Bezeichnung der einzelnen Volksgruppen bestimmt. Das hat dann eben auch nur Wirkung im innerstaatlichen Recht, keine völkerrechtliche Außenwirkung.

Vermutlich ? Wieso sollte russ. Recht einen Einfluß auf eine Dt. Staatsangehörigkeit haben ? Nö, du !
Das macht der Putin schon völlig richtig ! Sonst mußt du dich bei ihm beschweren, das er das mit der Staatsangehörigkeit nicht so ganz verstanden hat !

Oder: Wenn in russischen Ausweisen eine Staatsangehörigkeit "Disneyland" vermerkt wäre, würdest du das dann als Beleg für die Existenz dieses Staates akzeptieren?

Nun steht aber "Deutsches Reich" in den Pässen und das Deutsche Reich ist Völkerrechtssubjekt ! Disneyland nicht ! Heb´dir deine Nebelgranaten für deine Putze auf.

maf2
15.09.2006, 12:05
Es gibt keine Staatsangehörigkeit "deutsch". Hat es NIE gegeben.
Schau gerne mal bei den Ösis nach:
Staatsangehörigkeit:" Österreich"

Beweis: Foto, www.teredo.cl 37 Punkte !(oder zählt der Beweis dann nicht..:)) )

Du mußt nicht beweisen, wie die Österreicher sich nennen. Die Staatsangehörigen der Französischen Republik nennen sich "Francais(e)". Und jetzt?

Selbstverständlich gibt es die deutsche Statsangehörigkeit. Wenn du mal woanders hinreisen möchtest, dann frag doch einfach mal den jeweils angetroffenen ausländischen Grenzbeamten.

Die Bezeichnung "Reichs-Staatsangehörigkeit" bzw. "Staatsangehörigkeit zum Bunde" hatte nur als innerstaatliche Abgrenzung gegenüber den Staatsangehörigkeiten der Bundesländer Bedeutung, und zwar zwischen 1867 und 1934.


=maf2]Staatsangehörigkeit deutsch. Wie international üblich.

Vermutlich, was nationales russisches Recht über die Bezeichnung der einzelnen Volksgruppen bestimmt. Das hat dann eben auch nur Wirkung im innerstaatlichen Recht, keine völkerrechtliche Außenwirkung.

Vermutlich ? Wieso sollte russ. Recht einen Einfluß auf eine Dt. Staatsangehörigkeit haben ? Nö, du !

Hat es ja eben nicht. Deshalb ist belanglos, was in russischen Ausweisen über die Volksgruppenzugehörigkeit zu lesen ist.


Das macht der Putin schon völlig richtig ! Sonst mußt du dich bei ihm beschweren, das er das mit der Staatsangehörigkeit nicht so ganz verstanden hat !

Warum sollte ich mich bei ihm beschweren? Du bist es, der behauptet, da bestünde irgendein Zusammenhang. Also welcher?


Oder: Wenn in russischen Ausweisen eine Staatsangehörigkeit "Disneyland" vermerkt wäre, würdest du das dann als Beleg für die Existenz dieses Staates akzeptieren?

Nun steht aber "Deutsches Reich" in den Pässen und das Deutsche Reich ist Völkerrechtssubjekt ! Disneyland nicht ! Heb´dir deine Nebelgranaten für deine Putze auf.

Es gibt kein international anerkanntes Reisedokument, in dem als Staatsangehörigkeit heute noch "Deutsches Reich" angegeben wäre.

Der Grund ist ganz einfach: Ein Reisepass dokumentiert gleichzeitig die Rückreisemöglichkeit des Inhabers (d.h. Rückübernahmeverpflichtung des ausstellenden Staates) auf das Staatsgebiet des Ausgabestaates. Wo soll das bei diesen Yps-Pässen sein?

Uki
15.09.2006, 14:15
Staatsangehörigkeit Deutsches Reich. Ganz einfach.

Steht sogar in den Geburtsurkunden und Pässen der Russlanddeutschen.

Was weiß Putin, was dir gänzlich unbekannt ist ? :))

Darum geht es in meiner Frage nicht. Es hat mich blos gewunder, dass er sich selbst widerspricht.

KrascherHistory
15.09.2006, 14:16
Darum geht es in meiner Frage nicht. Es hat mich blos gewunder, dass er sich selbst widerspricht.

Das kommt auch bei einem Dr. jur. des VS mal vor !

Lügen auf hohem Niveau. Aber dennoch nur Lügen !

MfG K

maf2
15.09.2006, 14:32
Darum geht es in meiner Frage nicht. Es hat mich blos gewunder, dass er sich selbst widerspricht.

Aus dem Kontext wurde nicht klar, daß dies kein Widerspruch ist. Meine Staatsangehörigkeit hat mit meinem Lebenslauf und meiner kulturellen Präsung wenig zu tun. Leute, die vom "Deutschsein" faseln, behaupten aber gerade das Gegenteil.

KrascherHistory
15.09.2006, 15:01
Aus dem Kontext wurde nicht klar, daß dies kein Widerspruch ist. Meine Staatsangehörigkeit hat mit meinem Lebenslauf und meiner kulturellen Präsung wenig zu tun. Leute, die vom "Deutschsein" faseln, behaupten aber gerade das Gegenteil.

Deine Staatsangehörigkeit ist nun mal Deutsches Reich.

Oder von welchen Grenzen wird in Art. 116 GG gesprochen ?

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Damit sind Polen - in den Grenzem vom 31.12.1937 geboren - Reichsdeutsche !

Was sagt StAG:
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bis 1999 war dort zu lesen:

Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
(RuStAG v.1913)

maf2
15.09.2006, 15:17
Deine Staatsangehörigkeit ist nun mal Deutsches Reich.

Wäre mir aufgefallen, da es die nicht gibt.


Oder von welchen Grenzen wird in Art. 116 GG gesprochen ?

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Schau an, Krascherlein, jetzt also auf einmal doch? Ich denke, die gibt's gar nicht?


oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

"Aufnahme finden" ist nicht "geboren werden". "Abkömmling" bezieht sich auf die Eigenschaft als Flüchtling oder Vertriebener.

Damit sind Polen - in den Grenzem vom 31.12.1937 geboren - Reichsdeutsche ![/QUOTE]

So ein Unsinn kommt dabei heraus, wenn man nicht vernünftig lesen gelernt hat.


Was sagt StAG:
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bis 1999 war dort zu lesen:

Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
(RuStAG v.1913)

Beides ist dasselbe.

KrascherHistory
15.09.2006, 15:34
Wäre mir aufgefallen, da es die nicht gibt.
Schau an, Krascherlein, jetzt also auf einmal doch? Ich denke, die gibt's gar nicht?
"Aufnahme finden" ist nicht "geboren werden". "Abkömmling" bezieht sich auf die Eigenschaft als Flüchtling oder Vertriebener.
Damit sind Polen - in den Grenzem vom 31.12.1937 geboren - Reichsdeutsche !
So ein Unsinn kommt dabei heraus, wenn man nicht vernünftig lesen gelernt hat.
Beides ist dasselbe.[/QUOTE]

Zitat von KrascherHistory
Was sagt StAG:
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Bis 1999 war dort zu lesen:
Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
(RuStAG v.1913)

Beides ist dasselbe.

Also besitzt du auch die unmittelbare Reichsangehörigkeit !

Vielen Dank maf/maf2 !

War ja echt eine schwierige Geburt mit dir.

maf2
15.09.2006, 15:37
Zitat von KrascherHistory
Was sagt StAG:
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Bis 1999 war dort zu lesen:
Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
(RuStAG v.1913)

Beides ist dasselbe.

Also besitzt du auch die unmittelbare Reichsangehörigkeit !

Vielen Dank maf/maf2 !

War ja echt eine schwierige Geburt mit dir.

Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit, auf die, wie du zitiert hast, in Art.116 Abs.1 GG bezug genommen wird. Diesen zutreffenden Sprachgebrauch gibt jetzt das StAG wieder.

KrascherHistory
15.09.2006, 15:44
Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit, auf die, wie du zitiert hast, in Art.116 Abs.1 GG bezug genommen wird. Diesen zutreffenden Sprachgebrauch gibt jetzt das StAG wieder.

Ich habe dich nur zitiert:

Beides ist dasselbe

Damit besitzt du die unmittelbare Reichsangehörigkeit.

Glückwunsch, Reichsdeutscher maf/maf2.

Keine Angst, ich sag deinem Chef nicht, das du hier so am losen bist !:]

maf2
15.09.2006, 15:53
Ich habe dich nur zitiert:

Beides ist dasselbe

[B]Damit besitzt du die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
Glückwunsch, Reichsdeutscher maf/maf2.
Keine Angst, ich sag deinem Chef nicht, das du hier so am losen bist !

Bundesdeutscher Krascher, wir unterscheiden uns hier in der Leseschwäche.

Ach ja: Kannst du diese homophile Farbgebung deiner Beiträge etwas zurückfahren?

KrascherHistory
15.09.2006, 15:56
Bundesdeutscher Krascher, wir unterscheiden uns hier in der Leseschwäche.

Ach ja: Kannst du diese homophile Farbgebung deiner Beiträge etwas zurückfahren?

Da die kriminellte Juristen-Bande allen 3 Gewalten ihren schwarzen Kittel bereits übergelegt hat, sollte für eine Interim-Zeit es etwas bunter sein.

Deine rot-grün Sehschwäche ist mir egal...

KrascherHistory
28.09.2006, 00:30
Selbst bei den Parteien war die illegale Abtretung mal Wahlkampfthema.

http://www.teredo.cl/Persoenliche%20Webseite-Dateien/image006.gif

Hat man wohl vergessen !

maf2
28.09.2006, 00:51
Selbst bei den Parteien war die illegale Abtretung mal Wahlkampfthema.
Richtig: "War".

