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Vollständige Version anzeigen : Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht fuer Privatverkaeufe im Onlinehandel



ABAS
18.01.2023, 18:22
Ein schwerer Schlag fuer die Betreiber on Onlinehandelsplattformen. Seit dem 1. Januar 2023 haben die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie z.B. eBay oder Vermietungsdienstleistungen wie z.B. Airbnb die Pflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) alle Daten von Privatverkaeufern den Finanzaemter zu melden.

Wg. der Ueberwachungs- und Steuergier der EU und Regierungen der EU Mitgliedslaender wird private Onlinehandel kollabieren! Die Geschaeftskonzepte von privaten Onlinehandelsplattformen sind obsolet.


Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)*– Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die*Verkäufer auf Kleinanzeigen-Portalen*trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die Kleinanzeigen-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln.*Was darf noch „frei“ verkauft werden?*Die Grenze liegt bei*30 verkauften Artikel bis Januar 2024*– oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die*Grenze von 2.000 Euro*überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Der*Deutsche Bundestag*hat in seiner 66. Sitzung am 10. November 2022 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 20/4376 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts – Drucksachen*20/3436,*20/4228*– in beigefügter Fassung (Drucksache 605/22) angenommen.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Meldepflicht der Verkaufsportale

Ab dem 01.01.23 tritt das sogenannte Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Plattformen Betreiber verpflichtet die Daten über Verkäufe an das*Finanzamt*automatisiert weiter zu leiten. Es betrifft alle Marktplätze und Plattformen die für gewerbliche und private Verkäufe zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen unter anderem folgende Portale:*

Amazon*– Ebay – Ebay-Kleinanzeigen – Facebook-Shop – Google-Shopping – Hood – Yatego – Avocadostore – Alibaba – Rakuten – Fairmondo – Shopify – Shpock.*

TaxPro*erklärt im Video – Welche Rechte haben Betroffene?


Digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften

Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsge schäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.

Austausch von Informationen – Plattformbetreiber – Finanzamt

Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden*Informationen*über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
Auf*Bundestag.de*heißt es unter anderem:

„.. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden ..“.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Gültig ab 1. Janaur 2023

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)*2021/514*des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)

Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1; Amtshilferichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/514 (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1).

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – automatischer Informationsaustausch

In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für*Steuern*Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.*Außerdem sieht das Gesetz*Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.

Alle Verkäufe werden europaweit transparent

Prof. Dr. Christian Rödl*erklärt auf seiner Seite die Einführung des Gesetzes (Auszug/Zitat): „Artikel 1 sieht die Neueinführung des „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTGPStTG)“ vor. Damit wird der durch*DAC 7*neu eingeführte Artikel 8 ac / Anhang V der Amtshilferichtlinie umgesetzt.

Um das Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll es im Folgenden gehen:
*


Ziel des Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist die Herstellung von Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen, um deren korrekte steuerliche Erfassung sowohl bei den Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer sicherzustellen. Bisher konnten Finanzbehörden diese Geschäfte nur schwer ermitteln und es besteht die Vermutung, dass ein erhebliches Steuerpotential nicht erfasst wird. Daher werden nun spezifische Melde- und Sorgfaltspflichten eingeführt, da die Betreiber digitaler Plattformen als diejenigen gelten, die über die*notwendigen Informationen*im Rahmen ihres Geschäftsmodells verfügen bzw. diese erlangen können. Die gewonnenen Informationen werden im Wege der EU-Amtshilfe bzw. auf Basis internationaler Abkommen automatisch mit betroffenen EU-Mitgliedstaaten bzw. den Behörden qualifizierter Drittstaaten ausgetauscht. Damit müssen Nutzer von digitalen Plattformen damit rechnen, dass alle entgeltlichen Aktivitäten über diese Plattformen europaweit und international für den Fiskus transparent werden“.


https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/



Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)

https://www.buzer.de/PStTG.htm

Doppelstern
18.01.2023, 18:31
Kannste schließen lassen. Ich habe bereits um 14:27 einen Strang eröffnet.


https://politikforen-hpf.net/showthread.php?194505-Ebay-meldet-Verk%C3%A4ufe-ans-Finanzamt

ABAS
18.01.2023, 18:32
Medienmeldungen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Teil A:


SWR / 11. Januar 2023

NEUES GESETZ FÜR ONLINE-VERKÄUFE
Das müssen Privatverkäufer im Netz jetzt wissen

Internetplattformen wie Ebay müssen künftig auch Transaktionen von Privatleuten direkt an die Steuerbehörden übermitteln. Wir klären, was Privatverkäufer im Netz beachten müssen. Mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz werden Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Dadurch soll mehr steuerliche Transparenz entstehen: Die Europäische Union geht davon aus, dass auf diesen Plattformen viel Geld verdient, aber nicht alles davon auch ordentlich versteuert wird.

"Das können Händler sein, die auf vielen Plattformen aktiv sind, aber nicht alle Umsätze auch in der Steuererklärung angeben. Oder Menschen, die als Privatverkäufer auftreten, obwohl sie vom Umsatzvolumen oder der angebotenen Ware eigentlich als Gewerbetreibende agieren und eventuell Umsatzsteuer bezahlen müssten."

Ebay, Airbnb und Co. müssen Transaktionen melden

Von dem neuen Gesetz sind zum Beispiel das Internetauktionshaus Ebay, das Online-Kleinanzeigenportal Ebay Kleinanzeigen oder der Amazon Marketplace betroffen. Aber auch Portale für Ferienwohnungen wie Airbnb müssen Transaktionen an das Finanzamt melden. "Es geht nicht nur um Waren, sondern auch um Dienstleistungen", erklärt Michael Wegmer aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.
Das Ganze gilt dabei EU-weit, denn das Plattformen-Steuertransparenzgesetz geht auf eine EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden zurück. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Ländern. Nach Angaben der Bundesregierung soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

Diese Daten melden Plattformen an die Behörden

Online-Verkäufe: Das müssen Privatverkäufer beachten Internetplattformen müssen allerdings nicht von allen Privatverkäufern Daten an die Finanzbehörden übermitteln. "Wer ab und zu privat gebraucht etwas verkauft, muss sich keine Sorgen machen", so SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer. Als Grenze gelten dabei weniger als 30 Verkäufe pro Jahr oder weniger als 2.000 Euro an Einnahmen. Außerdem gibt es eine steuerliche Grenze: Gewinne unter 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Privatverkäufer sollten alle ihre Verkäufe dokumentieren, um bei Nachfragen der Steuerbehörden ihre Verkäufe belegen können. Es empfiehlt sich, sowohl das genaue Verkaufsdatum als auch den Einkaufs- und den Verkaufspreis für jeden Verkauf zu notieren.

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/online-verkaeufe-plattformen-steuertransparenzgesetz-ebay-amazon-100.html


Captial | 09.01.2023 |. von Laura Eßlinger

STEUERN
Meldet Ebay Kleinanzeigen uns jetzt beim Finanzamt?

Gewinne, die man auf Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen macht, muss man versteuern

Online-Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Vinted oder Momox müssen seit diesem Jahr die Verkäufe von Nutzerinnen und Nutzern an Behörden melden, damit die ihre Gewinne auch tatsächlich versteuern.

Ebay, Etsy, Vinted oder Momox – künftig beäugen die Finanzbehörden Verkäufe sehr viel genauer, die über solche Online-Plattformen abgewickelt werden. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das, dass sie am besten Buch über ihre Transaktionen führen sollten, denn die Plattformbetreiber melden ihre Verkäufe unter bestimmten Voraussetzungen künftig automatisch an die Behörden. Capital klärt die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln:

Welches neue Gesetz regelt nun Ebay-Kleinanzeigen-Verkäufe?

Am 10. November 2022 verabschiedete der Bundestag eine neue Meldepflicht für Betreiber von Verkaufsplattformen im Internet. Der bekannteste Anbieter ist Ebay Kleinanzeigen, der zum norwegischen Konzern Adevinta gehört. Das Gesetz gilt jedoch ausnahmslos für alle Plattformen – also zum Beispiel auch für Vinted, Etsy oder dem früheren Ebay Kleinanzeigen-Eigentümer Ebay. Mit dem sogenannten*Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)*setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die besagt, dass auch private Verkäufe besteuert werden müssen.

Wann wird man vom Plattformbetreiber gemeldet?

Die Plattformbetreiber müssen ab sofort Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte ihrer Nutzerinnen und Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern melden – egal ob von professionellen Verkäufern oder Privatpersonen. Das Bundeszentralamt leitet diese Daten dann an die zuständige Länderfinanzbehörde weiter, die sie per automatisiertem Verfahren an das jeweilige Finanzamt übermittelt.

Wann kriegt das Finanzamt keine Meldung?

Für Nutzerinnen und Nutzer gilt eine Freigrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr, die Einnahmen daraus dürfen maximal 2000 Euro betragen – dann werden sie nicht gemeldet. Wer mehr als 30 Verkaufsabschlüsse macht und die Grenze von 2000 Euro im Jahr überschreitet, den muss der Plattformbetreiber melden. Ob das Finanzamt die gemeldeten Daten von Kleinstverkäufern mit deren Steuererklärung vergleichen wird, ist allerdings fraglich. Die Behörden haben zunächst Vielverkäufer im Blick.

Wie muss ich Verkäufe steuerlich angeben?

Schon bisher müssen Steuerpflichtige zusätzliche Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben, sofern es mehr als 600 Euro sind. Bei dem Betrag handelt es sich um eine sogenannte Freigrenze. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag alles steuerfrei ist. Liegt die Steuerpflichtige Person darüber – und sei es auch nur um ein paar Euro – muss sie den kompletten Gewinn versteuern. Angaben dazu müssen Steuerpflichtige in der Anlage G „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ machen. Wer im großen Stil verkauft, muss unter Umständen auch Umsatz- oder sogar Gewerbesteuer abführen.

https://www.capital.de/geld-versicherungen/so-melden-betreiber-wie-ebay-kleinanzeigen-verkaeufe-dem-finanzamt-33081334.html



Merkur.de | 16.01.2023

Auf eBay verkaufen: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Anbieter – Dank einer EU-Richtlinie

Auf Portalen wie eBay oder Etsy lassen sich gebrauchte oder selbst gemachte Produkte gut verkaufen. Privatanbieter müssen in Zukunft jedoch das Finanzamt fürchten. Die gebrauchte, aber noch gut funktionierende Smartwatch, der nicht mehr zur Einrichtung passende Wandschrank für Selbstabholer: Auf Verkaufsplattformen wie eBay findet sich immer noch der eine oder andere Interessent. Handgestrickte Mode und kreative Arbeiten wiederum haben ihre zahlenden Fans auf Etsy. Der Erlös kann dem Verkäufer durchaus eine nette Summe in den Geldbeutel spülen – auch wenn die Gebühren teilweise ziemlich happig sind.

Verkauf auf eBay: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Deals

Das Finanzamt dagegen bleibt bei privaten Deals bislang in der Regel außen vor. Wer regelmäßig immer wieder gebrauchte oder selbst gebastelte Sachen zu Geld macht, kann zwar durchaus in den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels und damit ins Visier der Steuerbeamten geraten. Bisher fehlte denen aber schlicht die Zeit dazu, in Kleinanzeigen und bei Auktionen nach privaten Viel-Verkäufern zu fahnden, zudem gab es keine genau definierten Limits.

Doch das ändert sich nun. Ab 2023 müssen Handels-Plattformen ihre privaten Heavy User von sich aus dem Finanzamt melden. Das entsprechende Gesetz dafür setzt eine EU-Richtlinie um, und trägt den sperrigen Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Auch die Abkürzung PStTG klingt nicht viel schlanker.

