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Vollständige Version anzeigen : Renten Auszahlung



kiwi
20.12.2023, 17:53
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/rentenauszahlung-warum-die-rente-zum-monatsende-ausbezahlt-wird-10649385?dicbo=v4-SISHqln-1078425718&cid=kooperation.home.outbrain.desktop.SF_12.Ausdem Netzwerk-home

(https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/rentenauszahlung-warum-die-rente-zum-monatsende-ausbezahlt-wird-10649385?dicbo=v4-SISHqln-1078425718&cid=kooperation.home.outbrain.desktop.SF_12.Ausdem Netzwerk-home)

Warum die Auszahlung von der Rente auf das Monatsende verlegt wurde hat einen einfachen Grund.
Wenn ein Alleinstehender am Anfang des Monats seine Rente bekommt und Mitte des Monats die Augen zu macht ist das restliche Geld für die Rentenstelle futsch.
Wird die fällige Rente am Ende des Monats ausbezahlt und eben dieser Alleinstehende macht Mitte des Monats die Augen zu spart die Rentenstelle jede Menge Kohle.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:04
Ist nicht ganz dein Thema: Aber wusstest du, dass sich ausländische Arbeitnehmer nach dem Verlassen der BRD die gesetzlichen Rentenbeiträge erstatten lassen können?

https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/auswandern-rente-auszahlen-lassen#beitragserstattung

Kikumon
20.12.2023, 18:12
Ist nicht ganz dein Thema: Aber wusstest du, dass sich ausländische Arbeitnehmer nach dem Verlassen der BRD die gesetzlichen Rentenbeiträge erstatten lassen können?

https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/auswandern-rente-auszahlen-lassen#beitragserstattung

Das ist nicht auf ausländische Arbeitnehmer beschränkt. Jeder kann sich seine Rentenbeiträge auszahlen lassen. Das haben schon so Einige bitter bereut!

Xarrion
20.12.2023, 18:12
Das ist nicht auf ausländische Arbeitnehmer beschränkt. Jeder kann sich seine Rentenbeiträge auszahlen lassen. Das haben schon so Einige bitter bereut!

Korrekt.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:14
Das ist nicht auf ausländische Arbeitnehmer beschränkt. Jeder kann sich seine Rentenbeiträge auszahlen lassen. Das haben schon so Einige bitter bereut!

Jeder? Kann ich dazu Infos bekommen?

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:17
Korrekt.

Ist es NICHT.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html

Hier der entscheidende Absatz.


Deutsche können sich immer frei-willig versichern.
Egal wo sie wohnen.

Kikumon
20.12.2023, 18:17
Jeder? Kann ich dazu Infos bekommen?

Vielleicht hilft Dir dies weiter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html

Xarrion
20.12.2023, 18:19
Ist es NICHT.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html

Hier der entscheidende Absatz.


Deutsche können sich immer frei-willig versichern.
Egal wo sie wohnen.

Das ändert doch nichts daran, daß man sich die geleisteten Beiträge auszahlen lassen kann, wenn man sich dauerhaft im Ausland niederläßt.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:21
Vielleicht hilft Dir dies weiter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html

Ich möchte nicht respektlos erscheinen. Aber du solltest deine Verweise auch lesen. Ich zitierte ihn übrigens selbst.

da ich mich mit der "Materie" ausnahmsweise mal beschäftigt habe, kann ich dir sagen das kein deutscher Staatsbürger je seine Rentenbeiträge erstattet bekam noch bekommen wird. So steht es auch auf dieser Seite der RV.
Es gäbe allerdings die Möglichkeit auszuwandern und die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Und ich wollte eigentlich auf diese Detailfrage hinaus.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:22
Das ändert doch nichts daran, daß man sich die geleisteten Beiträge auszahlen lassen kann, wenn man sich dauerhaft im Ausland niederläßt.

Dazu darfst du aber kein deutscher Staatsangehöriger sein. Oder geht auch NICHT mehr sein? DAS ist die Frage!

Xarrion
20.12.2023, 18:23
Dazu darfst du aber kein deutscher Staatsangehöriger sein. Oder geht auch NICHT mehr sein? DAS ist die Frage!

Ja, das geht nur, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt.