KrascherHistory
28.09.2006, 12:49
Richtig: "War".

Niedlich, Rechtsverdreher.:))

maf2
28.09.2006, 13:11
Niedlich, Rechtsverdreher.
Man bezeichnet das als völkerrechtliches Effektivitätsprinzip. Auch die deutschen Parteien erwiesen sich dahingehend als lernfähig; bei manchen hat das schon Ende der sechziger Jahre gewirkt, andere brauchten dafür länger. Du wirst die Geschichte nicht ändern.

Apifera
28.09.2006, 13:25
Vielleicht ist mal jemandem aufgefallen, dass Deutschland gar nix abgetreten hat. Dies haben im August 1945 die Alliierten für Deutschland gemacht. Schaut mal im Potsdamer Abkommen nach.

Was Deutschland getan hat, war die Anerkennung der bestehenden Grenzen zwischen Deutschland und Polen. Mehr nicht.

Mark Mallokent
28.09.2006, 13:38
Vielleicht ist mal jemandem aufgefallen, dass Deutschland gar nix abgetreten hat. Dies haben im August 1945 die Alliierten für Deutschland gemacht. Schaut mal im Potsdamer Abkommen nach.

Was Deutschland getan hat, war die Anerkennung der bestehenden Grenzen zwischen Deutschland und Polen. Mehr nicht.
Du mußt Krascher verstehen. Der lebt noch im Jahr 1933. Als die Weimaer Verfassung noch galt. :smoke:

KrascherHistory
28.09.2006, 13:44
Vielleicht ist mal jemandem aufgefallen, dass Deutschland gar nix abgetreten hat. Dies haben im August 1945 die Alliierten für Deutschland gemacht. Schaut mal im Potsdamer Abkommen nach.

Was Deutschland getan hat, war die Anerkennung der bestehenden Grenzen zwischen Deutschland und Polen. Mehr nicht.

Darf ich demnächst auch dein Sparguthaben, Auto und Haus an einen Dritten abtreten ? Dolle Sache.

Was soll die Rechtsgrundlage bei fehlender debellatio gewesen sein ?

maf2
28.09.2006, 13:50
Darf ich demnächst auch dein Sparguthaben, Auto und Haus an einen Dritten abtreten ? Dolle Sache.
Was soll die Rechtsgrundlage bei fehlender debellatio gewesen sein ?
Völkerrecht ist nicht innerstaatliches Zivilrecht. Das lernt man nicht in Teredioten-Abendkursen.

Apifera
28.09.2006, 13:53
Wie wäre es damit:


Erklärung
in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik

[vom 5. Juni 1945]

.................

Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik werden später die Grenzen Deutschlands oder irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes, das gegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet, festlegen.

.....................


Der Sieger hat halt mal nach einem Krieg ein paar Rechte mehr als der Verlierer.

KrascherHistory
28.09.2006, 13:58
Völkerrecht ist nicht innerstaatliches Zivilrecht. Das lernt man nicht in Teredioten-Abendkursen.

Das beantwortet nicht die Frage hinsichtlich der "Legalität" der illegalen Abtretung.

maf2
28.09.2006, 14:04
Das beantwortet nicht die Frage hinsichtlich der "Legalität" der illegalen Abtretung.
Längst geschehen. Benutze bitte die Suchfunktion des Forums. Papageien sind unergiebige Gesprächspartner.

KrascherHistory
28.09.2006, 14:10
Wie wäre es damit:

Der Sieger hat halt mal nach einem Krieg ein paar Rechte mehr als der Verlierer.

Regierungsgewalt..... berechtigt wozu genau ?!

"...halt ein paar mehr Rechte.." begründet eine nach Völkerrecht (HLKO) illegale Abtretung genau wo ?

Hier mal der hist.rechtl. Hintergrund:

Per Mai 1945 erfolgte eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:

"Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“
Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (fälschlich "Potsdamer Abkommen" genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat "Deutsches Reich" nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Artikel VII 9. (e) lautet:

"Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Das heißt also, das Deutsche Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsfähige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegermächten keinen Friedensvertrag schließen.

Die Bevölkerung und das Heer des Deutschen Reiches hatte den Anweisungen der Alliierten zu folgen, die im Übrigen verpflichtet waren nach Art. 43 der HLKO, neben der Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sich nach Möglichkeit auch nach den Gesetzen des Deutschen Reiches - soweit möglich - und im besonderen der Haager Landkriegsordnung zu verhalten.

Und in den Landesgesetzen - einschließlich der Weimarer Verfassung, als Spitze der Rechtshierarchie - steht nachweislich nix von einer möglichen Abtretung durch wen auch immer.

Oder ist mir hier ein Volksentscheid aller Deutschen entgangen....?

KrascherHistory
28.09.2006, 14:11
Längst geschehen. Benutze bitte die Suchfunktion des Forums. Papageien sind unergiebige Gesprächspartner.

Genau maf maf maf maf........

maf2
28.09.2006, 14:14
Regierungsgewalt..... berechtigt wozu genau ?!

"...halt ein paar mehr Rechte.." begründet eine nach Völkerrecht (HLKO) illegale Abtretung genau wo ?
Die Besetzung Deutschlands nach Ende des WK II war kein Anwendungsfall der HLKO, aber das habe ich schonmal hier irgendwo geschrieben.

maf2
28.09.2006, 14:15
Genau maf maf maf maf........
Kommt noch ein Argument oder wolltest du dich einfach nur mal etwas ausbellen?

KrascherHistory
28.09.2006, 14:18
Die Besetzung Deutschlands nach Ende des WK II war kein Anwendungsfall der HLKO, aber das habe ich schonmal hier irgendwo geschrieben.

Ach so. Die Besetzung Dtl. erfolgte außerhalb des Völkerrechts....:))

Jetzt wird´s klar.

Apifera
28.09.2006, 14:22
Ach so. Die Besetzung Dtl. erfolgte außerhalb des Völkerrechts....:))

Jetzt wird´s klar.

Nein,
die deutsche Führung stellte sich während des Krieges außerhalb des Völkerrechts.

KrascherHistory
28.09.2006, 14:23
Die Besetzung Deutschlands nach Ende des WK II war kein Anwendungsfall der HLKO, aber das habe ich schonmal hier irgendwo geschrieben.

Irgendwo hast schon mal was runtergelogen, richtig.

#925 bitte ganz lesen und verstehen.

maf2
28.09.2006, 14:28
Ach so. Die Besetzung Dtl. erfolgte außerhalb des Völkerrechts....
Jetzt wird´s klar.
In Ergänzung dazu: Nein, die Besetzung Deutschlands war eine Interventionsbesetzung. Das Völkervertragsrecht ist eine fragmentarische Rechtsordnung, die manche Dinge regelt, aber viele auch nicht. Deshalb ist die HLKO die falsche Baustelle.

Mal davon abgesehen: Es ist sehr unpassend, sich von deutscher Seite über solcherlei Fragen zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

Deutschland unter NS-Herrschaft hat sich während des Krieges einen feuchten Wertstoff um das Völkerrecht geschert. Im Völkerrecht nennt man das "estoppel principle", im innerstaatlichen Zivilrecht "venire contra factum proprium" - will sagen, daß ein Staat sich durch sein Vorverhalten in Gegensatz zu der in Anspruch genommenen Norm gesetzt hat. Ist also nicht.

maf2
28.09.2006, 14:33
Irgendwo hast schon mal was runtergelogen, richtig.
#925 bitte ganz lesen und verstehen.
Längst geschehen, ist allerdings nur in einem Teredioten-Universum sinnvoll.

KrascherHistory
28.09.2006, 14:35
In Ergänzung dazu: Nein, die Besetzung Deutschlands war eine Interventionsbesetzung. Das Völkervertragsrecht ist eine fragmentarische Rechtsordnung, die manche Dinge regelt, aber viele auch nicht. Deshalb ist die HLKO die falsche Baustelle.

Mal davon abgesehen: Es ist sehr unpassend, sich von deutscher Seite über solcherlei Fragen zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

Deutschland unter NS-Herrschaft hat sich während des Krieges einen feuchten Wertstoff um das Völkerrecht geschert. Im Völkerrecht nennt man das "estoppel principle", im innerstaatlichen Zivilrecht "venire contra factum proprium" - will sagen, daß ein Staat sich durch sein Vorverhalten in Gegensatz zu der in Anspruch genommenen Norm gesetzt hat. Ist also nicht.

Typisch Rechtsverdreher.

Gleiches mit gleichem vergelten. Paßt schon.

Wozu also noch die "Theater-Gerichte" in der OMF-brD ?

Einen vermeintlichen Mörder gleich erschießen. Spart Zeit und Geld.

Verfassungshochverräter, wie "unsere BRD-Juristen" gleich an die Wand stellen. Die Weim.Verf. hat da ja den SPielraum bis Todesstrafe vorgesehen.

Wollen wir gleich eine Hetzjagd beginnen oder hättest du lieber einen fairen Prozeß vor einem gesetzlichen (!) Richter, der auf Zeit gewählt ist ?

Darfst es dir gerne aussuchen !

KrascherHistory
28.09.2006, 14:38
Längst geschehen, ist allerdings nur in einem Teredioten-Universum sinnvoll.

SHAEF-Gesetze, Londonder Konferenz, HLKO.....usw.

Stimmt, alles "Erfindungen" von den "Reichsidioten"....:))

SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.

Artikel VII 9. (e) lautet:

"Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

SHAEF-Gesetz Nr. 52: EINE ERFINDUNG VON WWW.TEREDO.CL ???

