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Vollständige Version anzeigen : Der Unwissensheitsthread



Gehirnnutzer
19.07.2025, 14:31
Manche neigen dazu aus Unwissenheit sich irgendwelche Dinge zusammenzureimen, die Stuss sind. Andere stellen, die Unwissenheit ihrer Zuhörer ausnützend, Behauptungen auf, die genauso Stuss sind.
Manche Dinge sind auch dem Ottonormalverbraucher unbekannt.

Hier also immer mal wieder ein paar Informationen gegen Unwissenheit.

Dann beginnen wir mal;

Die Unterschrift des Richters

Youtube und Foren sind voll von Geschichten von angeblich ungültigen Urteilen, und Haftbefehlen. Allen ist gemein, das sie sich darauf beziehen, dass diese Dokumente die Unterschrift des ausstellenden Richters benötigen um rechtsgültig zu sein. Belegt wird das Ganze mit Scans, die den Schriftzug gez. Richter "Soundso" enthalten.
Man muss dazu sagen,dass die Scans in diesem Fall keine Manipulationen sind.
Der Fehler in der Geschichte ist, Verfahrensparteien in einem Gerichtsverfahren und ein Beschuldigter erhalten Ausfertigungen der jeweiligen Dokumente, also Abschriften. Das vom Richter unterschriebene Original verbleibt bei Gericht bzw. der zuständigen Behörde.

feige
19.07.2025, 18:48
Ich bin Franziskaner Moench. Ich biete: ein bischen Seele .. fuer Kohle.

Ruprecht
19.07.2025, 18:51
Ich bin Franziskaner Moench. Ich biete: ein bischen Seele .. fuer Kohle.

Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.
Den Tetzel haben sie aber am Ende aufgehängt.

Aquifolium
19.07.2025, 18:54
Ich bin Franziskaner Moench. Ich biete: ein bischen Seele .. fuer Kohle.

Ich dachte Ihr bietet Weissbier fuer Kohle.

feige
19.07.2025, 18:56
Ich dachte Ihr bietet Weissbier fuer Kohle.

Aber nur fuer Bruder Nathan.

Regulaer machen wir eher Likoer.

BrüggeGent
19.07.2025, 19:39
Ich dachte Ihr bietet Weissbier fuer Kohle.

Weizenbier ist Balsam für die Seele...

Differentialgeometer
20.07.2025, 04:29
Manche neigen dazu aus Unwissenheit sich irgendwelche Dinge zusammenzureimen, die Stuss sind. Andere stellen, die Unwissenheit ihrer Zuhörer ausnützend, Behauptungen auf, die genauso Stuss sind.
Manche Dinge sind auch dem Ottonormalverbraucher unbekannt.

Hier also immer mal wieder ein paar Informationen gegen Unwissenheit.

Dann beginnen wir mal;

Die Unterschrift des Richters

Youtube und Foren sind voll von Geschichten von angeblich ungültigen Urteilen, und Haftbefehlen. Allen ist gemein, das sie sich darauf beziehen, dass diese Dokumente die Unterschrift des ausstellenden Richters benötigen um rechtsgültig zu sein. Belegt wird das Ganze mit Scans, die den Schriftzug gez. Richter "Soundso" enthalten.
Man muss dazu sagen,dass die Scans in diesem Fall keine Manipulationen sind.
Der Fehler in der Geschichte ist, Verfahrensparteien in einem Gerichtsverfahren und ein Beschuldigter erhalten Ausfertigungen der jeweiligen Dokumente, also Abschriften. Das vom Richter unterschriebene Original verbleibt bei Gericht bzw. der zuständigen Behörde.
??? Das habe ich noch nie gehört. Widerlegst Du Strohmänner oder ist die Anzahl an Leuten, die das behaupten, überschaubar klein?! :?

Gehirnnutzer
20.07.2025, 04:59
??? Das habe ich noch nie gehört. Widerlegst Du Strohmänner oder ist die Anzahl an Leuten, die das behaupten, überschaubar klein?! :?

Beispiele:


https://www.youtube.com/watch?v=R2K1fMuoQ94

https://www.youtube.com/watch?v=vdadaAvGwGA

Es gibt etliche Leute die solchen Videos Glauben schenken und sich n die Scheiße reiten.

Gehirnnutzer
20.07.2025, 05:49
Im Netz kursiert die Geschichte, dass das Grundgesetz durch die Löschung des ursprünglichen Artikels 23 (https://lexetius.com/GG/23,5) ohne Geltungsbereich sei und somit ungültig sei.

Nun, das Ganze beruht auf der Interpretation des Leitsatzes aus diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. (https://opinioiuris.de/entscheidung/1601)


Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Formen wir den Leitsatz etwas allgemeiner.

Eine Rechtsnorm, deren räumlicher Geltungsbereich für den Normunterworfenen nicht erkennbar ist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Ich spare mir jetzt eine großarige eigene Erklärung und zitiere einen Satz, den man in vielen Kommentaren zum Urteil etc. findet, weil er alles zusammenfasst.


Ein Gesetz ohne expliziten Geltungsbereich ist nicht automatisch ungültig. Es gilt im gesamten Bereich des Gesetzgebers, und sein Geltungsbereich wird durch Auslegung und unter Berücksichtigung anderer Rechtsquellen bestimmt.

Nathan
20.07.2025, 08:52
Beispiele:...
Es gibt etliche Leute die solchen Videos Glauben schenken und sich n die Scheiße reiten.
Wer auf diesen Quatsch hereinfällt und sich damit schwere Rechtsnachteile einhandelt, verdient es nicht besser.

Empirist
21.07.2025, 08:33
Wer auf diesen Quatsch hereinfällt und sich damit schwere Rechtsnachteile einhandelt, verdient es nicht besser.

Kommt immer auf die Art des Verfahrens an. Machen Leute Quatsch dieser in einem Verfahren mit anderen Personen und nicht dem Staat, ist das unsagbar nervig und der Dritte kann nichts dafür.

Senator_74
21.07.2025, 16:48
Ich dachte Ihr bietet Weissbier fuer Kohle.

Bier ist ein GRUNDNAHRUNGSMITTEL!!

ich58
22.07.2025, 15:35
Weizenbier ist Balsam für die Seele...
Nee, so sah DDR Helles nach dem 4, Tag aus, für mich nur Untergäriges.

Minimalphilosoph
22.07.2025, 16:00
Nee, so sah DDR Helles nach dem 4, Tag aus, für mich nur Untergäriges.

Nur die Flocken waren etwas dicker und größer. :D

Gehirnnutzer
23.07.2025, 10:13
Nein ich will euch nicht mit einer Erklärung des Gesetzgebungsverfahren langweilen. Es geht nur um Arten von Gesetzen.

