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Vollständige Version anzeigen : Viele Türken empfinden Urteil im Ehrenmordprozess als zu mild



Praetorianer
15.04.2006, 20:46
„Die Türken in Deutschland: Urteil zu mild“ Wie türkische Blätter über das Ergebnis des Sürücü-Prozesses berichten

Am meisten berichteten auf türkischer Seite die Tageszeitungen Hürriyet und Milliyet über das Urteil im Mordfall Hatun Sürücü. Beide Zeitungen brachten das Thema am Freitag und Sonnabend groß auf ihren Titelseiten. „Neun Jahre für Ehrenmord versetzt Deutschland in Unruhe“, titelte die Hürriyet am Freitag. Auf der Titelseite der Europa-Beilage wurde der Artikel fortgesetzt – unter der Überschrift „Das Urteil ist nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren“.

Weiterlesen (http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/16.04.2006/2475434.asp)

Auch die Stimmen türkischer Zeitungen sind eindeutig, ob die Kommentatoren eigentlich wissen, dass ein Jugendlicher max. zu zehn Jahren verurteilt werden darf, der Richter also beinahe die Höchststrafe verhängte?

Was ein solches Jugendstrafrecht noch mit Gerechtigkeit zu tun haben soll, ist für mich fraglich, 6-7 Jahre wird der Junge im Gefängnis verbringen, dafür hatte er einen Mord frei.

meckerle
15.04.2006, 20:50
Hätte er in der Türkei mehr bekommen, oder wäre er dort ein freier Mann gewesen ?
Das ist dort nichts besonderes, es rettet doch die Familienehre !
Wer weiss das bitte ?

John Donne
15.04.2006, 20:57
Auch die Stimmen türkischer Zeitungen sind eindeutig, ob die Kommentatoren eigentlich wissen, dass ein Jugendlicher max. zu zehn Jahren verurteilt werden darf, der Richter also beinahe die Höchststrafe verhängte?

Was ein solches Jugendstrafrecht noch mit Gerechtigkeit zu tun haben soll, ist für mich fraglich, 6-7 Jahre wird der Junge im Gefängnis verbringen, dafür hatte er einen Mord frei.

Du nennst schon die korrekte Begründung und den richtigen Ansatzpunkt: "Schuld" an dem Urteil ist nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber, der den rechtlichen Rahmen für das Strafmaß vorgibt.
Wie ich schon in mindestens einem anderen Strang darlegte, halte ich das Jugendstrafrecht für reformbedürftig: Es leuchtet mir nicht ein, warum eine Kannregelung für Ausnahmefälle, die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende, in deutlich über 80% aller Fälle, in denen die Tat in einem Gewaltverbrechen, begangen von einem Täter der bezeichneten Alterstufe, herangezogen wird. Die Grundidee des Jugendstrafrechts ist völlig richtig. Einen kleinen Kreis von Intensivtätern, der - das darf man allerdings nicht vergessen - für einen ganz erheblichen Teil der Gewaltverbrechen von Tätern in dieser Alterstufe verantwortlich ist, erreicht man damit jedoch m.E. nicht mehr. Gesetze nicht die Justiz, sondern die Politik. Insofern ist auch diese gefordert, zumal das Versagen der Politik auch auf anderen Bereichen von der Justiz nur äußerst mangelhaft aufgefangen werden kann. Schließlich ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen.

Grüße
John

latrop
15.04.2006, 20:58
Ich habe für das Urteil kein Verständnis.
Entweder bin ich mit 18 volljährig, wie der Täter und werde nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt oder der Richter ist nicht zurechnungsfähig, den nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Anscheinend konnte der nicht rechnen.
Es besteht aber auch noch die andere Möglichkeit :
Der Richter hat Angst vor dem Familienclan !!!!

tommy3333
15.04.2006, 21:07
Der Mörder war 20 Jahre alt. Volljährig! Heißt, er ist allein für sein Handeln verantwortlich, weil man ihm die nötige Reife dafür voraussetzt. Dafür hat er auch z.B. das Recht zu wählen, zu heiraten oder einen Führerschein zu machen. Unverständlich daher, dass man für seinen Mord dann "Jugendstrafrecht" anwendet? Als gäbe es hier in Dtschl. zwei Arten von "Volljährigkeit" und als wüsste dieser Bengel nicht, dass Mord eine der schlimmsten Straftaten ist (so weit soll dann die "Reife" doch wieder nicht gewesen sein).

