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Vollständige Version anzeigen : SEPA-Mandate und deren Missbrauch



antiseptisch
28.05.2024, 11:18
Aus gegebenem Anlass aus einem Nachbarstrang:

Ehrlich gesagt, frage ich mich seit fast 40 Jahren, wie es sein kann, dass man nur durch Kenntnis einer Kontoverbindung Geld abbuchen lassen kann, ohne dass der Andere dieser Transaktion zustimmen muss, bevor sie durchgeführt wird. Das Problem war früher, dass die Zustimmungen meist zu lange gedauert hätten, und Millionen Transaktionen in der Schwebe gehangen hätten. Ich weiß auch nicht, wie diese Geisteshaltung der Offenheit im Bankwesen Einzug halten könnte. Schon zu Zeiten meiner Berufsausbildung Ende der 80er bekam ich zu hören: "Man kann doch der Abbuchung widersprechen". Als wenn das die Lösung wäre. Sich erst beklauen lassen, und dann das Geld zurückfordern können. Das bedeutet, dass man ständig im Alarmmodus zu sein hat, und wenn nicht, ist man selbst dran schuld wenn das Geld weg ist. Normalerweise gibt es im Bürgerlichen Recht kein Grundprinzip, dass man sich erst selbst bedienen darf, und nach Protest etwas Geklautes wieder zurückgeben muss, und wenn derjenige das Geld dann schon abgeräumt hat, ist die Bank regresspflichtig. Was soll das? Der Rest der Welt schüttelt da nur mit dem Kopf. Es gibt einige Videos darüber.

Und da nützt es auch nichts, wenn mit der Einführung des SEPA-Mandats nur zertifizierte "Abbucher" teilnehmen dürfen, denn das Zertifikat wird einem regelrecht nachgeworfen. Wie denkt ihr darüber?

Politikqualle
28.05.2024, 11:27
.
*** wie wäre es denn , wenn du mal erst die rechtlichen Bestimmungen für eine Bankeinzugsermächtigung hier schreibst ... ***
.. dann kann man über bestimmte Punkte diskutieren ..

MABF
28.05.2024, 11:28
Aus gegebenem Anlass aus einem Nachbarstrang:

Ehrlich gesagt, frage ich mich seit fast 40 Jahren, wie es sein kann, dass man nur durch Kenntnis einer Kontoverbindung Geld abbuchen lassen kann, ohne dass der Andere dieser Transaktion zustimmen muss, bevor sie durchgeführt wird. Das Problem war früher, dass die Zustimmungen meist zu lange gedauert hätten, und Millionen Transaktionen in der Schwebe gehangen hätten. Ich weiß auch nicht, wie diese Geisteshaltung der Offenheit im Bankwesen Einzug halten könnte. Schon zu Zeiten meiner Berufsausbildung Ende der 80er bekam ich zu hören: "Man kann doch der Abbuchung widersprechen". Als wenn das die Lösung wäre. Sich erst beklauen lassen, und dann das Geld zurückfordern können. Das bedeutet, dass man ständig im Alarmmodus zu sein hat, und wenn nicht, ist man selbst dran schuld wenn das Geld weg ist. Normalerweise gibt es im Bürgerlichen Recht kein Grundprinzip, dass man sich erst selbst bedienen darf, und nach Protest etwas Geklautes wieder zurückgeben muss, und wenn derjenige das Geld dann schon abgeräumt hat, ist die Bank regresspflichtig. Was soll das? Der Rest der Welt schüttelt da nur mit dem Kopf. Es gibt einige Videos darüber.

