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Vollständige Version anzeigen : Schwester 440 Mal missbraucht



meckerle
20.04.2006, 21:47
http://www.n-tv.de/img/315524_src_path.jpg


Donnerstag, 20. April 2006
Schwester 440 Mal missbraucht
Bewährung, keine Haft


Für den jahrelangen sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Schwester muss ein 24-Jähriger aus Peine (Niedersachsen) nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung.

Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingeräumt, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Zu Beginn des Martyriums im Jahr 1995 war das Mädchen acht Jahre alt.
http://www.n-tv.de/659267.html

Da schlägt es dem Fass den Boden raus !

Einsatzleiter
20.04.2006, 21:49
http://www.n-tv.de/img/315524_src_path.jpg


Donnerstag, 20. April 2006
Schwester 440 Mal missbraucht
Bewährung, keine Haft


Für den jahrelangen sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Schwester muss ein 24-Jähriger aus Peine (Niedersachsen) nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung.

Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingeräumt, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Zu Beginn des Martyriums im Jahr 1995 war das Mädchen acht Jahre alt.
http://www.n-tv.de/659267.html

Da schlägt es dem Fass den Boden raus !

man sollte den Angeklagten ebenso wie diese Scheißrichter zum Tode verurteilen!!! X( X( X( X( X(

meckerle
20.04.2006, 22:17
man sollte den Angeklagten ebenso wie diese Scheißrichter zum Tode verurteilen!!! X( X( X( X( X(
Wer weiss, vielleicht steht der Richter ja auch auf "junges Blut " ?

Bayer
20.04.2006, 22:24
Unglaublich. Der Richter scheint wohl selbst ein Kinderficker zu sein, sonst käme kein solches Urteil zustande.

Eine Schande. Normalerweise wäre die einzig angemessene Strafe ein möglichst qualvoller, langer Todeskampf.

Angel of Retribution
21.04.2006, 07:11
http://www.n-tv.de/img/315524_src_path.jpg


Donnerstag, 20. April 2006
Schwester 440 Mal missbraucht
Bewährung, keine Haft


Für den jahrelangen sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Schwester muss ein 24-Jähriger aus Peine (Niedersachsen) nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung.

Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingeräumt, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Zu Beginn des Martyriums im Jahr 1995 war das Mädchen acht Jahre alt.
http://www.n-tv.de/659267.html

Da schlägt es dem Fass den Boden raus !


Widerlich. Warscheinlich hat sich der Kinderficker für das urteil vom Richter ficken lassen.

Einsatzleiter
21.04.2006, 07:18
warum nehmen die Leute alles hin?? X( X(
Warum gibt es keine Demos gegen solche Urteile???
ich wär sofort dabei!!

meckerle
21.04.2006, 08:06
warum nehmen die Leute alles hin?? X( X(
Warum gibt es keine Demos gegen solche Urteile???
ich wär sofort dabei!!
Ja warum nehmen die Leute alles hin ?

Ich frage mich: wo waren die Eltern ?
Es kann doch nicht sein, dass sie nichts mitbekommen haben.

Die Kleine war 8 Jahre alt, als dieses Scheusal sie zum erstenmal missbrauchte !

WALDSCHRAT
21.04.2006, 08:48
http://www.n-tv.de/img/315524_src_path.jpg


Donnerstag, 20. April 2006
Schwester 440 Mal missbraucht
Bewährung, keine Haft


Für den jahrelangen sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Schwester muss ein 24-Jähriger aus Peine (Niedersachsen) nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung.

Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingeräumt, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Zu Beginn des Martyriums im Jahr 1995 war das Mädchen acht Jahre alt.
http://www.n-tv.de/659267.html

Da schlägt es dem Fass den Boden raus !

Ich habe mir Deinen referierten Verweis durchgelesen und empfinde den Rechtsmittelverzicht der StA als größtes Unding!!!

:(

Gruß

Henning

Rubberinchen
21.04.2006, 08:53
Es gilt Jugendstrafrecht, der Täter war zum Tatzeitpunkt zwischen 14. und 18., dafür ist die Strafe recht happig.

