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Vollständige Version anzeigen : Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte



heizer
09.02.2006, 03:39
Hallo ,ich kenn mich mit Jura nicht aus und stelle deshalb diese Frage.

Einmal ziele ich auf den Artkel 6 (1) und Artikel 7(i) ab.
frei gewählt? Was meinen die damit?
Und zu 7(i) Gleiches Entgelt (Was gehört zum Entgelt (auch die Sozialleistungen))?
Zusätzlich könnte man den Tatbestand der Zwangsarbeit in Betracht ziehen.


Teil III
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Artikel 6
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfaßt, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.

(2) Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramrne sowie die Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbeschäftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des einzelnen schützen.

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Artikel 7
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird

a) ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeitnehmern mindestens sichert
i) angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied; insbesondere wird gewährleistet, daß Frauen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer haben und daß sie für gleiche Arbeit gleiches Entgelt erhalten,
ii) einen angemessenen Lebensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit diesem Pakt;
b) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
c) gleiche Möglichkeiten für jedermann, in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend aufzusteigen, wobei keine anderen Gesichtspunkte als Beschäftigungsdauer und Befähigung ausschlaggebend sein dürfen;
d) Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Arbeitsgelegenheiten.html
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/blaschke2.pdf
http://www.buendnis-gegen-sozialkahlschlag-dresden.de/news_040930-1euro.shtml
http://dokumentation.htu.tugraz.at/eu-recht/?dok=eu-verfassung&rub=ver


MfG

John Donne
09.02.2006, 07:38
Ich bin zwar kein Jurist - insofern ist dies auch keine Rechtsberatung, der auf meiner unqualifizierten subjektiven Einschätzung basierende Rat, Dir bei einer Klage doch eine bessere Argumentation zu überlegen -, aber gegen den von Dir zitierten Artikel 6 I (es wäre übrigens nett gewesen, hättest Du direkt gesagt, daß die Artikel aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stammen) verstoßen Ein-Euro-Jobs m.E. ganz sicher nicht:
Auch als Ein-Euro-Jobber hast Du nach wie vor freie Berufswahl. Niemand hindert Dich daran, einen anderen, Dir besser gefallenden Job anzunehmen, so Du einen findest. Dein Recht auf freie Berufswahl wird durch einen Ein-Euo-Job m.E. nicht berührt. Ich bezweifle stark, daß Du mit dieser Argumentation durchkämest. Um mit 7 a) (i) durchzukommen, müßtet Du m.E. nachweisen, daß jemand, der inhaltlich exakt dieselbe Tätigkeit ausführt, mehr Geld bekommt, als Du, wenn Du den Lohn für den Ein-Euro-Job und alle von Dir bezogenen Sozialleistungen, die Du nicht bekämst, hättest Du ein reguläres Arbeitsverhältnis, addierst. Meiner Einschätzung nach müssen also in der Tat zu dem eigentlichen Entgelt die empfangenen Sozialleistungen dazuaddiert werden. Vorstellbar ist m.E. allerdings auch, daß Artikel / überhaupt nicht greift, da der Ein-Euro-Job nicht als Arbeit, sondern als Ausbildungsmaßnahme angesehen werden könnte. Schließlich sollen durch die Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Kurz: Ich bin mir ziemlich sicher, mit der von Dir vage skizzierten Argumentation ist nichts zu reißen. Aber wenn Du meinst: probier's aus.