Verkauf auf eBay: Meldepflicht gilt auch für Etsy und Airbnb

Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattform-Betreiber den Finanzbehörden übermitteln. Diese werden dann bei der Steuererklärung des Betreffenden ganz genau hinschauen. Ehrlichkeit ist also einmal mehr oberste Steuerbürgerpflicht.

Das gilt im Übrigen nicht nur für fleißige Anbieter auf eBay, Etsy und ähnlichen Online-Handelsplätzen. Auch Zimmer-Vermittler wie Airbnb unterliegen der neuen Meldepflicht – eben alle Portale, auf denen (auch) Privatleute Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten.


https://www.merkur.de/leben/geld/ebay-privater-verkauf-steuer-regelung-regel-gesetz-finanzamt-deal-plattform-etsy-zr-92005806.html

ABAS
18.01.2023, 18:34
Kannste schließen lassen. Ich habe bereits um 14:27 einen Strang eröffnet.


https://politikforen-hpf.net/showthread.php?194505-Ebay-meldet-Verk%C3%A4ufe-ans-Finanzamt

Du gibts in Deinen Strang nur oberflaechliche Informationen. Ich schlage vor das Klopperhorst Deinen Strang in meinen ueberfuehrt und dann Deinen Strang schliesst.

Doppelstern
18.01.2023, 18:36
Du gibts in Deinen Strang nur oberflaechliche Information.


Das reicht aber für 99% der privaten Ebay User, um zukünftig nicht vom Finanzamt verfolgt zu werden.

navy
18.01.2023, 18:38
Soll das ein Witz sein, wenn die Albaner Banden, Milliarden in Dubai und Albanien jedes Jahr waschen. die Roma Banden in ihrer Heimat, Paläste Bauen, mit Goldenen Wasserhähnen und mit den Kurden fangen wir hier nicht an

Deutschland ist Geldwäsche Land, was man mit Reno Benko sah, mit dem Kauf der Kaufhäuser und den Geldern der Ukrainischen Mafia, im Raum Stuttgart, bis Wirecard

https://i2.wp.com/marina-durres.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/07/Geldw%C3%A4sche.jpeg

Stuttgart ist Geldwäsche Zentrum, wo Ukrainische und Albanische Verbrecher Banden, extra Konsulate erhielten, für Geldwäsche und gefälschte Dokumenten


Der Berufsverbrecher: Enver Shala des Kosovo Mafia Konsulats in Stuttgart ist auf der Flucht

Gigantische Geldwäsche, der Mafia Familie, mit eigenen Konsulat in Stuttgart. Die Banden sind wie die Vandalen in Albanien eingefallen, bauen überall wild herum. (https://albaniade.wordpress.com/2019/04/08/der-berufsverbrecher-enver-shala-des-kosovo-mafia-konsulats-in-stuttgart-ist-auf-der-flucht/)

ABAS
18.01.2023, 18:40
Medienmeldungen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Teil B:


12.01.2023

Online-Handel: Plattformen müssen private Händler ans Finanzamt melden

Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted, Momox – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.

Inhalt

Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

Wer wird gemeldet?

An wen werden die Transaktionen gemeldet?

Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?

Was müssen Verkäufer jetzt tun?

Unproblematisch: Gelegentlicher Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs

Verkauf von Wertgegenständen: Spekulationsfrist und Freigrenze beachten

Gewerblicher Verkauf

*
Das komplette Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) einschließlich Begründung finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
→*zum PDF des Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

Laut § 5 PStTG müssen folgende Tätigkeiten gemeldet werden, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht werden:
die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (z.B. Vermietung einer (Ferien)Wohnung über AirBnB und ähnliche Anbieter),

die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z.B. Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw.),

der Verkauf von Waren (z.B. gebrauchte Kinderkleidung, Bücher, selbst hergestellte Waren usw.),

die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (z.B. die Vermietung des eigenen Wohnmobils an andere Urlauber).


Wer wird gemeldet?

In §4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird bestimmt:

»Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.«

Übersetzt heißt das: Gemeldet werden müssen alle Verkäufer bzw. Anbieter, die pro Jahr auf einer Plattform
mindestens als 30 Verkaufsabschlüsse machen*und

mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Händler gemeldet. Dabei ist es übrigens egal, ob es sich um einen gewerblichen Händler oder um eine Privatperson handelt.

An wen werden die Transaktionen gemeldet?

Die Plattformbetreiber melden die Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Bundeszentralamt für Steuern leitet diese Daten dann an die jeweils zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Die Länderfinanzbehörden leiten die Daten dann automatisiert an die jeweiligen Finanzämter weiter. Das Finanzamt prüft dann, ob der gemeldete Verkäufer die Transaktionen bzw. die Verkaufserlöse in seiner Steuererklärung angegeben hat. Kleinstverkäufer mit wenigen Transaktionen und geringen Umsätzen werden die Finanzämter dabei vermutlich eher nicht überprüfen – sie möchten Vielverkäufer finden und sichergehen, dass diese ihre Einnahmen korrekt versteuern und ggf. eine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Zu einer Jagd auf Eltern, die gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug verkaufen, wird es also nicht kommen.

Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?

Im Rahmen der Meldepflicht werden übermittelt:

Name,

Geburtsdatum,

Steueridentifikationsnummer,

Postanschrift,

Bankverbindung,

alle relevanten Transaktionen,

Verkaufserlöse,

alle für die Nutzung der Plattform angefallenen Gebühren und

falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers bzw. Anbieters.


Was müssen Verkäufer jetzt tun?

In vielen Fällen gar nichts oder jedenfalls nicht viel. Unproblematisch: Gelegentlicher Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Wer zum Beispiel gelegentlich Spielzeug verkauft, aus dem die Kinder »herausgewachsen« sind, oder sein altes Fahrrad über ein Kleinanzeigen-Portal loswerden möchte, der braucht nichts zu befürchten und muss auch in der Steuererklärung keine Angaben zu den Verkäufen machen. Die Einnahmen aus den Verkäufen sind und bleiben steuerfrei.

Was Sie trotzdem tun sollten:

Notieren Sie, wann Sie welchen Gegenstand wo und für wie viel verkauft haben. Falls Sie Belege über den Einkauf und/oder Verkauf haben, heben Sie diese auf. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt Fragen hat.

Verkauf von Wertgegenständen: Spekulationsfrist und Freigrenze beachten

Wer Wertgegenstände wie Edelmetalle, Münzen, Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Oldtimer und Briefmarken verkauft, muss schon jetzt die einjährige sog. Spekulationsfrist beachten und Angaben in der Steuererklärung machen. Es geht also im Folgenden um Wertgegenstände, die innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder verkauft werden. Die einjährige Spekulationsfrist ist auch für private eBay-Verkäufer relevant, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Für den Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften zusammen gibt pro Kalenderjahr eine Freigrenze: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie weniger (!) als 600 Euro betragen (§ 23 Abs. 3 S. 5 Einkommensteuergesetz – EStG). Wird der Betrag von 600 Euro erreicht (!) oder überschritten, ist er voll steuerpflichtig, also nicht nur mit dem übersteigenden Teil. Liegt der Gewinn unter der Freigrenze, ist er steuerfrei.

Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht jedem die Freigrenze zu, vorausgesetzt, jeder hat entsprechende Gewinne. Die nicht ausgeschöpfte Freigrenze des einen Ehegatten kann allerdings auch bei Zusammenveranlagung nicht auf den anderen übertragen werden. Steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind in der Steuererklärung in der Anlage SO aufzuführen, da solche Einkünfte zur Einkunftsart »Sonstige Einkünfte« gehören.

Gewerblicher Verkauf

Vielleicht fällt bei der Meldung und anschließenden Überprüfung auf, dass Sie gewerblich tätig sind. Da es keine festen Zahlen gibt, ab wie vielen Verkäufen man zum Beispiel als gewerblicher Händler gilt, ist der Zeitpunkt des Übergang vom privaten Verkauf zum gewerblichen Handel oft nicht ganz klar.

In folgenden Konstellationen wurde in der Vergangenheit von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen:

Sie entrümpeln ein Haus und verkaufen in den folgenden Monaten zahlreiche Gegenstände.

Sie verkaufen zwar selten, handeln aber nur mit sehr teuren Gegenständen.

Sie kaufen Waren ein mit dem Ziel, diese wieder zu verkaufen.

Sie stellen selbst Gegenstände her mit dem Ziel, diese zu verkaufen.


In diesen Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden und mit der Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einreichen. Auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind jetzt für Sie ein Thema.


https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/finanzamt/online-handel-plattformen-muessen-private-haendler-ans-finanzamt-melden


pwc / 11. November 2022

Bundestag beschließt Regelungen zu Meldepflichten für digitale Plattformen und Reform der Außenprüfung

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt.
Dabei folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 09. November 2022 (20/4376).

Hintergrund

Die Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.

Änderungen

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (siehe unseren*Blogbeitrag) sind dabei u.a. folgende Änderungen enthalten:
- Möglichkeit eines Antrags auf Auskunft zum Anwendungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG);
– EU-Amtshilfegesetz, Automatische Übermittlung von Informationen, Finanzverwaltungsgesetz, Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern;
– Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Absatz 4 AO n.F.);
– Änderungen beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.);
– Geänderte Inkrafttretens- und Anwendungsregelungen zu den Änderungen der Abgabenordnung und verlängerte Erprobung alternativer Prüfungsmethoden.

Fundstelle Bundestag, online.


https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht/article/234436/bundestag-beschliesst-regelungen-zu-meldepflichten-fuer-digitale-plattformen-und-reform-der-aussenpruefung

ABAS
18.01.2023, 18:43
Das reicht aber für 99% der privaten Ebay User, um zukünftig nicht vom Finanzamt verfolgt zu werden.

Das stimmt nicht, weil alle Daten der Privatverkaeufer von Onlinehandelsplattformen den Finanzaemter uebermittelt werden, mit Ausnahmen von sogenannten freigestellten " Kleinstverkaeufern " die nur gelegentliche Verkaeufe taetigen der einen Gesamtwert von 2.000 EUR pro Jahr nicht ueberschreiten.


In §4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird bestimmt:

»Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.«


Das Thema ist komplex und hast vom Thema keine Ahnung. Du schreibst ueberwiegend Ein-, Zwei- oder Dreizeiler in HPF. Die von Dir erstellten Straenge sind genauso flachgeistig wie Deine Beitraege.

Doppelstern
18.01.2023, 18:49
Das Thema ist komplex. Du schreibst ueberwiegend Ein-, Zwei- oder Dreizeiler in HPF.
Die von Dir erstellten Straenge sind genauso flachgeistig bzw. trivial.


Du hast doch keine Ahnung was ich schreibe. Einzeiler habe ich noch nie geschrieben. Zwei und Dreizeiler eher selten. Meistens schreibe ich mehrere Abschnitte.


Meinst Du, wenn du ganze Tapeten hier reinkopierst, zeugt das von mehr Ahnung ? Das lesen sich die Leute doch gar nicht erst durch.

ABAS
18.01.2023, 19:00
Soll das ein Witz sein, wenn die Albaner Banden, Milliarden in Dubai und Albanien jedes Jahr waschen. die Roma Banden in ihrer Heimat, Paläste Bauen, mit Goldenen Wasserhähnen und mit den Kurden fangen wir hier nicht an

Deutschland ist Geldwäsche Land, was man mit Reno Benko sah, mit dem Kauf der Kaufhäuser und den Geldern der Ukrainischen Mafia, im Raum Stuttgart, bis Wirecard

https://i2.wp.com/marina-durres.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/07/Geldw%C3%A4sche.jpeg

Stuttgart ist Geldwäsche Zentrum, wo Ukrainische und Albanische Verbrecher Banden, extra Konsulate erhielten, für Geldwäsche und gefälschte Dokumenten


Der Berufsverbrecher: Enver Shala des Kosovo Mafia Konsulats in Stuttgart ist auf der Flucht

Gigantische Geldwäsche, der Mafia Familie, mit eigenen Konsulat in Stuttgart. Die Banden sind wie die Vandalen in Albanien eingefallen, bauen überall wild herum. (https://albaniade.wordpress.com/2019/04/08/der-berufsverbrecher-enver-shala-des-kosovo-mafia-konsulats-in-stuttgart-ist-auf-der-flucht/)

Nein! Das ist kein Witz sondern seit 01. Januar 2023 geltendes Recht mit fatalen Auswirkungen auf den privaten Onlinehandel mit Waren und Dienstleistungen. Ausserdem wirkt sich das negativ auf die Geschaeftskonzepte der Betreiber von Onlinehandelsplattformen aus, weil das Hauptgeschaeft von eBay & Consorten schon immer Privatanbieter waren, die an der Steuer vorbei verkauft haben.

