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Vollständige Version anzeigen : Bist du ein Mensch oder eine Person?



Kaktus
27.08.2024, 03:24
Du bist dein eigener Strohmann und als solcher wirst du behandelt; Grundlegende Fragen in der BRD

https://www.youtube.com/watch?v=ME7K6P7hlko

Für jede Geburtsurkunde, die der "Staat"/die Firma bei der BIZ einreicht, bekommt der "Staat" dort eine Gutschrift, daher "verlieren" Migranten so gerne ihre Papiere und bekommen dann im neuen Land neue Papiere ausgestellt. In Österreich hat diese Praxis dazu geführt, dass das Computer-System gesprengt wurde und man dort mit einem 13-Monate-Jahr hantiert.

Kaktus
27.08.2024, 03:42
Gehört mir mein Haus?

https://www.youtube.com/watch?v=FCY2MEmdbpI
Prüft doch mal, ob euch wenigstens euer Auto gehört...

Feindbildverweigerer
27.08.2024, 05:03
Nun ja, mir ist klar, ich nehme die Welt nur zwischen meinen Ohren wahr. :cool:

BrüggeGent
27.08.2024, 12:38
Gehört mir mein Haus?

https://www.youtube.com/watch?v=FCY2MEmdbpI
Prüft doch mal, ob euch wenigstens euer Auto gehört...

Es gibt Kaufverträge.. und Erbscheine und Grundbucheinträge...damit ist alles geregelt.

Kaktus
27.08.2024, 12:47
Es gibt Kaufverträge.. und Erbscheine und Grundbucheinträge...damit ist alles geregelt.
....oder auch nicht!

BrüggeGent
27.08.2024, 12:52
....oder auch nicht!

In meinem Leben habe ich schon dreimal gekauft und verkauft und wieder gekauft..mit diesen o.a. geführten Dokumenten...

KatII
27.08.2024, 13:06
Gehört mir mein Haus?

https://www.youtube.com/watch?v=FCY2MEmdbpI
Prüft doch mal, ob euch wenigstens euer Auto gehört...

Die Webseite deutsche-voelker.de gibt es nicht mehr und Heike Werding sitzt im Knast. Was lohnt es sich denn, in der Beziehung zu unternehmen?

Minimalphilosoph
27.08.2024, 13:48
Die Webseite deutsche-voelker.de gibt es nicht mehr und Heike Werding sitzt im Knast. Was lohnt es sich denn, in der Beziehung zu unternehmen?

Ich finde leider nichts ueber ihr Revisionsverfahren und dessen Ausgang. Ist sie tatsaechlich inhaftiert?

KatII
27.08.2024, 13:55
Warum eine Reichsbürgerin im zweiten Anlauf in Lüneburg eine geringere Strafe erhält
https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-reichsbuergerin-vor-gericht-mildere-strafe-fuer-heike-werding-SIDFL2UQQBEGHL7TYBROCMIOLM.html

Kaktus
27.08.2024, 15:08
Ich finde leider nichts ueber ihr Revisionsverfahren und dessen Ausgang. Ist sie tatsaechlich inhaftiert?
Ob sie noch im Knast sitz, weiß ich nicht. Sie wurde jedenfalls m.W. zu einer Haftstrafe verurteilt. Wenn du ihren Namen googlest, findest du etliche Artikel über sie - leider alle hinter einer Bezahlschranke. In YT sind ein paar Videos von ihr und auf tm hat sie einen Kanal. Da sie Klartext spricht, ist sie natürlich für diejenigen, die uns ein X für ein U vormachen wollen, ein Dorn im Auge.

Minimalphilosoph
27.08.2024, 15:16
Warum eine Reichsbürgerin im zweiten Anlauf in Lüneburg eine geringere Strafe erhält


https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-reichsbuergerin-vor-gericht-mildere-strafe-fuer-heike-werding-SIDFL2UQQBEGHL7TYBROCMIOLM.html

Diesen Googleerfolg hatte auch ich. Bezahlschranke.

