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Vollständige Version anzeigen : Wurden die Dt. Ostgebiete zu Unrecht abgetreten?



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KrascherHistory
12.07.2006, 14:37
Moin moin

Die Alliierten haben - bzw. die Hauptsiegermacht USA gem. SHAEF-Gesetze - das Deutsche Reich beschlagnahmt; in den Grenzen vom 31.12.1937. Nicht Annektiert ! Das wäre nach Haager Landkriegsordnung auch nicht möglich gewesen.

Nach Friedensverhandlungen (wichtig !) soll das "Gebiet" dem Deutschen Reich wieder zurückgegeben werden. Darauf wartet das Deutsche Volk noch heute.

Die 4+2 Verträge sind kein Friedensvertrag gewesen, noch ist es jur. zu einem Beitritt der "neuen Bundesländer" gekommen.

Die deutschen Gebiete, die von Litauen, Russland und Polen bis heute noch besetzt sind, sind nach Völkerrecht illegal besetzt.

Dummerweise sagt das Staatsangehörigengesetz (RuStaG von 1913) das die auf diesen Gebieten geborenen Menschen auch Deutsche sind. Nicht aber die von der "BRD" eingebürgerten.

So warten wir immer noch auf den Friedensvertrag, den wir nach heutiger Vorstellung nie bekommen dürfen, da es ein ziemliches Dilemma für die betroffenen europ. Völker bedeuten würde.

"Nichts ist geregelt, was nicht gerecht geregelt wurde" (A.Lincoln)

K

redanarchist
12.07.2006, 14:58
@KrascherHistory: Hast wohl einen Crash-Kurs in History belegt, was?

Neutraler
12.07.2006, 15:16
Hast wohl einen Crash-Kurs in History belegt, was?
Solltest du auch mal machen. Das erspart die eine oder andere Peinlichkeit!

Maistre
13.07.2006, 08:37
Wie lächerlich, wenn irgend jemand sich anmaßt, seine Interpretation der Geschichte und des Völkerrechts als einzig wahre anzupreisen. Und noch lächerlicher, wenn das ganze nachträglich zur Rechtfertigung des Hitlerschen Angriffskrieges benutzt wird.

KrascherHistory
13.07.2006, 11:45
Moin Maistre.

Stimmt. Das wäre wirklich lächerlich.
Noch viel lächerlicher ist es hieraus eine Legitimation zu ziehen, für irgendetwas, das A.H. von 1933 - 1945 veranstaltet hat.

Ich kann aber am Völkerrecht nicht vorbei. Wenn du die SHAEF-Gesetze oder HKLO nicht kennst, kannst du schwerlich auch nur ansatzweise eine Einschätzung der Gegebenheiten von Mai 1945 bis 1955 und von 1955 bis 1990 und von 1990 bis heute abgeben.

Elementare Kenntnisse sollten vorhanden sein. Einfach in Artikel 7 der 4+2 Verträge reinschauen und sagen" Hey, wir sind doch souverän..." reicht eben nicht aus.

Gruß K

KrascherHistory
31.07.2006, 17:38
Aber mal zum Thema zurück, wie bekommen wir die Polen aus den deutschen Ostgebieten wieder raus ?


Nacht und Nebel Aktion weg mit ihnen, ins polnische Kernland ? Oder doch langwidrige Verhandlungen mit den Russen, am Verhandlungstisch ?



Gruss vonne Würfelqualle


Moin. Lösung ?! Der Friedensvertrag. Und alles wird gut. MfG K

KrascherHistory
18.08.2006, 12:44
Aber mal zum Thema zurück, wie bekommen wir die Polen aus den deutschen Ostgebieten wieder raus ?

Nacht und Nebel Aktion weg mit ihnen, ins polnische Kernland ? Oder doch langwidrige Verhandlungen mit den Russen, am Verhandlungstisch ?

Gruss vonne Würfelqualle

Moin. Würfelqualle.
Das wollte ich in Sachen Ostgebiete schon immer mal "rüberschieben".
Es gibt keinen Vertrag zw. "BRD" und Polen, der rechtskräftig wäre.
Ist viel "Stoff", aber für jeden Deutschen unabdingbar notwendige Literatur.

http://www.teredo.cl/teredo/37punkte/37punkte_1.htm

Geht (glaube ich) nur mit MS-Internetexplorer. MfG K

klartext
18.08.2006, 14:27
Moin. Würfelqualle.
Das wollte ich in Sachen Ostgebiete schon immer mal "rüberschieben".
Es gibt keinen Vertrag zw. "BRD" und Polen, der rechtskräftig wäre.
Ist viel "Stoff", aber für jeden Deutschen unabdingbar notwendige Literatur.

http://www.teredo.cl/teredo/37punkte/37punkte_1.htm

Geht (glaube ich) nur mit MS-Internetexplorer. MfG K
Ehrlich gesagt, dieser alte Käse ist kaum noch für jemanden von Interesse. Eine Rechtsposition, die praktisch nicht umsetzbar ist, vergisst man besser als Hirngespinst.
Wer will, kann sich seinen Teil zurückkaufen und dorthin ziehen.
Wir haben schon genug für die Ostzone zu zahlen, Ostpreussen und alles andere wäre unser Ruin. Die Gegend ist den Einsatz nicht wert.

KrascherHistory
18.08.2006, 14:39
Ehrlich gesagt, dieser alte Käse ist kaum noch für jemanden von Interesse. Eine Rechtsposition, die praktisch nicht umsetzbar ist, vergisst man besser als Hirngespinst.
Wer will, kann sich seinen Teil zurückkaufen und dorthin ziehen.
Wir haben schon genug für die Ostzone zu zahlen, Ostpreussen und alles andere wäre unser Ruin. Die Gegend ist den Einsatz nicht wert.

Für jemanden, der mit Deutschland nix zu tun hat, lasse ich diese Position gelten und den Umstand der permanenten und penetranten Weigerung von Fakten und Tatsachen nehme ich gerne zur Kenntnis. Vielleicht eine kognitive Aphasie ?

Du meinst sicherlich den mittleren Teil des Deutschen Reichs.
Ostdeutschland ist derzeit noch fremdbesetzt.

Klartext: die von dir schon bemerkte Tatsache der kostenintensiven "Wiedervereinigung" hat ihre Ursache in dem von mir mehrfach hingewiesenen historischen Kontext.

Mehr als die Quellen zeigen kann man nicht. Lesen mußt du aber alleine.

Sich des Lesens verweigern und dennoch in Kleinkindmanier auf sein etabliertes Meinungbild verharren, ist dem Denkmuster eines pubertierenden Teenagers würdig. Mehr aber auch nicht.

MfG K

reinhard
18.08.2006, 16:26
Ostdeutschland ist derzeit noch fremdbesetzt.

Naja, die Leute wohnen dort seit ein paar Jahrhunderten ganz normal. Ich glaube, die Diskussion ist vor zwei bis fünf Generationen bereits entschieden worden. Heute gibt es Niederlassungsfreiheit: Wer dorthin ziehen will, kann das machen und trotzdem weiterhin Beiträge fürs Forum schreiben. Insofern gibt es kein reales Problem.

leuchtender Phönix
18.08.2006, 19:44
Für jemanden, der mit Deutschland nix zu tun hat, lasse ich diese Position gelten und den Umstand der permanenten und penetranten Weigerung von Fakten und Tatsachen nehme ich gerne zur Kenntnis. Vielleicht eine kognitive Aphasie ?

Du meinst sicherlich den mittleren Teil des Deutschen Reichs.
Ostdeutschland ist derzeit noch fremdbesetzt.

Klartext: die von dir schon bemerkte Tatsache der kostenintensiven "Wiedervereinigung" hat ihre Ursache in dem von mir mehrfach hingewiesenen historischen Kontext.

Mehr als die Quellen zeigen kann man nicht. Lesen mußt du aber alleine.

Sich des Lesens verweigern und dennoch in Kleinkindmanier auf sein etabliertes Meinungbild verharren, ist dem Denkmuster eines pubertierenden Teenagers würdig. Mehr aber auch nicht.

MfG K

Und Träumer längst vergangener Zeiten glauben immer noch daran diese Gebiete zurückzubekommen.

Dabei gibt es keine Reale Chance auf Erfolg. Aber unmenge an Problemen und Nachteilen die man sich dadurch einhandeln würde. Jeder vernünftige Mensch müsste die Gewinnung der Ostgebiete als unmöglichen Traum ansehen und diese Idee endgültig begraben.

KrascherHistory
18.08.2006, 19:47
Und Träumer längst vergangener Zeiten glauben immer noch daran diese Gebiete zurückzubekommen.

Dabei gibt es keine Reale Chance auf Erfolg. Aber unmenge an Problemen und Nachteilen die man sich dadurch einhandeln würde. Jeder vernünftige Mensch müsste die Gewinnung der Ostgebiete als unmöglichen Traum ansehen und diese Idee endgültig begraben.

Tja Phönix. Ich hoffe, dir hat noch keiner die Flügel gestutzt.

Schaust du hier: www.teredo.cl

Mit MS-Internetexpl die 37 Punkte (Hauptseite); ist sch.... viel zu lesen.

Wenn verstanden, dann kotzen, dann diskutieren.

Aber vorher, sorry, alles nur Halbwissen und Glauben.

Fakten nur in den 37 Pkt.

Danke MfG K

maf2
19.08.2006, 19:52
[B]Tja Phönix. Ich hoffe, dir hat noch keiner die Flügel gestutzt.
Mit MS-Internetexpl die 37 Punkte (Hauptseite); ist sch.... viel zu lesen.
Wenn verstanden, dann kotzen, dann diskutieren.
Aber vorher, sorry, alles nur Halbwissen und Glauben.
Fakten nur in den 37 Pkt.
Danke MfG K

Wenn du mal die Angaben auf dieser Teredo-Seite überprüfst, wirst du sehr schnell feststellen, was das für ein Müll ist.

wtf
19.08.2006, 19:57
...von ästhetischen Aspekten ganz zu schweigen. Obwohl, die Güte eines www.frnz.de hat es dann doch nicht.

Sterntaler
19.08.2006, 21:30
Antwort Ja, die Kriegsbeute Stalins (Ostgebiete Polens) , wurden durch die Deutschen Gebiete ausgetauscht, eine Völkerrechtswidrige Annexion Deutschlands.

KrascherHistory
20.08.2006, 11:31
...von ästhetischen Aspekten ganz zu schweigen. Obwohl, die Güte eines www.frnz.de hat es dann doch nicht.

Ästhetik ist sekundär. Oder suchst du dir für "dein" Karzenom die hübscheste Assi-Ärztin oder den erfahrensten Spezialisten aus ?

Liegt an dir. Geht nur um deine Zukunft. MfG K

KrascherHistory
20.08.2006, 11:34
Wenn du mal die Angaben auf dieser Teredo-Seite überprüfst, wirst du sehr schnell feststellen, was das für ein Müll ist.

Jemand der parasitär auf Staatskosten lebend dafür eintritt, das dem deutschen Volk seine ihm zustehenden Rechte nicht gewährt werden kann man nur verachten.

Genieße deine Zeit.

KrascherHistory
20.08.2006, 11:37
Wenn du mal die Angaben auf dieser Teredo-Seite überprüfst, wirst du sehr schnell feststellen, was das für ein Müll ist.

Wieso maf2 ?

Zwillingsbruder von Dr.jur-maf-Rechtsverdreher-Schwarzkittel oder hat deine Sekretärin im Büro aus Versehen deine PIN verbummelt ?

Wenn du mal die 37 Punkte studierst, weist du wie Nahe die Rechtsverdreher in Deutschland am A.... sind.

www.teredo.cl

Pflicht für richtige Deutsche.

leuchtender Phönix
20.08.2006, 15:05
Wieso maf2 ?

Zwillingsbruder von Dr.jur-maf-Rechtsverdreher-Schwarzkittel oder hat deine Sekretärin im Büro aus Versehen deine PIN verbummelt ?

Wenn du mal die 37 Punkte studierst, weist du wie Nahe die Rechtsverdreher in Deutschland am A.... sind.

www.teredo.cl

Pflicht für richtige Deutsche.


Es beweist lediglich wie leicht du manipuliert wurdest. Diese Seite enthält fast nur Unsinn.

KrascherHistory
20.08.2006, 17:13
Es beweist lediglich wie leicht du manipuliert wurdest. Diese Seite enthält fast nur Unsinn.

Liebstes, leuchtendes Vögelchen:

Bitte lese doch in mal in Ruhe die 37 Punkte (gedruckt ca. 170 Din A 4 Seiten) und sage DANN, wo deiner Meinung nach ein Fehlerchen drin steckt.

Dann und nur dann, darst du dir auch ein Urteil erlauben.

Vorher schon mal gar nicht. Versteht sich eigentlich von selbst, oder ?

www.teredo.cl

MfG K

maf2
21.08.2006, 16:18
Bitte lese doch in mal in Ruhe die 37 Punkte (gedruckt ca. 170 Din A 4 Seiten) und sage DANN, wo deiner Meinung nach ein Fehlerchen drin steckt.

Dann und nur dann, darst du dir auch ein Urteil erlauben.

Vorher schon mal gar nicht. Versteht sich eigentlich von selbst, oder ?

Das schreibt der richtige: Wirft mit unverstandenen Begriffen um sich und behauptet Vollstuß im Brustton der Überzeugung. PISA läßt grüßen...

Ich habe auch eine Leseempfehlung:
www.krr-faq.de
Da wird auf den meisten Teredo-Müll eingegangen.

KrascherHistory
21.08.2006, 16:23
Das schreibt der richtige: Wirft mit unverstandenen Begriffen um sich und behauptet Vollstuß im Brustton der Überzeugung. PISA läßt grüßen...

Ich habe auch eine Leseempfehlung:
www.krr-faq.de
Da wird auf den meisten Teredo-Müll eingegangen.

Na da haben wir doch mal ein echtes maf1/2 Eigentor geschossen.

Wiederlegen von Krr-faq:

Behauptung: die BRD gibt es gar nicht

Gegenbeweis durch Inaugenscheinnahme: es gibt sie !

Komm schon, das kannst du besser, Spitzbube.

maf2
21.08.2006, 16:25
Na da haben wir doch mal ein echtes maf1/2 Eigentor geschossen.

Wiederlegen von Krr-faq:

Behauptung: die BRD gibt es gar nicht

Gegenbeweis durch Inaugenscheinnahme: es gibt sie !


Was ist daran falsch? Ein Staat existiert, wenn er effektiv Staatsgewalt ausübt.

KrascherHistory
21.08.2006, 16:32
Was ist daran falsch? Ein Staat existiert, wenn er effektiv Staatsgewalt ausübt.

Kann man so stehen lassen. Und nu ?

maf2
21.08.2006, 16:37
Kann man so stehen lassen. Und nu ?

Damit sollte dir dann klar sein, daß man den ganzen Reichsblödsinn in die Tonne versenken kann.

KrascherHistory
21.08.2006, 16:54
Damit sollte dir dann klar sein, daß man den ganzen Reichsblödsinn in die Tonne versenken kann.

Hui. Immer diesen Logikfehler.

Existent heißt nicht legitim, oder ?

So´ne jur. Fakultät ist auch nicht mehr das.....

maf2
21.08.2006, 16:55
[B]Hui. Immer diesen Logikfehler.
Existent heißt nicht legitim, oder ?
So´ne jur. Fakultät ist auch nicht mehr das.....

Die "Legitimität" eines Staates, was immer du damit zu meinen beliebst, spielt im Völkerrecht keine Rolle.

KrascherHistory
21.08.2006, 17:01
Die "Legitimität" eines Staates, was immer du damit zu meinen beliebst, spielt im Völkerrecht keine Rolle.


Upsi Pupsi.

Nanü. Baut sich da ein kleiner OMF-BRD-Jurist ein kleines Rechtsgebilde auf Basis der Normativen Kraft des Faktischen ?

Also überfallen wir morgen Polen, bringen alle um und nennen das künftig Ostdeutschland !?
Dann macht uns Russland platt, killt 85 Mio Deutsche und grenzt künftig an Frankreich.
Frankreich überfällt die Benelux-Länder und weitet ebenfalls sein Territorium.

Klingt logisch was du sagst. :))
Was für einen Müll an dt. Uni´s doch gelehrt wird ist erschreckend.

maf2
21.08.2006, 17:06
Upsi Pupsi.

Nanü. Baut sich da ein kleiner OMF-BRD-Jurist ein kleines Rechtsgebilde auf Basis der Normativen Kraft des Faktischen ?
Also überfallen wir morgen Polen, bringen alle um und nennen das künftig Ostdeutschland !?
Dann macht uns Russland platt, killt 85 Mio Deutsche und grenzt künftig an Frankreich.
Frankreich überfällt die Benelux-Länder und weitet ebenfalls sein Territorium.

Klingt logisch was du sagst. :))
Was für einen Müll an dt. Uni´s doch gelehrt wird ist erschreckend.

Du verwechselst die Frage der Existenz eines Staates mit deliktischem Handeln eines Staates. Bring mal etwas Ordnung in deinen Kopf. Außerdem solltest du einfach mal eine Leseempfehlungen befolgen, bevor du dir ein Urteil anmaßt.

KrascherHistory
21.08.2006, 17:10
Du verwechselst die Frage der Existenz eines Staates mit deliktischem Handeln eines Staates. Bring mal etwas Ordnung in deinen Kopf. Außerdem solltest du einfach mal eine Leseempfehlungen befolgen, bevor du dir ein Urteil anmaßt.

Das Kompliment hinsichtlich der Leseempfehlung kann ich nur zurückgeben.

www.teredo.cl

Lesen bildet auch Juristen.

Kannst dir ja mal Gedanken hinsichtlich deiner Umschulung nach Wiederherstellung der Exekutive des DR machen.

Obwohl: nach Verurteilung wg. Verfassungshochverrat wird von dir wohl nicht mehr viel übrig sein, oder ?

maf2
21.08.2006, 17:13
Kannst dir ja mal Gedanken hinsichtlich deiner Umschulung nach Wiederherstellung der Exekutive des DR machen.

Obwohl: nach Verurteilung wg. Verfassungshochverrat wird von dir wohl nicht mehr viel übrig sein, oder ?

Ja, sicher...

Solange diese Reichsgeisterfahrer noch nicht mal einen einzigen handfesten Erfolg vor Gericht vorweisen können, ist das eine sehr mutige Prognose.

KrascherHistory
21.08.2006, 17:17
Ja, sicher...

Solange diese Reichsgeisterfahrer noch nicht mal einen einzigen handfesten Erfolg vor Gericht vorweisen können, ist das eine sehr mutige Prognose.

Ich habe schon mal Richter Thonner aus Hamburg zitiert.

Nur ein Opfer der Normativen Kraft des Faktischen.

Ihr Schwarzkittel wißt, das ihr am Ende seit. Man sagt es euch nur noch nicht oft genug. Keine Bange, das kommt.

maf2
21.08.2006, 17:21
Ich habe schon mal Richter Thonner aus Hamburg zitiert.
Nur ein Opfer der Normativen Kraft des Faktischen.
Ihr Schwarzkittel wißt, das ihr am Ende seit. Man sagt es euch nur noch nicht oft genug. Keine Bange, das kommt.
Der geschätzte Kollege ist mir persönlich unbekannt. Du könntest ja mal Belege über deinen angeblichen "Erfolg" einscannen und hier präsentieren.

KrascherHistory
21.08.2006, 17:31
Der geschätzte Kollege ist mir persönlich unbekannt. Du könntest ja mal Belege über deinen angeblichen "Erfolg" einscannen und hier präsentieren.

Ich denke dein "Arm" reicht so weit. Den Kollegen solltest du kennen. 1-2 Telefonate und du bist informiert. Brauchst mich doch nicht dafür.
Mußt die "wahren" Gründe natürlich dementieren.

Nur, woher weiß ich "kleines Licht" welcher Richter in Dauerschlaf geschickt wird ?

maf2
21.08.2006, 17:32
Ich denke dein "Arm" reicht so weit. Den Kollegen solltest du kennen. 1-2 Telefonate und du bist informiert. Brauchst mich doch nicht dafür.
Mußt die "wahren" Gründe natürlich dementieren.

Nur, woher weiß ich "kleines Licht" welcher Richter in Dauerschlaf geschickt wird ?

Jetzt komm erst mal selbst mit Belegen rüber, du bist es ja schließlich, der hier Behauptungen aufstellt.

KrascherHistory
21.08.2006, 17:35
Jetzt komm erst mal selbst mit Belegen rüber, du bist es ja schließlich, der hier Behauptungen aufstellt.

Name, Ort. Was brauchst du noch ? Seine Dienstnummer, Telefonnummer von seiner Geliebten, oder was ?

maf2
22.08.2006, 19:04
Name, Ort. Was brauchst du noch ? Seine Dienstnummer, Telefonnummer von seiner Geliebten, oder was ?

Aktenzeichen des Verfahrens (wenn's Owi war, vergiß es gleich) und eingescannten Bescheid über den Ausgang des Verfahrens.

KrascherHistory
22.08.2006, 19:10
Aktenzeichen des Verfahrens (wenn's Owi war, vergiß es gleich) und eingescannten Bescheid über den Ausgang des Verfahrens.


Aah. Tageschau-Zeit.

Maf 1-19 spammen wieder rum.

Kannst dich eigentlich gleich öffentlich als Dr. jur. mit Verfassungsschutzverbindungen vorstellen. Glaubt zwar keiner. Ist aber witzig.

Konkret: bei deinem bisherigen getexte warst du in Sachen "Verbindungen" ein richtiger Poser, Schwarzkittel.

Und nun willst du ein Aktenzeichen von der Lusche Thonner in HH ?

Och nö, du. Vielleicht ist das ein Job für deine Putze.....

maf2
22.08.2006, 19:15
Aah. Tageschau-Zeit.
Maf 1-19 spammen wieder rum.
Kannst dich eigentlich gleich öffentlich als Dr. jur. mit Verfassungsschutzverbindungen vorstellen. Glaubt zwar keiner. Ist aber witzig.
Konkret: bei deinem bisherigen getexte warst du in Sachen "Verbindungen" ein richtiger Poser, Schwarzkittel.
Und nun willst du ein Aktenzeichen von der Lusche Thonner in HH ?
Och nö, du. Vielleicht ist das ein Job für deine Putze.....

Wie zu vermuten war. Sobald es konkret wird, kneift Krascherlein den Schwanz ein.

KrascherHistory
22.08.2006, 19:18
Wie zu vermuten war. Sobald es konkret wird, kneift Krascherlein den Schwanz ein.

Das unterscheidet uns. Ich kann meinen nicht einkneifen.

Die Positionen sind ja nun hinlänglich bekannt. Hast du mal was neues ?

Bischen Notenwechsel vom 27./28.9.1990 zu den Überleitungsverträgen, die den 4+2Vertrag ausgehebelt haben; insbesondere Art.7 !

MfG K

maf2
22.08.2006, 19:32
Das unterscheidet uns. Ich kann meinen nicht einkneifen.
Die Positionen sind ja nun hinlänglich bekannt. Hast du mal was neues ?
Bischen Notenwechsel vom 27./28.9.1990 zu den Überleitungsverträgen, die den 4+2Vertrag ausgehebelt haben; insbesondere Art.7 !

Nur mit ein wenig sinnverdrehender Rabulistik kann man Völkerrecht nicht sinnvoll angehen. Das macht dein Problem aus: Du glaubst, mit dem Wortmüll, mit dem sich unterdurchschnittlich gebildete Normalverbraucher ihre Unfälle mit dem sog. "Kleingedruckten", also AGBen bei Alltagsverträgen, ihre Lebensunfälle schönreden, könne man auch Völkerrecht verstehen.

Leider schon wieder verloren.

maf2
22.08.2006, 19:35
Konkret: bei deinem bisherigen getexte warst du in Sachen "Verbindungen" ein richtiger Poser, Schwarzkittel.
Und nun willst du ein Aktenzeichen von der Lusche Thonner in HH ?
Och nö, du. Vielleicht ist das ein Job für deine Putze.....

Der Richter selbst wird kaum ein "Aktenzeichen" haben, das mir weiterhilft.

Aber wenn du behauptest, in einem Verfahren einen Erfolg mit deinem Geschwafel gehabt zu haben, wird sich das in Protokoll und Verfahrensausgang niedergeschlagen haben. Dazu bitte ich mal um das Aktenzeichen, dann kann ich eine Aktenkopie anfordern. Schließlich heiße ich nicht Justizarchiv.