ABAS
18.01.2023, 19:03
Du hast doch keine Ahnung was ich schreibe. Einzeiler habe ich noch nie geschrieben. Zwei und Dreizeiler eher selten. Meistens schreibe ich mehrere Abschnitte.


Meinst Du, wenn du ganze Tapeten hier reinkopierst, zeugt das von mehr Ahnung ? Das lesen sich die Leute doch gar nicht erst durch.


Du hast mit Deinem Strangtitel das Thema bereits eingeschraenkt. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf eBay sondern alle Betreiber von Onlinehandelsplattformen, auf denen Privatpersonen Verkaeufe taetigen oder Dienstleistungen anbieten. Mich wundert das die Lobbyisten der grossen Onlinehandelsplattformen das Gesetz nicht verhindert haben.

navy
18.01.2023, 19:05
Nein! Das ist kein Witz sondern seit 01. Januar 2023 geltendes Recht mit fatalen Auswirkungen auf den privaten Onlinehandel mit Waren und Dienstleistungen. Ausserdem wirkt sich das negativ auf die Geschaeftskonzepte der Betreiber von Onlinehandelsplattformen aus, weil das Hauptgeschaeft von eBay & Consorten schon immer Privatanbieter waren, die an der Steuer vorbei verkauft haben.

Dieser Staat überrascht nicht mehr

luggi69
18.01.2023, 19:10
Amazon, Onlineplattformen wie z. B. Liferando oder bookingkom habe und werde ich NIE unterstützen.

Brauche ich was, kaufe ich es im Fachmarkt.
Habe ich Hunger, koche ich. Bestelle ich etwas, dann telefonisch beim Betreiber gegen Hunger.

Verreise ich, dann suche ich das Reisbüro auf und buche dort!

Täten das noch mehr, bräche die Infrastruktur o. g. nicht nach und nach weg!

Doppelstern
18.01.2023, 19:15
Du hast mit Deinem Strangtitel das Thema bereits eingeschraenkt. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf eBay sondern alle Betreiber von Onlinehandelsplattformen, auf denen Privatpersonen Verkaeufe taetigen oder Dienstleistungen anbieten. Mich wundert das die Lobbyisten der grossen Onlinehandelsplattformen das Gesetz nicht verhindert haben.


Daran sieht man, daß du meinen Eröffnungsbeitrag gar nicht gelesen hast.


Jetzt wird sicher der eine oder andere zusammenschrecken. Seit 2023 gibt es das Plattformen Steuertransparenz Gesetz. Darin werden alle Verkaufsplattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon, Mobile.de und alle anderen verplichtet, die Einnahmen von allen Kunden (Gewerblich wie Privat) an das Finanzamt zu melden.

Ist also nichts mehr mit privaten Verkäufen ohne Steuern zu bezahlen. Denn ganz leicht wird der Private Verkäufer dann als Gewerbetreibender eingestuft.



Ich hoffe, du kannst lesen und nicht nur Tapeten kopieren.

ABAS
18.01.2023, 19:22
Daran sieht man, daß du meinen Eröffnungsbeitrag gar nicht gelesen hast.




Ich hoffe, du kannst lesen und nicht nur Tapeten kopieren.

Deine Titelwahl ist trotzdem suboptimal. Da Du aber den Strang vor meinem eroeffnet hast schlage ich vor das Klopperhorst meinen Strang in Deinen ueberfuehrt und den Strangtitel Deines Stranges in den Titel des von mir erstellten Stranges umbenennt, falls das forentechnisch moeglich ist.

Doppelstern
18.01.2023, 20:59
Deine Titelwahl ist trotzdem suboptimal. Da Du aber den Strang vor meinem eroeffnet hast schlage ich vor das Klopperhorst meinen Strang in Deinen ueberfuehrt und den Strangtitel Deines Stranges in den Titel des von mir erstellten Stranges umbenennt, falls das forentechnisch moeglich ist.



Ich finde meinen Titel sogar besser als deinen, weil mein Titel direkt auf den Punkt kommt.




Ebay meldet Verkäufe ans Finanzamt



Dein Titel sind für einen unbedarften E-Bay Nutzer nur ein Buch mit sieben Siegeln. Viele werden sich nach der Überschrift fragen. Was hat das mit mir zu tun.

Warum machst du so einen Aufriss. Ich war zuerst mit dem Strang da, und mir wird es auch untergeordnet........Punkt.

Flüchtling
18.01.2023, 21:04
Beide laufen lassen, und sehen, welcher besser ankomme. Doppelstern hat durch Erstöffnung den verdienten Klicks-Startvorsprung.

ABAS
19.01.2023, 07:18
Ich finde meinen Titel sogar besser als deinen, weil mein Titel direkt auf den Punkt kommt.







Dein Titel sind für einen unbedarften E-Bay Nutzer nur ein Buch mit sieben Siegeln. Viele werden sich nach der Überschrift fragen. Was hat das mit mir zu tun.

Warum machst du so einen Aufriss. Ich war zuerst mit dem Strang da, und mir wird es auch untergeordnet........Punkt.

Dein Strangtitel schraenkt sich auf eBay ein. Das fuehrt zu Missverstaendnissen. Die gesetzliche Neuregelung der Meldepflicht gilt fuer alle Betreiber von Onlinehandelsplattformen auf denen Privatpersonen ihre Verkaeufe taetigen bzw. Dienstleistungen vermarkten.

Airbnb
Alibaba
Amazon
Avocadostore
eBay
eBay Kleinanzeigen
Etsy
Facebook-Shop
Fairmondo
Google-Shopping
Hood
Rakuten
Shopify
Shpock
Yatego

Die Betreiber der Onlinehandelsplattformen sind verpflicht die Daten aller Privatanbieter welche im Laufe des Jahres mehr als 30 Verkaeufe taetig und dabei insgesamt ueber 2.000 EUR an Einnahmen erzielen, den Finanzaemter zu melden.

Im Rahmen der Meldepflicht werden folgenden Daten an die Finanzaemter uebermittelt:

Name / Vorname
Geburtsdatum
Steueridentifikationsnummer
Postanschrift

Bankverbindung
alle relevanten Transaktionen und Verkaufserloese
alle fuer die Nutzung der Plattform angefallenen Gebuehren
falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters

Minimalphilosoph
19.01.2023, 07:47
Deine Titelwahl ist trotzdem suboptimal. Da Du aber den Strang vor meinem eroeffnet hast schlage ich vor das Klopperhorst meinen Strang in Deinen ueberfuehrt und den Strangtitel Deines Stranges in den Titel des von mir erstellten Stranges umbenennt, falls das forentechnisch moeglich ist.

Clever, clever. :dg:

Kaktus
19.01.2023, 08:10
Beide laufen lassen, und sehen, welcher besser ankomme. Doppelstern hat durch Erstöffnung den verdienten Klicks-Startvorsprung.
Meine Güte, was für ein Zirkus. Ist das hier ein Klick-Wettbewerb oder ein Meinungsaustauschforum? Ich schließe mich Flüchtling an. Möge der Informativere gewinnen.

Kaktus
19.01.2023, 08:17
Dein Strangtitel schraenkt sich auf eBay ein. Das fuehrt zu Missverstaendnissen. Die gesetzliche Neuregelung der Meldepflicht gilt fuer alle Betreiber von Onlinehandelsplattformen auf denen Privatpersonen ihre Verkaeufe taetigen bzw. Dienstleistungen vermarkten.

Airbnb
Alibaba
Amazon
Avocadostore
eBay
eBay Kleinanzeigen
Etsy
Facebook-Shop
Fairmondo
Google-Shopping
Hood
Rakuten
Shopify
Shpock
Yatego

Die Betreiber der Onlinehandelsplattformen sind verpflicht die Daten aller Privatanbieter welche im Laufe des Jahres mehr als 30 Verkaeufe taetig und dabei insgesamt ueber 2.000 EUR an Einnahmen erzielen, den Finanzaemter zu melden.

Im Rahmen der Meldepflicht werden folgenden Daten an die Finanzaemter uebermittelt:

Name / Vorname
Geburtsdatum
Steueridentifikationsnummer
Postanschrift

Bankverbindung
alle relevanten Transaktionen und Verkaufserloese
alle fuer die Nutzung der Plattform angefallenen Gebuehren
falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters
Ich bin bei diesen Plattformen nicht so bewandert, aber ich würde meinen, dass die künftig dann außerhalb der EU gehostet werden, um das neue Gesetz zu umgehen, oder liege ich da falsch?
Interessant könnte es auch werden, wenn mal überprüft wird, wer da in welchem Rahmen einkauft.

Doppelstern
19.01.2023, 09:10
Dein Strangtitel schraenkt sich auf eBay ein. Das fuehrt zu Missverstaendnissen. Die gesetzliche Neuregelung der Meldepflicht gilt fuer alle Betreiber von Onlinehandelsplattformen auf denen Privatpersonen ihre Verkaeufe taetigen bzw. Dienstleistungen vermarkten.

Airbnb
Alibaba
Amazon
Avocadostore
eBay
eBay Kleinanzeigen
Etsy
Facebook-Shop
Fairmondo
Google-Shopping
Hood
Rakuten
Shopify
Shpock
Yatego

Die Betreiber der Onlinehandelsplattformen sind verpflicht die Daten aller Privatanbieter welche im Laufe des Jahres mehr als 30 Verkaeufe taetig und dabei insgesamt ueber 2.000 EUR an Einnahmen erzielen, den Finanzaemter zu melden.

Im Rahmen der Meldepflicht werden folgenden Daten an die Finanzaemter uebermittelt:

Name / Vorname
Geburtsdatum
Steueridentifikationsnummer
Postanschrift

Bankverbindung
alle relevanten Transaktionen und Verkaufserloese
alle fuer die Nutzung der Plattform angefallenen Gebuehren
falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters



Das ist doch bullshit. Du erfindest Sachen um mich zu diskreditieren. Bei mir steht alles wissensnotwendige in meinem Eröffnungsbeitrag.

Mit der Überschrift wird schonmal Neugierde produziert und mit wenigen Zeilen gebe ich alle notwendigen Informationen heraus, die der User von irgendwelchen Verkaufs-Plattformen benötigt. Weitere Fragen werden in dem Video beantwortet.

Du dagegen kopierst KM-lange Tapeten, die keiner liest.

ABAS
19.01.2023, 10:50
Das ist doch bullshit. Du erfindest Sachen um mich zu diskreditieren. Bei mir steht alles wissensnotwendige in meinem Eröffnungsbeitrag.

Mit der Überschrift wird schonmal Neugierde produziert und mit wenigen Zeilen gebe ich alle notwendigen Informationen heraus, die der User von irgendwelchen Verkaufs-Plattformen benötigt. Weitere Fragen werden in dem Video beantwortet.

Du dagegen kopierst KM-lange Tapeten, die keiner liest.


Du bist nicht mal in der Lage Deine erstellten Straenge themengerecht in den entsprechenden Straengen zu platzieren.
Weil der von Dir erstellte Strang und mein Strang in unterschiedlichen Rubriken laufen koennen beide weiter bestehen.