Grüße
John

Gabriel De'cloudo
09.02.2006, 08:28
die sache ist doch eher das nicht alle arbeit haben KÖNNEN
weil es ganz einfach immer weniger gibt dank technik zeitalter ?
die technik ist dazu das den mensch das leben zu erleichtern jetzt tut sie es und alle meckern rum das mann nicht arbeiten kann

warum wohl nicht wenn nen dutzend leute maschinen zur herstellung von waren für mehrere 10000 herstellen... nut so al bsp

twoxego
09.02.2006, 13:11
wenn du reich bist,
reich die klage ein.

heizer
09.02.2006, 23:55
Ich bin zwar kein Jurist - insofern ist dies auch keine Rechtsberatung, der auf meiner unqualifizierten subjektiven Einschätzung basierende Rat, Dir bei einer Klage doch eine bessere Argumentation zu überlegen -, aber gegen den von Dir zitierten Artikel 6 I (es wäre übrigens nett gewesen, hättest Du direkt gesagt, daß die Artikel aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stammen) verstoßen Ein-Euro-Jobs m.E. ganz sicher nicht:
Auch als Ein-Euro-Jobber hast Du nach wie vor freie Berufswahl. Niemand hindert Dich daran, einen anderen, Dir besser gefallenden Job anzunehmen, so Du einen findest. Dein Recht auf freie Berufswahl wird durch einen Ein-Euo-Job m.E. nicht berührt. Ich bezweifle stark, daß Du mit dieser Argumentation durchkämest. Um mit 7 a) (i) durchzukommen, müßtet Du m.E. nachweisen, daß jemand, der inhaltlich exakt dieselbe Tätigkeit ausführt, mehr Geld bekommt, als Du, wenn Du den Lohn für den Ein-Euro-Job und alle von Dir bezogenen Sozialleistungen, die Du nicht bekämst, hättest Du ein reguläres Arbeitsverhältnis, addierst. Meiner Einschätzung nach müssen also in der Tat zu dem eigentlichen Entgelt die empfangenen Sozialleistungen dazuaddiert werden. Vorstellbar ist m.E. allerdings auch, daß Artikel / überhaupt nicht greift, da der Ein-Euro-Job nicht als Arbeit, sondern als Ausbildungsmaßnahme angesehen werden könnte. Schließlich sollen durch die Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Kurz: Ich bin mir ziemlich sicher, mit der von Dir vage skizzierten Argumentation ist nichts zu reißen. Aber wenn Du meinst: probier's aus.

Grüße
John

THX für die ergiebige Antwort.


Hab grad gesehen die Verfassungsbeschwerden laufen schon.

http://www.flegel-g.de/index-verfassungsklage.html

Bin gespannt was da raus kommt.

Superminister ,er dachte vieleicht er ist Superman :)

Zitat:

Navigation aus Navigation an

Richterschelte gegen Hartz IV

Gegen die Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der Bundesregierung regt sich nun auch Kritik bei obersten Bundesrichtern. Wenn zunehmend Leistungen gekürzt würden, könne das System der Zwangsversicherungen nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Die Arbeitsmarktreformen könnten Rechtsexperten zufolge dazu führen, dass die deutschen Sozialgesetze teilweise nicht mehr verfassungskonform sind. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht, sagte der Chemnitzer "Freien Presse", nach den Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung sei es verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen, Beiträge in Höhe von 6,5 Prozent des Bruttolohnes für diese Versicherung zu erheben.

Leiste ein soziales Zwangs-Sicherungssytem deutlich weniger, als der Bürger bei privater Vorsorge erzielen könnte, nehme sich dieses System unter dem Gesichtspunkt der im Grundgesetz festgeschriebenen Persönlichkeitsrechte die rechtliche Grundlage. Die allgemeine Handlungsfreiheit werde verletzt, ohne dass dies mit einer adäquaten Gegenleistung begründet werden könnte, wurde Spellbrink zitiert.

Der Kölner Verfassungsrechtler Heinrich Lang vertrat ebenfalls in der "Freien Presse" die Ansicht eines erhöhten Eingriffs in die Grundrechte. Zur Begründung sagte Lang, erworbene Ansprüche seien nicht nur bei der Arbeitslosenversicherung, sondern auch bei der Kranken- und Rentenversicherung per Gesetz gestrichen worden.