Also: Werden wir jetzt mal etwas konkreter oder war das nur lauwarme Luft?

KrascherHistory
22.08.2006, 19:41
Nur mit ein wenig sinnverdrehender Rabulistik kann man Völkerrecht nicht sinnvoll angehen. Das macht dein Problem aus: Du glaubst, mit dem Wortmüll, mit dem sich unterdurchschnittlich gebildete Normalverbraucher ihre Unfälle mit dem sog. "Kleingedruckten", also AGBen bei Alltagsverträgen, ihre Lebensunfälle schönreden, könne man auch Völkerrecht verstehen.

Leider schon wieder verloren.

Du betreibst Rabulistik. Völkerrecht ist nicht zu verstehen. Rechtsnormen entstanden in der Zeit der "Lehmhütten".

Sollten die Jungs mit der Keule in der Hand einen Juristen gehabt haben, der die "Steinzeit-Rechtsnorm" ICH DARF EIN KLAN MITGLIED NICHT MIT DER KEULE ERSCHLAGEN UM SEINE FRAU ZU NEHMEN je nach bedarf interpretiert hat ?

Sehr realistisch Jurist. Die Rechtsnorm ist klar, einfach, nicht zu deuten, nicht zu interpretiern: nur anzuwenden.

Ganz einfach. Auch für deine Putzfrau !

KrascherHistory
22.08.2006, 19:47
Nur mit ein wenig sinnverdrehender Rabulistik kann man Völkerrecht nicht sinnvoll angehen. Das macht dein Problem aus: Du glaubst, mit dem Wortmüll, mit dem sich unterdurchschnittlich gebildete Normalverbraucher ihre Unfälle mit dem sog. "Kleingedruckten", also AGBen bei Alltagsverträgen, ihre Lebensunfälle schönreden, könne man auch Völkerrecht verstehen.

Leider schon wieder verloren.

Interessant. Nix zu wiederlegen ? Nanü.

Wo hat KrascherHistory denn jetzt reingebohrt ?!

Überleitungsverträge und Notenwechsel zum 4+2Vertrag sind nicht deine Baustelle, oder.

Hättest du alles auf der "Reichsspinner-Seite" nachlesen können.

Die hat allerdings nix mit "Reichsirgendwas" zu tun, sondern mit realen Justizopfern.

Derer gibt es nicht nur 10 oder 20. Registriert sind in über 700 Justizopfer-Initiativen über 4 Millionen Mensche, die sich aufgrund der Rechtsbeugung durch euch Schwarzkittel organisieren wollten.

Und das sind nur die harten Fälle. Die tägliche Rechtsbeugung erkennt das Volk durch den vorgesetzten "Pflicht-Juristen" dank Nazi-Gesetz überhaupt nicht.

Die Anzahl der Rechtsbeugung in der OMF-BRD liegt bei genau: 100 %

Darin seid ihr Spitze !!!

maf2
22.08.2006, 19:48
Du betreibst Rabulistik. Völkerrecht ist nicht zu verstehen. Rechtsnormen entstanden in der Zeit der "Lehmhütten".


Wo waren doch gleich die Rechtsquellen des Völkerrechts aufgelistet? In welcher seiner Entscheidungen hat der Internationale Gerichtshof das Völkergewohnheitsrecht definiert?

Kleiner Wissenstest, ob du auch wirklich weißt, wovon du brabbelst. Auf den Teredioten-Seiten findest du die Antworten übrigens nicht.

Manitu
22.08.2006, 19:51
Hallo, Jungs, lasst nach. Die deutschen Ostgebiete wurden, das hat man weiter vorne schon ausgeführt, als Ergebnis des zweiten Weltkrieges von Deutschland weggenommen. So ist das nun mal, ohne Risiko geht´s halt nicht, wenn man einen Krieg beginnt.

maf2
22.08.2006, 19:52
Überleitungsverträge und Notenwechsel zum 4+2Vertrag sind nicht deine Baustelle, oder.
Hättest du alles auf der "Reichsspinner-Seite" nachlesen können.

Doch, durchaus, aber ich verweise dazu auf die einschlägige Literatur, schließlich gibt davon reichlich. Falls du die Teredioten-Seite meinst, dann bist du naiv, was deine Auswahl von Informationsquellen angeht.

Justizopfer? Es ist ein gängiges Phänomen, daß bei einem Rechtsstreit mindestens eine Seite mit dem Ausgang unzufrieden ist.

KrascherHistory
22.08.2006, 19:53
Hallo, Jungs, lasst nach. Die deutschen Ostgebiete wurden, das hat man weiter vorne schon ausgeführt, als Ergebnis des zweiten Weltkrieges von Deutschland weggenommen. So ist das nun mal, ohne Risiko geht´s halt nicht, wenn man einen Krieg beginnt.

Eine "Wegnahme" muß völkerrechtlich legitimiert sein. Suche bitte in der Haager Landkriegsordnung, ob du da etwas findest, das Annektionen i.O. sind.

Ich schweige sofort ! Versprochen ! MfG K

maf2
22.08.2006, 20:01
Eine "Wegnahme" muß völkerrechtlich legitimiert sein.
Rechtsgrundlage? (nein, nicht HLKO...)

Suche bitte in der Haager Landkriegsordnung, ob du da etwas findest, das Annektionen i.O. sind.

Annexionen, wenn schon. Wenn du gern schreibst, lerne es doch einfach mal.

KrascherHistory
23.08.2006, 09:06
Rechtsgrundlage? (nein, nicht HLKO...)

Annexionen, wenn schon. Wenn du gern schreibst, lerne es doch einfach mal.

Bitte nur Fakten, kein bla bla.

Intension ist was ?

maf2
24.08.2006, 11:29
Bitte nur Fakten, kein bla bla.

Du hast schon hinreichend bewiesen, daß du mit Fakten nichts anzufangen weißt.
Aber ich versuche es trotzdem nochmal: Im klassischen Völkerrecht gab es kein Annexionsverbot.


Intension ist was ?

Meinst du "Intention"? Nimma Duhden.
Und wessen Intention meinst du?

KrascherHistory
24.08.2006, 11:38
Du hast schon hinreichend bewiesen, daß du mit Fakten nichts anzufangen weißt.
Aber ich versuche es trotzdem nochmal: Im klassischen Völkerrecht gab es kein Annexionsverbot.



Meinst du "Intention"? Nimma Duhden.
Und wessen Intention meinst du?

Wo lag wann eine debellatio des Deutschen Reichs vor (wieso könnte dann das BVerfG dem DR Rechtsfähigkeit bescheinigen - geht also nicht) ?

Wo sieht die HLKO die Annektierung vor ?

maf2
24.08.2006, 11:51
Wo lag wann eine debellatio des Deutschen Reichs vor (wieso könnte dann das BVerfG dem DR Rechtsfähigkeit bescheinigen - geht also nicht) ?
Die debellatio ist eine Form des Untergangs eines Staates - der ist für eine Annexion nicht erforderlich. Der historische Regelfall ist die Weiterexistenz des Staates, der eines Gebietsteils durch Annexion verlustig ging.

Wo sieht die HLKO die Annektierung vor ?
Gar nicht - damit war sie nicht verboten. Das klassische Völkerrecht funktionierte nunmal so herum, denn es gab keine generelle Verbotsnorm der Annexion.

KrascherHistory
24.08.2006, 12:11
Die debellatio ist eine Form des Untergangs eines Staates - der ist für eine Annexion nicht erforderlich. Der historische Regelfall ist die Weiterexistenz des Staates, der eines Gebietsteils durch Annexion verlustig ging.

Gar nicht - damit war sie nicht verboten. Das klassische Völkerrecht funktionierte nunmal so herum, denn es gab keine generelle Verbotsnorm der Annexion.

Schöne Wortspielerei, Spitzbube.

Kleines Zitat aus den 37 Punkten:


Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand

In der Zusatzerklärung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:
"… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands."

und als Anweisung an die deutschen Truppen
Artikel 2, Absatz d)

"Gemäß den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen räumen die genannten Streitkräfte sämtliche außerhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete."

Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (fälschlich "Potsdamer Abkommen" genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat "Deutsches Reich" nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Artikel VII 9. (e) lautet:
"Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Das heißt also, das Deutsche Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsfähige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegermächten keinen Friedensvertrag schließen.

Die Bevölkerung und das Heer des Deutschen Reiches hatte den Anweisungen der Alliierten zu folgen, die im Übrigen verpflichtet waren nach Art. 43 der HLKO, neben der Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sich nach Möglichkeit auch nach den Gesetzen des Deutschen Reiches - soweit möglich - und im besonderen der Haager Landkriegsordnung zu verhalten.

Haager Landkriegsordnung Artikel 43 lautet:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.


In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen - Bundesverfassungsgericht, S. 1540, heißt es in Spalte 1 und 2:

"Das GG (Grundgesetz) - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. "

Schön lesen, Rechtsverdreher !

"Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277] = NJW 53, 1057; BVerfGE 3, 288 [319 f.] = NJW 54, 465; BVerfGE 5, 85 [126] = NJW 56, 1393; BVerfGE 6, 309 [336, 363] = NJW 57, 705), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

"Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert."

Allgemein spricht gegen den Untergang des Deutschen Reiches und eine Identität mit der BRD aber das folgende:

1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich unzulässig von den Okkupationsmächten Polen, Russland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.

2. Nach allgemeinem Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt.

Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, dass debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.

3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.

Es besteht weder Gebietsidentität noch ist völkerrechtlich eine besatzungsrechtlich verfügte Staatsbürgeridentität jemals ohne Volkszustimmung möglich. :top:

Die Bundesrepublik Deutschland ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht.

Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei.

Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein.

Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.

Fazit: Pinkel dem Souverän nicht ans Bein, Schwarzkittel !

maf2
24.08.2006, 12:42
Du willst mal wieder nicht verstehen, oder? Dieser Terediotenkram ersetzt keine Kenntnisse. Merkst du nicht, wie du da geleimt wirst?



In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen - Bundesverfassungsgericht, S. 1540, heißt es in Spalte 1 und 2:

"Das GG (Grundgesetz) - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. "

"Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277] = NJW 53, 1057; BVerfGE 3, 288 [319 f.] = NJW 54, 465; BVerfGE 5, 85 [126] = NJW 56, 1393; BVerfGE 6, 309 [336, 363] = NJW 57, 705), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

"Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert."

Hier wurde mal wieder die Kernaussage von der Subjektsidentität unterschlagen. Das ist der Ausgangspunkt der Entscheidung, weshalb es kein unabhängig von der Bundesrepublik exitierendes Deutsches Reich geben kann. Die Formulierung im Grundlagenvertragsurteil ist insoweit mißverständlich, ich verweise deshalb lieber auf den Teso-Beschluß.


Allgemein spricht gegen den Untergang des Deutschen Reiches und eine Identität mit der BRD aber das folgende:

Sieh an: Erst bezieht man sich auf die Judikatur des BVerfG, aber dann war das doch wieder nichts...


1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist.

Offenbar hat der Autor den Art.25 GG nicht gelesen: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (und nur die, nicht "das" Völkerrecht in Gänze, was auch kaum möglich wäre) gehen den Gesetzen vor - nicht der Verfassung.


Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich unzulässig von den Okkupationsmächten Polen, Russland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiet.

Zum Annexionsverbot hatte ich schon was geschrieben.


2. Nach allgemeinem Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt.

Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, dass debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.

Warum zitierst du das? Es ist unstreitig, daß keine debellatio vorlag. Preußen existiert allerdings aufgrund Alliierten Kontrollratsgesetzes nicht mehr.


3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde.

Mal wieder der alte Unsinn: Warum sollte man die Entscheidung des BVerfG zum Grundlagenvertrag "aufheben" (was sollte das auch sein)?. Die zitierten Sätze sind Teil der Begründung, die die Entscheidung stützen: Daß nämlich der Grundlagenvertrag mit der DDR verfassungsgemäß ist. Mehr nicht.


Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.

Es besteht weder Gebietsidentität noch ist völkerrechtlich eine besatzungsrechtlich verfügte Staatsbürgeridentität jemals ohne Volkszustimmung möglich.

Und genau das ist eben nicht die Auffassung des BVerfG, wie sich aus der Teso-Entscheidung klar ergibt.


Die Bundesrepublik Deutschland ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht.

Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei.

Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein.

Merkst du was? Der Autor versucht, sich mit allen Mitteln um die Kernaussage der Subjektsidentität herumzumogeln.


Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.

Und wieder der alte Blödsinn: Als Reorganisation deutscher Staatsgewalt - und eben nicht Neugründung eines westdeutschen Staates - ist das deutsche Volk deren Staatsvolk. Deshalb wird auch immer von "deutschen staatsangehörigen" gesprochen.


Fazit: Pinkel dem Souverän nicht ans Bein, Schwarzkittel !

Eine überraschende Schlußfolgerung, denn schließlich ist es dieser Souverän, der sich über Jahrzehnte (und 1990 insbesondere) regelmäßig zu dem bekannt hat, was die Teredioten mit waghalsigen Fehlschlüssen als Besatzungskonstrukt darzustellen versuchen.

Fazit: Laß dich nicht verarschen von diesen Teredioten.

KrascherHistory
24.08.2006, 12:48
Du willst mal wieder nicht verstehen, oder? Dieser Terediotenkram ersetzt keine Kenntnisse. Merkst du nicht, wie du da geleimt wirst?



Hier wurde mal wieder die Kernaussage von der Subjektsidentität unterschlagen. Das ist der Ausgangspunkt der Entscheidung, weshalb es kein unabhängig von der Bundesrepublik exitierendes Deutsches Reich geben kann. Die Formulierung im Grundlagenvertragsurteil ist insoweit mißverständlich, ich verweise deshalb lieber auf den Teso-Beschluß.



Sieh an: Erst bezieht man sich auf die Judikatur des BVerfG, aber dann war das doch wieder nichts...



Offenbar hat der Autor den Art.25 GG nicht gelesen: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (und nur die, nicht "das" Völkerrecht in Gänze, was auch kaum möglich wäre) gehen den Gesetzen vor - nicht der Verfassung.



Zum Annexionsverbot hatte ich schon was geschrieben.



Warum zitierst du das? Es ist unstreitig, daß keine debellatio vorlag. Preußen existiert allerdings aufgrund Alliierten Kontrollratsgesetzes nicht mehr.



Mal wieder der alte Unsinn: Warum sollte man die Entscheidung des BVerfG zum Grundlagenvertrag "aufheben" (was sollte das auch sein)?. Die zitierten Sätze sind Teil der Begründung, die die Entscheidung stützen: Daß nämlich der Grundlagenvertrag mit der DDR verfassungsgemäß ist. Mehr nicht.



Und genau das ist eben nicht die Auffassung des BVerfG, wie sich aus der Teso-Entscheidung klar ergibt.



Merkst du was? Der Autor versucht, sich mit allen Mitteln um die Kernaussage der Subjektsidentität herumzumogeln.



Und wieder der alte Blödsinn: Als Reorganisation deutscher Staatsgewalt - und eben nicht Neugründung eines westdeutschen Staates - ist das deutsche Volk deren Staatsvolk. Deshalb wird auch immer von "deutschen staatsangehörigen" gesprochen.



Eine überraschende Schlußfolgerung, denn schließlich ist es dieser Souverän, der sich über Jahrzehnte (und 1990 insbesondere) regelmäßig zu dem bekannt hat, was die Teredioten mit waghalsigen Fehlschlüssen als Besatzungskonstrukt darzustellen versuchen.

Fazit: Laß dich nicht verarschen von diesen Teredioten.

Dem vorangegangenen Artikel habe ich nix hinzuzufügen.

maf2
24.08.2006, 12:56
Dem vorangegangenen Artikel habe ich nix hinzuzufügen.

Es tut mir leid, wenn ich dich überfordert haben sollte. Finden sich keine passenden Antworten in den Teredioten-Punkten?

KrascherHistory
24.08.2006, 13:34
Es tut mir leid, wenn ich dich überfordert haben sollte. Finden sich keine passenden Antworten in den Teredioten-Punkten?

Zunächst mußt du mal ein Argument liefern, Schwarzkittel

maf2
24.08.2006, 13:37
Zunächst mußt du mal ein Argument liefern, Schwarzkittel

Gerade mit dem Artikel geschehen. Man braucht aber schon ein paar Grundkenntnisse, um sie zu verstehen.

KrascherHistory
24.08.2006, 13:52
Der Schwachsinn sprang doch ins Auge:

=maf2]
Offenbar hat der Autor den Art.25 GG nicht gelesen: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (und nur die, nicht "das" Völkerrecht in Gänze, was auch kaum möglich wäre) gehen den Gesetzen vor - nicht der Verfassung.

Das GG ist keine Verfassung. S.Art.146 GG
Da steht es für JEDEN drin. JEDER der dein Rabulistik prüfen möchte.

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wenn GG = Verfassung, kannst ja mal GG durch Verfassung ersetzen.

Warum zitierst du das? Es ist unstreitig, daß keine debellatio vorlag. Preußen existiert allerdings aufgrund Alliierten Kontrollratsgesetzes nicht mehr.

Ein Gesetz löscht einen Staat aus !? Niedlich. Völkerrechtliche, entenhausener Grundlage war nochmal was .....?

Merkst du was? Der Autor versucht, sich mit allen Mitteln um die Kernaussage der Subjektsidentität herumzumogeln.

Man merkt bei dir etwas ganz anderes.

Und wieder der alte Blödsinn: Als Reorganisation deutscher Staatsgewalt - und eben nicht Neugründung eines westdeutschen Staates - ist das deutsche Volk deren Staatsvolk. Deshalb wird auch immer von "deutschen staatsangehörigen" gesprochen.

Das RuStaG spricht von Reichsangehörigen, den Deutschen, die im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sind.
Gilt auch für alle Bundesbeamten, also auch dich: § 185 BBG !

Die BRD kann bloß von Deutschen sprechen.

Fazit: Laß dich nicht verarschen von diesen Teredioten.

Taktikwechsel ? Jetzt die gutmütige, besorgte Tour ? Niedlich, Schwarzkittel.

Wir kriegen euch, keine Bange.

klartext
24.08.2006, 13:59
Nur weil Politiker wie Kohl zu feige sind, muss Deutschland auf sein rechtmäßiges Eingentum verzichten.
Wenn man auf etwas verzichtet, was man de facto ohnehin schon verloren hat, ist es eine Frage politishcer Klugheit, die Realität anzuerkennen.
Es war übrigens nicht Kohl, sondern Brandt mit den Ostverträgen. Kohl war daran gebunden, politisch und rechtlich.
Die meisten Deutschen haben dieses Problem längst abgehakt, einfach Schnee von vorgestern. Die Frage stellt sich praktisch nicht, also abhaken.

KrascherHistory
24.08.2006, 14:02
Wenn man auf etwas verzichtet, was man de facto ohnehin schon verloren hat, ist es eine Frage politishcer Klugheit, die Realität anzuerkennen.
Es war übrigens nicht Kohl, sondern Brandt mit den Ostverträgen. Kohl war daran gebunden, politisch und rechtlich.
Die meisten Deutschen haben dieses Problem längst abgehakt, einfach Schnee von vorgestern. Die Frage stellt sich praktisch nicht, also abhaken.

Sorry, aber hierfür gibt es ja nun so gar keine Grundlage. Weder auf "BRD"-Ebene noch völkerrechtlich.

Wann was verloren ?

Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937.

Klare Alliierten-Kapitulationsbedingungen.

Wen interessieren Spinner wie Brandt oder Kohl (=Henoch Kohn, khas.Jude).

Keinen. MfG K

reinhard
24.08.2006, 15:29
Da in Deutschland und Polen Einigkeit über die Grenze herrscht, gibt es kein Problem.

KrascherHistory
24.08.2006, 16:07
Da in Deutschland und Polen Einigkeit über die Grenze herrscht, gibt es kein Problem.

Da ich dir eine 45er an die Birne halte und gerade dein Haus, Auto und Bargeld klaue, sind wir uns auch einig. Und es gibt kein Problem.:P

MfG K

Gärtner
24.08.2006, 16:20
Kohl (=Henoch Kohn, khas.Jude)
Du scheinst der originellen Ansicht zu sein, daß jüdische Wurzeln einen Menschen diskreditieren könnten.

Du befindest dich im Irrtum

KrascherHistory
24.08.2006, 16:28
Du scheinst der originellen Ansicht zu sein, daß jüdische Wurzeln einen Menschen diskreditieren könnten.

Du befindest dich im Irrtum

Eine Unterstellung die für eine falsche Schlußfolgerung dienen darf.

Für deine Behauptung findest du keinen Beleg meinerseits.

Ich wähle ungern Volksvertreter die mich hinsichtlich ihrer Herkunft bewußt belügen (die Religion ist sekundär), um Mittels vorh. "Macht" Milliardenbeträge am Volk vorbei zu lügen.

Nur darum geht es.

Hier geht es auch um die Abtretung der Ostgebiete, die der JUDE Kohn, alias Kohl "einfach so" den Polen vermacht hat.

Für diesen Vorgang fehlt JEDE Legitimation.

Für eine Rechtsschreibreform eine Volksbefragung vorgaukeln, aber die Abtrennung von 1/3 des gesamten Reichsgebietes still und heimlich vollziehen.

Was stimmt hier nicht ? War der Gelehrte zu lange im Garten, in der Sonne ?

MfG K

reinhard
24.08.2006, 16:30
Der deutsche Angriffskrieg wurde 1945 verloren. Helmut Kohl hatte nicht wirklich die Chance, daran etwas zu ändern.

Jaja, war ein sehr heißer Sommer.

KrascherHistory
24.08.2006, 16:41
Der deutsche Angriffskrieg wurde 1945 verloren. Helmut Kohl hatte nicht wirklich die Chance, daran etwas zu ändern.

Jaja, war ein sehr heißer Sommer.

Ja, so fangen Probleme meistens an.

Der deutsche Angriffskrieg wurde 1945 verloren. Helmut Kohl hatte nicht wirklich die Chance, daran etwas zu ändern.

Solche Sätze möchte man sich gerne - sorry reinhard - einrahmen.

Zunächst zu Satz 2: H.K. wurde 1930 geboren. Als 9 jähriger konnte er wirklich nix mehr verhindern. Mit 15 war er wohl nur froh, noch am Leben zu sein. Aber dann......

H.K. hat das deutsche Volk verraten und verkauft. Einschlägige Stränge in diesem Forum bieten dir genug Hintergrund-Info für die Bestätigung der Aussage.

Was war denn im Mai 45 ?

Es war eine bedingslose Kapitulation der Heeresführung - eine debellatio, und das ist unstrittig, des Deutschen Reichs/Preußen lag nicht vor - nach HLKO.

Die USA beschlagnahmten das DR auf unbestimmte Zeit und nach Friedensverhandlungen sollte das DR in den Grenzen vom 31.12.1937 zurückgegeben werden.

Dummerweise kam der kalte Krieg "dazwischen" und es entstanden die "bekannten" Grenzen. NICHT VON STAATEN SONDERN VON BESATZUNGSKONSTRUKTEN AUF EINEM TEILGEBIET DES DEUTSCHEN REICHS DAS NACH BVERFG WEITERHIN RECHTSFÄHIG ABER MANGELS MASSE/ORGANISATION HANDLUNGSUNFÄHIG IST.

Wieso kann ein Teil des DR ohne Mandat Ländereien abgeben ? Geht nicht. Und der dicke Kohn/Kohl kann das schon gar nicht, diese ...... S.. !

Das nur so nebenbei. MfG K

reinhard
24.08.2006, 16:54
Ja, und die deutsch-polnische Grenze, wie sie dann neu gezogen wurde, wurde von Polen und erst der DDR, dann auch Westdeutschland und schließlich nochmal ganz Deutschland anerkannt.

Wer das ändern möchte, sollte bei den nächsten Wahlen kandidieren. Ich schätze mal: In Deutschland weniger als 100 Stimmen.

Wer sich nicht traut, als Bundeskanzler zu kandidieren, kann immer noch Internet-Troll werden.

KrascherHistory
24.08.2006, 17:10
Ja, und die deutsch-polnische Grenze, wie sie dann neu gezogen wurde, wurde von Polen und erst der DDR, dann auch Westdeutschland und schließlich nochmal ganz Deutschland anerkannt.