Der Bundestag beschließt die Gesetze. Alle Gesetze sind Einspruchgesetze, dabei unterscheidet man

Zustimmungsbedürftige Gesetze

Dies sind Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Sie sind alle im GG geregelt. Das bekannteste ist Artikel 79 Absatz 2 GG, die Änderung des GG. Ich könnte jetzt eine ganze Artikel Aufzählung machen, aber spare mir das.
Man kann allgemein sagen, alle Gesetze, die die Kompetenzen, Finanzen, Einrichtungen, Aufgaben etc. der Länder berühren, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.


Nicht zustimmungsbedürftige Gesetze

Auch gegen nicht zustimmungsbedürftige Gesetze kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Zwar kann der Bundestag den Einspruch mit einfacher Mehrheit aufheben, jedoch verlangsamt es den Gesetzgebungsprozess.

Ihr seht also, um wirklich ihre Politik durchzusetzen, reicht für eine Partei die Regierungsmehrheit im Bundestag nicht aus, sie muss auch über eine Mehrheit in der Länderkammer verfügen oder ihre Politik muss bei den Ländern Zustimmun finden.

BlackForrester
23.07.2025, 11:37
Nein ich will euch nicht mit einer Erklärung des Gesetzgebungsverfahren langweilen. Es geht nur um Arten von Gesetzen.

Der Bundestag beschließt die Gesetze. Alle Gesetze sind Einspruchgesetze, dabei unterscheidet man

Zustimmungsbedürftige Gesetze

Dies sind Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Sie sind alle im GG geregelt. Das bekannteste ist Artikel 79 Absatz 2 GG, die Änderung des GG. Ich könnte jetzt eine ganze Artikel Aufzählung machen, aber spare mir das.
Man kann allgemein sagen, alle Gesetze, die die Kompetenzen, Finanzen, Einrichtungen, Aufgaben etc. der Länder berühren, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.


Nicht zustimmungsbedürftige Gesetze

Auch gegen nicht zustimmungsbedürftige Gesetze kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Zwar kann der Bundestag den Einspruch mit einfacher Mehrheit aufheben, jedoch verlangsamt es den Gesetzgebungsprozess.

Ihr seht also, um wirklich ihre Politik durchzusetzen, reicht für eine Partei die Regierungsmehrheit im Bundestag nicht aus, sie muss auch über eine Mehrheit in der Länderkammer verfügen oder ihre Politik muss bei den Ländern Zustimmun finden.


Dein letzter Satz hält einer genauen Betrachtung nicht Stand - der Bundesrat kann kein Gesetz verhindern, welches die Landeshoheit nicht tangiert.

BlackForrester
23.07.2025, 11:46
Im Netz kursiert die Geschichte, dass das Grundgesetz durch die Löschung des ursprünglichen Artikels 23 (https://lexetius.com/GG/23,5) ohne Geltungsbereich sei und somit ungültig sei.

(https://opinioiuris.de/entscheidung/1601)

Bei Gesetzen ist doch oft oder meist die Thematik der Auslegung - erst indem man "auslegen" kann und sich nicht an den Wortlaut halten muss entstehen doch "Irritationen".

Nimmt man Art. 3 Abs 3 GG wörtlich wäre z.B. §130 StGB ein grundgesetzfeindlicher Paragraph und dürfte keine Anwendung finden. Da man sich in Deutschland aber nicht an den Wortlaut hält, sondern das Grundgesetz wie Gesetze von Richtern "interpretiert" wird hat man die Malaise geschaffen....

Empirist
23.07.2025, 12:06
Bei Gesetzen ist doch oft oder meist die Thematik der Auslegung - erst indem man "auslegen" kann und sich nicht an den Wortlaut halten muss entstehen doch "Irritationen".

Nimmt man Art. 3 Abs 3 GG wörtlich wäre z.B. §130 StGB ein grundgesetzfeindlicher Paragraph und dürfte keine Anwendung finden. Da man sich in Deutschland aber nicht an den Wortlaut hält, sondern das Grundgesetz wie Gesetze von Richtern "interpretiert" wird hat man die Malaise geschaffen....

Diese Argumentation funktioniert nur, wenn du zum Beispiel Art. 18 oder Art. 26 ignorierst.
In diesem speziellen Falle ist aber sowieso eher Art. 5 von entscheidender Frage und da kann man gut argumentieren, dass der singuläre Horror eines Völkermordes schwerer wiegt, als das Recht zur Lüge.

Gehirnnutzer
23.07.2025, 15:13
Dein letzter Satz hält einer genauen Betrachtung nicht Stand - der Bundesrat kann kein Gesetz verhindern, welches die Landeshoheit nicht tangiert.

Du scheinst meinen Text vorher nicht gelesen zuhaben. Verhindern kann der Bundesrat solche Gesetze nicht, aber durch seinen Einspruch den Gesetzgebungsprozess verlangsamen.


Bei Gesetzen ist doch oft oder meist die Thematik der Auslegung - erst indem man "auslegen" kann und sich nicht an den Wortlaut halten muss entstehen doch "Irritationen".

Nimmt man Art. 3 Abs 3 GG wörtlich wäre z.B. §130 StGB ein grundgesetzfeindlicher Paragraph und dürfte keine Anwendung finden. Da man sich in Deutschland aber nicht an den Wortlaut hält, sondern das Grundgesetz wie Gesetze von Richtern "interpretiert" wird hat man die Malaise geschaffen....

Der 130er (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html) berührt den Artikel 3 GG nicht. Der Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Theoretisch würde ein Meinungsverbot gegen Artikel 3 verstoßen.
Nur handelt es sich beim 130er um kein Meinungsverbot. Er bestraft nicht die Meinung sondern die Äußerung dieser Meinung auf einer bestimmten Art und Weise.

Ansonsten Artikel 5 Absatz 2 GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)

Xarrion
23.07.2025, 15:15
Du scheinst meinen Text vorher nicht gelesen zuhaben. Verhindern kann der Bundesrat solche Gesetze nicht, aber durch seinen Einspruch den Gesetzgebungsprozess verlangsamen.



Der 130er (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html) berührt den Artikel 3 GG nicht. Der Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Theoretisch würde ein Meinungsverbot gegen Artikel 3 verstoßen.
Nur handelt es sich beim 130er um kein Meinungsverbot. Er bestraft nicht die Meinung sondern die Äußerung dieser Meinung auf einer bestimmten Art und Weise.

Ansonsten Artikel 5 Absatz 2 GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)

Ach, so einfach ist das also.

Man darf demnach also eine Meinung haben, aber diese Meinung nicht äußern. Ganz toll. :cool:

Gehirnnutzer
23.07.2025, 15:26
Ach, so einfach ist das also.

