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Vollständige Version anzeigen : Der Status der BRD und die politische Rechte - eine unendliche Geschichte



Falkenhayn
02.04.2006, 00:15
Hallo,

Grund für diesen Thread ist, dass mir manche rechtsgerichtete Argumentationsstrukturen ins Auge fallen.

Die extreme Rechte versucht die Republik und die damit verbundene freiheitlich demokratische Grundordnung zu zertrümmern, was sind dabei die beiden Dauerbrenner bei der Methodik?

1. Der Rechtsstatus der Bundesrepublik Deutschland

Die Behauptung, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich fortbesteht ist wahr. Mit der Kapitulationsurkunde vom 08.05.1945 kapitulierte lediglich die Wehrmacht, nicht das Dt. Reich. Auch enthält die Kapitulation keine allg. staatsrechtl. Bestimmungen.

Zudem stellte das BVerfG 1973 fest: Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".


Die BRD besitzt außerdem bis heute keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG).


Die ehemalige DDR und Berlin sind de jure bis heute nicht Teil der BRD. In dem Einigungsvertrag war festgelegt worden, dass der Artikel 23 GG aufgehoben wird. Am 23.09.1990 geschah dies dann auch, leider entfiel damit aber auch die Rechtsgrundlage für den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG zum 03.10.1990. Somit wurde die sog. "Wiedervereinigung" rechtlich nicht vollzogen. Im Artikel 8 Abs. 1 des Zwei-Plus-Vier-Vertragsheißt es:"Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland." Da es aber rechtlich kein vereintes Deutschland gab, konnte der Vertrag natürlich nicht ratifiziert werden und ist somit nichtig.

Auch kann die BRD nicht auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete verzichten, wie geschehen im Warschauer Vertrag, da diese nicht Staatsgebiet der BRD sind. Nur die Repräsentanten des Dt. Reiches oder deren Rechtsnachfolger sind dazu befugt.

Fazit:
Die Bundesrepublik Deutschland in ihrer jetzigen Form entspricht rechtlich noch immer dem Besatzungsstatus. Ein gefundenes Fressen für die polit. Rechte in Deutschland, die mit dem Verweis auf den Besatzungsstatus die Republik demütigen möchte. Auch können sie aus dem völkerrechtl. Fortbestehen des Dt. Reiches bei einer (nicht grundsätzlich auszuschließenden) zukünftigen Machtübernahme Revisionsansprüche ableiten.

2. Revision des Holocausts

Das rechte Lager hat auch viele Geschichtsrevisionisten unter sich, die den Holocaust gänzlich oder in der behaupteten Form negieren.

Diverse Argumente werden vorgebracht, bspw. seien Vergasungen technisch gar nicht möglich gewesen, da man an den Gaskammern Holztüren hatte. Zyklon B sei nur in kleineren Mengen zur Desinfizierung in den Lagern eingesetzt worden. Zudem gibt es kein Dokument, welches einen Vergasungsbefehl nachweist, oftmals lassen die Dokumente zu viel Interpretatiosspielraum.

Es wird argumentiert, dass die Juden in Lagern in Ost- und Mitteleuropa deportiert wurden, keineswegs seien sie aber dort ermordert worden, vielmehr seien nur einige tausend von Seuchen wie Typhus hingerafft worden.

In der BRD wird die Holocaustleugnung unter Strafe gestellt. Ein idealer Angriffspunkt für die politische Rechte, die nun sagt:"Schaut mal, was für eine Demokratie, Meinungsfreiheit gibts nicht...Das ist doch gar keine Republik, wenn man nicht mal hinterfragen darf." Einer ähnlichen Methodik bedienten sich übrigens die Radikalislamisten im Zusammenhang mit den Mohammed-Karikaturen. Eine iranische Zeitung schrieb einen Karikaturen-Wettbewerb für den Holocaust aus, um dann zu verdeutlichen, dass die westliche Meinungsfreiheit da nicht mehr gelte und somit eine Farce ist.

Hannah Arendt beschreibt in ihrem Werk "Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft" wie der Antisemitismus zum Angriffsinstrument auf die republikanische Verfasstheit einer Nation wurde. Bspw. zielten die Ungerechtigkeiten und die antisemitische Hetzkampagne im Zusammenhang mit der Dreyfus-Affäre in Frankreich darauf ab die Republik als ganzes zu demütigen, das komplette System zu diskreditieren.

Ebenso tut es die polit. Rechte im Zusammenhang mit dem Holocaust. Mit dem Verweis darauf, dass es verboten sei den Holocaust zu hinterfragen, demütigen sie wiederrum die Republik, machen deutlich, dass die angeblichen Grundrechte faktisch nichts gelten.

Fazit:
Wenn also Holocaust-Verneiner argumentieren oder behaupten sie hätten Argumente, es wäre aber verboten sie vorzutragen und damit auf eine Manipulation verweisen, dann sind endlich Handlungen geboten. Wenn es den Holocaust in der dargestellten Form gab, warum sollte man sich vor dem wissenschaftlichen Diskurs scheuen? Die Republik muss offensiv voranschreiten und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung hierüber gestatten, vielmehr noch direkt verlangen. Dann wäre es möglich die pseudowissenschaftliche Methodik der Revisionisten zu durchleuchten, wenn sie bspw. etwas nicht belegen oder Dinge nicht nachprüfbar sind, oder aber Argumente mit Fakten zu widerlegen.



Quintessenz:

Die politische Rechte in Deutschland nutzt den verworrenen Rechtsstatus der BRD und das Hinterfragungsverbot des Holocaust massiv aus, um die Republik zu untergraben. Hier besteht Handlungsbedarf, die Republik muss endlich offensiver agieren.

Konsequenzen:

1. Der rechtliche Besatzungsstatus Deutschlands muss aufgehoben werden. Der neue Status Deutschlands ist durch alle Involvierten friedlich auszuhandeln und dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen.

2. Es ist eine Verfassung für Deutschland auszuarbeiten. Die Endfassung Bedarf der Bestätigung des deutschen Volkes durch Abstimmung.

3. Die Meinungsfreiheit muss konsequenter ausgelegt werden. Jedwede Meinung, die rational begründbar ist, muss grundsätzlich erlaubt sein. Der Diskurs ist dem Verbot vorzuziehen.

4. Grundlage für alle in Deutschland Lebenden muss ein republikanischer Konsens sein. Dieser beruht primär auf der Menschenwürde und allen anderen bekannten Menschenrechten und deren konsequenter Durchsetzung. Außerdem gehört die grundsätzliche Gewaltlosigkeit dazu.

