Vollständige Version anzeigen : Waffen auch für anständige deutsche Bürger!
Ich habe den Eindruck, daß viele hier glauben, der alleinige Besitz von Schußwaffen, legal oder illegal, würde davor schützen, Opfer einer Straftat zu werden.
Dazu kommt ja noch, dass die Handfeuerwaffe nix nützt, wenn man nicht regelmässig damit trainiert, ansonsten wirft man sie besser, und Schiessstand und Munition sind nicht gerade billig.
Im Zweifelsfalle wär ich für die Schrotflinte :-) , die aber auch nix nützt, wenn sie wie vorgeschrieben im Tresor ist.
Sterntaler
11.04.2006, 18:33
@Mauser
würde mich auch interessieren, leider nie wieder was gehört oder gelesen.
meckerle
11.04.2006, 18:44
Ich würde mich eigentlich als einen freundlichen und umgänglichen Menschen beschreiben.
Den "Killerblick" habe ich bestimmt nicht.
Ich meinte damit nicht den "Killerblick" !
Es ist einfach eine mächtige Portion Selbstsicherheit, die solche Menschen ausstrahlen.
Das schliesst nicht aus, dass man trotzdem freundlich und umgänglich ist.
lupus_maximus
11.04.2006, 18:48
Ich meinte damit nicht den "Killerblick" !
Es ist einfach eine mächtige Portion Selbstsicherheit, die solche Menschen ausstrahlen.
Das schliesst nicht aus, dass man trotzdem freundlich und umgänglich ist.
Das stimmt, ich habe auf diesem Gebiet auch selten Probleme. Ich sehe einfach gefährlich aus durch mein hohes Selbstbewußtsein!
Mauser98K
11.04.2006, 18:56
Ich meinte damit nicht den "Killerblick" !
Es ist einfach eine mächtige Portion Selbstsicherheit, die solche Menschen ausstrahlen.
Das schliesst nicht aus, dass man trotzdem freundlich und umgänglich ist.
Ich denke, das trifft auf mich zu.
Mauser98K
11.04.2006, 18:57
Das stimmt, ich habe auf diesem Gebiet auch selten Probleme. Ich sehe einfach gefährlich aus durch mein hohes Selbstbewußtsein!
Wie sieht man denn gefährlich aus?
Etwa in dem man Schrumpfköpfe am Gürtel und abgeschnittene Ohren als Halskette trägt? :D :D :cool:
meckerle
11.04.2006, 19:15
Das stimmt, ich habe auf diesem Gebiet auch selten Probleme. Ich sehe einfach gefährlich aus durch mein hohes Selbstbewußtsein!
Guggug lupus, war eben auf deiner HP, selten so gelacht.
http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Mauser98K
11.04.2006, 19:16
Guggug lupus, war eben auf deiner HP, selten so gelacht.
http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Ich will auch lachen!
meckerle
11.04.2006, 19:20
Ich denke, das trifft auf mich zu.
WOW Mauser http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a060.gif
Manfred_g
11.04.2006, 19:24
Dazu kommt ja noch, dass die Handfeuerwaffe nix nützt, wenn man nicht regelmässig damit trainiert, ansonsten wirft man sie besser, und Schiessstand und Munition sind nicht gerade billig.
Im Zweifelsfalle wär ich für die Schrotflinte :-) , die aber auch nix nützt, wenn sie wie vorgeschrieben im Tresor ist.
Muß sie ja nicht zwingend wenn du zuhause bist.
Sterntaler
11.04.2006, 19:28
Wie sieht man denn gefährlich aus?
Etwa in dem man Schrumpfköpfe am Gürtel und abgeschnittene Ohren als Halskette trägt? :D :D :cool:
schau mal da nach (zum Beispiel), bei Personenfahndungen des BKA.
http://www.bka.de/ , da gibt es ganz "nette" 8o
meckerle
11.04.2006, 19:29
Ich will auch lachen!
Das musst du lesen ! http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b020.gif
eXploited GiGoLo
11.04.2006, 20:06
Bin ich auch ein "anständiger deutscher Bürger", wenn ich keinerlei Aggressionen gegen hier lebende Migranten, Minderheiten oder ähnliches hege, dabei durchaus immer noch meine "Identität als bewahrt sehe" und daher für mich keine Notwendigkeit sehe, in eine polarisierende Selbstbewaffnungshysterie zu verfallen?
