ABAS
02.12.2023, 06:45
Derweil sich die USA und andere " Wertewestenlaender " in Protektionismus ueben, leisten meine fortschrittlichen Genossen der VR China einen wertvollen Beitrag zur Voelkerverstaendigung. Fuer Staatsbuerger aus Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien ist die bisherige Visumspflicht aufgehoben. Die Visumsfreiheit gilt ab 1. Dezember 2013 bis 30.11.2024 fuer Aufenthalte bis zu 15 Tagen aus geschaeftlichen und touristischen Anlaessen sowie fuer Familien- bzw. Freundschaftsbesuche.
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Mitteilung zur Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland und anderen fünf Ländern, deren Frist und Voraussetzung
Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient, wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Für weitere Fragen können Sie uns kontaktieren:
Tel: 030-27588 572 (Montag bis Freitag 9:30-11:30, 14:30-16:30, ausser Feiertagen)
E-mail: berlin_visa@csm.mfa.gov.cn
http://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw/202311/t20231124_11186678.htm
China: Aufhebung der Visum-Pflicht für Kurzreisen und Erleichterungen beim Visumantrag
China hat die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis zu 15 Tagen für Bürger aus Deutschland, Malaysia, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Italien überraschend aufgehoben.
Aufhebung der Visumpflicht für Kurzreisen
Überraschend hat China für die Einreise von Ausländern aus sechs Ländern nach China für bis zu 15 Tage Aufenthalt die Visum-Pflicht abgeschafft, nämlich für Deutschland, Malaysia, Niederlande, Frankreich, Spanien und Italien.
Die Visa-Freiheit betrifft dabei nicht nur Aufenthalte für touristische Zwecke, sondern auch Geschäftszwecke, Familienbesuche oder für einen Zwischenstopp auf der Durchreise.
Es handelt sich um einen einseitigen Schritt Chinas ohne Gegenseitigkeit. Die europäischen Länder können aufgrund der vertraglichen Bindungen gemäß dem Schengen-Abkommen auch keine entsprechende Visum-Freiheit für chinesische Reisende ermöglichen.
Insoweit bleibt abzuwarten, ob die Visum-Freiheit auf die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums oder sogar auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet und dann im Zuge der Gegenseitigkeit auch die Visum-Pflicht für chinesische Reisende aufgehoben wird.
Die Einreise nach China vereinfacht sich für Bürger der oben genannten Länder ganz außerordentlich: es muss einer der oben genannten Reisezwecke vorliegen und der Reisepass muss ein gewöhnlicher Reisepass sein, welcher noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Regelung gilt testweise vom 1.12.2023 bis 30.11.2024.
Erleichterungen beim Visaantrag
Für längere Aufenthalte in China verbleibt es bei der Visum-Pflicht. In diesem Zusammenhang hat China ebenfalls Erleichterungen im Verwaltungsverfahren eingeführt, beispielsweise ist für den Visumantrag keine Terminvereinbarung mehr nötig. Zudem entfällt testweise bis zum 31.12.2023 die Erfassung von Fingerabdrücken. Es bleibt abzuwarten, ob diese Erleichterung fortgeführt wird.
Wie oft kann Visumfrei eingereist werden?
Die Bekanntmachung der chinesischen Behörden über die visumfreie Einreise enthält insoweit keine Hinweise, wie oft im Jahr oder innerhalb welchen Zeitraums die visumfreie Einreise von einer Person genutzt werden kann. Daher ist zumindest theoretisch denkbar, nach Ablauf der 15 Tage aus China auszureisen, z.B. nach Hongkong, und anschließend wieder visumfrei einzureisen. Andererseits könnte es sich dann um eine Umgehung der für längere Aufenthalte weiterhin geltenden Visumpflicht handeln, so dass eine Wiedereinreise nach China kurzfristig nach einem erfolgten visumfreien Aufenthalt gegebenenfalls nicht möglich sein wird.
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Die Aufhebung der Visum-Pflicht ist insbesondere auch für deutsche Unternehmen und Investoren eine erhebliche Erleichterung.