Wer das ändern möchte, sollte bei den nächsten Wahlen kandidieren. Ich schätze mal: In Deutschland weniger als 100 Stimmen.

Wer sich nicht traut, als Bundeskanzler zu kandidieren, kann immer noch Internet-Troll werden.

Welche Grenze wurde NEU gezogen ?
DDR = mitteldt. Besatzungskonstrukt auf Teilgebiet Deutsches Reich /keine Staatlichkeit im völkerrechtlichen Sinne / kein Mandat v. Deutschen Reich hinsichtlich Gebietsabtretung, was eine Anerkennung der Grenze ja darstellt.

"Westdeutschland" = "BRD" = westl. Besatzungskonstrukt. Gleiches Problem wie "DDR".

Wenn eine Anerkennung durch einen legitimen souveränen Staat besteht, oder durch die 2 Einzelteile, warum sollte die Summe der Teile dem entgegen stehen womit es einer DRITTEN Anerkennung (nach d.Meinung) bedarf ?

Haut nicht hin.

Es wird kandidiert werden. Bei 700 Justizopferintiativen mit ü. 4 Mio Mitgliedern und einer Partei mit expon. steigendem Mitgliedern werden es wohl über 101 Stimmen werden. Das ist aber nur eine Vermutung auf eine kleine Stänkerei deinerseits, die lediglich ausdrück, das deine restringierte Kenntnis hinsichtlich der tatsächlichen Fakten in "Deutschland" zwischen 1945 und 2006noch restringierter ist, als wahrscheinlich schon angenommen.
Aber auch das ist selbstverständlich nur eine Vermutung meinerseits, basierend auf den subjektiven Wahrnehmungen deines "Geschreibsels".

Bundeskanzler ? Einer OMF-BRD ? Warum ? Wer sollte sich freiwillig auf den Posten des größten Volksverräters der Deutschen setzen wollen, wenn er nicht dazu bereit ist die größte Sau im Lande zu sein ?

Gibt es noch sachdienliche Hinweise deinerseits ?

MfG K

reinhard
24.08.2006, 17:14
Naja, wenn aus einem Internet-Troll doch noch ein Bundeskanzler wird, können wir ja hinterher weiter diskutieren. Bis dahin bleibt die deutsch-polnische Grenze sicherlich, wo sie ist.

Ich warte also auf deine Plakate an den Laternen.

ich hoffe trotzdem, dass du noch einen Freund auf der Welt hast, der dich gelegentlich mal darauf hinweist, dass der hier von dir gepostete Unsinn wohl weit weniger als 100 Menschen interessiert.

KrascherHistory
24.08.2006, 17:24
Naja, wenn aus einem Internet-Troll doch noch ein Bundeskanzler wird, können wir ja hinterher weiter diskutieren. Bis dahin bleibt die deutsch-polnische Grenze sicherlich, wo sie ist.

Ich warte also auf deine Plakate an den Laternen.

ich hoffe trotzdem, dass du noch einen Freund auf der Welt hast, der dich gelegentlich mal darauf hinweist, dass der hier von dir gepostete Unsinn wohl weit weniger als 100 Menschen interessiert.

Das war schon alles ? Soll ich ciao sagen oder leb wohl ?

Keine Bange reinhard, wir warten nicht auf dich. Kannst schon mal ein paar Nullen an deine Laternen-Zahl ranhängen.

Einen bestimmten Bodensatz von Menschen hat nun mal jede Gesellschaft.

Das ist aber i.o. so. MfG K

Gärtner
24.08.2006, 17:46
Eine Unterstellung die für eine falsche Schlußfolgerung dienen darf.

Für deine Behauptung findest du keinen Beleg meinerseits.

Ich wähle ungern Volksvertreter die mich hinsichtlich ihrer Herkunft bewußt belügen (die Religion ist sekundär), um Mittels vorh. "Macht" Milliardenbeträge am Volk vorbei zu lügen.
Was hat jetzt bitte die vorgebliche jüdische Abkunft Kohls mit seinem Verhalten zu tun? Lügen Juden häufiger als sonstige Menschen? Stehlen Juden häufiger als sonstige Menschen? Nicht? Nun, dann scheint die Erwähnung des vorgeblich jüdischen Abkunft Helmut Kohls nur zum Zwecke der Diffamierung erfolgt zu sein.

Und das, mein lieber Freund, ist sowohl dumm als auch widerlich.


Hier geht es auch um die Abtretung der Ostgebiete, die der JUDE Kohn, alias Kohl "einfach so" den Polen vermacht hat.
Der "Jude" Kohl hat ganz allein ganz viel Reichsgebiet an den bösen Polacken verschoben? Und da war sonst nichts? Keine sonstigen Ereignisse? Ein, hm, Krieg?


Für diesen Vorgang fehlt JEDE Legitimation.
Du scheinst mit dem Funktionsprinzip einer parlamentarischen Demokratie nicht vertraut zu sein.


Für eine Rechtsschreibreform eine Volksbefragung vorgaukeln,
Wer hat das wann getan?


aber die Abtrennung von 1/3 des gesamten Reichsgebietes still und heimlich vollziehen.
Der die Grenzfrage endgültig regelnde 2+4-Vertrag wurde ebenso lang und breit in der Öffentlichkeit debattiert wie seinerzeit auch die Ostverträge. Bedauerlich, solltest du zu dieser Zeit im Tiefschlaf gelegen und nichts mitbekommen haben.


War der Gelehrte zu lange im Garten, in der Sonne ?
Richtige Frage, falscher Adressat. Stell sie das doch nächste Mal bitte dir selbst. :)


Und nein, ich habe weder die Zeit noch die Lust, in einen scholastischen Streit über formaljuristische Quisquilien einzutreten.

KrascherHistory
24.08.2006, 18:13
Moin moin.

Der Gelehrte]Was hat jetzt bitte die vorgebliche jüdische Abkunft Kohls mit seinem Verhalten zu tun? Lügen Juden häufiger als sonstige Menschen? Stehlen Juden häufiger als sonstige Menschen? Nicht? Nun, dann scheint die Erwähnung des vorgeblich jüdischen Abkunft Helmut Kohls nur zum Zwecke der Diffamierung erfolgt zu sein.
Und das, mein lieber Freund, ist sowohl dumm als auch widerlich.

Typisch. Dumme, unrichtige Unterstellungen. Nix davon ist gesagt worden. Ich habe bereits auf die Nebensächlichkeit der Religion hingewiesen. Jetzt deklarierst du hier eine angebl. Behauptung meinerseits, Juden wären Lügner.
Dem ist nachweislich nicht so.
Es ist für mich eine Lebenslüge, identisch mit dem späten Geständnis von Grass.

Der "Jude" Kohl hat ganz allein ganz viel Reichsgebiet an den bösen Polacken verschoben? Und da war sonst nichts? Keine sonstigen Ereignisse? Ein, hm, Krieg?

Scharf formuliert: aber es trifft es auf den Punkt.

Du scheinst mit dem Funktionsprinzip einer parlamentarischen Demokratie nicht vertraut zu sein.

Du hast eine Scheindemokratie von einer echten noch nie unterscheiden können.

Wer hat das wann getan?
In SH anläßlich besagter Reform. Das Ergebnis (Ablehnung) gefiel nicht, also wurde das Ergebnis nicht berücksichtigt.

Der die Grenzfrage endgültig regelnde 2+4-Vertrag wurde ebenso lang und breit in der Öffentlichkeit debattiert wie seinerzeit auch die Ostverträge. Bedauerlich, solltest du zu dieser Zeit im Tiefschlaf gelegen und nichts mitbekommen haben.

Bedauerlich, das du noch nie etwas von Überleitungsverträgen (1952), Überleitungsgesetzten (1955) und deren Bekräftigung/Bestätigung/Ausweitung anläßlich "deines" 4+2Vertrages durch den sog. Notenwechsel vom 27./28.9.1990 gelesen hast.

Aber Vorsicht: zu viel lesen birgt die Gefahr von Augenkrebs in sich !

Richtige Frage, falscher Adressat. Stell sie das doch nächste Mal bitte dir selbst. :)
Und nein, ich habe weder die Zeit noch die Lust, in einen scholastischen Streit über formaljuristische Quisquilien einzutreten.

Hübsch. 2 Fremdwörter in einem kleinen, überflüssigen Satz verbergen deine elementare Geschichtsunkenntnisse auch nicht mehr.

Salve, Ungelehrter.

MfG K

Gärtner
25.08.2006, 00:29
(..) deine elementare Geschichtsunkenntnisse (...)
Wer vom Juden Kohl schwadroniert, der in einer Scheindemokratie im Alleingang Reichsgebiet an die Polen verschoben hat, kann nicht erwarten, im politischen Diskurs noch ernstgenommen zu werden. Das gilt potenziert für Antisemiten, die ihre schäbige Haltung im selben Atemzuge gleichzeitig verleugnen.

Ein solcher also sollte sich oben zitierte Bemerkung besser verkneifen. Sie fällt auf den Urheber zurück.

Aber die Erfahrung mußten in diesem Forum schon Ungezählte vor dir machen. :cool:


Der politische Narrensaum gebiert beständig neue Protagonisten. Und die wollen alle hier ins Forum. Warum nur?

heiss
25.08.2006, 00:37
Wer vom Juden Kohl schwadroniert, der in einer Scheindemokratie im Alleingang Reichsgebiet an die Polen verschoben hat, kann nicht erwarten, im politischen Diskurs noch ernstgenommen zu werden. Das gilt potenziert für Antisemiten, die ihre schäbige Haltung im selben Atemzuge gleichzeitig verleugnen.

Ein solcher also sollte sich oben zitierte Bemerkung besser verkneifen. Sie fällt auf den Urheber zurück.

Aber die Erfahrung mußten in diesem Forum schon Ungezählte vor dir machen. :cool:


Der politische Narrensaum gebiert beständig neue Protagonisten. Und die wollen alle hier ins Forum. Warum nur?

Danke habe eben das gleiche schreiben wollen.:]

KrascherHistory
25.08.2006, 11:27
Wer vom Juden Kohl schwadroniert, der in einer Scheindemokratie im Alleingang Reichsgebiet an die Polen verschoben hat, kann nicht erwarten, im politischen Diskurs noch ernstgenommen zu werden. Das gilt potenziert für Antisemiten, die ihre schäbige Haltung im selben Atemzuge gleichzeitig verleugnen.

Ein solcher also sollte sich oben zitierte Bemerkung besser verkneifen. Sie fällt auf den Urheber zurück.

Aber die Erfahrung mußten in diesem Forum schon Ungezählte vor dir machen. :cool:


Der politische Narrensaum gebiert beständig neue Protagonisten. Und die wollen alle hier ins Forum. Warum nur?

Du darfst dich gerne zu den Überleitungsverträgen und den dazugehörigen Notenwechsel äußern. Ich erwarte es aber nicht.

Selbst Dr. jur. maf/maf2 vermeidet hierzu konkrete Stellungnahmen.

"Nur weil viele einer Meinung sind, können viele sich irren". B.Russell

maf2
25.08.2006, 19:46
Du darfst dich gerne zu den Überleitungsverträgen und den dazugehörigen Notenwechsel äußern. Ich erwarte es aber nicht.
Selbst Dr. jur. maf/maf2 vermeidet hierzu konkrete Stellungnahmen.
"Nur weil viele einer Meinung sind, können viele sich irren". B.Russell

Bertrand Russell liegt damit nicht falsch, aber daß du dich auf ihn berufst, ist nun doch ein paar Nummern für dich zu groß.

Was die Völkerrechtsvorstellungen der Teredioten angeht, so sind sie ungefähr die von Leuten, die beim Gebrauchtwagenkauf schonmal auf das Kleingedruckte des Verkäufers hereingefallen sind und nun meinen, Völkerrecht funktioniere genauso.

maf2
25.08.2006, 20:12
Der Schwachsinn sprang doch ins Auge:
Offenbar hat der Autor den Art.25 GG nicht gelesen: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (und nur die, nicht "das" Völkerrecht in Gänze, was auch kaum möglich wäre) gehen den Gesetzen vor - nicht der Verfassung.

Das GG ist keine Verfassung. S.Art.146 GG
Da steht es für JEDEN drin. JEDER der dein Rabulistik prüfen möchte.

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wenn GG = Verfassung, kannst ja mal GG durch Verfassung ersetzen.
Wozu? "Grundgesetz" ist nur der Name der aktuellen deutschen Verfassung. Wenn du kannst, solltest du mal die Debatte zur Namensgebung der Verfassung im Parlamentarischen Rat nachlesen. Carlo Schmid hat dazu eine Position vertreten, die sich aber nicht durchgesetzt hat.

Warum zitierst du das? Es ist unstreitig, daß keine debellatio vorlag. Preußen existiert allerdings aufgrund Alliierten Kontrollratsgesetzes nicht mehr.

Ein Gesetz löscht einen Staat aus !? Niedlich. Völkerrechtliche, entenhausener Grundlage war nochmal was .....?
Entenhausener Vorstellungen spielen eher bei deinem Völkerrechtsverständnis eine Rolle.

Merkst du was? Der Autor versucht, sich mit allen Mitteln um die Kernaussage der Subjektsidentität herumzumogeln.

Man merkt bei dir etwas ganz anderes.
Nämlich was?

Und wieder der alte Blödsinn: Als Reorganisation deutscher Staatsgewalt - und eben nicht Neugründung eines westdeutschen Staates - ist das deutsche Volk deren Staatsvolk. Deshalb wird auch immer von "deutschen staatsangehörigen" gesprochen.

Das RuStaG spricht von Reichsangehörigen, den Deutschen, die im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sind.
Gilt auch für alle Bundesbeamten, also auch dich: § 185 BBG !
Die BRD kann bloß von Deutschen sprechen.
Fazit: Laß dich nicht verarschen von diesen Teredioten.
Taktikwechsel ? Jetzt die gutmütige, besorgte Tour ? Niedlich, Schwarzkittel.
Wir kriegen euch, keine Bange.

Richtig, die Bundesrepublik spricht von Deutschen, denn sie ist ja der gegenwärtige deutsche Staat, subjektsidentisch mit dem Staat, der sich mal "Deutsches Reich" nannte, vorher "Norddeutscher Bund".
Das BundesbeamtenG definiert nur für den Zweck dieses Gesetzes den darin verwendeten Begriff "Reichsgebiet". Da das ausschließlich dienstrechtliche Konsequenzen für die auf damaligem Reichsgebiet verwendeten Beamten hat und dieser Personenkreis wohl inzwischen durch Zeitablauf vom Aussterben bedroht ist, ist diese Norm weitgehend obsolet.

semreh
25.08.2006, 22:06
Hallo

Ich hätte mal ne Frage in dem folgendem Dokument steht "Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 stets festgehalten."

Also wollte man die Gebiete scheinbar gar nicht abtreten,selbst Gorbatschow hatte sich erstaunt über diese Entscheidung geäußert:" Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2-plus-4-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die Deutschen Ostgebiete - Ostpreußen, Pommern und Schlesien - gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten."

Doch was würde der BRD den Verzicht auf Ostdeutschland bringen, warum hat der Außenminister Genscher laut Gorbatschow darum gebettelt? Was macht das für einen Sinn?
Wenn die BRD wie im Dokument stehend an eine gemeinsame Staatsangehörigkeit stets festgehalten hat, warum verzichtet man denn auf die Ostgebiete? ?(

Dokument liegt wegen der Größe auf einem Server:http://www.badongo.com/file/1291020

gruß semreh ?(

Würfelqualle
25.08.2006, 22:15
Ich kann nur meine persönliche Meinung dazu sagen. Ich kenne dieses Schreiben. In ihm sagt Genscher noch : Die Deutschen werden die Oder Neiße Grenze annehmen.

Genscher ist das größte Arschloch auf Erden.



Gruss vonne Würfelqualle

klartext
25.08.2006, 22:24
Ich kann nur meine persönliche Meinung dazu sagen. Ich kenne dieses Schreiben. In ihm sagt Genscher noch : Die Deutschen werden die Oder Neiße Grenze annehmen.

Genscher ist das größte Arschloch auf Erden.



Gruss vonne Würfelqualle
Fahr doch nach Polen und kaufe dir ein Stück Ostpreussen, dann hast du und andere ihre Ruhe.
Der Dauerfriede mit den östlichen Nachbarn ist mir der Preis wert.

semreh
25.08.2006, 22:26
Ich kann nur meine persönliche Meinung dazu sagen. Ich kenne dieses Schreiben. In ihm sagt Genscher noch : Die Deutschen werden die Oder Neiße Grenze annehmen.

Genscher ist das größte Arschloch auf Erden.



Gruss vonne Würfelqualle


Ich muss dich leider berichtigen, es handelt sich hier um ein ganz anderes Dokument.
Dieses Dokument ist auch nochmal für alle die nicht glauben wollen,dass es keine Staatsanghörigkeit der BRD gibt.

gruß semreh

Würfelqualle
25.08.2006, 23:19
Ich muss dich leider berichtigen, es handelt sich hier um ein ganz anderes Dokument.
Dieses Dokument ist auch nochmal für alle die nicht glauben wollen,dass es keine Staatsanghörigkeit der BRD gibt.

gruß semreh


Genscher hat dies im Rahmen der 2+4 Verträge gesagt und mehr habe ich nicht behauptet. Das mit der Staatsangehörigkeit ist mir Wurst. Ich bin Deutscher. So steht es in meinem Reisepass und mit dem kann ich in jedes Land, außer vielleicht nicht nach Nordkorea.


Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
25.08.2006, 23:33
Fahr doch nach Polen und kaufe dir ein Stück Ostpreussen, dann hast du und andere ihre Ruhe.



Wenn ich nach Ostpreußen fahre würde und mir da Land kaufen würde, dann nur unter einer deutschen Regierung.




Der Dauerfriede mit den östlichen Nachbarn ist mir der Preis wert.





So spricht einer, der nicht vertrieben wurde. Meinen Urgroßeltern, Großeltern hat in Schlesien viel Land mit Häusern gehört. Sie wurden in einer Nacht und Nebel Aktion von ihrem Land vertrieben. Sie waren weder in der NSDAP und auch sonst nicht Nazifreundlich. Dauerfriede auf Kosten von 115.000 km² deutscher Gebiete. Was ist nächstes mal dran, von Deutschland abgetrennt zu werden ? Mitteldeutschland, oder Westdeutschland ? Oder alles ?

X(

Gruss vonne Würfelqualle

leuchtender Phönix
26.08.2006, 14:02
Wenn ich nach Ostpreußen fahre würde und mir da Land kaufen würde, dann nur unter einer deutschen Regierung.

So spricht einer, der nicht vertrieben wurde. Meinen Urgroßeltern, Großeltern hat in Schlesien viel Land mit Häusern gehört. Sie wurden in einer Nacht und Nebel Aktion von ihrem Land vertrieben. Sie waren weder in der NSDAP und auch sonst nicht Nazifreundlich. Dauerfriede auf Kosten von 115.000 km² deutscher Gebiete. Was ist nächstes mal dran, von Deutschland abgetrennt zu werden ? Mitteldeutschland, oder Westdeutschland ? Oder alles ?

X(

Gruss vonne Würfelqualle

Warum kannst du nicht einfach akzeptieren das die ehemalöigen Ostgebiete zu Polen gehören und sich daran in zukunft auch nichts ändern wird.

Es würde noch mehr verloren gehen, wenn solche rückwärtsgewandten wie du nicht endlich einmal akzeptieren können, das die Zeit nicht zurückgedreht werden kann.

Würfelqualle
26.08.2006, 16:18
Warum kannst du nicht einfach akzeptieren das die ehemalöigen Ostgebiete zu Polen gehören und sich daran in zukunft auch nichts ändern wird.




Weil Unrecht nicht zu Recht werden darf.


Gruss vonne Würfelqualle

mggelheimer
26.08.2006, 16:53
Weil Unrecht nicht zu Recht werden darf.


Gruss vonne Würfelqualle
Richtig!
Und "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."(Goethe)

Aber mit Rechte und Pflichten haben es ja unsere linksradikalen Volksverderber nicht so!

-jmw-
26.08.2006, 19:35
Weil Unrecht nicht zu Recht werden darf.
Die Gegend, in der ich wohne, wurde vor rund 1000 Jahren von Deutschen erobert.
Sicher hatten diese kein "Recht" dazu, unbescholtene Bauern und Fischer von ihrem Lande zu vertreiben.
Wenn also dieses "Unrecht" nicht zu "Recht" werden darf, schlage ich vor, Nordostholstein wieder an die Slawen zurückzugeben.

mfg


PS: Raus mit den indoeuropäischen Besatzern! Europa den Basken!

mggelheimer
26.08.2006, 19:55
Die Gegend, in der ich wohne, wurde vor rund 1000 Jahren von Deutschen erobert.
Sicher hatten diese kein "Recht" dazu, unbescholtene Bauern und Fischer von ihrem Lande zu vertreiben.


Unabhängig davon ob in Nordholstein tatsächlich vor tausend Jahren Slawen siedelten,
- Du willst doch nicht allen ernstes einen 1000 jährigen zivilisatorischen Entwicklungsprozeß der Menschheit ungeschehen machen!?
Schon mal was von Wilson und dem vielgerühmten Selbstbestimmungsrecht der Völker gehört?, welches zwar die so genannten entente-Staaten oder später die alliierten ganz toll fanden, leider aber beim deutschen Volk keine Anwendung fand!

reinhard
26.08.2006, 20:41
Ich denke, das ist richtig. Auf die entsetzliche Barbarei der Hitler-Diktatur folgten für die ehemals deutschen Ostgebiete endlich einige Jahrzehnte Zuvilisation, Kunst und Kultur. Damit hat Polen sich diese Gebiete, die ja ohnehin seit über hundert Jahren mehrheitlich polnisch besiedelt waren, redlich verdient.

Also soll die Grenze bleiben wo sie ist, im Zuge der EU wird sie ja sowieso immer bedeutungsloser.

mggelheimer
26.08.2006, 21:44
Damit hat Polen sich diese Gebiete, die ja ohnehin seit über hundert Jahren mehrheitlich polnisch besiedelt waren, redlich verdient.


Hat dir zuviel Hansapisse dein Hirn zerfressen??? Mehrheitlich Polnisch??? Lernt man das heute auf linksradikalen Kaderschmieden?


....und was bitte soll das bedeuten?:

...folgten für die ehemals deutschen Ostgebiete endlich einige Jahrzehnte Zuvilisation, Kunst und Kultur

Würfelqualle
26.08.2006, 21:51
Auf die entsetzliche Barbarei der Hitler-Diktatur folgten für die ehemals deutschen Ostgebiete endlich einige Jahrzehnte Zuvilisation, Kunst und Kultur.


Erklär das mal bitte näher. Du meinst also ab der Vertreibung von ca 10 Millionen Deutschen begannen endlich Zivilisation, Kunst und Kultur. Was meinst du da bitte genau ?




Damit hat Polen sich diese Gebiete, die ja ohnehin seit über hundert Jahren mehrheitlich polnisch besiedelt waren, redlich verdient.




Du hast ja nun überhaupt keine Ahnung. Wann waren Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg und Ostpreußen mehrheitlich polnisch besiedelt ?

Warum haben sich die Polen die deutschen Ostgebiete verdient ?

Sie haben mit Hilfe der Russen 10 Millionen Deutsche brutal vertrieben und 2,4 Millionen Vertriebene kamen dabei ums Leben.

Wenn du das für gut befindest, dann bist du ein Schwein.


Gruss vonne Würfelqualle

reinhard
26.08.2006, 22:28
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts waren alle Gebiete östlich der Oder und Neiße mehrheitlich polnisch besiedelt. Da nützt es nichts, in den Teppich zu beißen. Die Vertreibungen und der Massenmord der Nazis hat daran nichts geändert.

Ihr könnt weiter darüber lamentieren, aber die Geschichte ist schon sechzig Jahre weiter. Und das lernt man ganz normal in der Schule.

mggelheimer
27.08.2006, 00:08
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts waren alle Gebiete östlich der Oder und Neiße mehrheitlich polnisch besiedelt. Da nützt es nichts, in den Teppich zu beißen. Die Vertreibungen und der Massenmord der Nazis hat daran nichts geändert.

Ihr könnt weiter darüber lamentieren, aber die Geschichte ist schon sechzig Jahre weiter. Und das lernt man ganz normal in der Schule.

Ich zweifele keine Sekunde das man sowas heut´ in der Schule lernt.

