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Vollständige Version anzeigen : Täter vs. Opferschutz



Polemi
18.04.2006, 08:57
Ein heikles Thema, dass ich hier mal wieder anscheiden möchte - es wäre schön, wenn auf Plattheiten weitgehend verzichtet werden könnt zugunsten einer vernünftigen Diskussion.

Basis soll dieser SpOn- Artikel sein: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,411660,00.html


Meine Meinung ist, dass solche Taten nicht sonderlich überraschen dürften - sie waren sogar sehr vorhersehbar. Von daher sollte man die Form der Veröffentlichung in Frage stellen.
Hätte ich Kinder, würde ich allerdings gerne wissen, ob in einer potentiellen neuen Wohngegend Sexualstraftäter leben...

Also, wie kann mans machen, ohne dass die "Sexgangster" zur Zielscheibe werden? Sollte man ganz auf die Veröffentlichung verzichten? Oder den Leuten - was allerdings verdammt teuer wäre - Polizeischutz zukommen lassen? Was wäre ein Modell für Deutschland, schließlich haben wir die Möglichkeit aus den Fehlern der USA und von GB (beziehe mich hier auf die Kampagnen der Yellow Press) zu lernen...

SAMURAI
18.04.2006, 09:50
Das Thema ist für mich gar nicht heikel.

Es ist reine Rechenaufgabe.

Wie viele Opfer sind Sextätern in die Hände gefallen ?

Wie viele Sextäter haben ausgehaucht ?

Subtrahieren - und das Ergebnis dürfte niemand überraschen.

mfg X(

Polemi
18.04.2006, 10:07
Das Thema ist für mich gar nicht heikel.

Es ist reine Rechenaufgabe.

Wie viele Opfer sind Sextätern in die Hände gefallen ?

Wie viele Sextäter haben ausgehaucht ?

Subtrahieren - und das Ergebnis dürfte niemand überraschen.

mfg X(
Ich glaube, damit macht man es sich ein wenig einfach. Die Täter sind ja aus bestimmten Gründen wieder auf freiem Fuß - sie haben, nach dem nicht grade für seine Zimperlichkeit bekannten US-Strafrecht, gesühnt ---> ergo, haben ihre "Schuld beglichen" (falls dieses möglich ist)! Somit hat der Staat auch diesen Menschen gegenüber eine Sorgfaltspflicht und darf sie nicht in unnötige Gefahren bringen...

Wenn du allerdings rechnen willst, dann sollte man doch Fragen (wobei dieses wohl kaum nachvollziehbar ist): Wie viele Wiederholungstaten werden durch die Veröffentlichung der Namen verhindert!
Daran könnte man vielleicht eine sinnvolle Kosten- Nutzen- Rechnung aufstellen!

SAMURAI
18.04.2006, 10:23
Ich glaube, damit macht man es sich ein wenig einfach. Die Täter sind ja aus bestimmten Gründen wieder auf freiem Fuß - sie haben, nach dem nicht grade für seine Zimperlichkeit bekannten US-Strafrecht, gesühnt ---> ergo, haben ihre "Schuld beglichen" (falls dieses möglich ist)! Somit hat der Staat auch diesen Menschen gegenüber eine Sorgfaltspflicht und darf sie nicht in unnötige Gefahren bringen...

Wenn du allerdings rechnen willst, dann sollte man doch Fragen (wobei dieses wohl kaum nachvollziehbar ist): Wie viele Wiederholungstaten werden durch die Veröffentlichung der Namen verhindert!
Daran könnte man vielleicht eine sinnvolle Kosten- Nutzen- Rechnung aufstellen!

Ganz einfach: Da müssten doch unsere Gesetzgeber was an der Klatsche haben. Unsere Gesetze wurden dahingehend verändert, dass Wiederholungstäter nicht mehr so leicht rauskommen.

Ich denke man hat Zahlen für die Gesetzgebung zugrunde gelegt - nur man nennt sie Zahlen nicht so gerne.

In den USA wird es kaum anderst gewesen sein.