Lucky punch
02.04.2006, 00:34
Tod der Republik :] Es lebe Deutschland!

Gehirnnutzer
02.04.2006, 01:02
Die BRD besitzt außerdem bis heute keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG).


Falsch Falkenhayn, für die Gültigkeit einer Verfassung ist es nicht notwendig, das es vom Volk beschlossen wird. Artikel 146 GG bezieht sich eindeutig auf eine neue Verfassung, aus ihm kann keine Zustimmungspflicht zur Bestätigung der Legitimität des GG abgeleitet werden. Rechtlich gesehen ist das GG eine legitime Verfassung.


Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 146 betrifft rein die Geltungsdauer des GG, nicht seine Legitimität.

Seine Legitimität hat das Grundgesetz durch folgendes erhalten:


Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.

Aber es ist ja auch kein Wunder, das ihr versucht durch falsche Herleitungen und Ausnutzung der Rechtsunwissenheit gewisser Personengruppen den Mythos der Illegimität des GG aufrechterhalten wollt.
Das GG und die daraus abgeleiteten Gesetze sind das größte Hindernis euren Wundschtraum von einem undemokratischen, rassistischen, das nationalsozialistische System glorifizierenden Staat auf demokratischen Weg zu erreichen. Ihr denkt ihr seit Vertreter des deutschen Volkswillens. Wenn dem so wäre, wieso schneiden eure Parteien denn immer unter ferner liefen ab in den Wahlen, die für euren Wunschtraum bedeutend wären?
Ich weiß, ihr kommt jetzt mit den scheinheiligen Sprüchen von den Pass-Deutschen, von der Indoktrination der Alleierten etc.
Alles scheinheilige Ausreden, für die Unfähigkeit zu erkennen was die Deutschen wirklich wollen und dem Unwillen einzusehen, das man mit rassistischen und anscheinend rassistischen Parolen nichts erreicht.

Eigentlich muß man froh darüber sein, wenn ihr aus eurem Rassismus heraus nicht andauernd Generalisieren würdet, das nationasozialistische Regime ohne Wenn und aber verurteilen würdet und nicht immer sie Ausländer als Problemlösungsansatz verwenden würdet, dann würdet ihr bei Wahlen ein wirkliche Chance haben. Gott sei Dank seid ihr zu engstirnig das einzusehen.

Biskra
02.04.2006, 05:43
Konsequenzen:

1. Der rechtliche Besatzungsstatus Deutschlands muss aufgehoben werden. Der neue Status Deutschlands ist durch alle Involvierten friedlich auszuhandeln und dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Dieser Status ist durch Inkrafttreten der 2+4-Verträge aufgehoben. Nicht aufgepaßt in der Geschichte?




2. Es ist eine Verfassung für Deutschland auszuarbeiten. Die Endfassung Bedarf der Bestätigung des deutschen Volkes durch Abstimmung.

Nein, das Grundgesetz gilt gerade auch durch die de facto Ausnutzung der Möglichkeit eines Anschlusses einzelner Bundesländer an die BRD weiter und wurde auch mittels Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag bestätigt. Rechtlich gesehen, stellt damit die Wiedervereinigung übrigens auch nur einen Anschluß dar.




3. Die Meinungsfreiheit muss konsequenter ausgelegt werden. Jedwede Meinung, die rational begründbar ist, muss grundsätzlich erlaubt sein. Der Diskurs ist dem Verbot vorzuziehen.

Darüber ließe sich trefflich streiten, doch auch hier gilt, es geht lediglich um ein Verbot einer ganz bestimmten Lüge, die geeignet sein könnte den Frieden zu stören. Das reine leugnen des Holocausts wird so im Regelfall erst strafbar, wenn derjenige es genügend pupliziert etc. "Denkverbote" sind damit ein reiner Propagandabegriff der Neunazis.




4. Grundlage für alle in Deutschland Lebenden muss ein republikanischer Konsens sein. Dieser beruht primär auf der Menschenwürde und allen anderen bekannten Menschenrechten und deren konsequenter Durchsetzung. Außerdem gehört die grundsätzliche Gewaltlosigkeit dazu.

Das steht so schön nicht nur in unserem GG, sondern auch in der UN-Menschenrechtsdeklaration, die die BRD ratifiziert hat und in der europäischen Verfassung, die aber leider noch nicht rechtskräftig ist.

Roberto Blanko
02.04.2006, 10:08
Du sympathisiert mit der falschen Partei, Falkenhayn.

Gruß
Roberto

Ausonius
02.04.2006, 11:43
Die Bundesrepublik Deutschland in ihrer jetzigen Form entspricht rechtlich noch immer dem Besatzungsstatus... Auch können sie aus dem völkerrechtl. Fortbestehen des Dt. Reiches bei einer (nicht grundsätzlich auszuschließenden) zukünftigen Machtübernahme Revisionsansprüche ableiten.

Das sehe ich gar nicht als Problem an. Das sind Juristereien, die beim Normalbürger kaum auf Interesse stossen. Wer diese Linie ernsthaft fährt (wie Ebel & Co.), gilt auch innerhalb der rechtsextremen Szene häufig als Phantast.


Wenn also Holocaust-Verneiner argumentieren oder behaupten sie hätten Argumente, es wäre aber verboten sie vorzutragen und damit auf eine Manipulation verweisen, dann sind endlich Handlungen geboten. Wenn es den Holocaust in der dargestellten Form gab, warum sollte man sich vor dem wissenschaftlichen Diskurs scheuen?

Vorab: ich halte diesen "Diskurs" nicht für wissenschaftlich. Der Holocaust-Revisionismus ist eine politische Diskussion. Er beruht darauf, dass sich die rechtsextremen Parteien und Gruppierungen nicht von der Tradition des Dritten Reiches lösen können. Es wird von Revisionisten auch immer noch ignoriert, das Geschichte eben eine faktenbasierte Wissenschaft ist und es nicht um Geschichtsbilder geht, die sich beliebig austauschen lassen - sie sind darin nicht anders als die Kreationisten in den USA. Aber Geschichtswissenschaft ist nicht einfach ein Spiegel politischer Meinungen. Ob man Hoggan oder irgendeinen anderen nimmt - es handelt sich dabei nicht um eine offene Forschung, sondern nur um eine Auseinandersetzung mit den Beweisen für den Holocaust, die ignoriert, negiert oder verleugnet werden. Die Meinungsfreiheit in diesem Bereich ist eine politische Entscheidung, die ich immer noch für richtig halte, um die Opfer des Holocausts vor derartigen Diffamierungen zu schützen.


