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Vollständige Version anzeigen : Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß



BlackForrester
16.02.2023, 15:41
Es kann der Eindruck entstehen, dass in Deutschland die Mittell - bzw. linke Fahrspur auf einer Autobahn von dem einen oder anderen Zeitgenossen sozusagen als "Privatautobahn" betrachtet wird wo man sein Kfz mehr oder minder langsam und noch langsamer bewegen kann, obwohl auf der rechten Spur kein, kaum oder wenig Verkehr herrscht. Darf man allerdings rechts dann an solch einem Zeitgenossen vorbei fahren? Nein, das verbietet in Deutschland (wie so viele unsinnige von den deutschenn Parteien geschaffene Verbote) §5 StVo.

Warum eigentlich? In sehr vielen Ländern ist ein "Rechtsüberholverbot" unbekannt und dort funktioniert es doch auch. Wenn dann Einer meint er müsse auf der einer anderen Spur als der rechten Spur mit geringer Geschwindigkeit fahren - so what, kann man dann tun.

Warum also das deutsche Rechtsüberholverbot abschaffen - welche Gründe würden denn dagegen sprechen?

opppa
16.02.2023, 15:53
Wenn ich das mit den Immer-nur-links-Fahrern machen dürfte, was ich möchte, wäre ich dafür, das Rechtsüberholverbot beizubehalten!

:aggr:

Minimalphilosoph
16.02.2023, 16:10
Es kann der Eindruck entstehen, dass in Deutschland die Mittell - bzw. linke Fahrspur auf einer Autobahn von dem einen oder anderen Zeitgenossen sozusagen als "Privatautobahn" betrachtet wird wo man sein Kfz mehr oder minder langsam und noch langsamer bewegen kann, obwohl auf der rechten Spur kein, kaum oder wenig Verkehr herrscht. Darf man allerdings rechts dann an solch einem Zeitgenossen vorbei fahren? Nein, das verbietet in Deutschland (wie so viele unsinnige von den deutschenn Parteien geschaffene Verbote) §5 StVo.

Warum eigentlich? In sehr vielen Ländern ist ein "Rechtsüberholverbot" unbekannt und dort funktioniert es doch auch. Wenn dann Einer meint er müsse auf der einer anderen Spur als der rechten Spur mit geringer Geschwindigkeit fahren - so what, kann man dann tun.

Warum also das deutsche Rechtsüberholverbot abschaffen - welche Gründe würden denn dagegen sprechen?

:appl:
Damit hat sich der Lichthupenstrang erledigt.

luggi69
16.02.2023, 16:14
Es kann der Eindruck entstehen, dass in Deutschland die Mittell - bzw. linke Fahrspur auf einer Autobahn von dem einen oder anderen Zeitgenossen sozusagen als "Privatautobahn" betrachtet wird wo man sein Kfz mehr oder minder langsam und noch langsamer bewegen kann, obwohl auf der rechten Spur kein, kaum oder wenig Verkehr herrscht. Darf man allerdings rechts dann an solch einem Zeitgenossen vorbei fahren? Nein, das verbietet in Deutschland (wie so viele unsinnige von den deutschenn Parteien geschaffene Verbote) §5 StVo.

Warum eigentlich? In sehr vielen Ländern ist ein "Rechtsüberholverbot" unbekannt und dort funktioniert es doch auch. Wenn dann Einer meint er müsse auf der einer anderen Spur als der rechten Spur mit geringer Geschwindigkeit fahren - so what, kann man dann tun.

Warum also das deutsche Rechtsüberholverbot abschaffen - welche Gründe würden denn dagegen sprechen?

Darf ich fragen, ob es sich bei dem Thread zumindest ansatzweise an Politik angelehnte Parralelen handelt?

Minimalphilosoph
16.02.2023, 16:18
Darf ich fragen, ob es sich bei dem Thread zumindest ansatzweise an Politik angelehnte Parralelen handelt?

Naja, Politiker fahren grosse Autos. Und haben es immer eilig. Bestimmt überholen sie NIE Rechts. Also Lichthupe... :D

luggi69
16.02.2023, 16:21
Naja, Politiker fahren grosse Autos. Und haben es immer eilig. Bestimmt überholen sie NIE Rechts. Also Lichthupe... :D

Wichtige Politiker haben meist Begleitschutz mit blauem "Hubbel" auf dem Dach.

Damit ist meine Frage jedoch nocht nicht wirklich beantwortet:


Darf ich fragen, ob es sich bei dem Thread zumindest ansatzweise an Politik angelehnte Parralelen handelt?

BrüggeGent
16.02.2023, 16:25
Darf ich fragen, ob es sich bei dem Thread zumindest ansatzweise an Politik angelehnte Parralelen handelt?

Das Thema ist hochpolitisch...Soll sich der freiheitsliebende Autofahrer selbstständig entscheiden, wie er an Blockierern links und in der Mitte vorbeikommt !? Ich nutze die rechte Fahrspur oft auf der Autobahn München-Berlin...fahre aber nicht sofort nach dem Überholen wieder in die Mitte...

Minimalphilosoph
16.02.2023, 16:27
Ich nutze die rechte Fahrspur oft auf der Autobahn München-Berlin...fahre aber nicht sofort nach dem Überholen wieder in die Mitte...

:haha::haha:

sibilla
16.02.2023, 16:32
Das Thema ist hochpolitisch...Soll sich der freiheitsliebende Autofahrer selbstständig entscheiden, wie er an Blockierern links und in der Mitte vorbeikommt !? Ich nutze die rechte Fahrspur oft auf der Autobahn München-Berlin...fahre aber nicht sofort nach dem Überholen wieder in die Mitte...

spitzbub, elendiglicher :D

aber es gibt ja notorisch in der mitte fahrende weibsen wie meine schwagerin, die dann dazu obligatorisch meint, da fühlt sie sich sicher. :crazy:

trotz aller erklärungen bleibt sie dabei. punkt.

ich hock mich nie wieder zu ihr auf den beifahrersitz, auf das blut- und wasserschwitzen habe ich absolut keine lust mehr.

luggi69
16.02.2023, 16:35
Der Grundsatz: Ab durch die Mitte gilt sowohl auf BAB, als auch in Politik?

BrüggeGent
16.02.2023, 16:36
spitzbub, elendiglicher :D

aber es gibt ja notorisch in der mitte fahrende weibsen wie meine schwagerin, die dann dazu obligatorisch meint, da fühlt sie sich sicher. :crazy:

trotz aller erklärungen bleibt sie dabei. punkt.

ich hock mich nie wieder zu ihr auf den beifahrersitz, auf das blut- und wasserschwitzen habe ich absolut keine lust mehr.

Das Autobahn-Thema ist beispielgebend für viele andere Themen in unserer Republik...mehr Eigeninitiative gegenüber dem staatlichen Regulierungswahn...sollte ein absolutes Muß werden...

BrüggeGent
16.02.2023, 16:37
Der Grundsatz: Ab durch die Mitte gilt sowohl auf BAB, als auch in Politik?

Vielleicht entdeckt die AfD das Auto-Thema auch noch...

BlackForrester
16.02.2023, 16:44
Darf ich fragen, ob es sich bei dem Thread zumindest ansatzweise an Politik angelehnte Parralelen handelt?


Du solltest die Frage schon konkretisieren und erklären, wo Du dami tmeinst.

Dass der Kfz-Lenker auf deutschen Straßen mit Ge- und Verboten gegängelt wird, welche man in vielen anderen Ländern so nicht kennt dürfte unstrittig sein. Zu diesen "unsinnigen" Verboten gehört halt auch das Verbot ein anderes Kfz rechts zu überholen.

Ich bin der Auffassung - würde man dieses Verbot abschaffen, dann würden sich so manche Zustände im Straßenverkehr von Alleine lösen....

luggi69
16.02.2023, 16:44
Vielleicht entdeckt die AfD das Auto-Thema auch noch...

Ein Schelm, wer falsche Schlüsse zieht ;-)

sibilla
16.02.2023, 16:45
Das Autobahn-Thema ist beispielgebend für viele andere Themen in unserer Republik...mehr Eigeninitiative gegenüber dem staatlichen Regulierungswahn...sollte ein absolutes Muß werden...

natürlich.

du darfst auch in der besten bunzelrepublik aller zeiten alles tun, aaaaaber....


laß dich ja nicht erwischen, sonsch ghersch dr katz, gelle? :D

luggi69
16.02.2023, 16:47
Du solltest die Frage schon konkretisieren und erklären, wo Du dami tmeinst.

Dass der Kfz-Lenker auf deutschen Straßen mit Ge- und Verboten gegängelt wird, welche man in vielen anderen Ländern so nicht kennt dürfte unstrittig sein. Zu diesen "unsinnigen" Verboten gehört halt auch das Verbot ein anderes Kfz rechts zu überholen.

Ich bin der Auffassung - würde man dieses Verbot abschaffen, dann würden sich so manche Zustände im Straßenverkehr von Alleine lösen....

USA und vielen andere Ländern mit Tempolimit kennen diese Aggrssivität im Straßenverkehr weniger bis kaum.

Politik betreffen, dazu äußere ich mich hier momentan nicht. Nix für ungut.

BlackForrester
16.02.2023, 16:50
aber es gibt ja notorisch in der mitte fahrende weibsen wie meine schwagerin, die dann dazu obligatorisch meint, da fühlt sie sich sicher. :crazy:



Das dachte sich eine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin von mir auch bis einmal ein nicht gerade langsamer Sportwagen italienischer Herkunft mit wohl doppelt so hoher Geschwindigkeit rechts an ihr vorbeigedonnert ist (woraufhin selbst ich erschrocken bin) und das Mädel Ihr Kfz vor Schreck Piroutten drehen ließ - danach war rechts fahren kein Thema mehr :D...man lernt is immer, manchmal halt auf die harte Tour.

Süßer
16.02.2023, 16:52
Du solltest die Frage schon konkretisieren und erklären, wo Du dami tmeinst.

Dass der Kfz-Lenker auf deutschen Straßen mit Ge- und Verboten gegängelt wird, welche man in vielen anderen Ländern so nicht kennt dürfte unstrittig sein. Zu diesen "unsinnigen" Verboten gehört halt auch das Verbot ein anderes Kfz rechts zu überholen.

Ich bin der Auffassung - würde man dieses Verbot abschaffen, dann würden sich so manche Zustände im Straßenverkehr von Alleine lösen....

Man könnte es an die Höchstgeschwindigkeit knüpfen.
Nur wo keine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist, wird am Rechtüberholverbot festgehalten. Ansonsten ist es aufgehoben.

sibilla
16.02.2023, 16:55
Das dachte sich eine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin von mir auch bis einmal ein nicht gerade langsamer Sportwagen italienischer Herkunft mit wohl doppelt so hoher Geschwindigkeit rechts an ihr vorbeigedonnert ist (woraufhin selbst ich erschrocken bin) und das Mädel Ihr Kfz vor Schreck Piroutten drehen ließ - danach war rechts fahren kein Thema mehr :D...man lernt is immer, manchmal halt auf die harte Tour.

du kennst meine schwagerin nicht, die ist da eiskalt und fühlt sich in der mitte sicher.

gsd :beten: hat sie zwei augen für sich selbst und 98 andere, die auf sie aufpassen, ich war so oft schon baff, wie da aufgepaßt wird, es ist echt ein wunder.

aber sie ist ja auch streng katholisch. :haha:

BlackForrester
16.02.2023, 16:56
USA und vielen andere Ländern mit Tempolimit kennen diese Aggrssivität im Straßenverkehr weniger bis kaum.

Politik betreffen, dazu äußere ich mich hier momentan nicht. Nix für ungut.


Die Aggression im Straßenverkehr würde auch in Deutschland wohl spürbar nachlassen, wenn man alle Fahrstreifen nutzen könnte - weiterhin denke ich, dass dies zu einem umdenken führen würde wenn es um die Nutzung von Fahrspuren geht. Wenn plötzlich rechts und links Autos vorbeizischen hat dies eine ganz andere Wirkung....

BlackForrester
16.02.2023, 16:58
Man könnte es an die Höchstgeschwindigkeit knüpfen.
Nur wo keine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist, wird am Rechtüberholverbot festgehalten. Ansonsten ist es aufgehoben.


Das wäre ja unsinnig - da wo eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben hast Du das Problem, dass Jemand einen Fahrstreifen sozusagen "besetzt" ja eher nicht.

luggi69
16.02.2023, 17:02
:gp:

Und ich bin beileibe kein Grüner, eher millionen von Lichtjahren von fragwürdiger Ideologie entfernt!

Süßer
16.02.2023, 18:27
Das wäre ja unsinnig - da wo eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben hast Du das Problem, dass Jemand einen Fahrstreifen sozusagen "besetzt" ja eher nicht.

Ich spreche vom rechts überholen, nicht vom Rechtsfahrverbot. Das Rechtsfahrverbot ist unbenommen in Kraft.

DNCBN
16.02.2023, 18:56
In den USA gibt es auf den Highways freie Spurwahl - allerdings auch ein Tempolimit von 55 Meilen/h (= 88 km/h). Dies gilt sowohl für PKWs als auch für LKWs. Schon in den 1980-er Jahren hat man dort allerdings bemerkt, dass auf den langen geraden Abschnitten ein Tempolimit von 70 Meilen/h (= 112 km/h) die Unfallzahlen deutlich gesenkt hatte.

In Deutschland wurden ähnliche Versuche durchgeführt. Durch Einführung von Tempo 100 auf langen geraden Strecken, sind die Unfallzahlen dort deutlich gestiegen.

In einer der Sendungen von „Planet Wissen“ sagte einmal ein Verkehrsforscher, dass seine Forschungsgruppe ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h für optimal hält.

Da LKWs dann aber nach wie vor nur 80 km/h fahren dürften, scheidet die freie Spurwahl natürlich aus.

Schwabenpower
16.02.2023, 19:02
In den USA gibt es auf den Highways freie Spurwahl - allerdings auch ein Tempolimit von 55 Meilen/h (= 88 km/h). Dies gilt sowohl für PKWs als auch für LKWs. Schon in den 1980-er Jahren hat man dort allerdings bemerkt, dass auf den langen geraden Abschnitten ein Tempolimit von 70 Meilen/h (= 112 km/h) die Unfallzahlen deutlich gesenkt hatte.

In Deutschland wurden ähnliche Versuche durchgeführt. Durch Einführung von Tempo 100 auf langen geraden Strecken, sind die Unfallzahlen dort deutlich gestiegen.

In einer der Sendungen von „Planet Wissen“ sagte einmal ein Verkehrsforscher, dass seine Forschungsgruppe ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h für optimal hält.

Da LKWs dann aber nach wie vor nur 80 km/h fahren dürften, scheidet die freie Spurwahl natürlich aus.
Der wesentliche Unterschied ist nicht das Tempolimit, sondern das "keep your lane" also "Bleib gefälligst auf Deiner Spur".
Wer die Spur wechselt, ist bei einem Unfall schuld. Muß eben aufpassen. Sehr vernünftig

Minimalphilosoph
16.02.2023, 19:05
In den USA gibt es auf den Highways freie Spurwahl - allerdings auch ein Tempolimit von 55 Meilen/h (= 88 km/h). Dies gilt sowohl für PKWs als auch für LKWs. Schon in den 1980-er Jahren hat man dort allerdings bemerkt, dass auf den langen geraden Abschnitten ein Tempolimit von 70 Meilen/h (= 112 km/h) die Unfallzahlen deutlich gesenkt hatte.