Weitere Äußerungen zu Hartz IV:
Prof. Dr. Bärbel Meurer
Aussage: Der Bielefelder Bundestagsabgeordnete Rainer Wendl will gemeinnützige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen. Bei Verweigerung droht den Betroffenen eine Kürzung der Arbeitslosenbezüge. Sicher wäre eine Kürzung des lebensnotwendigen Mindestbedarfs grundgesetzwidrig (Art. 1 Menschenwürde, Art. 20 Sozialstaatlichkeit.) Auch ist schon die Idee einer allgemeinen Arbeitspflicht für Arbeitslose von der Verfassung ausgeschlossen (Art, 12). Danach haben nämlich alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Das Grundgesetz garantiert auch die "Unverletzlichkeit der Wohnung" (Art. 13). Hausbesuche zur Kontrolle sind damit Hausfriedensbruch. Auch eine etwaige Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Partners einer sogenannten "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" ist nach dem GG (Art.5) und dem Unterhaltsrecht des BGB nicht zulässig. Hartz 4 sollte erst gar nicht in Kraft gesetzt werden, weil es einer gerichtlichen Überprüfung ohnehin nicht standhält.
Dass die Sozialhilfe ein menschenwürdiges Leben nicht möglich macht, weil sie unter der Armutsgrenze liegt, darin sind sich alle Fachleute einig. Ob die jetzt angepeilte Höhe des Arbeitslosengeldes II einer gerichtlichen Überprüfung (Grundgesetz Artikel 1 ›Menschenwürde‹ sowie Artikel 20 ›Sozialstaatlichkeit‹) standhält, darf bezweifelt werden. Ganz sicher darf dieser lebensnotwendige Mindestbedarf nicht weiter gekürzt werden, gleichgültig, was der Betreffende tut oder nicht tut.«


Es »darf niemand zu einer Arbeit gezwungen werden; schon die Idee einer allgemeinen Arbeitspflicht für Arbeitslose ist von dem im Kern unveränderlichen Teil der Verfassung, den Grundrechten, her ausgeschlossen und daher verfassungswidrig (Artikel 12). Danach haben nämlich alle Deutschen das Recht, ›Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen‹. Weiter heißt es dort: ›Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.‹

Auch andere Teile von ›Hartz IV‹ widersprechen der Verfassung. Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet, das Grundgesetz kennt nur Ehe und Familie als besondere Lebensgemeinschaft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es nur eine Unterhaltspflicht von Ehepartnern und Verwandten.
Der Lebensgefährte eines Sozialhilfeberechtigten ist weder diesem noch einer Behörde gegenüber verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu geben.


Verfassungsrechtliche Bedenken sind schon von drei amtierenden Bundesverfassungsrichtern ... geäußert worden. Dieser in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Vorgang hätte eigentlich genügen müssen, um bei Regierung und Parlament sämtliche Alarmglocken schrillen zu lassen.«


Links zu Aussagen von Rechtsexperten:
Düsseldorfer Fachhochschule
und Rechtliche_Widersprueche_des_aktivierenden_Sozials taats.html Professor Utz Kramer, Experte für Sozialgesetzgebung
Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht
Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken
Abweisung einer Verfassungsbeschwerde mit grundsätzlichen Aussagen über Art. 12 GG
Prof. Broß, Verfassungsrichter
Eine weitere Schweinerei aus dem Hause Clement
Die Zeit:(34/2004)


Gruß Heizer

wtf
10.02.2006, 08:37
Würdest Du die gleiche Energie für die Jobsuche aufwenden wie für Deinen juristischen Feldzug, wäre allen geholfen.

heizer
10.02.2006, 09:09
Würdest Du die gleiche Energie für die Jobsuche aufwenden wie für Deinen juristischen Feldzug, wäre allen geholfen.

lol

Nette neue Signatur.

MfG ;)

Gabriel De'cloudo
10.02.2006, 09:37
es geht darum das es nich genug berufe für alle geben kann
jedenfalls nicht in diesem ladn der bürokratie und wirtschafts flaute

wtf
10.02.2006, 11:07
es geht darum das es nich genug berufe für alle geben kann
jedenfalls nicht in diesem ladn der bürokratie und wirtschafts flaute
Ich versuch´s nochmal gaaaanz langsam:
Du hast Recht mit der widerlichen Bürokratie und Regelwut in Deutschland, aber: Es gibt Jobs ohne Ende, aber nicht zu jedem Preis. Ist das so schwer zu verstehen?