Ich bin ganz Ohr, Rechtsverdreher !

maf2
28.09.2006, 14:44
SHAEF-Gesetze, Londonder Konferenz, HLKO.....usw.
Stimmt, alles "Erfindungen" von den "Reichsidioten"....
SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.
Artikel VII 9. (e) lautet:
chland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
SHAEF-Gesetz Nr. 52: EINE ERFINDUNG VON WWW.TEREDO.CL ???
Ich bin ganz Ohr, Rechtsverdreher !
Ein Kontrollratsgesetz, wenn schon, und ob es noch weiterhin gilt, bemißt sich nach dem 2+4-Vertrag. Danach nur noch modifiziert.
Ach ja: Es ist etwas mühsam, deine eigenwilligen Formatierungen aus deinen Texten zu entfernen. Laß das doch bitte in Zukunft sein.

KrascherHistory
28.09.2006, 14:49
Ein Kontrollratsgesetz, wenn schon, und ob es noch weiterhin gilt, bemißt sich nach dem 2+4-Vertrag. Danach nur noch modifiziert.
Ach ja: Es ist etwas mühsam. deine eigenwilligen Formatierungen aus deinen Texten zu entfernen. Laß das doch bitte in Zukunft sein.

Ich nehme keine überflüssigen "Bittgesuche" von Verbrechern entgegen.

Das raffen die Schwarzkittel "hinterher" auch nicht, wenn vergeblich versucht wurde, das Recht zu beugen.

Dem "Schwachkopf" wird dann noch ein langes Leben gewünscht. Nicht das uns der Sack vorher noch wegstirbt ! Wäre schade drum.

Deswegen für alle "Juristen" der OMF-brD: bleibt bloß gesund und munter. Damit ihr alle dran kommt ! :]

KrascherHistory
28.09.2006, 14:50
Ein Kontrollratsgesetz, wenn schon, und ob es noch weiterhin gilt, bemißt sich nach dem 2+4-Vertrag. Danach nur noch modifiziert.
Ach ja: Es ist etwas mühsam, deine eigenwilligen Formatierungen aus deinen Texten zu entfernen. Laß das doch bitte in Zukunft sein.

Es bemißt sich nach dem 4+2Vertrag ? Niedlich, wie das denn....

maf2
28.09.2006, 15:00
Ist das Juristen-Pack schon so verblödet, dass es mit einer Nummer mehr anfangen kann, als mit einem Namen....?! Dolle Sache. Nerv ruhig weiter, Schwarzkittel. Ist dein Kittel noch aus Wolle, oder hast du ihn widerrechtlich schon gegen einen aus Samt oder gar Seide eingetauscht...
Nichts von beidem, da ich kein Anwalt bin, aber deinen ominösen OLG-Richter hätte ich beim Deutschen Juristentag treffen können, wenn du mir etwas früher dessen Koordinaten gegeben hättest.

KrascherHistory
28.09.2006, 15:02
Nichts von beidem, da ich kein Anwalt bin, aber deinen ominösen OLG-Richter hätte ich beim Deutschen Juristentag treffen können, wenn du mir etwas früher dessen Koordinaten gegeben hättest.

Sorry, du. Natürlich hätte ich dich sofort informiert. Reiche doch kurz noch deine Adresse rein, dann gibt es noch ein bischen Infomaterial. Ggf. auch Namen von besagten OLG-Richter !

Würfelqualle
12.10.2006, 07:48
1990 boten angeblich die Russen den Deutschen die Ostgebiete für 40 Milliarden DM an. Es klang aber nicht klar heraus, ob es sich nur um Nord Ostpreußen, oder um die gesamten ehm. deutschen Ostgebiete handelte. Hauptgegner dieser Sache war die USA, deshalb kam es wohl nicht zu dieser Aktion.




Gruss vonne Würfelqualle

sunbeam
12.10.2006, 08:07
1990 boten angeblich die Russen den Deutschen die Ostgebiete für 40 Milliarden DM an. Es klang aber nicht klar heraus, ob es sich nur um Nord Ostpreußen, oder um die gesamten ehm. deutschen Ostgebiete handelte. Hauptgegner dieser Sache war die USA, deshalb kam es wohl nicht zu dieser Aktion.




Gruss vonne Würfelqualle

Mal ganz blöd gefragt, welche Ostgebiete? Sollten denn nicht die Polen eher die Verkäufer dieses Deals gewesen sein???

Würfelqualle
12.10.2006, 08:52
Mal ganz blöd gefragt, welche Ostgebiete? Sollten denn nicht die Polen eher die Verkäufer dieses Deals gewesen sein???

Man Sunbeam, provozier doch bitte wo anders. Bis 1991 ( Nachbarschaftsvertrag ) konnte Polen gar nicht als " Verkäufer " auftreten. Weil bis zu diesem Zeitpunkt Polen nur Verwalter der deutschen Ostgebiete war. Ist der Verwalter von Eigentum, der Besitzer ?

:rolleyes:


Gruss vonne Würfelqualle

Quo vadis
12.10.2006, 08:55
Hallo Würfel,

schön dass du wieder da bist.;)

sunbeam
12.10.2006, 08:57
Man Sunbeam, provozier doch bitte wo anders. Bis 1991 ( Nachbarschaftsvertrag ) konnte Polen gar nicht als " Verkäufer " auftreten. Weil bis zu diesem Zeitpunkt Polen nur Verwalter der deutschen Ostgebiete war. Ist der Verwalter von Eigentum, der Besitzer ?

:rolleyes:


Gruss vonne Würfelqualle

Entschuldige bitte, ich kenne mich in int. Recht leider nicht so gut aus wie der Rest der User hier!

Also, man bot D. Teile Polens an, und was wäre passiert hätte D. diesem Deal zugestimmt? Was hätte Polen gemacht? 14 Tage Räumungsfrist erbeten?

Würfelqualle
12.10.2006, 09:35
Entschuldige bitte, ich kenne mich in int. Recht leider nicht so gut aus wie der Rest der User hier!

Also, man bot D. Teile Polens an, und was wäre passiert hätte D. diesem Deal zugestimmt? Was hätte Polen gemacht? 14 Tage Räumungsfrist erbeten?


Teile Polens ? Die deutschen Ostgebiete waren 1990 gerade mal 45 Jahre unter polnischer Verwaltung. Eine Räumungsfrist von 14 Tagen wären für die deutschen Ostgebiete im Umfang von 115.000 km², etwas unrealistisch. Aber schrittweise, über Jahre gesehen, realistisch. Man hätte die deutschen Ostgebiete Schritt für Schritt aufgebaut. Angefangen mit Westbrandenburg, dann Hinterpommern, Schlesien und zum Schluss Süd Ostpreußen.

Woher das Geld dafür nehmen ?

Man hätte ab einem bestimmten Stichtag, Ausländern keine finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe, Kindergeld) mehr gezahlt. Da würden jährlich Milliarden zusammen kommen, die für den Aufbau der deutschen Ostgebiete benötigt worden wären.



Gruss vonne Würfelqualle

sunbeam
12.10.2006, 09:41
Teile Polens ? Die deutschen Ostgebiete waren 1990 gerade mal 45 Jahre unter polnischer Verwaltung. Eine Räumungsfrist von 14 Tagen wären für die deutschen Ostgebiete im Umfang von 115.000 km², etwas unrealistisch. Aber schrittweise, über Jahre gesehen, realistisch. Man hätte die deutschen Ostgebiete Schritt für Schritt aufgebaut. Angefangen mit Westbrandenburg, dann Hinterpommern, Schlesien und zum Schluss Süd Ostpreußen.

Woher das Geld dafür nehmen ?

Man hätte ab einem bestimmten Stichtag, Ausländern keine finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe, Kindergeld) mehr gezahlt. Da würden jährlich Milliarden zusammen kommen, die für den Aufbau der deutschen Ostgebiete benötigt worden wären.



Gruss vonne Würfelqualle


Warum hat man für die Sanierung der ehem. DDR nicht Deinen glorreichen Finanzplan angewendet? Und warum sollte die USA damals dagegen gewesen sein, immerhin hätte so die NATO frühzeitig ihren Einflußbereich tief ins ehem. Warschauer Pakt Gebiet ausdehnen können?

Würfelqualle
12.10.2006, 10:09
Warum hat man für die Sanierung der ehem. DDR nicht Deinen glorreichen Finanzplan angewendet?



Weil es für unsere Politiker wichtiger war, Millionen Ausländer durchzufüttern, als diese Gelder lieber in den Aufbau Mitteldeutschlands zu stecken.



Und warum sollte die USA damals dagegen gewesen sein, immerhin hätte so die NATO frühzeitig ihren Einflußbereich tief ins ehem. Warschauer Pakt Gebiet ausdehnen können?



Die Amerikaner wussten, dass sie bei einer Teilwiedervereinigung abziehen mussten und so auch nichts mehr in der BRD entscheiden könnten.

Die USA haben damals die BRD gezwungen, für immer auf die deutschen Ostgebiete zu verzichten, nur so konnte die " Teilwiedervereinigung " vollzogen werden. Aber angeblich verzichteten die deutsche Regierung selbst auf die deutschen Ostgebiete. Genscher flehte die Alliierten an, die Oder Neisse Grenze stehen zu lassen. Ob es stimmt, keine Ahnung. Nach den 2+4 Verträgen waren die Deutschen noch schlau und wir hatten zu Polen noch unverletzliche Grenzen. Aber schon 1 Jahr später beim Nachbarschaftsvertrag mit Polen, hatten wir unantastbare Grenzen zu Polen. Was das bedeutet, muss ich dir nicht erklären, oder ? Aber warum innerhalb eines Jahres dieser gewaltige Sinneswandel ?