LG,
GiG
lupus_maximus
11.04.2006, 20:28
Guggug lupus, war eben auf deiner HP, selten so gelacht.
http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Was hat denn deine Heiterkeit erregt auf meinem Experimentierfeld?
Sterntaler
11.04.2006, 20:29
warum sollte man nicht einen Ausgleich bei Verteilung von Waffen schaffen, was dem einen Recht ist , ist dem anderen nur billig.
Bin ich auch ein "anständiger deutscher Bürger", wenn ich keinerlei Aggressionen gegen hier lebende Migranten, Minderheiten oder ähnliches hege, dabei durchaus immer noch meine "Identität als bewahrt sehe" und daher für mich keine Notwendigkeit sehe, in eine polarisierende Selbstbewaffnungshysterie zu verfallen?
LG,
GiG
Wenn Dein Avatar der Wirklichkeit nahe kommen sollte, finde ich Teile Deines Beitrages ziemlich "gewagt".
Andreas63
12.04.2006, 10:58
Guggug lupus, war eben auf deiner HP, selten so gelacht.
http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Was hat denn deine Heiterkeit erregt auf meinem Experimentierfeld?
Das tät mich auch interessieren. Ich finde die Ideen saugut. Würde gern mit auf die Insel kommen.
Mauser98K
12.04.2006, 13:44
Falsch. Du warst offenbar noch nie in Großbritannien.
Sehr gut beobachtet!
Allerdings geht man auch inzwischen in England dazu über, die Polizei mit Schußwaffen auszurüsten.
Man hat festgestellt, daß Holzschlagstock und Pfefferspray für den Kampf gegen organisierte Kriminalität, wie etwa Drogenhandel, nicht wirklich ausreichen.
meckerle
12.04.2006, 14:31
Das tät mich auch interessieren. Ich finde die Ideen saugut. Würde gern mit auf die Insel kommen.
für
Arbeitnehmer
und Unternehmer
Das Gemeinschafts-Unternehmen:
Wolf Werk-Union
wird erst bei Bedarf gegründet!
****************************
:( Wird doch erst noch gegründet Andreas :heulsuse: ich will auch mit:heulsuse:!
meckerle
12.04.2006, 14:45
Was hat denn deine Heiterkeit erregt auf meinem Experimentierfeld?
Du bist guuuuuuuuuut, gibst du auch Nachhilfestunden in Wirtschaftsleeeeere ? http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Andreas63
12.04.2006, 14:57
****************************:( Wird doch erst noch gegründet Andreas :heulsuse: ich will auch mit:heulsuse:!
Hab' ich schon verstanden. Ich wollte mich nur rechtzeitig anmelden, da so eine Insel nur begrenzt aufnahmefähig ist.
lupus_maximus
12.04.2006, 15:03
für
Arbeitnehmer
und Unternehmer
Das Gemeinschafts-Unternehmen:
Wolf Werk-Union
wird erst bei Bedarf gegründet!
****************************
:( Wird doch erst noch gegründet Andreas :heulsuse: ich will auch mit:heulsuse:!
Zuallererst einmal zum Mitschreiben. Ich muß keinen Betrieb gründen, mir langt mein
Geld auch so!
Dies heißt, extra für Linke übersetzt, wenn niemand an einem schönen Betrieb interessiert ist, mache ich ganz einfach keinen auf.
Weiterhin läuft dieses Vorhaben nur, wenn die Unternehmer und die AN zusammenarbeiten!
Wenn jemand also meint, dies ist bei den meisten kommunistischen Geistern so, er habe über seinen Lohn hinaus noch Anspruch auf irgendwelche Zahlungen auf Kosten des Unternehmers, bleibt er am Besten gleich weg. Kommunistischer Mehrwertanspruch wird von mir und meinen Kollegen nicht anerkannt und wenn dazu ein AN einen Besitzanspruch darauf anmeldet, kann er gleich wieder gehen. Ohne Pardon!
Daher werde ich jetzt langsam dazu übergehen und auf der Homepage entsprechende Informationen dazu zu liefern.