Gabriel De'cloudo
10.02.2006, 12:16
ok noch mal gaaanz laaangsam
es ist verfassungswiedrig menschen dazu zu zwingen eine arbeit anzunehmen die sie nicht wollen

und wenn mann eine arbeit ausführt die der person weder liegt noch gefällt bringt die ganze sache 0
denn arbeit sollte nicht nur zum geldverdienen auschlaggebend sein
wiegesagt es gibt viele menschen die gerne arbeiten würden aber nicht können weil
gewisse sinnlose vorrausetzungen es ihnen verbieten
oder weil mann zu viel bezahlen muss wenn amn netwas eigenes startet
usw ich könnt dir noch ewig mehr sagen was alles hier falsch leuft
natürlich isat die möglichkeit für genügend arbeitzplätze da aber sie wird nich genutzt ja sogar fast verdrängt
auserdem
wüerdest du dich unter wert verkaufen ? (las mich raten: ja)
nun eben viele andere eben nicht
und das stubide schulsystem tut sein übriges ist sogar auschlaggebend würde ich sagen
achja falls es dich intressiert
ich durfte meine schule nicht beenden aber das ist eine andere stor
nein ich war nicht zu doof nur bim ich mit vollgas an ein paar missratene schuleiter und gesetzes graupaässe gerast so das ich jetz ohne nix dastehe
obwohl ja der staat dafür sorgen sollte da sich eine vernünftige (schul-)ausbildung bekommaber nein er VERBIETET es mir soger in diesem fall
du wirst also meine enteuschung in das jetzige absolut nicht akzeptable ssytem nachvollziehen können

wtf
10.02.2006, 12:20
ok noch mal gaaanz laaangsam
es ist verfassungswiedrig menschen dazu zu zwingen eine arbeit anzunehmen die sie nicht wollen

und wenn mann eine arbeit ausführt die der person weder liegt noch gefällt bringt die ganze sache 0
denn arbeit sollte nicht nur zum geldverdienen auschlaggebend sein
wiegesagt es gibt viele menschen die gerne arbeiten würden aber nicht können weil
gewisse sinnlose vorrausetzungen es ihnen verbieten
oder weil mann zu viel bezahlen muss wenn amn netwas eigenes startet
usw ich könnt dir noch ewig mehr sagen was alles hier falsch leuft
natürlich isat die möglichkeit für genügend arbeitzplätze da aber sie wird nich genutzt ja sogar fast verdrängt
auserdem
wüerdest du dich unter wert verkaufen ? (las mich raten: ja)
nun eben viele andere eben nicht
und das stubide schulsystem tut sein übriges ist sogar auschlaggebend würde ich sagen
achja falls es dich intressiert
ich durfte meine schule nicht beenden aber das ist eine andere stor
nein ich war nicht zu doof nur bim ich mit vollgas an ein paar missratene schuleiter und gesetzes graupaässe gerast so das ich jetz ohne nix dastehe
obwohl ja der staat dafür sorgen sollte da sich eine vernünftige (schul-)ausbildung bekommaber nein er VERBIETET es mir soger in diesem fall
du wirst also meine enteuschung in das jetzige absolut nicht akzeptable ssytem nachvollziehen können

Möchtest Du mal erzählen, weshalb Du die Schule, in der man u.a. Dinge wie Zeichensetzung lernen kann, nicht beenden durftest? Welche Begründung hat der Schulleiter gegeben?

Gabriel De'cloudo
10.02.2006, 13:33
keine ;-p
das ist es ja

wtf
10.02.2006, 14:01
Das glaube ich nicht. Ein Schuldirektor kann Dir nicht den Schulbesuch verwehren, ohne eine sehr gute Begründung zu geben, die auch ggf. gerichtsfest ist.