Achsel-des-Bloeden
21.04.2006, 08:57
Es gilt Jugendstrafrecht, der Täter war zum Tatzeitpunkt zwischen 14. und 18., dafür ist die Strafe recht happig.
Ein weiterer Beweis, daß unser "Jugendstrafrecht" gehörig reformiert gehört.
Und zwar nicht im Sinne der Versteher und Streichler ...

WALDSCHRAT
21.04.2006, 09:00
Es gilt Jugendstrafrecht, der Täter war zum Tatzeitpunkt zwischen 14. und 18., dafür ist die Strafe recht happig.

Das ist in meinen Augen eine Frage des Standpunktes, weshalb ich schon seit zig Jahren eine umfassende Reform des Jugendstrafrechts fordere!!!

Ich halte das Strafmaß angesichts der Tat für schlicht und ergreifend lächerlich!!!!!!!

Auch und gerade unter Berücksichtigung des Aspektes, daß dies z. Zt. unsere geltenden Gesetze so vorgeben mögen!!!

Henning

Chaos
21.04.2006, 09:27
Ich bin gegen Bewährungsstrafen bei Delikten gegen Menschen.

Das Urteil lässt sich wohl so erklären:



Das Gericht wertete das umfassende Geständnis des Mannes sowie die große Zeitspanne zwischen Taten und Anklage als strafmildernd. Verteidigung, aber auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

Das Geständnis des Täters ersparte dem Opfer eine seelisch belastende Aussage vor Gericht. Die Öffentlichkeit blieb für die gesamte Dauer der Verhandlung vom Prozess ausgeschlossen.
Allerdings versteht ich nicht, warum die Zeitpsanne zwischen Tat und Anklage strafmildernd ist. Gibt es bei solchen Verbrechen eine Verjährungsfrist?

Mauser98K
21.04.2006, 10:08
1. Ich schätze mal, daß der Richter keine Tochter hat.

2. Gerecht wäre folgendes Urteil: Kastration durch einen erfahrenen Schweinebauern und anschließendes Arbeitslager.

WALDSCHRAT
21.04.2006, 10:19
Ich bin gegen Bewährungsstrafen bei Delikten gegen Menschen.

Das Urteil lässt sich wohl so erklären:


Allerdings versteht ich nicht, warum die Zeitpsanne zwischen Tat und Anklage strafmildernd ist. Gibt es bei solchen Verbrechen eine Verjährungsfrist?

Obwohl einige Straftaten nicht verjähren (Bsp:Mord), schauen die Richter immer danach, wann (im Leben des Angeklagten) dieses Delikt stattgefunden hat und gehen mit ihrem Urteil auch darauf ein.

Es gibt bei uns im Strafbewehrten Jugend- und Erwachsenenstrafrecht!

Für beides gibt es einschlägige Gesetze.

Zum Jugendstrafrecht. Bis zum 14 LJ (also bei 13) kannst Du Dir erlauben, was Du willst, da Du noch nicht strafmündig bist.

So Du 14 bis 21 bist, kann Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Das Strafmaß liegt dort bei gleichen Delikten deutlich niedriger. Daß Du von 14 bis 17 nach Jugendrecht verurteilt wirst, passiert mehr oder minder automatisch. Interessant wird es von 18 - 21. Da ist es für das richterliche Urteil nicht unentscheidend, was die "Psychotante" vom Jugendamt so abläßt. Die traurige Wahrheit: Meist empfiehlt das linke Gesocks die (Noch)anwendung von Jugendstrafrecht und die meisten Richter folgen -leider- dieser Empfehlung!

Gruß

Henning

Rubberinchen
21.04.2006, 11:03
Toll, anstatt sich zu fragen, wer einem 14jährigen Bengel beigebracht hat, daß er die kleine Schwester ... darf, richtig strafen. Damit man nur ja eine "Häfenlaufbahn" fördert.
Bitte, wo waren die Eltern des Mädchens, die vier (!!!!) Jahre nicht bemerkt haben wollen, daß Sohnemann die Tochter mißbraucht? Anstatt der ganzen Familie eine Therapie zu verpassen, für die der Sohnemann (mit)zuzahlen hat, wegsperren und auf den lieben Geist hoffen, daß er die Ursachen und Auswirkungen wegzaubert?

