witcher
03.06.2025, 07:59
1. Landesgesetzgebung:
Der daraus entspringende Kompetenzkonflikt in der Gesetzgebung zw. Bund und Macht insbesondere im Falle von Querschnittsmaterien, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung und einer sog. Generalklausel des Landes, also alles, was nicht eindeutig zum Bund gehört, erledigt das Land.
Jedes Land hat sogar(sic!) eine eigene Landesverfassung, wobei natürlich keine Silbe in dieser der Bundesverfassung widersprechen darf, da sonst Kompetenzwidrigkeit. Es gibt sogar einen eigenen Verfassungsdienst des Landes(und da hocken keine schlecht bezahlten Juristen...), welche sich lediglich mit Kompetenzkonflikten in der Gesetzgebung zw. Bund und Land beschäftigen. 2/3 der Verwaltungsbehörden beschäftigt sich mit solchen Kompetenzkonflikten...
Ein Wegfall der Landesgesetzgebung würde, sollte man demfolgend auch die damit verbundenen Mitarbeiter umschulen bzw. nicht mehr nachbesetzen, mit der folgenden Pensionierungswelle Milliarden einsparen.
2. Kameralistik: Man muss sich die Bundes- und Landesverwaltung wie eine große Ansammlung von Budgettöpfen vorstellen, welche es auszuschöpfen gilt. Ist eine Behörde sparsam und schöpft diese nicht aus, bekommt sie nächstes Jahr ein um genau diesen Beitrag reduziertes Budget. Man wird also bestraft, wenn man spart.
3. Besonderer Schutz der Beamten und in letzter Konsequenz auch Vertragsbediensteten:
Selbst bekannte Trunkenheit führt nicht zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses.
Zudem müssen sich Beamte und Vertragsbedienstete nicht umschulen lassen, wenn sie das nicht wollen(sic!). Bei einer digitalisierten Verwaltung, wo ein Sachbearbeiter(Schreibtischschubse) halt nicht mehr in gewohnter Form gebraucht wird.
4. Krankenstände:
Die meisten Krankenstände wegen Kinkerlitzchen(Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen), Burn out etc. kommen aus dem öffentlichen Dienst, einer geschützten Werkstadt ohne Erfolgsdruck der Mitarbeiter...
5. Gehaltsvorrückungen ohne besonderen Leistungsnachweis:
Je älter du wirst, desto mehr Gehalt bekommst du, wieso eigentlich?
6. Beamtenpension:
10 % der Angestellten fressen 50 % der Zuzahlungen des Bundes zur Pension, während ASVG-Bedienstete sich zu 90 % selbst tragen.
Der daraus entspringende Kompetenzkonflikt in der Gesetzgebung zw. Bund und Macht insbesondere im Falle von Querschnittsmaterien, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung und einer sog. Generalklausel des Landes, also alles, was nicht eindeutig zum Bund gehört, erledigt das Land.
Jedes Land hat sogar(sic!) eine eigene Landesverfassung, wobei natürlich keine Silbe in dieser der Bundesverfassung widersprechen darf, da sonst Kompetenzwidrigkeit. Es gibt sogar einen eigenen Verfassungsdienst des Landes(und da hocken keine schlecht bezahlten Juristen...), welche sich lediglich mit Kompetenzkonflikten in der Gesetzgebung zw. Bund und Land beschäftigen. 2/3 der Verwaltungsbehörden beschäftigt sich mit solchen Kompetenzkonflikten...
Ein Wegfall der Landesgesetzgebung würde, sollte man demfolgend auch die damit verbundenen Mitarbeiter umschulen bzw. nicht mehr nachbesetzen, mit der folgenden Pensionierungswelle Milliarden einsparen.
2. Kameralistik: Man muss sich die Bundes- und Landesverwaltung wie eine große Ansammlung von Budgettöpfen vorstellen, welche es auszuschöpfen gilt. Ist eine Behörde sparsam und schöpft diese nicht aus, bekommt sie nächstes Jahr ein um genau diesen Beitrag reduziertes Budget. Man wird also bestraft, wenn man spart.
3. Besonderer Schutz der Beamten und in letzter Konsequenz auch Vertragsbediensteten:
Selbst bekannte Trunkenheit führt nicht zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses.
Zudem müssen sich Beamte und Vertragsbedienstete nicht umschulen lassen, wenn sie das nicht wollen(sic!). Bei einer digitalisierten Verwaltung, wo ein Sachbearbeiter(Schreibtischschubse) halt nicht mehr in gewohnter Form gebraucht wird.
4. Krankenstände:
Die meisten Krankenstände wegen Kinkerlitzchen(Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen), Burn out etc. kommen aus dem öffentlichen Dienst, einer geschützten Werkstadt ohne Erfolgsdruck der Mitarbeiter...
5. Gehaltsvorrückungen ohne besonderen Leistungsnachweis:
Je älter du wirst, desto mehr Gehalt bekommst du, wieso eigentlich?
6. Beamtenpension:
10 % der Angestellten fressen 50 % der Zuzahlungen des Bundes zur Pension, während ASVG-Bedienstete sich zu 90 % selbst tragen.