Gabriel De'cloudo
10.02.2006, 14:14
tja das er das nich darf war ihm wohl reichlich egal

+

heizer
10.02.2006, 21:58
tja das er das nich darf war ihm wohl reichlich egal

+

Hallo

80 % aller Reichen in Deutschland schließen einen akademischen Beruf ab.
11 % aller Armen in Deutschland schließen einen akademischen Beruf ab.

10 % aller Deutschen teilen sich 50 % des privaten Volksvermögen.
90 % aller Deutschen teilen sich 50 % des privaten Volksvermögen.

Quelle: Der zweite Armuts und-Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Das sagt alles

MfG

Nichtraucher
10.02.2006, 22:13
Hallo

80 % aller Reichen in Deutschland schließen einen akademischen Beruf ab.
11 % aller Armen in Deutschland schließen einen akademischen Beruf ab.


Das heißt, dass Bildung vor Armut schützt und Dummheit bestraft wird.

heizer
10.02.2006, 22:30
Das heißt, dass Bildung vor Armut schützt und Dummheit bestraft wird.

Das heißt daß Bildung in Deutschland inzwischen zum Privileg mutiert ist.

MfG

Nichtraucher
10.02.2006, 22:50
Das heißt daß Bildung in Deutschland inzwischen zum Privileg mutiert ist.

MfG


Ich habe die Statistik zuerst falsch interpretiert. Nämlich so, dass von allen Reichen Menschen in diesem Lande 80% Akademiker seien, gleichzeitig 11% der Akademiker arm seien.

Natürlich will die Statistik sagen, dass Kinder von Reichen mit 80%iger Wahrscheinlichkeit das Abitur machen, Kinder von Armen nur mit 11%iger Wahrscheinlichkeit. Die Schuld gebe ich aber hier nicht dem Bildungssystem, sondern in erster Linie den Eltern.

heizer
10.02.2006, 23:30
Ich habe die Statistik zuerst falsch interpretiert. Nämlich so, dass von allen Reichen Menschen in diesem Lande 80% Akademiker seien, gleichzeitig 11% der Akademiker arm seien.

Natürlich will die Statistik sagen, dass Kinder von Reichen mit 80%iger Wahrscheinlichkeit das Abitur machen, Kinder von Armen nur mit 11%iger Wahrscheinlichkeit. Die Schuld gebe ich aber hier nicht dem Bildungssystem, sondern in erster Linie den Eltern.

Du hast recht man sollte Kinder vor ihren armen Eltern schützen.

Vorsicht Satire

MfG

Manfred_g
11.02.2006, 01:09
Ich bin auch kein Jurist. Daher stelle ich mal als Frage in den Raum, was mich und offenbar auch einige andere zuweilen verunsichert:
Es ist ja in deutschen Gesetzen oft von einem "Recht" die Rede. Das Recht auf einen Arbeitsplatz z.B. wird oft betont.
Ich fasse es ja nun immer so auf, daß damit ausgedrückt werden soll, der Staat habe nicht das Recht einem Bürger willkürlich das Recht auf einen Arbeitsplatz abzusprechen.
Völlig undenkbar ist imho aber die Interpretation, daß der Bürger damit das Recht hat den Arbeitsplatz als eine Art staatliche Bringschuld einzufordern.

Es hat schließlich auch jeder Deutsche das Recht auf Eigenheim und Sportwagen. Aber es kann ja wohl nicht angehen, daß so umzustricken, daß mir Beamte die Mauern hochziehen, das Auto zusammenschweißen, alles bezahlen und ich nur noch die Schlüssel in Empfang zu nehmen habe.
Zugegeben - Vergleiche hinken.

Gibt es einen Juristen im Forum, der zu dieser "Ich-habe-ein-Recht-auf-Problematik" was fachliches sagen kann?