Ich kann leider nur feststellen, das derart borniert nicht einmal meine alte Ost-Geschichtslehrerin war, die sich teilweise noch ganz auf der Linie der SED Lehrplanvorgaben befand.
Aber an die geistigen Fähigkeiten von Linksfaschisten zu appellieren ist wie der Versuch Feuer mit Benzin löschen zu wollen.

http://www.z-g-v.de/aktuelles/?id=56

Gärtner
27.08.2006, 02:40
Du darfst dich gerne zu den Überleitungsverträgen und den dazugehörigen Notenwechsel äußern. Ich erwarte es aber nicht.

Selbst Dr. jur. maf/maf2 vermeidet hierzu konkrete Stellungnahmen.

"Nur weil viele einer Meinung sind, können viele sich irren". B.Russell
Dafür, daß du nicht müde wirst, auf allfällige "Schwarzröcke" einzuschlagen, legst du aber selbst große Lust am juristischen Haarespalten an den Tag.

Kleiner Anfall von Verdrängungsprojektion? :D

-jmw-
27.08.2006, 13:00
Hallo mggelheimer,

Unabhängig davon ob in Nordholstein tatsächlich vor tausend Jahren Slawen siedelten
Die zeitgenössischen Chronisten berichten m.W. zumindest darüber (Adam von Bremen z.B.).


Du willst doch nicht allen ernstes einen 1000 jährigen zivilisatorischen Entwicklungsprozeß der Menschheit ungeschehen machen!?
Nein, ICH möchte das sicher nicht.
ICH halte aber auch nicht viel von "Wilson und dem vielgerühmten Selbstbestimmungsrecht der Völker".

Die Schwierigkeit liegt darin, eine vernünftige Grenze zu ziehen in puncto zeitliche Geltung.
AB WANN sollten Eroberungen als "Unrecht" gelten?
Und WARUM ab genau DANN?

Ich weiss nicht, ob dieses Problem lösbar ist.


welches zwar die so genannten entente-Staaten oder später die alliierten ganz toll fanden, leider aber beim deutschen Volk keine Anwendung fand!
Das stimmt wohl.
Wobei sich die Frage stellt, ob die Deutschen es nicht genauso verworfen hätten, hätten z.B. die Friesen oder die Sorben dieses ihr "Selbstbestimmungsrecht" eingefordert.

mfg

-jmw-
27.08.2006, 13:02
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts waren alle Gebiete östlich der Oder und Neiße mehrheitlich polnisch besiedelt.
Glaub ich nicht.
Ich hätte da schon gerne Beleg für, denn

Und das lernt man ganz normal in der Schule.
das ist nicht richtig.
Man lernt es nicht nur nicht in der Schule, man lernt es nichtmal im Geschichtsstudium.
Was einen vermuten lassen könnte, dass es nicht stimmt...

mfg

mggelheimer
27.08.2006, 14:34
Hallo mggelheimer,

Die zeitgenössischen Chronisten berichten m.W. zumindest darüber (Adam von Bremen z.B.).

Werde mich damit mal beschäftigen.


Nein, ICH möchte das sicher nicht.
ICH halte aber auch nicht viel von "Wilson und dem vielgerühmten Selbstbestimmungsrecht der Völker".

Wenn man ehrlich ist kann man davon auch nichts halten, weil es einfach eine Propagandafinte war um zu zeigen, seht her wir sind die guten. Im Bezug auf die großdeutschen Frage in der Nachkriegszeit hätte es zeigen können ob es ernst gemeint war, aber man untersagte dem deutschen Volk unter Androhung einer Hungerblockade Deutsch-Österreich´s, die Vereinigung.


Die Schwierigkeit liegt darin, eine vernünftige Grenze zu ziehen in puncto zeitliche Geltung.
AB WANN sollten Eroberungen als "Unrecht" gelten?
Und WARUM ab genau DANN?

Grenzziehungen in Entwicklungsprozessen funktionieren nicht, weil es sich eben um schleichende Prozesse mit schwammigen Übergängen handelt, ähnlich der Entwicklung des Menschen.
Man kann aber denke ich mit Bestimmtheit feststellen, das in den besagten tausend Jahren ein zivilisatorischer Entwicklungsprozeß stattfand, der ein Vergleichen dieser beiden Zeitabschnitte, der Vertreibungen nach ´45 und der ewtl. stattgefundenen Slawischen Besiedlung von Nordholstein und der nachfolgenden Vertreibung der Slawen durch Germanen, nicht verglichen werden kann.


Das stimmt wohl.
Wobei sich die Frage stellt, ob die Deutschen es nicht genauso verworfen hätten, hätten z.B. die Friesen oder die Sorben dieses ihr "Selbstbestimmungsrecht" eingefordert.


Das ist natürlich gleich eine doppelte Vermutung!
1. Was wäre wenn die Sorben... usw.
2. Wie wäre die Reaktion

Ich denke das ist schon nicht mehr sinnvoll darüber zu prognostizieren, zumal aus meiner sich die Friesen sowieso, aber auch die Sorben als slawische Minderheit dem deutschen Stammesverband angehören.

Würfelqualle
27.08.2006, 15:14
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts waren alle Gebiete östlich der Oder und Neiße mehrheitlich polnisch besiedelt.

Quelle ?

Und das lernt man ganz normal in der Schule.

Welche Schule meinst du ?




Gruss vonne Würfelqualle

leuchtender Phönix
27.08.2006, 16:34
Weil Unrecht nicht zu Recht werden darf.

Gruss vonne Würfelqualle

Jetzt wieder damit anzufangen würde bedeuten Unrecht mit Unrecht zu beseitigen. Weder wollen noch brauchen die meisten Deutschen diese Gebiete.

Würfelqualle
27.08.2006, 16:49
Jetzt wieder damit anzufangen würde bedeuten Unrecht mit Unrecht zu beseitigen. Weder wollen noch brauchen die meisten Deutschen diese Gebiete.


Es geht nicht um´s Brauchen. Sondern darum, dass die Alliierten die deutschen Ostgebiete, bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, in polnische Verwaltung gegeben haben.

Ist der Verwalter der Eigentümer ?

Wer spricht denn von Unrecht mit Unrecht zu beseitigen ? Das haben die Polen doch von Anfang an gewusst, dass ihnen diese Gebiete nicht gehören.

Im Jahre 2006 würde man natürlich die Menschen nicht wie Hunde verjagen, wie es die Polen und Russen , mit den Deutschen, 1945 gemacht haben. Es wäre genug Platz in Restpolen und die Umsiedlung würde man human durchführen.


Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
27.08.2006, 16:53
Weder wollen noch brauchen die meisten Deutschen diese Gebiete.



Woher weisst du das ? Hast du eine Volksbefragung gemacht und 65 Millionen Deutsche gefragt ?

Außerdem würde die Umfrage 50 Jahre zu spät kommen. Man hätte damals die Deutschen fragen müssen und nicht die Deutschen des Jahres 2006, die überhaupt gar keinen Bezug mehr zu den deutschen Ostgebieten haben.


Gruss vonne Würfelqualle

Meister Lampe
27.08.2006, 23:32
Es geht nicht um´s Brauchen. Sondern darum, dass die Alliierten die deutschen Ostgebiete, bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, in polnische Verwaltung gegeben haben.

Sehr richtig. Es besteht kein ökonomischer oder sonst irgendein Grund, die Gebiete zurückzufordern, sondern nur ums Beharren auf einem Standpunkt, so unsinnig er auch sein mag.


Wer spricht denn von Unrecht mit Unrecht zu beseitigen ? Das haben die Polen doch von Anfang an gewusst, dass ihnen diese Gebiete nicht gehören.
Im Jahre 2006 würde man natürlich die Menschen nicht wie Hunde verjagen, wie es die Polen und Russen , mit den Deutschen, 1945 gemacht haben. Es wäre genug Platz in Restpolen und die Umsiedlung würde man human durchführen.

Natürlich. Die mittlerweile seit mindestens ein, zwei Generationen in den ehemaligen Ostgebieten ansässigen Polen würden mit Freuden ihre "neue" Heimat verlassen und sich beschwingt auf den Marsch gen Osten machen. Glauben sie das wirklich? Wer sollte diese ganze Umsiedlungsaktion eigentlich bezahlen? Gibt's Entschädigungen für die Umgesiedelten?
Mal angenommen, die Umsiedlung funktioniert. Wie soll dann Deutschland die entvölkerten Gebiete besiedeln? Wer zieht freiwillig dorthin - die Zeiten des "Volk ohne Raum" sind vorüber.
Aber solche Fragen sind wahrscheinlich unwichtig - es geht ja "ums Recht". Egal um welchen Preis.

Roberto Blanko
28.08.2006, 00:45
... Man hätte damals die Deutschen fragen müssen und nicht die Deutschen des Jahres 2006, die überhaupt gar keinen Bezug mehr zu den deutschen Ostgebieten haben.

Man befragt keine Nazis. Damals nicht und heute auch nicht.

Gruß
Roberto

KrascherHistory
28.08.2006, 06:22
Bertrand Russell liegt damit nicht falsch, aber daß du dich auf ihn berufst, ist nun doch ein paar Nummern für dich zu groß.

Was die Völkerrechtsvorstellungen der Teredioten angeht, so sind sie ungefähr die von Leuten, die beim Gebrauchtwagenkauf schonmal auf das Kleingedruckte des Verkäufers hereingefallen sind und nun meinen, Völkerrecht funktioniere genauso.

Was habe ich gesagt:

Die Überleitungsverträge incl. Notenwechsel sind eine Nummer zu groß für Schwarzkittel maf/maf2

KrascherHistory
28.08.2006, 06:23
Fahr doch nach Polen und kaufe dir ein Stück Ostpreussen, dann hast du und andere ihre Ruhe.
Der Dauerfriede mit den östlichen Nachbarn ist mir der Preis wert.

Warum möchtest du Deutsches Eigentum erwerben ?

Macht keinen Sinn. Oder soll ich dir dein Auto verkaufen ?

KrascherHistory
28.08.2006, 06:25
Sehr richtig. Es besteht kein ökonomischer oder sonst irgendein Grund, die Gebiete zurückzufordern, sondern nur ums Beharren auf einem Standpunkt, so unsinnig er auch sein mag.



Natürlich. Die mittlerweile seit mindestens ein, zwei Generationen in den ehemaligen Ostgebieten ansässigen Polen würden mit Freuden ihre "neue" Heimat verlassen und sich beschwingt auf den Marsch gen Osten machen. Glauben sie das wirklich? Wer sollte diese ganze Umsiedlungsaktion eigentlich bezahlen? Gibt's Entschädigungen für die Umgesiedelten?
Mal angenommen, die Umsiedlung funktioniert. Wie soll dann Deutschland die entvölkerten Gebiete besiedeln? Wer zieht freiwillig dorthin - die Zeiten des "Volk ohne Raum" sind vorüber.
Aber solche Fragen sind wahrscheinlich unwichtig - es geht ja "ums Recht". Egal um welchen Preis.


Genau. Es geht ums Recht. Oder möchte jemand - am interessantesten sind die Lügengebäude von maf in dieser Sache - erklären, ab wann Unrecht zu Recht wird.
Nicht nach Bauchgefühl, sondern mit Blick auf das Völkerrecht !
Mfg K

KrascherHistory
28.08.2006, 06:27
Ich denke, das ist richtig. Auf die entsetzliche Barbarei der Hitler-Diktatur folgten für die ehemals deutschen Ostgebiete endlich einige Jahrzehnte Zuvilisation, Kunst und Kultur. Damit hat Polen sich diese Gebiete, die ja ohnehin seit über hundert Jahren mehrheitlich polnisch besiedelt waren, redlich verdient.

Also soll die Grenze bleiben wo sie ist, im Zuge der EU wird sie ja sowieso immer bedeutungsloser.

"Verdient" finde ich in der HLKO genau WO ?

EU hat keine Verfassung. Wieso sollte sie ein Gebiet ausweisen können.

Gerade im Zuge der EU wird eine Deutsche Grenze - völkerrechtlich verbindlich - immer wichtiger.

MfG K

-jmw-
28.08.2006, 14:17
Werde mich damit mal beschäftigen.
Kann nicht schaden. :)


Wenn man ehrlich ist kann man davon auch nichts halten, weil es einfach eine Propagandafinte war um zu zeigen, seht her wir sind die guten.
Richtig.
Zumal der Volksbegriff, um den es bei dieser Selbstbestimmung geht, ja wohl ein dezidiert angelsächsischer ist, mit dem Mittel- und Osteuropäer und Afrikaner und Asiaten vielfach ihre Probleme haben dürften.
"Ein Volk" ist eben NICHT identisch mit "a people".

Was mich am "Selbstbestimmungsrecht" besonders stört, ist, dass es benutzt werden kann (und benutzt wurde und wird), um gegenüber dem Auslande allerlei Massnahmen von Regierungen zu rechtfertigen, die sich gegen das Selbstbestimmungsrecht der Einwohner selber richten.


Grenzziehungen in Entwicklungsprozessen funktionieren nicht, weil es sich eben um schleichende Prozesse mit schwammigen Übergängen handelt, ähnlich der Entwicklung des Menschen.
Stimmt wohl.
Heisst dann aber, dass aus (angeblichem?) "Unrecht" eben doch (angebliches?) "Recht" werden kann.


Man kann aber denke ich mit Bestimmtheit feststellen, das in den besagten tausend Jahren ein zivilisatorischer Entwicklungsprozeß stattfand, der ein Vergleichen dieser beiden Zeitabschnitte, der Vertreibungen nach ´45 und der ewtl. stattgefundenen Slawischen Besiedlung von Nordholstein und der nachfolgenden Vertreibung der Slawen durch Germanen, nicht verglichen werden kann.
Dieser "zivilisatorische Entwicklungsprozess", der in einigen Bereichen ohne Frage stattgefunden hat, hat nur dann einen Einfluss auf die Frage nach "Recht" und "Unrecht", wenn man von einer raumzeitlichen Veränderlichkeit des Rechtes ausgeht, u.U. einer, die mit diesem Prozess irgendwie korreliert.


Ich denke das ist schon nicht mehr sinnvoll darüber zu prognostizieren, zumal aus meiner sich die Friesen sowieso, aber auch die Sorben als slawische Minderheit dem deutschen Stammesverband angehören.
Auch ich sehe beide als eingegliederte nichtdeutsche Völkerschaften.

Wenn man aber für ein "Selbstbestimmungsrecht" eintritt, dann stellt sich die Frage natürlich schon.
Deswegen stelle ich sie auch meist, wenn die Sprache darauf kommt. :)

mfg

-jmw-
28.08.2006, 14:22
Genau. Es geht ums Recht. Oder möchte jemand [...] erklären, ab wann Unrecht zu Recht wird.
Nicht nach Bauchgefühl, sondern mit Blick auf das Völkerrecht !
Damit setzt Du die Gültigkeit des Völkerrechtes als Axiom.
Dies aber kann (sinnvoll) bestritten werden.

mfg

Würfelqualle
28.08.2006, 14:32
... Man hätte damals die Deutschen fragen müssen und nicht die Deutschen des Jahres 2006, die überhaupt gar keinen Bezug mehr zu den deutschen Ostgebieten haben.






Man befragt keine Nazis. Damals nicht und heute auch nicht.

Gruß
Roberto




Sei ehrlich, der Inhalt meines Beitrages ist dir zu hoch ?

Es geht nicht um Nazis, sondern darum, dass man alle Deutschen des Jahres 1950 in einer Volksbefragung hätte fragen müssen, was nun mit den deutschen Ostgebieten passieren soll. In erster Linie die Menschen, die brutal von Polen und Russen vertrieben worden sind.

Eigentlich hätte man 1990 (2+4 Verträge) und 1991 (Nachbarschaftsvertrag mit Polen) ebenfalls die Deutschen in einer Volksbefragung fragen müssen, was nun mit den deutschen Ostgebieten passieren soll. Aber nein, man entschied allein, über die Köpfe von 65 Millionen Deutschen, dass die deutschen Ostgebiete nicht mehr zur BRD gehören sollten.






Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
28.08.2006, 14:44
Damit setzt Du die Gültigkeit des Völkerrechtes als Axiom.
Dies aber kann (sinnvoll) bestritten werden.

mfg

Notwendige Bedingung ist, dass das Axiom auf einem logischen Fundament basiert. Erkläre mir bitte, auf welchen Fundament, die Wegnahme der deutschen Ostgebiete stehen.

Im 2+4 Vertrag von 1990 standen noch unverletzliche Grenzen. Seltsamerweise standen im Nachbarschaftsvertrag mit Polen von 1991, auf einmal unantastbare Grenzen. Was ist in diesem einen Jahr passiert ? Warum machte die Bundesregierung um Kanzler Kohl auf einmal, ohne das deutsche Volk zu befragen, Nägel mit Köpfen ?



Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
28.08.2006, 14:47
Damit setzt Du die Gültigkeit des Völkerrechtes als Axiom.
Dies aber kann (sinnvoll) bestritten werden.

mfg

Was möchtest du bei der Haager Landkriegsordnung (Völkerrecht) sinnvoll bestreiten ? MfG K

KrascherHistory
28.08.2006, 14:55
Sei ehrlich, der Inhalt meines Beitrages ist dir zu hoch ?

Es geht nicht um Nazis, sondern darum, dass man alle Deutschen des Jahres 1950 in einer Volksbefragung hätte fragen müssen, was nun mit den deutschen Ostgebieten passieren soll. In erster Linie die Menschen, die brutal von Polen und Russen vertrieben worden sind.

Eigentlich hätte man 1990 (2+4 Verträge) und 1991 (Nachbarschaftsvertrag mit Polen) ebenfalls die Deutschen in einer Volksbefragung fragen müssen, was nun mit den deutschen Ostgebieten passieren soll. Aber nein, man entschied allein, über die Köpfe von 65 Millionen Deutschen, dass die deutschen Ostgebiete nicht mehr zur BRD gehören sollten.

Gruss vonne Würfelqualle

100 % Zustimmung. Und ich bin kein Nazi.

Die Haager Landkriegsordnung verbietet die Abtretung von Gebieten.

Per 1990 hatte die BRD noch keine Souveränität. Den 4+2Vertrag haben die Alliierten in Selbstkontrahierung mit sich selbst gemacht. Also ungültig.

Den sog. Nachbarschaftsvertrag hätte auch keine "BRD"-Regierung schließen können, weil sie illegal und ohne Mandat über Gebiete des Deutschen Reiches verfügt, über das sie jemals weder eine jur. noch tasächliche Verfügung hatte. Vertrag nichtig; ich kann auch nicht das Haus meines Nachbarn "Würfelqualle" verkaufen.

Die Ostgebiete haben auch noch nie zur BRD gehört. Es sind Gebiete des Deutschen Reiches, welches die Alliierten in den Kapitulationsurkungen in den Grenzen vom 31.12.1937 NACH FRIEDENSVERHANDLUNGEN wieder zurückgeben wollen. BIS HEUTE.

Deswegen darf "Deutschland" keinen Friedensvertrag haben. NIE !

MfG K

KrascherHistory
28.08.2006, 14:57
Notwendige Bedingung ist, dass das Axiom auf einem logischen Fundament basiert. Erkläre mir bitte, auf welchen Fundament, die Wegnahme der deutschen Ostgebiete stehen.

Im 2+4 Vertrag von 1990 standen noch unverletzliche Grenzen. Seltsamerweise standen im Nachbarschaftsvertrag mit Polen von 1991, auf einmal unantastbare Grenzen. Was ist in diesem einen Jahr passiert ? Warum machte die Bundesregierung um Kanzler Kohl auf einmal, ohne das deutsche Volk zu befragen, Nägel mit Köpfen ?

Gruss vonne Würfelqualle


Unverletzlich <> unantastbar !!!

Schweinegeil beobachtet, WQ !!!

MfG K

Würfelqualle
28.08.2006, 15:08
[

Die Haager Landkriegsordnung verbietet die Abtretung von Gebieten.

Meinste das hier ?

Artikel 55.

Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.




Die Ostgebiete haben auch noch nie zur BRD gehört. Es sind Gebiete des Deutschen Reiches, welches die Alliierten in den Kapitulationsurkungen in den Grenzen vom 31.12.1937 NACH FRIEDENSVERHANDLUNGEN wieder zurückgeben wollen. BIS HEUTE.

Ja klar. aber die Ostgebiete müssen ja erstmal der BRD beitreten. Dann würde man die BRD auflösen und das deutsche Reich in den Grenzen von 1937 neu gründen.


MfG K




Gruss vonne Würfelqualle

KrascherHistory
28.08.2006, 15:23
Gruss vonne Würfelqualle

Moin.

Die Ostgebiete haben auch noch nie zur BRD gehört. Es sind Gebiete des Deutschen Reiches, welches die Alliierten in den Kapitulationsurkungen in den Grenzen vom 31.12.1937 NACH FRIEDENSVERHANDLUNGEN wieder zurückgeben wollen. BIS HEUTE.
Ja klar. aber die Ostgebiete müssen ja erstmal der BRD beitreten. Dann würde man die BRD auflösen und das deutsche Reich in den Grenzen von 1937 neu gründen.

Der "BRD" kann nix beitreten, weil es ein Besatzungskonstrukt ist. Nur ein Teilgebiet des Deutschen Reichs. Das DR ist "DA". Nach wie vor rechtsfähig; seit 1973 und in 85 Folgeurteilen "selbst" vom "BVerfG" bestätigt.

Die Handlungsfähigkeit des DR ist wiederherzustellen. 2/3 der Gebiete des Deutschen Reichs werden von der OMF-BRD eingenommen, der "Rest" wird von Russen, Polen und Litauern besetzt.

Wdh.: Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 existiert nach wie vor. Die "BRD" ist nur ein von Alliierten Teilverwaltetes Gebiet. Mehr nicht ! Aber das sie ihre beste (wohl in der Geschichte der Menschheit) Milchkuh nicht hergeben mögen, ist nachvollziehbar.

MfG K

-jmw-
28.08.2006, 16:07
Notwendige Bedingung ist, dass das Axiom auf einem logischen Fundament basiert. Erkläre mir bitte, auf welchen Fundament, die Wegnahme der deutschen Ostgebiete stehen.
Was hat das mit der Bestreitbarkeit der Gültigkeit des sog. "Völkerrechts" zu tun?


Was ist in diesem einen Jahr passiert ?
Keine Ahnung.
Bewege mich nicht in Regierungs- und Diplomatenkreisen.


Warum machte die Bundesregierung um Kanzler Kohl auf einmal, ohne das deutsche Volk zu befragen, Nägel mit Köpfen ?
Weil er n Arsch ist?

mfg

-jmw-
28.08.2006, 16:08
Was möchtest du bei der Haager Landkriegsordnung (Völkerrecht) sinnvoll bestreiten ?
Ich könnte z.B. ihre Gültigkeit bestreiten.

mfg

KrascherHistory
28.08.2006, 16:14
Ich könnte z.B. ihre Gültigkeit bestreiten.

mfg

Hä ?

Ich könnte dich auch umballern und das Strafrecht bestreiten. Hilft wohl aber nicht viel, oder ?

HLKO ist existent und von der Völkergemeinschaft anerkannt, so auch vom Deutschen Reich 1910. Was glaubst du also bestreiten zu können. MfG K

leuchtender Phönix
28.08.2006, 16:29
Woher weisst du das ? Hast du eine Volksbefragung gemacht und 65 Millionen Deutsche gefragt ?

Außerdem würde die Umfrage 50 Jahre zu spät kommen. Man hätte damals die Deutschen fragen müssen und nicht die Deutschen des Jahres 2006, die überhaupt gar keinen Bezug mehr zu den deutschen Ostgebieten haben.

Gruss vonne Würfelqualle

Kriege, Eroberungen und Vertreibungen haben nie etwas mit Befragungen oder Demokratie zu tun. soll alles nochmal von vorne beginnen, weil ihr zurückgebliebenen mit der gegenwärtigen Sitoation unzufrieden seit.

Warum erstrebt ihr diese Gebiete zurück wenn kein Bezug mehr existiert. Viele Gebiete wurde ihre zugehörigkeit im laufe der Zeit. dutzendemal geändert. Deswegen spielt es für mich keine rolle, welches Gebiet irgendwann zu welchem Land gehört hatte. Diese Gebiete spielen für unsere Gegenwart keine Rolle mehr.

leuchtender Phönix
28.08.2006, 16:31
Warum möchtest du Deutsches Eigentum erwerben ?