Man darf demnach also eine Meinung haben, aber diese Meinung nicht äußern. Ganz toll. :cool:

Du darfst sie schon äußern, nur nicht auf eine bestimmte Art und Weise. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180622_1bvr208315.html)

Xarrion
23.07.2025, 15:30
Du darfst sie schon äußern, nur nicht auf eine bestimmte Art und Weise. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180622_1bvr208315.html)

Das ist ja ganz toll.

Unter echter Meinungsfreiheit verstehe ich jedoch etwas Anderes.

Anhalter
23.07.2025, 15:33
Das ist ja ganz toll.

Unter echter Meinungsfreiheit verstehe ich jedoch etwas Anderes.

Nicht hetzen, verleumden, beleidigen oder lügen, dann geht Meinungsfreiheit eigentlich in Ordnung ...

Minimalphilosoph
23.07.2025, 15:35
Nicht hetzen, verleumden, beleidigen oder lügen, dann geht Meinungsfreiheit eigentlich in Ordnung ...

Am besten immer beipflichten, rumwurmen, abstreiten, tiefere Dialoge und bestimmte Themen vermeiden und relativieren. So geht Meinungsfreiheit.

Anhalter
23.07.2025, 15:47
Am besten immer beipflichten, rumwurmen, abstreiten, tiefere Dialoge und bestimmte Themen vermeiden und relativieren. So geht Meinungsfreiheit.

Nein es geht um die "Kritik der reinen Vernunft"

https://de.wikipedia.org/wiki/Kritik_der_reinen_Vernunft

Gehirnnutzer
23.07.2025, 15:47
Am besten immer beipflichten, rumwurmen, abstreiten, tiefere Dialoge und bestimmte Themen vermeiden und relativieren. So geht Meinungsfreiheit.

Meinungsfreiheit hat immer ihre Grenzen, nur werden sie auf der einen Seite strafrechtlich definiert (Deutschland §§ 130, 185 ff) auf der anderen Seite zivilrechtlich (USA slender and libel).

Minimalphilosoph
23.07.2025, 15:53
Meinungsfreiheit hat immer ihre Grenzen, nur werden sie auf der einen Seite strafrechtlich definiert (Deutschland §§ 130, 185 ff) auf der anderen Seite zivilrechtlich (USA slender and libel).

Ja, in der BRD ist die "Meinungsfreiheit" insbesondere durch den 130er und ein paar neue Erweiterungen diverser §§ begrenzt. Ganz massiv sogar. Sogar die Wissenschaft und Forschung einschränkend. Das kann man als alles mögliche bezeichnen, als Meinungsfreiheit jedoch nicht.
Also: In der BRD bestimmt das Strafgesetzbuch und moralische Heuchelei was man sagen darf.

Minimalphilosoph
23.07.2025, 15:56
Nein es geht um die "Kritik der reinen Vernunft"

https://de.wikipedia.org/wiki/Kritik_der_reinen_Vernunft

Als wenn du diese Literatur geistig erfassen könntest.

Es ist keine Antwort auf meinen Beitrag nötig.

BrüggeGent
23.07.2025, 15:57
Meinungsfreiheit hat immer ihre Grenzen, nur werden sie auf der einen Seite strafrechtlich definiert (Deutschland §§ 130, 185 ff) auf der anderen Seite zivilrechtlich (USA slender and libel).

Martin Luthers Kritik an katholischem Recht wurde damals strafrechtlich/zivilrechtlich verfolgt..
Du betest die jeweils gültige Rechtsordnung an...!?

Anhalter
23.07.2025, 16:01
Als wenn du diese Literatur geistig erfassen könntest.

Es ist keine Antwort auf meinen Beitrag nötig.

Den Versuch ist es jedenfalls wert ...

Anhalter
23.07.2025, 16:04
Martin Luthers Kritik an katholischem Recht wurde damals strafrechtlich/zivilrechtlich verfolgt..
Du betest die jeweils gültige Rechtsordnung an...!?

Wer etwas anbetet, ist nicht fähig zu wirklicher Kritik ...

BlackForrester
25.07.2025, 11:59
Der 130er (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html) berührt den Artikel 3 GG nicht. Der Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Theoretisch würde ein Meinungsverbot gegen Artikel 3 verstoßen.
Nur handelt es sich beim 130er um kein Meinungsverbot. Er bestraft nicht die Meinung sondern die Äußerung dieser Meinung auf einer bestimmten Art und Weise.



Wortlaut Artikel 3 Abs.2 GG
Niemand darf wegen seinesGeschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Jetzt interpretierst Du, indem Du sagst "man dürfe die Meinung zwar haben, dürfe diese Meinung aber nur auf eine bestimmte Art und Weise äußern". Indem Du aber diese Restriktion auferlegst greift der Passus "benachteiligt" und damit wiedersprich der erwähnte Paragraph im Strafgesetzbuch einem grundgesetzlich garantierten Recht.

Nur so als plaktives Beispiel - warum ist es legitim, dass man fordern darf die Regenbogenflagge am Bundestag zu hießen, aber nicht dass die Hakenkreuzflagge gehießt wird. In beiden Fällen geht es um eine "politische Anschauung" - die Eine ist erlaubt, die Andere nicht - Art. 3 Abs 3 soll dies aber, dem Wortlaut nach, ausschließen.

BlackForrester
25.07.2025, 12:14
Diese Argumentation funktioniert nur, wenn du zum Beispiel Art. 18 oder Art. 26 ignorierst.
In diesem speziellen Falle ist aber sowieso eher Art. 5 von entscheidender Frage und da kann man gut argumentieren, dass der singuläre Horror eines Völkermordes schwerer wiegt, als das Recht zur Lüge.


Persönlich würde ich eher einen Konflikt mit Art. 2 GG sehen, aber sei es ´drum.

Dein Einwand käme dann ggf. zum tragen, wenn mit der "politischen Anschauung" verbunden wäre andere Grundrechte einzuschränken - wenn ich aber z.B. auf einen Marktplatz stehend Sieg Heil brülle, dabei den rechten Arm auf Brusthöhe erhoben. die Hand ausgestreckt und mit der linken Hand eine Hakenkreuzfahne schwenke verstoße ich erst einmal gegen KEIN anderes Grundrecht, sondern bringe einzige und alleine meine "politische Anschauung" zum Ausdruck. Ich verstoße damit aber fundamental gegen §130 StGB und damit steht der Zielkonflikt.

Empirist
25.07.2025, 16:17
Persönlich würde ich eher einen Konflikt mit Art. 2 GG sehen, aber sei es ´drum.