1. Der rechtliche Besatzungsstatus Deutschlands muss aufgehoben werden. Der neue Status Deutschlands ist durch alle Involvierten friedlich auszuhandeln und dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Darüber wäre auf jeden Fall nachzudenken, auch weil Jahrzehnte lang in der BRD die Gefahr Bestand, in einen Krieg hineingezogen zu werden, den im Grunde nicht mal Konservative vom Schlage Adenauers gewollt hätten.


2. Es ist eine Verfassung für Deutschland auszuarbeiten. Die Endfassung Bedarf der Bestätigung des deutschen Volkes durch Abstimmung.

Hier frage ich mich, ob wir wirklich eine neue brauchen und das Grundgesetz in seiner derzeitigen Form nicht ausreicht. Wenn man sich die unguten und bisher nahezu ergebnislosen Debatten um das Zuwanderungsgesetz oder aktuell um die Föderalismusreform anschaut, würde alleine die Ausarbeitung der Verfassung bei den derzeitigen politischen Arbeitsweisen jahrzehntelang dauern.


3. Die Meinungsfreiheit muss konsequenter ausgelegt werden. Jedwede Meinung, die rational begründbar ist, muss grundsätzlich erlaubt sein. Der Diskurs ist dem Verbot vorzuziehen.

Die Meinungsfreiheit schließt ein, dass auch irrationale Meinungen geäußert werden dürfen. Wie qualitätvoll die Argumente der Holocaust-Leugner sind, lässt sich auch daran ablesen, dass es in Ländern, in denen darüber debattiert werden darf, wie den USA, kein wissenschaftlicher Diskurs zustande kommt. Weil der Holocaust-Revisionismus keine Wissenschaft ist.


4. Grundlage für alle in Deutschland Lebenden muss ein republikanischer Konsens sein. Dieser beruht primär auf der Menschenwürde und allen anderen bekannten Menschenrechten und deren konsequenter Durchsetzung. Außerdem gehört die grundsätzliche Gewaltlosigkeit dazu.

Vieles davon haben wir schon. Bei dem letzteren Punkt würde ich mich anschließen. Ich halte nichts davon, dass die Bundeswehr in der halben Welt eingesetzt wird. Einer meiner politischen Wünsche ist, dass wir eines Tages aus der NATO austreten und neutral sein werden. Vielleicht ist es eine unrealistische Vorstellung, aber ich glaube es wäre gut für unser Land.

Falkenhayn
02.04.2006, 11:43
Die dilettantischen und unreflektierten Antworten zu diesem Thema sind leider erschreckend, gerne bin ich bereit die hier fehlerhaft vorgebrachten Argumente zu widerlegen.

1. Gehirnnutzer

Fangen wir doch gleich mit dem User "Gehirnnutzer" an, der seinem Nick keine Ehre Macht. Nicht nur, dass er sich meine Argumentation nur partiell angesehen zu haben scheint, aus ihm sprechen auch unbegründete Vorurteile.

Zunächst zu den Fakten:


Falsch Falkenhayn, für die Gültigkeit einer Verfassung ist es nicht notwendig, das es vom Volk beschlossen wird. Artikel 146 GG bezieht sich eindeutig auf eine neue Verfassung, aus ihm kann keine Zustimmungspflicht zur Bestätigung der Legitimität des GG abgeleitet werden. Rechtlich gesehen ist das GG eine legitime Verfassung.


Eine Argumentation, die leider an meiner völlig vorbeischrammt. Es ging nicht um die Legitimität einer Verfassung, sondern es geht darum, dass das Grundgesetz de jure keine Verfassung ist. Der Artikel 146 beginnt nicht etwa mit den Worten "Diese Verfassung", sondern mit "Dieses Grundgesetz". Das Grundgesetz, sowas sollte man wissen, wurde als Provisorium konzipiert und ist es bis heute geblieben. Der Artikel 146 steht nicht umsonst am Ende des Grundgesetzes, aus ihm leitet sich der Auftrag ab irgendwann eine neue Verfassung zu erarbeiten.


Artikel 146 betrifft rein die Geltungsdauer des GG, nicht seine Legitimität.

Genau das ist der Punkt, Verfassungen haben keine "Geltungsdauer", sie gelten nicht nur befristet. Das Grundgesetz bleibt damit ein Provisorium und ist keine Verfassung.

Rechtlich besteht die Weimarer Reichsverfassung fort, die durch das Ermächtigungsgesetz nur teilweise und zeitweise aufgehoben wurde. Falls dazu Erklärungen notwendig sind, gebe ich sie gerne. Man kann jedenfalls keine neue Verfassung beschließen ohne die alte außer Kraft zu setzen. De jure gilt die Weimarer Verfassung bis heute, auch deshalb ist das Grundgesetz keineswegs eine Verfassung.




Aber es ist ja auch kein Wunder, das ihr versucht durch falsche Herleitungen und Ausnutzung der Rechtsunwissenheit gewisser Personengruppen den Mythos der Illegimität des GG aufrechterhalten wollt.


Eklantante Rechtsunwissenheit kann ich wohl nur bei dir feststellen. Es geht nicht um die Illegitimität des GG, sondern darum das es keine Verfassung ist und das sich aus dem GG selbst der Auftrag zur Erarbeitung einer Verfassung ergibt.



Das GG und die daraus abgeleiteten Gesetze sind das größte Hindernis euren Wundschtraum von einem undemokratischen, rassistischen, das nationalsozialistische System glorifizierenden Staat auf demokratischen Weg zu erreichen.


Ein sog. "Gehirnnutzer", der nicht differenzieren kann, schon etwas erbärmlich. Weder bin ich rassistisch, undemokratisch noch nationalsozialistisch. Vielmehr gab ich in meinen Ausführungen ein klares Bekenntnis zur Republik ab. Wenn du meine Beiträge nur partiell liest und irgendwelche Vorurteile, statt ausgewogener, rationaler Urteile sprechen lässt, spricht das nicht gerade für dich.