Doppelstern
19.01.2023, 11:45
Du bist nicht mal in der Lage Deine erstellten Straenge themengerecht in den entsprechenden Straengen zu platzieren.
Weil der von Dir erstellte Strang und mein Strang in unterschiedlichen Rubriken laufen koennen beide weiter bestehen.


Doch, das ist schon korrekt platziert, nur du hast es überlesen.

Beweis: Steht auf der 1. Seite

Wirtschaft-/Finanzpolitik
Finanzen-Wirtschaft-Handel-Börse-Marktwirtschaft-Steuern

Und da wir uns hier mit Steuern beschäftigen, ist das auch die richtige Rubrik.


So, jetzt reicht es mit deinen Anschuldigungen und Diffamierungen. Ich werde auf deine Gülle nicht mehr eingehen.

ABAS
19.01.2023, 16:48
Doch, das ist schon korrekt platziert, nur du hast es überlesen.

Beweis: Steht auf der 1. Seite

Wirtschaft-/Finanzpolitik
Finanzen-Wirtschaft-Handel-Börse-Marktwirtschaft-Steuern

Und da wir uns hier mit Steuern beschäftigen, ist das auch die richtige Rubrik.


So, jetzt reicht es mit deinen Anschuldigungen und Diffamierungen. Ich werde auf deine Gülle nicht mehr eingehen.




Es geht um die Besteuerung privater Onlinehandelsgeschaefte. Du hast allerdings Recht damit das Du Deinen Strang zuerst erstellt hast. Ansonsten halte ich es fuer besser das es zu dem Thema zwei Straenge in unterschiedlichen Rubriken gibt als keinen Strang. Das Thema ist fuer private Verkaeufer von Waren und Dienstleistungen enorm wichtig. Die Betreiber von Onlinehandelsplattformen werden die Hinweise auf die gesetzliche Aenderung irgendwo in ihren AGBs im Kleingedruckten unterbringen und nicht explizit darauf hinweisen. Alle Privatverkaeufer die mehr als 30 Verkaeufe pro Jahr bzw. mehr als 2.000 EUR Gesamtjahresumsatz ueber Onlinehandelsplattformen erzielen, wundern sich dann wenn das Finanzamt alle Daten hat und eine nachtraegliche Erklaerung zur Besteuerung verlangt.

ABAS
23.02.2023, 16:49
Aktuelle Medienmeldung und Detailinformationen zur Besteuerung von Privatverkaeufen auf Onlinehandels Plattformen:


Stiftung Warentest / 18.01.2023

Privatverkauf und Steuern
Wann das Finanz*amt bei Ebay-Verkäufen nach*hakt

Mit Privatverkäufen auf Ebay lassen sich hübsche Neben*verdienste erzielen. Die sind oft, aber nicht immer steuerfrei. Stiftung Warentest nennt fünf Steuerfallen.

Viele denken gar nicht an Steuern und ans Finanz*amt

Der Le Corbusier-Sessel für 2*350 Euro, die Luxus*uhr für 7*550 Euro und ein fast neues iPhone für 500 Euro – beim Verkauf über Ebay kommt schnell eine größere Summe zusammen. Eine Chance, die viele private Verkäufe*rinnen und Verkäufer nutzen: Sie stellen regel*mäßig Angebote ein und erzielen damit oft einen beacht*lichen Neben*verdienst. Ob sie ihre Gewinne aus Online*verkäufen in ihrer Steuererklärung angeben müssen, darüber denken viele gar nicht nach. Erst recht nicht, ob sie damit bereits Steuern hinterziehen. Ein neues Gesetz verhilft den Finanzbehörden nun zu mehr Informationen darüber, wer oft und viel verkauft.

Das Wichtigste in Kürze

• Steuerfreie Privatverkäufe.*Einzelne, unregelmäßige Verkäufe von Privatpersonen sind in der Regel steuerfrei.
• Steuer*pflicht.*Denken Sie dennoch an Ihre Steuern, wenn Sie auf Onlineplatt*formen wie Ebay, Ebay-Klein*anzeigen, Vinted, Mobile.de oder anderen Handels*platt*formen verkaufen. Sobald das Finanz*amt Ihren Handel als gewerb*lich einstuft, müssen Sie etwa Ihre Ebay-Verkäufe versteuern.
• Gewerb*licher Handel.*Indizien für das Finanz*amt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebots*platzierungen, hohe Umsätze und der Zeit*punkt des Verkaufs. Der Über*gang vom Privatverkäufer zum gewerb*lichen Handel ist fließend. Planen Sie beispiels*weise nach einer Erbschaft zahlreiche Verkäufe, kann es sinn*voll sein, vorab mit einem Steuer*experten die steuerlichen Folgen zu klären.
• Informations*pflicht.*Verkaufs-Platt*formen sind seit Anfang 2023 verpflichtet, dem Bundes*zentral*amt für Steuern besonders aktive Verkäufer zu melden. Das gilt auch für Privatpersonen.
• Belege.*Notieren Sie, wann Sie was verkauft haben und heben Sie für mögliche Rück*fragen alle Verkaufs*belege auf.
Online-Platt*formen müssen informieren

Der Online*handel hat seine Tücken. Und: Er ist im Visier der Finanzbehörden. Ihnen hilft ein seit Anfang 2023 geltendes Gesetz. Es verpflichtet die Online-Platt*formen, dem Bundes*zentral*amt für Steuern Verkäufer zu melden, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe über sie abge*wickelt oder aus ihren Geschäften mindestens 2*000 Euro einge*nommen haben.

Diese neuen Melde*grenzen können auch private Anbieter über*springen – etwa wenn sie den Keller oder Dachboden entrümpeln und danach gebrauchte Möbel, zu klein gewordene Kinder*fahr*räder, Kleidung und Spielzeug verkaufen. Doch selbst wenn das Finanz*amt eine Meldung über ihre Verkäufe erhält, müssen sie im Regelfall keine zusätzliche Steuer fürchten: Solche Verkäufe von Alltags*gegen*ständen zählen zur privaten Vermögens*sphäre und sind steuerfrei.

Doch wo ist die Grenze? Was darf ich steuerfrei verkaufen und was nicht? Wie viele Verkäufe sind letzt*lich erlaubt, ohne ein Gewerbe zu haben? Die Stiftung Warentest zeigt die 5 häufigsten Steuerfallen:

Steuerfalle 1: Der Fiskus sieht vieles

Die Angestellten der Steuerbehörden fahnden von sich aus mit modernster Software im Netz nach Steuersünde*rinnen und Steuersündern. Mit der Such*maschine „Xpider“ spüren die Steuer*teams des Bundes*zentral*amts für Steuern gezielt Händler, Existenz*gründer und Privatleute auf, die im großen Stil am Finanz*amt vorbei kassieren. Ihnen drohen saftige Nach*forderungen. Ins Visier geraten vor allem diejenigen, die über längere Zeit viel oder größere Posten Neuware anbieten. Die Software stellt auto*matisch Quer*verbindungen zu den Daten der Behörde her. So können die Beamten konkret nach*forschen und die Steuerfahndung kann anschließend detailliert prüfen. Selbst ein Pseudonym bewahrt niemanden vor der Enttarnung. So flog ein Ehepaar aus Baden-Württem*berg auf, das in drei*einhalb Jahren mehr als 1*200 gesammelte Dinge über Ebay verkaufte und zwischen 20*000 und 35*000 Euro Erlös pro Jahr erzielte. Es musste über 11*000 Euro Umsatz*steuer nach*zahlen (BFH, Az. V R 2/11).

Pech hat auch, wer über Jahre Gewinne einge*strichen hat, ohne Belege für seine Ausgaben aufzubewahren. Das Finanz*amt darf die Gewinne zum Nachteil schätzen, bestätigte das Nieder*sächsische Finanzge*richt (Az. 10 K 200/09).

Steuerfalle 2: Privatverkäufer oder Profi?

Was viele Ebay-Händ*lerinnen und Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuer*pflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gelten Verkäufer als Profi?

Faustformel:*Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchst*gebot versteigert, verkauft privat und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spiel*konsolen. Sogar wer das eigene Auto verkauft, muss dem Staat kein Geld über*weisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Klein*handel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden. Wie viel darf man also noch privat verkaufen? Als unternehmerisch bewertet das Finanz*amt dauer*haft ertragreiche oder gewinn*bringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzel*fall.

Indizien für ein Gewerbe:*Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regel*mäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleich*artigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsäch*lich Gewinn erwirt*schaftet wird. Jede nach*haltige Tätig*keit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerb*lich. So ging ein angeblicher Bücherwurm ins Netz der Fahnder. Er hatte Tausende Bücher und CDs übers Internet verkauft und behauptet, sie stammten aus seiner privaten Biblio*thek. Doch die Fahnder stellten fest: Der Mann hatte zahlreiche Buch*titel nicht nur einmal, sondern dutzendfach verkauft. Damit ist er Unternehmer und musste Umsatz*steuer nach*zahlen (Nieder*sächsisches Finanzge*richt, Az. 16 V 179/10). Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77*000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzge*richt Baden-Württem*berg sah darin keine unternehmerische Tätig*keit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10).

Tipp:*Als Privatverkäufer können Sie die Haftung ausschließen, allerdings müssen Sie dazu den*Haftungsausschluss richtig formulieren.

Steuerfalle 3: Wieder*verkauf

Auch private Händ*lerinnen und Händler sollten das Finanz*amt im Blick behalten. Haben sie die verkauften Gegen*stände beispiels*weise extra für einen Wieder*verkauf erworben, stuft das Finanz*amt den Verkauf als gewerbs*mäßig ein und verlangt Steuern. Wer etwa vor Weih*nachten eine Spiel*konsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Fest*tagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sons*tige Einkünfte als privates Veräußerungs*geschäft angeben. Dabei muss er oder sie den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen.
Wichtig:*Ebay-Angebote sind von Anfang an verbindlich.*Wer sein Angebot stoppt, muss oft trotzdem liefern*oder Schaden*ersatz zahlen

Steuerfalle 4: Spekulations*geschäfte

Das Finanz*amt hat auch ein Auge auf sogenannte Spekulations*güter. Dazu zählen private Wert*gegen*stände, die schnell und mit großem Profit wieder verkauft werden können, wie Schmuck, Gold*barren, Münzen oder Antiquitäten. Wer sie vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft hat, muss den Gewinn versteuern. Es sei denn, der Gesamt*gewinn liegt unter 600 Euro. Übrigens:*Selbst den Preis hochzutreiben ist keine gute Idee*– oder Freunde das tun zu lassen –, wenn der Preis hinter den Erwartungen zurück*bleibt. Das ist recht*lich riskant. Es drohen Schaden*ersatz*forderungen und sogar ein Straf*verfahren.

Steuerfalle 5: Vorsicht, Gewerbe!

Liegt ein Gewerbe vor, langt der Fiskus gleich mit drei Steuern zu. Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbe*steuer anfallen.
Einkommensteuer.*Auf jeden Euro zusätzlichen Gewinns aus gewerb*lichem Online*handel fällt Einkommensteuer an, wenn das gesamte Einkommen über dem Grund*frei*betrag von derzeit 10*908 Euro, für Ehepaare 21*816 Euro liegt. Für Angestellte, Beamte und Pensionäre, die online nebenbei gewerbs*mäßig verdienen, sind bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei. Höhere Neben*einkünfte müssen sie aber in ihrer Steuererklärung angeben. Weitere Steuern muss ein Klein*unternehmer bis zu einem Umsatz von 22*000 Euro brutto nicht zahlen.
Umsatz*steuer.*Über*steigen die Umsätze 22*000 Euro brutto im zurück*liegenden Jahr und werden im laufenden Jahr voraus*sicht*lich mehr als 50*000 Euro erzielt, wird Umsatz*steuer fällig.
Gewerbe*steuer.*Über*steigen die Gewinne jähr*lich 24*500 Euro, verlangen die örtlichen Kommunen auch Gewerbe*steuer.

