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Vollständige Version anzeigen : Frage: Artikel 49 des GG !



Konterrevolution
30.03.2006, 22:15
Wohin damit, wenn nicht hier?
[wenn wirklich nicht hier, dann bitte verschieben.. :) ]

Das würde mich wirklich mal brennend interessieren, da ich im Internet nirgends eine wirklich aufschlüssige Aussage oder sonst was in dieser Richtung über den besagten Artikel 49 des Grundgesetzes finden kann.

Der Artikel wurde 1956 dem GG ergänzt und ist 1976 durch ein ominöses Gesetz wieder gestrichen worden.
Alles, was ich finden konnte, war das Schlagwort Ewigkeitsgarantie im Zusammenhang mit diesem Artikel 49.

So.
Wer kann mir nun weiterhelfen und mir sagen, was in jenem Artikel steht, worum es geht.
Es wäre auch klasse zu wissen, warum der Artikel erst ergänzt, dann aber wieder gestrichen wurde. Also auch erst mal, warum er ühaupt ergänzt wurde und warum dann aber wieder gestrichen wurde.

Ich warte freudig. :]
Danke schonmal.

Roberto Blanko
30.03.2006, 22:24
Wohin damit, wenn nicht hier?
[wenn wirklich nicht hier, dann bitte verschieben.. :) ]

Das würde mich wirklich mal brennend interessieren, da ich im Internet nirgends eine wirklich aufschlüssige Aussage oder sonst was in dieser Richtung über den besagten Artikel 49 des Grundgesetzes finden kann.

Der Artikel wurde 1956 dem GG ergänzt und ist 1976 durch ein ominöses Gesetz wieder gestrichen worden.
Alles, was ich finden konnte, war das Schlagwort Ewigkeitsgarantie im Zusammenhang mit diesem Artikel 49.

So.
Wer kann mir nun weiterhelfen und mir sagen, was in jenem Artikel steht, worum es geht.
Es wäre auch klasse zu wissen, warum der Artikel erst ergänzt, dann aber wieder gestrichen wurde. Also auch erst mal, warum er ühaupt ergänzt wurde und warum dann aber wieder gestrichen wurde.

Ich warte freudig. :]
Danke schonmal.

http://bgbl.makrolog.de/bgblplus/deubnergesetze.nsf/weblink/G_GG_A_49

Gruß
Roberto

Einsatzleiter
30.03.2006, 22:29
http://bgbl.makrolog.de/bgblplus/deubnergesetze.nsf/weblink/G_GG_A_49

Gruß
Roberto


jetzt muss man schon fürs Grundgesetz zahlen! X( X(

basti
30.03.2006, 22:39
Art. 49. Für die Mitglieder des Präsidiums und des ständigen Ausschusses sowie für deren erste Stellvertreter gelten die Artikel 46, 47 und die Absätze 2 und 3 des Artikels 48 auch für die Zeit zwischen den Wahlperioden.

Durch Gesetz vom 19. März 1956 erhielt der Artikel folgende Fassung:
"Art. 49. Für die Mitglieder des Präsidiums, des ständigen Ausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verteidigung sowie für deren erste Stellvertreter gelten die Artikel 46, 47 und die Absätze 2 und 3 des Artikels 48 auch für die Zeit zwischen den Wahlperioden."

Durch Gesetz vom 23. August 1976 wurde der Artikel aufgehoben.

http://www.verfassungen.de/de/gg.htm


Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

23.08.1976

BGBl. I. 2381
29, 39 Abs.1 und 2 geändert
45, 45a Abs. 1 Satz 2, 49 aufgehoben
http://www.verfassungen.de/de/gg-index.htm