Dass die "Familienoberhäupter" aber die Anstifter zu diesem "Ehrenmord" waren, ist dagegen nur sehr schwer nachweisbar - insbesondere da alle anderen Familienmitglieder "dicht" gehalten haben - mglw. z.T. auch aus Angst - und andere Zeugen wohl nicht zur Verfügung standen. Ähnlich wie in einer kleinen Mafia - eine "schrecklich nette Familie".

Praetorianer
15.04.2006, 21:10
Vollzitat

Es gibt von den Kommentatoren noch einen anderen Kritikpunkt, nämlich, dass einzig und allein der jüngste Bruder verurteilt wurde.

Azrael
15.04.2006, 21:10
Hätte er in der Türkei mehr bekommen, oder wäre er dort ein freier Mann gewesen ?
Das ist dort nichts besonderes, es rettet doch die Familienehre !
Wer weiss das bitte ?

Kompletter Schwachsinn was du da von dir gibst.

tommy3333
15.04.2006, 21:14
Du nennst schon die korrekte Begründung und den richtigen Ansatzpunkt: "Schuld" an dem Urteil ist nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber, der den rechtlichen Rahmen für das Strafmaß vorgibt.
Das sehe ich nicht ganz so. Ich stimme Dir nur insofern zu, dass der Gesetzgeber fordert, die fremde "Kultur" und "Sitten" beim Strafmaß zu berücksichtigen. Aber ob der Täter nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, das liegt im Ermessen des Gerichts.

Azrael
15.04.2006, 21:16
...das hat mehr was damit zu tun, dass er zum Tatzeitpunkt 18 war. Da wäre auch ein deutscher in der Regel nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden.

John Donne
15.04.2006, 21:21
Das sehe ich nicht ganz so. Ich stimme Dir nur insofern zu, dass der Gesetzgeber fordert, die fremde "Kultur" und "Sitten" beim Strafmaß zu berücksichtigen.

Wo fordert der Gesetzgeber das denn?




Aber ob der Täter nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, das liegt im Ermessen des Gerichts.

Das ist durchaus richtig. Mich wundert, daß die Presse hierzu kein Wort verloren hat. Häufig wird ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Daran ist der Richter zwar nicht gebunden, sollte aber sehr gute Gründe haben, sich nicht daran zu halten.
Bei besagtem Urteil konnte ich nichts dazu finden. Auch die Staatsanwaltschaft, die üblicherweise ja eine etwas schärfere Sichtweise hat, forderte keine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Mir allerdings nicht klar, wieso bei diesem Prozeß offensichtlich derart unumstritten dsa Jugendstrafrecht Anwandung fand.

Grüße
John

meckerle
15.04.2006, 21:28
Der Mörder war 20 Jahre alt. Volljährig! Heißt, er ist allein für sein Handeln verantwortlich, weil man ihm die nötige Reife dafür voraussetzt. Dafür hat er auch z.B. das Recht zu wählen, zu heiraten oder einen Führerschein zu machen. Unverständlich daher, dass man für seinen Mord dann "Jugendstrafrecht" anwendet? Als gäbe es hier in Dtschl. zwei Arten von "Volljährigkeit" und als wüsste dieser Bengel nicht, dass Mord eine der schlimmsten Straftaten ist (so weit soll dann die "Reife" doch wieder nicht gewesen sein).