Im Übrigen muß keiner Mitglied werden bei der DVG, aber es werden in den eigenen Firmen nur Leute eingestellt, die bei der DVG entsprechende Formulare, wie bei der AA, ausgefüllt haben und die von den Firmen dann ausgewählt wurden. Eigene Bewerbungen werden nicht zur Kenntnis genommen und auch keine Stellenangebote von den Firmen veröffentlicht. So sieht die Sache aus. Wer dies lächerlich findet, bleibt am Besten gleich weg!
bernhard44
12.04.2006, 15:07
Du bist guuuuuuuuuut, gibst du auch Nachhilfestunden in Wirtschaftsleeeeere ? http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Wo hast du den schönen "ich fall vor Lachen um Smiley" her?
lupus_maximus
12.04.2006, 15:07
Du bist guuuuuuuuuut, gibst du auch Nachhilfestunden in Wirtschaftsleeeeere ? http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Nein, bei uns kannst du höchstens Wirtschaftslehre beigebracht kriegen, Wirtschaftsleeeere kennt ihr ja schon von den 68er Leerern!
Nur weil es hier einen Thread über eine mit Schusswaffen verübte Mordserie irgendeiner Mafia oder eines Serienkillers gibt. .
Bei Türken und Balkanesen ist eine Schuss Waffe in Deutschland ein Zeichen der Macht !!
Es unternimmt sowie keiner etwas dagegen.
bernhard44
12.04.2006, 17:40
Bei Türken und Balkanesen ist eine Schuss Waffe in Deutschland ein Zeichen der Macht !!
Es unternimmt sowie keiner etwas dagegen.
Stimmt, die meisten haben einen Schuss!!! :2faces: :2faces:
lupus_maximus
12.04.2006, 18:09
Hab' ich schon verstanden. Ich wollte mich nur rechtzeitig anmelden, da so eine Insel nur begrenzt aufnahmefähig ist.
Genau!
Ich arbeite bereits an den Aufnahmebedingungen fürs Paradies!
Leute, die gerne anderer Leute Geld verteilen, sind vom Karibik-Paradies ausgeschlossen.
lupus_maximus
12.04.2006, 18:23
Um wieder aufs eigentlich Thema zurückzukommen....
Die Republik Germanien Deutscher Nation in der Karibik, hat selbstverständlich seine eigene Luftwaffe und auch dann eine Marine. Wir werben dann alle Könner aus Deutschland ab und leben dann dort wie Gott in der Karibik!
Da wir dort prinzipiell alle Kriminelle nach Deutschland ausweisen, die nehmen ja jeden, ist das Inselchen sehr friedlich und es braucht keiner den ganzen Tag mit einer Flak rumzulaufen.
Wer aber eine Flak haben will, der bekommt auch eine!
Dort herrscht dann dort wieder Gesetz und Ordnung und das richtige Verhältnis zu Dein und Mein ist auch wieder hergestellt.
Mauser98K
12.04.2006, 18:59
Bin ich auch ein "anständiger deutscher Bürger", wenn ich keinerlei Aggressionen gegen hier lebende Migranten, Minderheiten oder ähnliches hege, dabei durchaus immer noch meine "Identität als bewahrt sehe" und daher für mich keine Notwendigkeit sehe, in eine polarisierende Selbstbewaffnungshysterie zu verfallen?
LG,
GiG
Wir reden hier von Selbstverteidigung mit der Schußwaffe gegen irgend einen Aggressor. Es soll, so habe ich mal gehört, auch deutsche Einbrecher und Räuber geben, gegen die man sich verteidigen muß.
Lt. dem Etikett ist das nicht der Fall, es ist in Deutschland verboten.
Um es klar zu machen: Grundsätzlich ist der Einsatz gegen Menschen verboten. ABER: Das Wort grundsätzlich ist nicht gleich bedeutend mit "immer". Grundsätzlich bedeutet das es auch Ausnahmen geben kann, und diese sind meiner Meinung nach im Falle eines Notstands bzw. Notwehr unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit definitiv gegeben.
Grundsätzlich ist es auch verboten einen Menschen mit einer Pistole zu erschiessen. Je nachdem unter welchen Umständen die Tat ausgeführt wurde, ist das Mord bzw. Totschlag. Liegt aber Notstand oder Notwehr vor, so gilt dieser Grundsatz unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nicht mehr.