Kaktus
28.08.2024, 07:16
Noch ein paar Details zur BRD:


.
Rechtsunsicherheit


Inhaltsverzeichnis


RECHTSUNSICHERHEIT
Zur Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland


Staatsanalyse .................................................. .................................................. ....................................... 2
Einleitung........................................ .................................................. .................................................. ..... 2
Das Staatsgebiet der BRD .................................................. .................................................. ................... 3
Das Staatsvolk der BRD............................................... .................................................. .......................... 4
Die Staatsgewalt der BRD .................................................. .................................................. ................... 6
Die Staatsverfassung der BRD .................................................. .................................................. ........... 10
Rechtsgrundlage .................................................. .................................................. ................................. 12
Einleitung........................................ .................................................. .................................................. .... 12
Die Hoheitsgewalt der "BRD" .................................................. .................................................. ........... 13
Der "Einigungsvertrag" von 1990 .................................................. .................................................. .. ....14
Der "2+4-Vertrag" von 1990 .................................................. .................................................. ...............16
Zusammenfassung................................... .................................................. .............................................. 19
Legitimation...................................... .................................................. .................................................. .. 20
Einleitung........................................ .................................................. .................................................. .... 20
Das Treuhandsystem der "UN" .................................................. .................................................. .......... 21
Der Firmencharakter der "BRD" .................................................. .................................................. ....... 22
Die juristische Person der "BRD" .................................................. .................................................. ..... 24
Besatzungsrecht als "voll wirksames Bundesrecht" .................................................. ........................... 28
Zusammenfassung................................... .................................................. ............................................ 31
Zuständigkeit .................................................. .................................................. .................................... 32
Einleitung........................................ .................................................. .................................................. .. 32
Die natürliche Person im Hoheitsrecht...................................... .................................................. ......... 34
Natürliche Person vs. Juristische Person .................................................. ........................................... 36
Zusammenfassung................................... .................................................. ........................................... 37



weiter:
https://t.me/uncutnewsschweiz/3210268

Chronos
28.08.2024, 10:00
Blödsinn!

Die Staatsangehörigkeitsangabe "Deutsch" wird von allen Staaten der Welt anerkannt und der Reisepass der Bundesrepublik Deutschlandals international gültiges Dokument und als Beleg für die Staatsangehörigkeit anerkannt.

Der Rest dieses Schmarrns ist nichts weiter als der tägliche Nonsens, um sich wichtig zu machen und sich den Nimbus vermeintlich besonderen Herrschaftswissens anzudichten.

Morrison
28.08.2024, 10:40
Diesen Googleerfolg hatte auch ich. Bezahlschranke.

https://archive.vn/2024.04.10-073204/https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-reichsbuergerin-vor-gericht-mildere-strafe-fuer-heike-werding-SIDFL2UQQBEGHL7TYBROCMIOLM.html

Hier ist der gesamte Artikel über archive.

Minimalphilosoph
28.08.2024, 10:43
https://archive.vn/2024.04.10-073204/https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-reichsbuergerin-vor-gericht-mildere-strafe-fuer-heike-werding-SIDFL2UQQBEGHL7TYBROCMIOLM.html

Hier ist der gesamte Artikel über archive.

Vielen und recht herzlichen Dank. :dg:

GSch
28.08.2024, 10:49
Die Staatsangehörigkeitsangabe "Deutsch" wird von allen Staaten der Welt anerkannt und der Reisepass der Bundesrepublik Deutschlandals international gültiges Dokument und als Beleg für die Staatsangehörigkeit anerkannt.

Stimmt, und das ist auch meine Erfahrung von zahlreichen Auslandsreisen, die meisten davon mit Dienstpass. Aber mal so ganz unter uns, und nicht weitersagen: de jure ist der Reisepass gar kein Nachweis der Staatsangehörigkeit, sondern der Identität des Inhabers. Da Identitätspapiere der Bundesrepublik Deutschland aber nur an Deutsche ausgegeben werden, ist er es de facto doch. Jedenfalls hat man mich nie an irgendeiner Grenze oder anderswo im Ausland nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt, wenn ich meinen Pass vorgezeigt habe.