Dass die "Familienoberhäupter" aber die Anstifter zu diesem "Ehrenmord" waren, ist dagegen nur sehr schwer nachweisbar - insbesondere da alle anderen Familienmitglieder "dicht" gehalten haben - mglw. z.T. auch aus Angst - und andere Zeugen wohl nicht zur Verfügung standen. Ähnlich wie in einer kleinen Mafia - eine "schrecklich nette Familie".
......... die wir natürlich alimentieren. Jeder wird sich freuen, diese Familie in der Nachbarschaft zu haben.
Warum prügelt man eigentlich nicht die gesamte Sippe zum Land hinaus ?

tommy3333
15.04.2006, 21:31
Wo fordert der Gesetzgeber das denn?
Subjektive Mordmerkmale

(...)

d) sonstige niedere Beweggründe

Sonstige niedere Beweggründe liegen vor, wenn sie auf tiefster sittlicher Stufe stehen oder ein besonders krasses Mißverhältnis zwischen Tat und Motiv besteht (restriktiv auszulegen)

(...)

cc) Grundsätzlich zählt die objektive Bewertung, nicht die Selbsteinschätzung (Tä[t]er muß nur die Umstände kennen)

aber: Rücksicht auf heimatl. Sitten mgl. (sehr kritisch für Normengeltung)

vgl. BGH StrafVert 1981, 399 (Türke mordet denjenigen, der seine Tochter ohne sie zu heiraten schwängert); Italienerfall

http://www.stefan-henke.de/Jura/Strafrecht_BT/strafrecht_bt.html

meckerle
15.04.2006, 21:33
ZitatZitat von meckerle
Hätte er in der Türkei mehr bekommen, oder wäre er dort ein freier Mann gewesen ?
Das ist dort nichts besonderes, es rettet doch die Familienehre !
Wer weiss das bitte ?

Kompletter Schwachsinn was du da von dir gibst.

Herstellung der Familienehre ist nicht normal ? Oder was meinst du ?
Bist du darüber nicht informiert ?

Der Rest sind Fragen !
Du kannst Fragen schon von Behauptungen unterscheiden, oder etwa nicht ?

John Donne
15.04.2006, 21:35
Subjektive Mordmerkmale

(...)

d) sonstige niedere Beweggründe

Sonstige niedere Beweggründe liegen vor, wenn sie auf tiefster sittlicher Stufe stehen oder ein besonders krasses Mißverhältnis zwischen Tat und Motiv besteht (restriktiv auszulegen)

(...)

cc) Grundsätzlich zählt die objektive Bewertung, nicht die Selbsteinschätzung (Tä[t]er muß nur die Umstände kennen)

aber: Rücksicht auf heimatl. Sitten mgl. (sehr kritisch für Normengeltung)

vgl. BGH StrafVert 1981, 399 (Türke mordet denjenigen, der seine Tochter ohne sie zu heiraten schwängert); Italienerfall

http://www.stefan-henke.de/Jura/Strafrecht_BT/strafrecht_bt.html

Hallo Tommy,

das wußte ich so nicht, werde mich da aber mal schlaumachen. M.E. darf eine Rücksicht auf heimatliche Sitten keinesfalls in Betracht kommen.

Grüße
John

WALDSCHRAT
15.04.2006, 21:39
Du nennst schon die korrekte Begründung und den richtigen Ansatzpunkt: "Schuld" an dem Urteil ist nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber, der den rechtlichen Rahmen für das Strafmaß vorgibt.
Wie ich schon in mindestens einem anderen Strang darlegte, halte ich das Jugendstrafrecht für reformbedürftig: Es leuchtet mir nicht ein, warum eine Kannregelung für Ausnahmefälle, die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende, in deutlich über 80% aller Fälle, in denen die Tat in einem Gewaltverbrechen, begangen von einem Täter der bezeichneten Alterstufe, herangezogen wird. Die Grundidee des Jugendstrafrechts ist völlig richtig. Einen kleinen Kreis von Intensivtätern, der - das darf man allerdings nicht vergessen - für einen ganz erheblichen Teil der Gewaltverbrechen von Tätern in dieser Alterstufe verantwortlich ist, erreicht man damit jedoch m.E. nicht mehr. Gesetze nicht die Justiz, sondern die Politik. Insofern ist auch diese gefordert, zumal das Versagen der Politik auch auf anderen Bereichen von der Justiz nur äußerst mangelhaft aufgefangen werden kann. Schließlich ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen.

