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Vollständige Version anzeigen : Urteil: Beamte haben Anspruch auf Extra-Urlaub



BlackForrester
12.09.2025, 14:24
Mal wieder typisch für die EU - als "Allmachtsbehörde" sorgt man natürlich für Sich.

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100910950/vaterschaftsurlaub-beamte-haben-anspruch-angestellte-gehen-leer-aus.html

Jetzt dürfte die Anzahl der angestellten Arbeitnehmer bei den EU-Behörden wohl - so meine Annahme - verschwinded gering sein, also sorgt man für sich und seinen Kollegen / Innen.

Sonderurlaub für Beamte ja (dass Beamtenkinder den Parteien deutlich mehr Geld wert sind will ich ´mal so nebenbei bemerken), für Diejenigen aber, welche den Laden am laufen halten, nein.

Kann man so machen - muss sich dann aber nicht wundern, wenn man Menschen in die Arme von Rattenfängern treibt, weil man sich dieses Gutsherrengebahren nicht mehr gefallen lassen will und wird.

Hay
12.09.2025, 15:03
Mal wieder typisch für die EU - als "Allmachtsbehörde" sorgt man natürlich für Sich.

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100910950/vaterschaftsurlaub-beamte-haben-anspruch-angestellte-gehen-leer-aus.html

Jetzt dürfte die Anzahl der angestellten Arbeitnehmer bei den EU-Behörden wohl - so meine Annahme - verschwinded gering sein, also sorgt man für sich und seinen Kollegen / Innen.

Sonderurlaub für Beamte ja (dass Beamtenkinder den Parteien deutlich mehr Geld wert sind will ich ´mal so nebenbei bemerken), für Diejenigen aber, welche den Laden am laufen halten, nein.

Kann man so machen - muss sich dann aber nicht wundern, wenn man Menschen in die Arme von Rattenfängern treibt, weil man sich dieses Gutsherrengebahren nicht mehr gefallen lassen will und wird.

Was sich da etabliert, ist eine Form des modernen Feudalismus.

Der Beamte:

Ein Bundesbeamter hat nun geklagt und Recht bekommen.(...) Das Verwaltungsgericht in Köln entschied, dass er Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub zur Geburt seiner Tochter gehabt hätte.

Bezahlt natürlich, den er jetzt nachträglich erhält.

Der Angestellte:

Für Beschäftigte privater Arbeitgeber gilt dies dem Gericht zufolge jedoch nicht, sie haben also keinen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Die Menschen sind also nicht gleich, sondern es gibt ++A-Menschen und --B-Menschen.