Gruss vonne Würfelqualle

sunbeam
12.10.2006, 10:50
Weil es für unsere Politiker wichtiger war, Millionen Ausländer durchzufüttern, als diese Gelder lieber in den Aufbau Mitteldeutschlands zu stecken.


Die Amerikaner wussten, dass sie bei einer Teilwiedervereinigung abziehen mussten und so auch nichts mehr in der BRD entscheiden könnten.

Die USA haben damals die BRD gezwungen, für immer auf die deutschen Ostgebiete zu verzichten, nur so konnte die " Teilwiedervereinigung " vollzogen werden. Aber angeblich verzichteten die deutsche Regierung selbst auf die deutschen Ostgebiete. Genscher flehte die Alliierten an, die Oder Neisse Grenze stehen zu lassen. Ob es stimmt, keine Ahnung. Nach den 2+4 Verträgen waren die Deutschen noch schlau und wir hatten zu Polen noch unverletzliche Grenzen. Aber schon 1 Jahr später beim Nachbarschaftsvertrag mit Polen, hatten wir unantastbare Grenzen zu Polen. Was das bedeutet, muss ich dir nicht erklären, oder ? Aber warum innerhalb eines Jahres dieser gewaltige Sinneswandel ?


Gruss vonne Würfelqualle

Doch, Du sollst mir das schon erklären da mich diese Materie bislang nicht beschäftigt hat! Was bedeutet es, von "unverletzlich" zu "unantastbar"? Warum wollen wir überhaupt die Ostgebiete zurück, ich meine, wie haben schon jetzt zuviel am Bein mit der ehem. DDR, wie es wohl wäre wenn wir noch den Polenlandstrich dazubekommen hätten, ich darf mir das gar nicht ausmalen!

Manitu
12.10.2006, 13:40
Würfelqualle- Du kommst mir manchmal vor, wie jemand aus dem Kindergarten. Entschuldige bitte, aber wenn ich mir diesen gehäuften Haufen Unsinn durchlese, muss ich das erst mal loswerden.

KrascherHistory
12.10.2006, 19:18
1990 boten angeblich die Russen den Deutschen die Ostgebiete für 40 Milliarden DM an. Es klang aber nicht klar heraus, ob es sich nur um Nord Ostpreußen, oder um die gesamten ehm. deutschen Ostgebiete handelte. Hauptgegner dieser Sache war die USA, deshalb kam es wohl nicht zu dieser Aktion.




Gruss vonne Würfelqualle

Die Russen haben 1952 Österreicht "entlassen" und hatten selbiges mit D vor.

Da "kam" plötzlich der kalte Krieg, denn ein Friedensvertrag wäre echt doof.

1990 hat man diesen erneut umschifft, denn ein souveränes Dtl. können die USA wirklich nicht gebrauchen.

MfG K

maf2
12.10.2006, 20:02
Die Russen haben 1952 Österreicht "entlassen" und hatten selbiges mit D vor.
Da "kam" plötzlich der kalte Krieg, denn ein Friedensvertrag wäre echt doof.
1990 hat man diesen erneut umschifft, denn ein souveränes Dtl. können die USA wirklich nicht gebrauchen.
Ach ja, Krascherles historischer Überblick...

Mit dem Warschauer Vertrag hatte Deutschland die Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze bestätigt. Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag gab es also dahingehend keine wesentlich neuen Gesichtspunkte mehr zu regeln, sondern einfach nur den ohnehin bestehenden Zustand anzuerkennen.

Die Idee einer Gebietsübertragung diesen Ausmasses nach 45 Jahren ist ohnehin offensichtlich hirnrissig.

Uki
12.10.2006, 20:53
. Angefangen mit Westbrandenburg, dann Hinterpommern, Schlesien und zum Schluss Süd Ostpreußen.

Woher das Geld dafür nehmen ?



Du meinst Ostbrandenburg. ;)
Wieso es nicht dazu kam? Ist doch klar, ein paar Staaten hatten mal wieder Angst vor einem zu starken Deutschland. Es sollte immer relativ schwach bleiben. Deswegen ist auch Österreich ein eigener Staat. Die Franzosen hatten ja schon bei der Wiedervereinigung mit der DDR Angst um eine deutsche Vorherrschaft in Europa, ähnlich wie bei der Gründung des Kaiserreichs.

Stellt euch mal England und Frankreich vor wenn am Anfang der 90er ein Deutscher Staat entstanden wäre, der sich auch den folgenden gebieten zusammensetzt: Deutschland (BRD) + Ostgebiete(oder große Teile davon) + Österreich. Dieser Staat würde Europa total dominieren. Es hätte eine risiege Bevölkreung(was mit den Polen passiert weiß Würfelqualle zwar nicht*gg*) und das größte Staatsgebiet Europas(außer Russland).


Ps: Würfelqualle, wie ich es schon erwähnte, wie soll denn dein Plan aussehen? Was soll den mit den Polen passieren? Oder rufst du zu einer 2. Deutschen Ostsiedelung auf, wie sie im Mittelalter geschah und einige Jahrhunderte dauerte. :D :D

Uki
12.10.2006, 20:56
Die Idee einer Gebietsübertragung diesen Ausmasses nach 45 Jahren ist ohnehin offensichtlich hirnrissig.

Stimmt, wieso haben wir un die Russen den Polen eigentlich mehrmals ihr Gebiet zurückgegeben? Ich glaub 1918 warens 103 Jahre und davor existierte zu Napoleons Zeiten nur ein winziger polnischer Staat.

maf2
12.10.2006, 22:32
Stimmt, wieso haben wir un die Russen den Polen eigentlich mehrmals ihr Gebiet zurückgegeben? Ich glaub 1918 warens 103 Jahre und davor existierte zu Napoleons Zeiten nur ein winziger polnischer Staat.
Seit 1815 bestand mit Kongresspolen ein polnisches Staatswesen weiter, das monarchisch durch Personalunion mit Rußland verbunden war.

"Zurückgegeben" haben zunächst die Russen im Friedensvertrag von Brest-Litowsk einen Großteil des Gebietes früherer polnischer Staatlichkeit, und zwar deshalb, weil ihnen unter deutschem Druck und revolutionärer Wirren nicht viele andere Möglichkeiten blieben. Weitere Gebietszuwächse des wiedererstandenen Polens kamen durch den Friedensvertrag von Versailles und die nachfolgenden Kriegsereignisse zustande.

KrascherHistory
13.10.2006, 11:12
Ach ja, Krascherles historischer Überblick...

Mit dem Warschauer Vertrag hatte Deutschland die Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze bestätigt. Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag gab es also dahingehend keine wesentlich neuen Gesichtspunkte mehr zu regeln, sondern einfach nur den ohnehin bestehenden Zustand anzuerkennen.

Die Idee einer Gebietsübertragung diesen Ausmasses nach 45 Jahren ist ohnehin offensichtlich hirnrissig.

Das Besatzungskonstrukt "BRD" hatte keine Verfügung über Gebiete des DR. Weder jur. noch tatsächlich.

Die Staatsgewalt "Weimarer Verfassung" oder int. Völkerrecht sieht keine Gebietsabtretungen vor.

Pfiffikus
13.10.2006, 11:14
Man kann doch nicht einen halben Kontinent unter Wasser setzten
und dann nach der Kapitulation so tun, als ob nichts geschehen wäre.

Deutschland war am Ausbruch des ersten WK mitschuldig, nicht mehr und nicht weniger.
Und am zweiten WK trug das nationalsozialistische Deutschland die Hauptschuld.

Diese ewigen Diskussionen um die ehemaligen deutschen Ostgebiete halte ich für absolut unnötig.
Man sollte sich dafür mehr für die Deutsche Bevölkerung im heutigen Polen stark machen.
Zweisprachige Schulen, Zweisprachige Ortstafeln, Deutsch als zweite Amtssprache etc.

KrascherHistory
13.10.2006, 11:15
Du meinst Ostbrandenburg. ;)
Wieso es nicht dazu kam? Ist doch klar, ein paar Staaten hatten mal wieder Angst vor einem zu starken Deutschland. Es sollte immer relativ schwach bleiben. Deswegen ist auch Österreich ein eigener Staat. Die Franzosen hatten ja schon bei der Wiedervereinigung mit der DDR Angst um eine deutsche Vorherrschaft in Europa, ähnlich wie bei der Gründung des Kaiserreichs.

Stellt euch mal England und Frankreich vor wenn am Anfang der 90er ein Deutscher Staat entstanden wäre, der sich auch den folgenden gebieten zusammensetzt: Deutschland (BRD) + Ostgebiete(oder große Teile davon) + Österreich. Dieser Staat würde Europa total dominieren. Es hätte eine risiege Bevölkreung(was mit den Polen passiert weiß Würfelqualle zwar nicht*gg*) und das größte Staatsgebiet Europas(außer Russland).


Ps: Würfelqualle, wie ich es schon erwähnte, wie soll denn dein Plan aussehen? Was soll den mit den Polen passieren? Oder rufst du zu einer 2. Deutschen Ostsiedelung auf, wie sie im Mittelalter geschah und einige Jahrhunderte dauerte. :D :D

Es geht hier nicht um eine befürchtete Dominanz, sondern um die Verhinderung eines Friedensvertrages für Deutschland. Das hätte sofort die EU gesprengt usw.....

Polen erhält seine "verlorenen" Ostgebiete v. den Russen. Letztendlich ist das aber egal, weil es hier um die dt. Ostgebiete geht. Nix anderes.

MfG K

KrascherHistory
13.10.2006, 11:20
Man kann doch nicht einen halben Kontinent unter Wasser setzten
und dann nach der Kapitulation so tun, als ob nichts geschehen wäre.