Chronos
28.08.2024, 12:40
Stimmt, und das ist auch meine Erfahrung von zahlreichen Auslandsreisen, die meisten davon mit Dienstpass. Aber mal so ganz unter uns, und nicht weitersagen: de jure ist der Reisepass gar kein Nachweis der Staatsangehörigkeit, sondern der Identität des Inhabers. Da Identitätspapiere der Bundesrepublik Deutschland aber nur an Deutsche ausgegeben werden, ist er es de facto doch. Jedenfalls hat man mich nie an irgendeiner Grenze oder anderswo im Ausland nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt, wenn ich meinen Pass vorgezeigt habe.

Wie genau staatsrechtlich dies alles verhält, weiss ich nicht. Jedenfalls gehe ich felsenfest davon aus, dass der Inhaber eines Passes der Bundesrepublik Deutschland logischerweise auch deutscher Staatsbürger ist und ihm damit alle den Bürgern des Landes zustehenden Rechte ebenfalls zustehen. International gibt es da überhaupt keine Zweifel.

Die betreffende Nutzerin scheint das Hobby zu pflegen, fast jeden Tag irgendeine Phantasiegeschichte zu erfinden, also eine Art weiblicher Pinocchio (ergo: Eine Pinocchina....).

Vor einigen Tagen hat sie sogar behauptet,das BVerfG habe sämtliche Wahlen seit 1956 in Deutschland für ungültig erklärt.
Wortwörtlich:

Lt. BVerfG ist seit 1956 keine Wahl gültig.


Da fallen einem doch wirklich nur noch die Gebrüder Grimm ein..... :D

GSch
28.08.2024, 15:47
Jedenfalls gehe ich felsenfest davon aus, dass der Inhaber eines Passes der Bundesrepublik Deutschland logischerweise auch deutscher Staatsbürger ist und ihm damit alle den Bürgern des Landes zustehenden Rechte ebenfalls zustehen. International gibt es da überhaupt keine Zweifel.

Stimmt ja auch, in der Lebensrealität. Formalrechtlich allerdings nicht. Dokumentarischer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine "Staatsangehörigkeitsurkunde". Die haben allerdings nur wenige Leute. Man braucht sie praktisch nie.

Minimalphilosoph
28.08.2024, 18:08
Wie genau staatsrechtlich dies alles verhält, weiss ich nicht. Jedenfalls gehe ich felsenfest davon aus, dass der Inhaber eines Passes der Bundesrepublik Deutschland logischerweise auch deutscher Staatsbürger ist und ihm damit alle den Bürgern des Landes zustehenden Rechte ebenfalls zustehen. International gibt es da überhaupt keine Zweifel.

Die betreffende Nutzerin scheint das Hobby zu pflegen, fast jeden Tag irgendeine Phantasiegeschichte zu erfinden, also eine Art weiblicher Pinocchio (ergo: Eine Pinocchina....).

Vor einigen Tagen hat sie sogar behauptet,das BVerfG habe sämtliche Wahlen seit 1956 in Deutschland für ungültig erklärt.
Wortwörtlich:


Da fallen einem doch wirklich nur noch die Gebrüder Grimm ein..... :D

Solche Infos gibt es in Hülle und Fülle auf den stillgelegten Netzseiten der Reichsbürger.

Selbst wenn solche juristischen Findigkeiten existieren und irgendwie mit einem alten Reichsgesetz zu untermauern sind, haben sie für die Realität keine Bedeutung. Und das ist das Entscheidende.

Diese ganzen alten Debatten angefangen von der Kanzlerakte bis zu weiteren festgestellten Existenz des deutschen Reiches sind durchgekaut und heute ohne Bedeutung!

Im Heimreich am Rechner für das Reich und auf der Strasse den Hals aufgeschlitzt.