Und da nützt es auch nichts, wenn mit der Einführung des SEPA-Mandats nur zertifizierte "Abbucher" teilnehmen dürfen, denn das Zertifikat wird einem regelrecht nachgeworfen. Wie denkt ihr darüber?
Lastschriftverfahren mache ich nie. Für Miete tut es der Dauerauftrag und der Rest wird per Hand überwiesen (also schon am PC, aber eben einzeln).

antiseptisch
28.05.2024, 11:33
.
*** wie wäre es denn , wenn du mal erst die rechtlichen Bestimmungen für eine Bankeinzugsermächtigung hier schreibst ... ***
.. dann kann man über bestimmte Punkte diskutieren ..
Bitte nicht versuchen, die falsche Praxis (betrügerische Abbuchungen) mit der richtigen Theorie (rechtliche Bestimmungen) aushebeln zu wollen. Das hat irgendwie was mit Fachidiotentum in Form von Juradeppen.

Politikqualle
28.05.2024, 11:38
Bitte nicht versuchen, die falsche Praxis (betrügerische Abbuchungen) mit der richtigen Theorie (rechtliche Bestimmungen) aushebeln zu wollen. Das hat irgendwie was mit Fachidiotentum in Form von Juradeppen.
.. dann bring doch mal erst die Punkte , über die du diskutieren willst ...
.. Punkt 1 * betrügerische Abbuchungen ..
.. Punkt 2 * legale Abbuchungen ..

KatII
28.05.2024, 11:38
Lastschriftverfahren mache ich nie. Für Miete tut es der Dauerauftrag und der Rest wird per Hand überwiesen (also schon am PC, aber eben einzeln).

Aber kannst du das auch bei der Kfz-Steuer anwenden? Wenn du ein Auto anmeldest, schieben sie dir gleich so ein Lastschriftformular vor die Nase.

Politikqualle
28.05.2024, 11:40
Lastschriftverfahren mache ich nie..
.. und schon geht es los... beim Strassenverkehrsamt verlangen die eine Bankeinzugsermächtigung .. eigentlich eine verkehrte Welt , der Staat hat Zugriff auf dein Bankkonto ..

Politikqualle
28.05.2024, 11:41
Aber kannst du das auch bei der Kfz-Steuer anwenden? Wenn du ein Auto anmeldest, schieben sie dir gleich so ein Lastschriftformular vor die Nase.
.
.. so ist es ..

antiseptisch
28.05.2024, 11:42
Aber kannst du das auch bei der Kfz-Steuer anwenden? Wenn du ein Auto anmeldest, schieben sie dir gleich so ein Lastschriftformular vor die Nase.
Kfz-Steuer geht schon seit vielen Jahren nicht mehr ohne Sepa-Mandat.

Ruprecht
28.05.2024, 11:43
Bei Geschäftspost steht meine Bankverbindung selbstverständlich auf dem Schreiben, im laufe der Jahre ist mein Geschäftskonto hundertfach bekannt.
Bisher noch keine unautorisierte Abbuchung.

pixelschubser
28.05.2024, 11:44
.. und schon geht es los... beim Strassenverkehrsamt verlangen die eine Bankeinzugsermächtigung .. eigentlich eine verkehrte Welt , der Staat hat Zugriff auf dein Bankkonto ..

Die lässt man einmal mit nem leeren Konto platzen, bekommt Post vom Zoll und richtet dann einen Dauerauftrag ein.

Schon gemacht und funktioniert. Zumindest in Brandenburg.

antiseptisch
28.05.2024, 11:44
.. dann bring doch mal erst die Punkte , über die du diskutieren willst ...
.. Punkt 1 * betrügerische Abbuchungen ..
.. Punkt 2 * legale Abbuchungen ..
Erklär du mir doch mal, warum dieses Verfahren überhaupt zugelassen ist. Bei anderen Gelegenheiten spricht man dabei von Verleitung zum Diebstahl. Die deutsche Lösung der Selbstbedienung mit nachfolgend möglicher Abwehr ist international einzigartig.

antiseptisch
28.05.2024, 11:46
Bei Geschäftspost steht meine Bankverbindung selbstverständlich auf dem Schreiben, im laufe der Jahre ist mein Geschäftskonto hundertfach bekannt.
Bisher noch keine unautorisierte Abbuchung.
Bei Angelsachsen gibt es erst gar keine Bankverbindung auf einer Rechnung. Aber das ist ein anderes Thema. Die haben dazu eine ganz andere Einstellung.

