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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht kassiert Wahlrechtsreform



Differentialgeometer
30.07.2024, 04:34
kann die Ampel irgendwas richtig machen????

„Konkret geht es um die sogenannte Grundmandatsklausel: Diese war zuletzt gestrichen worden, dürfte nun aber bei der nächsten Bundestagswahl doch gelten.Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei auch dann an der prozentualen Sitzverteilung nach Zweitstimmen teilnimmt, wenn sie zwar an der bundesweiten Fünfprozenthürde gescheitert ist, aber wenigstens drei Direktmandate errungen hat. Diese Ausnahme hatte die Ampelkoalition bei ihrer Wahlrechtsreform im vergangenen Jahr im letzten Moment gestrichen. Das hatte für besonders große Empörung vor allem bei der Union gesorgt. Denn die CSU (https://www.spiegel.de/thema/csu/), die zuletzt im bundesweiten Kontext nur knapp über fünf Prozent der Zweitstimmen gekommen war, hätte damit bei der nächsten oder einer der kommenden Wahlen ganz aus dem Bundestag (https://www.spiegel.de/thema/bundestag/) fallen können, wenn ihr Zuspruch bei den bayerischen Wählerinnen und Wählern nur ein klein wenig gesunken wäre.
…..
Das von der Ampelkoalition vor gut einem Jahr beschlossene neue Bundestagswahlrecht wird im übrigen aber bestätigt. Das heißt: Vor allem die von der Ampel eingeführte sogenannte Zweitstimmendeckung bleibt erhalten. Danach erhält eine Partei künftig nur so viele Mandate, wie ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen. Gewinnt sie mehr Direktmandate als Sitze über Zweitstimmen, ziehen nur die Kandidaten mit den besten Ergebnissen in ihren Wahlkreisen ein. Überhang- und Ausgleichsmandate wird es künftig nicht mehr geben. Das heißt aber auch: Aus manchen Wahlkreisen könnte womöglich kein direkt gewählter Abgeordneter mehr einziehen. So soll die Größe des Bundestags effektiv auf 630 Abgeordnete begrenzt werden.“

https://www.spiegel.de/panorama/urteil-geleakt-bundesverfassungsgericht-hebt-neues-wahlrecht-teilweise-auf-a-90441105-4571-4b88-8e15-e7724f9661ff

Friedrich
30.07.2024, 06:24
Wie so oft korrigiert das Verfassungsgericht nur den ganz offensichtlich widersinnigen Unsinn, läßt den etwas weniger offensichtlich, gleichwohl dennoch widersinnigen Unsinn aber stehen. Und alle freuen sich, denn das Verfassungsgericht hat ja gründlich geprüft und abgewogen und nun hat der widersinnige Unsinn auch noch den Stempel der sog. Judikative. Schon mehrmals im Rahmen der Plandemie durchgezogen.

Der offensichtlich widersinnige Unsinn bestand daran, daß möglicherweise ein ganzes Bundesland, und jetzt nicht Bremen sondern DAS Zugpferd der BRD, nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen wäre. So sehr es die Söder-CSU verdient hätte, so geht es einfach nicht. Zumal Gysi, immerhin Jurist, einst doziert hat, daß unabhängige Kandidaten ihr Mandat behalten dürfen. Also treten zum Wahltag dann alle CSU-Abgeordneten aus der Partei aus und danach wieder ein?! Wenigstens solche Szenarien sind vom Tisch.

Was übrigbleibt ist dennoch eine Katastrophe und geht wie immer hauptsächlich zu Lasten der AfD. Laut aktuellen Umfragen bleiben acht ihrer gewonnenen 41 Wahlkreise ohne Vertretung im Bundestag https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_btw25.pl

Überhaupt sind dann geschätzt vier Millionen Bundesbürger in den insgesamt 31 betroffenen Wahlkreisen nicht mehr mit "ihrem" Abgeordneten, einer der heiligsten Konstanten der Demokratie, im Parlament vertreten. Sie werden buchstäblich abgehängt von der Ampel, die insgesamt voraussichtlich nur etwa so viele bzw. wenig Wahlkreise gewinnen wird!