Deutschland war am Ausbruch des ersten WK mitschuldig, nicht mehr und nicht weniger.
Und am zweiten WK trug das nationalsozialistische Deutschland die Hauptschuld.

Diese ewigen Diskussionen um die ehemaligen deutschen Ostgebiete halte ich für absolut unnötig.
Man sollte sich dafür mehr für die Deutsche Bevölkerung im heutigen Polen stark machen.
Zweisprachige Schulen, Zweisprachige Ortstafeln, Deutsch als zweite Amtssprache etc.

Die Ostgebiete sind nicht Gegenstand einer fiktiven Diskussion, sondern Gegenstand des Völkerrechts.

Nach int. Völkerkriegsrecht (HLKO) sind Abtretungen nicht möglich. Nur ein Souverän wäre dazu in der Lage. Keine Alliierten.

Dagegen haben sie sich auch entsprechend SHAEF-Gesetz Nr. 52, VII, Abs.9 (e)
ausgesprochen. Deutschland bedeutet in den Grenzen vom 31.12.1937. Es sei denn, du belegst Gegenteiliges.

MfG K

reinhard
13.10.2006, 11:26
Es sei denn, du belegst Gegenteiliges.

Die Realität ist für dich vermutlich ohne Bedeutung, oder? Du kannst dich vom Gegenteil des Unsinns, den du hier verbreitest, selbst überzeugen: Fahre mit einem PKW von Berlin nach Warschau.

KrascherHistory
13.10.2006, 11:35
Die Realität ist für dich vermutlich ohne Bedeutung, oder? Du kannst dich vom Gegenteil des Unsinns, den du hier verbreitest, selbst überzeugen: Fahre mit einem PKW von Berlin nach Warschau.

Ach herrjeh.

Ab wann wird denn Unrecht zu Recht ?

Welches Verfallsdatum hat ein Gesetz ?

Wenn ich es seit 30 Jahren gewohnt bin Handtaschen zu klauen, wird das jetzt legitim ? Oder erst nach 61 Jahren ? Oder vielleicht gar nicht ?

MfG K

Pfiffikus
13.10.2006, 11:53
Die Ostgebiete sind nicht Gegenstand einer fiktiven Diskussion, sondern Gegenstand des Völkerrechts.

Nach int. Völkerkriegsrecht (HLKO) sind Abtretungen nicht möglich. Nur ein Souverän wäre dazu in der Lage. Keine Alliierten.

Dagegen haben sie sich auch entsprechend SHAEF-Gesetz Nr. 52, VII, Abs.9 (e)
ausgesprochen. Deutschland bedeutet in den Grenzen vom 31.12.1937. Es sei denn, du belegst Gegenteiliges.

MfG KDie Menschenrechte wurden auch von nahezu allen Staaten unterzeichnet, aber nur die wenigsten halten sich auch daran.
Welcher Staat gewährt seiner ethnischen Volksgruppe/Minderheit Selbstbestimmung? Keiner!

KrascherHistory
13.10.2006, 11:58
Die Menschenrechte wurden auch von nahezu allen Staaten unterzeichnet, aber nur die wenigsten halten sich auch daran.
Welcher Staat gewährt seiner ethnischen Volksgruppe/Minderheit Selbstbestimmung? Keiner!

Für die dän. Minderheit in Schleswig Holstein gilt sogar die 5 % Hürde nicht.

Du baust hier aber einen Nebenstrang auf. Das ist nicht das Thema.

Wir bewerten hier nicht Menschenrechte, sondern Völkerrecht, Kriegsrecht, Kriegsvölkerrecht, usw.

MfG K

reinhard
13.10.2006, 12:20
Ach herrjeh.

Ab wann wird denn Unrecht zu Recht ?

Welches Verfallsdatum hat ein Gesetz ?

Wenn ich es seit 30 Jahren gewohnt bin Handtaschen zu klauen, wird das jetzt legitim ? Oder erst nach 61 Jahren ? Oder vielleicht gar nicht ?

MfG K

Entschuldige bitte, dass ich dich mit der Realität nerve. Du darfst natürlich gerne bei deinen unsinnigen Behauptungen ohne jeden Beleg bleiben. Natürlich ist der Raub von Handtaschen legal, wenn du das sagst, und die Grenze zwischen Deutschland und Polen existiert nicht.

Ich träume nur davon, dass Handtaschendiebe bestraft werden und die Grenze seit langem entlang von Oder und Neiße läuft. Aber das bilde ich mir sicherlich nur ein.

KrascherHistory
13.10.2006, 12:38
Entschuldige bitte, dass ich dich mit der Realität nerve. Du darfst natürlich gerne bei deinen unsinnigen Behauptungen ohne jeden Beleg bleiben. Natürlich ist der Raub von Handtaschen legal, wenn du das sagst, und die Grenze zwischen Deutschland und Polen existiert nicht.

Ich träume nur davon, dass Handtaschendiebe bestraft werden und die Grenze seit langem entlang von Oder und Neiße läuft. Aber das bilde ich mir sicherlich nur ein.

Mußt keine Wortverdrehspielchen betreiben.

Unrecht bleibt Unrecht. Auch eine illegale Gebietsabtretung bleibt eine solche.

Das haben selbst die Parteien bis in die 50er und 60er auf ihren Wahlplakaten deklariert.

Wdh.: wird Unrecht durch "aussitzen" zu Recht ?

Welche Rechtsnorm gäbe es dafür ? KEINE !! MfG K

reinhard
13.10.2006, 12:52
Oh! Du bist schon in den 60er Jahren angekommen? Ich dachte, du wärst noch auf dem Stand von 1937.

Dann gucke ich später mal wieder ins Forum. Vielleicht kommst du ja irgendwann 2006 an.

Im Jahre 2006 verläuft die anerkannte Grenze entlang der Oder und Neiße, und alles ist rechtlich geklärt. Aber nimm dir dafür so viel Zeit, wie du brauchst. Die Realität kommt auch ohne dich klar.

KrascherHistory
13.10.2006, 12:55
Oh! Du bist schon in den 60er Jahren angekommen? Ich dachte, du wärst noch auf dem Stand von 1937.

Dann gucke ich später mal wieder ins Forum. Vielleicht kommst du ja irgendwann 2006 an.

Im Jahre 2006 verläuft die anerkannte Grenze entlang der Oder und Neiße, und alles ist rechtlich geklärt. Aber nimm dir dafür so viel Zeit, wie du brauchst. Die Realität kommt auch ohne dich klar.

Das stoische Wiederholen sinnloser Phrasen ersetzt kein Argument.

Wenn Parteien noch in den 60er festgestellt haben das es das "Ganze Deutschland" sein soll, was hat sich den zwischenzeitig völkerrechtlich geändert ?

Mir ist da nix bekannt. Deswegen freue ich mich auf deine neue Völkerrechtsenzyklopädie....

MfG K

maf2
13.10.2006, 13:57
Das Besatzungskonstrukt "BRD" hatte keine Verfügung über Gebiete des DR. Weder jur. noch tatsächlich.
Da sie das frühere Deutsche Reich ist, warum nicht?


Die Staatsgewalt "Weimarer Verfassung" oder int. Völkerrecht sieht keine Gebietsabtretungen vor.
Die Weimarer Verfassung war keine Staatsgewalt, sondern die Verfassung des Deutschen Reiches, wie sich Deutschland damals nannte. Man merkt, daß du mit der Begriffswelt des Staats- und Völkerrechts deine Schwierigkeiten hast.

Natürlich kennt das Völkerrecht Gebietsabtretungen. Was glaubst du, wie sonst Veränderungen im Gebietsbestand eines Staates entstehen?

maf2
13.10.2006, 14:02
Ach herrjeh.
Ab wann wird denn Unrecht zu Recht ?
Welches Verfallsdatum hat ein Gesetz ?

Dann ist ja jetzt alles in Ordnung, denn die Oder-Neiße-Grenze entspricht so ziemlich der Ostgrenze des Ostfränkischen Reiches nach dem Vertrag von Verdun aus dem Jahre 843. Oder meinst du, die danach gewaltsam eroberten Ostgebiete seien rechtmäßig erworben worden? Na bitte - "ab wann wird Unrecht zu Recht"?

Gesetze haben nur dann ein Verfallsdatum, wenn es ausdrücklich drinsteht. Das verhindert nicht, daß Gesetze obsolet werden oder, wie bei deinen Beispielen, einfach nicht anwendbar sind, weil die Voraussetzungen dafür fehlen.

maf2
13.10.2006, 14:06
Das stoische Wiederholen sinnloser Phrasen ersetzt kein Argument.
Wer schreibt das doch gleich?


Wenn Parteien noch in den 60er festgestellt haben das es das "Ganze Deutschland" sein soll, was hat sich den zwischenzeitig völkerrechtlich geändert ?
Z.B. die Verträge von Moskau und Warschau, der 2+4-Vertrag etc.

Völkerrecht wird von den Staaten gemacht, deren Gemeinschaft es organisiert. Genau das ist in der Nachkriegszeit geschehen.


Mir ist da nix bekannt. Deswegen freue ich mich auf deine neue Völkerrechtsenzyklopädie....

Dir ist sehr wenig bekannt. Bevor du dich auf Nachschlagewerke zum Völkerrecht stürzt, deren Inhalt du ohnehin nicht verstehen würdest, versuche es mit einem Einführungslehrbuch.

KrascherHistory
13.10.2006, 16:33
Da sie das frühere Deutsche Reich ist, warum nicht?


Die Weimarer Verfassung war keine Staatsgewalt, sondern die Verfassung des Deutschen Reiches, wie sich Deutschland damals nannte. Man merkt, daß du mit der Begriffswelt des Staats- und Völkerrechts deine Schwierigkeiten hast.