Macht keinen Sinn. Oder soll ich dir dein Auto verkaufen ?

Ich empfehle dir ein bisschen gesunden Menschenverstand zu kaufen. Man kann die Zugehörigkeit von Gebieten und Leuten nicht mit dem Besitz eines Autos vergleichen.

KrascherHistory
28.08.2006, 16:33
Ich empfehle dir ein bisschen gesunden Menschenverstand zu kaufen. Man kann die Zugehörigkeit von Gebieten und Leuten nicht mit dem Besitz eines Autos vergleichen.

Ach, es gibt verschiedene Formen von Besitz und Eigentum ? Das Auto ist in meinem Besitz und das Land auch. Das Auto ist mein Eigentum und das Land auch.

Zwischen Land und Auto ist ein Unterschied ???

Dolle Sache. Das erklär doch mal. Bin ganz Ohr......

leuchtender Phönix
28.08.2006, 16:39
Ach, es gibt verschiedene Formen von Besitz und Eigentum ? Das Auto ist in meinem Besitz und das Land auch. Das Auto ist mein Eigentum und das Land auch.

Zwischen Land und Auto ist ein Unterschied ???

Dolle Sache. Das erklär doch mal. Bin ganz Ohr......

Du kennst nicht einmal die Definition von Besitz und Eigentum. Aber jemand wie du weiß den Unterschied sowieso nicht.

Laut dem Potsdamer Abkommen, gehören die ehemaligen Ostgebiete zu Polen. Als Entschädigung dafür, das die Sowjetunion ihren Anteil nicht wieder zurückgeben wollte. Das Land ist Besitz der Einwohner und von Niemanden sonst. Hast du es kapiert.

KrascherHistory
28.08.2006, 16:48
Du kennst nicht einmal die Definition von Besitz und Eigentum. Aber jemand wie du weiß den Unterschied sowieso nicht.

Laut dem Potsdamer Abkommen, gehören die ehemaligen Ostgebiete zu Polen. Als Entschädigung dafür, das die Sowjetunion ihren Anteil nicht wieder zurückgeben wollte. Das Land ist Besitz der Einwohner und von Niemanden sonst. Hast du es kapiert.

Mit Vorurteilen oder Behauptungen wäre ich immer vorsichtig.

Wäre es lt. Potsdamer Abkommen so, stände es im Widerspruch zu den Kapitlationsvereinbarungen der Alliierten und im Widerspruch zu int. gültigem Völkerrecht (HLKO) an das sich auch die Allierten gebunden haben.

Ich habe aber bewußt den Konjunktiv gewählt.

Die Behauptung bezüglich eines Unterschiedes bei Besitz und Eigentum hinsichtlich einer beweglichen Sache und einer Liegenschaft stammt von dir.

Das darfst du gerne konkretisieren. Ich teile dir schon mit, wenn ich fachlich nicht mehr folgen kann. Nur keine Rücksicht nehmen. Lass dich voll aus......

MfG K

malnachdenken
28.08.2006, 16:55
Den sog. Nachbarschaftsvertrag hätte auch keine "BRD"-Regierung schließen können, weil sie illegal und ohne Mandat über Gebiete des Deutschen Reiches verfügt, über das sie jemals weder eine jur. noch tasächliche Verfügung hatte.


In Deinem gern gepostetem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Rechtsgültigkeit des Deutschen Reiches, steht aber etwas anderes.
Du solltest Deine eigenen Quellen schon verstehen.

leuchtender Phönix
28.08.2006, 16:58
Mit Vorurteilen oder Behauptungen wäre ich immer vorsichtig.

Wäre es lt. Potsdamer Abkommen so, stände es im Widerspruch zu den Kapitlationsvereinbarungen der Alliierten und im Widerspruch zu int. gültigem Völkerrecht (HLKO) an das sich auch die Allierten gebunden haben.

Ich habe aber bewußt den Konjunktiv gewählt.

Die Behauptung bezüglich eines Unterschiedes bei Besitz und Eigentum hinsichtlich einer beweglichen Sache und einer Liegenschaft stammt von dir.

Das darfst du gerne konkretisieren. Ich teile dir schon mit, wenn ich fachlich nicht mehr folgen kann. Nur keine Rücksicht nehmen. Lass dich voll aus......

MfG K

Der Sowjetunion war das Völkerrecht aber egal. Stalin war es auch der sich weigerte das völkerrechtswidrige Terrain zurückzugeben. Er hat sich auch dafür eingesetzt, das die Polen durch deutsches Gebiet entschädigt werden.

Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz zu kennen, ist die Grundlage unserer wirtschaft und unseres Vertragsrechtes.

Am besten erkläre ich es mit ein paar Beispielen.

- Du bist sowohl Besitzer als auch Eigentümer deines Autos.

- Wenn dir das Auto gestohlen wurde, ist der dieb der Besitzer weil er es an sich genommen hat und sich in seinem Besitz befindet. Aber du bist immer noch der Eigentümer, da es rechtlich noch dir gehört.

Die Polen haben die ehemaligen Ostgebiete und sind damit Besitzer dessen. Da es ihnen durch das Postdamer Abkommen zuerkannt wurde, ist Polen auch der Eigentümer.

-jmw-
28.08.2006, 17:14
Hä ?
Ich könnte dich auch umballern und das Strafrecht bestreiten. Hilft wohl aber nicht viel, oder ?
Inwiefern "helfen"?
Wobei?
Du musst Dich schon klarer ausdrücken.


HLKO ist existent und von der Völkergemeinschaft anerkannt, so auch vom Deutschen Reich 1910. Was glaubst du also bestreiten zu können.
"von der Völkergemeinschaft anerkannt" ist eine leere Phrase.
WER konkret hat mit welcher BEFUGNIS die Haager Landkriegsordnung anerkannt?

mfg

KrascherHistory
28.08.2006, 17:31
Der Sowjetunion war das Völkerrecht aber egal. Stalin war es auch der sich weigerte das völkerrechtswidrige Terrain zurückzugeben. Er hat sich auch dafür eingesetzt, das die Polen durch deutsches Gebiet entschädigt werden.

Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz zu kennen, ist die Grundlage unserer wirtschaft und unseres Vertragsrechtes.

Am besten erkläre ich es mit ein paar Beispielen.

- Du bist sowohl Besitzer als auch Eigentümer deines Autos.

- Wenn dir das Auto gestohlen wurde, ist der dieb der Besitzer weil er es an sich genommen hat und sich in seinem Besitz befindet. Aber du bist immer noch der Eigentümer, da es rechtlich noch dir gehört.

Die Polen haben die ehemaligen Ostgebiete und sind damit Besitzer dessen. Da es ihnen durch das Postdamer Abkommen zuerkannt wurde, ist Polen auch der Eigentümer.

Moin. Netter Erklärungsversuch. Leider falsch, denn es muß nicht nur zw. mittelbaren und unmittelbaren Besitz unterschieden werden, sondern auch ein etwaiiger Eigentumserwerb eines Dritten betrachtet werden. Also: wann erhalte ich mein Auto wieder und wann nicht:

weiter..... Der Dieb möchte "mein" Auto nun veräußern, dann kann er es, wenn er es als sein Eigentum belegen kann. Ein "Indiz" wäre der "Brief", aber kein Beleg. Das wäre durch ein Kaufvertrag zu belegen.

Der "Käufer" des gestohlenen Autos muß darauf achten, ob "gutgläubiger" Erwerg gegeben ist. Hätte ich bsw. den Brief im Auto liegen gelassen, dann erwirbt der Käufer vom Dieb "rechtmäßig" den Wagen und wird tatsächlich neuer Eigentümer.
Liegt kein Brief, Vertrag oder entsprechendes Indiz für ein "Eigentum" des Diebes vor könnte der Käufer nicht gutgläubig erwerben und ich mein Eigentum vom Käufer zurückverlangen.
Im ersten Fall könnte ich es nicht, wenn ein gutgläubiger Erwerb belegt werden kann. Ich hätte dann nur den Herausgabeanspruch (Auto/Kohle) gegenüber dem Dieb.

Beim Potsdamer Abkommen unterstellst du, das zu irgend einem Zeitpunkt ein "Eigentümer" der Ostgebiete mit am Verhandlungstisch gesessen hat. Dem war aber nicht so.
Natürlich sitzen die Polen auf Deutschen Gebieten. Kein Abkommen hätte ihnen jedoch völkerrechtlich dieses Gebiet als neues Staatsgebiet Polens zugesprochen werden können. Unabhängig, welche Taten der Deutschen im Kriege vorgelegen haben.
Ich kann ein Unrecht nicht mit dem Verweis auf ein noch größeres Unrecht legitmieren.
Und das zugrunde liegende Völkerrecht, die Haager Landkriegsordnung sieht auch keine Gebietsabtrennungen der Besiegten Macht vor. Selbst in der Kapitulationsurkunde haben sich die Alliierten verpflichtet, nach Friedensverträgen das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 wieder zurückzugeben. Daran hat sich bis heute nix geändert.

Und eine debellatio Deutschlands lag nachweislich und unbestritten nicht vor.

Welches sollte also deine Rechtsgrundlage sein ? Es gibt keine.

MfG K

KrascherHistory
28.08.2006, 17:33
Inwiefern "helfen"?
Wobei?
Du musst Dich schon klarer ausdrücken.


"von der Völkergemeinschaft anerkannt" ist eine leere Phrase.
WER konkret hat mit welcher BEFUGNIS die Haager Landkriegsordnung anerkannt?

mfg

Ne ne. [ keine Beleidigungen-- Black Hawk als Mod..]

Google unter HLKO, darunter findest du auch alle Unterzeichnerstaaten.

Deutsches Reich ist seit 1910 dabei.

Bischen selbst lesen schadet nicht. MfG K

Würfelqualle
28.08.2006, 18:53
Kriege, Eroberungen und Vertreibungen haben nie etwas mit Befragungen oder Demokratie zu tun. soll alles nochmal von vorne beginnen, weil ihr zurückgebliebenen mit der gegenwärtigen Sitoation unzufrieden seit.



Es hätte das mindeste sein müssen, dass deutsche Volk, oder die Vertriebenen zu fragen, was mit den deutschen Ostgebieten passieren sollte. Stell dir mal vor, man hätte nicht die Ostgebiete von Deutschland abgetrennt, sondern 115.000 km² von Westdeutschland. Deine Großeltern und Eltern wären unter den Vertriebenen gewesen und hätten ein neues Zuhause in Mittel und Ostdeutschland gefunden. Würdest du heute genauso über die abgetrennten deutschen " Westgebiete " reden ? Bestimmt nicht.




Warum erstrebt ihr diese Gebiete zurück wenn kein Bezug mehr existiert. Viele Gebiete wurde ihre zugehörigkeit im laufe der Zeit. dutzendemal geändert. Deswegen spielt es für mich keine rolle, welches Gebiet irgendwann zu welchem Land gehört hatte. Diese Gebiete spielen für unsere Gegenwart keine Rolle mehr.



So spricht nur einer, der nie Verwandte unter den Vertriebenen hatte. Meine Familie hatte viel Land und Gebäude in Schlesien. Ich war auch schon oft in Schlesien und habe mir das dort angeschaut.



Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
28.08.2006, 19:43
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe die deutschen Ostgebiete über das alte Westdeutschland gelegt. Oben das grüne ist Pommern, Ostbrandenburg und Schlesien. Unten das dunkelblaue ist Ostpreußen. Hätte man nun Gebiete der Größe von den deutschen Ostgebieten von Westdeutschland abgetrennt, würde das Restwestdeutschland das Gelbe bedeuten.

http://www.directupload.net/images/060828/temp/wIUArwBI.jpg (http://www.directupload.net/show/d/803/wIUArwBI.jpg)
zur Vergrößerung auf´s Bild klicken




Gruss vonne Würfelqualle

-jmw-
28.08.2006, 20:35
Google unter HLKO, darunter findest du auch alle Unterzeichnerstaaten.
Deutsches Reich ist seit 1910 dabei.
Bischen selbst lesen schadet nicht.
"Deutsches Reich" ist eine Antwort auf die Frage "was?" (Gegenstand, Sache), nicht auf die Frage "wer?" (hier: Person).

Nochmal: WER hat mit welcher BEFUGNIS die HLKO unterzeichnet?

mfg


PS: Keine Panik, bei der nächsten Antwort werde ich das Rätsel wohl zumindest zum Teil auflösen. :)

-jmw-
28.08.2006, 20:40
@ Würfelquelle

Mycket bra! :respekt:
Darf man das bei Gelegenheit auch mal anderswo posten bzw. privat verwenden?

mfg

KrascherHistory
28.08.2006, 20:52
"Deutsches Reich" ist eine Antwort auf die Frage "was?" (Gegenstand, Sache), nicht auf die Frage "wer?" (hier: Person).

Nochmal: WER hat mit welcher BEFUGNIS die HLKO unterzeichnet?

mfg


PS: Keine Panik, bei der nächsten Antwort werde ich das Rätsel wohl zumindest zum Teil auflösen. :)

Meine Herren ! Wieso meinst du, geschichtlich Fakten sind Teil eines Rätsels oder eine Scharade. Du stellst in (sorry) Kleinkindmanier solche Fragen, die du selbst mit 2 <klick> beantworten kannst.


1. Für Deutschland:
Marschall.
Kriege.
Unter Vorbehalt des Artikel 44 der anliegenden Kriegsordnung.
2. Für die Vereinigten Staaten von Amerika:
Joseph H. Choate.
Horace Porter.
U. M. Rose.
David Jayne Hill.
C. S. Sperry.
William I. Buchanan.

.....................................usw. PS: Keine Panik....hä ?

War´s das ?

Würfelqualle
28.08.2006, 21:05
@ Würfelquelle

Mycket bra! :respekt:
Darf man das bei Gelegenheit auch mal anderswo posten bzw. privat verwenden?

mfg


Mach doch, hast meine Erlaubnis. Aber mein Nick heißt Würfelqualle.

;)



Gruss vonne Würfelqualle

-jmw-
28.08.2006, 22:48
Mach doch, hast meine Erlaubnis.
Besten Dank.


Aber mein Nick heißt Würfelqualle.
Entschuldige bitte.
Tippfehler. (Lesen kann ich... :)) ).

mfg

-jmw-
28.08.2006, 23:18
Wieso meinst du, geschichtlich Fakten sind Teil eines Rätsels oder eine Scharade.
Nö, nicht die Fakten.
Aber meine Fragen! :)


CENTER
Danke übrigens dafür, die Funktion kannte ich noch nicht.


1. Für Deutschland:
Marschall.
Kriege.
Aha.
Okay.
Befugt durch?
Vermutlich AA, Kanzler oder Kaiser höchstselbst.
Deren Befugnis?
Reichsverfassung.
Befugnis, diese zu verabschieden?
Deutsche Fürsten als Souveräne ihrer Staaten.
Souverän durch?
Und hier wird's interessant: Wer oder was ist bzw. war befugt, Fürsten einzusetzen oder Erbfürstümer zu schaffen?

Und noch die nächste Frage gleich obendrauf: Was könnte die Antwort darauf mit der (Un-)Gültigkeit des Grundgesetzes und der "Normativen Kraft des Faktischen" zu tun haben?

mfg

KrascherHistory
29.08.2006, 00:31
Nö, nicht die Fakten.
Aber meine Fragen! :)


Danke übrigens dafür, die Funktion kannte ich noch nicht.


Aha.
Okay.
Befugt durch?
Vermutlich AA, Kanzler oder Kaiser höchstselbst.
Deren Befugnis?
Reichsverfassung.
Befugnis, diese zu verabschieden?
Deutsche Fürsten als Souveräne ihrer Staaten.
Souverän durch?
Und hier wird's interessant: Wer oder was ist bzw. war befugt, Fürsten einzusetzen oder Erbfürstümer zu schaffen?

Und noch die nächste Frage gleich obendrauf: Was könnte die Antwort darauf mit der (Un-)Gültigkeit des Grundgesetzes und der "Normativen Kraft des Faktischen" zu tun haben?

mfg

Sorry, jmw, du stellst dümmliche Fragen die du selbst ganz leicht - ich hab´s ja mal vorgemacht - herausfinden kannst.

Reichsverfassung.
Befugnis, diese zu verabschieden?
Deutsche Fürsten als Souveräne ihrer Staaten.
Falsch. Verfassung durch das Volk ! Wir sind zw. 1919 und 2006 !
Souverän durch?
Und hier wird's interessant: Wer oder was ist bzw. war befugt, Fürsten einzusetzen oder Erbfürstümer zu schaffen?


Also kürzen wir das ganze mal ab, bevor du noch weiter in die falsche Richtung läufst: worauf möchtest du denn hinaus ?

KrascherHistory
29.08.2006, 00:36
Nö, nicht die Fakten.
Aber meine Fragen! :)


Danke übrigens dafür, die Funktion kannte ich noch nicht.


Aha.
Okay.
Befugt durch?
Vermutlich AA, Kanzler oder Kaiser höchstselbst.
Deren Befugnis?
Reichsverfassung.
Befugnis, diese zu verabschieden?
Deutsche Fürsten als Souveräne ihrer Staaten.
Souverän durch?
Und hier wird's interessant: Wer oder was ist bzw. war befugt, Fürsten einzusetzen oder Erbfürstümer zu schaffen?

Und noch die nächste Frage gleich obendrauf: Was könnte die Antwort darauf mit der (Un-)Gültigkeit des Grundgesetzes und der "Normativen Kraft des Faktischen" zu tun haben?

mfg


Nachschlag:

Befugt durch?
Vermutlich AA, Kanzler oder Kaiser höchstselbst.
Deren Befugnis?
Reichsverfassung.
Befugnis, diese zu verabschieden?
Deutsche Fürsten als Souveräne ihrer Staaten.
Souverän durch?

Das du dich hier nur im Kreise drehst hast beim Übereifer der kleinen Schnitzeljagd gar nicht mitbekommen.

Kaiser durch Verfassung durch Kaiser (=Souverän).

Das ist ja ne geschichtl. Endlosschleife. Dolle Sache !

-jmw-
29.08.2006, 15:18
Kaiser durch Verfassung durch Kaiser (=Souverän).
Nix da!
Kaiser ist durch Verfassung befugt zur Entsendung von vertragsunterzeichnenden Botschaftern.
Verfassung ist befugt durch Fürsten als Souveräne.
Kaiseramt aber erst NACH bzw. MIT Verabschiedung geschaffen.
Vorher "nur" preuss. König.


Das ist ja ne geschichtl. Endlosschleife. Dolle Sache !
Um einen infiniten Regress bei der Frage nach der Befugnis zu vermeiden, müssen wir eine Erstbefugnis annehmen, eine solche also, die nicht wiederrum auf einer Befugnis beruht, sondern auf etwas anderem oder auf sich selber.

Vorschläge dazu?

Denn wenn wir da nix Vernünftiges finden können, dann läuft es eben auf die geschmähte "Normative Kraft des Faktischen" hinaus bzw. im Falle Deutschlands auf die "normative Kraft" der fränkischen Panzerreiter.

Doch wenn es drauf hinausläuft, gibt es Zweifel, anzunehmen, dass sie heute und für GG und BRD nicht ebenso voll gültig sein könnte!

mfg

KrascherHistory
29.08.2006, 18:21
Nix da!
Kaiser ist durch Verfassung befugt zur Entsendung von vertragsunterzeichnenden Botschaftern.
Verfassung ist befugt durch Fürsten als Souveräne.
Kaiseramt aber erst NACH bzw. MIT Verabschiedung geschaffen.
Vorher "nur" preuss. König.


Um einen infiniten Regress bei der Frage nach der Befugnis zu vermeiden, müssen wir eine Erstbefugnis annehmen, eine solche also, die nicht wiederrum auf einer Befugnis beruht, sondern auf etwas anderem oder auf sich selber.

Vorschläge dazu?

Denn wenn wir da nix Vernünftiges finden können, dann läuft es eben auf die geschmähte "Normative Kraft des Faktischen" hinaus bzw. im Falle Deutschlands auf die "normative Kraft" der fränkischen Panzerreiter.

Doch wenn es drauf hinausläuft, gibt es Zweifel, anzunehmen, dass sie heute und für GG und BRD nicht ebenso voll gültig sein könnte!

mfg

Erinnert mich an das Hund und das Ei. Wer war zuerst da ?

Drehst in deinen Theorem langsam ab.....

"....wenn nix, dann aber NKdF ?!!

NKdF: ich stehle jeden Tag Geld. Ab wann ist das legal durch die NKdF ?

Ab wann wird Unrecht zu Recht ?

Komm vom Glatteis runter !

MfG K

KrascherHistory
29.08.2006, 18:24
Nix da!
Kaiser ist durch Verfassung befugt zur Entsendung von vertragsunterzeichnenden Botschaftern.
Verfassung ist befugt durch Fürsten als Souveräne.
Kaiseramt aber erst NACH bzw. MIT Verabschiedung geschaffen.
Vorher "nur" preuss. König.


Um einen infiniten Regress bei der Frage nach der Befugnis zu vermeiden, müssen wir eine Erstbefugnis annehmen, eine solche also, die nicht wiederrum auf einer Befugnis beruht, sondern auf etwas anderem oder auf sich selber.

Vorschläge dazu?

Denn wenn wir da nix Vernünftiges finden können, dann läuft es eben auf die geschmähte "Normative Kraft des Faktischen" hinaus bzw. im Falle Deutschlands auf die "normative Kraft" der fränkischen Panzerreiter.

Doch wenn es drauf hinausläuft, gibt es Zweifel, anzunehmen, dass sie heute und für GG und BRD nicht ebenso voll gültig sein könnte!

mfg

Nachschlag

Nix da!
Kaiser ist durch Verfassung befugt zur Entsendung von vertragsunterzeichnenden Botschaftern.
Verfassung ist befugt durch Fürsten als Souveräne.
Kaiseramt aber erst NACH bzw. MIT Verabschiedung geschaffen.
Vorher "nur" preuss. König.

König Artus und seine Mannen !

Schreibe es mal in vollständigen, deutschen Sätzen mit Subjekt, Prädikat und Objekt auf. Dann siehst du, wo das Würmchen (teredo !) drin steckt !

MfG K

leuchtender Phönix
29.08.2006, 19:21
Es hätte das mindeste sein müssen, dass deutsche Volk, oder die Vertriebenen zu fragen, was mit den deutschen Ostgebieten passieren sollte. Stell dir mal vor, man hätte nicht die Ostgebiete von Deutschland abgetrennt, sondern 115.000 km² von Westdeutschland. Deine Großeltern und Eltern wären unter den Vertriebenen gewesen und hätten ein neues Zuhause in Mittel und Ostdeutschland gefunden. Würdest du heute genauso über die abgetrennten deutschen " Westgebiete " reden ? Bestimmt nicht.

So spricht nur einer, der nie Verwandte unter den Vertriebenen hatte. Meine Familie hatte viel Land und Gebäude in Schlesien. Ich war auch schon oft in Schlesien und habe mir das dort angeschaut.

Gruss vonne Würfelqualle

Das würde nichts an meiner Meinung ändern. Wieso etwas total unrealistisches Ziel wie die Rückgabe dieser Gebiete anstreben. Bin erst anfang 20 und hat mich nie berührt.

Ich habe nie jemanden von meinen Vorfahren danach gefragt. Desweiteren waren meine Großeltern am ende des 2. Weltkrieges noch kleine Kinder.

KrascherHistory
29.08.2006, 19:23
Das würde nichts an meiner Meinung ändern. Wieso etwas total unrealistisches Ziel wie die Rückgabe dieser Gebiete anstreben. Bin erst anfang 20 und hat mich nie berührt.

Ich habe nie jemanden von meinen Vorfahren danach gefragt. Desweiteren waren meine Großeltern am ende des 2. Weltkrieges noch kleine Kinder.

Das Schöne ist, das jeder eine andere Meinung haben darf.

Auch wenn es eine falsche ist, weil sie in keinster Weise durch das Völkerrecht legitimiert wird.

Genauso wenig wie die illegale Abtretung von Gebieten des Deutschen Reichs.