In Deutschland wurden ähnliche Versuche durchgeführt. Durch Einführung von Tempo 100 auf langen geraden Strecken, sind die Unfallzahlen dort deutlich gestiegen.

In einer der Sendungen von „Planet Wissen“ sagte einmal ein Verkehrsforscher, dass seine Forschungsgruppe ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h für optimal hält.

Da LKWs dann aber nach wie vor nur 80 km/h fahren dürften, scheidet die freie Spurwahl natürlich aus.

Ein Lichthupenfetischist der ein Tempolimit in den VSA als Argument aufführt.

Sachen gibts... :D

DNCBN
16.02.2023, 19:45
Der wesentliche Unterschied ist nicht das Tempolimit, sondern das "keep your lane" also "Bleib gefälligst auf Deiner Spur".
Wer die Spur wechselt, ist bei einem Unfall schuld. Muß eben aufpassen. Sehr vernünftig
Sie haben mal wieder gar nichts verstanden!
Denken Sie das mit Ihrem Spurwechselverbot mal zu Ende!

Schwabenpower
16.02.2023, 19:51
Sie haben mal wieder gar nichts verstanden!
Denken Sie das mit Ihrem Spurwechselverbot mal zu Ende!
Wer schreibt was von Spurwechselverbot? Soviel zu denken. Du solltest erst einmal mit lesen anfangen

DNCBN
16.02.2023, 19:58
Wer schreibt was von Spurwechselverbot? Soviel zu denken. Du solltest erst einmal mit lesen anfangen
Sie haben nach 6 Minuten geantwortet – aber die eigenen Vorschläge natürlich nicht zu Ende gedacht.

Schwabenpower
16.02.2023, 20:01
Sie haben nach 6 Minuten geantwortet – aber die eigenen Vorschläge natürlich nicht zu Ende gedacht.
Doch. Lern lesen, dann denken.
Wie kommt man auf so einen Schwachsinn wie Spurwechselverbot? Man sollte den Führerschein tatsächlich vom IQ abhängig machen

DNCBN
16.02.2023, 20:45
Doch. Lern lesen, dann denken.
Wie kommt man auf so einen Schwachsinn wie Spurwechselverbot? Man sollte den Führerschein tatsächlich vom IQ abhängig machen
Der Schwachsinn stammt von Ihnen!
Ich habe ihn zitiert und den entsprechenden Teil fett hervorgehoben.

Schwabenpower
16.02.2023, 20:46
Der Schwachsinn stammt von Ihnen!
Ich habe ihn zitiert und den entsprechenden Teil fett hervorgehoben.
So dumm oder so gelogen?
Was für ein Schwachsinn: Spurwechselverbot :vogel:

Hay
16.02.2023, 20:51
Das Thema ist hochpolitisch...Soll sich der freiheitsliebende Autofahrer selbstständig entscheiden, wie er an Blockierern links und in der Mitte vorbeikommt !? Ich nutze die rechte Fahrspur oft auf der Autobahn München-Berlin...fahre aber nicht sofort nach dem Überholen wieder in die Mitte...

Ist allerdings für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in deiner Nähe befinden, eine ziemlich gefährliche Angelegenheit.

BlackForrester
17.02.2023, 12:21
In den USA gibt es auf den Highways freie Spurwahl - allerdings auch ein Tempolimit von 55 Meilen/h (= 88 km/h). Dies gilt sowohl für PKWs als auch für LKWs. Schon in den 1980-er Jahren hat man dort allerdings bemerkt, dass auf den langen geraden Abschnitten ein Tempolimit von 70 Meilen/h (= 112 km/h) die Unfallzahlen deutlich gesenkt hatte.

In Deutschland wurden ähnliche Versuche durchgeführt. Durch Einführung von Tempo 100 auf langen geraden Strecken, sind die Unfallzahlen dort deutlich gestiegen.

In einer der Sendungen von „Planet Wissen“ sagte einmal ein Verkehrsforscher, dass seine Forschungsgruppe ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h für optimal hält.

Da LKWs dann aber nach wie vor nur 80 km/h fahren dürften, scheidet die freie Spurwahl natürlich aus.


Richtig ist das Tempolimit in den USA - wer jedoch jemals in den USA ein Kraftfahrzeug bewegt hat der weiß - es gibt zwar Tempolimits, aber die wenigsten halten sich daran.

Allerdings - die "Tempobolzerei" verbietet sich bei den Yankee fast von selber, da die Masse der in den USA verkaufen Kraftfahrzeuge (so zumindest mein subjektiver Eindruck) eher auf Bequemlichkeit als gute Straßenlage ausgelegt ist - sprich bei Tempo 100 (Meilen) und mehr brauchst Du die ganze Interstate um Dein Kfz auf der Straße zu halten. Mit so einer "Sänfte" würde auch in Deutschland niemand, selbst wenn er geistig nur noch rudimentär tickt, über eine Autobahn bolzen.

Eine weitere Besonderheit - Radaranlagen kennt man in Yankeeland scheinbar gar nicht und mobile Raderkontrollen müssen deutlich sichtbar erfolgen (nicht wie in Deutschland, wo man über Radargeräte sogar Tarnnetze hängt oder man Anhänger zu mobilen Radaranlagen umbaut)....sprich, man muss schon ziemlich dämlich sein sich erwischen zu lassen.

Rumpelstilz
17.02.2023, 12:51
Richtig ist das Tempolimit in den USA - wer jedoch jemals in den USA ein Kraftfahrzeug bewegt hat der weiß - es gibt zwar Tempolimits, aber die wenigsten halten sich daran.

Allerdings - die "Tempobolzerei" verbietet sich bei den Yankee fast von selber, da die Masse der in den USA verkaufen Kraftfahrzeuge (so zumindest mein subjektiver Eindruck) eher auf Bequemlichkeit als gute Straßenlage ausgelegt ist - sprich bei Tempo 100 (Meilen) und mehr brauchst Du die ganze Interstate um Dein Kfz auf der Straße zu halten. Mit so einer "Sänfte" würde auch in Deutschland niemand, selbst wenn er geistig nur noch rudimentär tickt, über eine Autobahn bolzen.

Eine weitere Besonderheit - Radaranlagen kennt man in Yankeeland scheinbar gar nicht und mobile Raderkontrollen müssen deutlich sichtbar erfolgen (nicht wie in Deutschland, wo man über Radargeräte sogar Tarnnetze hängt oder man Anhänger zu mobilen Radaranlagen umbaut)....sprich, man muss schon ziemlich dämlich sein sich erwischen zu lassen.
War in England genauso. Geschwindigkeitsmessungen und -kontrollen dürfen nur von Polizisten in Uniform und mit als solchen erkennbaren Polizeifahrzeugen durchgeführt werden.

Einmal habe ich gelesen, dass in Schottland Autofahrer geklagt haben, weil die Polizisten zwar Uniform und gelbe Warnwesten trugen, sich aber hinter Büschen versteckt haben ...
:haha:

Hier im Grossraum Lima/Callao entfallen auf Callao etwa 1 Million Einwohner und auf Lima etwa 10 Millionen, aber merkwürdigerweise gibt es Geschwindigkeitsmessungen ausschliesslich in Callao.

Und das wird dann auch noch gross angekündigt und die Geschwindigkeit des Kfz wird auch noch angezeigt, vielleicht für Kfz, deren Tacho nicht funktioniert. Also eigentlich idiotensicher.

https://pagopapeletascallao.pe/wp-content/uploads/2021/08/FOTO-1-1024x719.jpg

https://www.nitro.pe/images/2014/abril/callao_lima_transito.jpg

http://www.sutec.pe/images/serv_03.jpg

https://portal.andina.pe/EDPfotografia2/Thumbnail/2009/07/15/000100389W.jpg

Im Internet gibt es auch solche Hinweise:

http://3.bp.blogspot.com/-_aTGmJh0MZs/Uch7elmIzRI/AAAAAAAAAGI/q8N9ghVYjCk/s1600/IMG_20130524_120717+(2).jpg

So etwas habe ich allerdings persönlich noch nicht gesehen. Bin aber aber auch nicht so häufig in Callao.

Politikqualle
17.02.2023, 12:55
Man sollte den Führerschein tatsächlich vom IQ abhängig machen ... :gp: ...

BlackForrester
17.02.2023, 16:06
Doch. Lern lesen, dann denken.
Wie kommt man auf so einen Schwachsinn wie Spurwechselverbot? Man sollte den Führerschein tatsächlich vom IQ abhängig machen


Hääää? Ich bin ja nicht die hellste Funzel im Universum und wenn Du jetzt meinst ich werde wegen Dir Fußgänger - nix is, der graue Lappen bleibt mein :D

DNCBN
17.02.2023, 16:56
War in England genauso. Geschwindigkeitsmessungen und -kontrollen dürfen nur von Polizisten in Uniform und mit als solchen erkennbaren Polizeifahrzeugen durchgeführt werden.
Naja, wenn eine getarnte Geschwindigkeitskontrolle zu spät entdeckt wird, könnte es zu Auffahrunfällen kommen – schließlich hält sich ja niemand an den nicht vorgeschriebenen ½ Tachowert.
Die Polizei darf nur Abstandsverstöße oberhalb von 80 km/h und weniger als ¼ Tachowert ahnden – mehr gibt Anlage 12 der BKatV ja auch nicht her.

Dennoch halte ich deutlich gekennzeichnete Geschwindigkeitskontrollen für mehr als widersinnig.

Minimalphilosoph
17.02.2023, 17:23
Naja, wenn eine getarnte Geschwindigkeitskontrolle zu spät entdeckt wird, könnte es zu Auffahrunfällen kommen – schließlich hält sich ja niemand an den nicht vorgeschriebenen ½ Tachowert.
Die Polizei darf nur Abstandsverstöße oberhalb von 80 km/h und weniger als ¼ Tachowert ahnden – mehr gibt Anlage 12 der BKatV ja auch nicht her.

Dennoch halte ich deutlich gekennzeichnete Geschwindigkeitskontrollen für mehr als widersinnig.

Und weil sich niemand an den vorgeschriebenen Mindestabstand hält, sind getarnte Geschwindigkeitskontrollen falsch?

Was ist denn am Erreichen des Ziels durch einen Zwang widersinnig? Noch dazu angekündigt. Also mit der Möglichkeit eine bewusste Ordnungswidrigkeit zu umgehen? Merken sie eigentlich selbst ihre Widersprüche?

sibilla
17.02.2023, 17:31
meine fresse, der soll zu fuß gehen und das immer an der wand lang.

was hat der kerl für probleme?

a wengerl mit fui gfui autofahren kann der nicht?:?

traurig, das.

DNCBN
17.02.2023, 17:32
Im Übrigen ist rechts überholen weniger gefährlich als links zu überholen.
Wenn der Überholte sich vor dem Spurwechsel nicht – wie vorgeschrieben - über die entsprechende Schulter schaut, kann es sein, dass er den Spurwechsel beginnt, obwohl man bereits fast neben ihm ist.
Wenn man links überholt, wird man gegen die Leitplanke gedrückt – beim Rechtsüberholen könnte man auf die Standspur ausweichen.

Ich habe noch ein Video, wo mich ein LKW fast gegen die Leitplanke gedrückt hatte. Der wollte einem PKW das Einfädeln auf die Autobahn ermöglichen und hatte meinen Abstand und meine Geschwindigkeit (ca. 160 km/h) falsch eingeschätzt.

Dies soll aber nicht bedeuten, dass ich für freie Spurwahl auf Autobahnen bin.
Dies würde nämlich ein für LKW und PKW gemeinsames Tempolimit – also 80 km/h – erfordern.

DNCBN
17.02.2023, 17:41
Und weil sich niemand an den vorgeschriebenen Mindestabstand hält, sind getarnte Geschwindigkeitskontrollen falsch?
Was ist denn am Erreichen des Ziels durch einen Zwang widersinnig? Noch dazu angekündigt. Also mit der Möglichkeit eine bewusste Ordnungswidrigkeit zu umgehen? Merken sie eigentlich selbst ihre Widersprüche?
Lesen Sie Ihren und meinen von Ihnen zitierten Beitrag erstmalig genau. Die Widersprüche stecken in Ihren Inhaltsumkehrungen.

Mein letzter Satz in dem von Ihnen zitierten Beitrag lautet:
„Dennoch halte ich deutlich gekennzeichnete Geschwindigkeitskontrollen für mehr als widersinnig.“

Minimalphilosoph
17.02.2023, 17:51
Lesen Sie Ihren und meinen von Ihnen zitierten Beitrag erstmalig genau. Die Widersprüche stecken in Ihren Inhaltsumkehrungen.

Mein letzter Satz in dem von Ihnen zitierten Beitrag lautet:
„Dennoch halte ich deutlich gekennzeichnete Geschwindigkeitskontrollen für mehr als widersinnig.“

Auf das Wort "dennoch" bezogen hätten Sie wahrscheinlich recht.
Auf das von Ihnen dick markierte leider nicht.
In Skandinavien sind Streckenmessungen und Geschwindigkeitsmessungen an festen Stellen üblich und werden für Ortsfremde sogar angekündigt. Das Ziel der erwünschten Höchstgeschwindigkeit wird erreicht.

DNCBN
17.02.2023, 17:59
In Skandinavien sind Streckenmessungen und Geschwindigkeitsmessungen an festen Stellen üblich und werden für Ortsfremde sogar angekündigt. Das Ziel der erwünschten Höchstgeschwindigkeit wird erreicht.
Nun mal ganz langsam für die offensichtlich vielen Führerscheinlosen hier:
Tempolimits und Sicherheitsabstände müssen nur an den jeweils gekennzeichneten Messstellen eingehalten werden?

Wozu braucht es dann überhaupt eine StVO?

Minimalphilosoph
17.02.2023, 18:03
Nun mal ganz langsam für die offensichtlich vielen Führerscheinlosen hier:
Tempolimits und Sicherheitsabstände müssen nur an den jeweils gekennzeichneten Messstellen eingehalten werden?

Wozu braucht es dann überhaupt eine StVO?


Sie sind ja völlig irre.

Mööp, Mööp. Gehen Sie zur Seite...

Schwabenpower
17.02.2023, 20:17
Hääää? Ich bin ja nicht die hellste Funzel im Universum und wenn Du jetzt meinst ich werde wegen Dir Fußgänger - nix is, der graue Lappen bleibt mein :D
Definitiv nicht :ätsch:
Die neuen sind nicht grau

DNCBN
17.02.2023, 20:35
Ein Lichthupenfetischist der ein Tempolimit in den VSA als Argument aufführt.
Sachen gibts...
Wenn Sie auch nur etwas vom Lichthupenthema verstanden hätten, würden Sie mich wohl als „Sicherheitsabstand-Fetischist“ bezeichnen.
So beweisen Sie nur allen hier Ihre extrem eingeschränkten geistigen Möglichkeiten – woraus letztlich Ihre ausschließlich destruktiven Beiträge resultieren.

Minimalphilosoph
17.02.2023, 20:59
Wenn Sie auch nur etwas vom Lichthupenthema verstanden hätten, würden Sie mich wohl als „Sicherheitsabstand-Fetischist“ bezeichnen.
So beweisen Sie nur allen hier Ihre extrem eingeschränkten geistigen Möglichkeiten – woraus letztlich Ihre ausschließlich destruktiven Beiträge resultieren.

