ABAS
28.11.2024, 08:29
Die USA und Mitglieder des multilateralen NATO Militaerbuendnisses sind militaerstrategisch in einer nachteiligen, unterlegen Position, was sich allein schon wg. der NATO Statuten und dem Zwang zu Konsensentscheidungen ergibt.
Die Feststellung und Ausrufung des sogenannten " NATO Buendnisfalles " muss im Nordatlantikrat mit Einstimmigkeit erfolgen. Das Veto eines NATO Mitgliedslandes reicht bereits aus, um die Feststellung und Ausrufung des NATO Buendnisfalles zu verzoegern oder sogar scheitern zu lassen. Je mehr Mitgliedslaender die NATO hat um so niedriger wird daher die Wahrscheinlichkeit der Feststellung und Ausrufung des NATO Buednisfalles durch Konsensentscheidung.
Selbst wenn nach zeitaufwendiger Beratung bei denen im Vorfeld jedes Mitgliedsland sogar noch die Parlamente mit einbezieht, die Einstimmigkeit erzielt wuerde, kann jedes Land immer noch eigenstaendig selbst entscheiden ob es aktiven militaerischen Beistand leistet oder eine nichtmilitaerische Variante waehlt, um sich nicht zum Ziel von Gegenschlaegen zu machen.
Die klugen, geduldigen und weitsichtigen Regierungsfuehrer Wladimir Putin, Xi Jinping, Kim Jong un und Ali Chamenei sind deshalb so gelassen und selbstsicher, weil sie sich in einer militaerstrategisch ueberlegenen Position befinden.
Alle vier Regierungen haben miteinander pragmatische, bilaterale, militaerstrategische Abkommen kontraktiert, die schnelle Reaktionen und Entscheidungsfindung zu Gegenschlaegen bei Angriffen der USA bzw. NATO gewaehrleisten. Drei der vier Mitgleider des pragmatischen, hochgradig effiziente, militaerstrategischen Sicherheitsbuendnis sind Nuklearmaechte und ausser der DVRK haben alle einsatzfaehige Hyperschall-Marschflugkoerper in Tausenden von Stueckzahlen produziert, was im Falle zwingender Notwendigkeit, eine zeitgleich koordinierte, gemeinsame, massive, ueberragende Praeventivschlagsfaehigkeit sicherstellt.
Wir werden die naechsten Wochen erleben wie die genialen Militaerstrategen der Russische Foederation, VR China, DVRK und Islamischen Republik Iran die USA, NATO und das Regime in Kiev als " zahnlose Papiertiger " weltoeffentlich vorfuehren.
Wenn die USA und Briten weiter die Lage eskalieren, indem sie von der Ukraine aus westliche Lenkwaffen, programmiert von westliche Militaerspezialisten mit Zielkoordinaten westlicher Aufklaerungssatelliten militaerische Ziele, die nicht in den umkaempften Grenzgebieten sondern weit im Staatsgebiet der Russischen Foederation liegen, attackieren, wird es massive Gegenschlaege auf Ruestungs- und Militaeranlagen in den USA und England geben. Die USA und Briten scheitern grandios vor Augen der Weltoeffentlichkeit an der Feststellung und Ausrufung des NATO Buendnisfalles und das NATO Buendnis zersetzt sich von Innen heraus durch oeffentlich ausgetragene Debatten, Unstimmigkeiten, Uneinheitlichkeit, Streitigkeiten und Dissens.
Donald Trump gibt der NATO dann ab 9. Januar 2025 durch Abkehr von der bisherigen us-amerikanischen NATO Containment Politiker den Rest, indem er die finanziellen Mittel und militaerischen Mittel der NATO streicht. Die gesamte Ukraine geht an die Russischen Foederation und Donald Trump handelt mit Wladimir Putin einen Friedensvertrag aus.
Damit ist das militaerstrategische Ziel meiner Genossen aus der Russischen Foederation, VR China, DVRK und Islamischen Republik Iran erfolgreich verwirklicht. Der von den USA gelegten Wirtschaftskrieg, Medienkrieg und militaerische Stellvertreterkrieg in und um die Ukraine ist auf auf alle Ebenen von der Russischen Foederation gewonnen.
Bundeszentrale f. Politische Bildung / 05.04.2024
Der Bündnisfall der NATO
Der Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags gilt als Kern der NATO und wurde bislang nur einmal angewandt. Was einen Bündnisfall auslösen kann, wurde zuletzt ausgeweitet.
