Vollständige Version anzeigen : Die Erbsünde
BrüggeGent
12.08.2025, 17:28
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Ging sogar in der Zone ganz einfach.
Anhalter
12.08.2025, 17:41
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Soweit ich weiß kann man ein Erbe ganz einfach auschlagen ...
BrüggeGent
12.08.2025, 17:57
Ging sogar in der Zone ganz einfach. In den Westzonen erzählte man uns in den Kirchen, nur die Gnade des christlichen Gottes könnte die Erbsünde zumindest abmildern...
Die Kirchensteuer gilt hier als Notargebühr...
Ruprecht
12.08.2025, 18:57
Welche Sünde möchte der verblichene denn weitergeben?
BrüggeGent
12.08.2025, 19:18
Welche Sünde möchte der verblichene denn weitergeben?
Der Verblichene ist Kain, der seinen Bruder Abel erschlug...
Ruprecht
12.08.2025, 19:29
Der Verblichene ist Kain, der seinen Bruder Abel erschlug...
Na du kannst Leute kennen.
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Kannst du genauer werden? Natürlich kannst du das Erbe ausschlagen.
Bitte die 6Wochen Frist beachten,
Jetzt erst gelesen, dass es nicht um ein Testament sondern um das Alte Testament geht
Da die Menschheit und diese Erde durch den Sündenfall gefallen sind wurden wir in die Sünde hineingeboren.
Der einzige Weg da raus führt über Jesus Christus.
Da du aber weder Christ bist noch die Frage wirklich ernst meinst kann es dir auch egal sein :D
Gehste zu deinem Notar und schlägst das Erbe aus oder besser kaufst nen Ablaßbrief von der katholischen Kirche :D
Kannst du genauer werden? Natürlich kannst du das Erbe ausschlagen
Für diese Art von Erbe muss man zum Notar oder zum Nachlassgericht.
Dafür hat man 6 Wochen Zeit ab Kenntnis des Todes.
Tut man das nicht so gilt das Erbe (ohne Unterschrift) als angenommen und man kann auch Schulden erben.
Ich hab das hinter mir und man kommt da nur sehr schwer raus aus der Nummer.
Anhalter
12.08.2025, 19:48
In den Westzonen erzählte man uns in den Kirchen, nur die Gnade des christlichen Gottes könnte die Erbsünde zumindest abmildern...
Die Kirchensteuer gilt hier als Notargebühr...
Für Atheisten ist das blanker Schwachsinn ...:D
BrüggeGent
12.08.2025, 21:00
Da die Menschheit und diese Erde durch den Sündenfall gefallen sind wurden wir in die Sünde hineingeboren.
Der einzige Weg da raus führt über Jesus Christus.
Da du aber weder Christ bist noch die Frage wirklich ernst meinst kann es dir auch egal sein :D
Gehste zu deinem Notar und schlägst das Erbe aus oder besser kaufst nen Ablaßbrief von der katholischen Kirche :D
Ich bin evangelisch getauft ...und das ist doch ein gutes Arrangement...
Ich bin evangelisch getauft ...und das ist doch ein gutes Arrangement...
Achso - na dann entschuldige. Hab dich wohl mit diesem Bückbeter verwechselt :D
Anhalter
12.08.2025, 21:10
Achso - na dann entschuldige. Hab dich wohl mit diesem Bückbeter verwechselt :D
Wer soll das sein ?
In den Westzonen erzählte man uns in den Kirchen, nur die Gnade des christlichen Gottes könnte die Erbsünde zumindest abmildern...
Die Kirchensteuer gilt hier als Notargebühr...
Man versteht nichts über das Wesen der Erbsünde, darunter auch die Kirchen, wenn vom Menschen ausgegangen wird, wie heute sein entwickeltes Selbstbewusstsein ist. Einst war sein eigenes Gedächtnis noch längst nicht so, wie es heute individualisiert ist. Es war noch eins mit dem seines Vaters und Vorvaters bishin zu Abraham. Der Mensch war noch lange nicht so individualisiert wie heute. Deshalb konnte die Sünde der Vorfahren ab Adam und Eva vererbt werden, sie war eins mit den Nachfahren. - Das also meint Erbsünde und dass sie ihre Wirkung durch Individualisierung verloren hat.
Gehirnnutzer
13.08.2025, 09:11
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Ist ganz einfach, du lässt entweder vom Notar eine Erklärung aufsetzen und reichst die beim Nachlassgericht ein oder gibst bei einem Rechtspfleger des Nachlassgerichtes zu Protokoll, das du das Erbe ausschjägst. Gründe brauchst du nicht angeben.
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Hat mich vor zwei Jahren auch getroffen !