Beispielfall: Privater Handel

Als sich Renate und Werner aus Köln kennen*lernten und in eine gemein*same Wohnung zogen, stellte sich eine ganz praktische Frage: Wohin mit dem ganzen Krempel? Die rettende Idee: ein Verkauf über Ebay. Am besten verkaufte sich Werners alter PC. Der ging für 130 Euro weg, das nostalgische Radio für 40 Euro. Der Verkauf des Hausrates brachte in dem Jahr insgesamt rund 1*500 Euro. Das neueste Online-Inserat der beiden: ein Damen*rad, Preis: 70 Euro und ein Biedermeier-Schrank, Preis: 3*400 Euro.
Steuerfrei.*Selbst bei einem angenom*menen Haus*halts*einkommen von 4*000 Euro im Monat bleiben die Erlöse steuerfrei. Denn mit dem Verkauf von Einzel*dingen wie Hausrat, Möbel oder Fahr*rad gelten die beiden als Privatverkäufer und zahlen keine Einkommensteuer auf Gewinne.
Sonderfall Spekulation.*Anders der Verkauf von Werners Biedermeier-Schrank. Der Haken: Das Schmuck*stück aus Kirschbaum hatte Werner erst ein halbes Jahr zuvor für 2*500 Euro erworben und jetzt für 3*400 Euro weiterverkauft. Weil es sich dabei um eine Antiquität handelt, die vor weniger als einem Jahr gekauft wurde und der Gewinn nicht weniger als 600 Euro beträgt, muss er seinen Gewinn versteuern.

https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/#:~:text=Online%2DPlattformen%20m%C3%BCssen%20info rmieren&text=Ihnen%20hilft%20ein%20seit%20Anfang,2%20000%2 0Euro%20eingenommen%20haben.


NTERNET & NETZWELT
eBay "verpfeift" euch ans Finanzamt: Neues Gesetz macht ab 2023 eure Online-Geschäfte transparent

https://www.netzwelt.de/news/212251-ebay-verpfeift-euch-ans-finanzamt-neues-gesetz-macht-ab-2023-online-geschaefte-transparent.html


Merkur.de / 19.02.2023

Auf eBay verkaufen: Neue Steuer-Regelung betrifft auch private Anbieter

https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-privat-steuer-regelung-kleinanzeigen-plattform-deal-gesetz-etsy-finanzamt-zr-92005806.html

ABAS
23.02.2023, 16:51
Anwendungsrichtlinien des Bundesminsterims fuer Finanzen als PDF download:


Anwendungsrichtlinien

Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)

Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz GZ IV B 6 - S 1316/21/10019 :025 DOK 2023/0111801

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-02-02-anwendungsfragen-zum-plattformen-steuertransparenzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

ABAS
23.02.2023, 17:01
Das Geschaeftsmodell der meisten Onlinehandelsplattformen wie z.B. des us-amerikanischen Konzernkrake eBay und Airbnb basiert auf Steuerhinterziehung von Verkaeufern bzw. bei Airbnb den Vermietern von Wohnraum, die unter dem Deckmantel des " Privatverkaufs " bzw. " Privatvermietung " ihre Onlinehandelsgeschaefte an der Steuer vorbei taetigen.

Die US Konzerne eBay und Aibnb praktiziert selbst geschickte Steuervermeidungs- und Steuerentziehungsmodell, damit der Reichbach des raffgierigen Judenkonzerns und die share holder value der eBay Aktionaere stimmen. Durch Aenderung der Rechtslage ist das nun seit dem 01.01.2023 vorbei. Die Aktien von global aufgestellt US-Dreckskonzernen, allen voran dabei eBay und Airbnb profitierten bisher besonders vom Europaeischen Markt.

Durch das neue Gesetz, welches als Richtlinie alle EU Mitgliedstaaten umsetzen mussten, ist das Geschaeftsmodell von Onlinehandelsplattformbetreibern gescheitert. Daher sind die Aktienkurse im freien Fall. Es bestehen die allerbesten Aussichten das die gesamte organisiert kriminelle Onlinehandelsbranche " verkackt "! selbst wenn wie
ueblichen Verdaechtigen der international agierenden Wirtschaftspruefungskonzerne beauftragt werden das zu verhindern.


Boerse-Global / 23.02.2023

ebay: Kurs fällt nach Vorlage der Zahlen deutlich. Turn-around Spekulation?
Redaktion Börse Global Redaktion Börse Global

https://www.boerse-global.de/ebay-kurs-faellt-nach-vorlage-der-zahlen-deutlich-turn-around-spekulation/46994?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=ebay-kurs-faellt-nach-vorlage-der-zahlen-deutlich-turn-around-spekulation&utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=ebay-kurs-faellt-nach-vorlage-der-zahlen-deutlich-turn-around-spekulation


EY / 24. Januar 2023

Digitale Plattformbetreiber müssen seit Jahresbeginn zahlreiche Informationen von Verkäufern sammeln und dem Fiskus übermitteln.

Überblick
• Seit dem 1. Januar 2023 sind neue Meldepflichten in Kraft, die zu mehr Steuertransparenz beitragen.
• Das PStTG verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde zu melden.
• Betreiber von Online-Portalen sollten schon jetzt mit der Umsetzung beginnen, um rechtzeitig alle Arbeiten abschließen zu können.

Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Seit dem 1. Januar 2023 sind neue Meldepflichten in Kraft. Sie sollen zu mehr Steuertransparenz beitragen. Der deutsche Gesetzeber hat zum Ende des letzten Jahres die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in nationales Recht umgesetzt. Es verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Was muss gemeldet werden?

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten.

Wie können sich Plattformbetreiber vorbereiten?

Die erste Meldung müssen Plattformbetreiber am 31. Januar 2024 einreichen. Zu melden sind Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2023 stattfinden. Plattformbetreiber sollten sich deshalb umgehend mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen. Anhand einer ersten Betroffenheitsanalyse wäre zu prüfen, ob das Geschäftsmodell in den Anwendungsbereich der DAC7-Richtlinie beziehungsweise des nationalen*PStTG fällt und ob die auf dem Online-Portal stattfindenden Aktivitäten meldepflichtig sind. Falls ja, müssen Prozesse implementiert werden, um die meldepflichtigen Daten ab dem 1. Januar 2023 rechtskonform sammeln, verifizieren und archivieren zu können; der Datenschutz stellt hier eine besondere Herausforderung dar.

Co-Autorin: Inga Höft

https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazine/neue-meldepflichten-auf-online-plattformen

ABAS
23.02.2023, 18:23
Die Rechtsanwaelte bereiten sich schon mal auf ihre neue Mandantschaft vor:


Anwalt.de / 20.02.2023

Übermitteln der Daten von Privatverkäufern an Finanzbehörden: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Neues EU-Steuergesetz 2023: Ebay und Co. übermitteln Daten von Privatverkäufern an Finanzbehörden

Sehen Sie hierzu gerne auch meine Beiträge

• Galileo/ ProSiebenSat.1 Media, 11.01.2023

• WDR 1LIVE, Ebay, Vinted & Co – Verkäufe werden automatisch dem Finanzamt gemeldet, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, 30.01.2023


• Funke Medien/ DER WESTEN, Ebay, Etsy und Co.: Nutzer müssen plötzlich aufpassen – Experte warnt: „Mit einigen Problemen einhergehen“,

Privatpersonen können online sehr einfach Gebrauchtes verkaufen und die Artikel einer großen Zielgruppe anbieten. Dies soll nun transparenter werden. Dafür sorgt seit Jahresbeginn 2023 ein neues EU-Steuergesetz – das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Dadurch müssen entsprechende Betreiber die Verkaufsdaten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden melden.



Ich zeige Ihnen, welche Auswirkungen das PStTG für Privatverkäufer hat.


Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) 2023 – die wichtigsten Fakten:

• Gilt seit Jahresbeginn 2023
• Betreiber müssen private Veräußerungs- oder Dienstleistungsgeschäfte an Bundeszentrale für Steuern melden
• Privatverkäufer sollten alle Verkäufe ab 2023 dokumentieren

Online-Verkäufe und das Finanzamt

2015 habe ich mich schon einmal dem Thema gewidmet: Hier ging es in erster Linie um die Frage nach der Einstufung als gewerblicher Händler bzw. darum, wann das Handeln überhaupt steuerpflichtig ist. Darin habe ich auch darauf hingewiesen, dass das Finanzamt bereits seit Mitte 2013 Nutzerdaten von den Verkäufern einfordern kann. Möglich wurde das durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.05.2013 (vgl. Aktenzeichen II R 15/12). Denn die einfache Anmeldung und der Verkauf für Jedermann erleichtert natürlich auch die Möglichkeiten zur Steuerverkürzung. Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) geht jedoch noch einen Schritt weiter.

Was beinhaltet das neue EU-Steuergesetz 2023?

Seit 1. Januar 2023 müssen durch das PStTG auch private Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Das neue EU-Steuergesetz betrifft generell alle Betreiber, bei denen Privatpersonen Waren gegen ein Entgelt anbieten. Meldepflichtig sind laut Angabe des Deutschen Bundestags sowohl Anbieter aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch ein automatischer Informationsaustausch der Finanzbehörden in den EU-Ländern.

Was melden die Betreiber ans Finanzamt?

Das neue Steuergesetz von 2023 macht Ausnahmen zur Meldung bzgl. der Anzahl der verkauften Artikel sowie des Gesamtverkaufswerts:
Privatverkäufer müssen Ihre Verkäufe erst melden, wenn sie mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen oder der Verkaufswert insgesamt 2.000 Euro übersteigt. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, ihre Privatverkäufer anhand dieser Rahmenbedingungen zu prüfen und der Finanzbehörde folgende Informationen zu übermitteln:

• Name
• Geburtsdatum
• Steueridentifikationsnummer
• Postanschrift
• Bankverbindung
• Verkaufserlös und Gebühren

Darauf müssen Sie jetzt als Privatverkäufer achten!

Durch das neue Steuergesetz 2023 für Plattformen sollten Sie als privater Online-Händler ab Jahresbeginn über Ihre Verkäufe Buch führen, sofern Sie hier regelmäßig verkaufen. Relevant sind folgende Daten:

• Verkaufsdatum
• Kosten für den Verkauf (Gebühren, die an die Betreiber abgeführt werden)
• Gewinn oder Verlust

Dass das Finanzamt die Daten von “Kleinverkäufern” mit deren Steuererklärung abgleicht, ist aber eher unwahrscheinlich. Die Finanzbehörden werden höchstwahrscheinlich die Vielverkäufer in den Fokus nehmen und genau prüfen, welche Artikel in welchem Umfang verkauft werden.
Wenn Sie sich also zu den Viel-Verkäufern zählen, sollten Sie Ihre Verkäufe auf jeden Fall in der Steuererklärung für 2023 angeben. Sonst könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass ein unangemeldetes Gewerbe vorliegt.

Kleinverkäufer oder Vielverkäufer – die Grenzen sind oft fließend. Lassen Sie sich dazu von meiner Steuerkanzlei beraten.

Wie kommen Betreiber an meine persönlichen Daten?

Die Anbieter werden auf die Nutzer zugehen, um die für die Meldung an die Behörden notwendigen Daten zu erheben. Weigert sich der Nutzer, seine Daten herauszugeben, eröffnet das neue Gesetz zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Nutzer vom Betreiber gesperrt oder aber die an den Verkäufer geleisteten Zahlungen werden von dem Betreiber einbehalten.