Grüße
John


Hervorragende Replik!!! Meine Unterschrift darunter!!!

Wir brauchen dringend eine Überarbeitung unseres Jugendstrafrechtes:

Mit 18 ist Sense. Wer mit 18 Straftaten begeht, ist zukünftig automatisch im Erwachsenenstrafrecht. Daß irgendwelche linken doppelnamigen "Psychotanten" vom Jugendamt bei 21- Jährigen den Richtern noch die Anwendung von Jugendstrafrecht "empfehlen", schlägt für mich den Boden aus dem Faß!!!

Desgleichen sollte man sich über die Strafmündigkeit mit 14 Jahren Gedanken machen und sie mindestens auf 12 Jahre absenken. Damit "Oma-Safaris" und andere Delikte, begangen von 12 und 13 Jährigen, dort landen, wo sie in meinen Augen hingehören:

IN DEN KNAST!!!

Henning

Settembrini
15.04.2006, 21:42
Da liege ich ausnahmsweise auch mal ganz auf deiner Wellenlaenge, Waldschrat.

Lucky punch
15.04.2006, 21:44
Auch von meiner Seite Zustimmung, die Verschärfung des Gesetzes betreffend.

tommy3333
15.04.2006, 21:50
Das ist durchaus richtig. Mich wundert, daß die Presse hierzu kein Wort verloren hat. Häufig wird ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Daran ist der Richter zwar nicht gebunden, sollte aber sehr gute Gründe haben, sich nicht daran zu halten.
"Hohe Jugendstrafe und zwei Freisprüche im «Ehrenmord»-Prozess: Der junge Berliner Türke, der seine Schwester im Namen der Familienehre erschossen hat, ist zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden."

http://www.lycos.de/nachrichten/hintergrund/show_story.html,,25126/juengster-bruder-verurteilt-zwei-freisprueche.html

Natürlich haben auch die Gutachter einen gewichtigen Einfluss auf die hiesige Rechtsprechung, da sie in ihren Gutachten Aufschluss über Dinge wie (verminderte) Schuldfähigkeit, (verminderte) Zurechnungsfähigkeit, Wiederholungsgefahr, psycholog. Hintergründe u.ä. geben sollen und die Gutachter als Sachverständige gelten. Die Verantwortung, ob das Gericht einem Gutachten folgt, trägt aber trotzdem das Gericht selbst.

Allerdings war auch in den letzten Jahren öfter zu beobachten, dass auch gerade in besonders schwerwiegenden schlimmen Fällen (z.B. bei Kindesmissbrach u.ä.) die Gutachter Wiederholungsstraftaten erst möglich machten, weil sie Gutachten ausstellten, nach denen zufolge Kriminelle wieder bzw. vorzeitig auf freien Fuß gesetzt worden waren. Sowas schimpft sich dann "im Namen des Volkes".

Ob auch im Sürücü Prozess ein Gutachter zu Rate gezogen wurde bzw. inwieweit sein Gutachten Einfluss auf das Strafmaß gehabt hatte, kann ich nicht beurteilen. Wenn das Gericht aber entscheidet, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden will, denke ich aber auch, dass in den meisten Fällen ein Gutachter zu Rate gezogen wird.

WALDSCHRAT
15.04.2006, 21:51
Nachschlag:

Die Entwicklung bez. auf die Jugendlichen laufen hier bei uns diametral entgegengesetzt:

Das Wahlalter wollen die Demokröten auf 16 absenken, die strafrechtliche Verantwortung immer weiter entgegen der Richtung Erwachsenenrecht steigern. Dieser Entwicklung gilt es, massiv und mit Erfolg entgegenzuwirken.

Es sei denn, daß es seitens der "verfassungsbogentreuen" Parteien ausdrücklich erwünscht ist, auf dem Verbrecherauge blind zu bleiben, um weitere Wahlstimmen zu "ziehen".

Henning

tommy3333
15.04.2006, 21:52
Hallo Tommy,

das wußte ich so nicht, werde mich da aber mal schlaumachen. M.E. darf eine Rücksicht auf heimatliche Sitten keinesfalls in Betracht kommen.