6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles musst Du das Erbe offiziell ausschlagen ,- sonst sitzt Du in der Falle !
Nein, man kann nicht einfach entscheiden, nicht zu sterben.
Nächste Frage! :)
antiseptisch
13.08.2025, 13:56
Tut man das nicht so gilt das Erbe (ohne Unterschrift) als angenommen und man kann auch Schulden erben.
In richtigen Rechtsstaaten käme man nie auf die Idee, Schulden erben zu müssen, wenn man nicht das komplette Erbe ausschlägt. Denn oftmals weiß man noch gar nicht, dass Schulden vorhanden sind. Immer, wenn von "Falle" die Rede ist, hat diese Falle eigentlich keine Rechtsgrundlage. Erben kann man naturgemäß nur materielles oder immaterielles Vermögen. Schulden sind nichts greifbares, und selbst unser christliches Wertesystem gibt das eigentlich nicht her. Hier hat sich die Kirche nur von den Banken breitschlagen lassen, die natürlich nicht auf uneinbringlichen Forderungen hängenbleiben will.
Normalerweise sichern sich Banken gegen Todesfälle mit Lebensversicherungen ab. Wenn nicht, und darauf spekuliert wird, dass die Erben schon die Restschuld tilgen werden, handelt es sich um Verträge zu Lasten Dritter, und die sind nunmal illegal. Genau genommen müssten die Banken ja schon bei Kreditabschluss die Kreditfähigkeit der Erben überprüfen und damit wären die wohl kaum einverstanden, und man könnte sie auch nicht zur Schuldenübernahme nötigen. Und der Zwang, wenn man die Schulden nicht will, darf man sich auch nicht die Rosinen rauspicken, ist bei genauerer Betrachtung auch eine Nötigung. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn die Banken sich nicht gegen Todesfälle absichern, ist es ihre eigene Schuld.
Selbst in Brasilien wäre so eine Regelung, dass Schulden vererbt werden, absolut lächerlich. Ich würde gerne wissen, wie das generell in anderen Ländern aussieht. Jede Wette, dass hier gleich jede Menge User ankommen und die Interessen der Banken vertreten, und gar nicht wissen, was ihre eigenen sein sollen.
Da die Menschheit und diese Erde durch den Sündenfall gefallen sind wurden wir in die Sünde hineingeboren.
Der einzige Weg da raus führt über Jesus Christus.
Und was heißt letzteres praktisch?
Und was heißt letzteres praktisch?
Dass Du mehr in der Bibel lesen solltest! :)
In richtigen Rechtsstaaten käme man nie auf die Idee, Schulden erben zu müssen, wenn man nicht das komplette Erbe ausschlägt. Denn oftmals weiß man noch gar nicht, dass Schulden vorhanden sind. Immer, wenn von "Falle" die Rede ist, hat diese Falle eigentlich keine Rechtsgrundlage. Erben kann man naturgemäß nur materielles oder immaterielles Vermögen. Schulden sind nichts greifbares, und selbst unser christliches Wertesystem gibt das eigentlich nicht her. Hier hat sich die Kirche nur von den Banken breitschlagen lassen, die natürlich nicht auf uneinbringlichen Forderungen hängenbleiben will.
Normalerweise sichern sich Banken gegen Todesfälle mit Lebensversicherungen ab. Wenn nicht, und darauf spekuliert wird, dass die Erben schon die Restschuld tilgen werden, handelt es sich um Verträge zu Lasten Dritter, und die sind nunmal illegal. Genau genommen müssten die Banken ja schon bei Kreditabschluss die Kreditfähigkeit der Erben überprüfen und damit wären die wohl kaum einverstanden, und man könnte sie auch nicht zur Schuldenübernahme nötigen. Und der Zwang, wenn man die Schulden nicht will, darf man sich auch nicht die Rosinen rauspicken, ist bei genauerer Betrachtung auch eine Nötigung. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn die Banken sich nicht gegen Todesfälle absichern, ist es ihre eigene Schuld.
Selbst in Brasilien wäre so eine Regelung, dass Schulden vererbt werden, absolut lächerlich. Ich würde gerne wissen, wie das generell in anderen Ländern aussieht. Jede Wette, dass hier gleich jede Menge User ankommen und die Interessen der Banken vertreten, und gar nicht wissen, was ihre eigenen sein sollen.
Bei mir war das so:
Onkel ist gestorben und hinterlässt 80000 € Schulden.
Mein Vater war der nächste in der Erbfolge und hat das Erbe beim Notar für 18 € ausgeschlagen.
Somit war ich der nächste in der Erbfolge.
Ich war allerdings gerade am Umziehen nach Norwegen und hatte keine Zeit für einen Notar.