Dauerhafte Niederlassung im Ausland eben. Mit allen Konsequenzen.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:24
Und um das ganze mal zu verwirren, wenn Türken mit einer doppelten Staatsbürgerschaft nach einem langen Berufsleben in der BRD in der Türkei in Rente gehen, legen sie einfach die doppelte deutsche wieder weg und bekommen die Rentenbeiträge erstattet.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:26
Ja, das geht nur, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt.

Dauerhafte Niederlassung im Ausland eben. Mit allen Konsequenzen.

Naja, mit meiner neuen Steuerkarte in Norwegen bekam ich nicht automatisch die Staatsbürgerschaft. Fand ich auch nicht korrekt, aber ich musste es so hinnehmen.

Klopperhorst
20.12.2023, 18:29
Ich möchte nicht respektlos erscheinen. Aber du solltest deine Verweise auch lesen. Ich zitierte ihn übrigens selbst.

da ich mich mit der "Materie" ausnahmsweise mal beschäftigt habe, kann ich dir sagen das kein deutscher Staatsbürger je seine Rentenbeiträge erstattet bekam noch bekommen wird. So steht es auch auf dieser Seite der RV.
Es gäbe allerdings die Möglichkeit auszuwandern und die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Und ich wollte eigentlich auf diese Detailfrage hinaus.

Anscheinend nur, wenn man nicht 5 Jahre eingezahlt, beim ersten Überfliegen.

---

Cudi
20.12.2023, 18:30
Und um das ganze mal zu verwirren, wenn Türken mit einer doppelten Staatsbürgerschaft nach einem langen Berufsleben in der BRD in der Türkei in Rente gehen, legen sie einfach die doppelte deutsche wieder weg und bekommen die Rentenbeiträge erstattet.

Das waere ein Verlustgeschaeft. Sie bekommen nur den Eigenanteil zurueck, den sie in die Rentenkasse einbezahlt haben. Der Anteil des Arbeitgebers verfaellt und landet beim deutschen Staat.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:34
Das waere ein Verlustgeschaeft. Sie bekommen dann nur den Eigenanteil zurueck, den sie in die Rentenkasse einbezahlt haben. Der Beitrag des Arbeitgebers verfaellt und landet beim deutschen Staat.

Das ist richtig. Aber nur solange ich glaube, das die deutsche RV in diesem Sinne noch bis zu meinem Renteneintritt existiert. Strategie ist also, jetzt noch etwas abzuholen, was ich in 15 Jahren wegen diverser Gesetzesänderungen sowieso nicht bekomme.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:38
Anscheinend nur, wenn man nicht 5 Jahre eingezahlt, beim ersten Überfliegen.

---

Der Knackpunkt liegt in der deutschen Staatsbürgerschaft. Und solange man diese hat, kann man sich theoretisch auch versichern.
Hat man diese nicht, und lebt wieder in der alten Heimat, kann man um Erstattung ersuchen.

Wie ist es, wenn man bei der Einzahlung nur die deutsche hatte? Kann ich nach Erfüllung aller anderen Kriterien (5 Jahre weg usw.) durch Ablegen der deutschen Staatsbürgerschaft in den Status der Beitragsrückerstattung kommen?

Klopperhorst
20.12.2023, 18:39
Der Knackpunkt liegt in der deutschen Staatsbürgerschaft. Und solange man diese hat, kann man sich theoretisch auch versichern.
Hat man diese nicht, und lebt wieder in der alten Heimat, kann man um Erstattung ersuchen.

Wie ist es, wenn man bei der Einzahlung nur die deutsche hatte? Kann ich nach Erfüllung aller anderen Kriterien (5 Jahre weg usw.) durch Ablegen der deutschen Staatsbürgerschaft in den Status der Beitragsrückerstattung kommen?

Ich meinte, wer bis 65 vielleicht 3 Jahre einzahlte, also keinen Rentenanspruch hat.
Der kann dann die Beiträge zurückbekommen.

---

Cudi
20.12.2023, 18:47
Das ist richtig. Aber nur solange ich glaube, das die deutsche RV in diesem Sinne noch bis zu meinem Renteneintritt existiert. Strategie ist also, jetzt noch etwas abzuholen, was ich in 15 Jahren wegen diverser Gesetzesänderungen sowieso nicht bekomme.

