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Vollständige Version anzeigen : Schwangerer in den Bauch getreten: Haft für Jugendliche



Tell05
25.04.2006, 07:15
Schwangerer in den Bauch getreten: Haft für Jugendliche
Richter spricht von Heimtücke und besonderer Brutalität
Von Michael Mielke
Die entsetzlichen Berichte waren nicht übertrieben. Der 16 Jahre alte Hassan El-Ch. und der ein Jahr jüngere Oktan P.* (Name geändert) hatten tatsächlich am 3. Dezember vergangenen Jahres versucht, einem 15jährigen Mädchen den Fötus aus dem Bauch zu treten. Beide erhielten dafür in einem unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführten Strafprozeß vor dem Berliner Landgericht vergleichsweise hohe Jugendstrafen: Der aus einer libanesischen Familie kommende Hassan El-Ch. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt; bei dem türkischstämmigen Oktan P. sind es drei Jahre. [...]

[...] Die Verurteilung der beiden jugendlichen Straftäter erfolgte wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft - es ging um Raub - wurde von der Kammer nicht bestätigt. Zwar hätten die Angeklagten dem Mädchen das Handy weggenommen, erläuterte Richter Miczajka. Doch sei das vermutlich nicht geschehen, um es zu behalten, sondern um Angelina R. daran zu hindern, schnell Hilfe zu holen. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages oder versuchten Mordes sei aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, erklärte der Richter, da diese Tatbestände für ungeborenes Leben nicht gelten.

Strafmildernd berücksichtigt wurden von den Jugendrichtern die Geständnisse der zuvor noch nicht bestraften Angeklagten. Auch hätte sich Hassan El-Ch. in einer Ausnahmesituation befunden, weil er wegen der Schwangerschaft der Freundin in der eigenen Familie unter großen Druck geraten sei.

http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/25/berlin/825091.html






"Versuchter Schwangerschaftsabbruch und gefährliche Körperverletzung"....Das soll ALLES sein, was unser Gesetz in diesem Fall hergibt? Das war ein klarer Mordversuch!!! Und, was hier als strafmildernd angeführt wird, ist der blanke Hohn.

Roht
25.04.2006, 07:17
Ein absoluter Skandal!
Warum wird so ein Pack nicht ausgewiesen?!?
Zusätzlich noch ein "Gespräch" mit der Mutter im Fernsehen, bei dem sie sagte, daß "Deutsche ihr nicht ins Haus kämen"!
RAUS!

Tell05
25.04.2006, 07:22
Wenn hier Deutsche diesen Mordversuch bei einer Ausländerin begangen hätten, wäre der Aufschrei der Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhasses bis in die ganze Welt gegangen......

Roht
25.04.2006, 07:34
So sieht es aus!

Würfelqualle
25.04.2006, 07:38
Da schreit Gutmenschdeutschland nicht auf.

Ich empfinde diese Tat schlimmer, als einem alkoholisierten Neger die Fresse zu polieren.


Gruss vonne Würfelqualle

Achsel-des-Bloeden
25.04.2006, 07:42
Jede Kultur hat halt so ihre Abtreibungs- Techniken ...;(

bernhard44
25.04.2006, 07:50
Strafmildernd berücksichtigt wurden von den Jugendrichtern die Geständnisse der zuvor noch nicht bestraften Angeklagten. Auch hätte sich Hassan El-Ch. in einer Ausnahmesituation befunden, weil er wegen der Schwangerschaft der Freundin in der eigenen Familie unter großen Druck geraten sei.

Hier haben wir wieder die Ungleichbehandlung, den Folklorebonus, den Migrantenvorteil! Ihre Kultur, ihre Traditionen und die enge familiäre Bindung, sind zu berücksichtigen!

Es ist zum verzweifeln!8o http://www.cosgan.de/images/smilie/ekelig/g010.gif

Herr Bratbäcker
25.04.2006, 07:50
"Versuchter Schwangerschaftsabbruch und gefährliche Körperverletzung"....Das soll ALLES sein, was unser Gesetz in diesem Fall hergibt?

....Wenn hier Deutsche diesen Mordversuch bei einer Ausländerin begangen hätten, wäre der Aufschrei der Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhasses bis in die ganze Welt gegangen......Nun, wie Du selbst schreibst, muss bei den armen Jugendlichen zu deren Gunsten doch berücksichtigt werden, dass sich zumindest Hassan El-Ch. in einer Ausnahmesituation befunden hat, weil er wegen der Schwangerschaft der Freundin in der eigenen Familie unter großen Druck geraten ist.

In deutschen Familien herrscht so ein Druck nicht, weshalb dies auch bei einem Nicht-Migranten nicht strafmildernd berücksichtigt werden kann.

Ist doch neudeutsch bzw. absurdistanisch logo, oder?