Le Bon
28.08.2024, 18:21
Du bist dein eigener Strohmann und als solcher wirst du behandelt; Grundlegende Fragen in der BRD

https://www.youtube.com/watch?v=ME7K6P7hlko

Für jede Geburtsurkunde, die der "Staat"/die Firma bei der BIZ einreicht, bekommt der "Staat" dort eine Gutschrift, daher "verlieren" Migranten so gerne ihre Papiere und bekommen dann im neuen Land neue Papiere ausgestellt. In Österreich hat diese Praxis dazu geführt, dass das Computer-System gesprengt wurde und man dort mit einem 13-Monate-Jahr hantiert.Genau! Interessanterweise ist der Begriff der Person, von lat. personare = durchtönen, nämlich durch die Maske antiker Schauspieler, die einen anderen darstellten, als sich selbst, so im Sprachgebrauch eingegangenen, daß der Normalo kein Unrecht wittert. Am Besten sieht man, daß die Person als Sache betrachtet wird, wenn vor Gericht in Sachen Meyer verhandelt wird. Hier mal eine Übersicht:


https://politikforen-hpf.net/fotos/uploads/132878/20240828192138-Natürliche und juristische Person.jpg

Minimalphilosoph
28.08.2024, 18:28
Genau! Interessanterweise ist der Begriff der Person, von lat. personare = durchtönen, nämlich durch die Maske antiker Schauspieler, die einen anderen darstellten, als sich selbst, so im Sprachgebrauch eingegangenen, daß der Normalo kein Unrecht wittert. Am Besten sieht man, daß die Person als Sache betrachtet wird, wenn vor Gericht in Sachen Meyer verhandelt wird. Hier mal eine Übersicht:


https://politikforen-hpf.net/fotos/uploads/132878/20240828192138-Natürliche und juristische Person.jpg



Ein sehr schönes Beispiel wo Moderation wirklich sinnvoll wäre.
Wegen seiner dämlichen Schandbank reisst dieser Neuzugang jeden Debattenfluss auseinander und beginnt von vorne. Schlicht weil er sich weigert, andere zu lesen!?

Komm endlich, du NÜTZLICHE Moderation und walte deines Amtes!

Dajan
29.08.2024, 14:26
*lach*

Echte Reichsdeppen .auch noch.

Wie hier schon angedeutet, ergibt sich die deutsche Staatsangehörigkeit aus der Abstammung von einer deutschen Mutter. (ius sanguinis) Wenn die Mutter als Deutsche registriert ist, wird die deutsche Staatsangehörigkeit beim Kind eingetragen. Im Normalfall gibt es damit keine Probleme.

Dann gibt es eben Personen, die sich dem deutschen Volke zueghörig erklärt haben und bei denen das fraglich sein konnte, z. B. Spätaussiedler aus Russland. Um dort Klarheit zu schaffen kann man in solchen Fällen einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit benötigen oder beantragen.

Einwanderer erhalten durch Verwaltungsakt die deutsche Staatsangehörigekit und werden dann registiriert. Da besteht auch kein Bedürfnis für einen besonderen Nachweis.

Das bunte Bildchen ist geballter Nonsens. Juristische Personen z. B. sind Vereine, Kapitalgesellschaften (jur. Person des PrivatR), Anstalten, Körperschaften (jur. Person des öR). Der Mensch ist im Gegensatz dazu eine natürliche Person. Juristische Person ist eine Sach- und/oder Personengesamtheit, die auf der Grundlage von Gesetzen (z. B. AktH, GmbHG ) als Person bzw. wie eine Person behandelt werden.

Kaktus
05.11.2024, 17:33
*lach*

Echte Reichsdeppen .auch noch.

Wie hier schon angedeutet, ergibt sich die deutsche Staatsangehörigkeit aus der Abstammung von einer deutschen Mutter. (ius sanguinis) Wenn die Mutter als Deutsche registriert ist, wird die deutsche Staatsangehörigkeit beim Kind eingetragen. Im Normalfall gibt es damit keine Probleme.

Dann gibt es eben Personen, die sich dem deutschen Volke zueghörig erklärt haben und bei denen das fraglich sein konnte, z. B. Spätaussiedler aus Russland. Um dort Klarheit zu schaffen kann man in solchen Fällen einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit benötigen oder beantragen.

Einwanderer erhalten durch Verwaltungsakt die deutsche Staatsangehörigekit und werden dann registiriert. Da besteht auch kein Bedürfnis für einen besonderen Nachweis.