Es geht schlicht darum Deutschlands Rechtsstatus zu klären und dem Land eine Verfassung geben. Diese Verfassung muss sich doch nicht einmal vom Grundgesetz unterscheiden, sie muss nur endlich den Status einer Verfassung haben, die direkte Legitimierung durch das Volk für die neue Verfassung wäre zudem noch äußerst basisdemokratisch. Zudem würde der politischen Rechten Angriffsfläche entzogen, aber scheinbar ist deine Urteilskraft so niedrig entwickelt, dass du mich für einen Rechtsextremen hältst. Lies meine Beiträge ganz einfach im Ganzen durch und argumentiere nicht im luftleeren Raum mit irgendwelchen Fantasien.


2. Biskra

Auch Biskra hält sich für ziemlich schlau, auch er scheint nichts von einer differenzierten Argumentation zu halten, auch er hat meinen Beitrag scheinbar nur partiell gelesen, sonst würde er nicht derart fehlerhaft argumentieren.



Dieser Status ist durch Inkrafttreten der 2+4-Verträge aufgehoben. Nicht aufgepaßt in der Geschichte?


Hier frage ich mich tatsächlich, ob ich es mit einem Kind zu tun habe. Muss ich ständig alles wiederholen? In meinem obigen Beitrag habe ich mich bereits zu den 2+4-Vertrag geäußert, aber damit auch du das verstehst nochmal:
Der Artikel 23 GG entfiel zum 23.09.1990, damit war die Rechtsgrundlage des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des GG zum 03.10.1990 entfallen. Folglich gab es keine "Wiedervereinigung", demnach konnte auch der 2+4-Vertrag nicht von Gesamtdeutschland ratifiziert werden, wie im Vertrag unter Art. 8 Abs. 1 vorgeschrieben. Also konnte er de jure auch nicht inkraftreten und nochmal wiederhole ich das sicher nicht.


Nein, das Grundgesetz gilt gerade auch durch die de facto Ausnutzung der Möglichkeit eines Anschlusses einzelner Bundesländer an die BRD weiter und wurde auch mittels Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag bestätigt. Rechtlich gesehen, stellt damit die Wiedervereinigung übrigens auch nur einen Anschluß dar.

Siehe oben. Da der Artikel 23 GG zum 23.09.1990 entfiel, war ein "Anschluss" oder eine "Wiedervereinigung" zum 03.10.1990 gar nicht möglich. Im Übrigen lässt sich aus Art. 146 immer noch der Auftrag zu einer Herausarbeitung einer Verfassung ableiten, um das Provisorium GG zu überwinden. Die Wiedervereinigung bot die beste Chance alle rechtlichen Fragen zu klären, was dabei rauskam ist leider Murks.




Darüber ließe sich trefflich streiten, doch auch hier gilt, es geht lediglich um ein Verbot einer ganz bestimmten Lüge, die geeignet sein könnte den Frieden zu stören. Das reine leugnen des Holocausts wird so im Regelfall erst strafbar, wenn derjenige es genügend pupliziert etc. "Denkverbote" sind damit ein reiner Propagandabegriff der Neunazis.


Woher willst du wissen, dass es eine Lüge ist? Warst du dabei? Es geht um folgendes: ein wissenschaftlicher Diskurs muss ergebnisoffen sein. Wie kann ich mir frei meine Meinung bilden, wenn nur die offizielle Staatsmeinung erlaubt ist? Das ist wenig demokratisch, ja es ist eine Farce. Ich will meine Meinung so bilden können, dass auch alle Seiten angehört werden. Wenn der Holocaust also tatsächlich existierte und die Revisionisten so leicht zu widerlegen sind, dann frage ich mich warum man sich vor dem freien Diskurs scheut?



Das steht so schön nicht nur in unserem GG, sondern auch in der UN-Menschenrechtsdeklaration, die die BRD ratifiziert hat und in der europäischen Verfassung, die aber leider noch nicht rechtskräftig ist.


Was die BRD ratifiziert hat, ist doch völlig egal. Erst wenn der Besatzungsstatus rechtlich aufgehoben ist, können wir endlich diese Dinge für ein freies Deutschland verbindlich machen. Ein Deutschland ohne Besatzungsstatus soll ebenso die Menschenrechtskonvention des Europarates und der UN übernehmen, darum geht es. Ich verstehe also den Zweck deiner Aussage nicht.



3. Roberto Blanko



Du sympathisiert mit der falschen Partei, Falkenhayn.


Und du bist der wahrhaft richtige SPD-Sympathisant? Jemand der ein Sätzchen eben mal so hinschreibt ohne zu begründen, ohne zu reflektieren. Wenn die SPD tatsächlich Menschen mit einer derart sklavischen, undifferenzierten Mentalität anzieht, sollte ich es mir wirklich nochmal überlegen.

Argumentiere lieber anstatt mit inhaltsleeren Äußerungen dein Postingkonto aufzubessern.

Falkenhayn
02.04.2006, 12:12
Sehr bedanke ich mich bei Ausonius, der auf das wilde Artikulieren von Vorurteilen verzichtet hat und stattdessen die erste seriöse und differenzierte Antwort hier gegeben hat.



Das sehe ich gar nicht als Problem an. Das sind Juristereien, die beim Normalbürger kaum auf Interesse stossen. Wer diese Linie ernsthaft fährt (wie Ebel & Co.), gilt auch innerhalb der rechtsextremen Szene häufig als Phantast.


Mag sein, dass derlei Juristereien utopisch sind, aber ein Restrisiko bleibt. Warum wollen wir dieses Risiko nicht auch de jure tilgen? Durch das Fortbestehen des Deutschen Reiches hätte eine rechtsextreme Regierung den idealen Anlass Ansprüche auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete zu erheben und einen Krieg anzuzetteln. Die Erbfolgekriege der Geschichte zeigen, wie kreativ man war, um irgendwelche Ansprüche zu herzuleiten. Da musste nur mal irgendein entfernter Verwandter auftauchen, der einen Anspruch auf Land begründete.

Warum lassen wir die Geisterdebatte zu? Wir könnten ganz einfach in Zukunft mit den Siegermächten vereinbaren, dass das Dt. Reich nicht mehr fortbesteht. Klären wir den Rechtsstatus doch einfach.




Vorab: ich halte diesen "Diskurs" nicht für wissenschaftlich. Der Holocaust-Revisionismus ist eine politische Diskussion. Er beruht darauf, dass sich die rechtsextremen Parteien und Gruppierungen nicht von der Tradition des Dritten Reiches lösen können.