Gewinne beim Privatverkauf

Viele Privatverkäufer verkaufen nicht mehr benötigte Dinge online, einfach weil diese Dinge zu schade für den Müll sind und evtl. noch von anderen genutzt werden können. Immerhin fördert das den nachhaltigen Umgang mit Konsumgütern. Und nebenbei gibt’s noch ein kleines Zubrot. Handelt es sich wirklich um getragene Kleidung, bereits genutzte Möbel, benutztes Spielzeug usw. müssen Sie sich als Privatperson eigentlich gar keine Gedanken um Steuern machen. Denn letztlich erzielen Sie ja mit dem Verkauf keinen Gewinn, da der Erlös in der Regel unter dem Preis liegt, den Sie für den Neukauf dieser Artikel gezahlt haben.
Es wird also keine Nachzahlung von Steuern erforderlich, wenn erkennbar ist, dass es sich um viele unterschiedliche gebrauchte/ausgemistete Gebrauchsgegenstände handelt.

Problematisch kann es allerdings bei Objekten werden, die nicht unter den täglichen Gebrauch fallen. Dazu gehören z.B.:

• Schmuck
• Uhren
• Antiquitäten
• Edelmetalle

Hier erzielen Sie unter Umständen durch einen Wertzuwachs Gewinne und müssen ggf. Einkommensteuer dafür zahlen.

Wann muss man die Online-Verkäufe in der Steuererklärung angeben?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ändert nichts an der Steuerpflicht für private Veräußerungsgeschäfte. Für sie gilt wie bisher die Freigrenze von 600 Euro.
Wenn Sie also in einem Jahr mehr als 600 Euro Gewinn erzielen, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern. Liegen die Gewinne unter 600 Euro, bleiben sie steuerfrei. Allerdings geht es hier nur um Objekte, die Sie binnen eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufen. Zugleich gilt die Freigrenze auch dann nicht, wenn die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist.

Sind Sie Privatverkäufer und unsicher, ob das neue Steuergesetz Ihre Verkäufe betrifft? Kontaktieren Sie mich gerne.

Unterstützung?

Bei Fragen zu diesem Thema melden Sie sich bitte gerne bei mir.

Ihr Dr. Christopher Arendt 

✆ 089 / 54 714 3


c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebermitteln-der-daten-von-privatverkaeufern-an-finanzbehoerden-plattformen-steuertransparenzgesetz-psttg-207741.html

ABAS
02.03.2023, 18:35
Die erste US Konzernkrake hat bereits wg. der wegbrechenden Verkaufsangebote von Privatpersonen reagiert und sich der aktuellen Rechtslage des Plattformen-Steuertransparenzgesetz angepasst. Privatverkaeufe sind bei eBay ab 01. Maerz 2023 dauerhaft kostenlos. Die Privatverkaeufer von gebrauchten Waren werden trotzdem nur noch ueber eBay verkaufen, wenn es um minderwertige Second Hand Ware (Haushaltsschrott), nicht mehr als 30 Artikel pro Jahr im Gesamtverkaufswert von 2.000 EUR, geht.

Das juedischen Management des juedischen US Dreckskonzerns eBay beluegt und taeuscht die Kunden ueber die tatsaechlichen Ursachen und Absicht der Entscheidung ab 1. Maerz 2023 allen Privatanbietern dauerhaft und kostenlos den Verkauf ueber die Drecksplattform eBay zu ermoeglichen.

Darauf fallen wirklich nur die Duemmsten der Dummen herein.

Privatverkaeufer hochwertiger Gebrauchsartikel, Sammlerexponaten, Antiquitaeten und Kunstgegenstaende werden auf Praesenzmaerkte und Praesenzauktionen ausweichen, um die eBay Steuerfalle zu vermeiden. Durch den Wegbruch der ueberwiegenden Mehrheit unserioesen Privatanbieter wird die Markstellung der serioesen, gewerblichen, steuerzahlenden Verkaeufer natuerlich gestaerkt.

Alle eBay Aktionaere sind besonders " angepisst ", weil die Aktien des US Dreckskonzerns in rasanten Tempo gegen Null sinken.


OHN News / 28.02.2023 C2C Geschäft

Ebay: Privatverkäufe werden dauerhaft kostenlos

Das C2C-Geschäft, also das Verkaufen von Privatperson zu Privatperson, ist seit jeher ein wichtiges Standbein für den deutschen Ebay-Marktplatz. Dieses Standbein soll nun weiter gestärkt werden:

Ebay hat angekündigt, dass die Gebühren für Privatverkäufe ab dem 1. März 2023 entfallen und zwar nicht für einen Aktionszeitraum, sondern dauerhaft.

Bislang betrug die Verkaufsprovision für Privatverkäufe elf Prozent des Gesamtpreises plus eine fixe Gebühr von bis zu 0,35 Euro. Mit diesem Schritt werde die bislang größte Hürde bezüglich des Verkaufens auf Ebay für Verbraucher beseitigt, erklärt der Marktplatz. Der private Online-Handel wachse kontinuierlich, das belegt auch ganz aktuell der Recommerce Report von Ebay.

Man gehe davon aus, dass der Wegfall der Gebühren zu mehr Angeboten von Gebrauchtartikeln führen werde.

„Mit der Abschaffung der Gebühren möchten wir das Angebot gebrauchter Artikel erhöhen und so die Kreislaufwirtschaft stimulieren“,

so Oliver Klinck, Geschäftsführer von Ebay Deutschland. Der Wegfall der Gebühren betrifft ausschließlich den deutschen Marktplatz. Es werde zwar auch in anderen Märkten diskutiert, der deutsche C2C-Markt sei jedoch ein besonderer, bestätigt Jenny Schmaler, die das private Verkaufen bei Ebay Deutschland und damit den Wegfall der Gebühren verantwortet.

Chance für gewerbliche Händler

Ebay verzichtet mit diesem Schritt bewusst auf die durchaus beachtlichen Einnahmen, die Provisionen von Privatverkäufen bislang bedeutet haben. Jedoch sei man davon überzeugt, „dass diese Investition dem gesamten deutschen eBay-Marktplatz und damit auch unseren gewerblichen Verkäufer innen zugute kommt“, so Oliver Klinck. Es sei eine Investition in das gesamte Marktplatzgeschäft, denn mit dem Antreiben privater Verkäufe werde die Attraktivität generell erhöht, was sich wiederum direkt auf die Absatzmöglichkeiten gewerblicher Verkäufer auswirken soll.

„Je besser wir auf aktuelle Bedürfnisse eingehen können, desto attraktiver ist eBay.de für Verbraucherinnen. Ein Blick in unsere Zahlen zeigt, dass Kundinnen, die bei eBay.de verkaufen, im Durchschnitt doppelt so viel bei eBay.de einkaufen wie Kundinnen, die eBay ausschließlich zum Kaufen nutzen. Davon profitieren auch unsere gewerblichen Verkäuferinnen“, ist Andreas Häntsch überzeugt, der für den gewerblichen Handel bei Ebay Deutschland verantwortlich ist. Aus der Händler-Community habe man auf den Schritt durchweg positives Feedback erhalten, erklärt Ebay gegenüber OnlinehändlerNews, da der Wegfall der Gebühren für Privatverkäufe ein potenzieller Kundenmagnet sein könnte.

Sicherer Einkauf

Man wolle auch künftig für sicheres Verkaufen stehen. Verkäufe werden bei Ebay direkt und verbindlich abgeschlossen. Die integrierte Zahlungsabwicklung – ohne Weitergabe von Bankdaten an Dritte – garantiere, dass Artikel erst versendet werden, wenn die Zahlung bestätigt werde. Zudem schütze der Verkäuferschutz von Ebay vor betrügerischem Kaufverhalten. Wie gehabt können Artikel per Sofort-Kauf oder als Auktion eingestellt werden.
Privatverkäufer, die laufende Angebote bei Ebay haben, können übrigens beruhigt sein: Der kostenlose Privatverkauf gilt ab dem 1. März und schließt auch alle laufenden Angebote ein.

Unter dem Claim „Lass es los. Kostenlos.“ wird Ebay den kostenlosen Privatverkauf in den kommenden Wochen umfangreich bewerben.


https://www.onlinehaendler-news.de/online-handel/marktplaetze/137734-ebay-privatverkaeufe-werden-dauerhaft-kostenlos

ABAS
04.03.2023, 05:54
Die Steuerberater bereiten sich auch schon mal auf den neue Kundschaft vor:


RST / 17.02.2023


DAS NEUE PLATTFORMEN-STEUERTRANSPARENZGESETZ: EBAY, VINTED UND AIRBNB - MUSS ICH FÜR MEINE EINNAHMEN STEUERN ZAHLEN?

Verkaufen Sie nicht mehr Genutztes über Ebay Kleinanzeigen, Vinted oder vermieten Sie ein Zimmer über Airbnb? Ob ungelesene Bücher, Kinderkleidung, der unbeliebte Sessel oder gar die Vermietung eines ungenutzten Zimmers – all das wird über Online-Plattformen angeboten und kann seit Beginn des Jahres zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.

NEUE PFLICHTEN FÜR BETREIBER VON ONLINE-PLATTFORMEN
WAS BEDEUTET DIE MELDEPFLICHT?

Plattformbetreiber wie Ebay müssen nach dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz besonders aktive Händler an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit sollen Einkünfte, die bisher fälschlicherweise nicht versteuert wurden, ermittelt werden. Dies gilt sowohl für inländische als auch für europäische Plattformbetreiber.

WELCHE VERKÄUFE ODER UMSÄTZE SIND BETROFFEN?

Grundsätzlich gilt: Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerfrei. Wir hatten im Juli 2022 bereits ausführlich in unserem Beitrag*"STEUERPFLICHT BEI VERKÄUFEN ÜBER EBAY?"*darüber berichtet.*Kurz zusammengefasst sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Handys, Möbel, Kleidung, Spielzeug) steuerfrei. Dies gilt aber nicht, wenn Sie sehr häufig kaufen und verkaufen und somit*gewerblich*handeln.

Meldepflichtig ist ein Verkäufer, der innerhalb eines Kalenderjahres auf ein und derselben Plattform mehr als 30 Transaktionen ausführt oder einen Verkaufswert von mehr als 2.000 Euro erzielt.

Das Überschreiten der 2.000 EUR-Grenze führt aber nicht gleich zur Steuerpflicht. Verkaufen Sie z. B. aufgrund einer Entrümpelung einer Wohnung viele Gegenstände auf einmal, führt das nicht automatisch zur Steuerpflicht. Entscheidend ist die Gewerblichkeit Ihres Handels. Indizien dafür sind bspw. aufwendige Platzierungen der Angebote, die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen und hohe Umsätze.

WAS MUSS GEMELDET WERDEN?

Die Betreiber müssen u. a. folgende Daten melden:

• Name
• Anschrift
• Steueridentifikationsnummer des Verkäufers
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.)
• Geburtsdatum
• Registereintragungen
• registrierte Bankverbindung
• Vergütung

Die Umsätze und Tätigkeiten der Verkäufer sind vierteljährlich zu melden. Gebühren, Provisionen oder Steuern, die der Plattformbetreiber einbehält oder berechnet, sind gesondert anzugeben.

WAS MÜSSEN SIE TUN?

Als Verkäufer müssen Sie erstmal nicht handeln, da der Plattformbetreiber die Daten automatisch meldet.

Sie sollten aber überprüfen, ob Sie nur gelegentlich Verkäufe tätigen oder gewerblich handeln. Sind Sie gewerblich tätig, müssen Sie Ihre Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Nicht erklärte Umsätze oder Gewinne können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart


://www.rtskg.de/service/news/beitrag/plattformen-steuertransparenzgesetz.html#:~:text=Was%20bedeute t%20die%20Meldepflicht%3F,nicht%20versteuert%20wur den%2C%20ermittelt%20werden.