Es scheint sich in allen Bereichen durchzusetzen eine Kritik als destruktiv zu bezeichnen.
Ein Zeichen der feindlichen Besatzung gar in den Hirnen.

In diesem Sinne mal wieder ein kräftiges "Mööp, Mööp". Aus dem Weg ihr Eingeschränkten der StVO...

DNCBN
18.02.2023, 06:43
Es scheint sich in allen Bereichen durchzusetzen eine Kritik als destruktiv zu bezeichnen.
Kritisieren kann nur der, der zumindest ansatzweise etwas verstanden hat.
Wer aber nicht verstehen will, unterstreicht mit seinen Beiträgen nur sein nicht wollen.
Solche Menschen bezeichnet man als Fanatiker.

Wuehlmaus
18.02.2023, 11:02
:appl:
Damit hat sich der Lichthupenstrang erledigt.

Quatsch. Lichthupen braucht man besonders auf einspurigen Straßen.

Wuehlmaus
18.02.2023, 11:05
Nun mal ganz langsam für die offensichtlich vielen Führerscheinlosen hier:
Tempolimits und Sicherheitsabstände müssen nur an den jeweils gekennzeichneten Messstellen eingehalten werden?

Wozu braucht es dann überhaupt eine StVO?

Das ist hier etwas anders. Diese Blitzanlagen kündigen Beschleunigungsstrecken an und bestrafen die, die zu früh Gas gegeben haben.

DNCBN
19.02.2023, 10:37
Das ist hier etwas anders. Diese Blitzanlagen kündigen Beschleunigungsstrecken an und bestrafen die, die zu früh Gas gegeben haben.
Blitzanlagen kündigen Beschleunigungsstrecken an?
Am Mittag schon so viel Bier?

Aber ich denke, Sie wollen mir nur ironischer Weise Recht geben.
Wenn Messanalagen zur Geschwindigkeitsüberwachung deutlich als solche gekennzeichnet werden müssten, wären sie sinnlos und fast jeder würde nach passieren solcher Anlagen Gas geben.

Sie sollten jedoch die geistigen Fähigkeiten der User hier – Ironie zu erkennen - nicht überschätzen!

schlaufix
19.02.2023, 11:46
Das Thema ist hochpolitisch...Soll sich der freiheitsliebende Autofahrer selbstständig entscheiden, wie er an Blockierern links und in der Mitte vorbeikommt !? Ich nutze die rechte Fahrspur oft auf der Autobahn München-Berlin...fahre aber nicht sofort nach dem Überholen wieder in die Mitte...

Einfach früher aufstehen und losfahren. Dann braucht man nicht zu drängeln und auch nicht rechts überholen.

BrüggeGent
19.02.2023, 11:50
Einfach früher aufstehen und losfahren. Dann braucht man nicht zu drängeln und auch nicht rechts überholen.

Interessant ist oft die Reaktion der überholten PKW in der Mitte...Mittelfinger, keifende Ehefrauen auf dem Beifahrersitz, Lichthupe...oft 20-30 Sekunden lang.
Köstlich zu beobachten, wie solche Leute ihre eigene Verbohrtheit,Dummheit dokumentieren...

schlaufix
19.02.2023, 11:55
Interessant ist oft die Reaktion der überholten PKW in der Mitte...Mittelfinger, keifende Ehefrauen auf dem Beifahrersitz, Lichthupe...oft 20-30 Sekunden lang.
Köstlich zu beobachten, wie solche Leute ihre eigene Verbohrtheit,Dummheit dokumentieren...

Die Raaktionen sind beiderseitig zu beobachten. Das ist nichts neues.

BrüggeGent
19.02.2023, 11:58
Die Raaktionen sind beiderseitig zu beobachten. Das ist nichts neues.

Mir macht es Spaß...fast wie früher als Jugendlicher heimlich PRALINE und WOCHENEND zu lesen...

schlaufix
19.02.2023, 12:21
Mir macht es Spaß...fast wie früher als Jugendlicher heimlich PRALINE und WOCHENEND zu lesen...

Ja, da hat man gerne mastubiert. Meinst du das mit Spaß?

DNCBN
19.02.2023, 12:24
Wenn ich auf einen einsamen Tempo-100-Fanatiker auf der linken Spur einer 3-spurigen Autobahn aufschließe, bleibe ich auf der rechten Spur und ziehe mit gedrückter Hupe vorbei.
Ist das dann Rechtsüberholen?

schlaufix
19.02.2023, 12:46
Wenn ich auf einen einsamen Tempo-100-Fanatiker auf der linken Spur einer 3-spurigen Autobahn aufschließe, bleibe ich auf der rechten Spur und ziehe mit gedrückter Hupe vorbei.
Ist das dann Rechtsüberholen?

Ja, das ist Rechtsüberholen. Das Hupen ist überflüssig.

DNCBN
19.02.2023, 12:49
Ja, das ist Rechtsüberholen. Das Hupen ist überflüssig.
Aha!
Wie reagieren Sie in solchen Situationen?
Drängeln Sie dann ohne Lichthupe?

schlaufix
19.02.2023, 12:51
Aha!
Wie reagieren Sie in solchen Situationen?
Drängeln Sie dann ohne Lichthupe?

Ich drängele nicht. Ich stehe zeitig auf und fahre früh genug los.

DNCBN
19.02.2023, 12:59
Ich drängele nicht. Ich stehe zeitig auf und fahre früh genug los.
Sie wollen also ein generelles Überholverbot und Tempo 100 auf Autobahnen einführen.
Damit haben Sie sich als Tempo-100-Fanatiker entlarvt.

Was machen Sie zum täglichen Arbeitsende? Auch rechtzeitig den Büroschlaf beendigen?

BlackForrester
19.02.2023, 13:57
Definitiv nicht :ätsch:
Die neuen sind nicht grau


Meiner isses - da steht drin, wann Führerscheinklasse 4 bestanden, danach schön auf Rückseite eingetippt erweitert auf Führerscheinklasse 1 & 3 und danach noch eine Erweiterung auf Führerscheinklasse 2 und natürlich ein höchstakutelles Foto von mir im Alter von 15 Jahren, man habe ich schon damals gut ausgehen und heute erst...das ist ein historisches Dokument welches bleibt :D

Süßer
19.02.2023, 14:01
Hääää? Ich bin ja nicht die hellste Funzel im Universum und wenn Du jetzt meinst ich werde wegen Dir Fußgänger - nix is, der graue Lappen bleibt mein :D

Meiner ist rosa, oder war es mal. Den gebe ich nicht freiwillig her.

Schwabenpower
19.02.2023, 14:02
Meiner isses - da steht drin, wann Führerscheinklasse 4 bestanden, danach schön auf Rückseite eingetippt erweitert auf Führerscheinklasse 1 & 3 und danach noch eine Erweiterung auf Führerscheinklasse 2 und natürlich ein höchstakutelles Foto von mir im Alter von 15 Jahren, man habe ich schon damals gut ausgehen und heute erst...das ist ein historisches Dokument welches bleibt :D
Ich schrieb:
Die neuen

DNCBN
19.02.2023, 14:07
Meiner isses - da steht drin, wann Führerscheinklasse 4 bestanden, danach schön auf Rückseite eingetippt erweitert auf Führerscheinklasse 1 & 3 und danach noch eine Erweiterung auf Führerscheinklasse 2 und natürlich ein höchstakutelles Foto von mir im Alter von 15 Jahren, man habe ich schon damals gut ausgehen und heute erst...das ist ein historisches Dokument welches bleibt
Haben Sie nicht dieses Topic gestartet?
… und quatschen jetzt so einen Unfug, der absolut keinen Bezug zu Ihrem Thema hat.

BrüggeGent
19.02.2023, 14:38
Ja, da hat man gerne mastubiert. Meinst du das mit Spaß?

Masturbieren...!? Was ist das...!?...Aus dem Lesen von PRALINE und WOCHENEND wurde später der intellektuelle Gymnasiastenwunsch, diese Heftchen mit den anspruchsvolleren Magazinen QUICK,STERN und NEUE REVUE zu vergleichen...

DNCBN
19.02.2023, 14:39
Ich drängele nicht. Ich stehe zeitig auf und fahre früh genug los.
Sie stehen früher auf, um andere Autofahrer durch blockieren der Überholspur möglichst lange ärgern zu können.

Wuehlmaus
19.02.2023, 15:04
Blitzanlagen kündigen Beschleunigungsstrecken an?
Am Mittag schon so viel Bier?

Aber ich denke, Sie wollen mir nur ironischer Weise Recht geben.
Wenn Messanalagen zur Geschwindigkeitsüberwachung deutlich als solche gekennzeichnet werden müssten, wären sie sinnlos und fast jeder würde nach passieren solcher Anlagen Gas geben.

Sie sollten jedoch die geistigen Fähigkeiten der User hier – Ironie zu erkennen - nicht überschätzen!

In Frankreich werden die Blitzer angekündigt und sind auch mit Warnstreifen versehen.

https://imgr3.firmenauto.de/RAdaranlage-frankreich-Blitzer-Foto-articleDetail-21763e9a-186987.jpg

Wobei die ansonsten sehr fies sind und sogar den Autos hinterherlaufen.


https://www.youtube.com/watch?v=uvYxXBMqEOM


http://fastvoice.net/wp-content/uploads/2011/05/radarfalle-frankreich.jpg

schlaufix
20.02.2023, 10:16
Sie stehen früher auf, um andere Autofahrer durch blockieren der Überholspur möglichst lange ärgern zu können.

Ja, vorwiegend undiziplinierte Drängler die morgens nicht aus dem Bett kommen.

DNCBN
20.02.2023, 10:43
Ja, vorwiegend undiziplinierte Drängler die morgens nicht aus dem Bett kommen.
Aha!
Sie sind also der selbsternannte „Disziplinator“.
Merken Sie nicht, welch jämmerlichen Eindruck Sie hier hinterlassen?

schlaufix
20.02.2023, 10:49
Aha!
Sie sind also der selbsternannte „Disziplinator“.
Merken Sie nicht, welch jämmerlichen Eindruck Sie hier hinterlassen?

Nein, ich habe nur etwas gegen Drängler. Uneinsichtige Drängler werden das natürlich nicht verstehen. Die überwiegende Mehrheit der hier schreibenden User schon. Den jämmerlichen Eindruck eines pubertierenden Führerscheinneulings hinterlässt alleine du.

DNCBN
20.02.2023, 11:11
Nein, ich habe nur etwas gegen Drängler. Uneinsichtige Drängler werden das natürlich nicht verstehen. Die überwiegende Mehrheit der hier schreibenden User schon. Den jämmerlichen Eindruck eines pubertierenden Führerscheinneulings hinterlässt alleine du.
Schauns mal in mein Topic „Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?“.
Da können Sie meine Meinung zum Sicherheitsabstand lesen.

DNCBN
21.02.2023, 16:22
Da das Thema Rechtsüberholen bzw. freie Spurwahl eng mit dem Thema Tempolimit verbunden ist und diesbezüglich viel geistige Blindheit dominiert, möchte ich hierzu einige Fakten nennen:

Auto fahren ist nun mal gefährlich. Das ist unbestritten. Wenn man es tut, sollte man die Gefahren jedoch gegeneinander abwägen, um nicht zu falschen Tempolimits zu gelangen. Die Unfallzahlen belegen, dass auf Landstraßen die Zahl der Unfälle - pro gefahrener Wegstrecke - ca. 10-mal größer ist als auf Autobahnen.

Insbesondere ist die Schwere der Unfälle auf Landstraßen deutlich höher!

Woran liegt das? Auf Landstraßen beträgt die Differenzgeschwindigkeit zwischen 2 Fahrzeugen typischer Weise 200 km/h. Auf Autobahnen liegt die Differenzgeschwindigkeit zwischen den Fahrzeugen typischer Weise bei 50 km/h. Wollte man diese Differenzgeschwindigkeit auch auf Landstraßen sicherstellen, müsste man dort ein Tempolimit von 25 km/h festlegen.


Selbst innerorts beträgt die Differenzgeschwindigkeit noch 100 km/h. Wollte man solch eine Differenzgeschwindigkeit auf Autobahnen erreichen, müsste man dort 180 km/h fahren.

Falls bei einigen der Groschen noch nicht gefallen sein sollte: Auf Autobahnen gibt es keinen Gegenverkehr.

Wollte man auf Autobahnen die gleiche maximale Differenzgeschwindigkeit wie auf Landstraßen festlegen, müsste das Tempolimit auf Autobahnen 280 km/h betragen.

Die deutschen Verkehrsforschungsinstitute empfehlen ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h auf Autobahnen. Dies wäre auch mein Vorschlag.

Man hatte probeweise auf einigen geraden Autobahnstrecken ein Tempolimit von 100 km/h festgelegt. Die Verkehrsforscher beobachteten jedoch im Anschluss an diese Maßnahmen eine deutliche Zunahme der Unfallzahlen auf diesen Teilstrecken.

In den USA hat man dies schon in den 1980-er Jahren festgestellt und das allgemeine Tempolimit von 55 auf 70 Meilen/h auf geraden Highway-Strecken erfolgreich erhöht.

Ich hoffe, ich habe hiermit den vielen Tempo-100-Fanatikern, die meinen, etwas Gutes zu tun, indem sie andere am Schnellerfahren hindern, den Boden unter den Füßen weggezogen. Da es sich bei solchen Menschen allerdings um Blockierdrängler also Psychopathen handelt, werden sie, wie es ihre Art ist, auch diesen Widerspruch - zu ihrer Traumwelt - einfach verdrängen.

Schwabenpower
21.02.2023, 18:55
Nein, ich habe nur etwas gegen Drängler. Uneinsichtige Drängler werden das natürlich nicht verstehen. Die überwiegende Mehrheit der hier schreibenden User schon. Den jämmerlichen Eindruck eines pubertierenden Führerscheinneulings hinterlässt alleine du.
Aber immerhin ist das hier der bessere Spaßstrang :)

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:06
Da Sie hier übermäßig viel Unfug posten, beweisen Sie nachweislich Ihr Interesse. Ihrem Statement folgend sind Sie somit kein normaler Mensch!

Blockierdrängler ist ein Fachbegriff aus der psychologischen Verkehrsforschung von Christian Maag. Seine Telefonnummer und Mailadresse findet man im Internet:
https://wivw.de/de/unternehmen/team.

Seit 1992 existiert dein Problem oder da begann es? Konzentrier dich doch auf Alternativen. Zwei Videos habe ich schon eingestellt.
Wenn du noch 20 Jahre rumjammerst ist die Sache abgegessen und du bekommst in deinem letzten Kombi im Leben vielleicht auch noch ne Lichthupe...:D


VON HINTEN.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:07
Aber immerhin ist das hier der bessere Spaßstrang :)

Solche Hysteriker findet man sonst nur im Bärbockstrang. :D

Schwabenpower
21.02.2023, 19:09
Seit 1992 existiert dein Problem oder da begann es? Konzentrier dich doch auf Alternativen. Zwei Videos habe ich schon eingestellt.
Wenn du noch 20 Jahre rumjammerst ist die Sache abgegessen und du bekommst in deinem letzten Kombi im Leben vielleicht auch noch ne Lichthupe...:D
Da fällt mir gerade ein: ich muß morgen endlich mal meine Strahler aus dem Auto ausbauen (Baustellenbeleuchtung, im Straßenverkehr natürlich nicht erlaubt).
Soll ich die spenden? Die machen allerdings blind, wenn man reinguckt.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:09
Da fällt mir gerade ein: ich muß morgen endlich mal meine Strahler aus dem Auto ausbauen (Baustellenbeleuchtung, im Straßenverkehr natürlich nicht erlaubt).
Soll ich die spenden? Die machen allerdings blind, wenn man reinguckt.