Igel
11.02.2006, 01:30
Ich bin auch kein Jurist. Daher stelle ich mal als Frage in den Raum, was mich und offenbar auch einige andere zuweilen verunsichert:
Es ist ja in deutschen Gesetzen oft von einem "Recht" die Rede. Das Recht auf einen Arbeitsplatz z.B. wird oft betont.
Ich fasse es ja nun immer so auf, daß damit ausgedrückt werden soll, der Staat habe nicht das Recht einem Bürger willkürlich das Recht auf einen Arbeitsplatz abzusprechen.
Völlig undenkbar ist imho aber die Interpretation, daß der Bürger damit das Recht hat den Arbeitsplatz als eine Art staatliche Bringschuld einzufordern.

Es hat schließlich auch jeder Deutsche das Recht auf Eigenheim und Sportwagen. Aber es kann ja wohl nicht angehen, daß so umzustricken, daß mir Beamte die Mauern hochziehen, das Auto zusammenschweißen, alles bezahlen und ich nur noch die Schlüssel in Empfang zu nehmen habe.
Zugegeben - Vergleiche hinken.

Gibt es einen Juristen im Forum, der zu dieser "Ich-habe-ein-Recht-auf-Problematik" was fachliches sagen kann?


ich musste jetzt echt lachen obwohl ich weiss das es ernst ist.

vielleicht verstehe ich das auch irgendwie wieder mal nicht wie mir hier ja ununterbrochen vorgehalten wird. :)) :)) :))

aaaaaaaber, ich habe jetzt angst zu sagen was ich denke.

ich gehe lieber ins bett.

noe, eigentlich angst nicht aber hemmungen weil ich sonst wieder einen auf meinen deckel kriege. 8o

Kat ;)

robot
11.02.2006, 01:40
Ich bin auch kein Jurist. Daher stelle ich mal als Frage in den Raum, was mich und offenbar auch einige andere zuweilen verunsichert:
Es ist ja in deutschen Gesetzen oft von einem "Recht" die Rede. Das Recht auf einen Arbeitsplatz z.B. wird oft betont.
Ich fasse es ja nun immer so auf, daß damit ausgedrückt werden soll, der Staat habe nicht das Recht einem Bürger willkürlich das Recht auf einen Arbeitsplatz abzusprechen.
Völlig undenkbar ist imho aber die Interpretation, daß der Bürger damit das Recht hat den Arbeitsplatz als eine Art staatliche Bringschuld einzufordern.

Es hat schließlich auch jeder Deutsche das Recht auf Eigenheim und Sportwagen. Aber es kann ja wohl nicht angehen, daß so umzustricken, daß mir Beamte die Mauern hochziehen, das Auto zusammenschweißen, alles bezahlen und ich nur noch die Schlüssel in Empfang zu nehmen habe.
Zugegeben - Vergleiche hinken.

Gibt es einen Juristen im Forum, der zu dieser "Ich-habe-ein-Recht-auf-Problematik" was fachliches sagen kann?


Ich bin ganz Deiner Meinung. :]

Manfred_g
11.02.2006, 01:44
...ich gehe lieber ins bett.


noe, eigentlich angst nicht aber hemmungen weil ich sonst wieder einen auf meinen deckel kriege. 8o

Kat ;)

Ist doch egal obs heute oder morgen passiert :D Neugierig wie du bist, fragst du ja doch irgendwann ;)
Also, was gibts da zu lästern?? :D

Igel
11.02.2006, 01:47
Ist doch egal obs heute oder morgen passiert :D Neugierig wie du bist, fragst du ja doch irgendwann ;)
Also, was gibts da zu lästern?? :D


laestern ist doch mein job. ;) :-:

aber ehrlich gesagt siehst du jeden tag harmloser aus im gegensatz zum rest des kit'n kaboodles hier. :2faces:

und weil es das auf deutsch nicht gibt machen wir lieber ein c rein beim caboodle. :)) :)) :))

Manfred_g
11.02.2006, 01:49
Ich bin ganz Deiner Meinung. :]