Noch mehr aufgewertet werden die Parteien und ihre Listen in diesem Staat, der ohnehin schon den Parteien gehört. Parteiintern auskungelter Listenplatz schlägt direkt vom Bürger gewählten Kandidaten.

MABF
30.07.2024, 06:25
kann die Ampel irgendwas richtig machen????

„Konkret geht es um die sogenannte Grundmandatsklausel: Diese war zuletzt gestrichen worden, dürfte nun aber bei der nächsten Bundestagswahl doch gelten.Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei auch dann an der prozentualen Sitzverteilung nach Zweitstimmen teilnimmt, wenn sie zwar an der bundesweiten Fünfprozenthürde gescheitert ist, aber wenigstens drei Direktmandate errungen hat. Diese Ausnahme hatte die Ampelkoalition bei ihrer Wahlrechtsreform im vergangenen Jahr im letzten Moment gestrichen. Das hatte für besonders große Empörung vor allem bei der Union gesorgt. Denn die CSU (https://www.spiegel.de/thema/csu/), die zuletzt im bundesweiten Kontext nur knapp über fünf Prozent der Zweitstimmen gekommen war, hätte damit bei der nächsten oder einer der kommenden Wahlen ganz aus dem Bundestag (https://www.spiegel.de/thema/bundestag/) fallen können, wenn ihr Zuspruch bei den bayerischen Wählerinnen und Wählern nur ein klein wenig gesunken wäre.
…..
Das von der Ampelkoalition vor gut einem Jahr beschlossene neue Bundestagswahlrecht wird im übrigen aber bestätigt. Das heißt: Vor allem die von der Ampel eingeführte sogenannte Zweitstimmendeckung bleibt erhalten. Danach erhält eine Partei künftig nur so viele Mandate, wie ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen. Gewinnt sie mehr Direktmandate als Sitze über Zweitstimmen, ziehen nur die Kandidaten mit den besten Ergebnissen in ihren Wahlkreisen ein. Überhang- und Ausgleichsmandate wird es künftig nicht mehr geben. Das heißt aber auch: Aus manchen Wahlkreisen könnte womöglich kein direkt gewählter Abgeordneter mehr einziehen. So soll die Größe des Bundestags effektiv auf 630 Abgeordnete begrenzt werden.“

https://www.spiegel.de/panorama/urteil-geleakt-bundesverfassungsgericht-hebt-neues-wahlrecht-teilweise-auf-a-90441105-4571-4b88-8e15-e7724f9661ff
Danke. Hatte es auf der Fahrt zur Arbeit im Radio gehört und konnte es erst gar nicht glauben. Aber doch nicht verhört.
Bleibt uns also die Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf gefühlt 12 Milliarden vorerst erspart.

navy
30.07.2024, 06:40
kann die Ampel irgendwas richtig machen????

„Konkret geht es um die sogenannte Grundmandatsklausel: Diese war zuletzt gestrichen worden, dürfte nun aber bei der nächsten Bundestagswahl doch gelten.[COLOR=#000000][FONT=SpiegelSerifUI]Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei auch dann an der prozentualen Sitzverteilung nach Zweitstimmen teilnimmt, wenn sie zwar an der bundesweiten Fünfprozenthürde gescheitert ist, aber wenigstens drei Direktmandate errungen hat. .....................

es geht vor allem um die Linken, die nur wegen 3 Direkt Mandate, überhaupt im Bundestag sitzen. Dumm Alt Parteien, können und wollen nicht, Juristisch einwandfreie Gesetze verabschieden. Viele Gesetze sind im Mafia Stile, im Bundestag auch verabschiedet worden, mit nur 150 Abgeordneten auf jeden Fall unter 50 % der Stimmen + 1 im Bundestag.

MABF
30.07.2024, 07:02
Wie so oft korrigiert das Verfassungsgericht nur den ganz offensichtlich widersinnigen Unsinn, läßt den etwas weniger offensichtlich, gleichwohl dennoch widersinnigen Unsinn aber stehen. Und alle freuen sich, denn das Verfassungsgericht hat ja gründlich geprüft und abgewogen und nun hat der widersinnige Unsinn auch noch den Stempel der sog. Judikative. Schon mehrmals im Rahmen der Plandemie durchgezogen.