Als Sargbeigabe....

Upps... ich spule zurück.

Schwabenpower
21.02.2023, 19:10
Solche Hysteriker findet man sonst nur im Bärbockstrang. :D
Siehste. Ich bin allerdings noch nicht ganz sicher, wer von den Beiden (Biden?) den Blödheitspreis gewinnt.

Immerhin führen Lichthupen eher selten zu einem Weltkrieg. Hoffe ich.

Schwabenpower
21.02.2023, 19:11
Als Sargbeigabe....

Upps... ich spule zurück.
Du hast geantwortet, bevor ich den Beitrag abgeschickt habe :haha:


Du hast offensichtlich Überlicht(hupen)geschwindigkeit drauf.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:13
Siehste. Ich bin allerdings noch nicht ganz sicher, wer von den Beiden (Biden?) den Blödheitspreis gewinnt.

Immerhin führen Lichthupen eher selten zu einem Weltkrieg. Hoffe ich.

Strangerstellers Lichthupenenergie sollte sogar die Fliegerabwehr unterstützen... Ich bin nicht bekümmert.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:14
Du hast geantwortet, bevor ich den Beitrag abgeschickt habe :haha:


Du hast offensichtlich Überlicht(hupen)geschwindigkeit drauf.

Wir tun so als hätte man kurzzeitig unsere Zugänge gekapert.
Ich weiss von nüscht.

Schwabenpower
21.02.2023, 19:15
Strangerstellers Lichthupenenergie sollte sogar die Fliegerabwehr unterstützen... Ich bin nicht bekümmert.
Mein Strahler sind dafür gut geeignet. Die Longfrontfahrer haben sich gefreut, daß sie in 52 m Höhe was sehen konnten. Ich stand fast 800 m entfernt ;)

DNCBN
21.02.2023, 19:16
Komisch, wenn ich etwas Ernsthaftes poste, folgen sofort Unmengen an themenfremden Beiträgen.
Hier scheinen einige etwas dauerhaft verbergen zu wollen.

Schwabenpower
21.02.2023, 19:16
Wir tun so als hätte man kurzzeitig unsere Zugänge gekapert.
Ich weiss von nüscht.
Wer bin ich nochmal?

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:17
Komisch, wenn ich etwas Ernsthaftes poste, folgen sofort Unmengen an themenfremden Beiträgen.
Hier scheinen einige etwas dauerhaft verbergen zu wollen.

Ja, ich habe keinen Führerschein. Das wollte ich überspielen, weil ich mich vor dir geschämt habe. Wegen deines Wissens um die Lichthupe.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:18
Wer bin ich nochmal?

marion poliert uns sicher die Onlinefresse, weil wir einen Strang geschreddert haben.





Jaja, ich sehe das auch anders. :D

Schwabenpower
21.02.2023, 19:18
Ja, ich habe keinen Führerschein. Das wollte ich überspielen, weil ich mich vor dir geschämt habe. Wegen deines Wissens um die Lichthupe.
Was ist denn ein Führerschein? Ich dachte, sowas haben wir nicht mehr? Also einen Führer.

Schwabenpower
21.02.2023, 19:19
marion poliert uns sicher die Onlinefresse, weil wir einen Strang geschreddert haben.





Jaja, ich sehe das auch anders. :D
Marion kann vermutlich die nächsten 10 Minuten gar nichts tun. Weg en des Lachkrampfes, wenn sie das hier liest.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:22
Was ist denn ein Führerschein? Ich dachte, sowas haben wir nicht mehr? Also einen Führer.

DNCBN sind Führerscheinklassen. Also die einzelnen Buchstaben.

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:22
Marion kann vermutlich die nächsten 10 Minuten gar nichts tun. Weg en des Lachkrampfes, wenn sie das hier liest.

Grün ist immer noch welk. :haha:

Schwabenpower
21.02.2023, 19:36
DNCBN sind Führerscheinklassen. Also die einzelnen Buchstaben.
Hä?
Den neuen habe ich ja noch nicht und den alten nicht mehr (den hat meine Alte, um ihn für den Neuen einzutauschen. Also Führerschein)

Bei mir steht

erhält die Erlaubnis, nach Ablegung der Prüfung *) ein
Kraftfahrzeug mit Antrib durch

Verbrennungsmaschine

der Klasse ein - zwei - drei - vier *) zu führen


Man beachte, ich darf also nur Diesel fahren, denn Benziner verbrennen nicht, sondern erzeugen Explosionen. E-Autos erst recht nicht (daraus sollte ich ein Jammer-Thema machen: ich darf kein E-Auto fahren :hd: )

Und außerdem darf ich das Fahrzeug gar nicht fahren, sondern nur führen. Wohl mit einer roten Flagge vorher laufen, oder so

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:39
Hä?
Den neuen habe ich ja noch nicht und den alten nicht mehr (den hat meine Alte, um ihn für den Neuen einzutauschen. Also Führerschein)

Bei mir steht


Man beachte, ich darf also nur Diesel fahren, denn Benziner verbrennen nicht, sondern erzeugen Explosionen. E-Autos erst recht nicht (daraus sollte ich ein Jammer-Thema machen: ich darf kein E-Auto fahren :hd: )

Und außerdem darf ich das Fahrzeug gar nicht fahren, sondern nur führen. Wohl mit einer roten Flagge vorher laufen, oder so

Bist du etwa der Strangersteller? :D

Schwabenpower
21.02.2023, 19:41
Bist du etwa der Strangersteller? :D
Das in Klammern, vorgetanzt: (), darf man auch lesen :ätsch:

Minimalphilosoph
21.02.2023, 19:46
Das in Klammern, vorgetanzt: (), darf man auch lesen :ätsch:

Habs schon gerafft. HIER ist das Thema ganz publik. Worauf man seine Prüfung macht. E-Auto, Verbrenner mit und ohne Automatik.

Ich will sagen: In Norwegen beschäftigt man sich schon mit solchen Idiotien.

DNCBN
21.02.2023, 19:53
Komisch, immer wenn ich nach einer langen Pause im Topic etwas Ernsthaftes poste, folgen sofort Unmengen an themenfremden Beiträgen.
Hier scheinen einige etwas dauerhaft verbergen zu wollen, indem sie eine sachliche Diskussion eifrig stören.

Selbstachtung kennen anonyme User wohl nicht.

Schwabenpower
21.02.2023, 20:08
Habs schon gerafft. HIER ist das Thema ganz publik. Worauf man seine Prüfung macht. E-Auto, Verbrenner mit und ohne Automatik.

Ich will sagen: In Norwegen beschäftigt man sich schon mit solchen Idiotien.
Das steht allerdings auf einem Deutschen "Führerschein". Der graue Lappen. Von 1975.

Wenn man es genau nimmt, dürfte ich tatsächlich gar kein Fahrzeug fahren, sondern nur führen. Fahren muß es selbt, ich muß nur die Richtung vorgeben.
Tatsächlich ist nur der Diesel tatsächlich (fast) ein Verbrenner. Inzwischen selbst der nicht mehr. Benziner funktionieren durch Explosion des Gemisches, nicht durch deren Verbrennung. Das war nur bei alten Dieseln so.

Selbst wenn wir da großzügig sind: E-Autos dürfte ich nicht mal führen, geschweige denn fahren.

DNCBN
22.02.2023, 05:51
marion poliert uns sicher die Onlinefresse, weil wir einen Strang geschreddert haben.
...
Sehen Sie, warum sollten Sie im Straßenverkehr nicht auch alles „schreddern“?
Wo Sie doch Ihren Spaß am Schädigen hier permanent demonstrieren.

BlackForrester
24.02.2023, 10:14
Die deutschen Verkehrsforschungsinstitute empfehlen ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h auf Autobahnen. Dies wäre auch mein Vorschlag.



Im Grunde ist die Tempolimitdiskussion eine Placebo-Diskussion - es geht darum, dass sich der Eine bemüssigt fühlt einem Anderen dessen Meinung aufzuzwingen.

Je nach Verkehrslage und Witterungsverhältnissen kann selbst Tempo 30 zuviel sein und wer sich Steuer seines Kraftfahrzeuges nicht nach dem Verkehr und der Witterungslage ausrichtet sollte besser - wie auch die Mittelspur- und Linsfahrfetischisten - kein Kraftfahrzeug bewegen. Man ist nur eine Gefahr für sich (wenn man sich selber den Kopf einrennt, so what), sondern vielmehr eine nicht zu kalkulierendes Risiko für Andere.

Das aber ist doch eines der Thematiken in Deutschland - es gibt geltendes Gesetze (und das Rechtsfahrgebot ist nun einmal in der Straßenverkehrsordnung explizit erwähnt und vorgegeben) und es gibt in Deutschland Richter, welche sich ihre eigenen Gesetze machen und damit die eigentliche Regelung ad absurdum führen - wenn aber Richter schon geltendes Recht ad absurdum führen - dann müsste dies doch auch einem Kfz-Lenker zustehen, denn dieser tut ja dann nix anderes als ein deutscher Richter - sich eben nicht an das geschriebene Wort zu halten.

BlackForrester
24.02.2023, 10:24
Siehste. Ich bin allerdings noch nicht ganz sicher, wer von den Beiden (Biden?) den Blödheitspreis gewinnt.

Immerhin führen Lichthupen eher selten zu einem Weltkrieg. Hoffe ich.


Ja nach Lumen Deiner (zusätzlich angebauten) Scheinwerfern kann dies aber dazu führen, dass Dein Freund und Helfer Schnappatmung bekommt :D

Wenn Du also mit genug Lichtleistung um Dich werfen kannst, dann wird Dir in der Regel (zumindest in der Nacht) ganz schnell Platz gemacht...da brauchste dann auch nicht rechts zu überholen.

DNCBN
24.02.2023, 10:41
Wenn Du also mit genug Lichtleistung um Dich werfen kannst, dann wird Dir in der Regel (zumindest in der Nacht) ganz schnell Platz gemacht...da brauchste dann auch nicht rechts zu überholen.
Völliger Unfug!
Ich habe auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher einige Beispiele, wo nach meiner Lichthupe (bei ½ Tachowert Abstand) bei Tempo 100 zunächst die Bremse betätigt wurde und dann mein Rechtsüberholversuch bis Tempo 180 abgewehrt wurde.

Chronos
24.02.2023, 11:43
Völliger Unfug!
Ich habe auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher einige Beispiele, wo nach meiner Lichthupe (bei ½ Tachowert Abstand) bei Tempo 100 zunächst die Bremse betätigt wurde und dann mein Rechtsüberholversuch bis Tempo 180 abgewehrt wurde.

Verwechselst du womöglich die Autobahn oder die Bundesstraßen mit dem Auto-Scooter auf dem Rummel?

Für dich scheint Autofahren kein Spaß am Fahren oder einfach nur eine nützliche Fortbewegungsmethode zu sein, sondern ein Turnierplatz für Ritter, nur dass man heute eben keine Lanzen mehr benutzt, sondern vierrädrige Blechkisten.

Weshalb fährst du so aggressiv?

DNCBN
24.02.2023, 12:16
Weshalb fährst du so aggressiv?
In dem eben von mir beschriebenen Fall hat mich der Tempo-100-Fanatiker auch noch angezeigt.
Der Richter war von meinem Video so begeistert, dass er und der Staatsanwalt auf eine Vernehmung der beiden Zeugen verzichtet haben.

Woraus schließen Sie jetzt auf einen aggressiven Fahrstil meinerseits?

Chronos
24.02.2023, 12:21
In dem eben von mir beschriebenen Fall hat mich der Tempo-100-Fanatiker auch noch angezeigt.
Der Richter war von meinem Video so begeistert, dass er und der Staatsanwalt auf eine Vernehmung der beiden Zeugen verzichtet haben.

Woraus schließen Sie jetzt auf einen aggressiven Fahrstil meinerseits?
Irgendetwas muss ich beim Autofahren falsch machen, denn ich musste noch nie vor Gericht.

Ich bin zwar mein Leben lang auch mit Bleifuß gefahren (Gesamtfahrstrecke in etwa 50 Jahren: knappe 2 Mio km), aber es gab keinen einzigen Fall, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kam.

Mal ein paar Bußgelder wegen Gasfuß, aber das wars dann auch schon.

Was mache ich falsch?

DNCBN
24.02.2023, 12:41
Irgendetwas muss ich beim Autofahren falsch machen, denn ich musste noch nie vor Gericht.
Ich bin zwar mein Leben lang auch mit Bleifuß gefahren (Gesamtfahrstrecke in etwa 50 Jahren: knappe 2 Mio km), aber es gab keinen einzigen Fall, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kam.
Mal ein paar Bußgelder wegen Gasfuß, aber das wars dann auch schon.
Was mache ich falsch?
Ganz einfach sie haben oder hatten einen Gasfuß!
Mein Punktkonto in Flensburg ist seit Jahrzehnten leer.

Die 7 Anzeigen, die ich in den Jahren 2004 bis 2007 erhalten hatte, gründen sich darauf, dass ich in der Zeit einen Kunden außerhalb meiner Großstadt hatte und deshalb werktäglich ca. 100 km auf fast freier Autobahn zurücklegen musste.
Da kommen Tempo-100-Fanatiker natürlich voll zu ihrem Schädigungsvergnügen.

Morgens stadteinwärts und abends stadtauswärts sind die Autobahnen natürlich dicht befahren und nur wenige – nämlich die hinter den Kilometerlangen Lücken auf der Überholspur – kommen zu ihrem Schädigungsvergnügen. Diese Lücken kann man auf meinen Videos von der Gegenfahrbahn aus natürlich auch sehen.

Schwabenpower
24.02.2023, 19:44
Ja nach Lumen Deiner (zusätzlich angebauten) Scheinwerfern kann dies aber dazu führen, dass Dein Freund und Helfer Schnappatmung bekommt :D

Wenn Du also mit genug Lichtleistung um Dich werfen kannst, dann wird Dir in der Regel (zumindest in der Nacht) ganz schnell Platz gemacht...da brauchste dann auch nicht rechts zu überholen.
Dafür waren die da. Zweistufig

kotzfisch
24.02.2023, 22:23
Verwechselst du womöglich die Autobahn oder die Bundesstraßen mit dem Auto-Scooter auf dem Rummel?

Für dich scheint Autofahren kein Spaß am Fahren oder einfach nur eine nützliche Fortbewegungsmethode zu sein, sondern ein Turnierplatz für Ritter, nur dass man heute eben keine Lanzen mehr benutzt, sondern vierrädrige Blechkisten.

Weshalb fährst du so aggressiv?
Die Frage ist doch: was sind bitte Terrabyte.Erdinformationen? Deppenalarm.

Schwabenpower
24.02.2023, 22:56
Die Frage ist doch: was sind bitte Terrabyte.Erdinformationen? Deppenalarm.
Selbst wenn es Terabyte wären, ist das völliger Schwachsinn. Eine Kamera darf nur anlaßbedingt aufnehmen. Läuft sie dauernd, ist das eine Straftat und somit natürlich nicht als Beweismittel zugelassen.
Abgesehen davon, saß meist 32 GB Karten die Höchstgrenze für Dashcams ist. Selbst wenn es unsinnige 128 GB wären. Teile 32 Terabyte durch 128 GB. Die Aufnahmen müssen begonnen haben, bevor das Rad erfunden wurde.