Ich habe das nur einmal so überspitzt ausdrücken wollen, weil das Problem ja schon öfter aufgeworfen wurde. Z.B. beim "Recht auf einen Kindergartenplatz", "Recht auf freie Berufswahl"...
Meiner Meinung nach, muß man darüber gar nicht diskutieren, weil in einer halbwegs freien Gesellschaft der Staat sich bewußt selbst der Mittel beraubt, hier regulierend einzugreifen. Und das ist auch gut so!
Aber viele scheinen das ganz anders zu sehen und da ich juristischer Laie bin, kann ich mit meinen Mutmaßungen nicht dieselbe Glaubwürdigkeit erwarten, wie ein Jurist. :)

Manfred_g
11.02.2006, 01:55
laestern ist doch mein job. ;) :-:

aber ehrlich gesagt siehst du jeden tag harmloser aus im gegensatz zum rest des kit'n kaboodles hier. :2faces:

und weil es das auf deutsch nicht gibt machen wir lieber ein c rein beim caboodle. :)) :)) :))

Naja, je nachdem was du mit "harmlos" meinst. Ich bin, wie alle großen Kämpfer, eine Seele von Mensch. :]

Igel
11.02.2006, 02:18
Naja, je nachdem was du mit "harmlos" meinst. Ich bin, wie alle großen Kämpfer, eine Seele von Mensch. :]

also, wenn man bedenkt das du deutscher bist muss man sich ueber deine seele eigentlich freuen.

aber das bayern hat da sicher was damit zu tun. bayern sind ausser der moonwitch (die sowieso kein echter bayer ist) die besten deutschen.


aber wie man sagt waechst du mir langsam in mein herz weil man mit dir wenigstens reden kann und sogar streiten ohne das wir uns killen. :-: :2faces:

obwohl wir schon lange nicht mehr gestritten haben . 8o

Crazyliza
11.02.2006, 03:07
also, wenn man bedenkt das du deutscher bist muss man sich ueber deine seele eigentlich freuen.

aber das bayern hat da sicher was damit zu tun. bayern sind ausser der moonwitch (die sowieso kein echter bayer ist) die besten deutschen.


aber wie man sagt waechst du mir langsam in mein herz weil man mit dir wenigstens reden kann und sogar streiten ohne das wir uns killen. :-: :2faces:

obwohl wir schon lange nicht mehr gestritten haben . 8o

Ja, die bayerischen Maenner. Erst will man ihre Seele, dann den Koerper und zum Schluss arbeitet man fuer sie. :lach: sei vorsichtig ;)

Crazyliza
11.02.2006, 03:12
Was jetzt die 1 Euro Jobs angeht, ich kenne das nicht so genau. Aber ist es nicht so, dass man etwas dazuverdienen darf zu dem Harz-Geld? Also ist es doch letztlich viel mehr als nur ein Euro. Ich habe gehoert, es wird sogar sehr viel Geld mit dem Harz Konzept vergeben an die Arbeitslosen. Soviel, dass man zuerst nicht damit gerechnet hat. Wohin geht es?

Igel
11.02.2006, 03:21
Ja, die bayerischen Maenner. Erst will man ihre Seele, dann den Koerper und zum Schluss arbeitet man fuer sie. :lach: sei vorsichtig ;)


du bist echt nett weil du echten humor hast. ;)

ich meine das ernst und nicht irgendwie anders rum. ;)

Kat

Crazyliza
11.02.2006, 03:30
du bist echt nett weil du echten humor hast. ;)

ich meine das ernst und nicht irgendwie anders rum. ;)

Kat

Das glaube ich dir schon, danke. :) Heute war auch ein grossartiger Tag
one of the thousand, da kann man leicht Humor haben. Und du hast ein ganz suesses Avatar. Den Burschen kann man wohl bloss moegen.