Das bunte Bildchen ist geballter Nonsens. Juristische Personen z. B. sind Vereine, Kapitalgesellschaften (jur. Person des PrivatR), Anstalten, Körperschaften (jur. Person des öR). Der Mensch ist im Gegensatz dazu eine natürliche Person. Juristische Person ist eine Sach- und/oder Personengesamtheit, die auf der Grundlage von Gesetzen (z. B. AktH, GmbHG ) als Person bzw. wie eine Person behandelt werden..

Nö, du hast es noch nicht begriffen. Die BRD ist ein besetztes Gebiet ohne definierte Grenzen. Das GG ist quasi eine "Gebrauchsanweisung" wie das Ganze zu funktionieren hat. Du bist Personal der Firma BRD, eingetragen in Delaware. Leider fällst du (und die Meisten von uns) unter das Seerecht und wirst als Sache angesehen.

Und jetzt kommt das, auf das ich schon lange gewartet habe, weil ich mir diese Frage gestellt habe:



.
https://dserver.bundestag.de/brd/1998/D11+98.pdf


Das deutsche Ehegesetz ist seit dem 1. Juli 1998 aufgehoben.


Seine politische und rechtliche Geschichte ist aber nach wie vor von Bedeutung.



Die Sache kann nicht Verheiratet sein.


.

https://t.me/GHZFriedrichMaik/43894.


.
https://www.buzer.de/gesetz/7172/a142214.htm


Artikel 124 Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes




.

https://t.me/GHZFriedrichMaik/43895

Kikumon
05.11.2024, 17:37
Blödsinn!

Die Staatsangehörigkeitsangabe "Deutsch" wird von allen Staaten der Welt anerkannt und der Reisepass der Bundesrepublik Deutschlandals international gültiges Dokument und als Beleg für die Staatsangehörigkeit anerkannt.

Der Rest dieses Schmarrns ist nichts weiter als der tägliche Nonsens, um sich wichtig zu machen und sich den Nimbus vermeintlich besonderen Herrschaftswissens anzudichten.

Treffend gesagt.

-jmw-
05.11.2024, 20:08
Nö, du hast es noch nicht begriffen. Die BRD ist ein besetztes Gebiet ohne definierte Grenzen. Das GG ist quasi eine "Gebrauchsanweisung" wie das Ganze zu funktionieren hat. Du bist Personal der Firma BRD, eingetragen in Delaware. Leider fällst du (und die Meisten von uns) unter das Seerecht und wirst als Sache angesehen.
Warum und inwieweit ist o.G. relevant für (m)einen praktischen Lebensvollzug und was würde sich für den ändern, änderte man o.G. in beliebige Richtungen?

(Die Frage ist ernstgemeint!)

Kaktus
06.11.2024, 06:29
Warum und inwieweit ist o.G. relevant für (m)einen praktischen Lebensvollzug und was würde sich für den ändern, änderte man o.G. in beliebige Richtungen?

(Die Frage ist ernstgemeint!)
Auwei, das ist eine Frage, die sehr viel Zeit in der Beantwortung erfordern würde. Gegenwärtig befindet sich die BRD im luftleeren Raum, denn seit den Bereinigungsgesetzen ist quasi Alles außer Kraft gesetzt, was in einem Staat normal und legal ist. So sind seit 1998 alle Eheschließungen ungültig - nur hat man vergessen, das zu berichten, wie so Vieles Andere auch. Antworten, schön komprimiert, findest du z.B. auf dem tm-Kanal Sommers Sonntag. Die EU ist etwas Ähnliches wie die BRD: sie verhält sich wie ein Staat, ist aber nur ein Zusammenschluß von Konzernen und Deep State und bildet sich ein, anderen Staaten Vorschriften machen zu dürfen. Nach dem wahrscheinlichen Wahlsieg von Trump wird sich in vielen Bereichen etwas ändern - auch für die BRD. Es besteht die Chance, dass dieses Gebilde wieder ein Staat wird. (Der jetzige Zustand verstößt gegen das Völkerrrecht) Nun, wir werden sehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ampelregierung heute Abend zusammen bricht ist sehr groß. Mal sehen, was dann kommt...

