Michael Altmann
25.12.2003, 17:13
So mahnte der Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker in seiner Bundestagsrede vom 08.Mai 1985, also 40 Jahre nach Kriegsende: "Aber wir dürfen nicht im Ende des Krieges die Ursache für Flucht, Vertreibung und Unfreiheit sehen. Sie liegt vielmehr in seinem Anfang und im Beginn jeder Gewaltherrschaft, die zum Krieg führte."
Dass die hier überall deutlich werdende Kollektivschuldthese, von der Giordano "ohne je geschwankt zu haben, ein Anhänger [ist]" (entnommen aus "Die zweite Schuld") in Wirklichkeit zutiefst rassistisch ist und genauso gut aus dem 3.Reich stammen könnte, wird gerne verschleiert.
Auf den ersten Blick scheint die klassische Rassismusdefinition nicht ganz zu passen. Doch gibt die Schuldthese die Möglichkeit Strafmaßnahmen nicht mehr aufgrund einer Tat, sondern aufgrund der kollektiven Abstammung durchzuführen. Sie liefert in der letzten Konsequenz einen Blankoscheck für alle Verbrechen am "schuldigen" Volk. Aus dem Osten stammte die leninistische Lehre vom gerechten Krieg. Folgt nun aus Deutschland die Lehre vom gerechten Völkermord?! Gilt in Zukunft etwa der Satz, dass Völkermord in Prinzip nichts Schlechtes ist und dass man eben nur die richtigen Völker morden muss? Wer bestimmt, welche Völker schuldig und damit ohne Menschenrechte sind? Wenn der Tod von 2,8 Millionen Frauen, Kindern und Greisen jenseits von Oder und Neiße die gerechte Sühne für die Naziverbrechen war, wie viele Russen müsste man dann "gerechterweise" liquidieren, um die Sowjetverbrechen seit 1917 zu sühnen?
Die Faszination der Kollektivschuldthese liegt vor allem in der leichten Verständlichkeit für die Massen. Psychologisch gesehen stellt sie ebenso wie Blutrache und Sippenhaltung einen Rückfall in sehr frühe Entwicklungsstadien der Menschheit dar, wie der international bekannte Freud-Schüler C.G. Jung richtig erkannte. Auch dem Völkerrecht ist eine kollektive Bestrafung fremd. Es kennt nur die individuelle Bestrafung, so auch für Staatsmänner, die sich der Planung eines Völkermordes schuldig gemacht hatten (geschehen z.B. in den Nürnberger Prozessen).
Es ist davon auszugehen, dass weniger Unwissenheit als ideologisch bedingte Gründe hinter der Kollektivschuldthese stehen. Würde man ernsthaft versuchen die Interessen der deutschen Opfer zu vertreten, so wäre dies für einige Kreise ein Schnitt ins eigene Fleisch, da sich die angesprochene These nicht mehr lange halten würde. "Von Deutschland soviel wie möglich für Deutschland zu retten". Das waren die Worte von Kurt Schumacher, wofür er heutzutage wohl in die rechtsradikale Ecke gedrängt worden wäre. Aber zu den Alt68er würde sowieso eher der Satz "Von Deutschland soviel wie möglich für fremde Interessen herauszuholen"
Giordano, Ralph: "Die Zweite Schuld" oder "Von der Last, Deutscher zu sein" (Hamburg, Zürich 1987), S.294
Dass die hier überall deutlich werdende Kollektivschuldthese, von der Giordano "ohne je geschwankt zu haben, ein Anhänger [ist]" (entnommen aus "Die zweite Schuld") in Wirklichkeit zutiefst rassistisch ist und genauso gut aus dem 3.Reich stammen könnte, wird gerne verschleiert.
Auf den ersten Blick scheint die klassische Rassismusdefinition nicht ganz zu passen. Doch gibt die Schuldthese die Möglichkeit Strafmaßnahmen nicht mehr aufgrund einer Tat, sondern aufgrund der kollektiven Abstammung durchzuführen. Sie liefert in der letzten Konsequenz einen Blankoscheck für alle Verbrechen am "schuldigen" Volk. Aus dem Osten stammte die leninistische Lehre vom gerechten Krieg. Folgt nun aus Deutschland die Lehre vom gerechten Völkermord?! Gilt in Zukunft etwa der Satz, dass Völkermord in Prinzip nichts Schlechtes ist und dass man eben nur die richtigen Völker morden muss? Wer bestimmt, welche Völker schuldig und damit ohne Menschenrechte sind? Wenn der Tod von 2,8 Millionen Frauen, Kindern und Greisen jenseits von Oder und Neiße die gerechte Sühne für die Naziverbrechen war, wie viele Russen müsste man dann "gerechterweise" liquidieren, um die Sowjetverbrechen seit 1917 zu sühnen?
Die Faszination der Kollektivschuldthese liegt vor allem in der leichten Verständlichkeit für die Massen. Psychologisch gesehen stellt sie ebenso wie Blutrache und Sippenhaltung einen Rückfall in sehr frühe Entwicklungsstadien der Menschheit dar, wie der international bekannte Freud-Schüler C.G. Jung richtig erkannte. Auch dem Völkerrecht ist eine kollektive Bestrafung fremd. Es kennt nur die individuelle Bestrafung, so auch für Staatsmänner, die sich der Planung eines Völkermordes schuldig gemacht hatten (geschehen z.B. in den Nürnberger Prozessen).
Es ist davon auszugehen, dass weniger Unwissenheit als ideologisch bedingte Gründe hinter der Kollektivschuldthese stehen. Würde man ernsthaft versuchen die Interessen der deutschen Opfer zu vertreten, so wäre dies für einige Kreise ein Schnitt ins eigene Fleisch, da sich die angesprochene These nicht mehr lange halten würde. "Von Deutschland soviel wie möglich für Deutschland zu retten". Das waren die Worte von Kurt Schumacher, wofür er heutzutage wohl in die rechtsradikale Ecke gedrängt worden wäre. Aber zu den Alt68er würde sowieso eher der Satz "Von Deutschland soviel wie möglich für fremde Interessen herauszuholen"
Giordano, Ralph: "Die Zweite Schuld" oder "Von der Last, Deutscher zu sein" (Hamburg, Zürich 1987), S.294