Also erklärte ich das schriftlich und legte eine Kopie meines Personalausweises bei mit dem Hinweis, daß mit meiner Unterschrift meine Ausschlagung des Erbes hinreichend belegt ist, da dies auch im normalen Geschäftsverkehr so üblich sei.
Tja Pustekuchen - nicht in Deutschland!
Ich schaltete dann aus Norwegen zwei Anwälte ein.
Der erste hat nichts erreicht und der zweite auch nicht.
Deren Bezahlung richtet sich dann nach dem Streitwert!
Pro Brief nehmen die 400 €.
Nachdem ich 2500 € los geworden bin hab ichs aufgegeben.
Der Anwalt kann nur versuchen, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
Der Nachlass war das Inventar der Wohnung von der Witwe meines Onkels zu der ich keinen Kontakt habe.
Die hätte dann alles was sich dort befindet auflisten müssen mit möglichst vielen Belegen und auch noch einen Gutachter Zutritt zu ihrer Wohnung gestatten müssen um das zu prüfen.
Im Endeffekt bin ich die Schulden nur durch 13 jährige Abwesenheit aus der BRD losgeworden.
Da hatte ich Glück, denn normalerweise gelten Titel bis zu 30 Jahre.
Selbst eine Insolvenz hätte da nicht geholfen.
antiseptisch
13.08.2025, 21:59
Im Endeffekt bin ich die Schulden nur durch 13 jährige Abwesenheit aus der BRD losgeworden.
Da hatte ich Glück, denn normalerweise gelten Titel bis zu 30 Jahre.
Selbst eine Insolvenz hätte da nicht geholfen.
Wie gesagt, in jedem Rechtsstaat gelten Schulden nicht als irgendwas dingliches, genauso wenig, wie es negatives Bargeldvermögen geben könnte. Schließlich ist eine Privatperson keine abstrakte rechtliche Person, die bilanzieren müsste. Schulden sind bei natürlichen Personen nichts anderes als heiße Luft, die schon längst verpufft ist.
Mein Opa hatte auch mal eine Forderung gegenüber einem Holzfuhrunternehmer, die Mitte der 80er rund 35.000 DM betrug. Der Kerl ging pleite. Sein Sohn ging mit mir in die Schule, war halber Analphabet und machte mit Hängen und Würgen den Hauptschulabschluss. Aber aus irgendeinem Grund wurde der später Millionär als Wohnmobilhändler. Mein Opa hätte nur ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid setzen sollen, dass der Titel bis zu 30 Jahre bestehen bliebe, aber das tat er aus Mitleid nicht, weil er wohl meinte, das ginge auf sein Karma-Konto. Und natürlich hat der Sohn diese alten Schulden auch nie bezahlt, um damit irgendwie die Familienehre wiederherzustellen.
Dafür hatte mein Vater mit 68 Jahren noch mal eine Immobilie teilfinanziert. Als er mit 70 starb, waren wir froh, durch den Verkaufserlös noch die Hypothek ablösen zu können. Ich glaube, ich werde auch nichts mehr erben.
Hank Rearden
16.08.2025, 14:30
Bei mir war das so:
Onkel ist gestorben und hinterlässt 80000 € Schulden.
Mein Vater war der nächste in der Erbfolge und hat das Erbe beim Notar für 18 € ausgeschlagen.
Somit war ich der nächste in der Erbfolge.
Ich war allerdings gerade am Umziehen nach Norwegen und hatte keine Zeit für einen Notar.
Du hast ein Hinweisschreiben vom Nachlassgericht bekommen, wo exakt drinsteht, was zu tun ist.
Geh zum Nachlassgericht, erklär die Ausschlagung zu Protokoll, Fall erledigt. Dauert ne Viertelstunde!
Aber nein, man weiß es besser.
Hank Rearden
16.08.2025, 14:34
Wie gesagt, in jedem Rechtsstaat gelten Schulden nicht als irgendwas dingliches, genauso wenig, wie es negatives Bargeldvermögen geben könnte. Schließlich ist eine Privatperson keine abstrakte rechtliche Person, die bilanzieren müsste. Schulden sind bei natürlichen Personen nichts anderes als heiße Luft, die schon längst verpufft ist.
Mein Opa hatte auch mal eine Forderung gegenüber einem Holzfuhrunternehmer, die Mitte der 80er rund 35.000 DM betrug. Der Kerl ging pleite. Sein Sohn ging mit mir in die Schule, war halber Analphabet und machte mit Hängen und Würgen den Hauptschulabschluss. Aber aus irgendeinem Grund wurde der später Millionär als Wohnmobilhändler. Mein Opa hätte nur ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid setzen sollen, dass der Titel bis zu 30 Jahre bestehen bliebe, aber das tat er aus Mitleid nicht, weil er wohl meinte, das ginge auf sein Karma-Konto.