KatII
28.05.2024, 11:46
Kfz-Steuer geht schon seit vielen Jahren nicht mehr ohne Sepa-Mandat.

Aber kann man es evtl. im nachhinein zurückziehen?

KatII
28.05.2024, 11:48
Die lässt man einmal mit nem leeren Konto platzen, bekommt Post vom Zoll und richtet dann einen Dauerauftrag ein.

Schon gemacht und funktioniert. Zumindest in Brandenburg.
Das ist auch so eine Frage, ich habe beim Zweitkonto ausdrücklich darauf bestanden, dass ein Überziehen nicht möglich sein darf. Trotzdem scheint es doch möglich zu sein.

Differentialgeometer
28.05.2024, 11:51
Bei Angelsachsen gibt es erst gar keine Bankverbindung auf einer Rechnung. Aber das ist ein anderes Thema. Die haben dazu eine ganz andere Einstellung.
Da kostet dann die Überweisung auch 4.5$….

MABF
28.05.2024, 11:59
Aber kannst du das auch bei der Kfz-Steuer anwenden? Wenn du ein Auto anmeldest, schieben sie dir gleich so ein Lastschriftformular vor die Nase.
Weiß ich nicht mehr. Schon zu lange her, daß ich eigenes Auto angemeldet habe. Da fände ich es allerdings nicht tragisch. Würde ich ja merken, wenn die zu viel abbuchen.

pixelschubser
28.05.2024, 12:31
Das ist auch so eine Frage, ich habe beim Zweitkonto ausdrücklich darauf bestanden, dass ein Überziehen nicht möglich sein darf. Trotzdem scheint es doch möglich zu sein.

Über dieses Konto wickle ich derartige Dinge ab. Ist ein P-Konto bei der Sparkasse. Da gibts keine Überziehung. Keine Deckung - keine Zahlung.

Hab ich vor Jahren nach ner Pfändung mal umwandeln lassen.

pixelschubser
28.05.2024, 12:40
Kfz-Steuer geht schon seit vielen Jahren nicht mehr ohne Sepa-Mandat.

Die wollen allerdings nur ne Kontonummer/IBAN. Ob das Konto gedeckt ist, überprüfen die nicht.

Nach der ersten Post vom Zoll richtet man mit nem Zweitkonto unter dem Aktenzeichen einen Dauerauftrag ein und schon ist Ruhe.

Ruprecht
28.05.2024, 12:51
Über dieses Konto wickle ich derartige Dinge ab. Ist ein P-Konto bei der Sparkasse. Da gibts keine Überziehung. Keine Deckung - keine Zahlung.

Hab ich vor Jahren nach ner Pfändung mal umwandeln lassen.
Bekommt man ein P-Konto nicht nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens?

pixelschubser
28.05.2024, 12:57
Bekommt man ein P-Konto nicht nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens?

Nein. Kannste formlos bei ner Pfändung bei der Sparkasse zumindest wandeln lassen. Bei ner Insolvenz ist sowas im Vorfeld sehr vorteilhaft, denn du kannst, bis zur Pfändungsfreigrenze, über dein Geld verfügen.

Oder du eröffnest das Konto direkt als „Bürgerkonto“. Die Sparkasse ist dazu verpflichtet.

Ruprecht
28.05.2024, 13:19
Nein. Kannste formlos bei ner Pfändung bei der Sparkasse zumindest wandeln lassen. Bei ner Insolvenz ist sowas im Vorfeld sehr vorteilhaft, denn du kannst, bis zur Pfändungsfreigrenze, über dein Geld verfügen.

Oder du eröffnest das Konto direkt als „Bürgerkonto“. Die Sparkasse ist dazu verpflichtet.