Beispiel: Du wirst nachts durch ein Geräusch geweckt. Du versuchst herauszufinden, wo das Geräusch herkommt und stellts dabei fest, das wertvoller Schmuck entwendet wurde. Du siehst dich in deiner Wohnung um und findest einen Pfefferspraydose. Kurz darauf siehst du den Einbrecher, wie er gerade versucht durchs Fenster zu flüchten. In diesem Fall kannst du definitv das Pfefferspray anwenden, ohne dadurch rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Bei bedarf kann ich dir, das Urteil eine Gerichts raussuchen, in dem ein Mann in einer solchen Situation den Einbrecher erschossen hat und das Gericht anerkannt hat, dass dieser Mann in einer Notstandsituation gehandelt hat.
Mauser98K
13.04.2006, 18:00
Beispiel: Du wirst nachts durch ein Geräusch geweckt. Du versuchst herauszufinden, wo das Geräusch herkommt und stellts dabei fest, das wertvoller Schmuck entwendet wurde. Du siehst dich in deiner Wohnung um und findest einen Pfefferspraydose. Kurz darauf siehst du den Einbrecher, wie er gerade versucht durchs Fenster zu flüchten. In diesem Fall kannst du definitv das Pfefferspray anwenden, ohne dadurch rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Bei bedarf kann ich dir, das Urteil eine Gerichts raussuchen, in dem ein Mann in einer solchen Situation den Einbrecher erschossen hat und das Gericht anerkannt hat, dass dieser Mann in einer Notstandsituation gehandelt hat.
Ein Einbrecher flüchtet durch ein Fenster und wird erschossen, das Gericht entscheidet auf Notwehr.
Das Urteil suche doch bitte mal heraus.
wuerde ich auch gerne einmal sehen ... damit wuerdes du nicht einmal hier frei wegkommen.
lupus_maximus
13.04.2006, 18:25
wuerde ich auch gerne einmal sehen ... damit wuerdes du nicht einmal hier frei wegkommen.
Was will man denn sonst machen, wenn der mit einem 10 Kilo-Goldstück verschwinden will?
Man kann ja den Räuber überholen und ihn dann von vorne erschießen. Dann ist er einfach in den Schuß reingelaufen!
Mauser98K
13.04.2006, 18:30
Was will man denn sonst machen, wenn der mit einem 10 Kilo-Goldstück verschwinden will?
Man kann ja den Räuber überholen und ihn dann von vorne erschießen. Dann ist er einfach in den Schuß reingelaufen!
Um dem Täter die Beute zu entreißen, ist Notwehr legitim.
Schließlich ist jedes Rechtsgut, auch Eigentum, notwehrfähig.
meckerle
13.04.2006, 18:31
Was will man denn sonst machen, wenn der mit einem 10 Kilo-Goldstück verschwinden will?
Man kann ja den Räuber überholen und ihn dann von vorne erschießen. Dann ist er einfach in den Schuß reingelaufen!
Jo, oder so ! :lach:
meckerle
13.04.2006, 18:33
Um dem Täter die Beute zu entreißen, ist Notwehr legitim.
Schließlich ist jedes Rechtsgut, auch Eigentum, notwehrfähig.
Die "Beute" ist in diesem Fall eine "Sache" !
Kann man dann jeden Räuber erschiessen ??(
Mauser98K
13.04.2006, 18:37
Die "Beute" ist in diesem Fall eine "Sache" !
Kann man dann jeden Räuber erschiessen ??(
Nein, die Notwehr darf nicht im deutlich erkennbaren Mißverhältnis zum verteidigten Gut stehen.
Du darfst also jemanden, der Dich beleidigt nicht erschießen.
Gegen jemanden, der mit einer Axt oder einem Messer auf Dich losgeht, ist der Einsatz einer Schußwaffe jedoch von der Notwehr gedeckt.
lupus_maximus
13.04.2006, 18:40
Die "Beute" ist in diesem Fall eine "Sache" !
Kann man dann jeden Räuber erschiessen ??(
Das sind ja sowieso meistens Linke!
Sterntaler
13.04.2006, 18:54
Die "Beute" ist in diesem Fall eine "Sache" !
Kann man dann jeden Räuber erschiessen ??(
Meinen Segen haste.
meckerle
13.04.2006, 18:59
Nein, die Notwehr darf nicht im deutlich erkennbaren Mißverhältnis zum verteidigten Gut stehen.
Du darfst also jemanden, der Dich beleidigt nicht erschießen.