Grüße
John
Wenn es nach mir ginge, dann müsste der sog. "Ehrenmord" ebenfalls unter "niedere Beweggründe" als Tatmotiv eingestuft werden! Alles andere wäre nur ein Zugeständnis an die Desintegration türkischer oder türkischstämmiger "Mitbürger".

meckerle
15.04.2006, 22:04
Hervorragende Replik!!! Meine Unterschrift darunter!!!

Wir brauchen dringend eine Überarbeitung unseres Jugendstrafrechtes:

Mit 18 ist Sense. Wer mit 18 Straftaten begeht, ist zukünftig automatisch im Erwachsenenstrafrecht. Daß irgendwelche linken doppelnamigen "Psychotanten" vom Jugendamt bei 21- Jährigen den Richtern noch die Anwendung von Jugendstrafrecht "empfehlen", schlägt für mich den Boden aus dem Faß!!!

Desgleichen sollte man sich über die Strafmündigkeit mit 14 Jahren Gedanken machen und sie mindestens auf 12 Jahre absenken. Damit "Oma-Safaris" und andere Delikte, begangen von 12 und 13 Jährigen, dort landen, wo sie in meinen Augen hingehören:

IN DEN KNAST!!!

Henning
Bravo, das unterschreibe ich sofort.

Die Kriminellen werden immer jünger, dann MUSS reagiert werden.

Brotzeit
16.04.2006, 15:09
Das Problem ist :
Die Justiz hat zu viel Ermessensspielraum!

"Mord" bleibt "Mord" ; da beißt die Maus kein Faden ab!
"Lebenslänglich" muss zwangsweise bei Feststellung einer bewußt herbei geführten Tötung das Urteil sein und auch lebenslänglich; ohne Aussicht auf "Bewährung" bedeuten! Dabei dürfen die persönlichen Beweggründe, die Persönlichkeit und die Interessen des Mörders keinerlei Strafmilderung bewirken. Denn selbst wenn das Wort " Entschuldigung " über die Lippen des Mörders kommt; es macht das Opfer nicht wieder lebendig oder läßt ihm auch keine "Gerechtigkeit" zukommen!
"Respekt" und "Akzeptanz" gegenüber ( potentiellen ) Mördern schafft man sich nur konsequentes und folgerichtig logisches und beispielhaftem Handeln; nicht durch die Abgabe von "entschuldigende Erklärungen" oder "erklärende Entschuldigungen"!

Deutschlands Justiz ist viel zu milde im Umgang mit Schwerverbrechern!

meckerle
16.04.2006, 15:15
Das Problem ist :
Die Justiz hat zu viel Ermessensspielraum!

"Mord" bleibt "Mord" ; da beißt die Maus kein Faden ab!
"Lebenslänglich" muss zwangsweise bei Feststellung einer bewußt herbei geführten Tötung das Urteil sein und auch lebenslänglich; ohne Aussicht auf "Bewährung" bedeuten! Dabei dürfen die persönlichen Beweggründe, die Persönlichkeit und die Interessen des Mörders keinerlei Strafmilderung bewirken. Denn selbst wenn das Wort " Entschuldigung " über die Lippen des Mörders kommt; es macht das Opfer nicht wieder lebendig oder läßt ihm auch keine "Gerechtigkeit" zukommen!
"Respekt" und "Akzeptanz" gegenüber ( potentiellen ) Mördern schafft man sich nur konsequentes und folgerichtig logisches und beispielhaftem Handeln; nicht durch die Abgabe von "entschuldigende Erklärungen" oder "erklärende Entschuldigungen"!

Deutschlands Justiz ist viel zu milde im Umgang mit Schwerverbrechern!
............ und Deutschlands Gefängnisse, sind nicht wirklich eine Strafe !

Warum wurden eigentlich die Zuchthäuser bei uns abgeschafft ? :motz:

Brotzeit
16.04.2006, 15:20
............ und Deutschlands Gefängnisse, sind nicht wirklich eine Strafe !