Es gibt nur eine Nutzenrechnung. Diese Leute von weiteren Verbrechen abzuhalten - sie im AUge zu behalten.

Es darf keinen Täterschutz geben !

Biskra
18.04.2006, 11:16
Nichts wird dadurch verhindert, ich denke in den USA sind teilweise noch recht vormoderne Rechtsansichten vorherrschend. Eine davon stellt das mittelalterliche an-den-Pranger-stellen dar. Nichts anderes wird m.E. durch diese Regelungen erreicht, ausgenommen natürlich des Schürens von Angst bei Familien.

luftpost
18.04.2006, 11:30
Täterschutz? Opferschutz?
Wer hatte die Wahl zu dem zu werden zu dem er geworden ist?
Meiner Ansicht nach sind die Opfer dies in den wenigsten Fällen freiwillig. Als Täter hat man die freie Wahl, die Konsequenzen sollten bekannt sein.

Ka0sGiRL
18.04.2006, 11:40
Nichts wird dadurch verhindert, ich denke in den USA sind teilweise noch recht vormoderne Rechtsansichten vorherrschend. Eine davon stellt das mittelalterliche an-den-Pranger-stellen dar. Nichts anderes wird m.E. durch diese Regelungen erreicht, ausgenommen natürlich des Schürens von Angst bei Familien.

Andererseits hätte man dadurch, dass man die Umwelt darauf aufmerksam macht wer den da nebenan eingezogen ist, in Deutschland einige schreckliche Kinderschänderungen und Morde verhindern können. Auch der in Deutschland gängige Drehtüreffekt, der Sexualstraftätern ermöglicht nach ein paar Jahren als "resozialisiert" auf die Gesellschaft losgelassen zu werden, wäre Bestandteil einer dringend notwendigen Reformierung des zu laxen deutschen Strafgesetzes.

Biskra
18.04.2006, 15:18
Andererseits hätte man dadurch, dass man die Umwelt darauf aufmerksam macht wer den da nebenan eingezogen ist, in Deutschland einige schreckliche Kinderschänderungen und Morde verhindern können.

Das glaube ich nicht. Wenn jemand so gestört ist, dann findet er einen Weg, ob mit oder ohne Pranger. Und, wie gesagt, das Ergebnis der Anprangerung ist doch vor allen Dingen dass Familien fortan in erhöhter Angst leben.

SAMURAI
18.04.2006, 15:23
Das glaube ich nicht. Wenn jemand so gestört ist, dann findet er einen Weg, ob mit oder ohne Pranger. Und, wie gesagt, das Ergebnis der Anprangerung ist doch vor allen Dingen dass Familien fortan in erhöhter Angst leben.

Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dem Täter war das Ziel.

Andreas63
18.04.2006, 15:44
Sexualstraftäter sollten für immer weggesperrt werden. Dann gäbe es weder eine Wiederholungstat, noch müßte die Bevölkerung gewarnt werden. Für den Fall, daß ein Täter erfolgreich therapiert wurde, könnte er natürlich wieder in die Freiheit entlassen werden - aber wie soll man das beurteilen? Es wurden schon zu viele aufgrund von Gutachten entlassen, die dann wieder straffällig geworden sind.
Der Opferschutz muß endlich Vorrang haben.

Settembrini
18.04.2006, 16:09
Es darf keinen Täterschutz geben !


Täterschutz? Opferschutz?
Wer hatte die Wahl zu dem zu werden zu dem er geworden ist?
Meiner Ansicht nach sind die Opfer dies in den wenigsten Fällen freiwillig. Als Täter hat man die freie Wahl, die Konsequenzen sollten bekannt sein.


Ihr ueberseht die Tatsache, dass ein wie auch immer geartetes Schutzprogramm fuer den zu Schuetzenden letztlich eine unangenehme Einschraenkung der Privatsphaere darstellt.