Apropos erfunden: Richter und/oder Staatsanwälte sind garantiert niemals "begeistert" von ungeeichten privaten Aufnahmen. Zumal das der Beklagte/Angeklagte niemals mitbekommen würde

kotzfisch
24.02.2023, 23:14
Selbst wenn es Terabyte wären, ist das völliger Schwachsinn. Eine Kamera darf nur anlaßbedingt aufnehmen. Läuft sie dauernd, ist das eine Straftat und somit natürlich nicht als Beweismittel zugelassen.
Abgesehen davon, saß meist 32 GB Karten die Höchstgrenze für Dashcams ist. Selbst wenn es unsinnige 128 GB wären. Teile 32 Terabyte durch 128 GB. Die Aufnahmen müssen begonnen haben, bevor das Rad erfunden wurde.

Apropos erfunden: Richter und/oder Staatsanwälte sind garantiert niemals "begeistert" von ungeeichten privaten Aufnahmen. Zumal das der Beklagte/Angeklagte niemals mitbekommen würde

Ja freilich.Er weiß einfach nicht, wovon er spricht.Angeber und Blödmann ist er.Weg damit!

Süßer
25.02.2023, 00:14
Komisch, wenn ich etwas Ernsthaftes poste, folgen sofort Unmengen an themenfremden Beiträgen.
Hier scheinen einige etwas dauerhaft verbergen zu wollen.


http://youtu.be/pWMUGH5y-l4

DNCBN
25.02.2023, 07:40
Selbst wenn es Terabyte wären, ist das völliger Schwachsinn. Eine Kamera darf nur anlaßbedingt aufnehmen. Läuft sie dauernd, ist das eine Straftat und somit natürlich nicht als Beweismittel zugelassen.
Abgesehen davon, saß meist 32 GB Karten die Höchstgrenze für Dashcams ist. Selbst wenn es unsinnige 128 GB wären. Teile 32 Terabyte durch 128 GB. Die Aufnahmen müssen begonnen haben, bevor das Rad erfunden wurde.

Apropos erfunden: Richter und/oder Staatsanwälte sind garantiert niemals "begeistert" von ungeeichten privaten Aufnahmen. Zumal das der Beklagte/Angeklagte niemals mitbekommen würde
Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.

Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.

Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“

Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.

Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.

Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.

kotzfisch
25.02.2023, 08:34
Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.

Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.

Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“

Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.

Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.

Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.

Du hast keine Terrabyte-Speicher.

DNCBN
25.02.2023, 09:27
Du hast keine Terrabyte-Speicher.
So früh am Morgen schon so viel Bier?
Hat es mit dem Kotzen noch nicht geklappt?

Schwabenpower
25.02.2023, 12:12
Denken scheint nicht Ihre Stärke zu sein!
Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit nach der „Tat“ ihre Anzeige zu erstatten.
Die DSGVO (Verbrecherschutz) erlaubt zwar keine Daueraufnahmen, aber Strafgerichte erkennen sie trotzdem als Beweismittel an.
Schlimmstenfalls stellen Daueraufnahmen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Haben Sie sich eigentlich noch nicht gefragt, warum Urlaubsvideos – auch vom Auto aus - noch immer erlaubt sind?
Schon klar, Widersprüche werden einfach verdrängt. Das ist bei Fanatikern nun mal so.

Meine 7 Beweisvideos haben 12 „Augenzeugen“ - darunter 3 Polizisten - der Lüge erfolgreich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft überführt.

Da ich meine Aussagen mit Videovorführung immer bei der gleichen Polizeiinspektion machen musste, sagte der Polizist nach meiner letzten Vorführung: „Ich habe immer geglaubt, dass wenn sich einer die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten, er auch wirklich geschädigt wurde. Nachdem ich Ihre Videos gesehen habe, glaube ich das nicht mehr.“

Die meisten Menschen eben auch Strafrichter unterliegen diesem Glauben. Erst durch die immer größer werdende Verbreitung der Dashcams kommt langsam heraus, dass es sich hierbei schon immer um einen Irrglauben handelte und es deshalb entsprechend viele Fehlurteile gibt.

Bei den beiden Anzeigen von der Polizei 2005 und 2007 wurde ich sofort angehalten und konnte so den Polizisten mitteilen, dass ich meine Fahrten immer komplett auf Video aufzeichne.
Trotzdem haben sie mich angezeigt. 2007 kam die Anzeige erst nach 4 Wochen bei mir an. Der Polizist hatte wohl gehofft, ich hätte die Aufnahme wohl schon wieder überschrieben.

Auf meinem 3-fach gesicherten 32 Terrabyte Speicher (12 x 8-TB-Festplatten) nehmen die Autovideos nur einen kleineren Teil ein.
Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.

Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.

DNCBN
25.02.2023, 12:27
Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.
Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.
Sie wissen überhaupt nicht was der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren ist!
Ich habe schon Kalibrieranlagen entwickelt.
Was sollte man an einer Dashcam kalibrieren?
Sie haben nur Angst davor, dass Ihre Schädigungen auf der Autobahn mal bestraft werden.

kotzfisch
25.02.2023, 12:38
So früh am Morgen schon so viel Bier?
Hat es mit dem Kotzen noch nicht geklappt?

Du mit Deinen Erdbytes.

Multiple choice- Du schaffst das:

a.) Terabyte
b.) Terrabyte
c.) Terrorbyte

3 fach gesichert mit 12X8 TB.Hahaha....

DNCBN
25.02.2023, 13:05
Du mit Deinen Erdbytes.

Multiple choice- Du schaffst das:

a.) Terabyte
b.) Terrabyte
c.) Terrorbyte

3 fach gesichert mit 12X8 TB.Hahaha....
Der Tippfehler ist von meinem Rechtschreib-Checker auch nicht moniert worden.
Hätten Sie sonst etwa ein sachliches Argument vorzuweisen?

DNCBN
25.02.2023, 13:10
Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.
Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.
Googlen Sie doch einfach mal nach der Rechtslage bzgl. Dashcams – bevor Sie hier weiter andere Menschen der Lüge bezichtigen!
Abgesehen davon gab es 2007 noch keine DSGVO.

Schwabenpower
25.02.2023, 13:52
Sie wissen überhaupt nicht was der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren ist!
Ich habe schon Kalibrieranlagen entwickelt.
Was sollte man an einer Dashcam kalibrieren?
Sie haben nur Angst davor, dass Ihre Schädigungen auf der Autobahn mal bestraft werden.
Ich schrieb nichts von kalibrieren

Schwabenpower
25.02.2023, 13:52
Googlen Sie doch einfach mal nach der Rechtslage bzgl. Dashcams – bevor Sie hier weiter andere Menschen der Lüge bezichtigen!
Abgesehen davon gab es 2007 noch keine DSGVO.
Das hat damit auch gar nichts zu tun.

Schwabenpower
25.02.2023, 13:59
Irgendetwas muss ich beim Autofahren falsch machen, denn ich musste noch nie vor Gericht.

Ich bin zwar mein Leben lang auch mit Bleifuß gefahren (Gesamtfahrstrecke in etwa 50 Jahren: knappe 2 Mio km), aber es gab keinen einzigen Fall, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kam.

Mal ein paar Bußgelder wegen Gasfuß, aber das wars dann auch schon.

Was mache ich falsch?
Ich bin gestern von Lubmin nach Augsburg gefahren. Zügig. Natürlich hängt man mal fest, weil einige mit 110 km/h 93 km/h schnelle Lkw überholen und erst spät wieder einscheren. Was soll da die Lichthupe bringen?

Auf freier Strecke Linksblockierer: 0 (in Zahlen: Null).

Lichthupe (lang) habe ich zweimal benutzt: um Lkw einscheren zu lassen

DNCBN
25.02.2023, 14:02
Ich schrieb nichts von kalibrieren
Ich wiederhole mich!
Eichen tun Eichämter. Messgeräte kann man z.B. bei der PTB in Braunschweig kalibrieren lassen.
Mittels dieser kalibrierten z.B. Druck- oder Kraftaufnehmer kann man dann weitere Messgeräte kalibrieren - aber nicht eichen!!!
Welchen physikalischen Parameter sollte man an einer Dashcam denn kalibrieren?

DNCBN
25.02.2023, 14:13
Das hat damit auch gar nichts zu tun.
Was hat womit nichts zu tun?
Sie haben behauptet, dass Strafgerichte Dashcam-Videos heute nicht als Beweis zulassen würden.

Schwabenpower
25.02.2023, 14:57
Was hat womit nichts zu tun?
Sie haben behauptet, dass Strafgerichte Dashcam-Videos heute nicht als Beweis zulassen würden.
Nein.

Schwabenpower
25.02.2023, 14:58
Ich wiederhole mich!
Eichen tun Eichämter. Messgeräte kann man z.B. bei der PTB in Braunschweig kalibrieren lassen.
Mittels dieser kalibrierten z.B. Druck- oder Kraftaufnehmer kann man dann weitere Messgeräte kalibrieren - aber nicht eichen!!!
Welchen physikalischen Parameter sollte man an einer Dashcam denn kalibrieren?
Welches Problem stellt die Manipulation eines Videos dar. Und jetzt endlich mal versuchen zu denken

DNCBN
25.02.2023, 15:07
Nein.
In Beitrag #115 schrieben Sie:

Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.
Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.
Geeichte Kameras gibt es nicht – nicht mal kalibrierte!
Was sollte man an einer Kamera auch kalibrieren?

Schwabenpower
25.02.2023, 15:11
In Beitrag #115 schrieben Sie:

Geeichte Kameras gibt es nicht – nicht mal kalibrierte!
Was sollte man an einer Kamera auch kalibrieren?
Selber denken. Zwei Hinweise gab ich schon. Bei Tesla hat es weder mit Datenschutz noch mit eichen zu tun

DNCBN
25.02.2023, 15:13
Selber denken. Zwei Hinweise gab ich schon. Bei Tesla hat es weder mit Datenschutz noch mit eichen zu tun
Selbst Deep-Fake-Videos lassen sich heute als solche von Fachleuten entlarven. Natürlich nicht mit dem bloßen Auge.
Nennen Sie bitte eine Quelle, die besagt, dass 2007 oder heute Videos als Beweis nicht zugelassen waren!

DNCBN
25.02.2023, 15:27
Schon mal überlegt, warum auf Polizeiparkplätzen kein Tesla parken darf.
Saß ein Richter Bilder aus einer ungeeichten Kamera als Beweismittel anerkennt, ist eine Lüge. Eine sehr dumme.
Mit dem Denken stehen Sie nachweislich wohl auf dem Kriegsfuß!
Dürfen etwa Opel auf Polizeiparkplätzen parken?

DNCBN
25.02.2023, 15:31
Selber denken. Zwei Hinweise gab ich schon. Bei Tesla hat es weder mit Datenschutz noch mit eichen zu tun
Merken Sie nicht, wie lächerlich Sie sich hier machen?
Worin sollten meine Lügen bestehen?

Schwabenpower
25.02.2023, 15:35
Mit dem Denken stehen Sie nachweislich wohl auf dem Kriegsfuß!
Dürfen etwa Opel auf Polizeiparkplätzen parken?
Ja.

Schwabenpower
25.02.2023, 15:36
Merken Sie nicht, wie lächerlich Sie sich hier machen?
Worin sollten meine Lügen bestehen?
Also erst lesen lernen, danach denken. So viel Zeit verschwende ich aber nicht.
Tschüß

DNCBN
25.02.2023, 15:42
Ja.
Dann fotografieren Sie doch mal das entsprechende Hinweisschild und stellen es hier rein.


Also erst lesen lernen, danach denken. So viel Zeit verschwende ich aber nicht.
Tschüß
Sie wollen also keine Zeit mit Lesen und Denken verschwenden. Das merkt man Ihren Beiträgen an.

kiwi
25.02.2023, 15:55
Naja, Politiker fahren grosse Autos. Und haben es immer eilig. Bestimmt überholen sie NIE Rechts. Also Lichthupe... :D

Naja, Politiker fahren große Autos.
Ich weiß von einem der 80 Km mit dem Hubschrauber fliegt – der meint aber ich sollte mit dem Fahrrad rumfahren

kotzfisch
25.02.2023, 20:03
Mit dem Denken stehen Sie nachweislich wohl auf dem Kriegsfuß!
Dürfen etwa Opel auf Polizeiparkplätzen parken?

https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Connected-Car-Warum-Teslas-nicht-mehr-vor-Polizeiwachen-parken-duerfen-32935273.html

DNCBN
26.02.2023, 07:41
https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Connected-Car-Warum-Teslas-nicht-mehr-vor-Polizeiwachen-parken-duerfen-32935273.html
@Schwabenpower schrieb von Polizeiparkplätzen. Das sind Parkplätze für Einsatzfahrzeuge. Da darf sich auch kein Opel draufstellen, es sei denn, es handle sich um ein Einsatzfahrzeug.

Des Weiteren betreffen die Maßnahmen der Berliner Polizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Hier werden auch Gesichter von Passanten aufgezeichnet. Das ist somit ein völlig anderer Fall als die Aufzeichnung des Verkehrs auf Autobahnen. Da sieht man die anderen Fahrzeuge nur von hinten und kann somit kein Gesicht erkennen.

Zudem hat @Schwabenpower meine Berichte über die Wirkung meiner Videos bei den Gerichten vor 2008 als Lüge bezeichnet. Da gab es noch keine DSGVO (Verbrecherschutz).

Insgesamt halte ich das Getue um das Recht am eigenen Bild für ziemlichen Schwachsinn.
Dann müssten nämlich auch alle Urlaubsvideos, auf denen fremde Menschen zu erkennen sind, verboten werden.

Sinnvoll wäre es jedoch, lediglich die Veröffentlichung von Urlaubs- oder Dashcam-Videos ohne Genehmigung der darauf erkennbaren Personen zu verbieten.

Was aber wäre dann mit der Berichterstattung über z.B. Naturkatastrophen? Müssten dann - vor Veröffentlichung der Videos - nicht alle darauf erkennbaren Personen um Erlaubnis befragt werden?

Ich glaube die Leute, die keine permanenten Dashcam-Aufzeichnungen wollen, wollen sich nur ihren Schädigungsspaß auf Autobahnen nicht verbieten lassen.

kotzfisch
26.02.2023, 08:45
@Schwabenpower schrieb von Polizeiparkplätzen. Das sind Parkplätze für Einsatzfahrzeuge. Da darf sich auch kein Opel draufstellen, es sei denn, es handle sich um ein Einsatzfahrzeug.

Des Weiteren betreffen die Maßnahmen der Berliner Polizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Hier werden auch Gesichter von Passanten aufgezeichnet. Das ist somit ein völlig anderer Fall als die Aufzeichnung des Verkehrs auf Autobahnen. Da sieht man die anderen Fahrzeuge nur von hinten und kann somit kein Gesicht erkennen.

Zudem hat @Schwabenpower meine Berichte über die Wirkung meiner Videos bei den Gerichten vor 2008 als Lüge bezeichnet. Da gab es noch keine DSGVO (Verbrecherschutz).

Insgesamt halte ich das Getue um das Recht am eigenen Bild für ziemlichen Schwachsinn.
Dann müssten nämlich auch alle Urlaubsvideos, auf denen fremde Menschen zu erkennen sind, verboten werden.

Sinnvoll wäre es jedoch, lediglich die Veröffentlichung von Urlaubs- oder Dashcam-Videos ohne Genehmigung der darauf erkennbaren Personen zu verbieten.