Artikel 5 des ist das Kernelement des Prinzips der kollektiven Verteidigung und somit der gesamten NATO-Allianz. Das Auslösen von Artikel 5 wird Bündnisfall genannt und ist zu vergleichen mit dem Motto der drei Musketiere: „einer für alle, alle für einen“. Das heißt: Wenn ein Mitgliedstaat angegriffen wird, wird dies als Angriff auf alle NATO-Mitglieder gewertet. Das Bündnis verteidigt sich dann gemeinsam, also kollektiv.
Auch wenn innerhalb der von einem Bündnisfall – d. h. von einem Angriff auf die Allianz, also auf alle NATO-Mitgliedstaaten – gesprochen wird, gilt nicht automatisch eine Beistandspflicht. Wird ein NATO-Staat angegriffen, muss dieser Angriff von allen NATO-Mitgliedern als solcher anerkannt werden. Erst dann wird gemeinsam der Bündnisfall im Nordatlantikrat ausgerufen.
Auf nationaler Ebene muss im Einklang mit der jeweiligen Verfassung über die Maßnahmen und das Ausmaß der Unterstützung und Beiträge entschieden werden. Somit können nationale Prinzipien und Rechte respektiert und eingehalten werden. Dadurch sind unterschiedliche Arten der Unterstützung möglich: Staaten können militärisch mit Soldaten und Waffen Beistand leisten, aber auch finanzielle Mittel oder andere Hilfen zur Verfügung stellen.
Auch können Mitgliedstaaten sich gegen eine direkte Unterstützung entscheiden, wenn sie das als nicht erforderlich ansehen. Die politischen Kosten für eine Verweigerung des Beistands wären jedoch hoch. Aus Artikel 5 besteht dennoch kein rechtlicher Anspruch auf Beistand und militärische Unterstützung der Mitgliedstaaten.[2] Darüber hinaus sind die NATO und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) über ihre Maßnahmen zu unterrichten.
...
https://www.bpb.de/themen/internationale-organisationen/nato/547059/der-buendnisfall-der-nato/
Bundesministerium f. Verteidigung / 31.01.2023
Der Nordatlantikrat
Der Nordatlantikrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium des Bündnisses. Er ist das Forum für umfassende Beratungen zwischen den Mitgliedsländern über alle Fragen, die Frieden und Sicherheit betreffen. Entscheidungen im Nordatlantikrat werden einstimmig getroffen. Jedes Land hat einen Sitz im Rat, der unter dem Vorsitz des NATO North Atlantic Treaty Organization-Generalsekretärs tagt. Der Nordatlantikrat tritt in der Regel wöchentlich zusammen. Dafür kommen die bei der NATO North Atlantic Treaty Organization angesiedelten ständigen Vertreterinnen und Vertreter oder die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten zusammen.
Auf der Ebene der Außenminister oder Außenministerinnen der NATO North Atlantic Treaty Organization-Staaten trifft sich der Rat üblicherweise dreimal pro Jahr und dreimal pro Jahr finden Sitzungen der Verteidigungsministerinnen und -minister statt. Die Staatsspitzen treffen sich einmal im Jahr zum NATO North Atlantic Treaty Organization-Gipfel. In Krisenzeiten können auch kurzfristig weitere Sitzungen einberufen werden.
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/gemeinsam-entscheiden-artikel-4-und-5-des-nato-vertrages-5572746
NATO / OTAN
NATO-MITGLIEDER
• ALBANIEN (2009)
• BELGIEN (1949)
• BULGARIEN (2004)
• DÄNEMARK (1949)
• DEUTSCHLAND (1955)
• ESTLAND (2004)
• FINNLAND (2023)
• FRANKREICH (1949)
• GRIECHENLAND (1952)
• ISLAND (1949)
• ITALIEN (1949)
• KANADA (1949)
• KROATIEN (2009)
• LETTLAND (2004)
• LITAUEN (2004)
• LUXEMBURG (1949)
• MONTENEGRO (2017)
• NIEDERLANDE (1949)
• NORDMAZEDONIEN (2020)
• NORWEGEN (1949)
• POLEN (1999)
• PORTUGAL (1949)
• RUMÄNIEN (2004)
• SCHWEDEN (2024)
• SLOWAKEI (2004)
• SLOWENIEN (2004)
• SPANIEN (1982)
• TSCHECHIEN (1999)
• TÜRKEI (1952)
• UNGARN (1999)
• VEREINIGTE STAATEN (1949)
• VEREINIGTES KÖNIGREICH (1949)
POLITISCH — Die NATO fördert demokratische Werte und ermöglicht ihren Mitgliedern, sich in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen zu beratschlagen und zu kooperieren, um Probleme zu lösen, Vertrauen zu schaffen und langfristig Konflikte zu vermeiden.