Gegen jemanden, der mit einer Axt oder einem Messer auf Dich losgeht, ist der Einsatz einer Schußwaffe jedoch von der Notwehr gedeckt.
Das hast du vorher geschrieben:
Um dem Täter die Beute zu entreißen, ist Notwehr legitim.
Schließlich ist jedes Rechtsgut, auch Eigentum, notwehrfähig.
*************
Du bringst mich ganz durcheinander !:(
Mich kann man nicht beleidigen, mit den Jahren ist mir eine "Elefantenhaut" gewachsen. Also bestünde daher kein Grund irgendwen zu erschiessen. Eine Waffe habe ich ausserdem nicht !
Messer oder Axt wäre nicht so toll, da bekäme ich schon Muffensaussen !
meckerle
13.04.2006, 19:01
Meinen Segen haste.
Gehst du dann auch mit mir in den Knast ? :rolleyes:
Nein, die Notwehr darf nicht im deutlich erkennbaren Mißverhältnis zum verteidigten Gut stehen.
Du darfst also jemanden, der Dich beleidigt nicht erschießen.
Gegen jemanden, der mit einer Axt oder einem Messer auf Dich losgeht, ist der Einsatz einer Schußwaffe jedoch von der Notwehr gedeckt.
Dieser Begriff der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" wird leider von der deutschen Justiz mehrheitlich zur Täterschonung missbraucht.
"Verhältnismäßige" Notwehr ist ein wachsweich, äusserst interpretationsfähig und hält den Normalbürger in der Regel aus Angst vor Strafverfolgung davon ab, die sonst gern und wortreich geforderte "Zivilcourage" zu zeigen.
meckerle
13.04.2006, 19:04
Das sind ja sowieso meistens Linke!
Ah und die Linken darf man ??(
Sterntaler
13.04.2006, 19:04
Gehst du dann auch mit mir in den Knast ? :rolleyes:
was geht mich das an, was in deiner Bude abläuft. :))
meckerle
13.04.2006, 19:09
was geht mich das an, was in deiner Bude abläuft. :))
Du kannst nicht auf der einen Seite sagen : " meinen Segen hast du " und jetzt sagst du wieder es geht dich nichts an.
Was denn jetzt ?:(
Ein Bekannter von mir, dereinst mal als Luftwaffenausbilder in Arizona stationiert, erzählte mir sinngemäss folgende Story.
Er wurde mit seiner Frau in ein Haus in irgendeiner Militärsiedlung einquartiert.
Er war am ersten Tag zum Dienst, als bei seiner Frau der Sheriff vorfuhr.
Nebst anderer Plauderei hatte ihr dieser anscheinend erklärt, sie solle für den Fall einen Einbrecher erschiessen zu müssen darauf achten, dass dieser die Füsse in der Tür hätte, also nicht im Garten bitte, wegen der unangenehmen Scherereien. Ist er mal im Haus ist es Verletzung der Wohnung und es gibt keine Probleme.
Ob das so 100% zutrifft weiss ich zwar nicht, aber die Regelung wäre mir äusserst symphatisch.
Sterntaler
13.04.2006, 19:10
Du kannst nicht auf der einen Seite sagen : " meinen Segen hast du " und jetzt sagst du wieder es geht dich nichts an.
Was denn jetzt ?:(
doch kann ich, du bist über 18 und musst wissen was du machst, da ich weder deine Mammi noch Amme bin. Ich habe keinerlei Skrupel einen Einbrecher umzulegen, auch habe ich ein umfangreichen Messersatz und dieser kommt nur in horizontaler Ausrichtung wieder aus dem Objekt, da versteh ich gar keinen Spass.
Sterntaler
13.04.2006, 19:12
Ein Bekannter von mir, dereinst mal als Luftwaffenausbilder in Arizona stationiert, erzählte mir sinngemäss folgende Story.
Er wurde mit seiner Frau in ein Haus in irgendeiner Militärsiedlung einquartiert.
Er war am ersten Tag zum Dienst, als bei seiner Frau der Sheriff vorfuhr.
Nebst anderer Plauderei hatte ihr dieser anscheinend erklärt, sie solle für den Fall einen Einbrecher erschiessen zu müssen darauf achten, dass dieser die Füsse in der Tür hätte, also nicht im Garten bitte, wegen der unangenehmen Scherereien. Ist er mal im Haus ist es Verletzung der Wohnung und es gibt keine Probleme.
