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Vollständige Version anzeigen : Streitfrage zum Lächerlichkeits-§ 130!



lupus_maximus
18.03.2006, 08:06
Muß ich als Administrator oder Moderator Beiträge löschen oder editieren?Wenn jemand schreibt, das er etwas gegen Zigeuner oder Musel hat und dies in dem Forum auch schreibt, so betrachte ich dies als freie Meinungsäußerung und nicht als Verstoß gegen den Gummiparagraphen.
Es ist mir nämlich vollkommen schnuppe, ob diese Ansicht irgendeinem Vollid.... paßt oder nicht. Nach meiner Ansicht ist jeder selbstverantwortlich darüber was er schreibt oder nicht. Ich will oder kann es nur im eigenen Interesse löschen, muß es aber nicht, schon garnicht wenn der Server in den USA steht.
Was meint ihr dazu?

mggelheimer
18.03.2006, 08:09
Wenn deine eigene Betrachtungsweise mit der von Juristen kollidiert, wirst du den kürzeren ziehen. Nur weil das moralische Recht auf deiner Seite ist, muss es das juristische noch lang´nicht sein.

wtf
18.03.2006, 08:10
Als Liberaler stimme ich Dir zu. Da diese Seite aber in Deutschland gehostet wird und er Verantwortliche in Deutschland residiert, wirst Du Dich mit dem jetzigen Zustand abfinden müssen.

Ich persönlich könnte mit HC-Leugnungen und anderem Dreck leben und schätze es nicht, wenn mir Dritte vorschreiben, was geeignet für mich ist.

Eisbrecher
18.03.2006, 08:12
Wer pauschal etwas gegen Zigauner oder Muslime hat, ist ein Idiot. Aber ein Idiot, welcher das Recht haben muß seine Meinung zu äußern, ohne Angst vor Gesinnungsparagraphen zu haben.

lupus_maximus
18.03.2006, 08:15
Wenn deine eigene Betrachtungsweise mit der von Juristen kollidiert, wirst du den kürzeren ziehen. Nur weil das moralische Recht auf deiner Seite ist, muss es das juristische noch lang´nicht sein.Nun, der Server des Forums um das es geht, steht in den USA, insofern käme da nur das Recht der USA in Frage und die kennen den Spinner-§ 130 nicht!
Dabei spielt es meiner Ansicht nach keine Rolle, wenn es mit deutschen Recht kollidiert, auch wenn ich es hier in Deutschland lesen kann.

mggelheimer
18.03.2006, 08:20
Dabei spielt es meiner Ansicht nach keine Rolle, wenn es mit deutschen Recht kollidiert, auch wenn ich es hier in Deutschland lesen kann.

Wir sind ja keine Juristen, aber ich könnte mir schon vorstellen, das du belangt werden kannst wenn du "fragwürdige" Beiträge auf dem Boden der BRD verfaßt.
Gibt es zu dieser Frage nicht schon Irgendwo ein Urteil?

wtf
18.03.2006, 08:25
Nun, der Server des Forums um das es geht, steht in den USA, insofern käme da nur das Recht der USA in Frage und die kennen den Spinner-§ 130 nicht!
Dabei spielt es meiner Ansicht nach keine Rolle, wenn es mit deutschen Recht kollidiert, auch wenn ich es hier in Deutschland lesen kann.
Es kommt auch darauf an, ob die TLD eine .de ist. In diesem Fall hat der Betreiber mit Problemen zu rechnen, auch wenn der Server sonstwo steht. Daher nutzen viele lieber eine .com und setzen den Owner auf invisible, womit die Suche endet.

Nach meiner Kenntnis muß man den Server aber nicht in den USA haben, selbst Amsterdam bietet hinreichend Schutz vor gutmenschlicher Verfolgung. Eine .de-Domain wird aber immer Probleme bereiten, wenn man gegen §130 verstoßen läßt.

lupus_maximus
18.03.2006, 08:25
Als Liberaler stimme ich Dir zu. Da diese Seite aber in Deutschland gehostet wird und er Verantwortliche in Deutschland residiert, wirst Du Dich mit dem jetzigen Zustand abfinden müssen.

Ich persönlich könnte mit HC-Leugnungen und anderem Dreck leben und schätze es nicht, wenn mir Dritte vorschreiben, was geeignet für mich ist.Das Forum wird in den USA gehostet und der Betreiber lebt in den USA, und als zweiter Admin kann ich kaum Beiträge des Betreibers löschen, weil dies mit dessen Interessen kollidieren würde.

mggelheimer
18.03.2006, 08:29
folgendes habe ich gefunden, http://www.golem.de/0012/11306.html - das war mir im großen und ganzen aber schon bekannt.