Insofern sollte man darueber nachdenken, ob es nicht doch eher wuenschenswert ist, dass nicht die Unschuldigen dahingehend "bestraft" werden, sondern diejenigen, die es tatsachlich zu ueberwachen gilt.

luftpost
18.04.2006, 16:15
Ihr ueberseht die Tatsache, dass ein wie auch immer geartetes Schutzprogramm fuer den zu Schuetzenden letztlich eine unangenehme Einschraenkung der Privatsphaere darstellt.

Insofern sollte man darueber nachdenken, ob es nicht doch eher wuenschenswert ist, dass nicht die Unschuldigen dahingehend "bestraft" werden, sondern diejenigen, die es tatsachlich zu ueberwachen gilt.


Diese Art an "Opferschutz" stellt keinen Eingriff in die Privatsphäre dar. Zumindest nicht in die Des Opfers. Veröffentlichung der Namen und Bewachung der Täter, keinesfalls der Opfer. Die "Opfer" werden in keiner Weise beinträchtigt.

Opferschutz findet passiv statt. In der aktiven Einschränkung des Täters.

Dahingehen wirst du mich falsch verstanden haben.

Polemi
19.04.2006, 18:10
Andererseits hätte man dadurch, dass man die Umwelt darauf aufmerksam macht wer den da nebenan eingezogen ist, in Deutschland einige schreckliche Kinderschänderungen und Morde verhindern können. Auch der in Deutschland gängige Drehtüreffekt, der Sexualstraftätern ermöglicht nach ein paar Jahren als "resozialisiert" auf die Gesellschaft losgelassen zu werden, wäre Bestandteil einer dringend notwendigen Reformierung des zu laxen deutschen Strafgesetzes.
Hätte man dadurch wirklich Taten verhindern können, das wäre ja nach dem Motto: Gelegenheit macht Diebe! Ich denke damit ist es bei Sexualstraftätern nicht getan, da schätze ich eher, dass, so sie nicht geheilt sind (ob dieses möglich ist oder nicht sei zunächst dahin gestellt)sie sich eben weiter in irgendwelche Phantasien reinsteigern, bis sie ihren Trieb anderweitig, will heißen mit anderem Opfer ausleben können - ich denke (wer genaueres weiß möge mich korrigieren), dass solche Taten selbst wenn sie spontan verübt werden, trotzdem ein Ausbruch eben aufgestauten Triebs sind und somit auch eine anderer Auslöser zu einen späteren Zeitpunkt möglich wäre ---> will heißen: es wird sich nicht das Nachbarskind geschnappt, sondern ein anderes, dass zufällig den Weg kreuzt!

Zumal die meisten pädophilen Sextäter eh von sich aus die Nähe zu Kindern suchen, in Form von Spielplätzen z.b.

Wobei ich glaube, dass wir hier sowieso mehr differenzieren müssen, zwischen Pädophilen und (den hier nicht wirklich beachteten) "normalen" Vergewaltigern - denen ich , auch hier möge man mich korrigieren, nicht immer zwingend krankhaftes Verhalten unterstellen würde (habe da aber auch zugegebenermaßen TV- , Kino-, usw.Bilder vor mir, von nem Besoffenen, der nicht die Zurückweisung akzeptiert und "ausrastet")


Also von wirklichen Vorteilen einer Namensveröffentlichung bin ich noch net überzeugt. Nachteile liegen aber - mit Angriffen auf die Sextäter - wohl auf der Hand...


Hat jemand mal konkrete Zahlen bezüglich Rückfallquoten von Pädophilen und anderen Sexualstraftätern? Wären vielleicht auch mal ein interessanter Aspekt, um die ein oder andere Vermutung zu untermauern...

Chaos
19.04.2006, 19:05
Die letzten Zahlen, die ich in einer deutschen Kriminalstatistik gelesen habe, sagen, dass 75% aller Sexualstraftäter nach der ENtlassung nicht mehr rückfällig werden. Davon waren die Exhibitionisten am stärksten rückfallgefährdet (fast 30%), alle anderen Sexualstraftäter pendeln zwischen 20% und 25%.