Ob das so 100% zutrifft weiss ich zwar nicht, aber die Regelung wäre mir äusserst symphatisch.
so was habe ich auch aus Florida gehört.
meckerle
13.04.2006, 19:16
Ein Bekannter von mir, dereinst mal als Luftwaffenausbilder in Arizona stationiert, erzählte mir sinngemäss folgende Story.
Er wurde mit seiner Frau in ein Haus in irgendeiner Militärsiedlung einquartiert.
Er war am ersten Tag zum Dienst, als bei seiner Frau der Sheriff vorfuhr.
Nebst anderer Plauderei hatte ihr dieser anscheinend erklärt, sie solle für den Fall einen Einbrecher erschiessen zu müssen darauf achten, dass dieser die Füsse in der Tür hätte, also nicht im Garten bitte, wegen der unangenehmen Scherereien. Ist er mal im Haus ist es Verletzung der Wohnung und es gibt keine Probleme.
Ob das so 100% zutrifft weiss ich zwar nicht, aber die Regelung wäre mir äusserst symphatisch.
Mir auch, aber Arizona ist nicht Deutschland !
Bei uns laufen die Uhren anders.
die story ist nonsense und eine der urban-legend's ........
Du hast das recht dein Haus , hab und gut zu verteidigen kannst aber trotzdem nicht einfach einbrecher ueber den haufen schiessen.
Manfred_g
14.04.2006, 07:42
Obwohl ich selber einen Wohnsitz in Arizona habe, kenne ich das Notwehrrecht dort gar nicht detailliert. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, es werde nicht strenger sein als in Deutschland, sondern dem einigermaßen ähnlich sein. In Deutschland mußte ich mich zwecks Sachkundeprüfung ein wenig damit auseinandersetzen.
es ist ien meisten staaten mehr oder weniger wie in DE d es gilt auche verhaeltsmaessigkeit der mittel ..... eider halten sich solche story gerne am leben , wie z.b. storys das du leute legal erschieen kannst nur weil sie dein Grundstueck betreten.
lupus_maximus
14.04.2006, 08:37
Ah und die Linken darf man ??(
Nur, wenn es zweifelsfrei feststeht!
Sterntaler
15.04.2006, 08:59
endlich wird härter durchgegriffen.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,411551,00.html
NACH ANGRIFF MIT MESSER
Polizei erschießt Mann in Dortmund
Ein Polizist hat am Freitag bei einem Einsatz in Dortmund einen Mann erschossen. Das Opfer, ein 23-jähriger Mann, hatte den Beamten mit einem Messer angegriffen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Der Mann hatte zuvor einen Kioskbesitzer bedroht, um ihn zu berauben.
lupus_maximus
15.04.2006, 09:24
endlich wird härter durchgegriffen.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,411551,00.html
Na also, langsam ändern sich schon die Ansichten in diesem Land zum Nachteil der 68er Spinner!
Sterntaler
15.04.2006, 10:00
ein Fall von Notwehr:
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=74569
Rotlicht-Anwalt wird selbst zum Opfer und Täter
Rostocker Jurist schießt Angreifer nieder
Rostock (ddp). Ein Verteidiger von Angeklagten aus der Rotlichtszene ist selbst zum Opfer und zum Täter geworden. Der 35-jährige Anwalt aus Rostock hat gestanden, auf zwei Männer geschossen zu haben, die ihn in seiner Kanzlei bedroht haben sollen.
Angreifer lebensgefährlich verletzt
Einer der Angreifer wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Der Anwalt flüchtete zunächst, stellte sich aber eine Stunde später den Behörden.
...
In Notwehr gehandelt
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Anwalt in Notwehr. Das hätten Zeugen bestätigt, sagte ein Ermittler. Jedoch hätte er keine Waffe besitzen dürfen, schon gar nicht geladen und ungesichert in den Räumen seiner Kanzlei. Der Rechtsanwalt wurde am Freitagnachmittag wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen den Begleiter des 27-jährigen Angreifers lägen ebenfalls keine Verdachtsmomente einer Straftat vor, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
15.04.2006 SR
lupus_maximus
15.04.2006, 10:06
ein Fall von Notwehr:
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=74569
Nun, ich hätte auch eine illegal vorhandene Waffe genutzt, da frage ich niemanden, ob ich dies machen darf!