Sowas gibt es nicht, totaler Humbug!
Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, ergeht Vollstreckungsbescheid und der verjährt nach 30 Jahren.
Wenn Widerspruch eingelegt wird, wird ein Urteil verkündet, das ebenfalls nach 30 Jahren verjährt.
Du hast ein Hinweisschreiben vom Nachlassgericht bekommen, wo exakt drinsteht, was zu tun ist.
Geh zum Nachlassgericht, erklär die Ausschlagung zu Protokoll, Fall :Derledigt. Dauert ne Viertelstunde!
Aber nein, man weiß es besser.
Ich habe dem Erbe nicht zugestimmt also kann ich auch nichts erben!
Dieser Judenstaat hingegen maßt sich an, das dem nicht so sei!
Hier erbst du auch wenn du nicht willst :crazy:
Ich habe dem Erbe nicht zugestimmt also kann ich auch nichts erben!
Dieser Judenstaat hingegen maßt sich an, das dem nicht so sei!
Hier erbst du auch wenn du nicht willst :crazy:
Es geht nicht ums Wollen oder Nichtwollen !
In Deutschland gilt das römische Erbrecht und eine vorgeschriebene Erbfolge ,- der kann sich niemand entziehen !
Wer ein Erbe nicht will , der muss es fristgemäß ausschlagen , ansonsten ist er automatisch Erbe mit allen Pflichten und Rechten .
Es geht nicht ums Wollen oder Nichtwollen !
In Deutschland gilt das römische Erbrecht und eine vorgeschriebene Erbfolge ,- der kann sich niemand entziehen !
Wer ein Erbe nicht will , der muss es fristgemäß ausschlagen , ansonsten ist er automatisch Erbe mit allen Pflichten und Rechten .
Die römische Erbfolge geht mir am Arsch vorbei!
Dir wird ja auch kein Auto angedreht wenn du nicht unterschreibst!
Und wenn ich so freundlich bin den Jutiz-Juden schriftlich mitzuteilen, daß ich kein Erbe haben will wird das auch nicht akzeptiert, weil die der Meinung sind man hätte nicht die Form gewahrt fürs Ausschlagen.
Das sind einfach nur kranke, kriminelle Gesetze!
Ein Erben von Schulden sollte generell nicht möglich sein und statt nach 6 Wochen ein Erbe ohne Zustimmung angedreht zu bekommen sollte einfach das Erbe verfallen.
Aber nee - man macht die Gesetze so, daß irgendwelche Inkasso-Juden und Läusebart-Juristen schön Kohle abgreifen können!
Wenn dir einer sagt du sollst Dich impfen, weil das Gesetz das so vorschreibt mache ich das auch nicht.
Die römische Erbfolge geht mir am Arsch vorbei!
Dir wird ja auch kein Auto angedreht wenn du nicht unterschreibst!
Und wenn ich so freundlich bin den Jutiz-Juden schriftlich mitzuteilen, daß ich kein Erbe haben will wird das auch nicht akzeptiert, weil die der Meinung sind man hätte nicht die Form gewahrt fürs Ausschlagen.
Das sind einfach nur kranke, kriminelle Gesetze!
Ein Erben von Schulden sollte generell nicht möglich sein und statt nach 6 Wochen ein Erbe ohne Zustimmung angedreht zu bekommen sollte einfach das Erbe verfallen.
Aber nee - man macht die Gesetze so, daß irgendwelche Inkasso-Juden und Läusebart-Juristen schön Kohle abgreifen können!
Wenn dir einer sagt du sollst Dich impfen, weil das Gesetz das so vorschreibt mache ich das auch nicht.
Schimpf weiter ,- das gefällt mir ! :D
Aber ,- aus eigener leidvoller Erfahrung versichere ich Dir :
Du kommst zur Not sogar gegen den ungeliebten Kanzler an ,-
aber in punto Erbrecht haste schlechte Karten
:aggr:
Schimpf weiter ,- das gefällt mir ! :D
Aber ,- aus eigener leidvoller Erfahrung versichere ich Dir :
Du kommst zur Not sogar gegen den ungeliebten Kanzler an ,-
aber in punto Erbrecht haste schlechte Karten
:aggr:
Das ist mir schon klar aber darum geht es nicht!
Es geht darum wütend zu werden bei sowas.
Man solte dieses Gesindel tagelang abfisten lassen von schwulen Jungbullen.
:germane:
Die römische Erbfolge geht mir am Arsch vorbei!
Dir wird ja auch kein Auto angedreht wenn du nicht unterschreibst!
