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Vollständige Version anzeigen : Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?



Gehirnnutzer
17.03.2006, 18:19
Über Gerichtsurteile liest man so manches und so manches kann man kritisieren. Mal ist das Strafmaß gering, mal versteht man nicht warum sich die Richter so entschieden haben etc. Aber darum geht es mir nicht.
Es geht mir um ganz bestimmte Fälle und das Verhalten von Menschen trotz eines Urteils.
Es geht mir um Freisprüche. Um genauer zu sagen um Menschen, die diese gerichtliche Entscheidung missachten und das Leben des ehemals Angeklagten und weil unschuldig freigesprochenen Menschen schwer machen, weil sie einfach der Meinung sind, wer angeklagt worden ist, ist auch schuldig. Diverser solcher Fälle sind bekannt.

Das der Rechtsgrundsatz "Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" für die meisten Menschen in unsere Gesellschaft keine Bedeutung hat, solange sie selber nicht betroffen sind, ist klar, Beweise dafür haben wir hier genug im Forum.
Auch kann ich verstehen, das Kritik an Entscheidungen geübt wird, die auf dem Grundsatz "In dubio pro reo" beruhen.
Wird jemand aber freigesprochen, weil er bewiesenermaßen unschuldig ist, so müsste dies aber durch die Gesellschaft anerkannt werden.

Wer dies nicht tut, und zu obengenannten Verhalten neigt gehört bestraft, am besten durch die Umkehr der Beweislast für solche Personen, wenn sie selber angeklagt werden.

Kenshin-Himura
17.03.2006, 18:27
Um genauer zu sagen um Menschen, die diese gerichtliche Entscheidung missachten und das Leben des ehemals Angeklagten und weil unschuldig freigesprochenen Menschen schwer machen, weil sie einfach der Meinung sind, wer angeklagt worden ist, ist auch schuldig.

Na ja, die Medien dürfen ja laut Pressegesetz nicht Personen als schuldig erklären, bevor sie schuldig gesprochen wurden. Halten tun sich natürlich nur wenige dran, da die Strafen bei Weitem nicht empfindlich genug sind. Wegelagerei, Bedrohung etc. sollte auch bei Privatpersonen bestraft werden, unabhängig davon, ob der Auslöser ein fragwürdiges Gerichtsurteil war oder nicht. Verstehen kann ich solche Personen aber natürlich bei dieser Banana-Demonkratur.

LuckyLuke
17.03.2006, 18:28
Das normale Strafrecht ist hierfür vollkommen hinreichend.

Belästigung, Verleumdung, Beleidigung, Köperverletzung und demnächst auch Stalking, alles strafbewehrt.


PS: Was ist mit Staatanwälten, welche in Revision gehen ?

:2faces:

twoxego
17.03.2006, 19:01
Das normale Strafrecht ist hierfür vollkommen hinreichend.

lucky luke hat mal wieder völlig recht.

abgesehen davon, dass manchmal auch das BGB herhalten müsste.

allerdings gibt es noch immer kein gesetz gegen scheele blicke.
meinst du sowas ?
ansonsten könnte ich das problem nicht sehen.

Gehirnnutzer
17.03.2006, 19:02
Das normale Strafrecht ist hierfür vollkommen hinreichend.

Belästigung, Verleumdung, Beleidigung, Köperverletzung und demnächst auch Stalking, alles strafbewehrt.


PS: Was ist mit Staatanwälten, welche in Revision gehen ?

:2faces:

LuckyLuke, ich habe mich nicht klar ausgedrückt, ich meinte rechtskräftige Urteile.
Falls du es nicht weist, solange die Fristen für die Einlegung der Rechtsmittel (in deinem Fall der Revisionsantrag des Staatsanwaltes) noch nicht abgelaufen sind und/oder bei Rechtsmitteleinlegung über deren Anerkennung noch nicht entschieden worden ist, so unterliegt das Urteil dem Suspensiveffekt. Es befindet sich in der Schwebe und ist noch nicht wirksam.
Nebenfolgen (z.b. Aufhebung eines Haftbefehls) eines Urteils unterliegen aber nicht diesem Suspensiveffekt, was dazu führt, das manche Leute glauben, das Urteil sei wirksam.

RosaRiese
17.03.2006, 20:37
Aber das kann doch nicht als Missachtung ausgelegt werden sondern als Verfahrensbestandteil.

Als Missachtung würde ich es verstehen wenn sich ein Angeklagter absichtlich der Strafe entzieht so er denn Schuldig gesprochen wurde. Oder aber wenn er frei gesprochen wurde durch ein Gericht und nun von jemand anderen auf privater Basis als Racheakt in welcher Form auch immer belangt wurde. Dies ist dann aber unter dem Aspekt Selbstjustiz zu führen.