IM Redro
25.04.2006, 07:54
Strafmildernd berücksichtigt wurden von den Jugendrichtern die Geständnisse der zuvor noch nicht bestraften Angeklagten. Auch hätte sich Hassan El-Ch. in einer Ausnahmesituation befunden, weil er wegen der Schwangerschaft der Freundin in der eigenen Familie unter großen Druck geraten sei.

Hier haben wir wieder die Ungleichbehandlung, den Folklorebonus, den Migrantenvorteil! Ihre Kultur, ihre Traditionen und die enge familiäre Bindung, sie zu berücksichtigen!

Es ist zum verzweifeln!8o http://www.cosgan.de/images/smilie/ekelig/g010.gif


Publik machen....

immer Publik machen....

Ich habe z.B. das OnlineRollenspiel als mein Hobby.
Da gibt es auch genug Foren. Dort gibt es OffTopic Bereiche. Dort darf alles gepostet werden.
Ich habe natürlich nicht viele Freunde dort... denn die die konservativ denken, trauen sich nur ein oder zweimal den Mund zu öffnen.

Ihr glaubt kaum wieviele Gutmenschen es dort gibt.

Argumente haben die auch nicht. Sie versuchen mich immer zu reizen. Klappt nicht. Dann werden sie ausfällig und beleidigen. Danach werden die Threads immer von den Mods geschlossen.

Aber das ist ein Weg andere aufmerksam zu machen.

Ich suche aber immernoch einen Anwalt, welcher Lust hat solche User wegen Beleidigung zu belangen.

bernhard44
25.04.2006, 08:03
§ 339 (Strafgesetzbuch) Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Person einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Das Unrecht der Rechtsbeugung liegt in dem Missbrauch eines besonderen Amtes. - So können sich Richter, Schiedsrichter oder andere Amtsträger in einer vergleichbaren Funktion der Rechtsbeugung strafbar machen, indem sie vorsätzlich dem Recht eindeutig widersprechende Maßstäbe bei der Rechtsanwendung "als Recht ausgeben".

Nur wer will das beweisen und wer will die Folgen auf sich nehmen!

Madday
25.04.2006, 08:05
Der 16 Jahre alte Hassan El-Ch. und der ein Jahr jüngere Oktan P.* (Name geändert) hatten tatsächlich am 3. Dezember vergangenen Jahres versucht, einem 15jährigen Mädchen den Fötus aus dem Bauch zu treten. Beide erhielten dafür in einem unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführten Strafprozeß vor dem Berliner Landgericht vergleichsweise hohe Jugendstrafen: Der aus einer libanesischen Familie kommende Hassan El-Ch. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt; bei dem türkischstämmigen Oktan P. sind es drei Jahre. [...]
Und wieder haben muslimische Straftäter zugeschlagen! Hat die deutsche Bevölkerung immer noch nicht genug?

antiachmed
25.04.2006, 08:53
Strafmildernd berücksichtigt wurden von den Jugendrichtern die Geständnisse der zuvor noch nicht bestraften Angeklagten. Auch hätte sich Hassan El-Ch. in einer Ausnahmesituation befunden, weil er wegen der Schwangerschaft der Freundin in der eigenen Familie unter großen Druck geraten sei.

Hier haben wir wieder die Ungleichbehandlung, den Folklorebonus, den Migrantenvorteil! Ihre Kultur, ihre Traditionen und die enge familiäre Bindung, sind zu berücksichtigen!

Es ist zum verzweifeln!8o http://www.cosgan.de/images/smilie/ekelig/g010.gif

Die Situation ist ganz einfach, als 15-jähriger muß ich noch nicht in der Welt herumvögeln, da sollte man sich mal auf die Schule konzentrieren (soweit der Libanese der dt. Sprache mächtig ist) und versuchen einen halbwegs vernünftigen Abschluss zu machen.

Quo vadis
25.04.2006, 10:24
So ein Fall scheint nicht befähigt zu sein, die "innere Sicherheit" zu gefährden..:rolleyes: Schwangeren das Baby aus dem Bauch treten zu wollen gehört sich ja einfach nicht, so wie rülpsen zu Tische...

"Ist das Kind schon tot?" als Tötungsabsicht zu unterstellen, geht ja auch nicht, da man ja erst mit der Geburt rechtsfähig wird....:motz:

Mauser98K
25.04.2006, 16:32
Mal was anderes:

Was läßt das Mädchen sich auch von einem Musel beschlafen?

Raubritter
25.04.2006, 17:52
Mal was anderes:

Was läßt das Mädchen sich auch von einem Musel beschlafen?

Die hat sich selbst in die Scheisse geritten. Man sollte sich nicht unbedingt mit Museln einlassen, nicht wahr?

Quo vadis
26.04.2006, 11:04
Mal was anderes:

Was läßt das Mädchen sich auch von einem Musel beschlafen?