Warum wurden eigentlich die Zuchthäuser bei uns abgeschafft ? :motz:

Tja ... DAS frage ich mich auch!
Unser Knast muss jedem Mörder vorkommen wie ein Paradies mit Grenzen und
5 ***** Hotel mit Vollpension inklusive permanenter psychologischer Betreuung ... Siehe Darmstadt - Weiterstadt!

Arbeiten ; aber "richtig arbeiten" müssten sie im Interesse des Souveräns!
Warum gibt es in Deutschland keine Chain - Gangs?
"Arbeit als Therapie" gibt es doch auch ......

meckerle
16.04.2006, 15:35
Tja ... DAS frage ich mich auch!
Unser Knast muss jedem Mörder vorkommen wie ein Paradies mit Grenzen und
5 ***** Hotel mit Vollpension inklusive permanenter psychologischer Betreuung ... Siehe Darmstadt - Weiterstadt!

Arbeiten ; aber "richtig arbeiten" müssten sie im Interesse des Souveräns!
Warum gibt es in Deutschland keine Chain - Gangs?
"Arbeit als Therapie" gibt es doch auch ......
Hierzulande werden Granit-Steinbrüche geschlossen, weil die Betreiber ihre Produkte nicht mehr verkaufen können wegen der hohen Lohnkosten.

Wir importieren diese Produkte aus der Türkei, China und Portugal.

Hier gäbe es eine sinnvolle Beschäftigung der Inhaftierten. 12 - 15 h täglich Pflaster-und-Randsteine behauen, dann könnten sie Nachts schlafen !
Fitnescenter und Schwimmbäder in den Gefängnissen könnten entfallen.

Manitu
16.04.2006, 15:42
Das Ganze sollte weitergefasst werden. Es geht m.E. um den Umgang mit fremden Kulturen. Es muss doch klar werden, dass ich als Gesetzgeber nicht nur in eine Richtung wirken kann:
Brauche ich Sozialhilfe, dann bin ich Deutscher- in allen anderen Lebenslagen Türke.
Wieso braucht eine musl. Schülerin nicht am Sportunterricht teilnehmen?
Warum kann man eine Familie, in der solche Dinge passieren, nicht ausweisen?
Warum wird immer wieder Rücksicht auf fehlende Sprachkenntnisse genommen?
Es fehlt m.E. für ausländische Familien jeder Druck, sich zu akklimatisieren.
Und ich denke zu wissen, wovon ich spreche- ich arbeite selber ehrenamtlich als Lehrer der deutschen Sprache mit Aussiedlern. Die Jungen wollen schon, aber die Älteren.....

meckerle
16.04.2006, 15:57
Das Ganze sollte weitergefasst werden. Es geht m.E. um den Umgang mit fremden Kulturen. Es muss doch klar werden, dass ich als Gesetzgeber nicht nur in eine Richtung wirken kann:
Brauche ich Sozialhilfe, dann bin ich Deutscher- in allen anderen Lebenslagen Türke.
Wieso braucht eine musl. Schülerin nicht am Sportunterricht teilnehmen?
Warum kann man eine Familie, in der solche Dinge passieren, nicht ausweisen?
Warum wird immer wieder Rücksicht auf fehlende Sprachkenntnisse genommen?
Es fehlt m.E. für ausländische Familien jeder Druck, sich zu akklimatisieren.
Und ich denke zu wissen, wovon ich spreche- ich arbeite selber ehrenamtlich als Lehrer der deutschen Sprache mit Aussiedlern. Die Jungen wollen schon, aber die Älteren.....
.............. und die älteren sind dann zusammen mit ihrer gesamten Brut, Stützeempfänger.

Wenn sie im Arbeitsprozess wären, müssten sie deutsch sprechen.

Ergo ab nach der Heimat, auf dem schnellsten Wege.