Von einem Bekannten von mir wollte das FA 50 000 Nachzahlung nach Prüfung, die Bank lehnte ihm ein P-Konto ab, Begründung kein Insolvenzverfahren eröffnet.
FA schloss seine Konten wie üblich, bei P-Konto hätte er noch über was um 1000 verfügen können, so natürlich nicht.
Darum dürfen Banken nicht insolventen eigentlich keine P-Konten mit Pfändungsfreibetrag einrichten.
Diese Bürgerkonten sind keine Konten mit Pfändungsfreibetrag, die können auf Null gepfändet werden.

antiseptisch
28.05.2024, 13:42
Aber kann man es evtl. im nachhinein zurückziehen?
Das habe ich noch nie probiert. In Hessen kriegt man aber z.B. mit Steuerschulden erst gar kein Kfz zugelassen. Aber das ist ein anderes Thema. Aber aus meiner Sicht ist das bedenklich. denn das setzt vom Staatsverständnis her voraus, dass das Finanzamt höher angesiedelt ist als das individuelle Recht auf motorisierte Bewegungsfreiheit. Das ist auf demselben Niveau wie schwarze Listen für Mieter, nach denen man keinen Mietvertrag wegen problematischer Mietverhältnisse in der Vergangenheit oder wegen schlechter Schufa bekommt.

pixelschubser
28.05.2024, 13:44
Von einem Bekannten von mir wollte das FA 50 000 Nachzahlung nach Prüfung, die Bank lehnte ihm ein P-Konto ab, Begründung kein Insolvenzverfahren eröffnet.
FA schloss seine Konten wie üblich, bei P-Konto hätte er noch über was um 1000 verfügen können, so natürlich nicht.
Darum dürfen Banken nicht insolventen eigentlich keine P-Konten mit Pfändungsfreibetrag einrichten.
Diese Bürgerkonten sind keine Konten mit Pfändungsfreibetrag, die können auf Null gepfändet werden.

Kann ich dir nicht sagen. Ich hab damels das P-Konto einfach hier bei der Sparkasse so eröffnet und alle Zahlungen dorthin geleitet. Das alte gepfändete Konto mit 0 Guthaben bestand da noch.

Auf das neue Konto hatte das FA keinen Zugriff, warum auch immer. Hab dann die Privatinsolvenz angemeldet und hatte Ruhe. Da kam einfach nichts mehr.

Datenfehler durch mehrfache Ummeldungen eventuell?! Ich weiß es nicht.

Bin jetzt allerdings schon einige Jahre raus aus dem Insolvenzverfahren.

Ruprecht
28.05.2024, 14:08
Kann ich dir nicht sagen. Ich hab damels das P-Konto einfach hier bei der Sparkasse so eröffnet und alle Zahlungen dorthin geleitet. Das alte gepfändete Konto mit 0 Guthaben bestand da noch.

Auf das neue Konto hatte das FA keinen Zugriff, warum auch immer. Hab dann die Privatinsolvenz angemeldet und hatte Ruhe. Da kam einfach nichts mehr.

Datenfehler durch mehrfache Ummeldungen eventuell?! Ich weiß es nicht.

Bin jetzt allerdings schon einige Jahre raus aus dem Insolvenzverfahren.

Dann bist du vielleicht durchgerutscht.
Ein Mitarbeiter von mir hatte auch alte Steuerschulden aus vorheriger Selbständigkeit, da hatte ich noch den Terz mit Lohnpfändung, hat mich angek..., da musst du für die BRD noch die Gelder eintreiben, der hat dann aber auch die Privatinsolvenz gemacht, aber oh Wunder, die Steuerschulden wurden nicht erlassen, nur gestundet.

pixelschubser
28.05.2024, 14:50
Dann bist du vielleicht durchgerutscht.
Ein Mitarbeiter von mir hatte auch alte Steuerschulden aus vorheriger Selbständigkeit, da hatte ich noch den Terz mit Lohnpfändung, hat mich angek..., da musst du für die BRD noch die Gelder eintreiben, der hat dann aber auch die Privatinsolvenz gemacht, aber oh Wunder, die Steuerschulden wurden nicht erlassen, nur gestundet.

