lupus_maximus
01.04.2006, 08:05
sondern Einkommen!
Dies ist inzwischen in Deutschland glänzend gelöst durch die Sozialhilfe und Hartz 4.
Jeder bekommt Geld und muß dafür nichts tun.
Jetzt geht aber den Linken in Deutschland das Geld aus, weil immer weniger bereit sind, arbeitslose Ausländer und Deutsche mitzuernähren. Deswegen sind in Deutschland die Arbeitsverträge schon gesetzlich so vorformuliert, daß ein Arbeitgeber kein Arbeitgeber mehr ist, sondern eigentlich ein Einkommensgeber. Deswegen auch die vielfältigen Verhinderungen, den Kündigungsschutz auszuhebeln.
Auf diesem Umweg wird eine Beschäftigungspflicht des AG erreicht, die eigentlich moralisch nicht zu verantworten ist.
Als Unternehmer bin ich lediglich an einem Gutgehen des Betriebes interessiert und nicht für die Ernährung von Millionen von Menschen verantwortlich.
Auch ein Arbeitsvertrag ist eigentlich frei verhandelbar, da Verträge nur mit beiderseitigen Einverständnis geschlossen werden können.
Wenn ich jemanden nicht mehr beschäftigen will, eine Beschäftigungspflicht für AG existiert ja nicht, muß so ein Vertrag kündbar sein und zwar ohne Angabe von Gründen, da der wahre Grund für eine Kündigung nicht genannt werden kann, ist es sowieso witzlos einen Grund anzugeben.
Ist eine Klausel im Vertrag mit einer zweijährigen Probezeit, muß der AN so einen Vertrag ja nicht unterschreiben, er hat da völlige Wahlfreiheit!
Andersweitige Vorgaben haben ja dazu geführt, das Frauen oder Berufsanfänger garnicht mehr eingestellt werden und Quotengesetze in einem Privatbetrieb würde ich niemals akzeptieren. Die Quotenregelung für Behinderte, ab soviel AN muß ich auch Behinderte einstellen, ist eigentlich auch schon eine Frechheit dem Arbeitgeber oder Unternehmer gegenüber.
Fazit:
Als Unternehmer kann ich Leute beschäftigen, ich muß es aber nicht!
Dies ist inzwischen in Deutschland glänzend gelöst durch die Sozialhilfe und Hartz 4.
Jeder bekommt Geld und muß dafür nichts tun.
Jetzt geht aber den Linken in Deutschland das Geld aus, weil immer weniger bereit sind, arbeitslose Ausländer und Deutsche mitzuernähren. Deswegen sind in Deutschland die Arbeitsverträge schon gesetzlich so vorformuliert, daß ein Arbeitgeber kein Arbeitgeber mehr ist, sondern eigentlich ein Einkommensgeber. Deswegen auch die vielfältigen Verhinderungen, den Kündigungsschutz auszuhebeln.
Auf diesem Umweg wird eine Beschäftigungspflicht des AG erreicht, die eigentlich moralisch nicht zu verantworten ist.
Als Unternehmer bin ich lediglich an einem Gutgehen des Betriebes interessiert und nicht für die Ernährung von Millionen von Menschen verantwortlich.
Auch ein Arbeitsvertrag ist eigentlich frei verhandelbar, da Verträge nur mit beiderseitigen Einverständnis geschlossen werden können.
Wenn ich jemanden nicht mehr beschäftigen will, eine Beschäftigungspflicht für AG existiert ja nicht, muß so ein Vertrag kündbar sein und zwar ohne Angabe von Gründen, da der wahre Grund für eine Kündigung nicht genannt werden kann, ist es sowieso witzlos einen Grund anzugeben.
Ist eine Klausel im Vertrag mit einer zweijährigen Probezeit, muß der AN so einen Vertrag ja nicht unterschreiben, er hat da völlige Wahlfreiheit!
Andersweitige Vorgaben haben ja dazu geführt, das Frauen oder Berufsanfänger garnicht mehr eingestellt werden und Quotengesetze in einem Privatbetrieb würde ich niemals akzeptieren. Die Quotenregelung für Behinderte, ab soviel AN muß ich auch Behinderte einstellen, ist eigentlich auch schon eine Frechheit dem Arbeitgeber oder Unternehmer gegenüber.
Fazit:
Als Unternehmer kann ich Leute beschäftigen, ich muß es aber nicht!