Mauser98K
15.04.2006, 10:12
endlich wird härter durchgegriffen.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,411551,00.html
Ich hoffe, daß ich niemals in eine solche Situation komme, aber der Polizist hat richtig und rechtmäßig gehandelt.
Sterntaler
15.04.2006, 10:16
Ich hoffe, daß ich niemals in eine solche Situation komme, aber der Polizist hat richtig und rechtmäßig gehandelt.
das sehe ich auch so.
Mauser98K
15.04.2006, 10:18
Nun, ich hätte auch eine illegal vorhandene Waffe genutzt, da frage ich niemanden, ob ich dies machen darf!
Offenbar war die Waffe nicht legal.
Der Anwalt hatte keine Waffenbesitzkarte o.ä.
Hätte er jedoch die Waffe legal besessen, dürfte er sie meines Erachtens auch in seinen Geschäftsräumen, also der Kanzlei führen.
Daß es diesbezüglich Einschränkungen, etwa bei Geschäftsräumen mit Kundenverkehr, gibt, ist mir nicht bekannt. Da müßte ich noch mal ins WaffG sehen.
An der Notwehrsituation ändert das strafrechtlich nichts.
Sterntaler
15.04.2006, 10:18
@Meckerle: da brauchste wegen Pfefferspray dir keine Gedanken zu machen, ich hätte auch so, wie dieser Anwalt gehandelt.
http://www.e110.de/artikel/detail.c...eid=65&id=74569
In Notwehr gehandelt
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Anwalt in Notwehr. Das hätten Zeugen bestätigt, sagte ein Ermittler. Jedoch hätte er keine Waffe besitzen dürfen, schon gar nicht geladen und ungesichert in den Räumen seiner Kanzlei. Der Rechtsanwalt wurde am Freitagnachmittag wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen den Begleiter des 27-jährigen Angreifers lägen ebenfalls keine Verdachtsmomente einer Straftat vor, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
15.04.2006 SR
meckerle
15.04.2006, 10:28
Nun, ich hätte auch eine illegal vorhandene Waffe genutzt, da frage ich niemanden, ob ich dies machen darf!
Hätte ich auch genau so gemacht. Wer lange fragt, geht lange irr.
Shit ist nur, dass ich keine Waffe häben täte !:(
Mauser98K
15.04.2006, 10:29
Hätte ich auch genau so gemacht. Wer lange fragt, geht lange irr.
Shit ist nur, dass ich keine Waffe häben täte !:(
Ich schon, aber nicht immer griffbereit. ;(
meckerle
15.04.2006, 10:31
Offenbar war die Waffe nicht legal.
Der Anwalt hatte keine Waffenbesitzkarte o.ä.
Hätte er jedoch die Waffe legal besessen, dürfte er sie meines Erachtens auch in seinen Geschäftsräumen, also der Kanzlei führen.
Daß es diesbezüglich Einschränkungen, etwa bei Geschäftsräumen mit Kundenverkehr, gibt, ist mir nicht bekannt. Da müßte ich noch mal ins WaffG sehen.
An der Notwehrsituation ändert das strafrechtlich nichts.
Aber sicher bekommt der Anwalt ein Problem, wegen illegalem Waffenbesitz !
Sterntaler
15.04.2006, 10:32
Man muss den Gangster nicht gleich erschiessen, Kampf- und Angriffsunfähig langt schon.
meckerle
15.04.2006, 10:37
Ich schon, aber nicht immer griffbereit. ;(
Selber schuld !
Wenn ich eine Waffe in Besitz hätte, dann wäre sie in keinem Fall weit weg von mir !
Was nutzt sie mir im Waffenschrank, wenn ein Krimineller im Begriff ist mich abzuknallen ?
Soll ich ihm dann Peng zurufen, damit er umfällt ?
meckerle
15.04.2006, 10:40
@Meckerle: da brauchste wegen Pfefferspray dir keine Gedanken zu machen, ich hätte auch so, wie dieser Anwalt gehandelt.
http://www.e110.de/artikel/detail.c...eid=65&id=74569
Viewer, ich werde mir, nachdem ich das hier alles gelesen habe, auch ein Pfefferspray zulegen. Auch wenn ich es nicht benutzen dürfte.