Wenn die Wissenschaftler eine pseudowissenschaftliche Methodik bei den Revisionisten nachweisen, ist doch schon viel getan. Wenn sie aufzeigen können, dass es eine reine polit. Instrumentalisierung ist. Aber die Republik kann doch nicht einfach die Behauptungen im Raum schweben lassen und mal sagen "verboten". Damit tut sie sich keinen Gefallen. In einer Demokratie sollte man grundsätzlich hinterfragen dürfen, es geht doch auch nicht um rechtsgerichtete Revisionisten, sondern Menschen, die sich einfach eine Meinung bilden wollen. Und wenn man auf die Behauptungen der Revisionisten einfach nicht eingeht, wirkt sich das negativ aus, die Menschen fühlen sich manipuliert.


Hier frage ich mich, ob wir wirklich eine neue brauchen und das Grundgesetz in seiner derzeitigen Form nicht ausreicht.

Ich habe kein Problem damit, wenn wir das GG übernehmen und nur den Namen und Status in "Verfassung" ändern. Kleine Korrekturen wären eben angebracht, wie der Wegfall des Art. 146 bspw. Wir haben eine Große Koalition mit Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Kammern der Legislative auf Bundesebene, sowas wäre doch zügig zu bewerkstelligen. Und wenn es sogar zu einer Volksabstimmung käme, bin ich mir sicher, dass das GG mehrheitsfähig ist.



wie den USA, kein wissenschaftlicher Diskurs zustande kommt. Weil der Holocaust-Revisionismus keine Wissenschaft ist.

Allein der Nachweis der Pseudowissenschaftlichkeit ist doch schon ein riesige Errungenschaft. Nur das grundsätzliche Verbot der Hinterfragung untergräbt die republikanischen Werte. Und wenn man die Behauptungen der Revisionisten als pseudowissenschaftlich überführt, ist das doch eher positiv als negativ für die Opfer.



Vieles davon haben wir schon.

Ein freies Deutschland, welches rechtlich den Besatzungsstatus überwunden hat, soll es auch haben.

Gehirnnutzer
02.04.2006, 15:16
Die dilettantischen und unreflektierten Antworten zu diesem Thema sind leider erschreckend, gerne bin ich bereit die hier fehlerhaft vorgebrachten Argumente zu widerlegen.

1. Gehirnnutzer

Eine Argumentation, die leider an meiner völlig vorbeischrammt. Es ging nicht um die Legitimität einer Verfassung, sondern es geht darum, dass das Grundgesetz de jure keine Verfassung ist. Der Artikel 146 beginnt nicht etwa mit den Worten "Diese Verfassung", sondern mit "Dieses Grundgesetz". Das Grundgesetz, sowas sollte man wissen, wurde als Provisorium konzipiert und ist es bis heute geblieben. Der Artikel 146 steht nicht umsonst am Ende des Grundgesetzes, aus ihm leitet sich der Auftrag ab irgendwann eine neue Verfassung zu erarbeiten.

Genau das ist der Punkt, Verfassungen haben keine "Geltungsdauer", sie gelten nicht nur befristet. Das Grundgesetz bleibt damit ein Provisorium und ist keine Verfassung.
Rechtlich besteht die Weimarer Reichsverfassung fort, die durch das Ermächtigungsgesetz nur teilweise und zeitweise aufgehoben wurde. Falls dazu Erklärungen notwendig sind, gebe ich sie gerne. Man kann jedenfalls keine neue Verfassung beschließen ohne die alte außer Kraft zu setzen. De jure gilt die Weimarer Verfassung bis heute, auch deshalb ist das Grundgesetz keineswegs eine Verfassung.

Anschuldigung da muß ich den Vorwurf des diletantisch sein zurückgeben.
Zwar hatte das Grundgesetz provesorischen Charakter, das ging aus der alten Präambel hervor. Diese Präambel ist aber nicht mehr gültig.


Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Falls es dir unbekannt ist, Präambeln sind bei Gesetzen und Verträgen richtungsweisende Einleitungen. Das Grundgesetz ist per Erklärung Verfassung. Es ist zwar zu kritisieren, das die Politiker es sich relativ einfach gemacht haben und von der ursprünglichen Präambel ausgehend den Artikel 146 GG recht weit ausgelegt haben.
Das lässt zwar Fragen offen und ist diskussionswürdig, aber sofern das BVerfG nicht eine Gegenteilige Entscheidung trifft, verfassungskonform.
Somit ist das Grundgesetz eine Verfassung mit rechtsgültigen Status.


Ein sog. "Gehirnnutzer", .......................

Ich entschuldige mich dafür, weise aber darauf hin, das die Zielsetzung deines Ausgangspostings nicht klar war und das für die von mir erwähnte Gruppe typische Ignorieren bestimmter Zusammenhänge aufweist.


Es geht schlicht darum Deutschlands Rechtsstatus zu klären und dem Land eine Verfassung geben.......

Da muß ich dir widersprechen, der Rechtsstatus ist aus juristischer Sicht klar.
Das Grundgesetz ist eine gültige Verfassung. Wie der Wechsel vom provosorischen Charakter zum Status der Verfassung vollzogen wurde, ist zwar diskussionswürdig, aber nach bisheriger Auslegung rechtskonform.
Auch die Wiedervereinigung ist im Widerspruch zu deinen Aussagen rechtsgültig (siehe nachfolgende Ausführungen).


Hier frage ich mich tatsächlich, ob ich es mit einem Kind zu tun habe. Muss ich ständig alles wiederholen? In meinem obigen Beitrag habe ich mich bereits zu den 2+4-Vertrag geäußert, aber damit auch du das verstehst nochmal:
Der Artikel 23 GG entfiel zum 23.09.1990, damit war die Rechtsgrundlage des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des GG zum 03.10.1990 entfallen. Folglich gab es keine "Wiedervereinigung", demnach konnte auch der 2+4-Vertrag nicht von Gesamtdeutschland ratifiziert werden, wie im Vertrag unter Art. 8 Abs. 1 vorgeschrieben. Also konnte er de jure auch nicht inkraftreten und nochmal wiederhole ich das sicher nicht.
Siehe oben. Da der Artikel 23 GG zum 23.09.1990 entfiel, war ein "Anschluss" oder eine "Wiedervereinigung" zum 03.10.1990 gar nicht möglich. Im Übrigen lässt sich aus Art. 146 immer noch der Auftrag zu einer Herausarbeitung einer Verfassung ableiten, um das Provisorium GG zu überwinden. Die Wiedervereinigung bot die beste Chance alle rechtlichen Fragen zu klären, was dabei rauskam ist leider Murks.