Der offensichtlich widersinnige Unsinn bestand daran, daß möglicherweise ein ganzes Bundesland, und jetzt nicht Bremen sondern DAS Zugpferd der BRD, nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen wäre. So sehr es die Söder-CSU verdient hätte, so geht es einfach nicht. Zumal Gysi, immerhin Jurist, einst doziert hat, daß unabhängige Kandidaten ihr Mandat behalten dürfen. Also treten zum Wahltag dann alle CSU-Abgeordneten aus der Partei aus und danach wieder ein?! Wenigstens solche Szenarien sind vom Tisch.

Was übrigbleibt ist dennoch eine Katastrophe und geht wie immer hauptsächlich zu Lasten der AfD. Laut aktuellen Umfragen bleiben acht ihrer gewonnenen 41 Wahlkreise ohne Vertretung im Bundestag https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_btw25.pl

Überhaupt sind dann geschätzt vier Millionen Bundesbürger in den insgesamt 31 betroffenen Wahlkreisen nicht mehr mit "ihrem" Abgeordneten, einer der heiligsten Konstanten der Demokratie, im Parlament vertreten. Sie werden buchstäblich abgehängt von der Ampel, die insgesamt voraussichtlich nur etwa so viele bzw. wenig Wahlkreise gewinnen wird!

Noch mehr aufgewertet werden die Parteien und ihre Listen in diesem Staat, der ohnehin schon den Parteien gehört. Parteiintern auskungelter Listenplatz schlägt direkt vom Bürger gewählten Kandidaten.
Das liegt aber hauptsächlich daran, daß 99,9999 % der Wähler zu blöde sind, Erststimme und Zweitstimme zu kapieren.

Nachbar
30.07.2024, 07:37
Das liegt aber hauptsächlich daran, daß 99,9999 % der Wähler zu blöde sind, Erststimme und Zweitstimme zu kapieren.

Dann kann an der Regulierung etwas nicht richtig sein, wenn diese Regulierung von 99,9999 % der Wähler nicht verstanden wird:
a) Erststimme
b) Zweitstimme

Flüchtling
30.07.2024, 07:56
:hzu:
1 + 2 = 3
1 + 1 = 3

Soraya
30.07.2024, 08:11
https://twitter.com/HenrijsDE/status/1818069502849843474

Einfach nur erbärmlich diese Ampel.

MABF
30.07.2024, 08:43
Dann kann an der Regulierung etwas nicht richtig sein, wenn diese Regulierung von 99,9999 % der Wähler nicht verstanden wird:
a) Erststimme
b) Zweitstimme
Sehe ich ähnlich. Es gab da mal Umfragen. was ziemlich erschreckend war.

Die Mehrheit hält jedenfalls die zweitstimme für unwichtig. Seinerzeit hat die FDP den Trick ausgenutzt, etwa so: "Wählen Sie mit der Erststimme ihre Partei und geben Sie und wenigsten die Zweitstimme". Hat funktioniert.

Nachbar
30.07.2024, 08:46
Sehe ich ähnlich. Es gab da mal Umfragen. was ziemlich erschreckend war.

Die Mehrheit hält jedenfalls die zweitstimme für unwichtig. Seinerzeit hat die FDP den Trick ausgenutzt, etwa so: "Wählen Sie mit der Erststimme ihre Partei und geben Sie und wenigsten die Zweitstimme". Hat funktioniert.

Ja, kann mich jetzt wieder daran erinnern, danke.
Die FDP, Fast Drei Prozent, die Genscher-Umfallerpartei.

BlackForrester
03.08.2024, 22:11
Das liegt aber hauptsächlich daran, daß 99,9999 % der Wähler zu blöde sind, Erststimme und Zweitstimme zu kapieren.