Steuerschulden hatte ich nur bei der KFZ-Steuer. Da reichte allerdings ein Anruf bei der Bearbeiterin, ich kann durchaus charmant sein, und diese Pfändung war vom Tisch. Mit dem nächsten Geldeingang war die auch getilgt.

Mein Laden lief unter Kleinunternehmerregelung.

Rabauke076
28.05.2024, 16:49
Lastschriftverfahren mache ich nie. Für Miete tut es der Dauerauftrag und der Rest wird per Hand überwiesen (also schon am PC, aber eben einzeln).

Ebenst , niemals ein Sepa Mandat " erlauben " !

Immer schön händisch überweisen , erspart viel Ärger !

Rabauke076
28.05.2024, 16:51
Aber kannst du das auch bei der Kfz-Steuer anwenden? Wenn du ein Auto anmeldest, schieben sie dir gleich so ein Lastschriftformular vor die Nase.

Das ist auch das einzige Lastschriftverfahren was man unterschreiben muss um etwas zu bekommen was man haben möchte !

Aber , wenn die einmal nicht einziehen können , erlöscht das Sepa Mandat sofort und ab da kannst du es selber überweisen !

Rabauke076
28.05.2024, 16:53
.. und schon geht es los... beim Strassenverkehrsamt verlangen die eine Bankeinzugsermächtigung .. eigentlich eine verkehrte Welt , der Staat hat Zugriff auf dein Bankkonto ..

Dann lass doch die erste Lastschrift direkt ins Leere laufen , kein Geld da für Abbuchung , dann kannst du ab sofort selber überweisen !

Rabauke076
28.05.2024, 16:54
Die lässt man einmal mit nem leeren Konto platzen, bekommt Post vom Zoll und richtet dann einen Dauerauftrag ein.

Schon gemacht und funktioniert. Zumindest in Brandenburg.

Funktioniert hier auch !

Ruprecht
28.05.2024, 16:59
Funktioniert hier auch !

Woanders hast du früh die Kralle am Rad.
Machen Sie erst ab wenn Sie wieder abbuchen können.

Rabauke076
28.05.2024, 17:00
Woanders hast du früh die Kralle am Rad.

Nur wenn du nach dem Schreiben vom Zoll immer noch nicht zahlst !

Das sollte man dann auch schnellstens machen !

Xarrion
28.05.2024, 17:03
Nur wenn du nach dem Schreiben vom Zoll immer noch nicht zahlst !

Das sollte man dann auch schnellstens machen !

Tja, wenn es um Steuerschulden geht, versteht der Staat absolut keinen Spaß.

Das Finanzamt hat deutlich mehr Eingriffsrechte als die Polizei.

Grenzer
28.05.2024, 17:07
Tja, wenn es um Steuerschulden geht, versteht der Staat absolut keinen Spaß.

Das Finanzamt hat deutlich mehr Eingriffsrechte als die Polizei.

Steuereintreiber und Rutenbündler waren schon in alten Zeiten die spaßbefreiten Abgreifer der Herrschenden...

Xarrion
28.05.2024, 17:08
Steuereintreiber und Rutenbündler waren schon in alten Zeiten die spaßbefreiten Abgreifer der Herrschenden...

Manche Dinge ändern sich nie.

Minimalphilosoph
28.05.2024, 17:10
Aber kannst du das auch bei der Kfz-Steuer anwenden? Wenn du ein Auto anmeldest, schieben sie dir gleich so ein Lastschriftformular vor die Nase.

Welches man nach der Anmeldung widerruft. Aber es stimmt. Der Zwang existiert.

Deutschmann
28.05.2024, 19:13
Keine Ahnung wie das heute mit dem Online ist, aber früher hast du so einen Vordruck bei der Bank abgeben müssen, auf dem die Daten vom Konto standen.
Diese wurden im System hinterlegt. Wenn diese nicht vorlagen, hat die Bank die Lastschrift nicht ausgeführt.