Dein Einwand käme dann ggf. zum tragen, wenn mit der "politischen Anschauung" verbunden wäre andere Grundrechte einzuschränken - wenn ich aber z.B. auf einen Marktplatz stehend Sieg Heil brülle, dabei den rechten Arm auf Brusthöhe erhoben. die Hand ausgestreckt und mit der linken Hand eine Hakenkreuzfahne schwenke verstoße ich erst einmal gegen KEIN anderes Grundrecht, sondern bringe einzige und alleine meine "politische Anschauung" zum Ausdruck. Ich verstoße damit aber fundamental gegen §130 StGB und damit steht der Zielkonflikt.

Besagter Artikel 2 wäre hier insofern nicht anwendbar, als Art. 5 das Recht genauer umschreibt und der Paragraph im StGB eine konkrete Handlung unter Strafe stellt.

Das ist inhaltlich falsch. Mit deinem Beispiel wärest du auf Basis des § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) dran.

Gehirnnutzer
25.07.2025, 16:48
Wortlaut Artikel 3 Abs.2 GG
Niemand darf wegen seinesGeschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Jetzt interpretierst Du, indem Du sagst "man dürfe die Meinung zwar haben, dürfe diese Meinung aber nur auf eine bestimmte Art und Weise äußern". Indem Du aber diese Restriktion auferlegst greift der Passus "benachteiligt" und damit wiedersprich der erwähnte Paragraph im Strafgesetzbuch einem grundgesetzlich garantierten Recht.

Nur so als plaktives Beispiel - warum ist es legitim, dass man fordern darf die Regenbogenflagge am Bundestag zu hießen, aber nicht dass die Hakenkreuzflagge gehießt wird. In beiden Fällen geht es um eine "politische Anschauung" - die Eine ist erlaubt, die Andere nicht - Art. 3 Abs 3 soll dies aber, dem Wortlaut nach, ausschließen.

Du hast einen Denkfehler. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Der 130er gilt für dich, für mich, für alle in gleicher Weise.Erst durch Anwendung eines Gesetzes entsteht eine Ungleichheit, das gilt nicht nur für den 130er sondern für alle Gesetze.
Dein zweiter Denkfehler ist, dass du nicht beachtest was den Tatbestand des 130er erfüllt, deswegen auch der Link zu dem Urteil in einem vorherigen Post.
Weder eine politische Anschauung, noch deren Äußerung an sich erfüllen den Tatbestand des 130er, erst wenn die Äußerung in einer Art und Weise erfolgt,die den öffentlichen Frieden stört, ist der Tatbestand des 130er erfüllt. Es ist also in rechtlicher Betrachtung nicht eine politische Anschauung die bestraft wird, sondern ein bestimmtes Verhalten, auch wenn es in Verbindung mit der Anschauung steht.

Wie gesagt, dass ist die rechtliche Betrachtung des 130ers, die persönliche Meinung ist was anderes, aber nach der geht es nicht immer.

Minimalphilosoph
25.07.2025, 16:57
Du hast einen Denkfehler. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Der 130er gilt für dich, für mich, für alle in gleicher Weise.Erst durch Anwendung eines Gesetzes entsteht eine Ungleichheit, das gilt nicht nur für den 130er sondern für alle Gesetze.
Dein zweiter Denkfehler ist, dass du nicht beachtest was den Tatbestand des 130er erfüllt, deswegen auch der Link zu dem Urteil in einem vorherigen Post.
Weder eine politische Anschauung, noch deren Äußerung an sich erfüllen den Tatbestand des 130er, erst wenn die Äußerung in einer Art und Weise erfolgt,die den öffentlichen Frieden stört, ist der Tatbestand des 130er erfüllt. Es ist also in rechtlicher Betrachtung nicht eine politische Anschauung die bestraft wird, sondern ein bestimmtes Verhalten, auch wenn es in Verbindung mit der Anschauung steht.

Wie gesagt, dass ist die rechtliche Betrachtung des 130ers, die persönliche Meinung ist was anderes, aber nach der geht es nicht immer.

Unglaublich. Dein Wissen. Hast du weiser Rechtsmann mal Kontakt mit RAin Silvia Stolz aufgenommen? Die hätte viel Labermaterial für dich...

Xarrion
25.07.2025, 17:03
Unglaublich. Dein Wissen. Hast du weiser Rechtsmann mal Kontakt mit RAin Silvia Stolz aufgenommen? Die hätte viel Labermaterial für dich...

Wenn er denn mal ein echter Jurist wäre.

Das ist er nach seinen eigenen Angaben jedoch nicht.
Irgendein Schwafler, der von der Materie nur angelesenes bzw. irgendwo aufgeschnapptes Wissen hat.

Wenn man diesem schrägen Vogel Glauben schenken würde, wäre ein mehrjähriges Jura-Stuium eigentlich vollkommen überflüssig.
Kann man sich ja schließlich auch alles im Internet runterladen.

Der Typ ist vollkommen carré.

Gehirnnutzer
25.07.2025, 17:08
Unglaublich. Dein Wissen. Hast du weiser Rechtsmann mal Kontakt mit RAin Silvia Stolz aufgenommen? Die hätte viel Labermaterial für dich...

Ach die dumme Pute, die sich eine Scheibe von ihrem Verteidiger Nahrath abschneiden sollte.

Xarrion
25.07.2025, 17:11
Ach die dumme Pute, die sich eine Scheibe von ihrem Verteidiger Nahrath abschneiden sollte.

Jungchen, als Möchtegern-Jurist solltest du dich mal etwas zurückhalten.

Du bist nach eigener Angabe doch gar kein Jurist.
Also halte einfach mal deine große Klappe.

Minimalphilosoph
25.07.2025, 17:13
Ach die dumme Pute, die sich eine Scheibe von ihrem Verteidiger Nahrath abschneiden sollte.

Klar. Ich wusste woher der "Mannheimer" Wind weht....Bei dem Namen rastet der Gehirnnutzer und §§-Heini auch gerne aus...:D

Klopperhorst
25.07.2025, 17:32
Martin Luthers Kritik an katholischem Recht wurde damals strafrechtlich/zivilrechtlich verfolgt..
Du betest die jeweils gültige Rechtsordnung an...!?

Luther wäre heute bereits im Gefängnis wegen Antisemitismus, "Von den Juden und ihren Lügen".

---

Gehirnnutzer
25.07.2025, 17:37
Jungchen, als Möchtegern-Jurist solltest du dich mal etwas zurückhalten.

Xarrion, alles was ich schreibe belege ich und/oder ist durch logisches Denken nachvollziehbar. Wenn dir nicht passt, was ich schreibe, du brauchst es ja nicht zu lesen.
Dein Verhalten ist bekannt, wenn man keine Argumente hat, etwas inhaltlich zu widerlegen, versucht man das zu vertuschen, in dem man den für den Inhalt verantwortlichen diskreditiert.