Scheunentor
21.04.2006, 11:21
Toll, anstatt sich zu fragen, wer einem 14jährigen Bengel beigebracht hat, daß er die kleine Schwester ... darf, richtig strafen. Damit man nur ja eine "Häfenlaufbahn" fördert.
Bitte, wo waren die Eltern des Mädchens, die vier (!!!!) Jahre nicht bemerkt haben wollen, daß Sohnemann die Tochter mißbraucht? Anstatt der ganzen Familie eine Therapie zu verpassen, für die der Sohnemann (mit)zuzahlen hat, wegsperren und auf den lieben Geist hoffen, daß er die Ursachen und Auswirkungen wegzaubert?

Nö, hängen. Man muss nicht jeden Abschaum "resozialisieren". Diese ganzen Kuschelpsychologen und Verständnisrichter kotzen mich nur noch an.

Fritz Fullriede
21.04.2006, 11:24
Ach so,jetzt ist der Täter unschuldig.Das übliche Spiel,die Eltern warn sran Schuld,die Gesellschaft,das Fernsehen.Geniale Logik!

Andreas63
21.04.2006, 11:27
Ach so,jetzt ist der Täter unschuldig.Das übliche Spiel,die Eltern warn sran Schuld,die Gesellschaft,das Fernsehen.Geniale Logik!
Natürlich ist der Täter schuldig. Aber in diesem speziellen Fall würde ich mir als Richter auch die Eltern mal genauer betrachten.

WALDSCHRAT
21.04.2006, 11:30
Toll, anstatt sich zu fragen, wer einem 14jährigen Bengel beigebracht hat, daß er die kleine Schwester ... darf, richtig strafen. Damit man nur ja eine "Häfenlaufbahn" fördert.
Bitte, wo waren die Eltern des Mädchens, die vier (!!!!) Jahre nicht bemerkt haben wollen, daß Sohnemann die Tochter mißbraucht? Anstatt der ganzen Familie eine Therapie zu verpassen, für die der Sohnemann (mit)zuzahlen hat, wegsperren und auf den lieben Geist hoffen, daß er die Ursachen und Auswirkungen wegzaubert?

Der Sohnemann gehört nach meinem Rechtsverständnis wegsperrt. Und zwar für lange!!!

Die Eltern -und da haste für mich Recht- ebenso! Da das Ganze über Jahre gegangen sein soll, schließe ich mich Deiner Betrachtung an, daß es eigentlich unmöglich sein kann, daß sie (die Eltern) von nichts gewußt haben.

"Häfenlaufbahn" kenne ich als Begriff nicht. Ich bitte um nähere Erläuterung!!!

Eine Therapie für die ganze Familie halte ich für einen linken Soziologenvorschlag. Hier müssen ganz andere Mittel zum Tragen kommen!!!

Henning

Rubberinchen
21.04.2006, 12:06
Ach so,jetzt ist der Täter unschuldig.Das übliche Spiel,die Eltern warn sran Schuld,die Gesellschaft,das Fernsehen.Geniale Logik!
Hab ich das irgendwo geschrieben?

Rubberinchen
21.04.2006, 12:10
"Häfenlaufbahn" kenne ich als Begriff nicht. Ich bitte um nähere Erläuterung!!!

Eine Therapie für die ganze Familie halte ich für einen linken Soziologenvorschlag. Hier müssen ganz andere Mittel zum Tragen kommen!!!

Henning

"Häfen" ist die wienerische Bezeichnung für Gefängnis, einen Jugendlichen aus der Ausbildung herausreißen und in den Knast stecken, wo er nur Blödsinn lernt, anstatt einen ordentlichen Beruf (weil für so was werden ja die Mittel gekürzt), um später nicht wieder straffällig zu werden, ergibt eine "Häfenlaufbahn".