Zum einen entfällt das manchmal herausfordernde bürokratische Beantragen des Visums mit Beschaffung der notwendigen Unterlagen und einer erheblichen Vorlaufzeit vor der geplanten Reise, so dass auch kurzfristig Besuche bei einem Tochterunternehmen oder Termine mit chinesischen Geschäftspartnern angesetzt werden können. Auch für die Entsendung von Mitarbeitern, beispielsweise für die Wartung und Reparatur von Maschinen und Anlagen, sei es im eigenen Unternehmen oder im Zuge von Gewährleistungsmaßnahmen bei Kunden in China, ist der Entfall der Visum-Pflicht eine deutliche und spürbare Erleichterung.
https://www.roedl.de/themen/china-aufhebung-visum-pflicht-kurzreisen-erleichterungen-beim-visumantrag
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Mitteilung zur Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland und anderen fünf Ländern, deren Frist und Voraussetzung
Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient, wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Für weitere Fragen können Sie uns kontaktieren:
Tel: 030-27588 572 (Montag bis Freitag 9:30-11:30, 14:30-16:30, ausser Feiertagen)
E-mail: berlin_visa@csm.mfa.gov.cn
http://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw/202311/t20231124_11186678.htm
China: Aufhebung der Visum-Pflicht für Kurzreisen und Erleichterungen beim Visumantrag
China hat die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis zu 15 Tagen für Bürger aus Deutschland, Malaysia, den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Italien überraschend aufgehoben.
Aufhebung der Visumpflicht für Kurzreisen
Überraschend hat China für die Einreise von Ausländern aus sechs Ländern nach China für bis zu 15 Tage Aufenthalt die Visum-Pflicht abgeschafft, nämlich für Deutschland, Malaysia, Niederlande, Frankreich, Spanien und Italien.
Die Visa-Freiheit betrifft dabei nicht nur Aufenthalte für touristische Zwecke, sondern auch Geschäftszwecke, Familienbesuche oder für einen Zwischenstopp auf der Durchreise.
Es handelt sich um einen einseitigen Schritt Chinas ohne Gegenseitigkeit. Die europäischen Länder können aufgrund der vertraglichen Bindungen gemäß dem Schengen-Abkommen auch keine entsprechende Visum-Freiheit für chinesische Reisende ermöglichen.
Insoweit bleibt abzuwarten, ob die Visum-Freiheit auf die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums oder sogar auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet und dann im Zuge der Gegenseitigkeit auch die Visum-Pflicht für chinesische Reisende aufgehoben wird.
Die Einreise nach China vereinfacht sich für Bürger der oben genannten Länder ganz außerordentlich: es muss einer der oben genannten Reisezwecke vorliegen und der Reisepass muss ein gewöhnlicher Reisepass sein, welcher noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Regelung gilt testweise vom 1.12.2023 bis 30.11.2024.
Erleichterungen beim Visaantrag
Für längere Aufenthalte in China verbleibt es bei der Visum-Pflicht. In diesem Zusammenhang hat China ebenfalls Erleichterungen im Verwaltungsverfahren eingeführt, beispielsweise ist für den Visumantrag keine Terminvereinbarung mehr nötig. Zudem entfällt testweise bis zum 31.12.2023 die Erfassung von Fingerabdrücken. Es bleibt abzuwarten, ob diese Erleichterung fortgeführt wird.
Wie oft kann Visumfrei eingereist werden?
Die Bekanntmachung der chinesischen Behörden über die visumfreie Einreise enthält insoweit keine Hinweise, wie oft im Jahr oder innerhalb welchen Zeitraums die visumfreie Einreise von einer Person genutzt werden kann. Daher ist zumindest theoretisch denkbar, nach Ablauf der 15 Tage aus China auszureisen, z.B. nach Hongkong, und anschließend wieder visumfrei einzureisen. Andererseits könnte es sich dann um eine Umgehung der für längere Aufenthalte weiterhin geltenden Visumpflicht handeln, so dass eine Wiedereinreise nach China kurzfristig nach einem erfolgten visumfreien Aufenthalt gegebenenfalls nicht möglich sein wird.
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Die Aufhebung der Visum-Pflicht ist insbesondere auch für deutsche Unternehmen und Investoren eine erhebliche Erleichterung.
Zum einen entfällt das manchmal herausfordernde bürokratische Beantragen des Visums mit Beschaffung der notwendigen Unterlagen und einer erheblichen Vorlaufzeit vor der geplanten Reise, so dass auch kurzfristig Besuche bei einem Tochterunternehmen oder Termine mit chinesischen Geschäftspartnern angesetzt werden können. Auch für die Entsendung von Mitarbeitern, beispielsweise für die Wartung und Reparatur von Maschinen und Anlagen, sei es im eigenen Unternehmen oder im Zuge von Gewährleistungsmaßnahmen bei Kunden in China, ist der Entfall der Visum-Pflicht eine deutliche und spürbare Erleichterung.
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