Was aber wäre dann mit der Berichterstattung über z.B. Naturkatastrophen? Müssten dann - vor Veröffentlichung der Videos - nicht alle darauf erkennbaren Personen um Erlaubnis befragt werden?

Ich glaube die Leute, die keine permanenten Dashcam-Aufzeichnungen wollen, wollen sich nur ihren Schädigungsspaß auf Autobahnen nicht verbieten lassen.

Ich stimme Dir zu.Urlaubsbilder sind ein gutes Beispiel.Und es kann nicht sein, dass "Verbrecherschutz" vor Tatnachweis gestellt wird.Juristen halt.

Väterchen Frost
26.02.2023, 08:54
Mit dem Denken stehen Sie nachweislich wohl auf dem Kriegsfuß!
Dürfen etwa Opel auf Polizeiparkplätzen parken?

Ja, sie dürfen, solange sie Polizeifahrzeuge (auch zivile) sind. Als ich bei einer Polizeiwache in Hamburg hospitierte, hatten die gleich zwei am Start. Die wurden für alle möglichen Zwecke verwendet, z.B. auch, um Schuldner im Rahmen der Forderungszwangsvollstreckung "abzuholen", also zur Erledigung von Haftaufträgen auf Erzwingungshaft, § 802 g ZPO.:)) Wenn der Schuldner bölkig oder sonst wie rabiat wird, muss dann doch der Peterwagen ran.

DNCBN
26.02.2023, 09:49
Ich stimme Dir zu. Urlaubsbilder sind ein gutes Beispiel. Und es kann nicht sein, dass "Verbrecherschutz" vor Tatnachweis gestellt wird. Juristen halt.
Danke für Ihre Zustimmung.

In Ergänzung zu meinem letzten Beitrag möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Leute, die für das defacto – aber ungesetzliche – Lichthupenverbot sind, auch nur verhindern wollen, dass ihr Schädigungsspaß auf den Autobahnen augenblicklich – wie vor 1992 - per Lichthupe entlarvt würde.

1992 hatte ich schon 18 Jahre Fahrpraxis. In der Zeit wurde das Rechtsfahrgebot noch ernst genommen.
Insofern lautet die Antwort auf die Frage im Titel dieses Themas: „Ja!“.

kotzfisch
26.02.2023, 09:52
Danke für Ihre Zustimmung.

In Ergänzung zu meinem letzten Beitrag möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Leute, die für das defacto – aber ungesetzliche – Lichthupenverbot sind, auch nur verhindern wollen, dass ihr Schädigungsspaß auf den Autobahnen augenblicklich – wie vor 1992 - per Lichthupe entlarvt würde.

1992 hatte ich schon 18 Jahre Fahrpraxis. In der Zeit wurde das Rechtsfahrgebot noch ernst genommen.

Man müsste konsequent gegen die notorischen Mittelspurfahrer vorgehen, finde ich.

Chronos
26.02.2023, 10:01
(...)

@Schwabenpower schrieb von Polizeiparkplätzen. Das sind Parkplätze für Einsatzfahrzeuge. Da darf sich auch kein Opel draufstellen, es sei denn, es handle sich um ein Einsatzfahrzeug.


Dann hast du aber den Hintersinn von @Schwabenpowers Hinweis nicht begriffen, dass ein Tesla nicht auf Polizeiparkplätzen parken dürfe (ob das stimmt, weiss ich nicht, könnte aber schon sein).

Es gibt sogar mindestens zwei Gründe, weshalb die Polizei diese Karren nicht auf ihren Plätzen dulden will. Ich will dir ein bisschen auf die Sprünge helfen:

1. Weil diese Scheisskisten des Herrn Musk mit Kameras vollgespickt sind und niemand genau weiss, was die (auch im Ruhezustand) gerade so alles filmen.
Das wäre ein eindeutiger Vertoß gegen den Datenschutz und gegen die Persönlichkeitsrechte (wenn Gesichter abgeführter Delinquenten sichtbar sein könnten).

2. Da die Tesla-Gurken sehr gerne ohne jeden sichtbaren Grund und ohne jede Einwirkung von aussen zu brennen beginnen können, möchte die Polizei eben diese Karren nicht auf ihrem Grund stehen haben (und womöglich die echten Einsatzfahrzeuge abfackeln).

Jetzt deutlicher?

DNCBN
26.02.2023, 10:11
Dann hast du aber den Hintersinn von @Schwabenpowers Hinweis nicht begriffen, dass ein Tesla nicht auf Polizeiparkplätzen parken dürfe (ob das stimmt, weiss ich nicht, könnte aber schon sein).

Es gibt sogar mindestens zwei Gründe, weshalb die Polizei diese Karren nicht auf ihren Plätzen dulden will. Ich will dir ein bisschen auf die Sprünge helfen:

1. Weil diese Scheisskisten des Herrn Musk mit Kameras vollgespickt sind und niemand genau weiss, was die (auch im Ruhezustand) gerade so alles filmen.
Das wäre ein eindeutiger Vertoß gegen den Datenschutz und gegen die Persönlichkeitsrechte (wenn Gesichter abgeführter Delinquenten sichtbar sein könnten).

2. Da die Tesla-Gurken sehr gerne ohne jeden sichtbaren Grund und ohne jede Einwirkung von aussen zu brennen beginnen können, möchte die Polizei eben diese Karren nicht auf ihrem Grund stehen haben (und womöglich die echten Einsatzfahrzeuge abfackeln).

Jetzt deutlicher?
Warum hat @Schwabenpower das dann nicht geschrieben?
Der aktuelle Nebenschauplatz hier waren meine Verteidigungsvideos von vor 2008.
Das hat mit dem Tesla-Problem von heute nun gar nichts zu tun.

Ich meine, das Tesla die Videos automatisch an seine Zentrale sendet, ist allerdings schon ein starkes Stück.

Chronos
26.02.2023, 10:19
Warum hat @Schwabenpower das dann nicht geschrieben?
Der aktuelle Nebenschauplatz hier waren meine Verteidigungsvideos von vor 2008.
Das hat mit dem Tesla-Problem von heute nun gar nichts zu tun.

Frag den Schwabenbauer persönlich selbst. Ich bin nicht sein Rechtsberater, sondern habe nur seinen versteckten Hinweis aufbereitet.


Ich meine, dass Tesla die Videos automatisch an seine Zentrale sendet ist allerdings schon ein starkes Stück.
Ob Teslas die Videos an die Zentrale senden, weiss ich nicht, könnte mir aber durchaus vorstellen, wenn es einen Unfall oder sonst einen ungeklärten Unfall o.a. mit einer Tesla-Krücke gab. Kann durchaus sein.

Mein Sch....BMW schickt auch ständig Daten von meiner Karre nach München. Die wissen ständig präzise über die gefahrenen Kilometer, den Ölstand und auch andere Betriebsparameter Bescheid. Elende Spionage-Saubande...

opppa
26.02.2023, 10:31
Man müsste konsequent gegen die notorischen Mittelspurfahrer vorgehen, finde ich.

Geht (leider) nicht, weil das viel zu personalintensiv wäre.

:aggr:

DNCBN
26.02.2023, 11:52
Ich stimme Dir zu. Urlaubsbilder sind ein gutes Beispiel. Und es kann nicht sein, dass "Verbrecherschutz" vor Tatnachweis gestellt wird. Juristen halt.
Auch hier möchte ich noch ergänzen, dass bei 5 der 7 Anzeigen, die gegen mich erstellt wurden, meine Videos bewiesen, dass ich jeweils das Opfer und die Anzeigeerstatter jeweils die Täter waren.
Wobei deren Taten nicht nur in den falschen Anzeigen bestanden, sondern insbesondere auch in deren nötigenden Fahrweisen.

konrad
28.02.2023, 00:36
Wer auf der Autobahn rechts überholt, der nimmt billigend in Kauf, dass durch seinen Irrsinn Menschen verletzt oder getötet werden.
Wenn Verstöße gegen das Rechtsüberholverbot nicht konsequent überwacht und/oder bestraft werden, dann ist das Strafvereitelung.
Dass rechts überholen in Mode gekommen ist, hat nur damit etwas zu tun, dass es nicht mehr überwacht und/oder bestraft wird.
So ist es denn auch immer häufiger zu beobachten, dass besonders Irre auf der Standspur in hohem Tempo rechts überholen, lange bevor der Abfahrtsstreifen beginnt.

Nur ein Tempolimit 100 könnte die irren Raser einigermaßen stoppen. Allerdings müssten die Strafen bei Tempoverstößen generell verdreifacht werden - überall.
Nur in der BRD gibt es derartig lächerliche Strafen für Tempoverstöße.

DNCBN
28.02.2023, 09:25
Nur ein Tempolimit 100 könnte die irren Raser einigermaßen stoppen.
Sie beweisen mit Ihren Worten, dass Sie ein absolut technischer und physikalischer Tiefflieger sind und zudem meine Beiträge #24, #41 und insbesondere #74 nicht gelesen haben.
Da Leute wie @Minimalphilosoph hier durch Unmengen an themenfremden „Beiträgen“ sachliche Diskussionen – wie er/sie/es selbst schreiben - „schreddern“ und somit verhindern wollen, stelle ich die letzten beiden hier noch einmal ein:


Im Übrigen ist rechts überholen weniger gefährlich als links zu überholen.
Wenn der Überholte sich vor dem Spurwechsel nicht – wie vorgeschrieben - über die entsprechende Schulter schaut, kann es sein, dass er den Spurwechsel beginnt, obwohl man bereits fast neben ihm ist.
Wenn man links überholt, wird man gegen die Leitplanke gedrückt – beim Rechtsüberholen könnte man auf die Standspur ausweichen.

Ich habe noch ein Video, wo mich ein LKW fast gegen die Leitplanke gedrückt hatte. Der wollte einem PKW das Einfädeln auf die Autobahn ermöglichen und hatte meinen Abstand und meine Geschwindigkeit (ca. 160 km/h) falsch eingeschätzt.

Dies soll aber nicht bedeuten, dass ich für freie Spurwahl auf Autobahnen bin.


Da das Thema Rechtsüberholen bzw. freie Spurwahl eng mit dem Thema Tempolimit verbunden ist und diesbezüglich viel geistige Blindheit dominiert, möchte ich hierzu einige Fakten nennen:

Auto fahren ist nun mal gefährlich. Das ist unbestritten. Wenn man es tut, sollte man die Gefahren jedoch gegeneinander abwägen, um nicht zu falschen Tempolimits zu gelangen. Die Unfallzahlen belegen, dass auf Landstraßen die Zahl der Unfälle - pro gefahrener Wegstrecke - ca. 10-mal größer ist als auf Autobahnen.

Insbesondere ist die Schwere der Unfälle auf Landstraßen deutlich höher!

Woran liegt das? Auf Landstraßen beträgt die Differenzgeschwindigkeit zwischen 2 Fahrzeugen typischer Weise 200 km/h. Auf Autobahnen liegt die Differenzgeschwindigkeit zwischen den Fahrzeugen typischer Weise bei 50 km/h. Wollte man diese Differenzgeschwindigkeit auch auf Landstraßen sicherstellen, müsste man dort ein Tempolimit von 25 km/h festlegen.


Selbst innerorts beträgt die Differenzgeschwindigkeit noch 100 km/h. Wollte man solch eine Differenzgeschwindigkeit auf Autobahnen erreichen, müsste man dort 180 km/h fahren.

Falls bei einigen der Groschen noch nicht gefallen sein sollte: Auf Autobahnen gibt es keinen Gegenverkehr.

Wollte man auf Autobahnen die gleiche maximale Differenzgeschwindigkeit wie auf Landstraßen festlegen, müsste das Tempolimit auf Autobahnen 280 km/h betragen.

Die deutschen Verkehrsforschungsinstitute empfehlen ein allgemeines Tempolimit von 160 km/h auf Autobahnen. Dies wäre auch mein Vorschlag.

Man hatte probeweise auf einigen geraden Autobahnstrecken ein Tempolimit von 100 km/h festgelegt. Die Verkehrsforscher beobachteten jedoch im Anschluss an diese Maßnahmen eine deutliche Zunahme der Unfallzahlen auf diesen Teilstrecken.

In den USA hat man dies schon in den 1980-er Jahren festgestellt und das allgemeine Tempolimit von 55 auf 70 Meilen/h auf geraden Highway-Strecken erfolgreich erhöht.

Ich hoffe, ich habe hiermit den vielen Tempo-100-Fanatikern, die meinen, etwas Gutes zu tun, indem sie andere am Schnellerfahren hindern, den Boden unter den Füßen weggezogen. Da es sich bei solchen Menschen allerdings um Blockierdrängler also Psychopathen handelt, werden sie, wie es ihre Art ist, auch diesen Widerspruch - zu ihrer Traumwelt - einfach verdrängen.

Minimalphilosoph
28.02.2023, 09:50
:popcorn:

konrad
28.02.2023, 18:35
Sie beweisen mit Ihren Worten, dass Sie ein absolut technischer und physikalischer Tiefflieger sind und zudem meine Beiträge #24, #41 und insbesondere #74 nicht gelesen haben.
Da Leute wie @Minimalphilosoph hier durch Unmengen an themenfremden „Beiträgen“ sachliche Diskussionen – wie er/sie/es selbst schreiben - „schreddern“ und somit verhindern wollen, stelle ich die letzten beiden hier noch einmal ein:

Ich bin kein technischer und physikalischer Tiefflieger - allein schon auf Grund meiner Schulbildung und auf Grund meiner Ausbildung und meiner praktischen Tätigkeiten und Hobbys ist das genaue Gegenteil der Fall.

Allerdings gehe ich an das Thema (wie an so vieles andere) nicht als Technik-Gläubiger heran, sondern als politischer Aktivist.

Ich beobachte sehr genau, welche Vor- und Nachteile der sich regelrecht überschlagende technische Fortschritt der Menschheit und der Erde aus meiner Sicht gebracht hat.

Und so bin ich nach und nach wohl überlegt zum Anhänger des Anarcho-Primitivismus geworden. Als Humanist schließe ich dabei allerdings jegliche Anwendung von Gewalt gegen Menschen aus. Gewalt gegen Sachen, wenn sie denn einen Sinn ergibt und den Zielen der Bewegung dienlich ist, schließe ich nicht aus. Der Neo-Luddismus oder die Bewegung der Maschinenstürmer sind auf alle Fälle auch einer Betrachtung wert, natürlich auch unter Ausschluss von Gewalt gegen Menschen.

So bin ich denn auch für die zwangsweise Drosselung der Automotoren auf max. 100 Km/h

Anders kann man die Raser nicht an ihrem Tun hindern.

Im Kapitalismus ist das natürlich nicht machbar, denn die kapitalistischen Verbrechersysteme existieren u.a. über den von ihnen hochgelobten technischen Fortschritt. Anders ist die perverse ständige Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums und somit des Profits für die Reichen doch gar nicht realisierbar.
Vielleicht wäre es nicht das Schlechteste, wenn das Rad noch einmal neu erfunden werden müsste, wenn der Kapitalismus hier die Erde und das Klima platt gemacht hat und sich die Reichen auf einem anderen Planeten breit machen, um diesen platt zu machen. Diese "Umsiedelung" ist natürlich nur den Reichen möglich.