Und, wie bitteschön, sollen die Familie, vor allem das Mädel, mit diesem Schrecken fertig werden, wenn nicht mit therapeutischer Hilfe, die das Bürscherl (mit)zahlt?

Fritz Fullriede
21.04.2006, 12:21
Rede bitte Deutsch,nicht Semmeltürkisch!

Lucky punch
21.04.2006, 12:40
"Häfen" ist die wienerische Bezeichnung für Gefängnis, einen Jugendlichen aus der Ausbildung herausreißen und in den Knast stecken, wo er nur Blödsinn lernt, anstatt einen ordentlichen Beruf (weil für so was werden ja die Mittel gekürzt), um später nicht wieder straffällig zu werden, ergibt eine "Häfenlaufbahn".

Und, wie bitteschön, sollen die Familie, vor allem das Mädel, mit diesem Schrecken fertig werden, wenn nicht mit therapeutischer Hilfe, die das Bürscherl (mit)zahlt?


Willst du etwa abstreiten, das dieser Sausack hart bestraft werden muss?
Komm mir nicht mit dem "Argument", man solle ihn nicht aus der Ausbildung herausreißen und dürfe ihn deshalb nicht bestrafen.

Das ist einfach eine verhöhnung des Opfers. Dem Täter darf man das Leben nicht zerstören (= keine Ausbildung) aber dem Opfer schon? Tut mir leid, aber für derarige Rechtsauffassungen habe ich NULL verständnis.

Wäre eher dafür, die Prügelstrafe wieder einzuführen.
10.000 Tausend peitschenhiebe, 3000 Wochenendearreste und der gute Junge kann seine Ausbildung ungehindert fortführen, da er ja werktags "frei" hat, wärst du damit einverstanden? X(

Rubberinchen
21.04.2006, 12:40
Rede bitte Deutsch,nicht Semmeltürkisch!

Mit wem redest Du?

PS: solltest Du mich meinen, nein ich spreche nicht Deutsch, warum auch, bin wascheche Wienerin und spreche darum Österreichisch ...

Rubberinchen
21.04.2006, 12:42
Wäre eher dafür, die Prügelstrafe wieder einzuführen.
10.000 Tausend peitschenhiebe, 3000 Wochenendearreste und der gute Junge kann seine Ausbildung ungehindert fortführen, da er ja werktags "frei" hat, wärst du damit einverstanden? X(

Nein, wir sind nicht mehr im Mittelalter.

Lucky punch
21.04.2006, 12:44
Mit wem redest Du?

PS: solltest Du mich meinen, nein ich spreche nicht Deutsch, warum auch, bin wascheche Wienerin und spreche darum Österreichisch ...


Oh, dann bist du hier leider ganz Falsch:


§4 Sprachen

Politikforen.de versteht sich als deutschsprachiges Forum, weswegen Beiträge grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen sind.In Ausnahmefällen können auch Quellen in englischer Sprache zitiert werden.
Falls eine andere Sprache Verwendung findet, ist eine wörtliche Übersetzung in Deutsch beizufügen, oder der Beitrag wird entfernt.[...]

Rubberinchen
21.04.2006, 12:51
Oh, dann bist du hier leider ganz Falsch:

Na, denn meld mich mal ...

WALDSCHRAT
21.04.2006, 17:55
"Häfen" ist die wienerische Bezeichnung für Gefängnis, einen Jugendlichen aus der Ausbildung herausreißen und in den Knast stecken, wo er nur Blödsinn lernt, anstatt einen ordentlichen Beruf (weil für so was werden ja die Mittel gekürzt), um später nicht wieder straffällig zu werden, ergibt eine "Häfenlaufbahn".

Und, wie bitteschön, sollen die Familie, vor allem das Mädel, mit diesem Schrecken fertig werden, wenn nicht mit therapeutischer Hilfe, die das Bürscherl (mit)zahlt?

Ich danke Dir für die Erklärung des Begriffes "Häfen" . Das ist bei uns im hohen Norden noch nicht angekommen!