Fleet
09.03.2023, 13:35
Na dann stimmt das ja. Eine Bekannte von mir verkauft auch bei Ebay, auch privat und soweit ich weiß nur so Haushaltssachen und getragene Kleidung der Kinder etc....

Da ich weder Zeit noch Lust hatte mich damit zu beschäftigen hatte sie von mir Bücher und gute Kleidung meiner (mit inzwischen bald 100 jährigen aber modernen) Großmutter genommen und das teilweise auch verkauft bis sie meinte das ginge nun nicht mehr, weil sie damit beim FA gemeldet werden würde.

Ich war nicht so sicher ob das stimmt oder sie vielleicht nur keinen Bock mehr hatte und es ging nur um Ebay. Aber das sind ja Ausmaße!!!

Und ich verstehe auch nicht wofür man da Steuern zahlen soll wenn man gebrauchte Sachen und gelesene Bücher und Küchenzeugs etc. verkauft. Damit erreicht man doch nicht die, die RICHTIGE Geschäfte am FA vorbei machen. Oder wie ist das bei Ebay?
Meine Omma hatte teure Tisch- und Bettware, tolle alte Koffer, hochwertige Markenkleidung (Stil Bäärbock wirklich und sie hat bis heute zwar eine krumme aber gute Figur). Einen alten Sekretär haben wir privat verkauft. Hätte man darauf auch Steuern zahlen müssen? Irgendwie verstehe ich das nicht, aber was versteht man heute schon noch?
Zu DDR-Zeiten haben die Leute Obst und Gemüse angebaut und das selbstverständlich steuerfrei an der Straße oder an Bekannte verkauft. Da hat man neben dem grünen Pfeil, den Polikliniken und dem Umgang mit Wertstoffen doch gleich noch was, das im Osten besser war. :D

Dajan
09.03.2023, 16:51
Na dann stimmt das ja. Eine Bekannte von mir verkauft auch bei Ebay, auch privat und soweit ich weiß nur so Haushaltssachen und getragene Kleidung der Kinder etc....

Da ich weder Zeit noch Lust hatte mich damit zu beschäftigen hatte sie von mir Bücher und gute Kleidung meiner (mit inzwischen bald 100 jährigen aber modernen) Großmutter genommen und das teilweise auch verkauft bis sie meinte das ginge nun nicht mehr, weil sie damit beim FA gemeldet werden würde.

Ich war nicht so sicher ob das stimmt oder sie vielleicht nur keinen Bock mehr hatte und es ging nur um Ebay. Aber das sind ja Ausmaße!!!

Und ich verstehe auch nicht wofür man da Steuern zahlen soll wenn man gebrauchte Sachen und gelesene Bücher und Küchenzeugs etc. verkauft. Damit erreicht man doch nicht die, die RICHTIGE Geschäfte am FA vorbei machen. Oder wie ist das bei Ebay?
Meine Omma hatte teure Tisch- und Bettware, tolle alte Koffer, hochwertige Markenkleidung (Stil Bäärbock wirklich und sie hat bis heute zwar eine krumme aber gute Figur). Einen alten Sekretär haben wir privat verkauft. Hätte man darauf auch Steuern zahlen müssen? Irgendwie verstehe ich das nicht, aber was versteht man heute schon noch?
Zu DDR-Zeiten haben die Leute Obst und Gemüse angebaut und das selbstverständlich steuerfrei an der Straße oder an Bekannte verkauft. Da hat man neben dem grünen Pfeil, den Polikliniken und dem Umgang mit Wertstoffen doch gleich noch was, das im Osten besser war. :D


Wer dauerhaft kauft und das verkauft, treibt Handel. Steuerlich ist das dann ein Gewerbebetrieb, wenn man das mit der Absicht tut, Gewinn zu machen und sich eine Einnahmequelle zu sichern. Der Gewinn ist dann nach § 15 EStG steuerpflichtig, ggf. auch gewerbesteuerpflichtig, die Einnahmen bei Überschreiten bestimmter Schwellen umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerfahndung hat schon zuvor Ebay beobachtet und auch Flohmärkte. Es gibt da genug Helden, die sich auf Ebay als Private tarnen, um Steuern zu hinterziehen.

Fleet
09.03.2023, 17:04
Wer dauerhaft kauft und das verkauft, treibt Handel. Steuerlich ist das dann ein Gewerbebetrieb, wenn man das mit der Absicht tut, Gewinn zu machen und sich eine Einnahmequelle zu sichern. Der Gewinn ist dann nach § 15 EStG steuerpflichtig, ggf. auch gewerbesteuerpflichtig, die Einnahmen bei Überschreiten bestimmter Schwellen umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerfahndung hat schon zuvor Ebay beobachtet und auch Flohmärkte. Es gibt da genug Helden, die sich auf Ebay als Private tarnen, um Steuern zu hinterziehen.

Kann sich, ich weiß das überhaupt nicht. Nur wieso macht man das an Verkäufen und Summen fest? Dann muss man sich doch die Mühe machen und gucken WAS da verkauft wird. Meine Bekannte sagt zudem sie hat manche Artikel schon seit Jahren dort und erneuert das dann immer wieder wenn irgend eine Angebotszeitspanne abgelaufen ist.
Wenn jemand immer das gleiche verkauft ok, aber man sieht doch, ob es Hausrat ist (z. B. aus einer Haushaltsauflösung). Man kauft doch keinen kompletten Haushalt auf, oder alte Klamotten, damit man sie dann weiterverkaufen kann und nicht mal weiß ob man das los wird. Anders mag es ja bei den hier noch erwähnten z. B. AirB&B sein. Das ist natürlich Hotelkonkurrenz und unfair, wenn nicht die gleichen Bedingungen herrschen. Aber das ist ja was ganz anderes. Naja, ist mir eigentlich auch wurscht, ist nur mal wieder interessant.

Ich finds nur auch irgendwie bezeichnend, dass manch "Kleiner" da wieder löhnen soll und die echten Fälle spazieren davon.

Dajan
09.03.2023, 17:15
Ja sicher macht sich die SteuFa da die Mühe.

Die schauen sich die an, die da regelmäßig handeln. Man kann natürlich privat z. B. seine Modelleisenbahn verkaufen und es passiert aber nicht. Wer da dann aber dauerhaft im Jahr Anzeigen schaltet und solchen Kram verkauft, kommt in das Visier der SteuFa.

Minimalphilosoph
10.03.2023, 12:55
Ja sicher macht sich die SteuFa da die Mühe.

Die schauen sich die an, die da regelmäßig handeln. Man kann natürlich privat z. B. seine Modelleisenbahn verkaufen und es passiert aber nicht. Wer da dann aber dauerhaft im Jahr Anzeigen schaltet und solchen Kram verkauft, kommt in das Visier der SteuFa.

Jaja, da freut sich das Ferkel an der Zitze der von anderen erwirtschafteten Annehmlichkeiten. Hass und Randale ist eben nur vorübergehend ein Einkommen.
Dann zwingst man die Kreativen wieder zum Teilen mit den Doofen. Dreckskommunisten!

Dajan
10.03.2023, 12:57
"Der Sinn, er entfleucht"

Fleet
10.03.2023, 14:25
Ja sicher macht sich die SteuFa da die Mühe.

Die schauen sich die an, die da regelmäßig handeln. Man kann natürlich privat z. B. seine Modelleisenbahn verkaufen und es passiert aber nicht. Wer da dann aber dauerhaft im Jahr Anzeigen schaltet und solchen Kram verkauft, kommt in das Visier der SteuFa.

:-) Ihr schreibt für mich in Rätseln ..

Wie ich oben schon schrieb is mir eigentlich Wumpe, dreht sich ja sicher nicht um große Summen und doch erschließt sich mir das alles nicht, aber ich kenne mich bei ebay nicht so aus, kaufe nur bei A....
Nur scheint mir, dass da die Falschen kriminalisiert werden könnten.

Dajan
10.03.2023, 17:59
:-) Ihr schreibt für mich in Rätseln ..

Wie ich oben schon schrieb is mir eigentlich Wumpe, dreht sich ja sicher nicht um große Summen und doch erschließt sich mir das alles nicht, aber ich kenne mich bei ebay nicht so aus, kaufe nur bei A....
Nur scheint mir, dass da die Falschen kriminalisiert werden könnten.

Das ist eine Frage der Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" im Einkommensteuergestz.

Gewerbetrieb liegt vor, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft tätig wird und ein auf dem Markt erkennbares Angebot an Dritte abgibt, also vereinfacht dargestellt. Dazu gibt es ausgefeilte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die Abgrenzung bleibt aber schwierig.

Es gibt halt z. B. Strategen, die gebrauchte Autos ein paar Monate fahren und dann wieder verkaufen. Das gilt dann irgendwann als Gebrauchtwagenhandel mit allen steuerlichen Folgen.

Minimalphilosoph
10.03.2023, 18:03
Das ist eine Frage der Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" im Einkommensteuergestz.

Gewerbetrieb liegt vor, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft tätig wird und ein auf dem Markt erkennbares Angebot an Dritte abgibt, also vereinfacht dargestellt. Dazu gibt es ausgefeilte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die Abgrenzung bleibt aber schwierig.

Es gibt halt z. B. Strategen, die gebrauchte Autos ein paar Monate fahren und dann wieder verkaufen. Das gilt dann irgendwann als Gebrauchtwagenhandel mit allen steuerlichen Folgen.

Das kritisierst du. Du Arschloch. Das dein 49 Euro Ticket immer noch zu teuer ist, wahrscheinlich auch.

Dajan
10.03.2023, 18:06
Das kritisierst du. Du Arschloch. Das dein 49 Euro Ticket immer noch zu teuer ist, wahrscheinlich auch.

Nimm mal Deine Pillen ein, Du Held des Denkens.

ich habe nur erklärt, warum Finanzämter und SteuFa Ebay beobachten ... .

Minimalphilosoph
10.03.2023, 18:08
Nimm mal Deine Pillen ein, Du Held des Denkens.
ich habe nur erklärt, warum Finanzämter und SteuFa Ebay beobachten ... .

DAS war mir schon klar, was du hier verteidigst. Zecke. :D

Dajan
10.03.2023, 18:10
DAS war mir schon klar, was du hier verteidigst. Zecke. :D

Macht Dir das Dein Geschäftsmodell kaputt? Steuern will er nicht zahlen , was? Eigennutz vor Gemeinnutz?

Minimalphilosoph
10.03.2023, 18:11
Macht Dir das Dein Geschäftsmodell kaputt? Steuern will er nicht zahlen , was? Eigennutz vor Gemeinnutz?

Ein Dialog mit dir ist nicht fruchtbar...

Depp.

Politikqualle
10.03.2023, 18:32
Das kritisierst du. Du Arschloch. .
.. ganz tolle Ausdrucksweise von dir .. :schreck:

Minimalphilosoph
10.03.2023, 18:37
.. ganz tolle Ausdrucksweise von dir .. :schreck:

Ich mag es deutlich. Und dein roter Punkt berührt mich nicht.

Fleet
10.03.2023, 20:09
Das ist eine Frage der Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" im Einkommensteuergestz.

Gewerbetrieb liegt vor, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft tätig wird und ein auf dem Markt erkennbares Angebot an Dritte abgibt, also vereinfacht dargestellt. Dazu gibt es ausgefeilte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die Abgrenzung bleibt aber schwierig.

Es gibt halt z. B. Strategen, die gebrauchte Autos ein paar Monate fahren und dann wieder verkaufen. Das gilt dann irgendwann als Gebrauchtwagenhandel mit allen steuerlichen Folgen.