-jmw-
06.11.2024, 16:19
Was bspw. heisst "ungültig" im Falle von Ehe ganz praktisch? Eine Ehe wird von allen Behörden anerkannt, sie bringt genau diejenigen Rechte und Pflichten mit sich, die kodifiziert sind, sie wird im Ausland als Ehe akzeptiert usw. usw. Was konkret bedeutet dann aber "ungültig"? Was habe ich nicht durch diese "Ungültigkeit", was fehlt mir, was wird mir im praktischen Lebens- bzw. hier dann Ehevollzug vorenthalten, was ich woanders oder wannanders hätte?

Und ne zwote Frage: Wie kann sich etwas wie ein Staat verhalten, aber keiner sein? Was ist denn ein "Staat" anderes als ein bestimmtes gegenseitiges Verhalten von Menschen zueinander, insbesondere eines von Befehl und Gehorsam?


Auwei, das ist eine Frage, die sehr viel Zeit in der Beantwortung erfordern würde. Gegenwärtig befindet sich die BRD im luftleeren Raum, denn seit den Bereinigungsgesetzen ist quasi Alles außer Kraft gesetzt, was in einem Staat normal und legal ist. So sind seit 1998 alle Eheschließungen ungültig - nur hat man vergessen, das zu berichten, wie so Vieles Andere auch. Antworten, schön komprimiert, findest du z.B. auf dem tm-Kanal Sommers Sonntag. Die EU ist etwas Ähnliches wie die BRD: sie verhält sich wie ein Staat, ist aber nur ein Zusammenschluß von Konzernen und Deep State und bildet sich ein, anderen Staaten Vorschriften machen zu dürfen. Nach dem wahrscheinlichen Wahlsieg von Trump wird sich in vielen Bereichen etwas ändern - auch für die BRD. Es besteht die Chance, dass dieses Gebilde wieder ein Staat wird. (Der jetzige Zustand verstößt gegen das Völkerrrecht) Nun, wir werden sehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ampelregierung heute Abend zusammen bricht ist sehr groß. Mal sehen, was dann kommt...

GSch
06.11.2024, 17:49
Wie hier schon angedeutet, ergibt sich die deutsche Staatsangehörigkeit aus der Abstammung von einer deutschen Mutter. (ius sanguinis) Wenn die Mutter als Deutsche registriert ist, wird die deutsche Staatsangehörigkeit beim Kind eingetragen.

Oder auch der Vater, oder beide. Laut Gesetz muss mindestens einer der beiden Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, egal welcher.

GSch
06.11.2024, 17:51
https://dserver.bundestag.de/brd/1998/D11+98.pdf

Das deutsche Ehegesetz ist seit dem 1. Juli 1998 aufgehoben.

Lies doch mal, was du verlinkst. Das Gesetz wurde nicht aufgehoben, sondern geändert.

Rikimer
07.11.2024, 00:21
Stimmt ja auch, in der Lebensrealität. Formalrechtlich allerdings nicht. Dokumentarischer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine "Staatsangehörigkeitsurkunde". Die haben allerdings nur wenige Leute. Man braucht sie praktisch nie.

Ja, einer meiner Brüder hat sich das mal geholt. Vergessen warum.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a4/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis_Muster.pdf/page1-1280px-Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis_Muster.pdf.jpg
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Kaktus
07.11.2024, 00:35
Oder auch der Vater, oder beide. Laut Gesetz muss mindestens einer der beiden Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, egal welcher.
Was ist mit Migranten, die in der BRD die Staatsbürgerschaft beantragt haben? Bei denen ist kein Elternteil "deutsch". M.W. ist der Reisepaß kein gültiges Dokument zum Beweis der Staatsbürgerschaft. Dazu bedarf es Staatsangehörigkeitsausweises (wird auch "gelber Schein" genannt). Den kann man sich dann in der Ausländerbehörde abholen. Dieser kann benötigt werden, wenn man z.B. im Ausland heiraten will.

GSch
07.11.2024, 07:52
Was ist mit Migranten, die in der BRD die Staatsbürgerschaft beantragt haben? Bei denen ist kein Elternteil "deutsch". M.W. ist der Reisepaß kein gültiges Dokument zum Beweis der Staatsbürgerschaft. Dazu bedarf es Staatsangehörigkeitsausweises (wird auch "gelber Schein" genannt). Den kann man sich dann in der Ausländerbehörde abholen. Dieser kann benötigt werden, wenn man z.B. im Ausland heiraten will.