Stanley_Beamish
28.05.2024, 19:43
Die lässt man einmal mit nem leeren Konto platzen, bekommt Post vom Zoll und richtet dann einen Dauerauftrag ein.

Schon gemacht und funktioniert. Zumindest in Brandenburg.

Du hättest die Einzugsermächtigung auch einfach widerrufen können.

Minimalphilosoph
28.05.2024, 20:11
Du hättest die Einzugsermächtigung auch einfach widerrufen können.

Das stimmt. Man kann bis heute am Schalter eine Einzugsermächtigung erteilen (auch dieser unter freiwilligen Zwang, wie es beispielsweise bei manchen Kreditverträgen Vertragsbestandteil war/ist) und nach Unterzeichnung aller Unterlagen auch einzeln widerrufen. Sogar auf Höchstbeträge begrenzen kann man selbige.

Eigentlich eine gute Idee zum Verbraucherschutz.

pixelschubser
28.05.2024, 20:27
Du hättest die Einzugsermächtigung auch einfach widerrufen können.

Dazu war ich ehrlicherweise zu faul und habs drauf ankommen lassen.

Rabauke076
29.05.2024, 06:27
Tja, wenn es um Steuerschulden geht, versteht der Staat absolut keinen Spaß.

Das Finanzamt hat deutlich mehr Eingriffsrechte als die Polizei.

Stimmt !

Hat das Finanzamt Geld von dir zu erwarten sind die sehr fix , aber wehe du hast Geld von denen zu erwarten , dann kannste warten bist du schwarz wirst !

Letzte Steuerrückerstattung : 6 Monate und wir sind normale Steuerzahler !

Du kannst zwar ab drei Monaten anmahnen , das ist aber auch schon alles !

antiseptisch
29.05.2024, 10:28
Tja, wenn es um Steuerschulden geht, versteht der Staat absolut keinen Spaß.

Das Finanzamt hat deutlich mehr Eingriffsrechte als die Polizei.
Es ist aber gerade eine Klage anhängig, wo geklärt werden soll, mit welchem Recht das Finanzamt ohne Gerichtsbeschluss Konten pfänden darf. Das Finanzamt müsste eigentlich wie jeder Gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid einreichen. Das ist deutschen Beamten aber zumindest beim Finanzamt unter ihrer Würde. Die wollen Exekutive und Judikative in einem Rutsch durchführen. Vermutlich auch wieder so ein alter Zopf aus der Kaiserzeit, der bis heute nicht abgeschnitten wurde. Viele Doofdödel kennen es nicht anders und argumentieren nur mit: "Weißt doch, wie's ist". In solchen Fällen müssen sich oft erst Ausländer aus Nicht-Banenenrepubliken einmischen und erklären, wie Gewaltenteilung im Detail funktioniert.

antiseptisch
29.05.2024, 10:30
Steuereintreiber und Rutenbündler waren schon in alten Zeiten die spaßbefreiten Abgreifer der Herrschenden...
Wie gesagt: Nicht einfach hinnehmen, sondern das Finanzamt mit Grundsatzklagen überziehen. Es gibt keine Sonderrechte für Finanzämter, wenn es um Geldeintreibung geht. Der status quo ist vielleicht Rechtspraxis, aber ohne verfassungsrechtliche Grundlage. Die sollen sich gefälligst auch mal Mühe geben.

antiseptisch
29.05.2024, 10:32
Manche Dinge ändern sich nie.
Ein Juradepp hackt einem Beamtenbollerkopp kein Auge aus. Das muss schon der steuerzahlende Untertan bewirken.

antiseptisch
29.05.2024, 10:35
Keine Ahnung wie das heute mit dem Online ist, aber früher hast du so einen Vordruck bei der Bank abgeben müssen, auf dem die Daten vom Konto standen.
Diese wurden im System hinterlegt. Wenn diese nicht vorlagen, hat die Bank die Lastschrift nicht ausgeführt.
Das ist heute das SEPA-Mandat. Dasselbe Formular mit viel mehr Registrierungsdetails der Zahlungsempfängers. Sieht ziemlich reguliert aus, aber für Fake-Firmen kein Problem, die Felder auszufüllen. Das meiste geht sowieso nur über Online-Formulare ohne Papier und diversen Klicks.