Mauser98K
15.04.2006, 10:43
Aber sicher bekommt der Anwalt ein Problem, wegen illegalem Waffenbesitz !
Ja, aber das ist im Gegensatz zur gefährlichen Körperverletzung durch zwei Schläger aus dem Rotlichtmilieu hinnehmbar.
Sterntaler
15.04.2006, 10:46
Viewer, ich werde mir, nachdem ich das hier alles gelesen habe, auch ein Pfefferspray zulegen. Auch wenn ich es nicht benutzen dürfte.
vernünftiger Ansatz. :]
Mauser98K
15.04.2006, 10:46
Man muss den Gangster nicht gleich erschiessen, Kampf- und Angriffsunfähig langt schon.
Kampfunfähig ist ein Aggressor auch, wenn sein Hirn an der Zimmerdecke klebt.
So einfach ist das kampfunfähig schießen nicht. Ich würde immer die größte Trefferfläche beschießen, also den Torso.
Und zwar so lange, bis ich einen Wirkungstreffer erzielt habe.
Das ist ist sogar legal.
In meiner Studienzeit habe ich manchmal in einem Tanzlokal (heute Disco) gearbeitet. Schon damals, in noch relativ "harmlosen Zeiten" war eine "Bewaffnung" nicht unbedingt falsch. Ich hatte immer eine kleine Gummiwasserpistole, gefüllt mit konzentriertem Zitronensaft in der Tasche. Eine kleine Augenspülung -mittels Spritzer mitten in das Sehorgan - wirkte da schon mal nachhaltig. (nicht bei Brillenträgern) ;)
MFG
meckerle
15.04.2006, 10:47
Ja, aber das ist im Gegensatz zur gefährlichen Körperverletzung durch zwei Schläger aus dem Rotlichtmilieu hinnehmbar.
Die Waffe wird ihm auch abgenommen. Was macht er dann, wenn er wieder mal solchen Besuch bekommt ?
Dann kann er auch nur Peng rufen und hoffen, dass der Angreifer umfällt ! :2faces:
Mauser98K
15.04.2006, 10:49
Die Waffe wird ihm auch abgenommen. Was macht er dann, wenn er wieder mal solchen Besuch bekommt ?
Dann kann er auch nur Peng rufen und hoffen, dass der Angreifer umfällt ! :2faces:
Er wird sich etwas einfallen lassen müssen.
lupus_maximus
15.04.2006, 10:52
Die Waffe wird ihm auch abgenommen. Was macht er dann, wenn er wieder mal solchen Besuch bekommt ?
Dann kann er auch nur Peng rufen und hoffen, dass der Angreifer umfällt ! :2faces:
Er macht eine Maschinenfabrik auf und stellt sich seine Waffen selber her.
In seinem Büro hat er dann immer ein Vorzeigemodell rumliegen zum Demonstrieren der Wirkung!
meckerle
15.04.2006, 10:54
Er wird sich etwas einfallen lassen müssen.
Legal, Illegal, Scheissegal !
Ich bin für Waffenfreigabe für deutsche Bürger mit gutem Leumund !
meckerle
15.04.2006, 11:00
[ZitatZitat von meckerle
Die Waffe wird ihm auch abgenommen. Was macht er dann, wenn er wieder mal solchen Besuch bekommt ?
Dann kann er auch nur Peng rufen und hoffen, dass der Angreifer umfällt ! :2faces:
QUOTE=lupus_maximus]Er macht eine Maschinenfabrik auf und stellt sich seine Waffen selber her.
In seinem Büro hat er dann immer ein Vorzeigemodell rumliegen zum Demonstrieren der Wirkung![/QUOTE]
Man sollte an die deutschen Tüftler appellieren, dass sie sich daran machen ihre Waffen "Marke Eigenbau" herzustellen. Da kämen sicher sehr wirkungsvolle Teile raus.
Kampfunfähig ist ein Aggressor auch, wenn sein Hirn an der Zimmerdecke klebt.
So einfach ist das kampfunfähig schießen nicht. Ich würde immer die größte Trefferfläche beschießen, also den Torso.
Und zwar so lange, bis ich einen Wirkungstreffer erzielt habe.
Das ist ist sogar legal.
:rofl: Sehr schön formuliert !
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