Vollständige Version anzeigen : Krankenkassenbeiträge steigen wohl wieder
Differentialgeometer
06.09.2024, 19:17
Im ersten Halbjahr 2024 haben die gesetzlichen Krankenkassen deutlich mehr Geld ausgegeben als eingenommen. Bis Ende Juni stand bei den 95 Kassen ein Defizit von 2,2 Milliarden Euro, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzentwicklung-der-gkv-im-1-halbjahr-2024-pm-06-09-2024.html). Im ersten Halbjahr 2023 hatte das Minus lediglich 627 Millionen Euro betragen. Die Reserven der Kassen umfassen nun noch 6,2 Milliarden Euro, das entspricht 0,23 Monatsausgaben – nur noch knapp über der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.
……
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits angekündigt (https://www.spiegel.de/wirtschaft/kranken-und-pflegeversicherung-karl-lauterbach-erwartet-hoehere-beitraege-a-0e11861a-085d-420f-b07b-b6b20727001a), dass 2025 mit Beitragsanhebungen zu rechnen sei, auch bei der Pflegeversicherung. Er begründete das mit notwendigen Strukturreformen, die auf lange Sicht den Anstieg der Kosten dämpfen würden. »Jetzt ist die Phase, in der wir Geld in die Hand nehmen müssen, auch das der Beitragszahler«, sagte Lauterbach dem »Stern«.
keine Ahnung warum der Dummmichel sich das bieten lässt.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-machen-2-2-milliarden-euro-minus-in-sechs-monaten-a-d5a9e12f-7d21-40a3-a6a8-bde5b0feee8a
der nächste Betrug, wo man Einspruch, bei der eigenen Krankenkasse einlegen muss. Die Verordnung tritt am 15. Januar 2025 in Kraft.
Elektronische Patientenakte Widerspruch – Datenspeicherung verhindern
Jetzt die Möglichkeiten für den ePA-Widerspruch prüfen
Elektronische Patientenakte Widerspruch – so ist die aktuelle Rechtslage
Bislang ist die ePA laut § 341 Abs. 1 SGB V eine elektronische Akte, die Versicherte freiwillig von den Krankenkassen beantragen können, um den Austausch mit Ärzten zu vereinfachen. Das heißt, Sie müssen Ihr Einverständnis geben, um diese zu erhalten. Es besteht daher nach aktueller Rechtslage keine Verpflichtung für die Nutzung einer elektronischen Patientenakte.
Es ist daher gegenwärtig auch noch nicht nötig, gegen die elektronische Patientenakte Widerspruch einzulegen. Da das Bundesministerium für Gesundheit jedoch bis 2025 plant, diese verpflichtend einzuführen, könnte es in Zukunft dazu kommen, dass Sie der ePA aktiv widersprechen müssen, wenn Sie Ihre Daten schützen möchten.
Gegen die digitale Patientenakte Widerspruch einlegen – wird das bald nötig sein?
Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie für das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Gesetz. Damit soll die elektronische Krankenakte für gesetzlich Versicherte verpflichtend werden. Das bedeutet, dass Patienten ihre Akte ohne Beantragung und ohne ausdrückliches Einverständnis erhalten und von Ärzten darauf zugegriffen werden kann.
Voraussichtlich wird dies jedoch mit einer Widerspruchslösung eingeführt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Krankenkassen die Versicherten entsprechend über die Einführung informieren werden, sollte sich die Rechtslage ändern. Wenn Sie dann gegen die elektronische Patientenakte Widerspruch einlegen möchten, müsste dieser voraussichtlich direkt an die Krankenkasse
https://www.db-anwaelte.de/rechtsbereiche/widerspruch/widerspruch-elektronische-patientenakte/
keine Ahnung warum der Dummmichel sich das bieten lässt.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-machen-2-2-milliarden-euro-minus-in-sechs-monaten-a-d5a9e12f-7d21-40a3-a6a8-bde5b0feee8a
Weil heute ein Feiertag ist: Weil der Dummmichel ein Dummmichel ist und es noch nirgendwo auf der Welt eine Revolution wegen der Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen gab. Selbst die Franzosen mussten erst sehr viel Kuchen essen und nur glückliche Umstände machten ihre Revolution möglich.
der nächste Betrug, wo man Einspruch, bei der eigenen Krankenkasse einlegen muss. Die Verordnung tritt am 15. Januar 2025 in Kraft.
Elektronische Patientenakte Widerspruch – Datenspeicherung verhindern
Jetzt die Möglichkeiten für den ePA-Widerspruch prüfen
Elektronische Patientenakte Widerspruch – so ist die aktuelle Rechtslage
Bislang ist die ePA laut § 341 Abs. 1 SGB V eine elektronische Akte, die Versicherte freiwillig von den Krankenkassen beantragen können, um den Austausch mit Ärzten zu vereinfachen. Das heißt, Sie müssen Ihr Einverständnis geben, um diese zu erhalten. Es besteht daher nach aktueller Rechtslage keine Verpflichtung für die Nutzung einer elektronischen Patientenakte.
Es ist daher gegenwärtig auch noch nicht nötig, gegen die elektronische Patientenakte Widerspruch einzulegen. Da das Bundesministerium für Gesundheit jedoch bis 2025 plant, diese verpflichtend einzuführen, könnte es in Zukunft dazu kommen, dass Sie der ePA aktiv widersprechen müssen, wenn Sie Ihre Daten schützen möchten.
Gegen die digitale Patientenakte Widerspruch einlegen – wird das bald nötig sein?
Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie für das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Gesetz. Damit soll die elektronische Krankenakte für gesetzlich Versicherte verpflichtend werden. Das bedeutet, dass Patienten ihre Akte ohne Beantragung und ohne ausdrückliches Einverständnis erhalten und von Ärzten darauf zugegriffen werden kann.
Voraussichtlich wird dies jedoch mit einer Widerspruchslösung eingeführt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Krankenkassen die Versicherten entsprechend über die Einführung informieren werden, sollte sich die Rechtslage ändern. Wenn Sie dann gegen die elektronische Patientenakte Widerspruch einlegen möchten, müsste dieser voraussichtlich direkt an die Krankenkasse
https://www.db-anwaelte.de/rechtsbereiche/widerspruch/widerspruch-elektronische-patientenakte/
Ja, und der Widerspruch ist mal wieder nur sehr umständlich möglich. (Damit er nicht niederschwellig (neudeutsch) möglich ist und somit nicht zuviele davon Gebrauch machen). Auch die Informationen über die elektronische Patientenakte werden nur unzureichend veröffentlicht. Die kleinen Tricks und Kniffe.
Ja, und der Widerspruch ist mal wieder nur sehr umständlich möglich. (Damit er nicht niederschwellig (neudeutsch) möglich ist und somit nicht zuviele davon Gebrauch machen). Auch die Informationen über die elektronische Patientenakte werden nur unzureichend veröffentlicht. Die kleinen Tricks und Kniffe.
Privat Krankenkassen haben das nicht klären können. Widerspruch ist noch nicht möglich.
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