MfG K

maf2
29.08.2006, 19:31
Also kürzen wir das ganze mal ab, bevor du noch weiter in die falsche Richtung läufst: worauf möchtest du denn hinaus ?
Das ist eigentlich immer die entscheidende Frage, wenn man (einseitig) versucht, einen vernünftigen Dialog mit Krascherlein zu führen.

maf2
29.08.2006, 19:34
Erinnert mich an das Hund und das Ei. Wer war zuerst da ?
Drehst in deinen Theorem langsam ab.....
"....wenn nix, dann aber NKdF ?!!
NKdF: ich stehle jeden Tag Geld. Ab wann ist das legal durch die NKdF ?
Ab wann wird Unrecht zu Recht ?
Komm vom Glatteis runter !

Sobald eine Rechtsordnung gilt, die das Eigentum an Bargeld nicht kennt.

Oder, sobald du aufhörst mit deiner derzeit problematischen Angewohnheit, sobald die straf- und schuldrechtlichen Verjährungsfristen verstrichen sind.

leuchtender Phönix
29.08.2006, 19:39
Das Schöne ist, das jeder eine andere Meinung haben darf.

Auch wenn es eine falsche ist, weil sie in keinster Weise durch das Völkerrecht legitimiert wird.

Genauso wenig wie die illegale Abtretung von Gebieten des Deutschen Reichs.

MfG K

Du liegst aber sowas von falsch. Gebietsveränderungen sind bei allen Kriegen normal. Die haben nichts mit Völkerrecht zu tun. Aber es rückgängig zu machen ist absolut unmöglich. Den wie sollten die Landkarten aussehen, wenn man alle Gerbietsänderungen, die durch Kriege zustande kamen rückgängig machen will. Ist natürlich unmöglich. Als Deutschland zum ersten mal am anfang des 9. Jahrhundert gegründet wurde, reichte es nur bis zur Elbe.

Außerdem haben das die Sieger des 2. Weltkrieges festgelegt. Und die deutsche Regierung hatte schon lange die Ansprüche fallen gelassen.

maf2
29.08.2006, 19:46
100 % Zustimmung. Und ich bin kein Nazi.



Die Haager Landkriegsordnung verbietet die Abtretung von Gebieten.

Das ist offensichtlich Unsinn. Die Abtretung eines Gebietes (Zession) erfolgte durch den Staat, zu dessen Gebiet das zedierte Territorium zuvor gehörte. Das zu "verbieten" ist nicht Inhalt der Haager Landkriegsordnung.

Grundsätzlich bist du auf der falschen Fährte, wenn du mit der HLKO durch die Gegend rennst. Für die ehemaligen deutschen Ostgebiete ist die nicht einschlägig.


Per 1990 hatte die BRD noch keine Souveränität. Den 4+2Vertrag haben die Alliierten in Selbstkontrahierung mit sich selbst gemacht. Also ungültig.

Und mal wieder ein Fremdwort gründlich mißverstanden. Deutschland war seit dem Deutschlandvertrag souverän, spätestens seit dem UN-Beitritt beider deutschen Staaten gab es daran international keinen sinnvollen Zweifel mehr.


Den sog. Nachbarschaftsvertrag hätte auch keine "BRD"-Regierung schließen können, weil sie illegal und ohne Mandat über Gebiete des Deutschen Reiches verfügt, über das sie jemals weder eine jur. noch tasächliche Verfügung hatte. Vertrag nichtig; ich kann auch nicht das Haus meines Nachbarn "Würfelqualle" verkaufen.

Richtig ist zumindest, daß keine deutsche Regierung jemals über die ehemals deutschen Ostgebiete tatsächliche Verfügung (d.h. effektive Ausübung von Staatsgewalt) hatte. Damit greift das völkerrechtliche Effektivitätsprinzip "ex facto ius oritur". Nach diesem Zeitablauf war es die sinnvollste Lösung, die bestehende Grenze formal anzuerkennen. Der genaue Wortlaut ist hier unerheblich, da er nur in Deutschland wie in Polen innerstaatliche Bedeutung hat.

Die bundesdeutsche Regierung bedurfte keines "Mandats" des "Deutschen Reiches", denn sie handelte für den damit subjektsidentischen deutschen Gesamtstaat.


Die Ostgebiete haben auch noch nie zur BRD gehört. Es sind Gebiete des Deutschen Reiches, welches die Alliierten in den Kapitulationsurkungen in den Grenzen vom 31.12.1937 NACH FRIEDENSVERHANDLUNGEN wieder zurückgeben wollen. BIS HEUTE.

Die ehemals deutschen Ostgebiete gehören seit den einschlägigen alliierten Rechtsakten nicht mehr zu Deutschland. Was diese damals willensbekundet haben, ist heute Geschichte.


Deswegen darf "Deutschland" keinen Friedensvertrag haben. NIE !

Es hat einen, und zwar seit 1990.

maf2
29.08.2006, 20:06
"Verdient" finde ich in der HLKO genau WO ?
EU hat keine Verfassung. Wieso sollte sie ein Gebiet ausweisen können.
Gerade im Zuge der EU wird eine Deutsche Grenze - völkerrechtlich verbindlich - immer wichtiger.
Das ist ja nun interessant - du machst dir also eine Forderung zueigen, die gerade auf eine weitere (überflüssige) Absicherung der polnischen Westgrenze zielt und vor allem aus polnischen rechtskonservativen Kreisen kommt?
Wie ich schon öfters schrieb, ist die HLKO hier nicht einschlägig. Was du unter "völkerrechtlich verbindlich" verstehst, ist ebenfalls unklar. Was stellst du dir vor? Daß Deutschland Polen vor dem IGH auf Rückgabe der ehemals deutschen Ostgebiete verklagt?

KrascherHistory
30.08.2006, 07:01
Du liegst aber sowas von falsch. Gebietsveränderungen sind bei allen Kriegen normal. Die haben nichts mit Völkerrecht zu tun. Aber es rückgängig zu machen ist absolut unmöglich. Den wie sollten die Landkarten aussehen, wenn man alle Gerbietsänderungen, die durch Kriege zustande kamen rückgängig machen will. Ist natürlich unmöglich. Als Deutschland zum ersten mal am anfang des 9. Jahrhundert gegründet wurde, reichte es nur bis zur Elbe.

Außerdem haben das die Sieger des 2. Weltkrieges festgelegt. Und die deutsche Regierung hatte schon lange die Ansprüche fallen gelassen.

Ach herrjeh. Der nächste "Experte" in Sachen Völkerrecht !

Per 26. Jan. 1910 im Deutschen Reich in Kraft getreten:

Haager Landkriegsordnung (=Völkerrecht):

http://www.rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager_Landkriegsordnung/inhalt.htm

Wo legitimiert HLKO Gebietsabtretungen ?

Du argumentierst mit Willkür. O.K.: WO hat sich die Völkergemeinschaft WANN auf "Willkür" in kriegerischen Auseinandersetzungen geeinigt ?

Bitte Belege, nicht Glaube !

Außerdem haben das die Sieger des 2. Weltkrieges festgelegt. Und die deutsche Regierung hatte schon lange die Ansprüche fallen gelassen

Klassisches Beispiel: WELCHE "Regierung" mit welcher Befugnis hinsichtlich der Ostgebiete, wann ?
Jede "deutsche Regierung" hatte Vollmachten hinsichtlich der Verfügung über Gebiete des Deutschen Reichs durch wen ?

Schon mal in "die" Kapitulationsbedingungen/Zusätze reingeluschert ?
Das Deutsche Reich ist per 1945 von den Alliierten BESCHLAGNAHMT worden, mit der Maßgabe der Rückgabe nach Friedensverhandlungen (Art.45 Weim.Verf beachten !) und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937 !

KEINE BuReg konnte jemals über das von der alliierten Siegermacht USA beschlagnahmte Gebiet "Deutsches Reich" verfügen. Oder gab es eine "Genehmigung" der illegalen Abtretung durch Alliierte (=Verstoß gegen Völkerrecht) ?

....Ich weiß gar nicht, wo man bei dir zuerst anfangen soll...?

Kannst einem Erst-Klässler ja auch nicht gleich mit analyt.Geometrie kommen.

Mfg K

KrascherHistory
30.08.2006, 07:05
Das ist ja nun interessant - du machst dir also eine Forderung zueigen, die gerade auf eine weitere (überflüssige) Absicherung der polnischen Westgrenze zielt und vor allem aus polnischen rechtskonservativen Kreisen kommt?
Wie ich schon öfters schrieb, ist die HLKO hier nicht einschlägig. Was du unter "völkerrechtlich verbindlich" verstehst, ist ebenfalls unklar. Was stellst du dir vor? Daß Deutschland Polen vor dem IGH auf Rückgabe der ehemals deutschen Ostgebiete verklagt?

Was DU zum Völkerrecht schreibst - Schwarzkittel maf/maf2 - ist sowas von nicht einmal mehr sekundär. Ich kann dir gar nicht sagen wie.

Pack deine Koffer, nimm deine 2.Staatsbürgerschaft (wahrscheinlich die eine richtige) und geh !

"Deutschland" ? Wer soll das sein ? Das Dtl. aus dem StAG ? Niedlich !

Wen sollte das Mickey Mouse Konstrukt OMF-BRD auf was verklagen ?

Immer schön auf die Signatur schauen, Schwarzkittel. Ist (fast) nur für dich !

-jmw-
30.08.2006, 12:14
Erinnert mich an das Hund und das Ei. Wer war zuerst da ?
Garnicht mal so falsch.
Auch bei der Frage nach "Huhn oder Ei" haben wir sowas wie einen infiniten Regress, den wir nicht innerhalb des Problemes, sondern nur von aussen her lösen können.


Drehst in deinen Theorem langsam ab.....
Nö.
Ich harre immernoch auf Beantwortung der Frage nach der Befugnis.


"....wenn nix, dann aber NKdF ?!!
NKdF: ich stehle jeden Tag Geld. Ab wann ist das legal durch die NKdF ?
"Legal" im Sinne von "gesetzmässig" ist es dann, wenn ich als "Regierung" akzeptiert" werde und der Diebstahl unter "Steuer" firmiert (NKdF eben. Aus "es ist so" wird irgendwann "es darf so sein").

"Legal" im Sinn von "Recht" (vs. "Unrecht") kann übrigens unabhängig davon betrachtet werden, was ich hier ja auch tue, wenn ich nach der Befugnis frage.
Antwort bisher:

König Artus und seine Mannen !
Wenig hilfreich...


Schreibe es mal in vollständigen, deutschen Sätzen mit Subjekt, Prädikat und Objekt auf.
Nö.
Sollte auch so verständlich sein für solche, deren Muttersprache das Neuhochdeutsche ist.


Dann siehst du, wo das Würmchen (teredo !) drin steckt !
Nix "Würmchen".

Bisher übrigens auch: nix Antwort.
Liegt woran?

mfg

Neutraler
30.08.2006, 16:43
Mit dem Recht des Siegers lässt sich doch alles rechtfertigen. Und selbst wenn es eine völkerrechtliche Grundlage gegeben hätte: Churchill, Roosevelt/Truman und Stalin haben in diesem Krieg oft genug bewiesen, dass sie das Völkerrecht genauso wenig interessiert wie die Seite, die sie bekämpften.

maf2
30.08.2006, 19:15
Was DU zum Völkerrecht schreibst - Schwarzkittel maf/maf2 - ist sowas von nicht einmal mehr sekundär. Ich kann dir gar nicht sagen wie.
Pack deine Koffer, nimm deine 2.Staatsbürgerschaft (wahrscheinlich die eine richtige) und geh !
"Deutschland" ? Wer soll das sein ? Das Dtl. aus dem StAG ? Niedlich !
Wen sollte das Mickey Mouse Konstrukt OMF-BRD auf was verklagen ?
Immer schön auf die Signatur schauen, Schwarzkittel. Ist (fast) nur für dich !

Du wirst damit leben müssen, daß es meine Kollegen sind, die darüber entscheiden, welches Gewicht deine "Argumente" haben. Bisher warst du damit ja eher nicht erfolgreich.

Wenn du mal die Zeit findest (z.B. indem du die Finger von den bunten Farben läßt), dann solltest du die Protokolle des Parlamentarischen Rates zur Hand nehmen. Die sind in ihrer Gänze recht interessant. Hinzu kommt die Sekundärliteratur zum Deutschlandvertrag und zum 2+4-Vertrag.

Noch ein Hinweis: Jurisprudenz ist vor allem ein Konfliktlösungs- und -vermeidungsinstrument. Das setzt voraus, daß du dich mit deinem Kontrahenten auf demselben begrifflichen und normativen Boden bewegst, sonst bist du dialogsunfähig. Wenn du also auf deiner imaginären juristischen Autobahn herumrast und alle anderen als Geisterfahrer anbrüllst, dann wird das nichts werden.

KrascherHistory
30.08.2006, 20:09
Du wirst damit leben müssen, daß es meine Kollegen sind, die darüber entscheiden, welches Gewicht deine "Argumente" haben. Bisher warst du damit ja eher nicht erfolgreich.

Wenn du mal die Zeit findest (z.B. indem du die Finger von den bunten Farben läßt), dann solltest du die Protokolle des Parlamentarischen Rates zur Hand nehmen. Die sind in ihrer Gänze recht interessant. Hinzu kommt die Sekundärliteratur zum Deutschlandvertrag und zum 2+4-Vertrag.

Noch ein Hinweis: Jurisprudenz ist vor allem ein Konfliktlösungs- und -vermeidungsinstrument. Das setzt voraus, daß du dich mit deinem Kontrahenten auf demselben begrifflichen und normativen Boden bewegst, sonst bist du dialogsunfähig. Wenn du also auf deiner imaginären juristischen Autobahn herumrast und alle anderen als Geisterfahrer anbrüllst, dann wird das nichts werden.

Ohne Rechtsgrundlage können deine Kollegen Schwarzkittel meinen, was sie wollen. Es interessiert nicht mehr. In zunehmenden Maße. Und das ist auch gut so.
Wird Zeit, das die Juristen-Zeit vorbei ist in Deutschland.

Bist du für´n Steinbruch eigentlich zu gebrauchen ?

Richter Dr.Thonner aus HH war der Name des "Kollegen" der jetzt irgendwo in der 2. Reihe sitzen darf, der Spitzbube. Noch !

maf2
30.08.2006, 20:11
Ohne Rechtsgrundlage können deine Kollegen Schwarzkittel meinen, was sie wollen. Es interessiert nicht mehr. In zunehmenden Maße. Und das ist auch gut so.
Wird Zeit, das die Juristen-Zeit vorbei ist in Deutschland.

Bist du für´n Steinbruch eigentlich zu gebrauchen ?

Richter Dr.Thonner aus HH war der Name des "Kollegen" der jetzt irgendwo in der 2. Reihe sitzen darf, der Spitzbube. Noch !

Sehr spannend, deine individuelle Meinung. Kommt auch noch Inhalt?

KrascherHistory
30.08.2006, 20:14
Sehr spannend, deine individuelle Meinung. Kommt auch noch Inhalt?

Schön das du jeden Knochen aufnimmst, Wuffi.

Ist das für einen Dr. jur. nicht ein bischen albern.:]

maf2
30.08.2006, 20:19
Schön das du jeden Knochen aufnimmst, Wuffi.
Ist das für einen Dr. jur. nicht ein bischen albern.

Ich hatte dich schon mehrfach gebeten, Gericht und Aktenzeichen deines ominösen Verfahrens zu nennen. Also bitte, nun werde endlich mal konkret.

KrascherHistory
30.08.2006, 20:23
Ich hatte dich schon mehrfach gebeten, Gericht und Aktenzeichen deines ominösen Verfahrens zu nennen. Also bitte, nun werde endlich mal konkret.

Ein Richter ist doch kein Aktenzeichen !

Erst war er da - nun ist er wech !

Geht ganz einfach mit euch Schwarzkitteln !

maf2
30.08.2006, 20:28
Ein Richter ist doch kein Aktenzeichen !
Erst war er da - nun ist er wech !
Geht ganz einfach mit euch Schwarzkitteln !

Was und wie und warum ... Gericht und Aktenzeichen, dann sehen wir weiter.

Bisher bleibt es dabei, daß dieses Reichsgequatsche niemandem vor Gericht geholfen hat - eher im Gegenteil.

KrascherHistory
30.08.2006, 20:30
Was und wie und warum ... Gericht und Aktenzeichen, dann sehen wir weiter.

Bisher bleibt es dabei, daß dieses Reichsgequatsche niemandem vor Gericht geholfen hat - eher im Gegenteil.

La li lu......:O :O :O

Schlaf weiter. Bis die neue Exekutive klopft. Und die klopft bestimmt.

Auch an dein Auslands-Türchen !

maf2
30.08.2006, 20:36
La li lu......
Schlaf weiter. Bis die neue Exekutive klopft. Und die klopft bestimmt.
Auch an dein Auslands-Türchen !

Ich habe den Eindruck, daß du es bist, der hier schläft und träumt. Ich jedenfalls habe eine real existierende Welt (mit legitimiertem Staat und Rechtsordnung und Arbeitgeber) um mich herum. Und du?

KrascherHistory
31.08.2006, 09:39
Ich habe den Eindruck, daß du es bist, der hier schläft und träumt. Ich jedenfalls habe eine real existierende Welt (mit legitimiertem Staat und Rechtsordnung und Arbeitgeber) um mich herum. Und du?

Real ja. Sicher, leb ja auch "drin".

Aber legitimiert ? Nö ! Nicht mal auf "Basis" des "GG". Nicht mal da, Schwarzkittel.

Wir können den ganzen "Reichskram" beiseite lassen und uns nur über dein süßes GG unterhalten.

Es ist aus, Schwarzkittel !

malnachdenken
31.08.2006, 09:55
Es ist aus, Schwarzkittel !

Immer diese dümmlichen Drohungen...

maf2
01.09.2006, 01:51
Real ja. Sicher, leb ja auch "drin".
Aber legitimiert ? Nö ! Nicht mal auf "Basis" des "GG". Nicht mal da, Schwarzkittel.
Wir können den ganzen "Reichskram" beiseite lassen und uns nur über dein süßes GG unterhalten.
Es ist aus, Schwarzkittel !

Tja, schade, daß mal wieder kein Inhalt kam. Irgendwie muß das schon blöd sein, wenn man in dem Wahn lebt, daß die ganze restliche Welt lügt und betrügt, nur man selbst hat die wahre Lehre gepachtet; schade nur, daß man damit nicht durchdringt.

Ich habe dir mehrfach Beispiele aus dem nationalen Verfassungsrecht anderer Staaten und zum Völkerrecht gegeben. Irgendwie sind die bei dir nicht richtig angekommen.

KrascherHistory
01.09.2006, 12:35
Tja, schade, daß mal wieder kein Inhalt kam. Irgendwie muß das schon blöd sein, wenn man in dem Wahn lebt, daß die ganze restliche Welt lügt und betrügt, nur man selbst hat die wahre Lehre gepachtet; schade nur, daß man damit nicht durchdringt.

Ich habe dir mehrfach Beispiele aus dem nationalen Verfassungsrecht anderer Staaten und zum Völkerrecht gegeben. Irgendwie sind die bei dir nicht richtig angekommen.

Anderer Staaten ?

Tja, wenn´s zu Hause nicht mehr klappt suchen wir unser Heil mal woanders. Hat den Agentiniern 1982 bei den Falkland-Inseln auch ´ne blutige Nase eingebracht.

Wo war jetzt der gewichtige Inhalt in deinen, leicht schwächelnden Absätzen ?

maf2
01.09.2006, 16:53
Anderer Staaten ?

Tja, wenn´s zu Hause nicht mehr klappt suchen wir unser Heil mal woanders. Hat den Agentiniern 1982 bei den Falkland-Inseln auch ´ne blutige Nase eingebracht.

Deshalb hatte ich dir ja auch ein Beispiel aus dem britischen Staatsangehörigkeitsrecht verabreicht.

KrascherHistory
02.09.2006, 13:07
Deshalb hatte ich dir ja auch ein Beispiel aus dem britischen Staatsangehörigkeitsrecht verabreicht.

Genau. Nur sind wir hier in "Deutschland" in dem Besatzungskonstrukt OMF-BRD auf einem Teilgebiet des Detuschen Reiches, welches BIS HEUTE rechtsfähig ist.

2 souveräne Staaten gleichzeitig auf einem Gebiet geht nicht.

Deine Antwort ist irrelevant.

maf2
02.09.2006, 13:46
Genau. Nur sind wir hier in "Deutschland" in dem Besatzungskonstrukt OMF-BRD auf einem Teilgebiet des Detuschen Reiches, welches BIS HEUTE rechtsfähig ist.
2 souveräne Staaten gleichzeitig auf einem Gebiet geht nicht.
Deine Antwort ist irrelevant.

Das ist mal wieder Unsinn. Da Bundesrepublik und früheres "Deutsches Reich" subjektsidentisch sind, existiert nur ein Staat auf diesem Gebiet. Nicht nur selektiv lesen.

KrascherHistory
02.09.2006, 22:54
Das ist mal wieder Unsinn. Da Bundesrepublik und früheres "Deutsches Reich" subjektsidentisch sind, existiert nur ein Staat auf diesem Gebiet. Nicht nur selektiv lesen.

Ein bestehender Staat kann mit einem anderen, bestehenden "Staat" nicht identisch sein.

Frau Müller ist nicht Frau Meier.

Das Beispiel von der Frau Meier, geb. Meier ist schlicht falsch und entspricht deiner OMF-BRD-Rabulistik, Schwarzkittel.

Deine Antwort ist überflüssig.

maf2
03.09.2006, 01:41
Ein bestehender Staat kann mit einem anderen, bestehenden "Staat" nicht identisch sein.
Frau Müller ist nicht Frau Meier.
Das Beispiel von der Frau Meier, geb. Meier ist schlicht falsch und entspricht deiner OMF-BRD-Rabulistik, Schwarzkittel.

Wenn du dich schon auf BVerfG-Urteile berufst, dann auch konsequent.

Bundesrepublik und frühreres "Deutsches Reich" sind subjektsidentisch. Erstere ist also die gegenwärtige deutsche Staatsform.

Mit etwas mehr völkerrechtlichen Kenntnissen würdest du wissen, daß ein Staat nur existiert, wenn er tatsächlich Staatsgewalt ausübt. Das wäre bei einem fiktiven "Deutschen Reich" seit Kapitulation der deutschen Wehrmacht (oder der Verhaftung der Regierung Dönitz, wie man mag) nicht mehr der Fall, es sei denn durch die Gesamtverantwortung der Alliierten. Die haben allerdings durch die New Yorker Erklärung den Kram beendet.

Und jetzt lauf los und suche wen, der anderer Meinung ist.

Uncle Marc
03.09.2006, 06:42
Die deutschen Ostgebiete wurden nicht abgetreten sondern geraubt und gestohlen.

und solche Schnappsdrosseln wie der Warschauer Knierutscher haben das dann noch vertraglich besiegelt!

Wir haben es also zu tun:

1945: Raeuber und stehler

1970: Volksverraeter wie der Herbert Frahm

KrascherHistory
03.09.2006, 09:52
Wenn du dich schon auf BVerfG-Urteile berufst, dann auch konsequent.

Bundesrepublik und frühreres "Deutsches Reich" sind subjektsidentisch. Erstere ist also die gegenwärtige deutsche Staatsform.

Mit etwas mehr völkerrechtlichen Kenntnissen würdest du wissen, daß ein Staat nur existiert, wenn er tatsächlich Staatsgewalt ausübt. Das wäre bei einem fiktiven "Deutschen Reich" seit Kapitulation der deutschen Wehrmacht (oder der Verhaftung der Regierung Dönitz, wie man mag) nicht mehr der Fall, es sei denn durch die Gesamtverantwortung der Alliierten. Die haben allerdings durch die New Yorker Erklärung den Kram beendet.

Und jetzt lauf los und suche wen, der anderer Meinung ist.

Nach deiner Def. wäre das viel zitierte BVerfG-URteil v.1973 falsch. Ohne Existenz könnte das DR nicht rechtsfähig sein, Münchhausen.

"Den Kram beendet"...nicht zu Präzise, Rechtsverdreher !

Husch husch in den Rabulistik-Keller, Spitzbube !

KrascherHistory
03.09.2006, 09:53
Die deutschen Ostgebiete wurden nicht abgetreten sondern geraubt und gestohlen.

und solche Schnappsdrosseln wie der Warschauer Knierutscher haben das dann noch vertraglich besiegelt!

Wir haben es also zu tun:

1945: Raeuber und stehler

1970: Volksverraeter wie der Herbert Frahm


Verträge die keine Gültigkeit haben.