MILITÄRISCH — Die NATO engagiert sich für die friedliche Lösung von Konflikten. Doch wenn diplomatische Anstrengungen scheitern, hat sie die militärische Macht, Operationen des Krisenmanagements durchzuführen. Diese erfolgen im Rahmen der Beistandsklausel im Gründungsvertrag der NATO – Artikel 5 des Washingtoner Vertrags – oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen.
...
3.1 BESCHLÜSSE UND BERATUNGEN
Täglich beratschlagen sich die Mitglieder und treffen Entscheidungen zu Sicherheitsfragen auf allen Ebenen und auf zahlreichen Gebieten. Ein „NATO-Beschluss“ ist der Ausdruck des kollektiven Willens aller 32 Mitgliedsstaaten, da alle Entscheidungen konsensbasiert getroffen werden. Hunderte Beamte sowie zivile und militärische Experten kommen jeden Tag ins NATO-Hauptquartier, tauschen Informationen aus, teilen Ideen und helfen nötigenfalls dabei, in Zusammenarbeit mit nationalen Vertretungen und den Mitarbeitern des NATO-Hauptquartiers Beschlüsse vorzubereiten.
https://www.nato.int/nato-welcome/index_de.html
NATO OTAN 30. Juni 2023
Alle Entscheidungen der NATO werden im Konsens getroffen, nach Diskussion und Konsultation der Mitgliedsländer.
• Eine im Konsens erzielte Entscheidung ist eine Vereinbarung, die durch allgemeine Zustimmung erzielt wurde.
• Wenn ein „NATO-Beschluss“ verkündet wird, ist dieser daher Ausdruck des kollektiven Willens aller souveränen Staaten, die Mitglieder der Allianz sind.
• Dieses Konsensprinzip wird auf allen Ausschussebenen angewendet, was bedeutet, dass alle Entscheidungen der NATO kollektive Entscheidungen ihrer Mitgliedsländer sind.
https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49178.htm
Planet Wissen / 29.05.2023
Organisationen
Inside Nato – wer entscheidet was?
32 Staaten gehören der Nato an und alle müssen sich einigen.
Da grenzt es schon fast an ein Wunder, dass der Verteidigungspakt überhaupt funktioniert.
Wie also organisiert sich die Nato?
...
https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/organisationen/nato/index.html
Die Feststellung und Ausrufung des sogenannten " NATO Buendnisfalles " muss im Nordatlantikrat mit Einstimmigkeit erfolgen. Das Veto eines NATO Mitgliedslandes reicht bereits aus, um die Feststellung und Ausrufung des NATO Buendnisfalles zu verzoegern oder sogar scheitern zu lassen. Je mehr Mitgliedslaender die NATO hat um so niedriger wird daher die Wahrscheinlichkeit der Feststellung und Ausrufung des NATO Buednisfalles durch Konsensentscheidung.
Selbst wenn nach zeitaufwendiger Beratung bei denen im Vorfeld jedes Mitgliedsland sogar noch die Parlamente mit einbezieht, die Einstimmigkeit erzielt wuerde, kann jedes Land immer noch eigenstaendig selbst entscheiden ob es aktiven militaerischen Beistand leistet oder eine nichtmilitaerische Variante waehlt, um sich nicht zum Ziel von Gegenschlaegen zu machen.
Die klugen, geduldigen und weitsichtigen Regierungsfuehrer Wladimir Putin, Xi Jinping, Kim Jong un und Ali Chamenei sind deshalb so gelassen und selbstsicher, weil sie sich in einer militaerstrategisch ueberlegenen Position befinden.
Alle vier Regierungen haben miteinander pragmatische, bilaterale, militaerstrategische Abkommen kontraktiert, die schnelle Reaktionen und Entscheidungsfindung zu Gegenschlaegen bei Angriffen der USA bzw. NATO gewaehrleisten. Drei der vier Mitgleider des pragmatischen, hochgradig effiziente, militaerstrategischen Sicherheitsbuendnis sind Nuklearmaechte und ausser der DVRK haben alle einsatzfaehige Hyperschall-Marschflugkoerper in Tausenden von Stueckzahlen produziert, was im Falle zwingender Notwendigkeit, eine zeitgleich koordinierte, gemeinsame, massive, ueberragende Praeventivschlagsfaehigkeit sicherstellt.