Du begehst hier einen Fehler. Grundlage für die Wiedervereinigung am 3.10.1990 ist nicht der ursprüngliche Artikel 23 des GG, der im Übrigen nicht aufgehoben wurde sondern ersetzt wurde. Grundlage für die Wiedervereinigung war der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 und die "Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung" vom 18.09.1990.
Deren Rechtsgrundlage ist der ursprüngliche Wortlaut des Artikels 23 GG.
Falls du dich nicht erinnerst, beides wurde sowohl vom Bundesrat, dem Bundestag und der Volkskammer der DDR am 20.09.1990 ratifiziert.
Nun könntest du entgegnen, das diesen Verträgen durch Änderung des Artikels 23 die Rechtsgrundlage entzogen worden ist, dabei irrst du, weil du eine der Prinzipien unseres Rechtsstaates vergißt oder ignorierst, die Rechtssicherheit. Ohne besondere Erklärung treten Aufhebungen oder Änderungen von Gesetzen etc., erst am dem Tage an dem sie beschlossen bzw. veröffentlicht werden inkraft ohne rückwirkend zu sein.
Ohne diese besondere Erklärung behalten alle Beschlüsse deren Rechtsgrundlage die ursprüngliche Formulierung ist und die vor der Änderung datiert sind ihre Rechtsgültigkeit. Damit wird deine Argumentation das die Wiedervereinigung nicht vollzogen worden ist, weil ihr die Rechtsgrundlage fehlte, hinfällig und somit auch deine Argumentation hinsichtlich des Besatzungsstatus.

Natürlich kann man über bestimmte Sachen diskutieren, aber unter anderen Voraussetzungen. Du baust deine Argumentation auf der Basis fehlender rechtlicher Gültigkeit auf, nur aus rechtlicher Sicht ist alles in Ordnung (siehe meine Ausführungen).
Wenn du die Rechtsauslegung in Frage stellst, steht es dir frei, das BVerfG anzurufen.

WladimirLenin
02.04.2006, 15:52
Bei einer Volksabstimmung würden mehr als 50% gegen das Deutsche Reich stimmen und für die BRD.

Das Deutsche Reich ist tot.

Apollon7
02.04.2006, 15:54
Bei einer Volksabstimmung würden mehr als 50% gegen das Deutsche Reich stimmen und für die BRD.

Quelle?


_________

Biskra
02.04.2006, 17:20
Auch Biskra hält sich für ziemlich schlau, auch er scheint nichts von einer differenzierten Argumentation zu halten, auch er hat meinen Beitrag scheinbar nur partiell gelesen, sonst würde er nicht derart fehlerhaft argumentieren.


Und auch du bist ein ignorantes Arschloch. Danke für die Aufmerksamkeit.


In meinem obigen Beitrag habe ich mich bereits zu den 2+4-Vertrag geäußert, aber damit auch du das verstehst nochmal:
Der Artikel 23 GG entfiel zum 23.09.1990, damit war die Rechtsgrundlage des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des GG zum 03.10.1990 entfallen. Folglich gab es keine "Wiedervereinigung", demnach konnte auch der 2+4-Vertrag nicht von Gesamtdeutschland ratifiziert werden, wie im Vertrag unter Art. 8 Abs. 1 vorgeschrieben. Also konnte er de jure auch nicht inkraftreten und nochmal wiederhole ich das sicher nicht.

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv082316.html

Ansonsten gilt: Deine Argumentation ist in sich nicht schlüssig. Da du aufgrund eines überholten Rechtspositivismus offensichtlich schon die Legitimität der BRD verneinst, kannst du auch nicht die Gültigkeit des 2+4-Vertrages mit Verweis auf das GG anzweifeln. Die vorherrschende jur istische Meinung zum Fortbestehen oder nicht der WR / des DR ist die, daß jenes durch Dismembration / Debellation aufgehört hat zu existieren.
Und da auch ich mich nicht ständig wiederholen möchte: http://www.krr-faq.de/

Falkenhayn
02.04.2006, 17:42
Hallo Gehirnnutzer,

zunächst möchte ich mich für meine polemischen Äußerungen dir gegenüber entschuldigen, dies geschah nur deshalb, weil du mich einfach in die rechtsextreme Ecke hinstellen wolltest. Hiermit:


Ich entschuldige mich dafür, weise aber darauf hin, das die Zielsetzung deines Ausgangspostings nicht klar war und das für die von mir erwähnte Gruppe typische Ignorieren bestimmter Zusammenhänge aufweist.

...erachte ich die Sache als erledigt, wobei ich schon denke, dass meine pro-republikanische Gesinnung im ersten Beitrag deutlich wurde.


Da wir nun eine bessere Grundlage zur Diskussion haben, nun zur Sache:



Zwar hatte das Grundgesetz provesorischen Charakter, das ging aus der alten Präambel hervor.

Hier scheinen wir den ersten Konsens erzielt zu haben. Du gibst indirekt zu, dass das GG zumindest bis 1990 keine Verfassung war.

Übrigens stehst du damit nicht alleine da, der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Parlamentarischen Rates Carlo Schmid (SPD) sagte etwa:


Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Damit ist übrigens auch deine Legitimitäts-Argumentation bezüglich des GG ad absurdum geführt. Schon allein dadurch, dass die Westalliierten das GG genehmigen mussten, war es von Anfang an nicht durch freie Selbstbestimmung legitimiert. Carlo Schmid sagt dazu:


Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

In dieser Form war das GG nicht legitim, sondern Ausdruck des Beatzungswillen. Dies stellte nicht etwa ein verblendeter, rechtsextremer Revisionist, sondern der Vorstizende des Verfassungsaussuchsses und damit ein Mitglied des Parlamentarischen Rats fest. Das solltest du mal zur Kenntnis nehmen.



Du begehst hier einen Fehler. Grundlage für die Wiedervereinigung am 3.10.1990 ist nicht der ursprüngliche Artikel 23 des GG, der im Übrigen nicht aufgehoben wurde sondern ersetzt wurde. Grundlage für die Wiedervereinigung war der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 und die "Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung" vom 18.09.1990.


Mal abgesehen davon, dass die BRD und DDR keine Staaten waren und so demnach gar nicht zu völkerrechtlichen Verhandlungen dieser Art befugt waren und auch abgesehen davon, dass die Weimarer Reichsverfassung immer noch nicht außer Kraft gesetzt wurde, ist folgendes zu sagen:

Der Artikel wurde 1990 nicht ersetzt, sondern aufgehoben. Erst 1992 im Zuge des Maastricht-Vertrages wurde ein neuer Artikel 23 eingefügt. Da solltest du dich noch einmal informieren.