Igel
11.02.2006, 03:39
Das glaube ich dir schon, danke. :) Heute war auch ein grossartiger Tag
one of the thousand, da kann man leicht Humor haben. Und du hast ein ganz suesses Avatar. Den Burschen kann man wohl bloss moegen.

das ist mein rambo. ein weisser alaskan malamute mit einem braunen und einem blauen auge (also das ist eine schande fuer die malamutes :( und drum war er auf der strasse als ich ihn fand, das heisst man wollte ihn loswerden :().

er ist ein pussycat und er wiegt ueber 120 lbs, hehehe. :))

er steigt gerne auf die zehen von mir rum aber sonst ist er genauso lieb wie er aussieht.

Kat

Gabriel De'cloudo
11.02.2006, 10:26
also ich glaube das es sogar ganz besonders am schul system liegt
die "armen" sind meist viel rebellicher drauf und lassen sich nich alles sagen
da kann zwar das schulsystem nix für aber! es wird sooviel gelernt was mann überhaupt nicht braucht grade bei abitur
wie sagte ein lehrer eines bekannten mal " die abiturienten tun mir leid. die müssen am ende der schule mehr wissen als alle ihre lehrer zusammen"
es geht darum die spezialiesirung fehlt und wer braucht das alles noch wenn er später ein beruf hat ?
eigentlic keiner es zwar gut sein wissen breit zu fächern aber es ist meist unnötig
mal davon abgesehn das das eh kein "lernen" sondern eher wissen "konsumieren"ist

von der sinnlosigkeit des bvj mal ganz zu schweigen
dort lernt mann 5 te stoff und bekommt am ende die 9te klasse
kein wunder das die nix können

Nichtraucher
11.02.2006, 14:59
Du hast recht man sollte Kinder vor ihren armen Eltern schützen.

Vorsicht Satire

MfG

Falsche Vorbilder sind nie gut.

Manfred_g
11.02.2006, 15:47
also ich glaube das es sogar ganz besonders am schul system liegt
die "armen" sind meist viel rebellicher drauf und lassen sich nich alles sagen
da kann zwar das schulsystem nix für aber! es wird sooviel gelernt was mann überhaupt nicht braucht grade bei abitur
wie sagte ein lehrer eines bekannten mal " die abiturienten tun mir leid. die müssen am ende der schule mehr wissen als alle ihre lehrer zusammen"
es geht darum die spezialiesirung fehlt und wer braucht das alles noch wenn er später ein beruf hat ?
eigentlic keiner es zwar gut sein wissen breit zu fächern aber es ist meist unnötig
mal davon abgesehn das das eh kein "lernen" sondern eher wissen "konsumieren"ist

von der sinnlosigkeit des bvj mal ganz zu schweigen
dort lernt mann 5 te stoff und bekommt am ende die 9te klasse
kein wunder das die nix können

Ich glaube, es liegt eher am gesellschaftlichen Zeitgeist. Ohne dir nahe treten zu wollen - ein wenig bestätigst du mir das.
Das häufige "wofür brauche ich das" wirkt im Ausbildungsstadium in dem sich ein Schüler befindet auf mich reichlich anspruchsbezogen.
Ich sage nicht, daß ich als Schüler viel besser war, aber darum geht es nicht. Es geht darum, zu erkennen, daß uns die Natur den Gefallen nicht tut, Wohlstand wie aus der Retorte vor die Füße zu werfen. Man weiß vorher eben üblicherweise NICHT, was man später alles braucht. Zumindest für einen Gymnasiasten sollte das eine wesentliche Erkenntnis sein.
Über Optimierungen im Schulsystem mag man reden, aber viel wesentlicher Scheint mir die Einsicht zu sein, daß vor den Erfolg die Leistung zu stellen ist.

Wenn ich bedenke, daß z.B. Eltern in Südkorea im Schnitt ein Drittel (!) ihres Einkommens für die Ausbildung ihrer Kinder investieren, ist es nicht mehr verwunderlich, warum dieses Land ein Wirtschaftswunder sondersgleichen hinlegt und seine Schüler bei der Pisa-Studie vorderste Plätze belegen.
So gesehen, sind wir Deutsche sogar noch recht effizient.