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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Vöter



Differentialgeometer
09.04.2024, 09:49
https://www.welt.de/vermischtes/article250936726/Bundesverfassungsgericht-staerkt-Rechte-leiblicher-Vaeter.html

“Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Position von Männern, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen. Problematisch sei die Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile.“

Hat das auch mit der „Blockhaus-Entführung“ zu tun?

Rabauke076
09.04.2024, 16:02
https://www.welt.de/vermischtes/article250936726/Bundesverfassungsgericht-staerkt-Rechte-leiblicher-Vaeter.html

“Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Position von Männern, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen. Problematisch sei die Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile.“

Hat das auch mit der „Blockhaus-Entführung“ zu tun?

Nein , es geht um leibliche Väter die ihre Kinder nicht sehen dürfen weil die Partnerin mit jemand anderem verheiratet ist !

Geklagt hat seit Jahren ein Mann dessen ehemalige Lebensgefährtin sich kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes von ihm trennte und eine andere Partnerschaft einging und sich dann weigerte

den leiblichen Vater als leiblichen Vater in die Geburtsurkunde einzutragen !

Heißt , der leibliche Vater hatte keine Rechte , der neue Lebenspartner wurde dann nach der Eheschließung zum gesetzlichen Vater !

Und da hat das Verfassungsgericht jetzt geurteilt das leibliche Väter mehr Rechte erhalten sollen !

Im vorliegenden Fall durfte der leibliche Vater sein Kind gerade mal drei Stunden alle zwei Wochen sehen , war an Entscheidungen die das Kind betreffen nicht beteiligt und und und !

navy
09.04.2024, 16:13
Nein , es geht um leibliche Väter die ihre Kinder nicht sehen dürfen weil die Partnerin mit jemand anderem verheiratet ist !

Geklagt hat seit Jahren ein Mann dessen ehemalige Lebensgefährtin sich kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes von ihm trennte und eine andere Partnerschaft einging und sich dann weigerte

den leiblichen Vater als leiblichen Vater in die Geburtsurkunde einzutragen !

Heißt , der leibliche Vater hatte keine Rechte , der neue Lebenspartner wurde dann nach der Eheschließung zum gesetzlichen Vater !....................
Im vorliegenden Fall durfte der leibliche Vater sein Kind gerade mal drei Stunden alle zwei Wochen sehen , war an Entscheidungen die das Kind betreffen nicht beteiligt und und und !

das war mal Zeit, das da was passiert. 3 Stunden, alle zwei Wochen, ist lächerlich

Rabauke076
09.04.2024, 16:15
das war mal Zeit, das da was passiert. 3 Stunden, alle zwei Wochen, ist lächerlich

Der Mann klagt schon seit Jahren , wurde immer mal drüber berichtet und endlich hat sich mal was getan !

Man kann leibliche Väter nicht einfach außen vor lassen wenn die sich um ihre Kinder mit kümmern wollen !

navy
09.04.2024, 16:22
Der Mann klagt schon seit Jahren , wurde immer mal drüber berichtet und endlich hat sich mal was getan !

Man kann leibliche Väter nicht einfach außen vor lassen wenn die sich um ihre Kinder mit kümmern wollen !

sehe ich auch so! Ich kenne reale Fälle, wo die Väter sich sogar verweigern! Wenn die Frau die Möglichkeit hat, zieht die Frau die Tochter allein auf, löscht alle Kontakte zum Vater, der nur dumm daher schwafelte. hat geklappt, ist aber schwierig oft

Rabauke076
09.04.2024, 16:25
sehe ich auch so! Ich kenne reale Fälle, wo die Väter sich sogar verweigern! Wenn die Frau die Möglichkeit hat, zieht die Frau die Tochter allein auf, löscht alle Kontakte zum Vater, der nur dumm daher schwafelte. hat geklappt, ist aber schwierig oft

Ebenst , es gibt Väter die mit ihren Kindern nichts zu tun haben wollen , aber es gibt eben auch Väter die sich gerne kümmern würden !

BlackForrester
12.04.2024, 13:07
Ebenst , es gibt Väter die mit ihren Kindern nichts zu tun haben wollen , aber es gibt eben auch Väter die sich gerne kümmern würden !


...und in dem Falle sollte man den Vätern nicht mindere, sondern die gleichen Rechte einräumen wie den Müttern.

der Karl
12.04.2024, 16:53
Ich habe mal bei google den Begriff "Schlampenparagraf" eingegeben - NULL Ergebnisse - weiss jemand, wie sich dieses obskure Gesetz nennt?

Rabauke076
12.04.2024, 16:56
...und in dem Falle sollte man den Vätern nicht mindere, sondern die gleichen Rechte einräumen wie den Müttern.

So soll es wohl auch kommen !

Minimalphilosoph
12.04.2024, 17:00
Ich habe mal bei google den Begriff "Schlampenparagraf" eingegeben - NULL Ergebnisse - weiss jemand, wie sich dieses obskure Gesetz nennt?

Ich habe keinen echten § gefunden. Was man darunter versteht, wenn ich es richtig verstanden habe, ist aber Männern Kinder anzuhängen, die sie nicht erzeugten. Und es Männern verbietet selbstbestimmte Vaterschaftstests (anonyme) durchzuführen.

Im Prinzip verbietet es Vaterschaftstests ohne Einwilligung aller Beteiligten, also auch der Schlampe.

der Karl
12.04.2024, 18:01
Ich habe keinen echten § gefunden. Was man darunter versteht, wenn ich es richtig verstanden habe, ist aber Männern Kinder anzuhängen, die sie nicht erzeugten. Und es Männern verbietet selbstbestimmte Vaterschaftstests (anonyme) durchzuführen.

Im Prinzip verbietet es Vaterschaftstests ohne Einwilligung aller Beteiligten, also auch der Schlampe.

So war es - wollte ja nur wissen, wer dieses "Gesetz" eingebracht hat - ok, dann vermute ich mal, dass dies was Grünes war!

Minimalphilosoph
12.04.2024, 18:16
So war es - wollte ja nur wissen, wer dieses "Gesetz" eingebracht hat - ok, dann vermute ich mal, dass dies was Grünes war!

Und ich meine, das die Künast selbst etwas gegen die ÄNDERUNG des Gesetzes hatte.

Wo dieser § verankert ist fand ich noch immer nicht. Vaterschaftsgesetz, Rassengesetz, Unterhaltsgesetz vermute ich mal. Oder auch Schutz der Persönlichkeitsrechte, also BGB?