1990: Verbrechergang um Kohl, Schäuble, Genscher und Co. meinen der illegalen Enteignung erneut einen vertragl. Stempel aufdrücken zu können.:(

MfG K

leuchtender Phönix
03.09.2006, 09:57
Verträge die keine Gültigkeit haben.

1990: Verbrechergang um Kohl, Schäuble, Genscher und Co. meinen der illegalen Enteignung erneut einen vertragl. Stempel aufdrücken zu können.:(

MfG K

War eine Sinnvolle und vernünftige Entscheidung. Letztendlich musste der Kette an Kriegen vor 1945 ein ende gesetzt werden. Weiter vergangenen verlusten nachzutrauern würde nur zu neuen Kriegen führen.

Sie hätten eh keine Möglichkeit gehabt esw zurück zu bekommen. Sie haben auf etwas verzichtet, das schon lange verloren war. Auch haben die Verträge volle Gültigkeit. warum sollten sie sie nicht haben?

KrascherHistory
03.09.2006, 10:04
War eine Sinnvolle und vernünftige Entscheidung. Letztendlich musste der Kette an Kriegen vor 1945 ein ende gesetzt werden. Weiter vergangenen verlusten nachzutrauern würde nur zu neuen Kriegen führen.

Sie hätten eh keine Möglichkeit gehabt esw zurück zu bekommen. Sie haben auf etwas verzichtet, das schon lange verloren war. Auch haben die Verträge volle Gültigkeit. warum sollten sie sie nicht haben?

Tja, wenn´s denn so wäre.

Die Deutsche Frage ist aufgrund fehlenden Friedensvertrages immer noch offen.

"BRD" nix REchtsnachfolger des DR, DR führte Krieg mit 46 Feindnationen.

Wie hat "man" sich mit allen (NACHWEISLICH) geeinigt, glimmendes Vögelchen ? (Spaß muß sein !)

"Nachtrauern" würde keinen Krieg begründen oder fördern. Das ist Unsinn.

MfG K

maf2
03.09.2006, 10:11
Nach deiner Def. wäre das viel zitierte BVerfG-URteil v.1973 falsch. Ohne Existenz könnte das DR nicht rechtsfähig sein, Münchhausen.
"Den Kram beendet"...nicht zu Präzise, Rechtsverdreher !
Husch husch in den Rabulistik-Keller, Spitzbube !

Nur überholt. Das von dir immer wieder gern zitierte Urteil betraf ausschließlich den Grundlagenvertrag mit der DDR. Die gibt es ja nun nicht mehr, also ist das Urteil gegenstandslos.

Soweit sich das BVerfG in seiner Urteilsbegründung zur gesamtdeutschen Rechtslage geäußert hat, ist das seit 1990 ebenfalls Geschichte.

maf2
03.09.2006, 10:14
Tja, wenn´s denn so wäre.
Die Deutsche Frage ist aufgrund fehlenden Friedensvertrages immer noch offen.
"BRD" nix REchtsnachfolger des DR, DR führte Krieg mit 46 Feindnationen.
Wie hat "man" sich mit allen (NACHWEISLICH) geeinigt, glimmendes Vögelchen ? (Spaß muß sein !)
"Nachtrauern" würde keinen Krieg begründen oder fördern. Das ist Unsinn.

Du solltest mal eine andere Platte auflegen. Die abschließende vertragliche Regelung in Bezug auf Deutschland ist mit dem 2+4-Vertrag erfolgt (Nachweis im Bundesgesetzblatt und den entsprechenden Veröffentlichungen der andereren Vertragsparteien). Ein "Kriegszustand" mit irgendwelchen anderen Staaten besteht schon seit Jahrzehnten nicht mehr.

KrascherHistory
03.09.2006, 10:15
Nur überholt. Das von dir immer wieder gern zitierte Urteil betraf ausschließlich den Grundlagenvertrag mit der DDR. Die gibt es ja nun nicht mehr, also ist das Urteil gegenstandslos.

Soweit sich das BVerfG in seiner Urteilsbegründung zur gesamtdeutschen Rechtslage geäußert hat, ist das seit 1990 ebenfalls Geschichte.

Ach der Schwarzkittel hängt am Sonntags-PC. Schon gefrühstück oder was....

Das zitierte Urteil wird von dir stets fälschlich zitiert. Ist aber o.k. Was sollst du auch anderes wiedergeben.
Falsch: solange das BVerfG nichts Gegenteiliges von sich gibt, ist das der Maßstab für ein jur. Denken.

Antwort=überflüssig

maf2
03.09.2006, 10:22
Das zitierte Urteil wird von dir stets fälschlich zitiert. Ist aber o.k. Was sollst du auch anderes wiedergeben.
Falsch: solange das BVerfG nichts Gegenteiliges von sich gibt, ist das der Maßstab für ein jur. Denken.
Antwort=überflüssig

Das BVerfG äußert sich üblicherweise recht kompetent; sicher ist das ein Maßstab. Da nun aber mit der deutschen Teilung, der Existenz der DDR, dem Viermächtestatut etc. die gesamte Kulisse nicht mehr existiert, sprechen wir hier nur noch von Rechtsgeschichte.

Ich habe nicht den Eindruck, daß du beurteilen kannst, was ein "Maßstab für juristisches Denken" sein könnte.

KrascherHistory
03.09.2006, 10:28
Das BVerfG äußert sich üblicherweise recht kompetent; sicher ist das ein Maßstab. Da nun aber mit der deutschen Teilung, der Existenz der DDR, dem Viermächtestatut etc. die gesamte Kulisse nicht mehr existiert, sprechen wir hier nur noch von Rechtsgeschichte.

Ich habe nicht den Eindruck, daß du beurteilen kannst, was ein "Maßstab für juristisches Denken" sein könnte.

Deren "Kompetenz" springt mir bei der Umdichtung von GG in Verfassung permanent ins Auge.

Kulisse ist gut ! :]

Geschichte werden du und deine Schwarzkittel-Kollegen auch bald sein.

Bitte nötige mir keine zeitl. Prognosen ab. Wir machen so schnell es geht. Versprochen !

maf2
03.09.2006, 10:31
Verträge die keine Gültigkeit haben.
1990: Verbrechergang um Kohl, Schäuble, Genscher und Co. meinen der illegalen Enteignung erneut einen vertragl. Stempel aufdrücken zu können.

Im innerstaatlichen (Zivil-)Recht gibt es die Anfechtbarkeit eines Vertrags wegen Täuschung oder Drohung bei Vertragsabschluß. Im Völkerrecht nicht. Was immer du auszudrücken versuchst, es ist Zeitverschwendung.

maf2
03.09.2006, 10:33
Deren "Kompetenz" springt mir bei der Umdichtung von GG in Verfassung permanent ins Auge.
Kulisse ist gut ! :]
Geschichte werden du und deine Schwarzkittel-Kollegen auch bald sein.
Bitte nötige mir keine zeitl. Prognosen ab. Wir machen so schnell es geht. Versprochen !

Bisher hat es ja noch nicht mal für einen einzigen Erfolg vor Gericht gereicht. Wolltest du nicht noch das Aktenzeichen deines Justizskandals nachreichen?

KrascherHistory
03.09.2006, 10:34
Im innerstaatlichen (Zivil-)Recht gibt es die Anfechtbarkeit eines Vertrags wegen Täuschung oder Drohung bei Vertragsabschluß. Im Völkerrecht nicht. Was immer du auszudrücken versuchst, es ist Zeitverschwendung.

Die ganze Existenz der Lügenbolde beruht doch auf Täuschung.

Art. 38 GG <=> Bundeswahlgesetz

Paßt nicht zusammen. Jeder BuTag ist ein illegales Organ. Dessen Verträge somit auch. Ist ganz einfach. Und du hast das nach Promotion immer noch nicht begriffen ?

Gib dein Studiengeld zurück. Kannst ja bei MC D. die Pommes-Maschine warten.

Antwort=überflüssig

KrascherHistory
03.09.2006, 10:35
Bisher hat es ja noch nicht mal für einen einzigen Erfolg vor Gericht gereicht. Wolltest du nicht noch das Aktenzeichen deines Justizskandals nachreichen?

Nö. Wollte ich nicht.

Du bettelst nur permanent danach. Mußt noch ein bischen brav sein, bello.

Dann gibt es mal den AZ-Knochen ! Wuff !

maf2
03.09.2006, 10:43
Die ganze Existenz der Lügenbolde beruht doch auf Täuschung.
Art. 38 GG <=> Bundeswahlgesetz
Paßt nicht zusammen. Jeder BuTag ist ein illegales Organ. Dessen Verträge somit auch. Ist ganz einfach. Und du hast das nach Promotion immer noch nicht begriffen ?
Gib dein Studiengeld zurück. Kannst ja bei MC D. die Pommes-Maschine warten.
Antwort=überflüssig

Zum BundeswahlG gibt es eine Menge Judikatur des BVerfG und Literatur, lies da doch bitte zunächst etwas nach, dann kann man sich auch sinnvoll unterhalten.

Völkerrechtliche Verträge schließt nicht der Bundestag ab, sondern die Bundesrepublik, vertreten durch den Bundespräsidenten, der durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Ratifikationsgesetze umsetzt.

KrascherHistory
03.09.2006, 10:55
Zum BundeswahlG gibt es eine Menge Judikatur des BVerfG und Literatur, lies da doch bitte zunächst etwas nach, dann kann man sich auch sinnvoll unterhalten.

Völkerrechtliche Verträge schließt nicht der Bundestag ab, sondern die Bundesrepublik, vertreten durch den Bundespräsidenten, der durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Ratifikationsgesetze umsetzt.

Wozu überflüssige Literatur.


Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.


Wo findest du Länderliste, Zweitstimme, Überhangmandate.....

Nirgens. Die wichtigen Adjektive sind fett.

Realität ist anders. Somit entgegen Ar.38 GG.

Also verweise nicht auf Otto-Katalog-dicke-Lügenerklärungen für fehlende GG-Norm des Bundeswahlgesetzes, Rechtsverdreher !

maf2
03.09.2006, 11:01
Wozu überflüssige Literatur.

Tja ... berühmte Worte eines Analphabeten...


Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.


Wo findest du Länderliste, Zweitstimme, Überhangmandate.....
Nirgens. Die wichtigen Adjektive sind fett.
Realität ist anders. Somit entgegen Ar.38 GG.
Also verweise nicht auf Otto-Katalog-dicke-Lügenerklärungen für fehlende GG-Norm des Bundeswahlgesetzes, Rechtsverdreher !

Abs.3 ist die Rechtsgrundlage zur Konkretisierung. Alles schon vor Jahrzehnten lang und breit durchgekaut und dokumentiert. Du wirst das Wahlrad nicht neu erfinden.

KrascherHistory
03.09.2006, 11:03
Tja ... berühmte Worte eines Analphabeten...



Abs.3 ist die Rechtsgrundlage zur Konkretisierung. Alles schon vor Jahrzehnten lang und breit durchgekaut und dokumentiert. Du wirst das Wahlrad nicht neu erfinden.

Konkretisierung: Ja, wann, wo, Ablauf, etc.

Von Änderung dieser Rechtsnorm oder gar Aufhebung steht da nix.

Zeige auf wo.....

maf2
03.09.2006, 11:08
Konkretisierung: Ja, wann, wo, Ablauf, etc.
Von Änderung dieser Rechtsnorm oder gar Aufhebung steht da nix.
Zeige auf wo.....

Wie schon geschrieben: Ich verweise auf die einschlägige Fachliteratur. Erst lesen, dann quasseln.

leuchtender Phönix
03.09.2006, 14:14
Tja, wenn´s denn so wäre.

Die Deutsche Frage ist aufgrund fehlenden Friedensvertrages immer noch offen.

"BRD" nix REchtsnachfolger des DR, DR führte Krieg mit 46 Feindnationen.

Wie hat "man" sich mit allen (NACHWEISLICH) geeinigt, glimmendes Vögelchen ? (Spaß muß sein !)

"Nachtrauern" würde keinen Krieg begründen oder fördern. Das ist Unsinn.

MfG K

Und ob die BRD der Rechtsnachfolger ist.

Die Franzosen wollten während des 1. Weltkrieges Elsaß-Lothringen zurück, das sie 1870/71 verloren hatten.

Hitler wollte die ebiete zurück die durch den 1. Weltkrieg verloren wurde und erzeugte so den 2.

Und anders als durch Krieg, wäre der frühere Zustand auch nicht herzustellen.

Sie trauerten verlorenen Gebieten und Niederlagen nach und stürzten sich in den nächsten Krieg. Das sollte doch ein ende haben.

leuchtender Phönix
03.09.2006, 14:15
Wie schon geschrieben: Ich verweise auf die einschlägige Fachliteratur. Erst lesen, dann quasseln.

Korrektur.

Erst lesen, dann denken und dann schreiben.

maf2
03.09.2006, 15:33
Korrektur.

Erst lesen, dann denken und dann schreiben.

Zustimmung.

Vielleicht wollte ich Krascherlein unbewußt nicht überfordern.

KrascherHistory
03.09.2006, 17:36
Und ob die BRD der Rechtsnachfolger ist.

Die Franzosen wollten während des 1. Weltkrieges Elsaß-Lothringen zurück, das sie 1870/71 verloren hatten.

Hitler wollte die ebiete zurück die durch den 1. Weltkrieg verloren wurde und erzeugte so den 2.

Und anders als durch Krieg, wäre der frühere Zustand auch nicht herzustellen.

Sie trauerten verlorenen Gebieten und Niederlagen nach und stürzten sich in den nächsten Krieg. Das sollte doch ein ende haben.

@glimmendes Vögelein:

die "BRD" ist NICHT Rechtsnachfolger vom DR; hat sogar dein BVerfG in 85 Urteilen ab 1973 - bis heute nicht widerrufen - bestätigt

Was Franzosen wollen/wollten ist irrelevant
Was Hitler tatsächlich wollte ist irrelevant
Der Zustand ist unter Beachtung des Völkerrechts ganz simpel wieder herszustellen. Woher diese schwachsinnige "Kriegsdoktrin" ?
Das Völkerrecht läßt sich nicht von trauernden oder lustigen Menschen umdeuten/beugen - so etwas praktizieren nur Schwarzkittel

Noch was ? MfG K

maf2
03.09.2006, 17:42
die "BRD" ist NICHT Rechtsnachfolger vom DR; hat sogar dein BVerfG in 85 Urteilen ab 1973 - bis heute nicht widerrufen - bestätigt

Was Franzosen wollen/wollten ist irrelevant
Was Hitler tatsächlich wollte ist irrelevant
Der Zustand ist unter Beachtung des Völkerrechts ganz simpel wieder herszustellen. Woher diese schwachsinnige "Kriegsdoktrin" ?
Das Völkerrecht läßt sich nicht von trauernden oder lustigen Menschen umdeuten/beugen - so etwas praktizieren nur Schwarzkittel

Das Völkerrecht ist eine sehr dynamische Rechtsordnung, wer da nicht am Ball bleibt, hat Pech.

Einen "Rechtsnachfolger" des "Deutschen Reichs" kann es nicht geben, da Deutschland als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist - wo keine Leiche, da auch kein Erbe.

KrascherHistory
03.09.2006, 17:51
Das Völkerrecht ist eine sehr dynamische Rechtsordnung, wer da nicht am Ball bleibt, hat Pech.

Einen "Rechtsnachfolger" des "Deutschen Reichs" kann es nicht geben, da Deutschland als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist - wo keine Leiche, da auch kein Erbe.

Genau: und Dynamik heißt bei euch Rechtsverdrehern: Unrecht wird durch aussitzen irgendwann mal zu Recht...:))

maf2
03.09.2006, 18:07
Genau: und Dynamik heißt bei euch Rechtsverdrehern: Unrecht wird durch aussitzen irgendwann mal zu Recht...

Da Recht eine Konfliktvermeidungsordnung ist: Ja, das ist so. Im innerstaatlichen Recht gibt es dafür lange Fristen, weil man eine durchsetzungsfähige Rechtsordnung voraussetzt, im Völkerrecht ist das anders. Du willst das im Alleingang ändern?

KrascherHistory
03.09.2006, 18:28
Da Recht eine Konfliktvermeidungsordnung ist: Ja, das ist so. Im innerstaatlichen Recht gibt es dafür lange Fristen, weil man eine durchsetzungsfähige Rechtsordnung voraussetzt, im Völkerrecht ist das anders. Du willst das im Alleingang ändern?

Recht ist die Summe von Rechtsnormen.

Der Souverän hat nicht mit euch Rechtsverdrehern gerechnet.

haihunter
03.09.2006, 18:34
Die deutschen Ostgebiete wurden nach dem zweiten Weltkrieg von den Siegermächten unter polnische Verwaltung gestellt, so ähnlich wie z.B. Okinawa nach dem Krieg unter amerikanischer Verwaltung stand. Der Unterscheid: die Amerikaner haben Okinawa dann wieder zurück gegeben, die Polen haben dagegen die deutschen Gebiete VÖLKERRECHTSWIDRIG annektiert! Die Polen haben diese Gebiete nicht erobert, denn sie sind keine Siegermacht des Zweiten Weltkrieges. Im Zuge der Wiedervereinigung hat allerdings der Egomane (Verräter wäre wohl das bessere Wort) Helmut Kohl diese Gebiete ebenso wie die D-Mark seiner eigenen Eitelkeit geopfert!
Aber eins ist sicher: der Tag wird kommen, an denen diese urdeutschen Ostgebiete auch wieder deutsch sein dürfen! Garantiert!

maf2
03.09.2006, 18:43
Recht ist die Summe von Rechtsnormen.
Der Souverän hat nicht mit euch Rechtsverdrehern gerechnet.

Das halte ich für extrem unwahrscheinlich, denn die Personen, aus denen sich der Souverän zusammensetzt, haben täglich Berührung mit solchen Rechtsnormen und deren Anwendung.

maf2
03.09.2006, 18:48
Die deutschen Ostgebiete wurden nach dem zweiten Weltkrieg von den Siegermächten unter polnische Verwaltung gestellt, so ähnlich wie z.B. Okinawa nach dem Krieg unter amerikanischer Verwaltung stand. Der Unterscheid: die Amerikaner haben Okinawa dann wieder zurück gegeben, die Polen haben dagegen die deutschen Gebiete VÖLKERRECHTSWIDRIG annektiert! Die Polen haben diese Gebiete nicht erobert, denn sie sind keine Siegermacht des Zweiten Weltkrieges. Im Zuge der Wiedervereinigung hat allerdings der Egomane (Verräter wäre wohl das bessere Wort) Helmut Kohl diese Gebiete ebenso wie die D-Mark seiner eigenen Eitelkeit geopfert!
Aber eins ist sicher: der Tag wird kommen, an denen diese urdeutschen Ostgebiete auch wieder deutsch sein dürfen! Garantiert!

Sehr originell. Wo möchtest du den entsprechenden Antrag stellen?

KrascherHistory
04.09.2006, 07:17
Die deutschen Ostgebiete wurden nach dem zweiten Weltkrieg von den Siegermächten unter polnische Verwaltung gestellt, so ähnlich wie z.B. Okinawa nach dem Krieg unter amerikanischer Verwaltung stand. Der Unterscheid: die Amerikaner haben Okinawa dann wieder zurück gegeben, die Polen haben dagegen die deutschen Gebiete VÖLKERRECHTSWIDRIG annektiert! Die Polen haben diese Gebiete nicht erobert, denn sie sind keine Siegermacht des Zweiten Weltkrieges. Im Zuge der Wiedervereinigung hat allerdings der Egomane (Verräter wäre wohl das bessere Wort) Helmut Kohl diese Gebiete ebenso wie die D-Mark seiner eigenen Eitelkeit geopfert!
Aber eins ist sicher: der Tag wird kommen, an denen diese urdeutschen Ostgebiete auch wieder deutsch sein dürfen! Garantiert!

Nicht seiner Eitelkeit, sondern seiner Geldbörse. Und den interessen seiner "Auftraggeber".

:]

MfG K

KrascherHistory
04.09.2006, 07:18
Das halte ich für extrem unwahrscheinlich, denn die Personen, aus denen sich der Souverän zusammensetzt, haben täglich Berührung mit solchen Rechtsnormen und deren Anwendung.

Ist wie mit der Suche nach dem letzten gesetzlichen Richter in Deutschland.
Nicht vollst. ausgeschlossen aber extremst unwahrscheinlich.

maf2
04.09.2006, 07:27
Ist wie mit der Suche nach dem letzten gesetzlichen Richter in Deutschland.
Nicht vollst. ausgeschlossen aber extremst unwahrscheinlich.

Das liegt daran, daß deine Kriterien nicht realitätskompatibel sind (oder, um es genauer auszudrücken, einfach nur bescheuert).

maf2
04.09.2006, 07:34
Schlaf doch ruhig mal aus, wenn du Urlaub hast.
Versuche gerade, die threads von deinem gespamme zu säubern.
Machst es einem nicht einfach. Ist wie ein kleines Kind, das permanent die Windel vollscheißt.
Gibt es mal eine Aussage zu Notenwechsel und Überleitungsverträgen, Schwarzkittel...

Immerhin bleibe ich sachlich ... was das angeht, ist es mit der New Yorker Erklärung Geschichte.

KrascherHistory
04.09.2006, 11:05
Immerhin bleibe ich sachlich ... was das angeht, ist es mit der New Yorker Erklärung Geschichte.

Ach, wie das denn....

maf2
04.09.2006, 13:43
Ach, wie das denn....

Weil damit das Besatzungsregime in noch verbleibender Form beendet wurde.

KrascherHistory
04.09.2006, 13:46
Weil damit das Besatzungsregime in noch verbleibender Form beendet wurde.

Ach so. Denn ist ja gut.

maf2
04.09.2006, 13:50
Ach so. Denn ist ja gut.

Ja, Krascherleinchen, du mußt damit leben, daß dein Lieblings-Feindbild seit 16 Jahren futsch ist.

KrascherHistory
04.09.2006, 14:11
Ja, Krascherleinchen, du mußt damit leben, daß dein Lieblings-Feindbild seit 16 Jahren futsch ist.

Es gibt kein Feindbild. Nur ein fehlendes GG seit 18.7.1990. Das macht dank der NKdF aber nix. Die Schwarzkittel mogeln sich auch so durchs leben.

Kurzes Zitat v.Dr.Wenzel:

Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollmächtigung.

Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.

Im Art. 23 GG stand, für welches Gebiet das Grundgesetz — die Scheinverfassung und in Wirklichkeit Besatzerrecht der Alliierten — galt und das waren nur die so genannten westlichen Bundesländer. Alle Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und der Bundesregierung ab der Aufhebungs*erklärung vom 17.07.1990 sind deshalb nach dem Völkerrecht anscheinend rechtsungültig, weil die Rechtsvoraussetzungen fehlten.

Es gab rechtlich gesehen die beiden künstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsmächte haben dies klar beschlossen.

Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das Ländereinführungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag Wirkungskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.

Es hat mit großer Wahrscheinlichkeit de facto deshalb eine nach dem Völkerrecht gesetzlich verbindliche "Wiedervereinigung“ noch nicht stattgefunden.

Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr:

"Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.".

Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beitreten konnten. Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, so dass die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieses bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war. Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:

Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.

Diese Rechtsansicht ist inzwischen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen akzeptiert, bzw. sogar bestätigt worden!

Zitat Ende.

Die Urteile sind von mir bereits zitiert worden.

maf2
04.09.2006, 14:22
Es gibt kein Feindbild. Nur ein fehlendes GG seit 18.7.1990. Das macht dank der NKdF aber nix. Die Schwarzkittel mogeln sich auch so durchs leben.

Kurzes Zitat v.Dr.Wenzel:

Wer ist das?


Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.

Das ist unstreitig, man kann in jeder Gesetzessammlung nachlesen, zu welchem Datum das Grundgesetz geändert wurde.


Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollmächtigung.

Aufgrund der Kompetenzen von Bundestag und Bundesrat gem. Art. 79 GG.


Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegermächte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.

Ach ja, immer wieder derselbe Unsinn. Du mußt dich jetzt mal langsam auf ein Datum festlegen.


Im Art. 23 GG stand, für welches Gebiet das Grundgesetz — die Scheinverfassung und in Wirklichkeit Besatzerrecht der Alliierten — galt und das waren nur die so genannten westlichen Bundesländer. Alle Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und der Bundesregierung ab der Aufhebungs*erklärung vom 17.07.1990 sind deshalb nach dem Völkerrecht anscheinend rechtsungültig, weil die Rechtsvoraussetzungen fehlten.