Übrigens eine Rechtsanwältin, dir versucht ihren Mandanten zu verteidigen, in dem sie die selben Straftaten begeht, weswegen ihr Mandant angeklagt ist, ist für mich keine Märtyrerin, sondern eine dumme Pute.

Kannst dich ja im Falle eines Falles von ihr verteidigen lassen. Ihr achtjähriges Berufsverbot müsste eigentlich beendet sein.

BrüggeGent
25.07.2025, 17:37
Luther wäre heute bereits im Gefängnis wegen Antisemitismus, "Von den Juden und ihren Lügen".

---

Richtig...in dieser Frage war Luther sturköpfig wie heutzutage Horst Mahler...

Xarrion
25.07.2025, 17:49
Xarrion, alles was ich schreibe belege ich und/oder ist durch logisches Denken nachvollziehbar. Wenn dir nicht passt, was ich schreibe, du brauchst es ja nicht zu lesen.
Dein Verhalten ist bekannt, wenn man keine Argumente hat, etwas inhaltlich zu widerlegen, versucht man das zu vertuschen, in dem man den für den Inhalt verantwortlichen diskreditiert.

Übrigens eine Rechtsanwältin, dir versucht ihren Mandanten zu verteidigen, in dem sie die selben Straftaten begeht, weswegen ihr Mandant angeklagt ist, ist für mich keine Märtyrerin, sondern eine dumme Pute.

Kannst dich ja im Falle eines Falles von ihr verteidigen lassen. Ihr achtjähriges Berufsverbot müsste eigentlich beendet sein.

Bist du nun Jurist, oder nicht?

Klare Frage, bitte klare Antwort.

BrüggeGent
25.07.2025, 17:51
Xarrion, alles was ich schreibe belege ich und/oder ist durch logisches Denken nachvollziehbar. Wenn dir nicht passt, was ich schreibe, du brauchst es ja nicht zu lesen.
Dein Verhalten ist bekannt, wenn man keine Argumente hat, etwas inhaltlich zu widerlegen, versucht man das zu vertuschen, in dem man den für den Inhalt verantwortlichen diskreditiert.

Übrigens eine Rechtsanwältin, dir versucht ihren Mandanten zu verteidigen, in dem sie die selben Straftaten begeht, weswegen ihr Mandant angeklagt ist, ist für mich keine Märtyrerin, sondern eine dumme Pute.

Kannst dich ja im Falle eines Falles von ihr verteidigen lassen. Ihr achtjähriges Berufsverbot müsste eigentlich beendet sein.

Frau Stolz wird wohl voll mit der Pflege von Horst Mahler beschäftigt sein...

Minimalphilosoph
25.07.2025, 17:53
Frau Stolz wird wohl voll mit der Pflege von Horst Mahler beschäftigt sein...

Das empfindest du als politisch sinnvollen Beitrag im thinktank?

Oder wolltest du Dackel dich nur positionieren?

Gehirnnutzer
25.07.2025, 17:54
Bist du nun Jurist, oder nicht?

Muss ich das sein um Recht zu verstehen und logisch zu denken?

you cannot change the laws of physics.

Justiziar
25.07.2025, 17:55
Du hast einen Denkfehler. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Der 130er gilt für dich, für mich, für alle in gleicher Weise.Erst durch Anwendung eines Gesetzes entsteht eine Ungleichheit, das gilt nicht nur für den 130er sondern für alle Gesetze.
Dein zweiter Denkfehler ist, dass du nicht beachtest was den Tatbestand des 130er erfüllt, deswegen auch der Link zu dem Urteil in einem vorherigen Post.
Weder eine politische Anschauung, noch deren Äußerung an sich erfüllen den Tatbestand des 130er, erst wenn die Äußerung in einer Art und Weise erfolgt,die den öffentlichen Frieden stört, ist der Tatbestand des 130er erfüllt. Es ist also in rechtlicher Betrachtung nicht eine politische Anschauung die bestraft wird, sondern ein bestimmtes Verhalten, auch wenn es in Verbindung mit der Anschauung steht. Wie gesagt, dass ist die rechtliche Betrachtung des 130ers, die persönliche Meinung ist was anderes, aber nach der geht es nicht immer.
Nein, das ist nicht die rechtliche Betrachtung des 130-gers, sondern deine. Wärest du Jurist und nicht ein kleinlicher, besserwisserischer und rechthaberischer Buchhalter wüsstest du das dieser Paragraph insgesamt von Juristen als verfassungswidrig eingestuft wird und seine Auslegung und Interpretation noch umstrittener ist. Das kannst du in jedem Kommentar nachlesen. Fischer, Dreher-Schwarz. Schönke-Schröder.

BrüggeGent
25.07.2025, 17:55
Das empfindest du als politisch sinnvollen Beitrag im thinktank?

Ich erwähne nur Fakten...die man eben dann einordnen kann oder nicht.
Der Pflegenotstand ist Dir doch sicher ein Begriff in der aktuellen politischen Debatte...!?

Minimalphilosoph
25.07.2025, 18:05
Ich erwähne nur Fakten...die man eben dann einordnen kann oder nicht.
Der Pflegenotstand ist Dir doch sicher ein Begriff in der aktuellen politischen Debatte...!?

Dein geistiger Notstand ist offensichtlich. Denn was haben diese Worte in der hiesigen Debatte mit Pflegenotstand zu tun? "Frau Stolz wird wohl voll mit der Pflege von Horst Mahler beschäftigt sein..."

Wolltest du witzig sein?
Es ist ne penetrante und schlechte Bemerkung.

Gehirnnutzer
25.07.2025, 18:20
Nein, das ist nicht die rechtliche Betrachtung des 130-gers, sondern deine. Wärest du Jurist und nicht ein kleinlicher, besserwisserischer und rechthaberischer Buchhalter wüsstest du das dieser Paragraph insgesamt von Juristen als verfassungswidrig eingestuft wird und seine Auslegung und Interpretation noch umstrittener ist. Das kannst du in jedem Kommentar nachlesen. Fischer, Dreher-Schwarz. Schönke-Schröder.

Was eine Rechtsmeinung darstellt. Über die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm entscheidet einzig und allein das BverfG.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html?nn=68080

und zig andere.

Xarrion
25.07.2025, 18:30
Muss ich das sein um Recht zu verstehen und logisch zu denken?

you cannot change the laws of physics.

Warum zickst du hier rum wie eine Jungfrau?

Sag doch einfach, daß du kein Jurist bist.
Dann wissen wir wenigstens alle, was von deinem juristischen Geschwafel zu halten ist.