Natürlich kennt das Völkerrecht Gebietsabtretungen. Was glaubst du, wie sonst Veränderungen im Gebietsbestand eines Staates entstehen?

1. Ein Staat kann nicht gleichzeitig auf dem Gebiet eines anderen bestehenden Staates existieren. Lt. BVerfG ist das DR rechtsfähig: kann es ohne bestehende Verfassung (Weim.) rechtsfähig sein ? Wie sollte das gehen ?

2 Die Verfassung des DR ist seit 1919 die Weim. Verfassung. Bis dato war es die Reichsverfassung von 1871. Ich merke, das du trotz überflüssigem Studiums Schwierigkeiten mit deiner Rabulistik hast.

3. Welche Abtretungsmöglichkeiten sind auf dt. Boden konkret möglich ? Willkür durch Alliierte wirst du in einer Weimarer Verfassung nicht finden, deren dead-line Termin du bis heute nicht nennen konntest. Wie auch. Sie hat bis heute Gültigkeit.

KrascherHistory
13.10.2006, 16:38
Hui !

=maf2;957240]Dann ist ja jetzt alles in Ordnung, denn die Oder-Neiße-Grenze entspricht so ziemlich der Ostgrenze des Ostfränkischen Reiches nach dem Vertrag von Verdun aus dem Jahre 843. Oder meinst du, die danach gewaltsam eroberten Ostgebiete seien rechtmäßig erworben worden? Na bitte - "ab wann wird Unrecht zu Recht"?

Jetzt wird es richtig lustig. Warum nicht in den Grenzen von 1543 ? Gab´s anno domini 843 schon entsprechendes zur Haager Landkriegsordnung, also int. Völkerkriegsrecht ?
Es geht um das Deutsche Reich (=Völkerrechtssubjekt) in den Grenzen vom 31.12.1937, entsrechend dem SHAEF-Gesetz Nr.52,VII,Nr.9 (e). Bis heute gültig.

Gesetze haben nur dann ein Verfallsdatum, wenn es ausdrücklich drinsteht. Das verhindert nicht, daß Gesetze obsolet werden oder, wie bei deinen Beispielen, einfach nicht anwendbar sind, weil die Voraussetzungen dafür fehlen.[/QUOTE]

Ich kann´s bei der Weimarer Verfassung grad´nicht finden. Gibt´s einen Tip........
Obsolet ist keine Rechtsnorm. Oder wo steht das noch gleich.....
Typischer Schwarzkittel-Fehlversuch.

malnachdenken
13.10.2006, 16:45
Jetzt geht die Krascherspinnerei wieder von vorne los.

KrascherHistory
13.10.2006, 16:51
ignore: malnachdenken

sunbeam
13.10.2006, 16:59
ignore: malnachdenken

:)) :top:

KrascherHistory
13.10.2006, 17:03
:)) :top:

Frage, die mich schon lange quält: warum hast du nur 3 rosa Schwuchtelsterne ?

Müßten es nicht 4 sein ?

Oder gibt´s bei dir pro 10.000. spam minus reale 1.000 ? (Spaß muß sein...)

Gibt es eine "Stern-Klage" gegen das Forum ? Präzedenz-Fall für maf gar ?

MfG K

sunbeam
13.10.2006, 17:07
Frage, die mich schon lange quält: warum hast du nur 3 rosa Schwuchtelsterne ?

Müßten es nicht 4 sein ?

Oder gibt´s bei dir pro 10.000. spam minus reale 1.000 ? (Spaß muß sein...)

Gibt es eine "Stern-Klage" gegen das Forum ? Präzedenz-Fall für maf gar ?

MfG K

Keine Ahnung, gute Frage! Ich denke, ich werde eben nicht nur von Usern wie Dir gemobbt sondern auch vom Forenregime!

KrascherHistory
13.10.2006, 17:16
Keine Ahnung, gute Frage! Ich denke, ich werde eben nicht nur von Usern wie Dir gemobbt sondern auch vom Forenregime!

Ich mobbe dich nicht; bin fast dein größter Fan. Konsequente Haltungen - welcher Art auch immer - finde ich äußerst, ähm, interessant !

Das Regime mobbt dich glaube ich auch nicht. Das ist mehr mein Part !

Was folgendes beweist:

Hallo „KrascherHistory“

nach Zusammenkunft und einer eindeutigen Abstimmung auf Grund deiner rechtsextremistischer Diktion, antidemokratischer Propaganda, sowie fortwährender Pöbelei gegen andere User, hat das Team entschieden, dich mit einer temporären Sperre von einer Woche zu sanktionieren!
Da es ständig Beschwerden der Nutzer gibt, sehen wir diese Form der Sanktion für gerechtfertigt an!


Team Politikforen
__________________
„Vorbeugen ist besser als Schuhe vollkotzen!“


Dem größten Fan der Weimarer Verfassung (braun ? das wäre echt neu !!) eine rechte Diktion vorwefen ist echt albern. Demokratischer geht´s nicht in Dtl. Die Beleidigungen waren wohl nur die Antworten auf deine "Beiträge".

Offiziell sieht das dann so aus:

Der User „KrascherHistory“ wird wegen Verstoßes gegen die Forenregeln, sowie fortwährender Pöbelei gegen andere User für eine Woche gesperrt.

Team
__________________
„Vorbeugen ist besser als Schuhe vollkotzen!“

Also der ge-mobbing-Titel gebührt eigentlich mir. MfG K

sunbeam
13.10.2006, 17:19
Ich mobbe dich nicht; bin fast dein größter Fan. Konsequente Haltungen - welcher Art auch immer - finde ich äußerst, ähm, interessant !

Das Regime mobbt dich glaube ich auch nicht. Das ist mehr mein Part !

Was folgendes beweist:

Hallo „KrascherHistory“

nach Zusammenkunft und einer eindeutigen Abstimmung auf Grund deiner rechtsextremistischer Diktion, antidemokratischer Propaganda, sowie fortwährender Pöbelei gegen andere User, hat das Team entschieden, dich mit einer temporären Sperre von einer Woche zu sanktionieren!
Da es ständig Beschwerden der Nutzer gibt, sehen wir diese Form der Sanktion für gerechtfertigt an!


Team Politikforen
__________________
„Vorbeugen ist besser als Schuhe vollkotzen!“


Dem größten Fan der Weimarer Verfassung (braun ? das wäre echt neu !!) eine rechte Diktion vorwefen ist echt albern. Demokratischer geht´s nicht in Dtl. Die Beleidigungen waren wohl nur die Antworten auf deine "Beiträge".

Offiziell sieht das dann so aus:

Der User „KrascherHistory“ wird wegen Verstoßes gegen die Forenregeln, sowie fortwährender Pöbelei gegen andere User für eine Woche gesperrt.

Team
__________________
„Vorbeugen ist besser als Schuhe vollkotzen!“

Also der ge-mobbing-Titel gebührt eigentlich mir. MfG K


Immerhin bist Du nicht wie Bulli ganz aus dem Forum geworfen worden, und obwohl wir nie einer Meinung sind war das Forum ohne Dich ein wenig fade die letzten Tage! Gut das Du wieder da bist!

KrascherHistory
13.10.2006, 17:22
Immerhin bist Du nicht wie Bulli ganz aus dem Forum geworfen worden, und obwohl wir nie einer Meinung sind war das Forum ohne Dich ein wenig fade die letzten Tage! Gut das Du wieder da bist!

Ich hole mir ein Taschentuch......:heulsuse: :D

sunbeam
13.10.2006, 17:22
Ich hole mir ein Taschentuch......:heulsuse: :D

Tu`s nicht, ich mag nicht wenn Gladiatoren weinen!

maf2
13.10.2006, 18:46
1. Ein Staat kann nicht gleichzeitig auf dem Gebiet eines anderen bestehenden Staates existieren. Lt. BVerfG ist das DR rechtsfähig: kann es ohne bestehende Verfassung (Weim.) rechtsfähig sein ? Wie sollte das gehen ?
Das Problem stellt sich nicht, denn es handelt(e) sich ja nicht um zwei unterschiedliche Staaten.


2 Die Verfassung des DR ist seit 1919 die Weim. Verfassung. Bis dato war es die Reichsverfassung von 1871. Ich merke, das du trotz überflüssigem Studiums Schwierigkeiten mit deiner Rabulistik hast.
Richtig, sie war es bis zum Erlöschen originärer deutscher Staatsgewalt, spätestens bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes.


3. Welche Abtretungsmöglichkeiten sind auf dt. Boden konkret möglich ? Willkür durch Alliierte wirst du in einer Weimarer Verfassung nicht finden, deren dead-line Termin du bis heute nicht nennen konntest. Wie auch. Sie hat bis heute Gültigkeit.
Wörtliche Wiederholungen gehen mir auf den Senkel. Lies es bitte einfach nach, ich habe es dir schon mehrfach erklärt. Wenn du es dann noch nicht begriffen hast, dann finde jemanden, der dir dein kindisches Gequengel abkauft.

KrascherHistory
13.10.2006, 18:50
Das Problem stellt sich nicht, denn es handelt(e) sich ja nicht um zwei unterschiedliche Staaten.


Richtig, sie war es bis zum Erlöschen originärer deutscher Staatsgewalt, spätestens bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes.


Wörtliche Wiederholungen gehen mir auf den Senkel. Lies es bitte einfach nach, ich habe es dir schon mehrfach erklärt. Wenn du es dann noch nicht begriffen hast, dann finde jemanden, der dir dein kindisches Gequengel abkauft.