Es gab rechtlich gesehen die beiden künstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsmächte haben dies klar beschlossen.

Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das Ländereinführungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag Wirkungskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.

Es hat mit großer Wahrscheinlichkeit de facto deshalb eine nach dem Völkerrecht gesetzlich verbindliche "Wiedervereinigung“ noch nicht stattgefunden.

Der geschätzte Autor ist falsch orientiert, denn die Wiedervereinigung hat offenbar stattgefunden. Es gibt im Völkerrecht so etwas wie eine unerkannte Nichtigkeit nicht.


Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr:

"Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.".

Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beitreten konnten. Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, so dass die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieses bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war. Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:

Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.

Dieser Verantwortung ist sie durch Abschluß des EinigungsV gerecht geworden.


Diese Rechtsansicht ist inzwischen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen akzeptiert, bzw. sogar bestätigt worden!

Keine seit 1990.

KrascherHistory
04.09.2006, 15:22
=maf2]Wer ist das?

Viel wichtiger: was schreibt er !

Das ist unstreitig, man kann in jeder Gesetzessammlung nachlesen, zu welchem Datum das Grundgesetz geändert wurde.

Nanü. Bisher immer bestritten. Also gab es Art. 23a.F. per 3.10.1990 bereits NICHT mehr. Danke f.d. Feststellung.

Aufgrund der Kompetenzen von Bundestag und Bundesrat gem. Art. 79 GG.

BT u. BR haben NICHT vor dem 3.10.1990 dieser Änderung/Streichung zugestimmt. WER DANN ???

Ach ja, immer wieder derselbe Unsinn. Du mußt dich jetzt mal langsam auf ein Datum festlegen.

Vor dem 3.10.1990

Der geschätzte Autor ist falsch orientiert, denn die Wiedervereinigung hat offenbar stattgefunden. Es gibt im Völkerrecht so etwas wie eine unerkannte Nichtigkeit nicht.

Wenn allerdings Völkerrecht über der "Spitze" der Rechtsnormen der "BRD" steht, kann für´s Völkerrecht vertraglich nix anderes gelten, als für jeden simplen anderen Vertrag auch. Ansonsten: Rechtsnorm dafür !

Dieser Verantwortung ist sie durch Abschluß des EinigungsV gerecht geworden.

Richtig lesen: sie fühlt sich verantwortlich für...... sie kann ihr nicht gerecht werden durch das zusammensetzen zeier Besatzungskonstrukte


Keine seit 1990.[/QUOTE]

Doch:

140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera vom 13.06.2005

oder

Beschluss (568) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) des Landgerichts Berlin vom 12.08.2005

maf2
04.09.2006, 16:28
=maf2]Wer ist das?

Viel wichtiger: was schreibt er !

Das ist unstreitig, man kann in jeder Gesetzessammlung nachlesen, zu welchem Datum das Grundgesetz geändert wurde.

Nanü. Bisher immer bestritten. Also gab es Art. 23a.F. per 3.10.1990 bereits NICHT mehr. Danke f.d. Feststellung.

Du irrst. Das Ratifikationsgesetz gem. Art. 59 GG zum EinigungsV wurde irgendwann im August oder September 1990 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, die darin beschlossenen Verfassungsänderungen wurden zum 3.10.1990 wirksam.


Aufgrund der Kompetenzen von Bundestag und Bundesrat gem. Art. 79 GG.

BT u. BR haben NICHT vor dem 3.10.1990 dieser Änderung/Streichung zugestimmt. WER DANN ???

Natürlich haben sie. Das Bundesgesetzblatt kriegt dir geholfen.


Ach ja, immer wieder derselbe Unsinn. Du mußt dich jetzt mal langsam auf ein Datum festlegen.

Vor dem 3.10.1990

Daß der EinigungsV vorher verabschiedet wurde, ist schon klar, schließlich muß man ja auch ein paar Vorbereitungen treffen. Die Verfassungsänderungen darin waren aber vereinigungsbedingt, traten also erst mit dem 3.10.90 in Kraft.


Der geschätzte Autor ist falsch orientiert, denn die Wiedervereinigung hat offenbar stattgefunden. Es gibt im Völkerrecht so etwas wie eine unerkannte Nichtigkeit nicht.

Wenn allerdings Völkerrecht über der "Spitze" der Rechtsnormen der "BRD" steht, kann für´s Völkerrecht vertraglich nix anderes gelten, als für jeden simplen anderen Vertrag auch. Ansonsten: Rechtsnorm dafür !

Das ist Unsinn. Es gibt im Völkerrecht zwei verschiedene Auffassungen zum Verhältnis zum nationalen Recht: Die monistische und die dualistische. Deutschland folgt der letzteren, wonach Völkerrecht der Umsetzung in nationales Recht bedarf (Art.59 GG); Ausnahmen gelten nur für wenige allgemeine Regeln des Völkerrechts (Art.25 GG); welche das sind, entscheidet im Zweifelsfall das BVerfG (Art.100 Abs.2 GG).


Dieser Verantwortung ist sie durch Abschluß des EinigungsV gerecht geworden.

Richtig lesen: sie fühlt sich verantwortlich für...... sie kann ihr nicht gerecht werden durch das zusammensetzen zeier Besatzungskonstrukte

Da sie seit dem Deutschlandvertrag kein "Besatzungskonstrukt" mehr ist, erübrigt sich der Einwand.

KrascherHistory
04.09.2006, 16:36
Du irrst. Das Ratifikationsgesetz gem. Art. 59 GG zum EinigungsV wurde irgendwann im August oder September 1990 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, die darin beschlossenen Verfassungsänderungen wurden zum 3.10.1990 wirksam.

Natürlich haben sie. Das Bundesgesetzblatt kriegt dir geholfen.

Daß der EinigungsV vorher verabschiedet wurde, ist schon klar, schließlich muß man ja auch ein paar Vorbereitungen treffen. Die Verfassungsänderungen darin waren aber vereinigungsbedingt, traten also erst mit dem 3.10.90 in Kraft.

Das ist Unsinn. Es gibt im Völkerrecht zwei verschiedene Auffassungen zum Verhältnis zum nationalen Recht: Die monistische und die dualistische. Deutschland folgt der letzteren, wonach Völkerrecht der Umsetzung in nationales Recht bedarf (Art.59 GG); Ausnahmen gelten nur für wenige allgemeine Regeln des Völkerrechts (Art.25 GG); welche das sind, entscheidet im Zweifelsfall das BVerfG (Art.100 Abs.2 GG).

Da sie seit dem Deutschlandvertrag kein "Besatzungskonstrukt" mehr ist, erübrigt sich der Einwand.

Übliche Rabulistik.

Hast noch was vergessen:

140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera vom 13.06.2005
oder

Beschluss (568) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) des Landgerichts Berlin vom 12.08.2005

Art.23 a.F. bereits VOR dem 3.10.90 "wg. Eilbedürftigkeit/Hektik" :)) der dt. "einheit" gestrichen.

Zu dumm: kein alter 23er, kein GG

Deine Argumentation: es bedarf keines Geltungsbereichs.

Wenn dem so ist, weswegen war einer von 1949 bis 18.7.1990 angegeben...

Wdh: Rabulstik.

maf2
04.09.2006, 16:44
Übliche Rabulistik.
Hast noch was vergessen:
140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera vom 13.06.2005
oder
Beschluss (568) 61 Js 3860/04 Ns (135/05) des Landgerichts Berlin vom 12.08.2005

Was OWi-Sachen angeht, habe ich dir schon alles Notwendige geschrieben.


Art.23 a.F. bereits VOR dem 3.10.90 "wg. Eilbedürftigkeit/Hektik" :)) der dt. "einheit" gestrichen.
Zu dumm: kein alter 23er, kein GG
Deine Argumentation: es bedarf keines Geltungsbereichs.
Wenn dem so ist, weswegen war einer von 1949 bis 18.7.1990 angegeben...
Wdh: Rabulstik.

Zur Bekräftigung des Wiedervereinigungsgebots. Wie kommt es deiner Meinung nach eigentlich zu dem dummen Zufall, daß das GG auch immer im Saarland und in Baden-Württemberg galt, obwohl doch beide Bundesländer im Art.23 GG a.F. nicht aufgeführt sind?

Bei dieser Gelegenheit könntest du ja auch mal Beispiele ausländischer Verfassungen auftreiben, die einen "Geltungsbereich" explizit nennen. Wo gilt z.B. die französische Verfassung von 1958? Na?

KrascherHistory
04.09.2006, 16:54
Was OWi-Sachen angeht, habe ich dir schon alles Notwendige geschrieben.

Zur Bekräftigung des Wiedervereinigungsgebots. Wie kommt es deiner Meinung nach eigentlich zu dem dummen Zufall, daß das GG auch immer im Saarland und in Baden-Württemberg galt, obwohl doch beide Bundesländer im Art.23 GG a.F. nicht aufgeführt sind?

Bei dieser Gelegenheit könntest du ja auch mal Beispiele ausländischer Verfassungen auftreiben, die einen "Geltungsbereich" explizit nennen. Wo gilt z.B. die französische Verfassung von 1958? Na?

Die ewige Wdh. wird langsam langweilig.....

Oben konkret, du weichst aus.....

Baden-Württemberg hieß damals Württember-Hohenzoller und Württemberg-Baden. Seit dem 01.01.1957 gilt das GG auch im Saarland (BGBl) I S.1011.

Wir sprechen über das Deutsche Reich und den fehlenden Geltungsbereich des GG seit 16 Jahren. Die Franzosen sind irrelevant.

maf2
04.09.2006, 17:01
Baden-Württemberg hieß damals Württember-Hohenzoller und Württemberg-Baden. Seit dem 01.01.1957 gilt das GG auch im Saarland (BGBl) I S.1011.
Wir sprechen über das Deutsche Reich und den fehlenden Geltungsbereich des GG seit 16 Jahren. Die Franzosen sind irrelevant.[/COLOR][/B]

Dumm nur, daß das Saarland im Art.23 GG a.F. nicht genannt ist. Nach deiner (unmaßgeblichen) Auffassung sollte es dann dort doch nicht gelten - oder wurde etwa heimlich von irgendeinem US-Außenminister das GG dahingehend geändert, ohne daß irgendjemand es merkte?

Mir ist gleichgültig, ob du die Franzosen für irrelevant hälst. Bring mir einfach mal eine andere ausländische Verfassung an, um zu belegen, daß der "Geltungsbereich" darin explizit normiert sein muß.

KrascherHistory
04.09.2006, 17:48
Dumm nur, daß das Saarland im Art.23 GG a.F. nicht genannt ist. Nach deiner (unmaßgeblichen) Auffassung sollte es dann dort doch nicht gelten - oder wurde etwa heimlich von irgendeinem US-Außenminister das GG dahingehend geändert, ohne daß irgendjemand es merkte?

Mir ist gleichgültig, ob du die Franzosen für irrelevant hälst. Bring mir einfach mal eine andere ausländische Verfassung an, um zu belegen, daß der "Geltungsbereich" darin explizit normiert sein muß.

Ist doch ganz eindeutig, Spitzbube:

Art.23 a.F. GG bis 18.7.1990
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden udn Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen

....nach deren Beitritt (Saarland 01.01.1957) in Kraft zu setzten.

Übst du "Fragestellung" für eine Stunde in der Sonderschule.......

maf2
04.09.2006, 18:18
Ist doch ganz eindeutig, Spitzbube:

Art.23 a.F. GG bis 18.7.1990
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden udn Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen

....nach deren Beitritt (Saarland 01.01.1957) in Kraft zu setzten.

Übst du "Fragestellung" für eine Stunde in der Sonderschule.......

Schau an, da haben wir's dann ja doch noch geschafft. Du akzeptierst also unterverfassungsrechtliche Normen (d.h. einfaches Gesetzesrecht des Bundes) als Bestimmung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes.

Dann löst sich dein Problem in Luft auf, denn das deutsche Staatsgebiet wird durch eine ganze Reihe von Ratifikationsgesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen bzw. deren Wiederanwendung definiert.

Also auch nach deiner eigenen Argumentation nix mit "Wegfall des Geltungsbereichs" des GG. Schade auch.

KrascherHistory
04.09.2006, 19:08
Schau an, da haben wir's dann ja doch noch geschafft. Du akzeptierst also unterverfassungsrechtliche Normen (d.h. einfaches Gesetzesrecht des Bundes) als Bestimmung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes.

Dann löst sich dein Problem in Luft auf, denn das deutsche Staatsgebiet wird durch eine ganze Reihe von Ratifikationsgesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen bzw. deren Wiederanwendung definiert.

Also auch nach deiner eigenen Argumentation nix mit "Wegfall des Geltungsbereichs" des GG. Schade auch.

Natürlich. Wenn es sich NICHT gegen die Rechtsnorm wendet.

Du argumentierst mit der legitimen Wegnahme von Rechtsnormen durch Richterurteile oder gar Interpretationen. Doller Quatsch !

maf2
04.09.2006, 19:27
Natürlich. Wenn es sich NICHT gegen die Rechtsnorm wendet.
Du argumentierst mit der legitimen Wegnahme von Rechtsnormen durch Richterurteile oder gar Interpretationen. Doller Quatsch !

Das Stichwort lautet "Normenhierarchie". Man lernt sowas im ersten oder zweiten Semester.

KrascherHistory
04.09.2006, 20:26
Das Stichwort lautet "Normenhierarchie". Man lernt sowas im ersten oder zweiten Semester.

Dann warst du wohl abwesend. Rechtsnormen...

maf2
04.09.2006, 22:16
Dann warst du wohl abwesend. Rechtsnormen...

Wohl kaum. Lies mal ein wenig nach, z.B. in Larenz' Methodenlehre.

KrascherHistory
05.09.2006, 07:32
Wohl kaum. Lies mal ein wenig nach, z.B. in Larenz' Methodenlehre.

An der Spitze der Hierarchie sollte wohl das GG stehen.....

Drüber noch das Völkerrecht...

maf2
05.09.2006, 09:48
An der Spitze der Hierarchie sollte wohl das GG stehen.....

Drüber noch das Völkerrecht...

Da das GG im Grundsatz der dualistischen Lehre folgt, ist das falsch.

KrascherHistory
05.09.2006, 10:16
Da das GG im Grundsatz der dualistischen Lehre folgt, ist das falsch.

Ach herrjeh. Wieder diese Rabulistik.

Was steht dann an der Spitze.....

maf2
05.09.2006, 10:30
Ach herrjeh. Wieder diese Rabulistik.
Was steht dann an der Spitze.....

Das Grundgesetz als Verfassung. Bitte lies mal etwas nach zum Verhältnis von Grundgesetz und Völkerrecht. Rudolf Geiger, Michael Schweitzer oder der (klassische) Text von Albert Bleckmann können dir weiterhelfen.

KrascherHistory
05.09.2006, 10:33
Das Grundgesetz als Verfassung. Bitte lies mal etwas nach zum Verhältnis von Grundgesetz und Völkerrecht. Rudolf Geiger, Michael Schweitzer oder der (klassische) Text von Albert Bleckmann können dir weiterhelfen.

Hinsichtlich des Begriffes "Verfassung" habe ich doch nun schon mehrfach CS zitiert, was von dir maf-wieder überlesen wurde. Typisch Schwarzkittel.

Das "GG" ist keine Verfassung. Ist es nie gewesen (Art.146!) und wird es nie sein (4+2Vertrag hinsichtlich der "Verfassung" bitte nachlesen).

Ganz einfach. Dafür mußtest du nun studieren ? Peinlich....

maf2
05.09.2006, 10:38
Hinsichtlich des Begriffes "Verfassung" habe ich doch nun schon mehrfach CS zitiert, was von dir maf-wieder überlesen wurde. Typisch Schwarzkittel.
Das "GG" ist keine Verfassung. Ist es nie gewesen (Art.146!) und wird es nie sein (4+2Vertrag hinsichtlich der "Verfassung" bitte nachlesen).
Ganz einfach. Dafür mußtest du nun studieren ? Peinlich....

Es genügt, zu wissen, daß "Verfassung" der allgemeinere Begriff ist. Wenn du die Protokolle des Parlamentarischen Rates liest, wirst du feststellen, daß dieser Name für die Verfassung aus dem damaligen historischen Kontext heraus gewählt wurde.

Wie dem auch sei, die Unterscheidung, die du uns nahebringen willst, ist völlig folgenlos. Eine Verfassung gilt unabhängig von ihrem Namen.

KrascherHistory
05.09.2006, 10:41
Es genügt, zu wissen, daß "Verfassung" der allgemeinere Begriff ist. Wenn du die Protokolle des Parlamentarischen Rates liest, wirst du feststellen, daß dieser Name für die Verfassung aus dem damaligen historischen Kontext heraus gewählt wurde.

Wie dem auch sei, die Unterscheidung, die du uns nahebringen willst, ist völlig folgenlos. Eine Verfassung gilt unabhängig von ihrem Namen.

Falsch. Verfassung = Verfassung ungleich "GG"

Besitz ungleich Eigentum

gleich ungleich selbe .... usw.

Protokolle ? v. Alliierten aufgezwungen.

Mehr nicht...

maf2
05.09.2006, 10:49
Falsch. Verfassung = Verfassung ungleich "GG"
Besitz ungleich Eigentum
gleich ungleich selbe .... usw.
Protokolle ? v. Alliierten aufgezwungen.
Mehr nicht...

Du kannst dich gern immer wieder wörtlich wiederholen, allerdings ist die Fachwelt anderer Ansicht.

Zur Entstehungsgeschichte der deutschen Verfassung gibt es inzwischen eine Menge Literatur, die auch die Beteiligung der alliierten Hochkommissare durchleuchtet. Viel Spaß in der Bibliothek!

KrascherHistory
05.09.2006, 11:03
Du kannst dich gern immer wieder wörtlich wiederholen, allerdings ist die Fachwelt anderer Ansicht.

Zur Entstehungsgeschichte der deutschen Verfassung gibt es inzwischen eine Menge Literatur, die auch die Beteiligung der alliierten Hochkommissare durchleuchtet. Viel Spaß in der Bibliothek!

Ach laß ma´
Du bist ja ein Resultat dieser sog. "Fachliteratur".

Mir reicht der Status des "Souverän" und was man damit machen kann....

maf2
05.09.2006, 11:08
Ach laß ma´
Du bist ja ein Resultat dieser sog. "Fachliteratur".
Mir reicht der Status des "Souverän" und was man damit machen kann....

Wie das? Bildest du dir ein, einer zu sein?

KrascherHistory
05.09.2006, 11:11
Wie das? Bildest du dir ein, einer zu sein?

Einbildung. Souverän ! :]

maf2
05.09.2006, 11:15
Einbildung. Souverän !

Ohne Hirn keine Souveränität. Aber du hast schon hinlänglich bewiesen, daß du nur rumpöbeln willst. Das Recht machen andere.

KrascherHistory
05.09.2006, 11:20
Ohne Hirn keine Souveränität. Aber du hast schon hinlänglich bewiesen, daß du nur rumpöbeln willst. Das Recht machen andere.

Ach. Deiner Meinung nach ist ein echter Souverän nur was.....?

Wird´s nach IQ gemessen, dummen geschreibsel in Foren....oder was ?

Jetzt willst du den Bürgern auch noch ihre Funktion als Souverän absprechen.

Dolle Leistung, Schwarzkittel. Das Eis wird dünner.....

SAMURAI
05.09.2006, 11:22
Die Ostgebiete sind nie abgetreten worden, sie wurden abgetrennt und sind "unter Verwaltung". Das macht die Kartoffel so nervös !

maf2
05.09.2006, 11:26
Ach. Deiner Meinung nach ist ein echter Souverän nur was.....?
Wird´s nach IQ gemessen, dummen geschreibsel in Foren....oder was ?
Jetzt willst du den Bürgern auch noch ihre Funktion als Souverän absprechen.
Dolle Leistung, Schwarzkittel. Das Eis wird dünner.....

Einfluß auf die Meinung des Souveräns kann man nur mit Kenntnissen haben. Die fehlen bei dir.

KrascherHistory
05.09.2006, 11:28
Die Ostgebiete sind nie abgetreten worden, sie wurden abgetrennt und sind "unter Verwaltung". Das macht die Kartoffel so nervös !

Absolut richtig. Sollte der MOD der Schlagabtausch zwischen dem Verfassungsmitglied Dr.Jur. maf/maf2 und meiner Person auf den Keks gehen, stoppe ich sofort und setze ihn auf "ignore".

MfG K

maf2
05.09.2006, 11:31
Absolut richtig. Sollte der MOD der Schlagabtausch zwischen dem Verfassungsmitglied Dr.Jur. maf/maf2 und meiner Person auf den Keks gehen, stoppe ich sofort und setze ihn auf "ignore".

MfG K

Oh weh! Krascherle droht! *zitter*

KrascherHistory
05.09.2006, 11:41
Oh weh! Krascherle droht! *zitter*

Ne. Ich verhetze dich nach dem 130er.....Hui.

Machs mal wie deine Kollegen es schon probieren, Schwarzkittel !

maf2
05.09.2006, 16:05
Ne. Ich verhetze dich nach dem 130er.....Hui.
Machs mal wie deine Kollegen es schon probieren, Schwarzkittel !

Gericht und Aktenzeichen?

KrascherHistory
05.09.2006, 16:20
Gericht und Aktenzeichen?

Die Versuche kannst du wohl besser dokumentieren.

Ist ja schließlich dein Job.

Bisher aber fehlgeschlagen. Wie künftig alles, was ihr Schwarzkittel anfangt.

Wegen der bösen Rechtsnormen.....

maf2
05.09.2006, 16:29
Die Versuche kannst du wohl besser dokumentieren.
Ist ja schließlich dein Job.
Bisher aber fehlgeschlagen. Wie künftig alles, was ihr Schwarzkittel anfangt.
Wegen der bösen Rechtsnormen.....

Wie üblich, nur Gequatsche, kein konkreter Beleg. Du lebst in einer Traumwelt.

KrascherHistory
05.09.2006, 17:03
Wie üblich, nur Gequatsche, kein konkreter Beleg. Du lebst in einer Traumwelt.

Und du wirst NIE müde meine Aussagen zu dementieren. Jeder "normale" Mensch hätte längst aufgegeben. Du nicht ! Anerkennung Dr.jur maf/maf2 !
:respekt:

Kaiser
06.09.2006, 21:28
Wurden die Dt. Ostgebiete zu Unrecht abgetreten? Definitiv, denn in der von Polen und der UDSSR unterzeichneten Atlantic-Charta verzichten beide Länder auf Grenzverschiebungen, welche nicht dem Willen der betroffenen Völker entsprechen. Im Potsdamer Abkommen wurde vereinbart, dass die Umsiedlung human erfolgen sollte und die endgültige Grenzziehung einem noch zu schließenden Friedensvertrag vorbehalten sein sollte.

Es steht also nicht nur der Friedensvertrag aus (2+4-Vertrag war nur ein weiteres Provisorium), sondern die bekannte Grenzverschiebung war ein Verstoß gegen gleich zwei alliierte Abkommen. Die Oder-Neiße-Grenze hat daher keine völkerrechtliche Grundlage.

Uki
06.09.2006, 21:40
Ja das haben wir ja schon geklärt. ;)
Ich glaube es sind alle deiner Meinung. Auch die Ultralinken müssen gegen Vertreibung sein.

KrascherHistory
07.09.2006, 08:25
Wurden die Dt. Ostgebiete zu Unrecht abgetreten? Definitiv, denn in der von Polen und der UDSSR unterzeichneten Atlantic-Charta verzichten beide Länder auf Grenzverschiebungen, welche nicht dem Willen der betroffenen Völker entsprechen. Im Potsdamer Abkommen wurde vereinbart, dass die Umsiedlung human erfolgen sollte und die endgültige Grenzziehung einem noch zu schließenden Friedensvertrag vorbehalten sein sollte.

Es steht also nicht nur der Friedensvertrag aus (2+4-Vertrag war nur ein weiteres Provisorium), sondern die bekannte Grenzverschiebung war ein Verstoß gegen gleich zwei alliierte Abkommen. Die Oder-Neiße-Grenze hat daher keine völkerrechtliche Grundlage.


Moin.

Zustimmung. Nix ist geregelt, was nicht gerecht geregelt wurde (A.Lincoln).

MfG K