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Vollständige Version anzeigen : Oster-Feuer



kiwi
17.04.2025, 18:23
Bußgeld: Experten warnen vor Oster-Tradition – wer das im eigenen Garten tut, muss zahlen

(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bu%C3%9Fgeld-experten-warnen-vor-oster-tradition-wer-das-im-eigenen-garten-tut-muss-zahlen/ar-AA1D67sS?ocid=winp1taskbar&cvid=d1245c216e3f4acd964c48387840c006&ei=16)Mülltrennung war mein Thema jetzt ist Osterfeuer angesagt. :D

Politikqualle
17.04.2025, 18:26
Bußgeld: Experten warnen vor Oster-Tradition – wer das im eigenen Garten tut, muss zahlen

(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bu%C3%9Fgeld-experten-warnen-vor-oster-tradition-wer-das-im-eigenen-garten-tut-muss-zahlen/ar-AA1D67sS?ocid=winp1taskbar&cvid=d1245c216e3f4acd964c48387840c006&ei=16)Mülltrennung war mein Thema jetzt ist Osterfeuer angesagt. .. wer seinen offenen Kamin im Haus anzündet und Holz verbrennt , darf mit einer saftigen Strafe rechnen ..

Xarrion
17.04.2025, 18:27
.. wer seinen offenen Kamin im Haus anzündet und Holz verbrennt , darf mit einer saftigen Strafe rechnen ..

Das kommt bestimmt auch noch.

Diese Ökospinner lassen nicht locker.

Politikqualle
17.04.2025, 18:28
Das kommt bestimmt auch noch. . .. das ist Gesetz seit dem 01.01. 2025 ... frag mal deinen zuständigen Bez.-Schornsteinfegermeister ..

Xarrion
17.04.2025, 18:29
.. das ist Gesetz seit dem 01.01. 2025 ... frag mal deinen zuständigen Bez.-Schornsteinfegermeister ..

Dieses Land ist vollkommen irre geworden.

kiwi
17.04.2025, 18:34
Das kommt bestimmt auch noch.

Diese Ökospinner lassen nicht locker.

Hallo Xarrion zuerst einen schönen Abend
… so eine Begrüßung ist noch nicht verboten, abgesehen von diesem Scherz ich wüsste noch so viel was verboten gehört. Halte aber meine Füße still will hier im Forum nicht ausgeschimpft werden.

pixelschubser
17.04.2025, 18:37
Das kommt bestimmt auch noch.

Diese Ökospinner lassen nicht locker.

Gilt doch schon für bestimmte Feuerstätten seit dem 1.1.2025. Die müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Betrifft Anlagen von vor 2010.

Xarrion
17.04.2025, 18:38
Gilt doch schon für bestimmte Feuerstätten seit dem 1.1.2025. Die müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Betrifft Anlagen von vor 2010.

Das ist alles nur noch zutiefst krank.

pixelschubser
17.04.2025, 18:46
Das ist alles nur noch zutiefst krank.

Reglementierung bis ins Kleinste. Öl hamwa nich, Gas hamwa nich, Strom auch nich….warum dann noch heizen?

Demnächst darfste dann nur noch ein Blatt Klopapier benutzen, um den Regenwald und das Klima zu retten. Dazu werden Smartmeter am Rollenhalter angebracht.

Minimalphilosoph
18.04.2025, 06:56
Reglementierung bis ins Kleinste. Öl hamwa nich, Gas hamwa nich, Strom auch nich….warum dann noch heizen?

Demnächst darfste dann nur noch ein Blatt Klopapier benutzen, um den Regenwald und das Klima zu retten. Dazu werden Smartmeter am Rollenhalter angebracht.

Kein Problem. :D


https://www.youtube.com/watch?v=R7PBLfZX8D0

Politikqualle
19.04.2025, 08:59
Reglementierung bis ins Kleinste. Öl hamwa nich, Gas hamwa nich, Strom auch nich….warum dann noch heizen?

Demnächst darfste dann nur noch ein Blatt Klopapier benutzen, um den Regenwald und das Klima zu retten. Dazu werden Smartmeter am Rollenhalter angebracht.
... :gp: ...

ABAS
20.04.2025, 06:37
Unsere nationalsozialistischen deuschen Kameraden in der Ostmark haben vorbildliche Regelungen im Umgang mit sogenannten Brauchtumfeuern. Die bei Verstoessen verhaengte Geldstrafe von bis zu € 3.630 halte ich allerdings fuer zu niedrig.


Brauchtumsfeuer 2025
Information zum Abheizen von pflanzlichen Materialien

Brauchtumsfeuer-Verordnung

Die Durchführung von Brauchtumsfeuer ist in der Brauchtumsfeuer Verordnung geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern in der Steiermark zu definieren und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen.

Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Ausnahmen gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

• Osterfeuer am Karsamstag (19. April 2025); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.