Und wenn ich so freundlich bin den Jutiz-Juden schriftlich mitzuteilen, daß ich kein Erbe haben will wird das auch nicht akzeptiert, weil die der Meinung sind man hätte nicht die Form gewahrt fürs Ausschlagen.
Das sind einfach nur kranke, kriminelle Gesetze!
Ein Erben von Schulden sollte generell nicht möglich sein und statt nach 6 Wochen ein Erbe ohne Zustimmung angedreht zu bekommen sollte einfach das Erbe verfallen.
Aber nee - man macht die Gesetze so, daß irgendwelche Inkasso-Juden und Läusebart-Juristen schön Kohle abgreifen können!
Wenn dir einer sagt du sollst Dich impfen, weil das Gesetz das so vorschreibt mache ich das auch nicht.
Ab Kenntnis hast du 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist fängt erst an, wenn du Kenntnis erlangst.
Und natürlich ist es ein Risiko, wenn du die Verhältnisse des Erblassers nicht kennst. Dann hast du meistens auch nicht das Verhältnis zu ihm, das auf moralischer Grundlage ein Erbe rechtfertigt. Ich sehe in den Bestimmungen deswegen kein Problem.
Ab Kenntnis hast du 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist fängt erst an, wenn du Kenntnis erlangst.
Und natürlich ist es ein Risiko, wenn du die Verhältnisse des Erblassers nicht kennst. Dann hast du meistens auch nicht das Verhältnis zu ihm, das auf moralischer Grundlage ein Erbe rechtfertigt. Ich sehe in den Bestimmungen deswegen kein Problem.
Ich bin fast geneigt Dich von meiner Ignore-list zu entfernen, weil du mal was halbwegs sinnvolles zusammenstammeln konntest :D
Ok du bist befreit :D
Es geht nicht ums Wollen oder Nichtwollen !
In Deutschland gilt das römische Erbrecht und eine vorgeschriebene Erbfolge ,- der kann sich niemand entziehen !
Wer ein Erbe nicht will , der muss es fristgemäß ausschlagen , ansonsten ist er automatisch Erbe mit allen Pflichten und Rechten .
Abgelehnt. Wir sind und wollen keine Römer sein. Auch nicht rechtmäßig.
Abgesehen davon sind wir schon genug geplagt durch die Erbsünde des Fiatgeldbetrugsystems, welches uns indirekte Steuern per Hyperinflation auferlegt. Verursacht durch die Ausgabenwut unserer Regierungen. Um deren ideologisch-närrischen Krieg gegen ihr eigenes Volk zu finanzieren: Zerstörung der Familien, des Individuums (LGBTQ) der Nationen durch Massenimmigration und des Resttransfers des Volksvermögen von unten nach oben.
Die Erbsünde ist real ob wir es wollen oder nicht.
Abgelehnt. Wir sind und wollen keine Römer sein. Auch nicht rechtmäßig.
Abgesehen davon sind wir schon genug geplagt durch die Erbsünde des Fiatgeldbetrugsystems, welches uns indirekte Steuern per Hyperinflation auferlegt. Verursacht durch die Ausgabenwut unserer Regierungen. Um deren ideologisch-närrischen Krieg gegen ihr eigenes Volk zu finanzieren: Zerstörung der Familien, des Individuums (LGBTQ) der Nationen durch Massenimmigration und des Resttransfers des Volksvermögen von unten nach oben.
Die Erbsünde ist real ob wir es wollen oder nicht.
:haha: Weil in Deutzschland seit Urzeiten römisches Recht gilt , macht uns das doch nicht zu Römern !
Du rechnest ja auch mit arabischen Zahlen ,- ohne deshalb ein Wüstensohn sein zu müssen ! :haha:
antiseptisch
17.08.2025, 15:51
Die römische Erbfolge geht mir am Arsch vorbei!
Dir wird ja auch kein Auto angedreht wenn du nicht unterschreibst!
Und wenn ich so freundlich bin den Jutiz-Juden schriftlich mitzuteilen, daß ich kein Erbe haben will wird das auch nicht akzeptiert, weil die der Meinung sind man hätte nicht die Form gewahrt fürs Ausschlagen.
Das sind einfach nur kranke, kriminelle Gesetze!
Ein Erben von Schulden sollte generell nicht möglich sein und statt nach 6 Wochen ein Erbe ohne Zustimmung angedreht zu bekommen sollte einfach das Erbe verfallen.
Aber nee - man macht die Gesetze so, daß irgendwelche Inkasso-Juden und Läusebart-Juristen schön Kohle abgreifen können!
Wenn dir einer sagt du sollst Dich impfen, weil das Gesetz das so vorschreibt mache ich das auch nicht.