Das mit mindestens einem deutschen Elternteil ist Bedingung dafür, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt bekommt. Ein Ausländer hat sie natürlich nicht, sonst wäre er keiner. Sie müssen eingebürgert werden und bekommen dann eine andere Urkunde, in denen das bescheinigt wird.

Der Reisepass ist in der Tat ein Identitätsdokument für Reisezwecke, kein urkundlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit. Denn man bekommt ihn ja nur unter der Bedingung, dass man schon Deutscher ist. Auch durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird man kein Deutscher, sondern bekommt nur bescheinigt, dass man schon einer ist. Aber den braucht kaum jemand. Die Eheschließung mit einem Ausländer oder im Ausland ist einer der Fälle, in denen dieser Zettel notwendig ist. In manchen Bundesländern braucht man ihn wohl auch, um verbeamtet zu werden, aber meines Wissens nicht in allen. Dafür allerdings kann ich mich nicht verbürgen. Das ist alles im jeweilig anwendbaren Beamtengesetz des Landes oder des Bundes festgelegt.

Rumpelstilz
07.11.2024, 17:49
[...]

Die Eheschließung mit einem Ausländer oder im Ausland ist einer der Fälle, in denen dieser Zettel notwendig ist.

[..]
Das kann pauschal so nicht richtig sein.

Ich selbst habe solch einen Schein noch nie besessen und auch erst im HPF erfahren, dass es so etwas überhaupt gibt

Ich habe jedoch

1)
In der BRD eine Ausländerin 1986 standesamtlich geheiratet.

Das ist jetzt schon lange her. Aber ich habe auch

2)
in Peru als sog. "deutscher Staatsbürger" 2022 wieder eine Peruanerin geheiratet. Ausser meiner BRD-Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde meiner ersten Frau brauchte ich hier noch nicht einmal meinen BRD-Reisepass vorlegen. Mein carné de extranjería (Personalausweis für Ausländer) reichte völlig.

Also einmal eine Ausländerin in der BRD geheiratet und danach noch einmal im Ausland geheiratet, beidesmal standesamtlich wohlgemerkt, und niemals solch einen gelben Schein benötigt.

Aus dem Internet weiss ich, dass die BRD zwar im Ausland geschlossene Ehen anerkennt, aber damit kein Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehepartner in der BRD gewähren muss.

Als ich 1986 in der BRD geheiratet habe, war das alles noch viel einfacher und auch meine Frau hatte sofort eine Aufenthaltsgenehmigung in der BRD, ohne Sprachtest o.ä. Heute scheint das alles komplizierter zu sein, deswegen heiraten dann viele Deutsche einen ausländischen Partner in Dänemark. Dann wird zwar von der BRD die Ehe als solche anerkannt, eine Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Ehepartner gibt es aber trotzdem nicht.

Mich interessiert das aber alles nicht, da keiner von uns beiden, also meine Frau und ich, jemals in dieser BRD leben wollte.

GSch
07.11.2024, 20:47
Das kann pauschal so nicht richtig sein.

Durchaus möglich, schließlich hat jedes Land seine eigenen Regeln für so etwas. Jedenfalls gibt es Länder, in denen man in solchen Fällen ein solches Dokument braucht. Anderswo nicht.


Ausser meiner BRD-Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde meiner ersten Frau brauchte ich hier noch nicht einmal meinen BRD-Reisepass vorlegen. Mein carné de extranjería (Personalausweis für Ausländer) reichte völlig.

Dann haben die peruanischen Behörden wohl auf nochmalige Überprüfung verzichtet, weil du schon ein Ausweisdokument hattest. Aber bevor du das bekommen hast, musstest du sicher einige Papierchen vorlegen.

Nathan
08.11.2024, 01:48
...
Wenn du zum zweiten Mal geheiratet hast verdienst du auf jeden Fall einen Jagdschein...