• Sonnwendfeuer (21. Juni 2025); da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.

• Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).

Es können weitere zusätzliche regionale Verbote erlassen werden. Im Gemeindegebiet von Graz ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern GANZJÄHRIG VERBOTEN - siehe dazu BrauchtumsfeuerVO. In Gemeinden, die in einem Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 liegen, sind nur Oster- und Sonnwendfeuer zulässig!

In den nachstehenden Gemeinden darf jeweils nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde veranstaltet wird. Die Gemeinde darf sich hierfür auch eines Vereines oder einer Organisation als Veranstalter bedienen, wobei die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Gemeinde obliegt.

Die Gemeinde hat dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen:

Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach (je eines in den Alt-Gemeinden Fernitz und Mellach), Gabersdorf, Gössendorf, Gralla, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf bei Graz, Lang, Lebring-St. Margarethen, Leibnitz (keine Beschränkung in der Alt-Gemeinde Seggauberg, je eines in den Alt-Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Leibnitz), Raaba-Grambach (je eines in den Alt-Gemeinden Raaba und Grambach), St. Veit in der Südsteiermark (keine Beschränkung in den Alt-Gemeinden Sankt Nikolai ob Draßling und Weinburg am Saßbach), Seiersberg-Pirka (je eines in den Alt-Gemeinden Seiersberg und Pirka), Straß in Steiermark (je eines in den Alt-Gemeinden Straß in Steiermark, Obervogau, Spielfeld, Vogau), Tillmitsch, Unterpremstätten-Zettling (je eines in den Alt-Gemeinden Unterpremstätten und Zettling), Wagna, Werndorf, Wildon (keine Beschränkung in der Alt-Gemeinde Stocking, je eines in den Alt-Gemeinden Wildon und Weitendorf), Wundschuh.

Außerhalb der Stadt Graz und der oben angeführten Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer auch von privaten Personen entfacht werden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der BrauchtumsfeuerVO einzuhalten.

Vorgaben:

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig!

Dabei ist auch zu beachten, dass von der Gemeinde bzw. von einem privaten Unternehmen abgeholter Strauch- und Baumschnitt (Grünschnittsammelstellen, Strauchschnittabfuhr, Häckseldienst) als Abfall gilt und daher keinesfalls für Osterfeuer verwendet werden darf. Die Gemeinde bzw. das Unternehmen hat mit der Übernahme die Verpflichtung zur Verwertung nach den Vorgaben der Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle übernommen!!!

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen über die Sammeleinrichtungen der Gemeinden (Altstoffsammelzentren, Sperrmüllabfuhr) oder über befugte Abfallsammler zu entsorgen!

In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Die bei den Brauchtumsfeuern anfallenden Aschen sind entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. Bei einer stofflichen Verwertung der Aschen sind die Vorgaben der Richtlinie für den sachgerechten Einsatz von Pflanzenaschen zur Verwertung auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen einzuhalten.

Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien und das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630.-- bestraft!

Vorsicht:

Bei erlaubten Brauchtumsfeuern sind zusätzlich die Vorgaben des Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes zu beachten!
Wenn Sie trotzdem ein Brauchtumsfeuer entzünden, beachten Sie die Bestimmungen des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes. Das Verbrennen im Freien ist nur bei Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, entsprechender Überwachung des Verbrennens und bei Durchführung von Nachkontrollen nach dem Ablöschen zulässig. Das Entzünden größerer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, mindestens jedoch eine Stunde vorher, anzuzeigen.

Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Verbrennen im Freien unzulässig!

Tipp:
Nach den Bestimmungen der Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle sind Materialien pflanzlicher Herkunft im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte zu verwerten (Einzel- oder Gemeinschaftskompostierung) oder der Sammlung biogener Abfälle (Biotonne, Altstoffsammelzentrum, Grünschnittsammelstelle, Häckseldienst, usw.) zuzuführen.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten und verzichten Sie auf das Abbrennen im Freien!
Damit vermeiden Sie auch, dass Kleintiere qualvoll im Feuer verenden!

Das Osterfeuer ist Teil der römisch-katholischen Liturgie und wird vor der Feier der Osternacht ein kleines Feuer entfacht. Als Brandmaterial wird einerseits Holz verwendet, andererseits aber auch die nicht mehr benötigten Palmzweige von Palmsonntag. Nachdem sich die christliche Gemeinde um das Osterfeuer versammelt hat, entzündet der Priester am Osterfeuer die Osterkerze, die hernach als Licht in die dunkle Kirche getragen wird. Die brennende Kerze versinnbildlicht dabei Christus als Licht für die Welt und folgt das christliche Volk Gottes Jesus Christus auf dem Weg vom Tod zum Leben ...


In der Praxis werden Brauchtumsfeuer jedoch oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind! Diese Vorgangsweise ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen!

https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/138301917/#:~:text=Osterfeuer%20am%20Karsamstag%20(