Nun könntest du entgegnen, das diesen Verträgen durch Änderung des Artikels 23 die Rechtsgrundlage entzogen worden ist, dabei irrst du, weil du eine der Prinzipien unseres Rechtsstaates vergißt oder ignorierst, die Rechtssicherheit. Ohne besondere Erklärung treten Aufhebungen oder Änderungen von Gesetzen etc., erst am dem Tage an dem sie beschlossen bzw. veröffentlicht werden inkraft ohne rückwirkend zu sein.


Bei nahezu jeder Textausgabe des GG ist ein Verzeichnis mit Änderungen enthalten. Dort wird man fündig: der Artikel 23 a.F. wurde am 23.09.1990 aufgehoben.

Wenn das noch nicht genügt so zum Einigungsvertrag, dort heißt es in Artikel 4:


2. Artikel 23 wird aufgehoben.


Der Einigungsvertrag trat spätestens am 29.09.1990 in Kraft, so heißt es in der Bekanntmachung über den Einigungsvertrag vom 16.10.1990:


Nach Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. September 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands _ Einigungsvertragsgesetz _ und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (BGBl. II S. 885 ) wird bekanntgemacht, daß der Vertrag vom 31. August 1990 einschließlich des Protokolls und der Anlagen I bis III nach seinem Artikel 45 Abs. 1 sowie die Vereinbarung vom 18. September 1990 zur Durchführung und Auslegung dieses Vertrages nach ihrem Artikel 7 am 29. September 1990 in Kraft getreten sind.

Der Einigungsvertrag trat also am 29.09.1990 in Kraft, damit auch die Aufhebung des Art. 23 a.F. Denn in Art. 25 GG heißt es:



Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Die Regelungen des Einigungsvertrages, der als völkerrechtlicher Vertrag dargestellt wird, gingen somit direkt in das Bundesrecht ein. Art. 23 a.F. existierte also spätestens am 29.09.1990 nicht mehr, sondern er war aufgehoben (wie eigentlich schon am 23.09 vollzogen). Damit konnte die DDR zum 03.10.1990 nicht dem Geltungsbereich des GG beitreten.



Ohne diese besondere Erklärung behalten alle Beschlüsse deren Rechtsgrundlage die ursprüngliche Formulierung ist und die vor der Änderung datiert sind ihre Rechtsgültigkeit. Damit wird deine Argumentation das die Wiedervereinigung nicht vollzogen worden ist, weil ihr die Rechtsgrundlage fehlte, hinfällig und somit auch deine Argumentation hinsichtlich des Besatzungsstatus.


Da laut Art. 25 das Völkerrecht Vorrang hat, wäre eine besondere Erklärung nicht einmal mehr notwendig. Abgesehen von der bundesrepublikanischen Rechtsargumentation waren weder die BRD noch die DDR Staaten konnten also keinerlei völkerrechtliche Verhandlungen durchführen, sie waren Verwaltungseinheiten der Besatzungsmächte.

Der Rechtsstatus Deutschland ist weiterhin ungeklärt, eine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung gibt es nicht, dem ist Abhilfe zu leisten.

Biskra
02.04.2006, 17:54
Mal ne Frage Falkenhayn: Bist du auch so ein Reichsverweser?

Falkenhayn
02.04.2006, 18:06
Hallo Biskra,



Und auch du bist ein ignorantes Arschloch. Danke für die Aufmerksamkeit.


Es tut mir leid, ich war sauer auf Gehirnnutzer, weil er mich als rechtsextrem diffamierte, du hast das nicht getan und trotzdem Beleidigungen abbekommen. Das war unberechtigt.


Die vorherrschende jur istische Meinung zum Fortbestehen oder nicht der WR / des DR ist die, daß jenes durch Dismembration / Debellation aufgehört hat zu existieren.

Das finde ich wirklich interessant, was sagt einer der Gründerväter des GG eigentlich dazu? Nehmen wir doch mal Carlo Schmid:


Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. [...] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch.
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch
machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll.



Welchen Schluss zieht Carlo Schmid denn nun daraus:


Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. [...] Desorganisation des Staatsapparats ist aber nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach.


Hmm...aber du sagtest doch, dass die vorherrschende Rechtsaufassung sei, dass das DR nicht mehr besteht? Schauen wir uns mal an, was das BVerfG dazu sagte:


Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".


Seltsam...selbst das BVerfG ist anderer Auffassung und dann sagst du noch:


Deine Argumentation ist in sich nicht schlüssig.

Interessant, du meinst vorherrschende Rechtsmeinung in Bezug auf das Fortbestehen des DR sei, dass es durch debellatio untergegangen sei. Das sog. höchste deutsche Gericht behauptet da einfach glatt das Gegenteil. Ja, da hast du äußerst schlüssig argumentiert. Wir scheinen die beiden Unschlüssigen zu sein.



Und da auch ich mich nicht ständig wiederholen möchte: http://www.krr-faq.de/

Jetzt sei doch nicht so elend faul und wirf hier mit Links um dich, argumentiere lieber. Das mit vorhin tut mir ja leid, wollte dich nicht so hart angehen, meine Schuld, ja.

Justas
02.04.2006, 18:06
Bei einer Volksabstimmung würden mehr als 50% gegen das Deutsche Reich stimmen und für die BRD.
Quelle?Die Volksabstimmungen gehören nunmal nicht zur neudeutschen Demokratie :cool:

Falkenhayn
02.04.2006, 18:16
Mal ne Frage Falkenhayn: Bist du auch so ein Reichsverweser?

Ich habe mich nun wirklich mehrfach zur Republik bekannt, Briska, magst nicht ohne deine Vorurteile leben? Oder wie sollte ich diese Äußerung deuten?

Biskra
02.04.2006, 18:25
Ich habe mich nun wirklich mehrfach zur Republik bekannt, Briska, magst nicht ohne deine Vorurteile leben? Oder wie sollte ich diese Äußerung deuten?

Welcher, der Weimarer oder der BRD? Wir haben hier nämlich auch einen sog. Reichsverweser unter uns.

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=21501
http://www.politikforen.de/showthread.php?t=9743

Falkenhayn
02.04.2006, 18:31
Hmm...ich schreibe ja immer Briska...klingt irgendwie besser, aber egal.

Hallöchen Biskra,

also ich bin kein Reichsverweser und mein Bekenntnis zur Republik ist kein konkretes, also zu einer bestimmten, sondern ein generelles.