:)

Du mögest mir verzeihen, daß ich nicht mit Deiner Meinung "Therapie für Alle" konform gehe!!!

In meinen Augen ist "schwerer und langer Knast" für den Bruder sowie "schwerer Knast" für die Eltern angesagt, da ich diese Drei für nicht therapierbar halte...

Gruß

Henning

WALDSCHRAT
21.04.2006, 18:08
Nachschlag:

"Häfen"?

???

Wenn ein Wiener Jugendlicher "Müll" baut und dafür absitzen muß, kann ich in dem Zusammenhang Deine "Erklärung" nicht ganz verstehen:

Insbesondere stoße ich mich an Deinen Ausdrücken wie:

"aus der Ausbildung herausreißen",

sinngem: "sie lernen nichts im Knast!" Wieso eigentlich nicht? Ist der Österreichische Knast so anders, wie der Deutsche?

Weiter gehts...

Wieso soll Knast für den Bruder und seine Eltern nicht hilfreich sein?

???

Ich finde -in Eurem Deutsch gesagt und geschrieben- Karzer wichtiger und fruchtbringender als eine Segelreise auf irgendeine Südseeinsel, die von uns Steuerzahlern gelöhnt wird...

Henning

ErhardWittek
21.04.2006, 19:02
Es gilt Jugendstrafrecht, der Täter war zum Tatzeitpunkt zwischen 14. und 18., dafür ist die Strafe recht happig.
Was ist an einer Bewährungsstrafe "recht happig"? Das Mädchen hat sein ganzes Leben lang an diesem Verbrechen zu leiden. Und dieser Schmierfink kommt quasi ungestraft davon. So ist das Rechtsempfinden von gewissen Richtern. Der psychische Schaden eines Menschen bleibt wie immer unberücksichtigt.
Der perverse Typ sollte, um eigene Erfahrungen zu sammeln, mal in ein Gefängnis gesperrt werden, in dem er von lauter haarigen Freunden in Empfang genommen wird. Dann wird ihm vielleicht klar, was er angerichtet hat.

Waldgänger
21.04.2006, 19:06
http://www.n-tv.de/img/315524_src_path.jpg


Donnerstag, 20. April 2006
Schwester 440 Mal missbraucht
Bewährung, keine Haft


Für den jahrelangen sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Schwester muss ein 24-Jähriger aus Peine (Niedersachsen) nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung.

Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingeräumt, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Zu Beginn des Martyriums im Jahr 1995 war das Mädchen acht Jahre alt.
http://www.n-tv.de/659267.html

Da schlägt es dem Fass den Boden raus !


Wenn ich böse wäre, dann würde ich sagen, dass sich da aber einer ganz schön was geleistet hat, der wusste wohl nicht was er in seiner Freizeit tun sollte. :rolleyes: Aber genug, es ist schändlich, krank wäre es nur, wenn sie es eigentlich geduldet hat.

Justas
21.04.2006, 19:19
Rede bitte Deutsch,nicht Semmeltürkisch!Wenn keine Neger da sind, drescht ein Babynazi auf Ostdeutsche ein. Wenn sich auch diese Gelegenheit nicht bietet, dann auf eine Österreicherin :cool:

Fritz Fullriede
21.04.2006, 19:40
Just(an)ass,der Eingangspost spiegelt doch eher deine Gelüste wieder,oder?Deine grossen Vorbilder nahmen doch mit Vorliebe wehrlose kleine Kinder für ihre sadistischen Spielchen.

Justas
21.04.2006, 19:54
Just(an)ass,der Eingangspost spiegelt doch eher deine Gelüste wieder,oder?Deine grossen Vorbilder nahmen doch mit Vorliebe wehrlose kleine Kinder für ihre sadistischen Spielchen.Du scheinst ein grosser Kenner der Materie zu sein :]

Der Typ was ein Westdeutscher.