Ich kenne nur das tuerkische Recht, weil ich einige Zeit im Generalkonsulat Muenchen eingesetzt war. Du koenntest rein rechtlich die tuerkische Staatsbuergerschaft beantragen und nach Zustimmung deinen Wohnort nach Tuerkiye verlagern. Wenn du nachweislich 3 Jahre ohne Unterbrechung in Tuerkiye angemeldet bist, kannst du deinen Eigenanteil von der Rentenkasse einfordern. Wie gesagt, du wuerdest auf die Haelfte deiner Rentenleistung verzichten.

Fortuna
20.12.2023, 18:48
Und um das ganze mal zu verwirren, wenn Türken mit einer doppelten Staatsbürgerschaft nach einem langen Berufsleben in der BRD in der Türkei in Rente gehen, legen sie einfach die doppelte deutsche wieder weg und bekommen die Rentenbeiträge erstattet.


Wäre nicht klug. Die kassieren einfach zusätzlich die Buntlandrente. Deutsche Renten gibt es sogar für sogenannte ehemalige Zwangsarbeiter aus dem dem Zweiten Weltkrieg. Wer auf irgendeine Art die Chance auf eine Rente aus Deutschland hat, wäre schlecht beraten das auszuschlagen.

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:48
Ich meinte, wer bis 65 vielleicht 3 Jahre einzahlte, also keinen Rentenanspruch hat.
Der kann dann die Beiträge zurückbekommen.

---

Um es zusammenzufassen: Ich habe ein bisschen Angst, das Tausch meiner Staatsbürgerschaft und nach Antragstellung, ich die Antwort von der Rechtsabteilung der DRV bekomme, das das nur gilt und galt wenn man zum Zeitpunkt der Einzahlung der Rentenbeiträge keine deutsche Staatsbürgerschaft besaß.

Ich habe noch keinen RA in der BRD gefunden, der sich da mal mit befassen möchte. In den letzten zwei Monaten.

Ich gebe auf die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr viel. Die bekommt jeder. Also bitte keine Bemerkungen über meinen Antipatriotismus.

Auf eine andere gebe ich auch nicht viel. Mich treibt Gier. :)

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:50
Wäre nicht klug. Die kassieren einfach zusätzlich die Buntlandrente. Deutsche Renten gibt es sogar für sogenannte ehemalige Zwangsarbeiter aus dem dem Zweiten Weltkrieg. Wer auf irgendeine Art die Chance auf eine Rente aus Deutschland hat, wäre schlecht beraten das auszuschlagen.

Du müsstest es doch wissen.
Und auch ich erwarte keine Restrente von der BRD. Darum giere ich jetzt!

Klopperhorst
20.12.2023, 18:52
... Und auch ich erwarte keine Restrente von der BRD. Darum giere ich jetzt!

Kann man doch erst bei Erreichen des Rentenalters auszahlen lassen?
Achne, man muss irgendwie alle Zelte abbrechen.

---

Minimalphilosoph
20.12.2023, 18:57
Kann man doch erst bei Erreichen des Rentenalters auszahlen lassen.

---

Ja, Klopperhorst. DAS ist der Grund für mein Anliegen und das ich an keine den Rentenpunkten entsprechenden Auszahlungen zu diesem Zeitpunkt glaube. Wahrscheinlich gibt es in 15 Jahren so etwas wie Rentnerwohnblocks mit Fressenlieferung und gratis ZDF.

Ich brauch ein bisschen Kohle. Da kann ich mein Haus noch etwas abdichten und mir ne neue Schneefräse kaufen. Die Prioritäten haben sich geändert. Ich passe mich meiner Umgebung an.

Deutschmann
20.12.2023, 19:20
Der Knackpunkt liegt in der deutschen Staatsbürgerschaft. Und solange man diese hat, kann man sich theoretisch auch versichern.
Hat man diese nicht, und lebt wieder in der alten Heimat, kann man um Erstattung ersuchen.

Wie ist es, wenn man bei der Einzahlung nur die deutsche hatte? Kann ich nach Erfüllung aller anderen Kriterien (5 Jahre weg usw.) durch Ablegen der deutschen Staatsbürgerschaft in den Status der Beitragsrückerstattung kommen?