1. Was soll dann das Verwaltungsrecht "GG", wenn Weimarer Verfassung nach wie vor gültig ist
2. Eine Verfassung tritt nicht durch diktat eines alliierten Verwaltungsrechtes außer Kraft. Nur der Souverän könnte die Weimarer Verfassung durch eine neue ersetzten oder feststellen, das es das DR nicht mehr geben soll,....
3. Und trotzdem "verschwendet" ein Dr. jur. immer und immmmmer und immmmmmmer wieder seine ach so kostbare Zeit.
Das ist aber merkwürdig......

maf2
13.10.2006, 18:56
=maf2;957240]Dann ist ja jetzt alles in Ordnung, denn die Oder-Neiße-Grenze entspricht so ziemlich der Ostgrenze des Ostfränkischen Reiches nach dem Vertrag von Verdun aus dem Jahre 843. Oder meinst du, die danach gewaltsam eroberten Ostgebiete seien rechtmäßig erworben worden? Na bitte - "ab wann wird Unrecht zu Recht"?

Jetzt wird es richtig lustig. Warum nicht in den Grenzen von 1543 ? Gab´s anno domini 843 schon entsprechendes zur Haager Landkriegsordnung, also int. Völkerkriegsrecht ?
Es geht um das Deutsche Reich (=Völkerrechtssubjekt) in den Grenzen vom 31.12.1937, entsrechend dem SHAEF-Gesetz Nr.52,VII,Nr.9 (e). Bis heute gültig.
Blödsinn, aber auch das habe ich schon mehrfach erläutert. Wenn du auf deiner Position bestehst, dann erkläre mir doch mal kurz, wie denn das Deutsche Reich (oder der Norddeutsche Bund) rechtmäßig zustandegekommen sein könnte.

Schließlich ist der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht mit Reichsrecht vereinbar gewesen. Und da es demnach noch existiert, sind dann (deiner unmaßgeblichen Auffassung nach) alle späteren Staatsgebilde auf deutschem Bodennicht existent. Französische OMF, der Wiener Kongress eine Besatzerkonferenz...


Gesetze haben nur dann ein Verfallsdatum, wenn es ausdrücklich drinsteht. Das verhindert nicht, daß Gesetze obsolet werden oder, wie bei deinen Beispielen, einfach nicht anwendbar sind, weil die Voraussetzungen dafür fehlen.

Ich kann´s bei der Weimarer Verfassung grad´nicht finden. Gibt´s einen Tip........
Obsolet ist keine Rechtsnorm. Oder wo steht das noch gleich.....
Typischer Schwarzkittel-Fehlversuch.[/QUOTE]

Sicher, das erklärt sich selbstredend aus der Struktur einer Rechtsnorm: Wenn der Tatbestand nicht mehr erfüllt werden kann, dann kann auch die Rechtsfolge nicht mehr eintreten. Wenn eine frühere Norm durch eine spätere, gleichrangige verdrängt wird, gilt letztere (lex posterior). Usw.
Aber das muß man lernen. Rumpöbeln reicht da nciht.

maf2
13.10.2006, 18:59
1. Was soll dann das Verwaltungsrecht "GG", wenn Weimarer Verfassung nach wie vor gültig ist
Da sie es nicht ist, erübrigt sich die Frage.


2. Eine Verfassung tritt nicht durch diktat eines alliierten Verwaltungsrechtes außer Kraft. Nur der Souverän könnte die Weimarer Verfassung durch eine neue ersetzten oder feststellen, das es das DR nicht mehr geben soll,....
Genau das hat der deutsche Souverän getan, inwzischen jahrzehntelang wiederholt.


3. Und trotzdem "verschwendet" ein Dr. jur. immer und immmmmer und immmmmmmer wieder seine ach so kostbare Zeit.
Das ist aber merkwürdig......
Solange es deine Steuergelder sind, die dafür aufgewendet werden, ist mir das recht.

KrascherHistory
13.10.2006, 19:05
Da sie es nicht ist, erübrigt sich die Frage.


Genau das hat der deutsche Souverän getan, inwzischen jahrzehntelang wiederholt.


Solange es deine Steuergelder sind, die dafür aufgewendet werden, ist mir das recht.

Das kam von dir: spätestens mit GG gab´s WV nicht mehr.

Also von 1945 bis 1949 doch noch ?! Und wo hat der Souverän nun konkret gesagt: unsere demokrat. Verfassung gilt nicht mehr ?

Der dt. Souverän hat nicht das "GG" beschlossen, sondern im "Rahmen" des "GG" gewählt. Allerdings nur bis 1956. Dann kam das Bundeswahlgesetz (ratifiziert 1976 ! - ja ja Scheiße will wohl durchdacht sein....), welches entgegen dem Art.38 GG steht, womit sämtliche Wahlen ungültig sind.

Das mit den Steuergeldern ist befristet. Versprochen.
Aber das kann eine Intelligenz von deinem Format doch nicht befriedigen.....

KrascherHistory
13.10.2006, 19:08
Blödsinn, aber auch das habe ich schon mehrfach erläutert. Wenn du auf deiner Position bestehst, dann erkläre mir doch mal kurz, wie denn das Deutsche Reich (oder der Norddeutsche Bund) rechtmäßig zustandegekommen sein könnte.

Schließlich ist der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht mit Reichsrecht vereinbar gewesen. Und da es demnach noch existiert, sind dann (deiner unmaßgeblichen Auffassung nach) alle späteren Staatsgebilde auf deutschem Bodennicht existent. Französische OMF, der Wiener Kongress eine Besatzerkonferenz...



Ich kann´s bei der Weimarer Verfassung grad´nicht finden. Gibt´s einen Tip........
Obsolet ist keine Rechtsnorm. Oder wo steht das noch gleich.....
Typischer Schwarzkittel-Fehlversuch.

Sicher, das erklärt sich selbstredend aus der Struktur einer Rechtsnorm: Wenn der Tatbestand nicht mehr erfüllt werden kann, dann kann auch die Rechtsfolge nicht mehr eintreten. Wenn eine frühere Norm durch eine spätere, gleichrangige verdrängt wird, gilt letztere (lex posterior). Usw.
Aber das muß man lernen. Rumpöbeln reicht da nciht.[/QUOTE]


1. durch freie Entscheidung. Nicht durch alliierte Besatzer.
2. HRRDN = Nebelgranate
3. Es gibt - unabhängig von der Richtigkeit deiner Aussage - keine spätere Norm.

maf2
13.10.2006, 19:13
Sicher, das erklärt sich selbstredend aus der Struktur einer Rechtsnorm: Wenn der Tatbestand nicht mehr erfüllt werden kann, dann kann auch die Rechtsfolge nicht mehr eintreten. Wenn eine frühere Norm durch eine spätere, gleichrangige verdrängt wird, gilt letztere (lex posterior). Usw.
Aber das muß man lernen. Rumpöbeln reicht da nciht.


1. durch freie Entscheidung. Nicht durch alliierte Besatzer.
2. HRRDN = Nebelgranate
3. Es gibt - unabhängig von der Richtigkeit deiner Aussage - keine spätere Norm.[/QUOTE]

Zu 1.: Längst vielfach geschehen. Es bedarf dazu keiner Volksabstimmung, auch die Weimarer Reichsverfassung wurde so nicht legitimiert.
Zu 2.: Denkste. Die Niederlegung der Kaiserkrone durch Kaiser Franz II. am 6.8.1806 war rechtswidrig. Demnach existiert das Heilige Römische Reich Deutscher Nation fort und sind - deiner Auffassung folgend - alle späteren Staatsgebilde ungültig.
3. Klar doch: Das Grundgesetz.

KrascherHistory
13.10.2006, 19:16
1. durch freie Entscheidung. Nicht durch alliierte Besatzer.
2. HRRDN = Nebelgranate
3. Es gibt - unabhängig von der Richtigkeit deiner Aussage - keine spätere Norm.

Zu 1.: Längst vielfach geschehen. Es bedarf dazu keiner Volksabstimmung, auch die Weimarer Reichsverfassung wurde so nicht legitimiert.
Zu 2.: Denkste. Die Niederlegung der Kaiserkrone durch Kaiser Franz II. am 6.8.1806 war rechtswidrig. Demnach existiert das Heilige Römische Reich Deutscher Nation fort und sind - deiner Auffassung folgend - alle späteren Staatsgebilde ungültig.
3. Klar doch: Das Grundgesetz.[/QUOTE]

Welches - nach deinen Rechtsnormen - spätestens seit dem 18.7.1990 nicht mehr gilt.

maf2
13.10.2006, 19:20
Das kam von dir: spätestens mit GG gab´s WV nicht mehr.
Also von 1945 bis 1949 doch noch ?! Und wo hat der Souverän nun konkret gesagt: unsere demokrat. Verfassung gilt nicht mehr ?
Der dt. Souverän hat nicht das "GG" beschlossen, sondern im "Rahmen" des "GG" gewählt. Allerdings nur bis 1956. Dann kam das Bundeswahlgesetz (ratifiziert 1976 ! - ja ja Scheiße will wohl durchdacht sein....), welches entgegen dem Art.38 GG steht, womit sämtliche Wahlen ungültig sind.

Ob die WRV schon ab 1933 überhaupt noch Wirkung entfaltete, dazu gibt es meterweise Literatur. Aber das ist Rechtsgeschichte. Eine Verfassung hat den Zweck, eine bestehende Staatsgewalt zu verfassen; existiert die nicht mehr, ist die dazugehörige Verfassung ebenfalls dahingeschieden.

Das Grundgesetz wurde von den gewählten Vertretern der deutschen Landtage beschlossen, damit hatte sich der deutsche Souverän eine neue Staatsordnung gegeben. Intention und Zeithorizont dieser Entscheidung spielen dabei keine Rolle.