Du hast vollkommen recht. Wenn dir ein Erbe in Form von Schulden zufliegt, von dem du gar nichts weißt, kommt das dem Rechtsbegriff "Verträge zu Lasten Dritter" zu, was zu Recht hoch illegal ist. Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig, aber die Meisten hier kennen es ja nicht anders und halten es dann für legal, weil sie nicht wissen, was ihre Interessen sein sollen.
Verträge zu Lasten Dritter sind mit den Grundsätzen der Privatautonomie (https://de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie) nicht vereinbar.[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter#cite_note-2) Das Prinzip fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestaltet. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
antiseptisch
17.08.2025, 15:54
Ab Kenntnis hast du 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist fängt erst an, wenn du Kenntnis erlangst.
Und natürlich ist es ein Risiko, wenn du die Verhältnisse des Erblassers nicht kennst. Dann hast du meistens auch nicht das Verhältnis zu ihm, das auf moralischer Grundlage ein Erbe rechtfertigt. Ich sehe in den Bestimmungen deswegen kein Problem.
Du verstehst das Problem überhaupt nicht, wie so oft. Eine Belastung durch Erben von Schulden kann ja wohl nicht davon abhängen, was für ein Verhältnis man zum Erblasser hat, den man u.U. gar nicht kennt, wenn es ganz blöd kommt. Du begehst immer wieder den Fehler, illegale Rechtsverdrehungen nicht zu erkennen, nur weil sie schwarz auf weiß irgendwo gedruckt sind. Du bist viel zu flatterhaft in diesen Angelegenheiten.
Du hast vollkommen recht. Wenn dir ein Erbe in Form von Schulden zufliegt, von dem du gar nichts weißt, kommt das dem Rechtsbegriff "Verträge zu Lasten Dritter" zu, was zu Recht hoch illegal ist. Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig, aber die Meisten hier kennen es ja nicht anders und halten es dann für legal, weil sie nicht wissen, was ihre Interessen sein sollen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Ja, römisches Recht hat einen starken Einfluss auf das deutsche Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Obwohl das römische Recht
nicht mehr als solches gilt, sind viele seiner Grundlagen und Prinzipien in das deutsche Rechtssystem eingeflossen und prägen es bis heute.
antiseptisch
17.08.2025, 16:05
Ja, römisches Recht hat einen starken Einfluss auf das deutsche Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Obwohl das römische Recht
nicht mehr als solches gilt, sind viele seiner Grundlagen und Prinzipien in das deutsche Rechtssystem eingeflossen und prägen es bis heute.
Ja und? Warum muss man ein Erbe in Form von Schulden zwingend ausschlagen, und wenn man das nicht mitbekommt, z.B wegen unbekannt verzogen, kriegt man einen reingewürgt? Was das bei Römern auch schon so? Dürfte etwas schwierig sein, herauszufinden.
Ja und? Warum muss man ein Erbe in Form von Schulden zwingend ausschlagen, und wenn man das nicht mitbekommt, z.B wegen unbekannt verzogen, kriegt man einen reingewürgt? Was das bei Römern auch schon so? Dürfte etwas schwierig sein, herauszufinden.
Der Erbe muss nachweislich Kenntnis vom eingetretenen Erbfall erhalten haben und hat danach 6 Wochen Zeit , das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen !
Die bewährten Teile des römischen Rechtes wurden schon ab dem Mittelalter ins deutsche Recht aufgenommen ,-
und damit herrscht zumindest auf dem komplizierten Gebiet des Erbrechtes ein Rechtssicherheit in Deutschland , von der Staaten wie GB und USA nur träumen können
antiseptisch
17.08.2025, 18:17
Der Erbe muss nachweislich Kenntnis vom eingetretenen Erbfall erhalten haben und hat danach 6 Wochen Zeit ,
Das kann man immer behaupten, und ist somit hinfällig. Schulden vererbt zu bekommen, ist von vornherein illegal, undeutsch und hat in unserem Rechtssystem nichts zu suchen, egal, was Römer in dieser Hinsicht praktizierten. Wenn jemand Geld verleiht, ohne sich abzusichern, ist das grob fahrlässig. Die dazu nicht beliehenen Vermögenswerte eines Erblassers haben damit überhaupt nichts zu tun. Nur in einem verlogenen Unrechtsstaat wird sowas einfach so hingenommen, ohne mal gründlich darüber nachzudenken. Komisch, wenn Richter sonst immer rauslassen, das eine hätte mit dem anderen nichts zu tun, nur beim Erbe wird alles in einen Topf geschmissen.
SingSing
17.08.2025, 18:35
Unser Familiennotar und das Nachlassgericht informierten uns über die Erbsünde.
Unser Notar riet uns , dieses Erbe auszuschlagen...