Wir werden die naechsten Wochen erleben wie die genialen Militaerstrategen der Russische Foederation, VR China, DVRK und Islamischen Republik Iran die USA, NATO und das Regime in Kiev als " zahnlose Papiertiger " weltoeffentlich vorfuehren.
Wenn die USA und Briten weiter die Lage eskalieren, indem sie von der Ukraine aus westliche Lenkwaffen, programmiert von westliche Militaerspezialisten mit Zielkoordinaten westlicher Aufklaerungssatelliten militaerische Ziele, die nicht in den umkaempften Grenzgebieten sondern weit im Staatsgebiet der Russischen Foederation liegen, attackieren, wird es massive Gegenschlaege auf Ruestungs- und Militaeranlagen in den USA und England geben. Die USA und Briten scheitern grandios vor Augen der Weltoeffentlichkeit an der Feststellung und Ausrufung des NATO Buendnisfalles und das NATO Buendnis zersetzt sich von Innen heraus durch oeffentlich ausgetragene Debatten, Unstimmigkeiten, Uneinheitlichkeit, Streitigkeiten und Dissens.
Donald Trump gibt der NATO dann ab 9. Januar 2025 durch Abkehr von der bisherigen us-amerikanischen NATO Containment Politiker den Rest, indem er die finanziellen Mittel und militaerischen Mittel der NATO streicht. Die gesamte Ukraine geht an die Russischen Foederation und Donald Trump handelt mit Wladimir Putin einen Friedensvertrag aus.
Damit ist das militaerstrategische Ziel meiner Genossen aus der Russischen Foederation, VR China, DVRK und Islamischen Republik Iran erfolgreich verwirklicht. Der von den USA gelegten Wirtschaftskrieg, Medienkrieg und militaerische Stellvertreterkrieg in und um die Ukraine ist auf auf alle Ebenen von der Russischen Foederation gewonnen.
Bundeszentrale f. Politische Bildung / 05.04.2024
Der Bündnisfall der NATO
Der Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags gilt als Kern der NATO und wurde bislang nur einmal angewandt. Was einen Bündnisfall auslösen kann, wurde zuletzt ausgeweitet.
Artikel 5 des ist das Kernelement des Prinzips der kollektiven Verteidigung und somit der gesamten NATO-Allianz. Das Auslösen von Artikel 5 wird Bündnisfall genannt und ist zu vergleichen mit dem Motto der drei Musketiere: „einer für alle, alle für einen“. Das heißt: Wenn ein Mitgliedstaat angegriffen wird, wird dies als Angriff auf alle NATO-Mitglieder gewertet. Das Bündnis verteidigt sich dann gemeinsam, also kollektiv.
Auch wenn innerhalb der von einem Bündnisfall – d. h. von einem Angriff auf die Allianz, also auf alle NATO-Mitgliedstaaten – gesprochen wird, gilt nicht automatisch eine Beistandspflicht. Wird ein NATO-Staat angegriffen, muss dieser Angriff von allen NATO-Mitgliedern als solcher anerkannt werden. Erst dann wird gemeinsam der Bündnisfall im Nordatlantikrat ausgerufen.
Auf nationaler Ebene muss im Einklang mit der jeweiligen Verfassung über die Maßnahmen und das Ausmaß der Unterstützung und Beiträge entschieden werden. Somit können nationale Prinzipien und Rechte respektiert und eingehalten werden. Dadurch sind unterschiedliche Arten der Unterstützung möglich: Staaten können militärisch mit Soldaten und Waffen Beistand leisten, aber auch finanzielle Mittel oder andere Hilfen zur Verfügung stellen.
Auch können Mitgliedstaaten sich gegen eine direkte Unterstützung entscheiden, wenn sie das als nicht erforderlich ansehen. Die politischen Kosten für eine Verweigerung des Beistands wären jedoch hoch. Aus Artikel 5 besteht dennoch kein rechtlicher Anspruch auf Beistand und militärische Unterstützung der Mitgliedstaaten.[2] Darüber hinaus sind die NATO und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) über ihre Maßnahmen zu unterrichten.
...
https://www.bpb.de/themen/internationale-organisationen/nato/547059/der-buendnisfall-der-nato/
Bundesministerium f. Verteidigung / 31.01.2023
Der Nordatlantikrat
Der Nordatlantikrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium des Bündnisses. Er ist das Forum für umfassende Beratungen zwischen den Mitgliedsländern über alle Fragen, die Frieden und Sicherheit betreffen. Entscheidungen im Nordatlantikrat werden einstimmig getroffen. Jedes Land hat einen Sitz im Rat, der unter dem Vorsitz des NATO North Atlantic Treaty Organization-Generalsekretärs tagt. Der Nordatlantikrat tritt in der Regel wöchentlich zusammen. Dafür kommen die bei der NATO North Atlantic Treaty Organization angesiedelten ständigen Vertreterinnen und Vertreter oder die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten zusammen.