Andreas63
16.04.2006, 16:00
Hätte er in der Türkei mehr bekommen, oder wäre er dort ein freier Mann gewesen ?
Das ist dort nichts besonderes, es rettet doch die Familienehre !
Wer weiss das bitte ?
Bevor Erdogan an die Macht kam, wurde in der Türkei rigoros gegen Verbrechen, die einen islamischen Hintergrund haben, vorgegangen. Insbesondere wurden die archaischen Gebräuche der Kurden auf das Härteste bekämpft. Wie es heute, unter dem Radikalislamisten Erdogan aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

sparty2
16.04.2006, 16:17
Bevor Erdogan an die Macht kam, wurde in der Türkei rigoros gegen Verbrechen, die einen islamischen Hintergrund haben, vorgegangen. Insbesondere wurden die archaischen Gebräuche der Kurden auf das Härteste bekämpft. Wie es heute, unter dem Radikalislamisten Erdogan aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nun, der "Radikalislamist" hat die Gesetze gegen Ehrenmorde noch einmal verschärfen lassen. Mord im Namen der "Ehre" wird seit er Einführung des neuen Strafrechts im Jahr 2005 härter als "normaler" Mord bestraft.



Tatsächlich ahndet die türkische Justiz die Ehrenverbrechen heute schärfer als früher. Im vergangenen Jahr schrieb ein Gericht im südostanatolischen Sanliurfa türkische Rechtsgeschichte, als es nach einem Ehrenmord nicht nur den Täter, sondern auch andere Familienmitglieder mit hohen Haftstrafen belegte – zusammengenommen 130 Jahre Gefängnis.

(Quelle (http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/15.04.2006/2474309.asp))

Im Parlament gibt es extra einen ständigen Untersuchungsausschuß der sich nur mit der Problematik der Ehrenmorde auseinandersetzt:



Als "Einladung zu weiteren Verbrechen" hat eine führende Frauenpolitikerin in der Türkei das Berliner Urteil gewertet. "Das Urteil ist sehr schlecht", sagte Gaye Erbatur. Solche Entscheidungen verstärkten den Druck auf Frauen. Erbatur ist Vize-Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses im türkischen Parlament, der sich mit sogenannten Ehrenmorden befaßt.

(Quelle (http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/15/politik/823247.html))

Auch in der Öffentlichkeit gelten solche Taten als abscheuliches Verbrechen:



Türkische Zeitungen werteten die Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten im Berliner Prozeß als milde. Zudem kritisierten sie das Verhalten der Sürücüs. Sie brachten Fotos, auf denen eine lachende Schwester des Mordopfers zu sehen war. Auf einem anderen Bild zeigte ein Bruder der Getöteten das Siegeszeichen. "Sie lachen schamlos", kommentierte etwa die Zeitung "Vatan".

(Quelle (http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/15/politik/823247.html))

sparty2

latrop
16.04.2006, 16:25
Das Problem ist :
Die Justiz hat zu viel Ermessensspielraum!

"Mord" bleibt "Mord" ; da beißt die Maus kein Faden ab!
"Lebenslänglich" muss zwangsweise bei Feststellung einer bewußt herbei geführten Tötung das Urteil sein und auch lebenslänglich; ohne Aussicht auf "Bewährung" bedeuten! Dabei dürfen die persönlichen Beweggründe, die Persönlichkeit und die Interessen des Mörders keinerlei Strafmilderung bewirken. Denn selbst wenn das Wort " Entschuldigung " über die Lippen des Mörders kommt; es macht das Opfer nicht wieder lebendig oder läßt ihm auch keine "Gerechtigkeit" zukommen!
"Respekt" und "Akzeptanz" gegenüber ( potentiellen ) Mördern schafft man sich nur konsequentes und folgerichtig logisches und beispielhaftem Handeln; nicht durch die Abgabe von "entschuldigende Erklärungen" oder "erklärende Entschuldigungen"!

Deutschlands Justiz ist viel zu milde im Umgang mit Schwerverbrechern!


Das darfst Du mal "woanders" einem bunzenbrenner erklären.
Du weist, was ich meine.