Geht das so einfach...!?
Das geht!
https://www.youtube.com/watch?v=tvoOe96yk4A&list=RDtvoOe96yk4A&start_radio =1
:haha: Weil in Deutzschland seit Urzeiten römisches Recht gilt , macht uns das doch nicht zu Römern !
Du rechnest ja auch mit arabischen Zahlen ,- ohne deshalb ein Wüstensohn sein zu müssen ! :haha:
Das weiß ich. Es war ein großer Fehler, das germanische Rechtssystem zugunsten des sklavischen Römischen aufzugeben. Und für die Atheisten hier: es waren die Kirchen und Klöster, welche dieses während des frühen Mittelalters am Leben erhielten.
Während des Mittelalters dann haben die Kaiser mit Unterstützung der Kirche das Römische Recht gefördert, weil es deren Macht stärkte. Erst gegen Ende des 19 Jahrhunderts schaffte es der Staat das Germanische Recht total durch das Römische Recht zu ersetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sich allerdings auch die Mentalität der Menschen mehr zu einem kollektivistischen, obrigkeitshörigen, sklavischen verändert haben.
Die sogenannten arabischen Zahlen sind im übrigen genauer: indische.
Du verstehst das Problem überhaupt nicht, wie so oft. Eine Belastung durch Erben von Schulden kann ja wohl nicht davon abhängen, was für ein Verhältnis man zum Erblasser hat, den man u.U. gar nicht kennt, wenn es ganz blöd kommt. Du begehst immer wieder den Fehler, illegale Rechtsverdrehungen nicht zu erkennen, nur weil sie schwarz auf weiß irgendwo gedruckt sind. Du bist viel zu flatterhaft in diesen Angelegenheiten.
Du verstehst es nicht. Vielleicht liegt es an deiner Flatterhaftigkeit oder deinen Ansprüchen. Du kannst sowohl ein Vermögen als auch die Verbindlichkeiten des Erblassers erben. Wenn du ihn kennst - daher mein Verweis auf das Verhältnis zu Lebzeiten - dann weißt du eher, was dich erwartet. Doch was erwartest du? Dass du nur Vermögen erben kannst und etwaige Schulden bzw. Verbindlichkeiten dann der Staat und damit der Steuerzahler zu tragen hat?
Das sind keine Rechtsverdrehungen, sondern das ist das geltende Recht, auch gut nachvollziehbar.
antiseptisch
17.08.2025, 23:39
Du verstehst es nicht. Vielleicht liegt es an deiner Flatterhaftigkeit oder deinen Ansprüchen. Du kannst sowohl ein Vermögen als auch die Verbindlichkeiten des Erblassers erben. Wenn du ihn kennst - daher mein Verweis auf das Verhältnis zu Lebzeiten - dann weißt du eher, was dich erwartet. Doch was erwartest du? Dass du nur Vermögen erben kannst und etwaige Schulden bzw. Verbindlichkeiten dann der Staat und damit der Steuerzahler zu tragen hat?
Das sind keine Rechtsverdrehungen, sondern das ist das geltende Recht, auch gut nachvollziehbar.
Sag mal, liest du eigentlich den Strang, oder wieso fällst du schon wieder zurück? Wer Forderungen zurückbezahlt haben will, muss sie konkret absichern! Das geht nicht mit bloßem Zugriff auf Vermögen, was man vorher gar nicht kannte, du dummes Suppenhuhn! Da ist ja sogar das Scharia-Recht noch moderner, und selbst die Bibel kennt keine Schulden als negativem Vermögensgegenstand, der vollstreckt werden könnte! Du bist gefangen in deiner verwestlichten Bubble, wo alles automatisch als Recht gilt, nur weil es gedruckt veröffentlicht wurde, ohne dass du in der Lage wärst, darüber zu reflektieren, dass es dafür überhaupt keine Grundlage gibt, du dummes Ding.
Sag mal, liest du eigentlich den Strang, oder wieso fällst du schon wieder zurück? Wer Forderungen zurückbezahlt haben will, muss sie konkret absichern! Das geht nicht mit bloßem Zugriff auf Vermögen, was man vorher gar nicht kannte, du dummes Suppenhuhn! Da ist ja sogar das Scharia-Recht noch moderner, und selbst die Bibel kennt keine Schulden als negativem Vermögensgegenstand, der vollstreckt werden könnte! Du bist gefangen in deiner verwestlichten Bubble, wo alles automatisch als Recht gilt, nur weil es gedruckt veröffentlicht wurde, ohne dass du in der Lage wärst, darüber zu reflektieren, dass es dafür überhaupt keine Grundlage gibt, du dummes Ding.