DNCBN
28.02.2023, 19:36
Ich bin kein technischer und physikalischer Tiefflieger - allein schon auf Grund meiner Schulbildung und auf Grund meiner Ausbildung und meiner praktischen Tätigkeiten und Hobbys ist das genaue Gegenteil der Fall.
So bin ich denn auch für die zwangsweise Drosselung der Automotoren auf max. 100 Km/h
Anders kann man die Raser nicht an ihrem Tun hindern.
Dann haben Sie das mit der Differenzgeschwindigkeit und dem Gegenverkehr trotzdem nicht verstanden.
Welches Tempolimit sollte dann Ihrer Meinung nach konsequenter Weise auf Landstraßen gelten?

Süßer
28.02.2023, 21:38
Ich bin kein technischer und physikalischer Tiefflieger - allein schon auf Grund meiner Schulbildung und auf Grund meiner Ausbildung und meiner praktischen Tätigkeiten und Hobbys ist das genaue Gegenteil der Fall.

Allerdings gehe ich an das Thema (wie an so vieles andere) nicht als Technik-Gläubiger heran, sondern als politischer Aktivist.

Ich beobachte sehr genau, welche Vor- und Nachteile der sich regelrecht überschlagende technische Fortschritt der Menschheit und der Erde aus meiner Sicht gebracht hat.

Und so bin ich nach und nach wohl überlegt zum Anhänger des Anarcho-Primitivismus geworden. Als Humanist schließe ich dabei allerdings jegliche Anwendung von Gewalt gegen Menschen aus. Gewalt gegen Sachen, wenn sie denn einen Sinn ergibt und den Zielen der Bewegung dienlich ist, schließe ich nicht aus. Der Neo-Luddismus oder die Bewegung der Maschinenstürmer sind auf alle Fälle auch einer Betrachtung wert, natürlich auch unter Ausschluss von Gewalt gegen Menschen.

So bin ich denn auch für die zwangsweise Drosselung der Automotoren auf max. 100 Km/h

Anders kann man die Raser nicht an ihrem Tun hindern.

Im Kapitalismus ist das natürlich nicht machbar, denn die kapitalistischen Verbrechersysteme existieren u.a. über den von ihnen hochgelobten technischen Fortschritt. Anders ist die perverse ständige Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums und somit des Profits für die Reichen doch gar nicht realisierbar.
Vielleicht wäre es nicht das Schlechteste, wenn das Rad noch einmal neu erfunden werden müsste, wenn der Kapitalismus hier die Erde und das Klima platt gemacht hat und sich die Reichen auf einem anderen Planeten breit machen, um diesen platt zu machen. Diese "Umsiedelung" ist natürlich nur den Reichen möglich.

Das als Plädoyer, jeder Richter würde sagen:
Der Angeklagte versuchte seine Schuld zu vertuschen. Aber es konnte es nicht entkräften, daß er gewohnheitsmäßig mit unangemessen geringer Geschwindigkeit die linke Spur nutzte um seine politischen Ansichten anderen Verkehrteilnehmern aufoktoyieren.

Süßer
28.02.2023, 21:40
Dann haben Sie das mit der Differenzgeschwindigkeit und dem Gegenverkehr trotzdem nicht verstanden.
Welches Tempolimit sollte dann Ihrer Meinung nach konsequenter Weise auf Landstraßen gelten?

Das ist dem User egal. Auch ein Trecker sollte auf eine Höchstgeschindigkeit von 100 km/h 'gedrosselt' werden...

konrad
28.02.2023, 23:15
Dann haben Sie das mit der Differenzgeschwindigkeit und dem Gegenverkehr trotzdem nicht verstanden.
Welches Tempolimit sollte dann Ihrer Meinung nach konsequenter Weise auf Landstraßen gelten?

60 Km/h


Das als Plädoyer, jeder Richter würde sagen:
Der Angeklagte versuchte seine Schuld zu vertuschen. Aber es konnte es nicht entkräften, daß er gewohnheitsmäßig mit unangemessen geringer Geschwindigkeit die linke Spur nutzte um seine politischen Ansichten anderen Verkehrteilnehmern aufoktoyieren.

"unangemessen geringe Geschwindigkeit" ist kein juristischer Begriff und deshalb auch kein Straftatbestand.

Wenn debile Oberlehrer die linke Spur zum Blockieren mißbrauchen, so nennt sich das Behinderung. Und das ist zu recht strafbar. Denn sie provozieren Staus und damit verbundene Auffahrunfälle.

Die linke Spur ist die Überhohlspur und darf nur für einen Überholvorgang benutzt werden. Staus natürlich ausgenommen.

Immer schön sachlich bleiben bitte.


Das ist dem User egal. Auch ein Trecker sollte auf eine Höchstgeschindigkeit von 100 km/h 'gedrosselt' werden...

Wo habe ich das geschrieben?

DNCBN
01.03.2023, 07:04
60 Km/h
Dann würde die Differenzgeschwindigkeit auf Landstraßen aber immer noch 120 km/h betragen.
Bei einem Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen betrüge die Differenzgeschwindigkeit dort nur 20 km/h.
Zudem sind Autobahnen kreuzungsfrei. Alle Hindernisse wie Bäume oder Brückenpfeiler sind durch Leitplanken geschützt.

Völlig außer Acht lassen Sie die hypnotisierende Wirkung des Autofahrens insbesondere auf langen Geraden.
Die probeweise Einführung von Tempo 100 km/h auf geraden Autobahnteilstücken hat dort die Unfallzahlen deutlich erhöht.

Jemanden der 160 km/h auf Autobahnen fährt, als Raser zu bezeichnen, zeugt einfach von enormer physikalischer Ignoranz.

BlackForrester
03.03.2023, 08:16
"unangemessen geringe Geschwindigkeit" ist kein juristischer Begriff und deshalb auch kein Straftatbestand.



Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).

Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.

Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.

pixelschubser
03.03.2023, 08:33
Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).

Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.

Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.

Zu geringe Geschwindigkeit kann auch zu Toten führen. Ne Ex von mir ist mal mit wahnwitzigen 50 Km/h vor nem 40-Tonner eingeschert, der mit seinen 80+ auf der rechten Spur fuhr. Wir saßen in nem Civic. Der Brummi legte ne Vollbremsung hin. Der Mann hat gut reagiert. War etwa ein Meter bis zur Heckklappe des Honda.

konrad
04.03.2023, 00:15
Richtig ist - zu geringe Geschwindigkeit ist generell kein Straftatbestand, aber kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zum Straftatbestand werden (Stichwort Nötigung).

Sprich (so war es zumindest in der Vergangenheit) - wenn Du meinst mit Tempo 100 auf einer dreispurigen Autobahn Dich auf der mittleren Spur zu bewegen, obwohl rechts frei ist und es nähert sich von hinten auf der rechten Spur ein schnelleres Fahrzeug und muss dann über mehrere Fahrspuren wechseln um Dich zu überholen beginnt die mit Gefährsung im Straßenverkehr und endet ggf. mit Nötigung - alles strafbewehrte Tatbestände.

Gut, ich will jetzt nicht ausschließen, dass man dies abgeschafft hat - bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.

Es ist alles richtig, was Du schreibst.

Allerdings ist dieses weder meine Regierung noch meine Richterschaft.

Grundsätzlich sind die 2. und die 3. Spur zum überholen von einem oder mehrern Fahrzeugen da und nur für die Zeit des Überholvorgangs.
Dabei darf man natürlich nicht die gerade angesagte Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Alles andere ist mehr oder weniger strafbar.

Wenn diese simple Regelung beachtet werden würde, dann wird auch niemand gezwungen, über mehrere Spuren zu wechseln, wenn er voran kommen will. Natürlich auch im Rahmer der gerade angesagten Höchstgeschwindigkeit.

DNCBN
04.03.2023, 09:07
{...} bei Eurer Bundesregierung und Richterschaft ist ja nix umöglich.
Doch unsere Legislative und Judikative bekommen großartige Sachen hin:

Legislative: ......................................Judikative:
Lichthupe ist erlaubt ............................Lichthupe ist Nötigung
Dashcam-Videos sind verboten ..............Dashcam-Videos sind als Beweis zugelassen
Abstandsunterschreitung kostet 35 € ......Ab welchem Abstand?
Es gibt kein allgemeines Tempolimit .........Wer zu schnell fährt, trägt eine Mitschuld

Minimalphilosoph
04.03.2023, 18:53
Doch unsere Legislative und Judikative bekommen großartige Sachen hin:

Legislative: ......................................Judikative:
Lichthupe ist erlaubt ............................Lichthupe ist Nötigung
Dashcam-Videos sind verboten ..............Dashcam-Videos sind als Beweis zugelassen
Abstandsunterschreitung kostet 35 € ......Ab welchem Abstand?
Es gibt kein allgemeines Tempolimit .........Wer zu schnell fährt, trägt eine Mitschuld

Dann hat ja offensichtlich die Judikative die Legislative korrigiert. Und du hast es sogar sehr verständlich dargestellt.
Damit dürfte das Problem besprochen sein. :D

Mööp, Mööp.

DNCBN
04.03.2023, 19:44
Dann hat ja offensichtlich die Judikative die Legislative korrigiert. Und du hast es sogar sehr verständlich dargestellt.
Damit dürfte das Problem besprochen sein.
Laut § 339 StGB darf die Judikative Gesetze nicht korrigieren – ansonsten nennt man so etwas Rechtsbeugung.

Traurig ist, dass weder Politiker noch Juristen dafür ein Gespür haben.

Minimalphilosoph
04.03.2023, 19:52
Laut § 339 StGB darf die Judikative Gesetze nicht korrigieren – ansonsten nennt man so etwas Rechtsbeugung.

Traurig ist, dass weder Politiker noch Juristen dafür ein Gespür haben.

Wenn dem nicht so wäre, warum gibt es dann mehrere Möglichkeiten der richterlichen Instanz?

DNCBN
04.03.2023, 20:40
Wenn dem nicht so wäre, warum gibt es dann mehrere Möglichkeiten der richterlichen Instanz?
Beide Tatsacheninstanzen und die darüber liegenden Instanzen dienen nur zur Beruhigung des Volkes.
§ 339 StGB gilt natürlich in allen Instanzen – oder was haben Sie gemeint?

BlackForrester
09.03.2023, 10:21
Wenn diese simple Regelung beachtet werden würde, dann wird auch niemand gezwungen, über mehrere Spuren zu wechseln, wenn er voran kommen will. Natürlich auch im Rahmer der gerade angesagten Höchstgeschwindigkeit.



Man korrigiere mich sollte sich da etwas geändert haben - nach deutscher richterlicher Rechtssprechung ist das Rechtsfahrgebot ein "Angebot" rechts fahren zu können - wenn man denn will, aber man muss nicht (zumindest dann nicht, wenn am Ende des Horizont ein Kft sich vermeintlich auf der rechten Spur bewegt.

Es gibt also per Gesetz ein Rechtsfahrgebot und dann gibt es deutsche Richter, für welche die Mittelspur das neue Rechtsfahrgebot darstellt...man kann also mit Hilfe und Zustimmung der deutschen Richter das "Rechtsfahrgebot" außer Kraft setzen, sprich eine Regelung die nix regelt und damit unsinnig ist (womit man dann wieder bei Rechts überholen wäre - wenn das Rechtsfahrgebot richterlich als unsinnig erklärt wird, warum gilt dann noch ein Rechtsüberholverbot?

BlackForrester
09.03.2023, 10:25
Laut § 339 StGB darf die Judikative Gesetze nicht korrigieren – ansonsten nennt man so etwas Rechtsbeugung.

Traurig ist, dass weder Politiker noch Juristen dafür ein Gespür haben.


Was die Jidukative in Deutschland aber darf (und macht) ist Gesetze nach Gutdünken auslegen und dies auch macht, selbst wenn das Grundgesetz etwas anderes vorgibt.

BlackForrester
09.03.2023, 10:40
Laut § 339 StGB darf die Judikative Gesetze nicht korrigieren – ansonsten nennt man so etwas Rechtsbeugung.

Traurig ist, dass weder Politiker noch Juristen dafür ein Gespür haben.


Man korrigiert ja auch nicht - man legt aus. Ein kleiner, aber feiner Unterschied :D

Du kannst Dir ja ´mal den Spaß machen und das Betriebsverfassungsgesetz kaufen - ist ein kleines Büchlein (je nach Größe reichen dafür 50 Seiten,) weil sind ja nur um die 130 Paragraphen. Um aber zu wissen, wie Richter den jeweiligen Paragraphen werten brauchste solche Werke wie den Fittung und dessen Stärke liegt in der Zwischenzeit wohl jenseits von 2 500 Seiten. Auf 2 500 wird als dokumentiert wie Richter die einzelnen Paragraphen auslegen - Deutschland halt :cool:

DNCBN
09.03.2023, 11:09
Was die Jidukative in Deutschland aber darf (und macht) ist Gesetze nach Gutdünken auslegen und dies auch macht, selbst wenn das Grundgesetz etwas anderes vorgibt.
… aber nicht – wie im Fall § 5 Abs. 5 StVO - ins Gegenteil verdrehen! Ansonsten ist das Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

BlackForrester
09.03.2023, 11:56
… aber nicht – wie im Fall § 5 Abs. 5 StVO - ins Gegenteil verdrehen! Ansonsten ist das Rechtsbeugung (§ 339 StGB).


Hat zwar jetzt mit dem überholen nix zu tun, ist das aber brutalste Beispiel neuerer deutscher Geschichte

Art.16 GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.





Absatz 2 besagt NICHT, dass man in Deutschland kein Asyl beantragen kann, selbst wenn man aus einem sicheren Drittstadt nach Deutschland eingereist ist, Absatz 2 besagt aber eindeutig dass man darauf keinen Anspruch hat und wie kann man ein Recht, auf welches man gar keinen Anspruch hat einklagen und dann Richter entscheiden es gäbe einen Ansoruch?

Du siehst - hier wird geltendes Recht ad absurdum geführt und hast Du erlebt dass gegen irgendeien ein Richter wegen "Rechtsbeugung" ermittelt, geschweige denn geklagt wurde?

Wichtig ist in Deutschland nicht was im Gesetz steht - wichtig ist was ein Richter meint es stehe im Gesetz und dies entscheidet in Deutschland einzig und alleine der entsprechend rechtssprechende Richter.

DNCBN
09.03.2023, 12:10
Hat zwar jetzt mit dem überholen nix zu tun, ist das aber brutalste Beispiel neuerer deutscher Geschichte
{...}
Du siehst - hier wird geltendes Recht ad absurdum geführt und hast Du erlebt dass gegen irgendeien ein Richter wegen "Rechtsbeugung" ermittelt, geschweige denn geklagt wurde?

Wichtig ist in Deutschland nicht was im Gesetz steht - wichtig ist was ein Richter meint es stehe im Gesetz und dies entscheidet in Deutschland einzig und alleine der entsprechend rechtssprechende Richter.
In den Juraforen wollte auch niemand zugeben, dass die Bestrafung der Überholabsicht per Lichthupe als Nötigung gegen § 339 StGB verstößt.
Juristen sind halt – wie alle Psychopathen - sehr eitel.

Was in einem Rechtsstaat fehlt, ist eine wirklich unabhängige Dienstaufsicht.
Die Mediative – wenn sie denn eine entsprechende rechtliche Grundlage hätte – könnte dies übernehmen. Ansatzweise tut sie es ja schon.

BlackForrester
10.03.2023, 20:01
In den Juraforen wollte auch niemand zugeben, dass die Bestrafung der Überholabsicht per Lichthupe als Nötigung gegen § 339 StGB verstößt.
Juristen sind halt – wie alle Psychopathen - sehr eitel.