Justiziar
25.07.2025, 18:47
Was eine Rechtsmeinung darstellt. Über die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm entscheidet einzig und allein das BverfG.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html?nn=68080

und zig andere.
Die Richter vom BVerfG werden von Parteien und Politikern ( BT und BR ) ausgeklüngelt und ernannt, also entscheiden die.

BlackForrester
26.07.2025, 21:53
Du hast einen Denkfehler. Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Der 130er gilt für dich, für mich, für alle in gleicher Weise.Erst durch Anwendung eines Gesetzes entsteht eine Ungleichheit, das gilt nicht nur für den 130er sondern für alle Gesetze.
Dein zweiter Denkfehler ist, dass du nicht beachtest was den Tatbestand des 130er erfüllt, deswegen auch der Link zu dem Urteil in einem vorherigen Post.
Weder eine politische Anschauung, noch deren Äußerung an sich erfüllen den Tatbestand des 130er, erst wenn die Äußerung in einer Art und Weise erfolgt,die den öffentlichen Frieden stört, ist der Tatbestand des 130er erfüllt. Es ist also in rechtlicher Betrachtung nicht eine politische Anschauung die bestraft wird, sondern ein bestimmtes Verhalten, auch wenn es in Verbindung mit der Anschauung steht.

Wie gesagt, dass ist die rechtliche Betrachtung des 130ers, die persönliche Meinung ist was anderes, aber nach der geht es nicht immer.


Darin begründet liegt unsere unterschiedliche Sichtweise - dieses Gesetz kann (so meine unbescheidene Ansicht), betrachtet man eben Art. § Abs. 3 GG und dem vollumfänglichen Widerspruch von §130 StGB, gar nicht existieren.

Es ist nicht so, dass ich Deine Argumentation nicht nachvollziehen kann - in Teilen ist dies aber Defintion und Interpretation (z.B. definiere einmal wie man unzeideutig definiert was man unter "den öffentlichen Frieden stört" vrersteht - frage 10 Menschen und Du wirst 11 Antworten bekommen)

Am Ende stellt sich nur die Frage - zählt das geschriebene Wort oder zählt wie ein Richter definiert und in Deutschland "definieren" Richter, auch wenn man damit im vollumfänglichen Widerspruch zu geltenden Gesetzen und vor allem vollumfänglich im Widerspruch zum Grundgesetz urteilt (wie z.B. ein gesichert grundgesetzfeindliches Berliner Verwaltungsgericht).

BlackForrester
26.07.2025, 22:24
Besagter Artikel 2 wäre hier insofern nicht anwendbar, als Art. 5 das Recht genauer umschreibt und der Paragraph im StGB eine konkrete Handlung unter Strafe stellt.

Das ist inhaltlich falsch. Mit deinem Beispiel wärest du auf Basis des § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) dran.


...und genau darin liegt unser Dissens.

In Artikel 5 wird dargestellt, dass das Recht der - ich nenne es jetz einmal global - einer wie auch immer gearteten Meinungsäußerung durch Gesetze reglementiert werden darf - Gesetze, welches es lt. Art. 3 jedoch gar nicht geben kann und darf.

Empirist
28.07.2025, 08:43
...und genau darin liegt unser Dissens.

In Artikel 5 wird dargestellt, dass das Recht der - ich nenne es jetz einmal global - einer wie auch immer gearteten Meinungsäußerung durch Gesetze reglementiert werden darf - Gesetze, welches es lt. Art. 3 jedoch gar nicht geben kann und darf.

Art. 3 befasst sich wesentlich allgemeiner damit und findet daher keine Anwendung.
Im Zweifel geht man rechtlich eigentlich immer so vor, dass vom Allgemeinen auf das Konkrete geschlossen wird.

Aus Art. 3 ergibt sich Art. 5 als sehr konkretes Recht vs. des relativ breit gehaltenen Verbots der Diskriminierung. Art 1 und 2 wiederum sind eine hervorragende Begründung dafür, warum man Nazisymboliken verbieten kann und sollte. Denn es gibt wohl wenige menschenverachtende Symbolik als den Nationalsozialismus.

BlackForrester
28.07.2025, 11:40
Art. 3 befasst sich wesentlich allgemeiner damit und findet daher keine Anwendung.
Im Zweifel geht man rechtlich eigentlich immer so vor, dass vom Allgemeinen auf das Konkrete geschlossen wird.

Aus Art. 3 ergibt sich Art. 5 als sehr konkretes Recht vs. des relativ breit gehaltenen Verbots der Diskriminierung. Art 1 und 2 wiederum sind eine hervorragende Begründung dafür, warum man Nazisymboliken verbieten kann und sollte. Denn es gibt wohl wenige menschenverachtende Symbolik als den Nationalsozialismus.

Diese Sichtweise finde ich nun interessant

Empirist
28.07.2025, 12:05
Diese Sichtweise finde ich nun interessant

Ganz einfach, aus Art. 5 leiten sich konkrete Rechte, primär das auf freie Meinungsäußerung, für den Fall interessantes. In besagtem Recht befindet sich auch bereits die Notwengikeit gewisser Grenzen des eigenen Rechts. Daraus lassen sich konkrete Gesetze und Folgen ableiten.
Art. 3 hingegen ist wesentlich allgemeiner und bezieht sich nicht direkt auf Meinungsäußerung, sondern vielmehr auf ein Verhältnisgebot des Staates. Besagten Artikel hier anzuwenden, macht daher wenig Sinn, da es einen Artikel gibt, der viel genauer daraufhin ausgerichtet ist.

BlackForrester
28.07.2025, 12:43
Ganz einfach, aus Art. 5 leiten sich konkrete Rechte, primär das auf freie Meinungsäußerung, für den Fall interessantes.In besagtem Recht befindet sich auch bereits die Notwengikeit gewisser Grenzen des eigenen Rechts. Daraus lassen sich konkrete Gesetze und Folgen ableiten.
Art. 3 hingegen ist wesentlich allgemeiner und bezieht sich nicht direkt auf Meinungsäußerung, sondern vielmehr auf ein Verhältnisgebot des Staates. Besagten Artikel hier anzuwenden, macht daher wenig Sinn, da es einen Artikel gibt, der viel genauer daraufhin ausgerichtet ist.


Eine Weltanschauung ist halt deutlich mehr als die in Art. 5 beschriebenen Rechte und die in Art. 5 dargelegten möglichen Restriktionen. Genau hier beißt sich aber die Katze in den Schwanz und wir sind wieder am Anfang - wenn man anhand seiner Weltanschauung weder bevorteilt noch benachteiligt werden darf, dann sind Gesetze, welche sich ausschließlich und nur auf diese Weltanschauung, beziehen, schlichtweg - dem Wortlaut des GG nach - verfassungswidrig.

