Süßer
11.07.2025, 18:40
Eine neue Bürokratieschikane hat die EU erfunden. Alle Jahre wieder ins Schlaflabor für ALLE, die beruflich einen Führerschein brauchen. Immer mit der Drohung des medizinisch notierten Berufsverbots.
Schlaf-Screening bei Berufsfahrern/ Piloten etc..
Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) ist eine Erkrankung bei der es zu Atemaussetzern kommt. Durch ein Erschlaffen der oberen Rachenmuskulatur im Schlaf kommt es zu Atempausen und der Sauerstoffgehalt im Blut fällt ab. Das Schlafprofil ist dadurch gestört, quälende Tagesmüdigkeit mit herabgesetzter Vigilanz am nächsten Tag ist die Folge.
Verkehrsteilnehmer mit einem OSAS haben ein 5-15fach erhöhtes Risiko einen Verkehrsunfall zu verursachen. Die EU hat daher ein Gesetz erlassen, welches mit 8/2016 in ein nationales Gesetz umgesetzt wurde. (RICHTLINIE 2014/85/EU DER KOMMISSION vom 1. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, österr. Bundesgesetzblatt, Verordnung 206, August 2016).
Hier wird verpflichtend für alle Führerscheinbesitzer der Gruppe 1 und 2 im öffentlichen Dienst/ Transportwesen bei entsprechender Tagessymptomatik eine medizinische Überprüfung auf ein OSAS in 1-3 jährlichen Abständen gefordert.
http://www.schlafmediziner.at/schlafapnoe-screening-fuer-kfz--lkw-berufsfahrer/index.html
Schlaf-Screening bei Berufsfahrern/ Piloten etc..
Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) ist eine Erkrankung bei der es zu Atemaussetzern kommt. Durch ein Erschlaffen der oberen Rachenmuskulatur im Schlaf kommt es zu Atempausen und der Sauerstoffgehalt im Blut fällt ab. Das Schlafprofil ist dadurch gestört, quälende Tagesmüdigkeit mit herabgesetzter Vigilanz am nächsten Tag ist die Folge.
Verkehrsteilnehmer mit einem OSAS haben ein 5-15fach erhöhtes Risiko einen Verkehrsunfall zu verursachen. Die EU hat daher ein Gesetz erlassen, welches mit 8/2016 in ein nationales Gesetz umgesetzt wurde. (RICHTLINIE 2014/85/EU DER KOMMISSION vom 1. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, österr. Bundesgesetzblatt, Verordnung 206, August 2016).
Hier wird verpflichtend für alle Führerscheinbesitzer der Gruppe 1 und 2 im öffentlichen Dienst/ Transportwesen bei entsprechender Tagessymptomatik eine medizinische Überprüfung auf ein OSAS in 1-3 jährlichen Abständen gefordert.
http://www.schlafmediziner.at/schlafapnoe-screening-fuer-kfz--lkw-berufsfahrer/index.html