Meiner Ansicht nach sind die Opfer dies in den wenigsten Fällen freiwillig. Als Täter hat man die freie Wahl, die Konsequenzen sollten bekannt sein.Und genau das kann man so allgemein ncht sagen.
Wenn man die freie Wahl hätte, würde das ja heißen, dass man seine Tat quasi vorher vernünftig abwägen könnte und sich entscheidet, Sexualstraftäter zu werden. Im Fall von Kinderschändern ist das schon mal nicht der Fall, man geht ja nicht hin und sagt sich: "Da läuft ein Kind, ganz allein, das vergewaltige ich mal eben". Welcher normale Mensch denkt denn bitte sowas, welcher normale Mensch mag den bitte Sex mit Kindern? Allein schon die Ausrichtung auf Kinder und das krankhafte verlangen nach Geschelchtsverkehr mit selbigen stellt doch eine psychische Störung dar.
Ein Kind zu vergewaltigen ist keine Vernunftentscheidung, sondern ein Trieb, das dürfte ja wohl unumstritten sein. Also kann man da nicht von ENtscheidung sprechen.

"Normale" Vergewaltigungen umfassen auch ein breits Spektrum. Warum vergewaltigt der Mensch überhaupt? Auch hier gibt es natürlich die psychisch Gestörten, die möglicherweise ihre Dominanz bewiesen wollen, weil sie an Minderwertigkeitskomplexen leiden, oder die einfach ihren sehr starken Sexualtrieb nicht beherrschen können etc.
Auch gibt es jedoch Menschen, die aus anderen Gründen vergewaltigen, sei es z.B. Rache. Einige haben wohl auch einen Sexualttrieb, der nicht ganz so stark ist, dem sie aber trotzdem nachgehen, weil sie glauben, eh nicht erwischt zu werden etc.
Aber das dürfte die kleinere Menge der Straftäter sein.

Daher kann man auch nicht allgemein davon ausgehen, dass es eine ENtscheidung des freien Willen war, denn wenn z.B. der Sexualtrieb zum Bestimmungsgrund des Willens wird, hat die Vernunft nichts mehr zu melden und der Mensch handelt ganz tierisch, ohne irgendwelche Konsequenzen abzuwägen. Zudem sind die Täter von heute oft genug selbst Opfer von Gewalt gewesen, wohl auch nicht so freiwillig.
Das Problem hier ist, dass man bei Sexualstraftäter nicht wirklich vom freien Willen sprechen kann.

Und in dem Moment, indem ein Sexualstraftäter aus der Haft entlassen wird, ist er kein Täter mehr, er hat eine Strafe für seine Tat erhalten und sie abgesessen, damit ist seine Schuld getilgt.

@Ka0sGiRL
Eine interne Liste bei der Polizei hätte wohl auch zur schnelleren Aufklräung von durch rüclfällig gewordene Sexualstraftäter begangene Verbreche geführt, eine öffentliche Liste macht eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft annährend unmöglich und verstößt ganz klar gegen den Datenschutz, auch wenn die Leute mal Verbrecher waren. Wo soll das denn noch hinführen? Haben wir bald öffentliche Liste bakannter Ladendiebe, die dann mal prophylaktisch Hausverbot in allen großen Warenhäusern bekommen? Das ganze geht mir zu sehr in Richtung Überwachungsstaat, die Privatsphäre darf so nicht eingeschränkt werden, niemand hat das Recht auf Einsicht in mein Führungszeugnis ohne triftigen Grund.
Die Polizei soll diese Listen intern führen, dann kann man Verbrechen rückfällig gewordener Sexualstraftäter schneller aufklären, aber die Bevölkerung klärt keine Verbrechen auf, niemand hat ein Recht darauf zu sehen, was für Verfehlungen man hatte. Und mit der Entlassung aus dem Gefängnis muss ja auch verbunden sein, dass man nicht als rückfallgefährdet gilt, und daher ist eine Warnung der Bevölkerung wohl eher eine Panuikmache, die Lynchjustiz begünstigt.