Dass man trotzdem Schranken aufstellen kann - richtig - dann müssen diese Schranken aber allgemeinverbindlich sein und für ALLE gelten, denn sonst wird aus "Recht" sofort "Willkür"

Man kann Art. 3, Abs. 3 auch weiterstricken - nach Wortlaut dieses Artikels ist die Partei B90/DIEGRÜNEN eine gesichert grundgesetzfeindliche Partei - und zwar nicht infolge irgendwelcher Aussagen, Statements etc., sondern infolge der - schwarz-auf weiß - niedergelegten Parteistatuten, dass eine Frau IMMER den Vorzug gegenüber einem Mann erhalten MUSS.

Am Ende steht - würde man Art. 3 und seine Absätze dem Wortlaut nach umsetzen (und nicht nach eigenem Gusto definieren) würde dies in Deutschland zu einer Art "Revolution" führen...

Empirist
28.07.2025, 12:55
Eine Weltanschauung ist halt deutlich mehr als die in Art. 5 beschriebenen Rechte und die in Art. 5 dargelegten möglichen Restriktionen. Genau hier beißt sich aber die Katze in den Schwanz und wir sind wieder am Anfang - wenn man anhand seiner Weltanschauung weder bevorteilt noch benachteiligt werden darf, dann sind Gesetze, welche sich ausschließlich und nur auf diese Weltanschauung, beziehen, schlichtweg - dem Wortlaut des GG nach - verfassungswidrig.

Dass man trotzdem Schranken aufstellen kann - richtig - dann müssen diese Schranken aber allgemeinverbindlich sein und für ALLE gelten, denn sonst wird aus "Recht" sofort "Willkür"

Man kann Art. 3, Abs. 3 auch weiterstricken - nach Wortlaut dieses Artikels ist die Partei B90/DIEGRÜNEN eine gesichert grundgesetzfeindliche Partei - und zwar nicht infolge irgendwelcher Aussagen, Statements etc., sondern infolge der - schwarz-auf weiß - niedergelegten Parteistatuten, dass eine Frau IMMER den Vorzug gegenüber einem Mann erhalten MUSS.

Am Ende steht - würde man Art. 3 und seine Absätze dem Wortlaut nach umsetzen (und nicht nach eigenem Gusto definieren) würde dies in Deutschland zu einer Art "Revolution" führen...

Ach das meinst du, nein das ist ebenfalls falsch.
Was besagter Artikel meint ist, dass man kein Gesetz schaffen darf, welches einseitig benachteiligt oder fördert. Es wäre also verfassungswidrig ein Gesetz zu erlassen, welches Katholizismus oder männliches Geschlecht als Voraussetzung für den Eintritt in den Staatsdienst vorschreibt.

Sehr klar ist die Verfassung hingegen dahingehend, dass Parteien und Organisationen verboten werden können und dieses Verbot durch das BverfG festgestellt werden kann. Wenn mich nicht alles täuscht, ist dies in Art. 21 festgeschrieben.

Diese Schranken gelten für alle.

Du dehnst hier sehr stark, was Art. 3 tatsächlich tun soll und was nicht. Im Prinzip ist das erstmal eine Klärung des Verhältnisses von Staat und Bürger. Man kann über den Status der Parteien natürlich durchaus argumentieren, da diese eine grundgesetzliche Sonderstellung haben. Selbst dann würde aber niemand argumentieren, dass dies so gewichtig wäre, dass die Grünen dadurch grundgesetzfeindlich wären.

Gehirnnutzer
09.08.2025, 10:13
Da es hier einige Meckertanten gibt, mal etwas zu meiner Person:

Ja, ich bin kein Jurist, aber muss man das sein? Sich selber zu informieren, Lektüre von Fachliteratur, etc. pp.. Sollte jeder machen, macht aber nicht jeder.

Wem nicht passt, was ich hier schreibe und mit Quellen belege, kann mich ja widerlegen. Greift er mich als Person an, zeigt er nur, das ihm die Argumente fehlen mich zu widerlegen.

Es ist jedem selbst überlassen, was er von meinen Beiträgen hält.

Gehirnnutzer
09.08.2025, 16:45
Es gibt viele Versionen dieser Geschichte, allesamt falsch. Zwei davon greife ich auf,

Zum einen die Aussage von prominenter Seite:

https://www.youtube.com/watch?v=afdh4msMcQw

Klare Aussage, aber fällt euch etwas auf? 16 Sekunden. Bemerkenswert, das die, die immer am lautesten Manipulation schreien, gerne selber manipulieren.

https://www.youtube.com/watch?v=WIAHYcChrvY&t=2303s
Ab Minute 36
Gabriel hat nie behauptet, das die Bundesrepublik eine NGO ist, er hatMerkels Führungsstil kritisiert.


Die zweite Geschichte hat mit einer Karteileiche in der NGO Datenbank der UNO zu tun, die es nicht mehr gibt. Der Eintrag lautete

BUND
Im Rheingarten 7
5300 Bonn

Das der Eintrag gelöscht wurde, macht es für unseren Manipulator Arne Freiherr von Hinkelbein

https://www.creaplan.org/bund-eine--ngo.html

die Maer von der NGO weiter zu erzählen. Da niemand die 4-stellige PLZ sieht, kommt niemand auf die Idee, das der Eintrag von vo 1993 stammt. Ohne die Adresse kommt auch niemand auf den Trichter, das es sich um die alte Bundesgeschäftsstelle des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vor ihrem Umzug nach Berlin handelte.

http://www.tierundnatur.de/nkon-ver.htm

Bevor jemand fragt Upik und DUNS werde ich noch zu einem späteren Zeitpunkt behandeln.

autochthon
09.08.2025, 22:03
Da es hier einige Meckertanten gibt, mal etwas zu meiner Person:

Ja, ich bin kein Jurist, aber muss man das sein? Sich selber zu informieren, Lektüre von Fachliteratur, etc. pp.. Sollte jeder machen, macht aber nicht jeder.

Wem nicht passt, was ich hier schreibe und mit Quellen belege, kann mich ja widerlegen. Greift er mich als Person an, zeigt er nur, das ihm die Argumente fehlen mich zu widerlegen.

Es ist jedem selbst überlassen, was er von meinen Beiträgen hält.
Viele werden dir vorwerfen, daß du dich aus "BRD-Lektüre" informierst. Und deine Quellen sind "BRD-Quellen".

Man muss immer im Hinterkopf behalten, daß hier einige wohl dem Reichsbürgermillieu nahestehen. Diese Klintel akzeptiert keine wissenschaftliche Literatur.

konrad
10.08.2025, 14:03
Martin Luthers Kritik an katholischem Recht wurde damals strafrechtlich/zivilrechtlich verfolgt..
Du betest die jeweils gültige Rechtsordnung an...!?