Dann beschwer dich beim Gesetzgeber, du dummes Huhn und flatterte mir aus dem Sichtfeld.Ab einer gewissen kognitiven Minderleistung gepaart mit verbalen Unverschämtheiten erübrigt sich jede Diskussion. Ab jetzt schreib mich nicht mehr an, du Vollidiot! Du hast ja wirklich nicht mehr alle Zapfen an der Tanne!
Ja und? Warum muss man ein Erbe in Form von Schulden zwingend ausschlagen, und wenn man das nicht mitbekommt, z.B wegen unbekannt verzogen, kriegt man einen reingewürgt? Was das bei Römern auch schon so? Dürfte etwas schwierig sein, herauszufinden.
Weil die Erbmasse nun einmal aus Aktiva und Passiva besteht, du Schnellmerker!
antiseptisch
18.08.2025, 09:10
Weil die Erbmasse nun einmal aus Aktiva und Passiva besteht, du Schnellmerker!
Gerade darum geht es doch, du dummes Ding! Wenn jemand stirbt, und der Gläubiger sich nicht abgesichert hat, dann war er einfach blöde. Das ändert nichts daran, dass Schulden kein Erbbestandteil sind, weil Schulden keine Gegenstände sind. Aber das ist vermutlich wieder zu hoch für dich. Wenn Erben damit belastet werden, geht das eher in Richtung Sippenhaft, die eigentlich längst verboten sein sollte.
Du hast vollkommen recht. Wenn dir ein Erbe in Form von Schulden zufliegt, von dem du gar nichts weißt, kommt das dem Rechtsbegriff "Verträge zu Lasten Dritter" zu, was zu Recht hoch illegal ist. Das ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig, aber die Meisten hier kennen es ja nicht anders und halten es dann für legal, weil sie nicht wissen, was ihre Interessen sein sollen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Vielen Dank - unerwarteter Zuspruch :gib5:
Gerade darum geht es doch, du dummes Ding! Wenn jemand stirbt, und der Gläubiger sich nicht abgesichert hat, dann war er einfach blöde. Das ändert nichts daran, dass Schulden kein Erbbestandteil sind, weil Schulden keine Gegenstände sind. Aber das ist vermutlich wieder zu hoch für dich. Wenn Erben damit belastet werden, geht das eher in Richtung Sippenhaft, die eigentlich längst verboten sein sollte.
Versteht der nicht - kannst auch mit ner Wand reden :D
Hank Rearden
20.08.2025, 18:08
Ich habe dem Erbe nicht zugestimmt also kann ich auch nichts erben!
Okay! Viel Glück! :haha:
Hank Rearden
20.08.2025, 18:09
Gerade darum geht es doch, du dummes Ding! Wenn jemand stirbt, und der Gläubiger sich nicht abgesichert hat, dann war er einfach blöde. Das ändert nichts daran, dass Schulden kein Erbbestandteil sind, weil Schulden keine Gegenstände sind. Aber das ist vermutlich wieder zu hoch für dich. Wenn Erben damit belastet werden, geht das eher in Richtung Sippenhaft, die eigentlich längst verboten sein sollte.
Bankguthaben ist auch kein Gegenstand, erbt man das auch nicht? :?
kotzfisch
20.08.2025, 20:01
Bankguthaben ist auch kein Gegenstand, erbt man das auch nicht? :?
Kann das sein, Hank, dass hier Leute herumirren, die keine Ahnung haben, wovon sie sprechen? Kann das wirklich sein?
Hank Rearden
20.08.2025, 20:08
Kann das sein, Hank, dass hier Leute herumirren, die keine Ahnung haben, wovon sie sprechen? Kann das wirklich sein?
Ja, das kann absolut sein! :haha:
Was sind denn Gegenstände?
Hatte damals beim Tod meiner ex. das Erbe ausgeschlagen, sie hatte ja 250.000,00€ unterschlagen. Geld war ja nicht da, aber alle Gegenstände, privater Natur, Kameraausrüstung und Modellbahn wurden mir übergeben. Hatte ja selbst Privatinsolvenz. Die geldgeilen Banken haben nichts gesehen, mussten teils von dem Insolvenzgericht abgestraft werden, da sie wärend des Insolvenzverfahrens versuchten, vollstreckbare Titel weiter an Inkassobüros zu verkaufen. Ohne die Rechtspfleger hast du kaum eine Möglichkeit gegen die Verbrecher vorzugehen.
Nun ja....so einfach ist es auch wieder nicht......Banken gehen nur pleite wenn sie sich gegenseitig fertig machen oder Geld machen wollen das der Steuerzahler locker machen soll und muss....:cool:
Volksvertreter/Volksverarscher sind dann in der regel die Geldeintreiber.....
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