Die Intention hier war und das solltet ihr nicht vergessen, dass ich die Stellung der Republik stärken will.

Und von mir aus lasst uns das Dt. Reich endgültig in die Geschichte schicken oder wenn der Rechtsstatus doch nicht so verworren ist, dann lasse ich mich auch gerne belehren.

Gehirnnutzer
02.04.2006, 20:13
Artikel 45
Inkrafttreten des Vertrags
(1) Dieser Vertrag einschliesslich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis III tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen fuer das Inkrafttreten erfuellt sind.

(2) Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht.

GESCHEHEN zu Berlin am 31. August 1990 in zwei Unterschriften in deutscher Sprache.

Fuer die Bundesrepublik Deutschland

Dr. Wolfgang Schaeuble

Fuer die Deutsche Demokratische Republik

Dr. Guenther Krause

Quelle: Einigungsvertrag (http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein1_m0.htm)

Falkenhayn, du begehst wieder einen Fehler. Du setzt zwei Bestandteile eines Vertrages gleich, die aber getrennt gesehen werden müssen, da sie von unterschiedlichem rechtlichem Belang sind, Vertragsabschluß und Inkrafttreten. Das Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt an dem die Rechtsfolgen aus den Vereinbarungen des Vertrages entstehen. Hinsichtlich der Gültigkeit des Vertrages ist aber der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Bedeutung. Normalweise sind der Vertragsabschluss und das Inkrafttreten ein und der selbe Zeitpunkt, außer der Zeitpunkt des Inkrafttreten ist Bestandteil der Vertragsvereinbarungen (siehe oben).

Falkenhayn, zwischen persönlichen subjektiven Rechtsempfinden und tatsächlichem Recht besteht in den meisten Fällen ein weiter Unterschied. Das rührt daher, das unser Rechtssystem derart komplex ist, das ein normal Sterblicher und selbst ein Jurist nicht alle Aspekte erfassen kann.
Anstatt deine Argumentation auf die rechtliche Gültigkeit des GG oder des Einigungsvertrages aufzubauen, warum nutzt du GG und Einigungsvertrag nicht selber, um die Problematik zu schildern, die sich deiner Meinung nach ergibt. Der Artikel 5 (http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein1_a5.htm) des Einigungsvertrages bietet sich hierbei geradezu an.
So vermeidest erstens, das deine Argumentation nicht durch mangelde Kenntnis der Rechtslage fehlerhaft erscheint. Zweitens musst du nicht auf die selben Argumente einer bestimmten Gruppe zurückgreifen und läufts nicht Gefahr, dieser Gruppe zugeordnet zu werden.

Falkenhayn
03.04.2006, 15:45
Falkenhayn, du begehst wieder einen Fehler. Du setzt zwei Bestandteile eines Vertrages gleich, die aber getrennt gesehen werden müssen, da sie von unterschiedlichem rechtlichem Belang sind, Vertragsabschluß und Inkrafttreten. Das Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt an dem die Rechtsfolgen aus den Vereinbarungen des Vertrages entstehen. Hinsichtlich der Gültigkeit des Vertrages ist aber der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Bedeutung. Normalweise sind der Vertragsabschluss und das Inkrafttreten ein und der selbe Zeitpunkt, außer der Zeitpunkt des Inkrafttreten ist Bestandteil der Vertragsvereinbarungen (siehe oben).

Du musst mir bitte mal erklären, was das mit der Sache zu tun hat. Wenn der Vertrag am 29.09.1990 in Kraft trat und damit Rechtswirkung entfaltete, ist der Art. 23 GG zu diesem Zeitpunkt entfallen. Was hat deine Argumentation bezüglich Inkraftreten/Vertragsabschluss damit zu tun? Erkläre es mir bitte.


Anstatt deine Argumentation auf die rechtliche Gültigkeit des GG oder des Einigungsvertrages aufzubauen, warum nutzt du GG und Einigungsvertrag nicht selber, um die Problematik zu schildern, die sich deiner Meinung nach ergibt. Der Artikel 5 des Einigungsvertrages bietet sich hierbei geradezu an.


Für diese Anregung bin ich sehr dankbar, aber lass uns vorher noch die Sache klären.

WladimirLenin
03.04.2006, 16:21
Quelle?


_________

Ich. Ich bin hier auf dem Land, und keiner Trauert dem Deutschen Reich nach. Ich kenne 0% die es tun.

Leo Navis
03.04.2006, 16:55
Ich. Ich bin hier auf dem Land, und keiner Trauert dem Deutschen Reich nach. Ich kenne 0% die es tun.
Ich kenn' dafür welche die einem anderen Reich nachtrauern - die sogenannte "Sowjetunion".

:2faces:

Ansonsten ist es völlig egal, was das Volk denkt. Hier fragt das Volk sowieso keiner, Volksabstimmungen gibt es keine, für das Dritte Reich wurden die Deutschen verantwortlich gemacht obwohl die Nazis nie eine echte Mehrheit hatten, kein Arsch wollte 1918 die Republik, die Gebiete wurden nach 1918 und 1945 abgetreten ohne dass die Einwohner gefragt wurden etc pp.

Wie du siehst sind wir in Deutschland mit Fremdbestimmung und "ScheißdraufwasdasVolkdenkt" ziemlich gut dabei.

Gehirnnutzer
03.04.2006, 17:49
Falkenhayn, die scheinst nicht zu verstehen was eigentlich ein Vertrag. Eine Vertrag ist eine gemeinsame Willenserklärung der Vertragsparteien aus denen für die Vertragsparteien Rechte und Verpflichtungen entstehen. Das gilt für jeden Vertrag, ob nun ein einfacher Kaufvertrag oder wie im Falle des Einigungsvertrages auch für Staatsverträge.
Die Vereinbarungen in dem Vertrag bestimmen die Rechte und Verpflichtungen jeder Vertragspartei. Mit dem Vertragsabschluß erfolgt die Willenserklärung der Vertragsparteien, die aus den Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen zur erfüllen.
Für die rechtliche Gültigkeit des Vertrages ist die Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Willenserklärung bedeutend. Denn die Willenserklärung kann nur aufgrund der zu dem Zeitpunkt bestehenden Rechtslage erfolgen, nicht aufgrund einer zuküntigen Rechtslage. Inkrafttreten kann ein Vertrag aber erst, wenn die Vertragspartner ihre Verpflichtungen erfüllen können.