Ich könnte mir vorstellen, dass mit einer Auszahlung der einbezahlten Beiträge -versteuert natürlich- schon gedanklich gespielt wird.
In Zeiten steigender Lebenserwartung und klammer Kassen kann das durchaus ein lohnendes Geschäft für den Staat sein. Irgendwann.

Kikumon
20.12.2023, 20:52
Könnte es sein, dass sich seit den 60er Jahren in dieser Hinsicht etwas geändert hat? Damals hatte sich eine Kollegin, die mit einem Pakistani verheiratet war, ihre Rente auszahlen lassen.

Fortuna
20.12.2023, 22:17
Du müsstest es doch wissen.
Und auch ich erwarte keine Restrente von der BRD. Darum giere ich jetzt!


Wenn genug eingezahlt wurde und die Rentenanwartschaftszeit erfüllt wurde kann man die Rente - selbst wenn sie nicht hoch ist - mitnehmen. Ist wie bei Dividenden-Aktien regelmässiges und sicheres Geld.

Wenn keine Rente zu erwarten ist, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, man aber dennoch einige Jahre Beiträge bezahlt hat, sollte man versuchen, die zurückzubekommen.

Fortuna
20.12.2023, 22:23
Kann man doch erst bei Erreichen des Rentenalters auszahlen lassen?
Achne, man muss irgendwie alle Zelte abbrechen.

---


Mit Erreichen des Rentenalters kann man die Rente beantragen und ganz normal Rente kassieren.

Aber es gibt - oder gab? - auch die Möglichkeit sich vorher die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen zu lassen. Dann erlischt halt auch der Anspruch auf eine Rente. Das haben in den 60-er/70-er Jahren viele Ehefrauen, die auf Dauer aus dem Beruf ausschieden gemacht. Man gab ihnen später die Möglichkeit wieder Beiträge nachzuentrichten um dann doch eine eigene Rente zu erhalten.

Das haben aber nicht alle gemacht, weil sie sich darauf verließen später mal eine auskömmliche Witwenrente zu kassieren, bzw. als Paar von der Rente des Ehemannes leben zu können.

Das war bevor die Grünen und die Arbeiterverräterpartei massive Kürzungen sowohl bei Witwen- als auch normaler Altersrente einzuführen. Aber gut, zum Ausgleich haben sie dann die Witwerrente für Schwule "Ehepaare" eingeführt.

der Karl
21.12.2023, 13:22
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/rentenauszahlung-warum-die-rente-zum-monatsende-ausbezahlt-wird-10649385?dicbo=v4-SISHqln-1078425718&cid=kooperation.home.outbrain.desktop.SF_12.Ausdem Netzwerk-home

(https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/rentenauszahlung-warum-die-rente-zum-monatsende-ausbezahlt-wird-10649385?dicbo=v4-SISHqln-1078425718&cid=kooperation.home.outbrain.desktop.SF_12.Ausdem Netzwerk-home)

Warum die Auszahlung von der Rente auf das Monatsende verlegt wurde hat einen einfachen Grund.
Wenn ein Alleinstehender am Anfang des Monats seine Rente bekommt und Mitte des Monats die Augen zu macht ist das restliche Geld für die Rentenstelle futsch.
Wird die fällige Rente am Ende des Monats ausbezahlt und eben dieser Alleinstehende macht Mitte des Monats die Augen zu spart die Rentenstelle jede Menge Kohle.

Beamtenpensionen werden am Monatsersten im voraus ausbezahlt - das Laufvolk jeweils zum Ultimo nachschüssig für den verg. Monat - bei € Mrd. jeden Monat erbringt das auch eine erkleckliche Ersparnis.

Xarrion
21.12.2023, 13:28
Beamtenpensionen werden am Monatsersten im voraus ausbezahlt - das Laufvolk jeweils zum Ultimo nachschüssig für den verg. Monat - bei € Mrd. jeden Monat erbringt das auch eine erkleckliche Ersparnis.

Nicht nur das.

Bei Tod des Beamten werden auch noch zwei volle Monatspensionen ausgezahlt, damit der Beamte angemessen bestattet werden kann.

Der handelsübliche Rentner bekommt hingegen eine billige Sozialbestattung.