Ruprecht
29.05.2024, 10:36
Es ist aber gerade eine Klage anhängig, wo geklärt werden soll, mit welchem Recht das Finanzamt ohne Gerichtsbeschluss Konten pfänden darf. Das Finanzamt müsste eigentlich wie jeder Gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid einreichen. Das ist deutschen Beamten aber zumindest beim Finanzamt unter ihrer Würde. Die wollen Exekutive und Judikative in einem Rutsch durchführen. Vermutlich auch wieder so ein alter Zopf aus der Kaiserzeit, der bis heute nicht abgeschnitten wurde. Viele Doofdödel kennen es nicht anders und argumentieren nur mit: "Weißt doch, wie's ist". In solchen Fällen müssen sich oft erst Ausländer aus Nicht-Banenenrepubliken einmischen und erklären, wie Gewaltenteilung im Detail funktioniert.
Das Finanzamt schließt deine Konten, darf nicht nur das Finanzamt, auch die Sozialkassen.

antiseptisch
29.05.2024, 10:41
Das Finanzamt schließt deine Konten, darf nicht nur das Finanzamt, auch die Sozialkassen.
Hallo! Ich habe gerade erklärt, dass Rechtspraxis noch lange nicht bedeutet, dass es verfassungsrechtlich abgesichert ist. Das ist einfach so eingerissen oder wird seit der Kaiserzeit falsch gehandhabt. Und warum? Unter anderem, weil der Biodeutsche viel zu obrigkeitshörig ist und sich solche Zustände bieten lässt. In den USA muss sich jedes Amt erst ans Gericht wenden, denn ein Amt allein darf nicht solch eine Macht ausüben.

Ruprecht
29.05.2024, 10:52
Es gab in Sachsen mal einen nörgelnden Störenfried welcher der Regierung auf den Sack ging Karl Nolle – Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Nolle), weißt du wie sie dem die Luft rausgelassen haben?
Rüschtig, mit einer Steuerprüfung :)
Viel Spaß beim Kampf gegen das Finanzministerium.

antiseptisch
29.05.2024, 11:58
Es ist nicht einfach, Nachweise für einen verfassungswidrigen Akt zu finden, wenn die Verantwortlichen selbst die Illegalität nicht erkennen, weil sie das Unrecht als Recht eingetrichtert bekommen haben. Das kommt relativ oft vor. Juristen kennen ja zu 90% nur die Regeln des Landes, in denen sie studiert haben. Sie können in keinem anderen Land als Anwalt oder gar Richter arbeiten.

Hier ein Beispiel:
Das Finanzamt muss die oben genannten Schritte nicht durchlaufen, sondern kann auf der Grundlage eines Steuerbescheides vollstrecken. Die Vollstreckung geht schnell und effektiv vonstatten. Das häufigste Zwangsvollstreckungsmittel, das vom Finanzamt angewendet wird, ist die Konto- und Gehaltspfändung.

Quelle: https://p-konto.de/glossar/finanzamt.html

Das Unrecht "Das Finanzamt braucht sich nicht an die sonst üblichen Regeln zu halten" wird einfach so unreflektiert übernommen, als müsste es so sein, und wäre so in Stein gemeißelt.