Vielleicht stellt Du Dir einmal die Frage "warum überhaupt "Erst- und Zweistimme" und wisrst dann zum Ergebnis kommen (müssen), dass dieses System nicht installiert wurde um den Wähler möglichst viel Macht und Einfluß bei einer Wahl zu geben - denn genau das Gegenteil ist der Fall. Dieses Wahlrecht dient zum Schutze der Parlmantarierer, welche man dadurch de facto nicht mehr abwählen kann.

Das es auch anders gegangen ist hat man im Ländle aufzeigt - da hatte man als Bürger nur EINE Stimme bis - ja bis die basisfaschistoiden Grünen in die Villa Reiotzenstein eingezogen sind und sich daran gemacht haben dieses Wahlrecht zu zertrümmern und ein Wahlrecht zu implementieren, wo der Bürger de facto zum machtlosen Stimmvieh verkommen ist.

Die Handschrift der Grünen - die gar keine Direktmandate wollen, sondern über Listen - wie weiland der Arbeiter- und Bauerstaat - die Mandate vergeben und damit dem Bürger auch Abgeordnete aufzwingen, welche ein Bürger, dessen IQ nur rudimentär höher ist als der eines Vollpfosten, niemals wählen würde.

Was da bei der sogenannten "Wahlrechtsreform" abgezogen wird dient doch einzig und alleine zur Stärkung der Machtposition diverser Parteien, welche dem Bürger dann MdB´s aufzwingen, ,die bei einer "normalen" Wahl nicht einmal unter ferner liefen zu finden sind.

Ob man nun versteht, dass man mit seiner ersten Stimme den Wahlkreiskandidat und mit der zweiten Stimme eine Partei wählt ist doch irrelevant - maßgebend ist der Weg wohin Deutschland führt und dieses Wahlrecht verdient eher die Bezeichnung DDR 2.0 und ist eine Schande für ein freiheitlich-liberales Land.

BlackForrester
03.08.2024, 22:51
Dann kann an der Regulierung etwas nicht richtig sein, wenn diese Regulierung von 99,9999 % der Wähler nicht verstanden wird:
a) Erststimme
b) Zweitstimme


Ob der Bürger dieses Zweistimmenwahlrecht verstehst ist doch nachrangig um nicht zu sagen irrelevant.

Dieses Zweistimmenwahlrecht entmündigt den Bürger, denn es ist mittels diesem Wahlrecht faktisch nicht möglich einen Kandidaten abzuwählen und je weniger Wahlkreise man als Partei gewinnt (am besten wäre ein möglichst hoher Stimmenanteil, aber keinen gewonnenen Wahlkreis) umso höher die Zahl der Mandtasinhaber im Parlament, welche von den Bürgern NIE legitimiert wurden.

Stelle Dir einfach die Frage - in Baden-Württemberg hatte man so lange ein Wahlrecht wo der Bürger und nur der Bürger über zi Zusammesetzung des Landtages entschieden hat und sogar regional bekannte Politiker, wie z.B. einen Fraktionsvorsitzenden der SPD, bei der Wahl nicht mehr in den Landtag gewählt hat. Dieses Wahlrecht hatte so lange bestand, bis die basisfaschioden Grünen an die Regierung gelangt sind und dann im zweiten Anlauf das Wahlrecht zusammen mit der SPD (und unter Mitstimmung der CDU) dergestalt geädnert haben, dass die Nichtwahl eines Fraktionsvorsitzenden nicht mehr vorkommen wird und dass auch nicht mehr der Bürgerwille bei der Zusammensetzung des Parlamentes entscheiden ist, sondeern es zählt jetzt der Parteiwille und hier auch nicht mehr die Kompetenz, sondern die Quote.

Man braucht das deutsche Zweistimmenwahlrecht nicht verstehen - man muss nur wissen wozu es dient und dann weiß man auch warum SPD und B90/DIEGRÜNEN (diesmal unter tätiger Mithilfe der FDP) das Wahlrecht so ändern wie man es geändert hat - es geht schlicht und einfach um die Entmachtung der Bürger un um die Starkung der Partei - man kann auch sagen man lann dieses Wahlrecht mit DDR 2.0 beschreiben.