Bruddler
21.12.2023, 13:41
Alle reden immer nur von Rentnern, Rente, Rentenhöhe, Renteneintrittsalter, Rentenbeiträge, und Rentenauszahlung...
Wann endlich werden einmal die Pensionäre, und deren teilw. üppigen Pensionen unter die Lupe genommen ?! :auro:
Der Fairness halber...

erselber
21.12.2023, 14:06
Alle reden immer nur von Rentnern, Rente, Rentenhöhe, Renteneintrittsalter, Rentenbeiträge, und Rentenauszahlung...
Wann endlich werden einmal die Pensionäre, und deren teilw. üppigen Pensionen unter die Lupe genommen ?! :auro:
Der Fairness halber...



Die „Staatsbüttel“ haben ja spätestens mit der Bestallungsurkunde oder bei Anstellung im öffentlichen Dienst ihre „Würde, Selbstachtung, Selbstwertgefühl, ihren Stolz, Charakter, ihr Rückgrat, Gehirn“ an ihren jeweiligen Dienstherrn jedweder Couleur mit verkauft.

Und dieser „Duckmäusertum“ muss auch nach Ende der Dienstzeit bzw. der Umbettung ausreichend honoriert werden.

Und weil die AfD neben anderem auch an diesen Pensionen rütteln will wird sie nie die 50 plus X % knacken können um wirklich, grundlegend etwas zu bewegen/-wirken. Ganz egal wie sie sich anstrengt und Unterstützung/Zuspruch von den nicht „Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst“ erhält.

Denn von dieser Sorte auch in der Politk die die Gesetze machen gibt es genügend und es werden immer mehr die an den Fleischtöpfen hängen. Zumal man hier auch noch die Familienangehörigen, jene die indirekt davon profitieren und solche deren Bestreben darin besteht mangels „Intelligenz, Arbeitsmoral“ in den öffentlichen Verwaltungen unterzukommen.

kiwi
21.12.2023, 15:24
Nicht nur das.

Bei Tod des Beamten werden auch noch zwei volle Monatspensionen ausgezahlt, damit der Beamte angemessen bestattet werden kann.

Der handelsübliche Rentner bekommt hingegen eine billige Sozialbestattung.

....für meine "Ensorgung" habe ich alles erledigt - bezahlt und schriftlich bei einem Bestattungsunternehmen hinterlegt.

kiwi
21.12.2023, 17:27
Alle reden immer nur von Rentnern, Rente, Rentenhöhe, Renteneintrittsalter, Rentenbeiträge, und Rentenauszahlung...
Wann endlich werden einmal die Pensionäre, und deren teilw. üppigen Pensionen unter die Lupe genommen ?! :auro:
Der Fairness halber...

… was bekommt die IM ERIKA für 16 Dienstjahre und was kostet das auf hübschen von der Annalena ?

Minimalphilosoph
21.12.2023, 18:56
Ich sehe schon: Hier hilft mir keiner bei der Rückerstattung meiner Rentenbeiträge?

@Diffe, beschäftige dich mal damit.

amendment
23.12.2023, 07:27
Könnte es sein, dass sich seit den 60er Jahren in dieser Hinsicht etwas geändert hat? Damals hatte sich eine Kollegin, die mit einem Pakistani verheiratet war, ihre Rente auszahlen lassen.

Das ging damals, kann ich bestätigen. Meine Mutter (84) bereut es bis heute, dass sie es sich in den 60ern hat auszahlen lassen.

schlaufix
23.12.2023, 08:20
Das ging damals, kann ich bestätigen. Meine Mutter (84) bereut es bis heute, dass sie es sich in den 60ern hat auszahlen lassen.

Das kann nicht viel gewesen sein.

amendment
23.12.2023, 10:37
Das kann nicht viel gewesen sein.

Richtig. Aber für eine junge Familie, die ihr Glück in Windhoek, Namibia, finden wollte, war das damals als eine Ergänzung zum Startkapital gedacht ... die Pläne zerschlugen sich, leider.

Bestmann
30.12.2023, 07:49
Ist es NICHT.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html

Hier der entscheidende Absatz.


Deutsche können sich immer frei-willig versichern.
Egal wo sie wohnen.https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Bilder/DE/Produktbilder/national/beitragserstattung_img.jpg?__blob=portrait&v=2Beitragserstattung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/beitragserstattung.html)PDF, 369KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
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