Differentialgeometer
08.11.2024, 03:56
Das mit mindestens einem deutschen Elternteil ist Bedingung dafür, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt bekommt. Ein Ausländer hat sie natürlich nicht, sonst wäre er keiner. Sie müssen eingebürgert werden und bekommen dann eine andere Urkunde, in denen das bescheinigt wird.

Der Reisepass ist in der Tat ein Identitätsdokument für Reisezwecke, kein urkundlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit. Denn man bekommt ihn ja nur unter der Bedingung, dass man schon Deutscher ist. Auch durch den Staatsangehörigkeitsausweis wird man kein Deutscher, sondern bekommt nur bescheinigt, dass man schon einer ist. Aber den braucht kaum jemand. Die Eheschließung mit einem Ausländer oder im Ausland ist einer der Fälle, in denen dieser Zettel notwendig ist. In manchen Bundesländern braucht man ihn wohl auch, um verbeamtet zu werden, aber meines Wissens nicht in allen. Dafür allerdings kann ich mich nicht verbürgen. Das ist alles im jeweilig anwendbaren Beamtengesetz des Landes oder des Bundes festgelegt.
Quark. Ich habe auch eine Ausländerin im Ausland geheiratet und musste ausser meinem Reisepass nur dieses Dokument vorlegen, dass ich nicht verheiratet bin…. Und in Schland dann den übersetzen Ehevertrag (ja, das ist hier tatsächlich ein Vertrag)

Rumpelstilz
08.11.2024, 04:23
[...]

Dann haben die peruanischen Behörden wohl auf nochmalige Überprüfung verzichtet, weil du schon ein Ausweisdokument hattest. Aber bevor du das bekommen hast, musstest du sicher einige Papierchen vorlegen.
Bei der erstmaligen Ausstellung des carné de extranjería habe ich auch nur meinen Reisepass als alleiniges Dokument zur Identität vorgelegt. Natürlich auch noch andere Dokumente.

Diese Aufenthaltserlaubnis besteht aus zwei Teilen:

Einmal die Identität selbst natürlich. Dafür aber eben nur der Reisepass und eine Bescheinigung von Interpol. Das ist bei allen Antragstellern das Gleiche.

Der zweite Teil sind dann die "Papierchen" für den Zweck des Aufenthaltes. "Ich will einfach nur in Peru sein" gibt es nicht. Es gibt verschiedene Kategorien. Und Rentner werden vielleicht ihren Rentenbescheid und/oder Kontoauszüge vorlegen, Studenten dann ihre Hochschulzugangsberechtigung, einen Bürgen und/oder Geldmittel, usw.usf.
Das sind dann aber alles Dokumente, die mit der Identität an sich nichts zu tun haben.

Kaktus
13.11.2024, 08:06
Quark. Ich habe auch eine Ausländerin im Ausland geheiratet und musste ausser meinem Reisepass nur dieses Dokument vorlegen, dass ich nicht verheiratet bin…. Und in Schland dann den übersetzen Ehevertrag (ja, das ist hier tatsächlich ein Vertrag)
Natürlich ist es ein Vertrag, denn du heiratest nach den Bestimmungen einer Firma, nicht eines Staates.

Kaktus
13.11.2024, 08:09
Lies doch mal, was du verlinkst. Das Gesetz wurde nicht aufgehoben, sondern geändert..

https://www.buzer.de/gesetz/7172/a142214.htm.

Ich habe dort gelesen:Artikel 124 Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes

GSch
13.11.2024, 09:47
.

https://www.buzer.de/gesetz/7172/a142214.htm.

Ich habe dort gelesen:Artikel 124 Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes

Das ist kein Ersatz dafür, das Gesetz zu lesen. Überschriften sind rein redaktionell.

GSch
13.11.2024, 09:48
Natürlich ist es ein Vertrag, denn du heiratest nach den Bestimmungen einer Firma, nicht eines Staates.

Eine Ehe ist zunächst mal ein Rechtsverhältnis, also ein Vertrag im weiteren Sinne. Manche Paare schließen ja tatsächlich noch einen privaten Vertrag. Schon mal den Begriff "Gesellschaftsvertrag" gehört?