Luther war ein widerlicher Antisemit und ein feiger Knecht und Anwanzer der damaligen Obrigkleiten (Fürsten).

Er ist mit verantwortlich dafür, dass man Thomas Müntzer erwischt und hingerichtet hat.

Müntzer war das, was man heute idiotischerweise Luther zuspricht: ein echter Held und Revolutionär!
Er schlug sich auf die Seite der Bauern und wurde zu deren Leitfigur im Deutschen Bauernkrieg in Thüringen.
Im April 1524 fertigte er als Symbol des "ewigen Bundes mit Gott" eine Regenbogenfahne, die zum Symbol der Aufständischen in der Region Mühlhausen wurde.
Sein Kampf gegen die verbrecherischen Obrigkeiten (Menschenschinder der übelsten Sorte) war vorbildlich

Ή Λ K Λ П
10.08.2025, 14:35
Luther war ein widerlicher Antisemit und ein feiger Knecht und Anwanzer der damaligen Obrigkleiten (Fürsten).

Er ist mit verantwortlich dafür, dass man Thomas Müntzer erwischt und hingerichtet hat.

Müntzer war das, was man heute idiotischerweise Luther zuspricht: ein echter Held und Revolutionär!
Er schlug sich auf die Seite der Bauern und wurde zu deren Leitfigur im Deutschen Bauernkrieg in Thüringen.
Im April 1524 fertigte er als Symbol des "ewigen Bundes mit Gott" eine Regenbogenfahne, die zum Symbol der Aufständischen in der Region Mühlhausen wurde.
Sein Kampf gegen die verbrecherischen Obrigkeiten (Menschenschinder der übelsten Sorte) war vorbildlich

Er war ein bigotter Hassprediger im frommen Kostüm. Er nutzt auch 1529 die Angst vor den Osmanen, um sie in seinen "Türkenschriften" als Gottes Rute und des Teufels Diener zu brandmarken.




Die Konstruktion eines Erzfeindes unterstützen sowohl Luther als auch die katholische Kirche. Vor dem Hintergrund der innerkirchlichen Spaltung und des schwächelnden Papsttums war insbesondere der katholischen Kirche daran gelegen, die Christenheit gegen einen gemeinsamen Feind zu vereinen. „Das Türkenbild, das den verängstigten Menschen immer wieder in jedem Gottesdienst eingehämmert wurde, war ein Grausames und Bedrohliches. Die Türken erschienen als die Zerstörer aller göttlichen Ordnung und als Feinde aller Christen/innen.“ ((Spohn, Alles getürkt, S. 46))

Mehr aus theologischen als aus machtpolitischen Gründen wurden also die Türken als ein Zeichen Gottes, ja als „Rute Gotes“ gedeutet, denen eine religiöse Umkehr folgen sollte. Für den Theologen Luther waren die Türken von Gott entsandt, „denn der Türke ist der Mann, der dich lernen wird, was di izt für gute Zeit hast und wie jämerlich undankbarkich, böslich du si wider Gott, seine Diener und deine Nächsten zugebracht, versäumet und missebrauchet hast.“ Für ihn war offensichtlich, „daß er solle Gotes Rute und Peitsche sein, daß sein Eigentum, die ihn nicht annehmen wollen, durch ihn aufgeweckt und ermuntert werden.“ ((Zitat bei Richard Lind, Luthers Stellung zum Kreuz- und Türkenkrieg, Gießen, 1940, 40:57))

Im Zwist mit der katholischen Kirche

Genauso entschlossen wie Luther gegen die Türken wetterte, genauso vehement , ja erbarmungslos stellte er sich gegen das Papsttum. Es kann gesagt werden, dass es historisch betrachtet zwei ineinander übergehende und aufeinander bezogene protestantische Feindbilder gab: den Papst und die Türken. Denn auch wenn die katholische Kirche und Luther die Türken als gemeinsamen Feind hatten, waren in den Augen Martin Luthers das Papsttum als auch die Türken zwei gleichwertige Feinde.

Diese Feindschaft saß so tief, dass sie sogar Eingang in Kirchenlieder fand. Eine Stelle des heutigen evangelischen Kirchengesangbuchs (EG 193) lautet:

„Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort
und steure deiner Feinde Mord,
die Jesus Christus deinen Sohn,
wollen stürzen von deinem Thron.“

Im Original „Ein Kinderlied, zu singen wider die zween Erzfeinde Christi und seiner heiligen Kirchen, den Papst und Türcken“ aus dem Jahre 1541 lautet die erste Strophe so:

„Erhalt vns Herr, bei deinem Wort
vnd steur das Bapsts vnd Türcken Mord.
Die Jhesum Christum deinen son
wollten stürtzen von deinem Thron.“ ((Spohn, Alles getürkt. S. 68))

Somit behandeln die zu dieser Zeit verbreiteten Schriften kein innergesellschaftliches Problem. Türken, gegen die sich diese Polemik richten könnte, gab es weit und breit nicht. Vielmehr handelte es sich hierbei um ein innerkirchliches Anliegen, mit weitreichenden Folgen für die öffentliche Meinung über die Türken {...}
{...}

Flüchtling
10.08.2025, 20:40
[...]
Ja, ich bin kein Jurist, aber muss man das sein? [...]


HüPF-
Sensation der Woche!

Gehirnnutzer
11.08.2025, 07:43
Deutscher Bundestag
DUNS-Nummer 332620814

Deutscher Bundesrat
DUNS-Nummer 314988409

BSW-Gruppe im Bundestag
DUNS-Nummer 315701539

Deutschland eine Firma?Die BSW eine Firma

Machen wir doch weiter. Wenn Leute hiernach gefragt haben, hat der liebe, verstorbene Andreas Claus diese Leute aus seinen bezahlten Vorträgen geschmissen:

Folketinget (Dänisches Parlament)
DUNS-Nummer 310650643

Ich könnte jetzt weitere Parlamente aufführen, aber sucht doch selber, wenn ihr Lust habt.

https://www.dnb.com/de-de/upik.html


DUNS®-Nummern dienen ausschließlich dazu, Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Dies sind z.B. Unternehmensbereiche, Niederlassungen, aber auch öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbständige. DUNS®-Nummern werden nicht an Privatpersonen vergeben.

https://ecosio.com/de/blog/was-ist-eine-duns-nummer/

Simple Sache, hat keine 2 Minuten gedauert, die Informationen zu bekommen.
Trotzdem gibt Leute, die teuer für Vorträge und Bücher mit dem Lügenmärchen Deutschland sei eine Firma bezahlen.