Tell05
01.04.2006, 10:46
Gebührenzwang für Computer: Unternehmer klagen in Karlsruhe
Drei Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie haben Beschwerde gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag eingereicht. Dieser erfaßt ab 2007 die Internetnutzung.
Von Oliver Haustein-Teßmer
Berlin - Harald Simon ist sparsam. Für sein kleines Unternehmen nutzt er weder Fernsehen noch Radio. Auch in seinem Auto hat er kein Empfangsgerät eingebaut. "Ich brauche das nicht, das ist die Rundfunkgebühr nicht wert", sagt der Computerfachmann aus Eltville am Rhein, der nebengewerblich als EDV-Betreuer unterwegs ist.
Ab 2007 nützt ihm dieses Kostenbewußtsein nichts mehr. Denn Simon braucht für seinen Nebenerwerb internetfähige Computer. Ab kommendem Januar werden diese Rechner nach dem dann veränderten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls gebührenpflichtig.
Simon ärgert sich. "Man hat doch keine Wahl mehr! Als Unternehmer müssen Sie Ihre Umsatzsteuer über das Internet erklären, damit kommt künftig der Gebührenzwang", sagt er. Der EDV-Experte ist mit seiner Meinung nicht allein.
"Eingriff in die Entscheidungsfreiheit"
Gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühren haben drei Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. "Die Neuregelung ist ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit", sagt die Anwältin der Beschwerdeführer, die Kommunikationsrechtlerin Petra Marwitz aus Frankfurt am Main.
Es sei nicht der primäre Zweck der betroffenen Computer, Rundfunk damit zu empfangen - selbst wenn dies prinzipiell möglich ist. In der Regel würden diese Geräte beruflich genutzt, um E-Mails zu verschicken, im Internet zu recherchieren oder Online-Banking zu betreiben, erläutert Marwitz.
Warnung vor Mehrkosten für Lehrer
Die Juristin warnt vor einem Paradigmenwechsel in der Gebührenerhebung. Aus ihrer Sicht trifft die Neuregelung nämlich ebenso Lehrer oder Richter, die zu Hause am Abend noch beruflich am heimischen PC arbeiten. Sie müßten künftig außer der privat zu entrichtenden Rundfunkgebühr für das Erstgerät zusätzlich die Zweitgebühr für die dienstliche Nutzung des Computers entrichten.
Die erst in diesem März gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, der Marwitz außerdem vorsitzt, unterstützt die Klagenden in Karlsruhe, einen PC-Berater, einen Handelsvertreter und einen Studenten, der einen Online-Shop betreibt.
Harald Simon ist eines der Vereinsmitglieder. Er hat versucht abzuschätzen, wie teuer die neue Gebührenordnung die Betroffenen kommen würde. Der geänderte Staatsvertrag sieht vor, daß internetfähige Rechner und Mobilgeräte künftig mit derselben monatlichen Gebühr wie Fernseher belegt werden. Dies wären 205 Euro pro Jahr.
400 Millionen Euro Mehreinnahmen für GEZ geschätzt
Der EDV-Fachmann geht davon aus, daß allein rund zwei Millionen bisher von Rundfunkgebühren ausgenommene, überwiegend kleinere Selbständige und Gewerbetreibende zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das machte Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro im Jahr für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. (...
http://morgenpost.berlin1.de/desk/868264.html
Drei Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie haben Beschwerde gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag eingereicht. Dieser erfaßt ab 2007 die Internetnutzung.
Von Oliver Haustein-Teßmer
Berlin - Harald Simon ist sparsam. Für sein kleines Unternehmen nutzt er weder Fernsehen noch Radio. Auch in seinem Auto hat er kein Empfangsgerät eingebaut. "Ich brauche das nicht, das ist die Rundfunkgebühr nicht wert", sagt der Computerfachmann aus Eltville am Rhein, der nebengewerblich als EDV-Betreuer unterwegs ist.
Ab 2007 nützt ihm dieses Kostenbewußtsein nichts mehr. Denn Simon braucht für seinen Nebenerwerb internetfähige Computer. Ab kommendem Januar werden diese Rechner nach dem dann veränderten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls gebührenpflichtig.
Simon ärgert sich. "Man hat doch keine Wahl mehr! Als Unternehmer müssen Sie Ihre Umsatzsteuer über das Internet erklären, damit kommt künftig der Gebührenzwang", sagt er. Der EDV-Experte ist mit seiner Meinung nicht allein.
"Eingriff in die Entscheidungsfreiheit"
Gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühren haben drei Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. "Die Neuregelung ist ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit", sagt die Anwältin der Beschwerdeführer, die Kommunikationsrechtlerin Petra Marwitz aus Frankfurt am Main.
Es sei nicht der primäre Zweck der betroffenen Computer, Rundfunk damit zu empfangen - selbst wenn dies prinzipiell möglich ist. In der Regel würden diese Geräte beruflich genutzt, um E-Mails zu verschicken, im Internet zu recherchieren oder Online-Banking zu betreiben, erläutert Marwitz.
Warnung vor Mehrkosten für Lehrer
Die Juristin warnt vor einem Paradigmenwechsel in der Gebührenerhebung. Aus ihrer Sicht trifft die Neuregelung nämlich ebenso Lehrer oder Richter, die zu Hause am Abend noch beruflich am heimischen PC arbeiten. Sie müßten künftig außer der privat zu entrichtenden Rundfunkgebühr für das Erstgerät zusätzlich die Zweitgebühr für die dienstliche Nutzung des Computers entrichten.
Die erst in diesem März gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, der Marwitz außerdem vorsitzt, unterstützt die Klagenden in Karlsruhe, einen PC-Berater, einen Handelsvertreter und einen Studenten, der einen Online-Shop betreibt.
Harald Simon ist eines der Vereinsmitglieder. Er hat versucht abzuschätzen, wie teuer die neue Gebührenordnung die Betroffenen kommen würde. Der geänderte Staatsvertrag sieht vor, daß internetfähige Rechner und Mobilgeräte künftig mit derselben monatlichen Gebühr wie Fernseher belegt werden. Dies wären 205 Euro pro Jahr.
400 Millionen Euro Mehreinnahmen für GEZ geschätzt
Der EDV-Fachmann geht davon aus, daß allein rund zwei Millionen bisher von Rundfunkgebühren ausgenommene, überwiegend kleinere Selbständige und Gewerbetreibende zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das machte Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro im Jahr für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. (...
http://morgenpost.berlin1.de/desk/868264.html