Platon
18.03.2006, 08:44
solange der Server in den USA steht solltest du dich mehr um die amerikanischen Behörden sorgen als um die hiesigen

mggelheimer
18.03.2006, 08:45
eben nicht!

Platon
18.03.2006, 08:50
eben nicht!

Hervorzuheben ist hier allerdings, dass die Entscheidung nur zu dem Fall ergangen ist, dass der Autor seine eigenen volksverhetzenden Äußerungen ins Internet stellt.
könnte das ein Unterschied sein?

lupus_maximus
18.03.2006, 08:52
folgendes habe ich gefunden, http://www.golem.de/0012/11306.html - das war mir im großen und ganzen aber schon bekannt.Das Problem ist ja folgendes!
Ich selber verfasse ja keine Beiträge, die nach Ansicht der 68er Irren, volksverhetzend sind.

Es geht eigentlich darum, ob ich als Co-Admin Beiträge löschen muß, die nach meiner Ansicht garnicht volksverhetzend sind und in diesem Fall betrachte ich meine Meinung als maßgebend, da ich ja nicht der Büttel des deutschen Staates bin und kaum jedesmal fragen kann, ob ein Beitrag nach irgendeiner Ansicht strafrechtlich zu verantworten ist. Es ist nach meiner Ansicht eine Frechheit des deutschen Staates, von mir zu verlangen, einen Beitrag aus reiner Vorsicht zu löschen.

mggelheimer
18.03.2006, 08:54
könnte das ein Unterschied sein?
Gut, und wie sieht mein geposteter Artikel in Kombination mit dem Heiseartikel aus? http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982

Platon
18.03.2006, 08:56
Gut, und wie sieht mein geposteter Artikel in Kombination mit dem Heiseartikel aus? http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
dies ist noch lange nicht durch, dieses Urteil wird bestimmt noch durch die Instanzen gehen, da es das aus für 99% der Webforen wäre

wtf
18.03.2006, 09:01
Es ist ein Witz, daß sich deutsche Gerichte für ausländische "innere Angelegenheiten" zuständig erachten. Am deutschen Gerichtswesen soll also die Welt genesen...

Die Internetkompetenz deutscher Juristen ist hier sehr schön dokumentiert:
http://www.daufaq.de/

@l_m: Woher soll irgendwer in Deutschland wissen, daß Du Admin bist und nicht Joe Sixpack?

lupus_maximus
18.03.2006, 09:05
Gut, und wie sieht mein geposteter Artikel in Kombination mit dem Heiseartikel aus? http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982Nach meiner Kenntnis ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und im Großen und Ganzen eine Zumutung. Am Besten ich frage jeden Autor vorher, welchen Artikel er zu schreiben beabsichtigt, und lösche den Beitrag schon bevor er geschrieben ist. In diesem Land haben die Behörden ja den totalen Knall!

lupus_maximus
18.03.2006, 09:13
Es ist ein Witz, daß sich deutsche Gerichte für ausländische "innere Angelegenheiten" zuständig erachten. Am deutschen Gerichtswesen soll also die Welt genesen...

Die Internetkompetenz deutscher Juristen ist hier sehr schön dokumentiert:
http://www.daufaq.de/

@l_m: Woher soll irgendwer in Deutschland wissen, daß Du Admin bist und nicht Joe Sixpack?Nun, in dem Forum unzensiert (http://1.myfreebulletinboard.com/freiespolitikfo-post-15697.html#15697) kann man dies daran erkennen, weil mein Usernamen in Admin-Farben erscheint.

LuckyLuke
18.03.2006, 09:24
Unzensiert, dass ich nicht lache.

Ein Blick in den Sperrstrang reicht um deutlich zu machen WAS ihr Pappnasen unter "freier Meinungsäußerung" versteht.

http://1.myfreebulletinboard.com/freiespolitikfo-about45.html

Verlogenes P...

PS: Fremdforenwerbung --> zu , wird später gelöscht

Manfred_g
19.03.2006, 20:19
Es ist ein Witz, daß sich deutsche Gerichte für ausländische "innere Angelegenheiten" zuständig erachten. Am deutschen Gerichtswesen soll also die Welt genesen...

Die Internetkompetenz deutscher Juristen ist hier sehr schön dokumentiert:
http://www.daufaq.de/...

Das war einer der Fälle, wo man als Deutscher die Chance auf eine schamfreie Epoche (wer immer daran glauben mag) in weite Ferne gerückt sah.
Wir waren schließlich drauf und dran, uns auf vergleichbarer Augenhöhe mit Kuba, China, Nordkorea und anderen Menschenrechtsvorbildern, als Internet-unfähig zu outen.
Soviel ich weiß, wurde das Urteil in einer Berufungsverhandlung weitgehend aufgehoben (sagt, daß es wahr ist...).