Auf der Ebene der Außenminister oder Außenministerinnen der NATO North Atlantic Treaty Organization-Staaten trifft sich der Rat üblicherweise dreimal pro Jahr und dreimal pro Jahr finden Sitzungen der Verteidigungsministerinnen und -minister statt. Die Staatsspitzen treffen sich einmal im Jahr zum NATO North Atlantic Treaty Organization-Gipfel. In Krisenzeiten können auch kurzfristig weitere Sitzungen einberufen werden.
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/gemeinsam-entscheiden-artikel-4-und-5-des-nato-vertrages-5572746
NATO / OTAN
NATO-MITGLIEDER
• ALBANIEN (2009)
• BELGIEN (1949)
• BULGARIEN (2004)
• DÄNEMARK (1949)
• DEUTSCHLAND (1955)
• ESTLAND (2004)
• FINNLAND (2023)
• FRANKREICH (1949)
• GRIECHENLAND (1952)
• ISLAND (1949)
• ITALIEN (1949)
• KANADA (1949)
• KROATIEN (2009)
• LETTLAND (2004)
• LITAUEN (2004)
• LUXEMBURG (1949)
• MONTENEGRO (2017)
• NIEDERLANDE (1949)
• NORDMAZEDONIEN (2020)
• NORWEGEN (1949)
• POLEN (1999)
• PORTUGAL (1949)
• RUMÄNIEN (2004)
• SCHWEDEN (2024)
• SLOWAKEI (2004)
• SLOWENIEN (2004)
• SPANIEN (1982)
• TSCHECHIEN (1999)
• TÜRKEI (1952)
• UNGARN (1999)
• VEREINIGTE STAATEN (1949)
• VEREINIGTES KÖNIGREICH (1949)
POLITISCH — Die NATO fördert demokratische Werte und ermöglicht ihren Mitgliedern, sich in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen zu beratschlagen und zu kooperieren, um Probleme zu lösen, Vertrauen zu schaffen und langfristig Konflikte zu vermeiden.
MILITÄRISCH — Die NATO engagiert sich für die friedliche Lösung von Konflikten. Doch wenn diplomatische Anstrengungen scheitern, hat sie die militärische Macht, Operationen des Krisenmanagements durchzuführen. Diese erfolgen im Rahmen der Beistandsklausel im Gründungsvertrag der NATO – Artikel 5 des Washingtoner Vertrags – oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen.
...
3.1 BESCHLÜSSE UND BERATUNGEN
Täglich beratschlagen sich die Mitglieder und treffen Entscheidungen zu Sicherheitsfragen auf allen Ebenen und auf zahlreichen Gebieten. Ein „NATO-Beschluss“ ist der Ausdruck des kollektiven Willens aller 32 Mitgliedsstaaten, da alle Entscheidungen konsensbasiert getroffen werden. Hunderte Beamte sowie zivile und militärische Experten kommen jeden Tag ins NATO-Hauptquartier, tauschen Informationen aus, teilen Ideen und helfen nötigenfalls dabei, in Zusammenarbeit mit nationalen Vertretungen und den Mitarbeitern des NATO-Hauptquartiers Beschlüsse vorzubereiten.
https://www.nato.int/nato-welcome/index_de.html
NATO OTAN 30. Juni 2023
Alle Entscheidungen der NATO werden im Konsens getroffen, nach Diskussion und Konsultation der Mitgliedsländer.
• Eine im Konsens erzielte Entscheidung ist eine Vereinbarung, die durch allgemeine Zustimmung erzielt wurde.
• Wenn ein „NATO-Beschluss“ verkündet wird, ist dieser daher Ausdruck des kollektiven Willens aller souveränen Staaten, die Mitglieder der Allianz sind.
• Dieses Konsensprinzip wird auf allen Ausschussebenen angewendet, was bedeutet, dass alle Entscheidungen der NATO kollektive Entscheidungen ihrer Mitgliedsländer sind.
https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49178.htm
Planet Wissen / 29.05.2023
Organisationen
Inside Nato – wer entscheidet was?
32 Staaten gehören der Nato an und alle müssen sich einigen.
Da grenzt es schon fast an ein Wunder, dass der Verteidigungspakt überhaupt funktioniert.
Wie also organisiert sich die Nato?
...
https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/organisationen/nato/index.html