Was in einem Rechtsstaat fehlt, ist eine wirklich unabhängige Dienstaufsicht.
Die Mediative – wenn sie denn eine entsprechende rechtliche Grundlage hätte – könnte dies übernehmen. Ansatzweise tut sie es ja schon.


Diese, wie auch immer geartete, Aufsicht wäre dann aber - da die Aufsicht ja aus Juristen bestehen müsste - mehr oder minder befangen.

Ich halte es da eher mit der angelsächsischen Rechtssprechung - da gibt es Präzedenzurteile und daran MÜSSEN sich dann auch alle Richter halten und können nicht nach Gutdünken handeln. Tut man dies als Richter nicht weiß man, dass das gesprochene Urteil noch während der Verkündung einkassiert werden wird.

DNCBN
10.03.2023, 20:35
Diese, wie auch immer geartete, Aufsicht wäre dann aber - da die Aufsicht ja aus Juristen bestehen müsste - mehr oder minder befangen.

Ich halte es da eher mit der angelsächsischen Rechtssprechung - da gibt es Präzedenzurteile und daran MÜSSEN sich dann auch alle Richter halten und können nicht nach Gutdünken handeln. Tut man dies als Richter nicht weiß man, dass das gesprochene Urteil noch während der Verkündung einkassiert werden wird.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann man ja heute schon stellen. Jedoch gelten für diese die 3 berühmten F:
Formlos,
Fristlos,
Fruchtlos.

Die Dienstaufsicht dürfte eben nicht aus Juristen bestehen, sondern sollte sich aus Naturwissenschaftlern zusammensetzen. Diese sind nämlich Hinterfragen beruflich gewöhnt und reagieren sensibel auf Widersprüche. Genau das können bzw. wollen Juristen nämlich nicht.

Anders als in den Naturwissenschaften müssen juristische Gesetze allgemeinverständlich formuliert sein. Ansonsten könnte sich ja jeder Straftäter einfach herausreden.

Die Dienstaufsicht müsste also nur Widersprüche zwischen Urteilen und dem Gesetz herausfinden und entsprechend einschreiten.

Anders als in den USA gibt es glücklicher Weise in Deutschland kein „case law“. Ein (Fehl-)Urteil ist somit nicht für andere Gerichtsprozesse bindend.

Minimalphilosoph
10.03.2023, 21:58
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann man ja heute schon stellen. Jedoch gelten für diese die 3 berühmten F:
Formlos,
Fristlos,
Fruchtlos.

Die Dienstaufsicht dürfte eben nicht aus Juristen bestehen, sondern sollte sich aus Naturwissenschaftlern zusammensetzen. Diese sind nämlich Hinterfragen beruflich gewöhnt und reagieren sensibel auf Widersprüche. Genau das können bzw. wollen Juristen nämlich nicht.

Anders als in den Naturwissenschaften müssen juristische Gesetze allgemeinverständlich formuliert sein. Ansonsten könnte sich ja jeder Straftäter einfach herausreden.

Die Dienstaufsicht müsste also nur Widersprüche zwischen Urteilen und dem Gesetz herausfinden und entsprechend einschreiten.

Anders als in den USA gibt es glücklicher Weise in Deutschland kein „case law“. Ein (Fehl-)Urteil ist somit nicht für andere Gerichtsprozesse bindend.

Ihr Bürokraten seit sowas von unnütz.

Deine Lichthupenprobleme betreffen mich ja nicht persönlich. Das hätten wir ganz undiplomatisch kopfnüssig geordnet. :D

DNCBN
11.03.2023, 08:28
Ihr Bürokraten seit sowas von unnütz.
Deine Lichthupenprobleme betreffen mich ja nicht persönlich. Das hätten wir ganz undiplomatisch kopfnüssig geordnet.
Was treibt Sie dazu an, hier permanent Ihre hochgradig geistige und charakterliche Behinderung unter Beweis zu stellen.
Schauen Sie sich doch einfach Beitrag #538 im Lichthupenthread an. Der User hats verstanden.

Sie haben noch keinen einzigen sachlichen Beitrag zu dem Lichthupenthema geschrieben.
Auch hier ist Ihr letzter Beitrag absolut unsachlich.

Ihr infantiles Weltbild haben Sie auch hier in Ihrem Beitrag #162 demonstriert.
Den Unterschied zwischen Legislative und Judikative scheinen Sie offensichtlich nicht begreifen zu können.

DNCBN
11.03.2023, 14:33
Hm, das scheint hier wohl ein Forum zu sein, indem sich Fanatiker wie z.B. @marion unter den Moderatoren befinden.
Statt sachlich zu argumentieren, schließt @marion einen Thread von mir und schließt mich bei einem anderen Thread aus.

Armes Deutschland!

marion
11.03.2023, 18:03
Hm, das scheint hier wohl ein Forum zu sein, indem sich Fanatiker wie z.B. @marion unter den Moderatoren befinden.
Statt sachlich zu argumentieren, schließt @marion einen Thread von mir und schließt mich bei einem anderen Thread aus.

Armes Deutschland!

:hzu: du Schlaumeier: Warum ich dir im UKR Thread aus Auszeit gegönnt habe, hab ich begründet, selbst das hast du wohl nicht verstanden , da kann ich dann leider auch nichts machen

du findest bestimmt auf der Verkehrsschiene eine neue Spielwiese :)

Schwabenpower
11.03.2023, 18:30
:hzu: du Schlaumeier: Warum ich dir im UKR Thread aus Auszeit gegönnt habe, hab ich begründet, selbst das hast du wohl nicht verstanden , da kann ich dann leider auch nichts machen

du findest bestimmt auf der Verkehrsschiene eine neue Spielwiese :)
Du hast die Lichthupe nicht benutzt :hzu:

DNCBN
11.03.2023, 18:39
du Schlaumeier: Warum ich dir im UKR Thread aus Auszeit gegönnt habe, hab ich begründet, selbst das hast du wohl nicht verstanden , da kann ich dann leider auch nichts machen
du findest bestimmt auf der Verkehrsschiene eine neue Spielwiese
Ich habe nur nach Ursache und Wirkung, die Ihr Kollege @Klopperhorst genannt hat, gefragt.
Wenn man dazu erst 100 Seiten lesen müsste, wie Sie vorgeschlagen haben, wird da definitiv etwas behauptet, was nicht begründbar ist.

Wer Foren wie diese als Spielwiese bezeichnet, hat die Möglichkeiten, die solche Foren bieten, nicht erkannt, oder will sachliche Diskussionen grundsätzlich verhindern.

marion
11.03.2023, 18:39
Du hast die Lichthupe nicht benutzt :hzu:

ich hab dafür aber die Hupe benutzt :hzu: hat er aber net gehört

marion
11.03.2023, 18:41
Ich habe nur nach Ursache und Wirkung, die Ihr Kollege @Klopperhorst genannt hat, gefragt.
Wenn man dazu erst 100 Seiten lesen müsste, wie Sie vorgeschlagen haben, wird da definitiv etwas behauptet, was nicht begründbar ist.

Wer Foren wie diese als Spielwiese bezeichnet, hat die Möglichkeiten, die solche Foren bieten, nicht erkannt, oder will sachliche Diskussionen grundsätzlich verhindern.

rot: oh doch und das dutzende mal, ich hab dir ja sogar eine Abkürzung angeboten und jetzt ist das Thema beendet

konfutse
11.03.2023, 19:28
Hm, das scheint hier wohl ein Forum zu sein, indem sich Fanatiker wie z.B. @marion unter den Moderatoren befinden.
Statt sachlich zu argumentieren, schließt @marion einen Thread von mir und schließt mich bei einem anderen Thread aus.

Armes Deutschland!
Allein dafür, dass du diesen Beitrag in mehreren Treads bringst, gehörst du Troll gesperrt.

DNCBN
11.03.2023, 19:38
Allein dafür, dass du diesen Beitrag in mehreren Treads bringst, gehörst du Troll gesperrt.
Haben Sie Angst davor, es könnte mir gelingen, Sie zum Denken zu bringen?
Bisher sind alle meine Versuche bei Ihnen gescheitert.

konfutse
11.03.2023, 20:17
Haben Sie Angst davor, es könnte mir gelingen, Sie zum Denken zu bringen?
Bisher sind alle meine Versuche bei Ihnen gescheitert.
Was sagt dein Pfleger dazu?

Schwabenpower
11.03.2023, 20:21
Was sagt dein Pfleger dazu?
Vermutlich nichts mehr

DNCBN
11.03.2023, 20:25
Was sagt dein Pfleger dazu?
Wenn es Leute wie Sie hier nicht gäbe, könnten öffentliche Foren dem Meinungsaustausch und damit der Demokratie dienen.

Morrison
11.03.2023, 20:31
Hm, das scheint hier wohl ein Forum zu sein, indem sich Fanatiker wie z.B. @marion unter den Moderatoren befinden.
Statt sachlich zu argumentieren, schließt @marion einen Thread von mir und schließt mich bei einem anderen Thread aus.

Armes Deutschland!

Was willst du dann hier? Mach doch, dass du weg kommst, wenn es dir hier nicht passt.
Und Siezen in Foren wie diesem stellt eine grobe Unfreundlichkeit dar.
Also: Es gibt bestimmt Foren, die viel besser zu dir passen als dieses. Gehe bitte dorthin.

DNCBN
11.03.2023, 20:34
Was willst du dann hier? Mach doch, dass du weg kommst, wenn es dir hier nicht passt.
Und Siezen in Foren wie diesem stellt eine grobe Unfreundlichkeit dar.
Also: Es gibt bestimmt Foren, die viel besser zu dir passen als dieses. Gehe bitte dorthin.
Warum sollte ich mich Leuten wie Ihnen verbrüdern, die öffentlich Foren missbrauchen?

Schwabenpower
11.03.2023, 20:36
Warum sollte ich mich Leuten wie Ihnen verbrüdern, die öffentlich Foren missbrauchen?
Wer hier ein Forum mißbraucht ist, bis auf einen, jedem klar. Verpiß Dich einfach, wenn es Dir nicht paßt

DNCBN
11.03.2023, 20:46
Wer hier ein Forum mißbraucht ist, bis auf einen, jedem klar. Verpiß Dich einfach, wenn es Dir nicht paßt
Ich habe von Ihnen in diesem Thread noch keinen sachlichen Beitrag gefunden.

Schwabenpower
11.03.2023, 20:53
Ich habe von Ihnen in diesem Thread noch keinen sachlichen Beitrag gefunden.
Dann verpiß Dich endlich, wenn Du zu doof dafür bist

pixelschubser
11.03.2023, 20:53
Ich habe von Ihnen in diesem Thread noch keinen sachlichen Beitrag gefunden.

Geht das Theater jetzt strangübergreifend durchs ganze Forum?

Kreuzbube
11.03.2023, 20:57
Geht das Theater jetzt strangübergreifend durchs ganze Forum?

Ein Kollege vom Heizer?:)

konfutse
11.03.2023, 21:02
Geht das Theater jetzt strangübergreifend durchs ganze Forum?
Sieht nach Amoklauf aus. Man sollte ihn erlösen.

BlackForrester
17.03.2023, 12:44
Anders als in den USA gibt es glücklicher Weise in Deutschland kein „case law“. Ein (Fehl-)Urteil ist somit nicht für andere Gerichtsprozesse bindend.



Mir dünkt, Du verstehst das System nicht.

Präzendenzfälle sind in der Regel, nein, immer, keine Urteile irgend eines Wald-und-Wiesen-Richters und einer Hillbillie-Jury. Zumeist, um nicht zu sagen immer, entstehen dieses Präzedenzfälle durch eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes des entsprechenden Landes. Da es dabei faktisch nur nachrangig um ein Einzelschicksal geht, sondern darum wie die Rechtssprechung einen Fall zu bewerten hat sind "Fehlurteile" faktisch ausgeschlossen...um beim Rechtsüberholverbot zu bleiben - würde das deutsche Bundesverfassungsgericht als oberstes Gericht in Deutschland entscheiden rechts überholen wäre nicht verboten, müsste sich im angelsächsischen Rechtssystem jeder Richter daran halten -im deutschen Rechtssystem eben nicht.

Ein fudamental entscheidender Unterschied, welche dem einzelnen Richter einfach viel zu viel Macht gibt-

herberger
20.03.2023, 11:50
Ein deutscher Richter wurde in einer Talk Show gefragt "Gibt es Fehlurteile"?

Der Richter antwortete "ja die gibt es, die meisten Fehlurteile sind Freisprüche"!

Lord Laiken
20.03.2023, 12:00
Es kann der Eindruck entstehen, dass in Deutschland die Mittell - bzw. linke Fahrspur auf einer Autobahn von dem einen oder anderen Zeitgenossen sozusagen als "Privatautobahn" betrachtet wird wo man sein Kfz mehr oder minder langsam und noch langsamer bewegen kann, obwohl auf der rechten Spur kein, kaum oder wenig Verkehr herrscht. Darf man allerdings rechts dann an solch einem Zeitgenossen vorbei fahren? Nein, das verbietet in Deutschland (wie so viele unsinnige von den deutschenn Parteien geschaffene Verbote) §5 StVo.

Warum eigentlich? In sehr vielen Ländern ist ein "Rechtsüberholverbot" unbekannt und dort funktioniert es doch auch. Wenn dann Einer meint er müsse auf der einer anderen Spur als der rechten Spur mit geringer Geschwindigkeit fahren - so what, kann man dann tun.

Warum also das deutsche Rechtsüberholverbot abschaffen - welche Gründe würden denn dagegen sprechen?
Blockierer mit Gebühren belegen.

Lord Laiken
20.03.2023, 12:02
Ein deutscher Richter wurde in einer Talk Show gefragt "Gibt es Fehlurteile"?

Der Richter antwortete "ja die gibt es, die meisten Fehlurteile sind Freisprüche"!
Das klingt sogar logisch, denn es gilt offiziell noch in dubio pro reo.

DNCBN
27.03.2023, 13:41
Mir dünkt, Du verstehst das System nicht.

Präzendenzfälle sind in der Regel, nein, immer, keine Urteile irgend eines Wald-und-Wiesen-Richters und einer Hillbillie-Jury. Zumeist, um nicht zu sagen immer, entstehen dieses Präzedenzfälle durch eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes des entsprechenden Landes. Da es dabei faktisch nur nachrangig um ein Einzelschicksal geht, sondern darum wie die Rechtssprechung einen Fall zu bewerten hat sind "Fehlurteile" faktisch ausgeschlossen...um beim Rechtsüberholverbot zu bleiben - würde das deutsche Bundesverfassungsgericht als oberstes Gericht in Deutschland entscheiden rechts überholen wäre nicht verboten, müsste sich im angelsächsischen Rechtssystem jeder Richter daran halten -im deutschen Rechtssystem eben nicht.

Ein fudamental entscheidender Unterschied, welche dem einzelnen Richter einfach viel zu viel Macht gibt-
Das „System“ in Deutschland heißt Gewaltenteilung.
Die wurde „uns“ nach dem Krieg von den Siegermächten aufgezwungen.
Somit ist das deutsche System besser als das der Siegermächte.

Aus der Gewaltenteilung folgt, dass die Judikative die von der Legislativen festgelegten Gesetze zu befolgen hat.
Die Judikative darf keine Gesetze erschaffen oder ändern. Letzteres wäre nämlich Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

Die einzelnen deutschen Richter haben nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit.