witcher
29.05.2025, 06:30
Wenn ich mir die Praxis im Verfahren um eine angebliche Falschaussage des ehemaligen Kanzlers der Republik zu Gemüte führe, oder von Strache als Vize, stellt sich doch die Frage nach dem Tatsachensubtrat, welches zu den Anklagen geführt hat.
Ein ehemaliger Kanzler der Republik wird wegen einer Lappalie angeklagt, der Richter war kurz zuvor StA in der WKSTA, wurde zwecks Herausgabe von Daten an Pilz disziplinarrechtlich belangt, was schon eine Befangenheit selbigens zwingend einschließt und dann handelt man die Geschichte im Schwurgerichtssaal, wo Mörder und Verbrecher verurteilt werden, ab…
Die WKSTA macht die Justiz mit einer „Erfolgsquote“ von 3% nicht bloß in hohem Maße lächerlich(Frage der Gebarung), sondern fungiert als Organ nur gegen eine politische Richtung.
Die Auflösung selbiger scheint das Gebot der Stunde…
Ein ehemaliger Kanzler der Republik wird wegen einer Lappalie angeklagt, der Richter war kurz zuvor StA in der WKSTA, wurde zwecks Herausgabe von Daten an Pilz disziplinarrechtlich belangt, was schon eine Befangenheit selbigens zwingend einschließt und dann handelt man die Geschichte im Schwurgerichtssaal, wo Mörder und Verbrecher verurteilt werden, ab…
Die WKSTA macht die Justiz mit einer „Erfolgsquote“ von 3% nicht bloß in hohem Maße lächerlich(Frage der Gebarung), sondern fungiert als Organ nur gegen eine politische Richtung.
Die Auflösung selbiger scheint das Gebot der Stunde…