Zum BundeswahlG gibt es jede Menge BVerfG-Judikatur und Literaturdikussion. Lies das bitte erst nach, bevor du dich dazu äußerst.

maf2
13.10.2006, 19:22
Welches - nach deinen Rechtsnormen - spätestens seit dem 18.7.1990 nicht mehr gilt.

Immer wieder derselbe Stuß: Das Grundgesetz gilt nach wie vor (ich hab's gerade nochmal überprüft). Wie sollte man auf einer Konferenz in Paris mal eben so eine Verfassung außer Kraft setzen, ohne daß der Rest der Welt davon was merkt? Und wie kann es überhaupt soetwas geben wie eine "unerkannt ungültige" Verfassung?

KrascherHistory
13.10.2006, 19:26
Ob die WRV schon ab 1933 überhaupt noch Wirkung entfaltete, dazu gibt es meterweise Literatur. Aber das ist Rechtsgeschichte. Eine Verfassung hat den Zweck, eine bestehende Staatsgewalt zu verfassen; existiert die nicht mehr, ist die dazugehörige Verfassung ebenfalls dahingeschieden.

Das Grundgesetz wurde von den gewählten Vertretern der deutschen Landtage beschlossen, damit hatte sich der deutsche Souverän eine neue Staatsordnung gegeben. Intention und Zeithorizont dieser Entscheidung spielen dabei keine Rolle.

Zum BundeswahlG gibt es jede Menge BVerfG-Judikatur und Literaturdikussion. Lies das bitte erst nach, bevor du dich dazu äußerst.

Sie entfaltet oder duftet nicht. Hat auch kein Aroma oder einen Reißverschluß, noch ein Verfalldatum.

Wer hat Hitler - auf welcher Rechtsbasis - denn zum RP gemacht ?
Nun da hat sie noch ganz schön entfaltet. Alter Falter....
Falsche Kausalfolge: nur weil eine Regierung hops ist, verschwindet nicht die vom SOuverän verfasste Verfassung. Ohne Verfassung keine Regierung, das ist die richtige Reihenfolge.

Die Landtage wurden nicht gewählt, sondern von Alliierten bestimmt.
Wenn ein illegales Gesetz zu "meinen" Rechtsnormen steht, muß ich nicht den Juristen-Dreck deiner "Kollegen" lesen. Meine Rechtsnormen sind in Zeiten entstanden, als die entfernten Vorfahren deiner Kollegen noch nicht einmal geplant waren. Also erzähle mir nix über das Krummpflügen der Rechte.

KrascherHistory
13.10.2006, 19:29
Immer wieder derselbe Stuß: Das Grundgesetz gilt nach wie vor (ich hab's gerade nochmal überprüft). Wie sollte man auf einer Konferenz in Paris mal eben so eine Verfassung außer Kraft setzen, ohne daß der Rest der Welt davon was merkt? Und wie kann es überhaupt soetwas geben wie eine "unerkannt ungültige" Verfassung?

Geil.

"Nö, Herr Richter, das mit dem Einbruch war ich nicht, ich habe es gerade nochmal in meinem Terminkalender überprüft. Ich kann dann wohl gehen.....!"

Es ist nie eine Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Die besteht ja seit 1919. Die Alliierten haben nur ihr alliiertes Verwaltungsrecht ein wenig abgeändert, aufgelöst sozusagen. Mehr aber auch nicht.

maf2
13.10.2006, 19:34
Sie entfaltet oder duftet nicht. Hat auch kein Aroma oder einen Reißverschluß, noch ein Verfalldatum.
Wer sagen kann, was er meint, kann auch nicht meinen, was er sagt.


Wer hat Hitler - auf welcher Rechtsbasis - denn zum RP gemacht ?
Nun da hat sie noch ganz schön entfaltet. Alter Falter....
Falsche Kausalfolge: nur weil eine Regierung hops ist, verschwindet nicht die vom SOuverän verfasste Verfassung. Ohne Verfassung keine Regierung, das ist die richtige Reihenfolge.
Darum geht es auch nicht. Eine Verfassung verfaßt eine Staatsgewalt, regelt und begrenzt deren Ausübung. Mit der Verabschiedung der einschlägigen NS-Gesetzgebung wurde diese Negrenzung ausgehebelt; damit verlor die Verfassung ihre eigentliche Funktion.
Aber wie schon geschrieben: Das ist ein akademischer Streit, da die WRV ohnehin allerspätestens seit 1949 Geschichte ist. Man kann sich gern auf frühere Daten einigen, aber danach ist endgültig Schicht.


Die Landtage wurden nicht gewählt, sondern von Alliierten bestimmt.
Wenn ein illegales Gesetz zu "meinen" Rechtsnormen steht, muß ich nicht den Juristen-Dreck deiner "Kollegen" lesen. Meine Rechtsnormen sind in Zeiten entstanden, als die entfernten Vorfahren deiner Kollegen noch nicht einmal geplant waren. Also erzähle mir nix über das Krummpflügen der Rechte.
Die Landtage, deren Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsandt wurden, waren gewählt worden.
Wenn du von "deinen Rechtsnormen" schreibst, dann zeigt das dein Problem sehr deutlich. Wozu brauchst du eigentlich den Rest der Welt?

KrascherHistory
13.10.2006, 19:36
Wer sagen kann, was er meint, kann auch nicht meinen, was er sagt.


Darum geht es auch nicht. Eine Verfassung verfaßt eine Staatsgewalt, regelt und begrenzt deren Ausübung. Mit der Verabschiedung der einschlägigen NS-Gesetzgebung wurde diese Negrenzung ausgehebelt; damit verlor die Verfassung ihre eigentliche Funktion.
Aber wie schon geschrieben: Das ist ein akademischer Streit, da die WRV ohnehin allerspätestens seit 1949 Geschichte ist. Man kann sich gern auf frühere Daten einigen, aber danach ist endgültig Schicht.


Die Landtage, deren Vertreter in den Parlamentarischen Rat entsandt wurden, waren gewählt worden.
Wenn du von "deinen Rechtsnormen" schreibst, dann zeigt das dein Problem sehr deutlich. Wozu brauchst du eigentlich den Rest der Welt?


Ich lass mal eine Antwort aus, steht wahrscheinlich der übliche Kram drin.

Den nächsten nehme ich wieder......

maf2
13.10.2006, 19:38
Es ist nie eine Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Die besteht ja seit 1919. Die Alliierten haben nur ihr alliiertes Verwaltungsrecht ein wenig abgeändert, aufgelöst sozusagen. Mehr aber auch nicht.
Da das Grundgesetz seit 1949 die Verfassung Deutschlands, das mit dem Deutschlandvertrag ein souveräner Staat wurde, ist, erschließt sich mir der Sinn deiner Worte nicht. Frühere deutsche Verfassungen waren zu dem Zeitpunkt längst obsolet.

Ich bin begierig darauf, jemand Ernstzunehmenden zu finden, der deine Meinung teilt

KrascherHistory
13.10.2006, 19:42
Da das Grundgesetz seit 1949 die Verfassung Deutschlands, das mit dem Deutschlandvertrag ein souveräner Staat wurde, ist, erschließt sich mir der Sinn deiner Worte nicht. Frühere deutsche Verfassungen waren zu dem Zeitpunkt längst obsolet.

Ich bin begierig darauf, jemand Ernstzunehmenden zu finden, der deine Meinung teilt

Nach Art. 146 ist es KEINE Verfassung und durch alliierten Vorbehalt in Art. 139 - steht noch drin, habe es gerade überprüft - fehlt immer noch die Souveränität.

Ich bin begierig darauf, einen Schwachkopf zu finden, der sich nach Aufklärung immer noch von deinem Käse blenden läßt.

Manitu
13.10.2006, 19:45
Darf ich mal meine Sicht der Dinge erläutern, abseits eures pseudojuristischen Gequatsches?
1.Hitler ist seinerzeit verfassungsgemäss an die Macht gekommen.
2.Unmittelbar danach hat er die Verfassung mit Hilfe seines Ermächtigungsgesetzes de facto ausser Kraft gesetzt. Kein einziges Mal ist danach der Reichstag zusammengetreten.
3. Nach Hitlers Angriffskrieg, der schmählich verloren ging, war das Deutsche Reich nicht mehr existent. Es herrschte Besatzungsrecht.
4. In den Westzonen wurde unter Federführung der Alliierten durch eine prov. Regierung das GG erarbeitet. (Da bin ich mir nicht so ganz sicher, ich denke aber, dass es so gewesen ist.)
5. Das GG ist seitdem geltendes Recht in der BRD.
6. Nach dem Beitritt der DDR gilt das GG auch auf dem Gebiet der ehem. DDR.

Alles andere ist stochern im Nebel, man macht sich mit solchem Gedankengut nur lächerlich.

blumenau
13.10.2006, 19:45
Krieg bedeutete schon immer Gebietsveränderung. Dies ist eine Begleiterscheinung, die, vor allem Deutschland nun mal zu schlucken hat. Deutsche wählten Hitler an die Macht. Deutschland wollte Krieg, Deutschland hat verloren, also muss es auch die Gebiete abtreten, punktum.

In alten Schriften aus der Jahrhundertwende des vergangenen Jahrhunderts steht das genaue Gegenteil.

Hast du dieses Problem schon mal durchdacht oder schwätzt du gewohnheitsmäßig einfach daher?

Manitu
13.10.2006, 19:50
In alten Schriften aus der Jahrhundertwende des vergangenen Jahrhunderts steht das genaue Gegenteil.

Hast du dieses Problem schon mal durchdacht oder schwätzt du gewohnheitsmäßig einfach daher?

In alten Schriften?
Meinst Du die Bibel?