In den USA dürfen Polizisten noch nicht mal Bußgelder vollstrecken. Wenn man denen erklärt, dass das Finanzamt hier Konten pfänden darf, fragen die sich, was wir für eine Bananenrepublik sind. Das Finanzamt hat hier sein eigenes Amtsgericht eingebaut, was vollstreckbare Titel erstellen kann. Eigentlich eine höchst illegale Sache, denn das hat mit Gewaltenteilung nichts mehr zu tun. Erst, wenn man sich dagegen wehrt, wird ein Gericht eingeschaltet, denn das eingebaute Amtsgericht beim Finanzamt wäre dann etwas zu offensichtlich und dreist. Normalerweise wird man gleich von der Justiz aufgefordert, und muss diese nicht erst um Hilfe bitten, wenn man von anderer Seite dazu genötigt wird. Aber durch das fehlende Staatsverständnis der Deutschen wird sich daran sobald nichts ändern. Wir werden uns vermutlich erst durch Scharia-Recht bekehren lassen, was Bürgerrechte wirklich bedeuten.

Deutschmann
29.05.2024, 14:00
Das ist heute das SEPA-Mandat. Dasselbe Formular mit viel mehr Registrierungsdetails der Zahlungsempfängers. Sieht ziemlich reguliert aus, aber für Fake-Firmen kein Problem, die Felder auszufüllen. Das meiste geht sowieso nur über Online-Formulare ohne Papier und diversen Klicks.

Ah, ok. Bei uns hatte der ein oder andere Kunde auch Lastschrift. Wir haben dann das Formular von dem unterschrieben und abgestempelt bei der Bank hinterlegt.
Abere stimmt. Für jemanden der unbedingt betrügen will, wohl kein Hindernis.

antiseptisch
29.05.2024, 14:15
Ah, ok. Bei uns hatte der ein oder andere Kunde auch Lastschrift. Wir haben dann das Formular von dem unterschrieben und abgestempelt bei der Bank hinterlegt.
Abere stimmt. Für jemanden der unbedingt betrügen will, wohl kein Hindernis.
Hier steht alles drin. Wie es früher war, und wie es heute läuft. Über Missbrauch steht da natürlich nichts. Jura-Studenten lernen ja auch nicht, wie Rechtsbeugung praktiziert wird.

https://www.mgs-mandat.de/sepa-umstellung-2014.html

navy
10.06.2024, 21:25
Aus gegebenem Anlass aus einem Nachbarstrang:

Ehrlich gesagt, frage ich mich seit fast 40 Jahren, wie es sein kann, dass man nur durch Kenntnis einer Kontoverbindung Geld abbuchen lassen kann, ohne dass der Andere dieser Transaktion zustimmen muss, bevor sie durchgeführt wird. Das Problem war früher, dass die Zustimmungen meist zu lange gedauert hätten, und Millionen Transaktionen in der Schwebe gehangen hätten. Ich weiß auch nicht, wie diese Geisteshaltung der Offenheit im Bankwesen Einzug halten könnte. Schon zu Zeiten meiner Berufsausbildung Ende der 80er bekam ich zu hören: "Man kann doch der Abbuchung widersprechen". ...............

Funktioniert doch gut, wo liegt das Problem? Wenn man so blöde ist, unbekannten Firmen, Anrufern aber seine Konten Daten zu geben, hat man selber Schuld

antiseptisch
11.06.2024, 14:15
Funktioniert doch gut, wo liegt das Problem? Wenn man so blöde ist, unbekannten Firmen, Anrufern aber seine Konten Daten zu geben, hat man selber Schuld
Halt doch einfach deine dumme Klappe, wenn du keine Ahnung hast. Als wenn man keine Kontonummern erraten könnte. Es ist ein systemisches Problem, dass es in Europa Bankentransaktionen gibt, wo der Zahlungspflichtige nicht in jedem Fall den letzten Anstoß dazu gibt, sondern nur im nachhinein widersprechen darf. Kannst du das mental verarbeiten? Das ist ungefähr so bescheuert, als wenn man grundsätzlich in fremde Häusern einbrechen darf, denn es hat ja jeder das Recht, die Polizei zu rufen. Und dann kommst du auch noch und sagst: "Wer ist so blöd, eine Adresse zu haben?" Wo kriegt man so eine Geisteshaltung vermittelt? Im Balkan?