..die ist halt C.Roth Fan und findet Multi-Kulti Klasse.So isses ja immerhin noch PC.Warum das Mädel für etwas verurteilen was PC ist?? Das geht ja numal gar nicht...:2faces:

redanarchist
26.04.2006, 11:29
Zitat von Mauser98K
Mal was anderes:

Was läßt das Mädchen sich auch von einem Musel beschlafen?

boah, so einer wie du ist bei der deutschen polizei und kommt mit solchen sprüchen damit durch?

und wundert sich dann über sprüche wie: deutsche polizisten schützen die faschisten? da muss ich aber lachen

Mauser98K
26.04.2006, 13:16
boah, so einer wie du ist bei der deutschen polizei und kommt mit solchen sprüchen damit durch?

und wundert sich dann über sprüche wie: deutsche polizisten schützen die faschisten? da muss ich aber lachen

Du bist echt klasse, Du linke Witzfigur!:)) :)) :)) :))

Mauser98K
26.04.2006, 13:17
Die hat sich selbst in die Scheisse geritten. Man sollte sich nicht unbedingt mit Museln einlassen, nicht wahr?

Ist das etwa nicht richtig?

Homér Camarada
26.04.2006, 13:33
Jede Kultur hat halt so ihre Abtreibungs- Techniken ...;(

Diese Methode hatte sich in christlichen, westlichen Gewässern bereits als praktikabel und effizient erwiesen, ehe sie jetzt mal zwei "Ausländer" anwandten.



"Versuchter Schwangerschaftsabbruch und gefährliche Körperverletzung"....Das soll ALLES sein, was unser Gesetz in diesem Fall hergibt? Das war ein klarer Mordversuch!!! Und, was hier als strafmildernd angeführt wird, ist der blanke Hohn.

Ansichtssache!
Für den fundamentalistischen Christen ist schon die "Pille-danach" und die folgende Abtreibung ein Mord!

Chaos
26.04.2006, 14:42
ihr wisst aber schon, dass versuchter Schwangerschaftsabbruch im Grunde versuchte Tötung eines Ungeborenen ist, dies wird nur nicht so schwer bestraft wie versuchter Totschlag. Ist ja auch nicht dasselbe und kann nur in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung der Mutter begangen werden.

Abgesehen davon ist auch in deutschen Familien die Empörung über die Schwangerschaft einer Minderjährigen durchaus vorhanden, es gibt auch deutsche traditionelle Familien mit enger Bindung.
Wenn ein deutscher ein ungeborenes Kind zu töten versucht, wei er im Elternhaus unter Druck steht, wird dieser familiäre Druck auch berücksichtigt.
Nur gibt es davon halt weniger.

Sterntaler
26.04.2006, 16:36
Da schreit Gutmenschdeutschland nicht auf.

Ich empfinde diese Tat schlimmer, als einem alkoholisierten Neger die Fresse zu polieren.


Gruss vonne Würfelqualle


....da bin ich mit dir einer Meinung :]

Pluto
26.04.2006, 19:19
Du bist echt klasse, Du linke Witzfigur!:)) :)) :)) :))
Ich habe mich auch schon gefragt, wie jemand mit deiner Einstellung bei der Polizei landen kann. Vielleicht läuft's bei euch ein bisschen anders, hier in Sachsen-Anhalt ist die Polizei derart wählerisch, dass man sich gar nicht erst zur Fachhochschule zu begeben braucht, wenn man auch nur mal einen Kaugummi geklaut hat.
Was wär, wenn deine kleine Tochter sich in 11 Jahren mit einem "Musel" einließe? Oder darf man davon ausgehen, dass deine Erziehung derartige Ideen gar nicht erst zulässt?

Azrael
26.04.2006, 21:16
Da schreit Gutmenschdeutschland nicht auf.

Ich empfinde diese Tat schlimmer, als einem alkoholisierten Neger die Fresse zu polieren.


Gruss vonne Würfelqualle

Beides gleich abartig. Wie übrigens auch dein Kommentar, in Anbetracht der Verletzungen des Opfers.

meckerle
26.04.2006, 21:29
Mal was anderes:

Was läßt das Mädchen sich auch von einem Musel beschlafen?
Beschlafen, diesen alternativen Ausdruck für V..... habe ich auch noch nicht gehört.

Liegnitz
26.04.2006, 21:38
....da bin ich mit dir einer Meinung :]
Ich auch.

Aber die Presse sucht lupenartig gezielt nur nach rechtsradikalen Fällen, um sie dann ganz groß aufzutischen und für die Regierung sind nur solche Fälle ein gefundenes Fressen.
Fälle wo blonde, blauäugige Menschen Opfer von Ausländern sind gibt es doch nicht oder darf es nicht geben und werden somit unter den Tische gekehrt, abgeschwächt oder zerredet.X(