Misteredd
16.04.2006, 16:51
Subjektive Mordmerkmale

(...)

d) sonstige niedere Beweggründe

Sonstige niedere Beweggründe liegen vor, wenn sie auf tiefster sittlicher Stufe stehen oder ein besonders krasses Mißverhältnis zwischen Tat und Motiv besteht (restriktiv auszulegen)

(...)

cc) Grundsätzlich zählt die objektive Bewertung, nicht die Selbsteinschätzung (Tä[t]er muß nur die Umstände kennen)

aber: Rücksicht auf heimatl. Sitten mgl. (sehr kritisch für Normengeltung)

vgl. BGH StrafVert 1981, 399 (Türke mordet denjenigen, der seine Tochter ohne sie zu heiraten schwängert); Italienerfall

http://www.stefan-henke.de/Jura/Strafrecht_BT/strafrecht_bt.html


Der Italienerfall wurde durch eine jetzt verfestigte Rechtsprechung des BGH kassiert. Es gelten grundsätzlich deutsche Ansichten zu Ehre - wer hier lebt, der hat die zu kennen.

Virgo
16.04.2006, 17:01
Hätte er in der Türkei mehr bekommen, oder wäre er dort ein freier Mann gewesen ?
Das ist dort nichts besonderes, es rettet doch die Familienehre !
Wer weiss das bitte ?

Er hätte auf jeden Fall mehr bekommen! Türkei ist ungleich Afghanistan, da weiß ich nicht wie er davongekommen wäre. Aber in der Türkei wurde auch vor kurzem einer verurteilt der eine deutsche Touristin missbraucht und ermordet hatte.
Und mal unter uns: Sei doch verdammt nochmal froh, dass die Türei mit solch einer Ansicht schreibt! Kriegt er keine Strafe gibts Nörgler, kreigt er eine Milde (die ich nicht verstehen kann) gibts Nörgler, kriegt er ene Hohe, gibts ebenfalls Nörgler, was soll das denn?
Ich hätte dafür plädiert, ihn entweder lebenslang hinter Gitter zu stecken (die besondere Schwere der Schuld festzustellen) oder ihn hinrichten zu lassen. Warum sollte dieser Hund, der das leben eines Menschen auslöschte noch leben dürfen?

meckerle
16.04.2006, 18:04
Er hätte auf jeden Fall mehr bekommen! Türkei ist ungleich Afghanistan, da weiß ich nicht wie er davongekommen wäre. Aber in der Türkei wurde auch vor kurzem einer verurteilt der eine deutsche Touristin missbraucht und ermordet hatte.
Und mal unter uns: Sei doch verdammt nochmal froh, dass die Türei mit solch einer Ansicht schreibt! Kriegt er keine Strafe gibts Nörgler, kreigt er eine Milde (die ich nicht verstehen kann) gibts Nörgler, kriegt er ene Hohe, gibts ebenfalls Nörgler, was soll das denn?
Ich hätte dafür plädiert, ihn entweder lebenslang hinter Gitter zu stecken (die besondere Schwere der Schuld festzustellen) oder ihn hinrichten zu lassen. Warum sollte dieser Hund, der das leben eines Menschen auslöschte noch leben dürfen?
Deinen letzten Absatz unterschreibe ich.

Natürlich bin ich froh, wenn selbst in der Türkei mit Mördern entsprechend verfahren wird.

Ich vermute du hast mich gründlich missverstanden.

Azrael
16.04.2006, 18:26
ZitatZitat von meckerle
Hätte er in der Türkei mehr bekommen, oder wäre er dort ein freier Mann gewesen ?
Das ist dort nichts besonderes, es rettet doch die Familienehre !
Wer weiss das bitte ?


Herstellung der Familienehre ist nicht normal ? Oder was meinst du ?
Bist du darüber nicht informiert ?

Der Rest sind Fragen !
Du kannst Fragen schon von Behauptungen unterscheiden, oder etwa nicht ?

Allright, mein Fehler.

Herstellung der "Familienehre" mittels Mord ist auch in den wildesten Ecken der Türkei NICHT normal.

Die hätten den ganz anders eingeknastet. :]

Ich verstehe aber deine Fragestellung trotzdem nicht, der Titel dieses Threads ist da diesbezüglich doch ziemlich eindeutig.