Ich halte mich hier dran irgendwie fest. Da muss doch ein Unterschied bestehen zwischen jemandem der immer wieder gebrauchte Autos kauft und die nach einem halben Jahr vertickt und dem, der z. B. immer wieder selbst gekaufte, aber ausgelesene Bücher verkauft. Bei Büchern kommst du vermutlich nie auf tausende Euro, aber auf viele Verkäufe. Bei dem Gebrauchtwagen wird es so sein, dass er günstig gekauft und teurer verkauft wurde, bei dem Buch ist es aber anders herum. Es kostete z. B. 14,99 und wird für 2 Euro verkauft. Da derjenige viele Bücher kauft und liest hat er im Laufe eines Jahres 80 Bücher im Angebot...
Aber wo ist da die Gewinnerzielungsabsicht bzw. es wäre ja ein Verlust, nur nicht so hoch wie wenn er das Buch wegschmeißen würde.

Naja, du hast selbst geschrieben, dass es nicht einfach ist, aber wenn ich so jemand wäre würde ich kämpfen. Es geht doch vor allem auch um die so gepriesene Nachhaltigkeit, egal jetzt was man an Gebrauchtem verkauft. Es ist doch toll, wenn noch jemand und noch jemand das Buch liest, oder noch wer meine nicht mehr passenden Anzüge trägt, oder den Schrank brauchen kann, der bei mir nirgends mehr rein passt .... Da muss der jeweilige Finanzbeamte aber auch mit Gespür vorgehen.

Dajan
11.03.2023, 09:05
Ich halte mich hier dran irgendwie fest. Da muss doch ein Unterschied bestehen zwischen jemandem der immer wieder gebrauchte Autos kauft und die nach einem halben Jahr vertickt und dem, der z. B. immer wieder selbst gekaufte, aber ausgelesene Bücher verkauft. Bei Büchern kommst du vermutlich nie auf tausende Euro, aber auf viele Verkäufe. Bei dem Gebrauchtwagen wird es so sein, dass er günstig gekauft und teurer verkauft wurde, bei dem Buch ist es aber anders herum. Es kostete z. B. 14,99 und wird für 2 Euro verkauft. Da derjenige viele Bücher kauft und liest hat er im Laufe eines Jahres 80 Bücher im Angebot...
Aber wo ist da die Gewinnerzielungsabsicht bzw. es wäre ja ein Verlust, nur nicht so hoch wie wenn er das Buch wegschmeißen würde.

Naja, du hast selbst geschrieben, dass es nicht einfach ist, aber wenn ich so jemand wäre würde ich kämpfen. Es geht doch vor allem auch um die so gepriesene Nachhaltigkeit, egal jetzt was man an Gebrauchtem verkauft. Es ist doch toll, wenn noch jemand und noch jemand das Buch liest, oder noch wer meine nicht mehr passenden Anzüge trägt, oder den Schrank brauchen kann, der bei mir nirgends mehr rein passt .... Da muss der jeweilige Finanzbeamte aber auch mit Gespür vorgehen.

"Nachhaltigkeit" hat mit Steuerrecht nichts zu tun.

Die Finanzämter neigen dazu, es sich etwas einfach zu machen. Da wird dann schon mal ein Steuerbescheid rausgehauen nach dem Motto, "wenns falsch ist, wird er sich schon wehren". Das ist Masseverwaltung und der öD ist ja nicht ein Refugium der Fleißigsten.

Da muss man sich dann halt wehren. Dafür gibt es das Einspruchsverfahren und Finanzgerichte. Die Erfolgsquote des Bürgers vor Finanzgerichten ist recht hoch, weil eben in der Masseverwaltung öfter Fehler passieren als in anderen Verwaltungsbereichen.

ABAS
30.03.2023, 06:34
Nach anfaenglichen zoegern informiert mittlerweile auch die US Konzernkrake eBay seine Privatverkaeufer ueber die Regeln des Plattformen Steuertransparenzgesetz. (PStTG) Weil bei eBay die Privatverkaeufe wegbrechen, werden ab 1. Maerz diesen Jahres dauerhaft von Privatverkaeufern keine Gebuehren und Provisionen mehr verlangt, um dumme Kunden als Privatverkaeufer anzulocken, die dann spaeter vom Finanzamt abkassiert werden.


eBay Hinweise > Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG/DAC7) (Auszug)

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Das bedeutet, dass Betreiber digitaler Plattformen, zum Beispiel Online-Marktplätze wie eBay, gesetzlich dazu verpflichtet sind, unter bestimmten Umständen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.

Überblick

Wie wird das Plattformen-Steuertransparenzgesetz durch eBay umgesetzt?

• Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG), durch welches die als „DAC 7“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 umgesetzt wird.
• eBay fällt als EU-Online-Marktplatzbetreiber unter dieses Gesetz und wird dementsprechend bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten seiner Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden melden.

Bin ich davon betroffen?

• Ihre Daten werden gemeldet, wenn:
• Sie in der EU ansässig sind,
• Ihre Umsätze bei eBay € 2.000 oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Transaktionen, also Verkäufe bei eBay, im Kalenderjahr tätigen.

Was passiert bei einer Meldung durch eBay?

• Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, melden wir die im Abschnitt „Welche Informationen werden aufgrund des PStTG gemeldet?" aufgeführten personen- und transaktionsbezogenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
• Die Meldungen erfolgen jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr und erstmals im Januar 2024.
• Sie erhalten von eBay ebenfalls im gleichen Zeitraum eine Kopie der Sie betreffenden Informationen, die wir für den entsprechenden Zeitraum an das BZSt gemeldet haben.

Was benötigt eBay von mir?

Aufgrund des PStTG benötigt eBay von Ihnen zusätzliche Informationen. Dazu gehören u.a. die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) von natürlichen Personen bzw. die Steuernummer von juristischen Personen.

Allgemeine Informationen

Gilt diese Meldepflicht nur für eBay oder für alle Plattformen?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt für alle Betreiber digitaler Plattformen, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Dazu gehören andere Online-Marktplätze, Buchungsplattformen usw.

Gilt DAC7 bzw. das PStTG nur für in der EU ansässige Plattformnutzer?

Ja, DAC7 gilt für alle in der EU ansässigen Verkäufer, die die Kriterien erfüllen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss also – genau wie Deutschland – DAC7 in seine nationale Gesetzgebung aufnehmen.

Datensicherheit

Wie schützt eBay meine Daten?

Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten durch modernste technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, um das Risiko zu minimieren, dass durch Datenverlust, Missbrauch, unberechtigten Zugriff sowie unbefugte Offenlegung Manipulation entsteht. Zu diesem Zweck verwenden wir beispielsweise Firewalls und Datenverschlüsselung sowie physische Zugangsbeschränkungen für unsere Rechenzentren und Berechtigungsprüfungen für den Datenzugriff. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die zweistufige Verifizierung zu verwenden. Sie haben jederzeit Einblick in die von uns gesammelten Informationen und können Ihre Einstellungen jederzeit problemlos ändern. Weitere Informationen zu unserer Datensicherheit und dem Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Steueridentifikationsnummer
Was ist eine Steueridentifikationsnummer?

Gemäß dem Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG) gelten in Deutschland folgende Nummern als Steueridentifikationsnummern:

• die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die natürliche Personen erhalten,
• die vom örtlich zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Warum muss ich meine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer angeben?

eBay ist aufgrund des PStTG gesetzlich verpflichtet, Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer als Teil der meldepflichtigen Daten zu erheben.

Wann fragt eBay nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer?

eBay fragt nach Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.), wenn Ihre Umsätze bei eBay 2.000 € oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Verkäufe im Kalenderjahr tätigen.

Wann muss ich meine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und wann meine Steuernummer angeben?

Natürliche Personen, die in Deutschland gemeldet bzw. steuerpflichtig sind, erhalten grundsätzlich eine IdNr. Sofern Sie keine IdNr. erhalten, weil die Registrierung bei eBay durch eine juristische Person (Beispiel: GmbH) erfolgte, sind Sie verpflichtet, statt der IdNr. Ihre Steuernummer anzugeben.

Was passiert, wenn ich meine IdNr. bzw. Steuernummer nicht angebe?

Wenn Sie von eBay angeforderte Informationen wie zum Beispiel Ihre IdNr. bzw. Steuernummer nicht angeben, ist eBay gemäß PStTG gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören zum Beispiel die Einbehaltung von Auszahlungen oder die Sperrung Ihres eBay Kontos.

Warum haben andere Plattformbetreiber nicht nach meiner steuerlichen Identifikationsnummer gefragt?

Wir können nicht für andere Plattformbetreiber sprechen, aber DAC7 bzw. das PStTG gilt auch für alle anderen Betreiber digitaler Plattformen, welche die gesetzlichen Kriterien erfüllen.

Wo finde ich die Steueridentifikationsnummer, die ich angeben muss?

Deutschland
Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer)
Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften
Name
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr., falls nicht vorhanden, Steuernummer)
Steuernummer

Wo finde ich sie?

Die IdNr. erhält jede in Deutschland gemeldete Person vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie finden die IdNr. auch auf Ihrem Steuerbescheid links oben sowie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steuernummer wird vom örtlich zuständigen Finanzamt vergeben. Die Steuernummer finden Sie links oben auf Ihrem Steuerbescheid.

...

Ist die IdNr. dieselbe wie die USt-IdNr.?

Nein. Die (steuerliche) Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind verschiedene Nummern.

Muss ich meine IdNr. bzw. Steuernummer und meine USt-IdNr. angeben?

Ja, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer IdNr. bzw. Steuernummer über eine USt-IdNr. verfügen, müssen Sie diese als gewerblicher Verkäufer bei eBay ebenfalls angeben. Diese Verpflichtung beruht nicht auf dem PStTG, sondern besteht bereits aufgrund von §22f UStG. Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuer in Deutschland.

...

Inhalt der Meldungen an das BZSt
Welche Informationen werden aufgrund des PStTG gemeldet?

eBay ist nach PStTG verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Wenn Sie in einem anderen EU-Land steuerlich gemeldet sind, geben die deutschen Steuerbehörden Ihre Daten an die zuständigen Steuerbehörden Ihres Landes weiter. Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, wird eBay folgende Informationen übertragen:

Gesamtumsatz aus allen Ihren Transaktionen des letzten Geschäftsjahres, hiervon werden abgezogen:

• an eBay gezahlte Verkaufsgebühren,
• jegliche Rückerstattung innerhalb des Berichtszeitraums,
• von eBay eingezogene Umsatzsteuer.

Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben.

Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt:

Natürliche Personen (einschließlich Einzelunternehmer):

• Vor- und Nachname
• Anschrift des Wohnsitzes
• Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
• Geburtsdatum
• Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
• Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
• Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
• Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden
• IdNr. (steuerliche Identifikationsnummer)
• USt-IdNr., falls vorhanden

Juristische Personen - Personengesellschaften:

• Eingetragener Firmenname
• Anschrift des Firmensitzes
• Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
• Steuernummer (in einigen Ländern)
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
• Handelsregisternummer (falls vorhanden)
• Sofern vorhanden: jede Betriebsstätte, durch die relevante Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union getätigt werden, wobei der jeweilige Mitgliedstaat anzugeben ist, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet
• Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Berichtszeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
• Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
• Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
• Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden

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Steuerliche Pflichten
Hat die Meldepflicht von eBay nach dem PStTG Einfluss auf meine steuerlichen Verpflichtungen?

Nein, Ihre steuerlichen Verpflichtungen ändern sich nicht durch das PStTG. Wir weisen aber darauf hin, dass die gesetzlichen Änderungen auf EU-Ebene das ausdrückliche Ziel verfolgen, die Kooperation der Behörden zu intensiveren und ihre Effizienz zu steigern, um die gesetzmäßige Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen und Steuerflucht, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen.

Genau wie vor dem Inkrafttreten des PStTG sind Sie selbst dafür verantwortlich zu klären, ob Ihre eBay-Verkäufe der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen und gegebenenfalls entsprechende Steuererklärungen einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, wenn Sie Fragen
zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben.

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https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaufen-bei-ebay/plattformen-steuertransparenzgesetz