Leyla
22.04.2006, 19:11
Es gilt Jugendstrafrecht, der Täter war zum Tatzeitpunkt zwischen 14. und 18., dafür ist die Strafe recht happig.
Finde ich nicht. Das Mädchen hat vier Jahre unter ihm gelitten und war zwischen acht und zwölf.

Unter vier Jahren Knast ohne Bewährung sollte der Bruder meiner Meinung nach nicht weg kommen. Alles andere kann kein vernünftiger Mensch als gerecht empfinden.

Bei einem zur Tatzeit schon Erwachsenen wäre ich in so einem Fall für fünfzehn Jahre bis lebenslänglich - dem sollte nämlich klar sein, dass das Opfer auch sein Leben lang damit zu kämpfen haben wird.

Salazar
24.04.2006, 16:58
http://www.n-tv.de/img/315524_src_path.jpg


Donnerstag, 20. April 2006
Schwester 440 Mal missbraucht
Bewährung, keine Haft


Für den jahrelangen sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Schwester muss ein 24-Jähriger aus Peine (Niedersachsen) nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung.

Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingeräumt, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Zu Beginn des Martyriums im Jahr 1995 war das Mädchen acht Jahre alt.
http://www.n-tv.de/659267.html

Da schlägt es dem Fass den Boden raus !


Ich bitte dich! Das ist doch kein Vergleich zur modernen Gottes(Holocaust-)leugnung!

Sauerländer
24.04.2006, 17:14
Tja, aber wehe, er hätte sich ein mittelschweres Eigentumsdelikt erlaubt, wer weiß, was sie dann mit ihm angestellt hätten?

In solchen Fällen wird ja immer gerne nach Gesetzesverschärfung geschrien, aber im Wesentlichen (von dem gelegentlichen Wunsch nach der Einführung von Arbeitslagern oder Todesstrafe für Verbrechen härtesten Grades einmal abgeshen) ist das Unsinn. Die Gesetze sind da - wenn die Justiz sie nicht anwendet, kann sich der Gesetzgeber auf den Kopf stellen, wie er lustig ist.

Mir fehlt das Verständnis dafür, was im Kopf eines Recht sprechenden vor sich gehen mag, um solch ein Urteil hervorzubringen.

Die völlig ahnungslosen Eltern sind beinahe ein ebensolcher Hammer.


Haben wir eigentlich alle miteinander ein Rad ab?!

redanarchist
24.04.2006, 17:21
hat sich irgendwer von euch mal die urteilsbegründung durchgelesen? ?(
um nachvollziehen zu können, welche umstände zu so einem in der tat merkwürdigem urteil geführt haben?

bevor ich lauthals in pubertärem väkalsprech nach todesstrafe, steinigung oder schlimmerem schreie informiere ich mich erst mal genauer :rolleyes:
(übrigens genau die strafen, die ihr muslim rechtsprechung [zurecht] vorwerft)

Lucky punch
24.04.2006, 17:23
hat sich irgendwer von euch mal die urteilsbegründung durchgelesen? ?(
um nachvollziehen zu können, welche umstände zu so einem in der tat merkwürdigem urteil geführt haben?

bevor ich lauthals in pubertärem väkalsprech nach todesstrafe, steinigung oder schlimmerem schreie informiere ich mich erst mal genauer :rolleyes:
(übrigens genau die strafen, die ihr muslim rechtsprechung [zurecht] vorwerft)


die Begründung ist doch völlig nebensächlich, was zählt ist das was dabei rauskommt.

Sauerländer
24.04.2006, 17:25
die Begründung ist doch völlig nebensächlich, was zählt ist das was dabei rauskommt.
"Begründung völlig nebensächlich" würde ich nicht unterschreiben, dann sind wir nämlich schnell wieder bei völliger Willkür.
Gleichzeitig muss ich sagen, dass ich mir keine Begründung vorstellen kann, die in meinen Augen ein solches Urteil rechtfertigen würde.

redanarchist
24.04.2006, 17:47
mag ja sein, aber es hilft den sachverhalt nüchterner und weniger emotionsgeladen zu betrachten und die beweggründe des gerichts zu verstehen. vermutete pädophilie der richter dürfte nicht den ausschlag geben, eher ein enger rechtsrahmen, etwa minderjährigkeit des täters zum tatzeitpuntk, geistige zurückgebliebenheit, frühkindlicher missbrauch des täters durch vater etc, was zu gestörter sexualentwicklung führte zum beispiel .

das macht die sache nicht besser, hilft aber den fall aus anderem licht zu sehen.
wonach euch (einigen) der sinn steht ist selbstjustiz und mittelalter

"qualvoller, langsamer tod" so mag vielleicht jemand empfinden, der seine gefühle nicht unter kontrolle hat, aber ein rechtsstaat muss sich an den gesetzlichen rahmen halten.

Sauerländer
24.04.2006, 17:54
mag ja sein, aber es hilft den sachverhalt nüchterner und weniger emotionsgeladen zu betrachten und die beweggründe des gerichts zu verstehen. vermutete pädophilie der richter dürfte nicht den ausschlag geben, eher ein enger rechtsrahmen, etwa minderjährigkeit des täters zum tatzeitpuntk, geistige zurückgebliebenheit, frühkindlicher missbrauch des täters durch vater etc, was zu gestörter sexualentwicklung führte zum beispiel .
das macht die sache nicht besser, hilft aber den fall aus anderem licht zu sehen.

Nun stellt sich die Frage, warum immer Annahmen zugunsten des Täters machen sollte - vielleicht hatte er ja selbst eine schlimme Kindheit....

Vielleicht aber auch eben nicht.

Und bei geistiger Zurückgebliebenheit mit solchen Konsequenzen wäre eine Nichteinweisung nicht hinnehmbar.

wonach euch (einigen) der sinn steht ist selbstjustiz und mittelalter
"qualvoller, langsamer tod" so mag vielleicht jemand empfinden, der seine gefühle nicht unter kontrolle hat, aber ein rechtsstaat muss sich an den gesetzlichen rahmen halten.
Nein, nicht Selbstjustiz, sondern ein Justizsystem, dass seiner Pflicht nachkommt.
"Qualvoller, langsamer Tod" ist natürlich Kappes, auch bei Todesstrafe geht es um Hinrichtung, nicht um Folter.
Und für diesen Fall würde ich sie auch nicht verhängen.
Warum aber ein Rechtsstaat grundsätzlich keine Todesstrafe verhängen können soll, sehe ich auch nicht.

redanarchist
24.04.2006, 18:33
"Nun stellt sich die Frage, warum immer Annahmen zugunsten des Täters machen sollte - vielleicht hatte er ja selbst eine schlimme Kindheit...."

meine annahmen waren vermutungen, weil ich mir ohne diese das milde urteil auch nicht erklären kann. ich bin allerdings im strafrecht zugegebenermaßen kein experte und mit dem aktuellen fall in keinster weise vertraut.

darum: bevor ich mich echauffiere, informiere ich mich über die fakten, dann bleibt immer noch zeit zum kopf schütteln.

über todesstrafe zu diskutieren habe ich nicht den nerv, mein standpunkt ist in der hinsicht eindeutig.

Sauerländer
24.04.2006, 19:28
meine annahmen waren vermutungen, weil ich mir ohne diese das milde urteil auch nicht erklären kann. ich bin allerdings im strafrecht zugegebenermaßen kein experte und mit dem aktuellen fall in keinster weise vertraut.
Vermutlich ist es auch eine Frage der persönlichen Erfahrung, ob man eher davon ausgeht, dass es irgendwelche Gründe geben muss, die uns nicht bekannt sind, oder dass es sich um ein schwachsinniges Urteil handelt.
Insofern wird die Diskussion hier vermutlich auch zu nichts führen.

darum: bevor ich mich echauffiere, informiere ich mich über die fakten, dann bleibt immer noch zeit zum kopf schütteln.
Das ist wahrscheinlich sinnvoll.

über todesstrafe zu diskutieren habe ich nicht den nerv, mein standpunkt ist in der hinsicht eindeutig.
Bedauerlich, aber wir werden damit leben müssen.