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Vollständige Version anzeigen : Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?



DNCBN
15.01.2023, 11:49
Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.

-jmw-
15.01.2023, 12:25
Die Idee mit der gleichmässigen Vergabe klingt erstmal gut; ich kenne mich in der Sache allerdings überhaupt nicht aus.

DNCBN
15.01.2023, 12:41
@Politikqualle:

Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
Ihre jämmerliche Beleidigung in Ihrem unsachlichen Beitrag beweist nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.

-jmw-
15.01.2023, 16:32
@Politikqualle:

Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
Ihre jämmerliche Beleidigung in Ihrem unsachlichen Beitrag beweist nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.
Quallen treiben mit der Strömung. ;)

Schwabenpower
15.01.2023, 16:36
Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.
Das ist Unsinn.
Entscheidend ist der vom Gericht bestellte Gutachter. Alles andere sind (ggf. fachkundige) Parteivorträge

Smoker
15.01.2023, 16:52
Hmm sofern das Gericht keine Möglichkeit hat seinen Gutachter auszusuchen, müsste der Drops eigentlich gelutscht sein. Wie man das nun macht... pff keine Ahnung.

luggi69
15.01.2023, 18:26
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.

ich58
15.01.2023, 19:07
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
Die Verteidiger können aber auch Gutachten in Auftrag geben, aber wer bezahlt diese?

luggi69
15.01.2023, 19:09
Der Verlierer zahlt die Zeche.

Wenn das Verfahren eingestellt wird, oder bei Freispruch die Staatskasse.

Ein Schelm wer schlechtes denkt ;-)

DNCBN
15.01.2023, 19:13
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
Echt? Können Sie das belegen z.B. durch eine öffentlich zugängliche Richtlinie?

Ich habe das Thema bereits in 3 Jura-Foren diskutiert. Dort kannte niemand solch eine Richtlinie. Zudem wurde behauptet, dass es Schwachsinn sei, den Strafgerichten ins Handwerk zu pfuschen.
In einem der Foren wurden meine Bedenken bzgl. des aktuellen Vergabeverfahrens jedoch überwiegend geteilt und untermauert.

luggi69
15.01.2023, 19:19
Um diese Angelegenheit strafrechtlich, juristisch abzuklären, ist die StPO hilfreich.

Meine Erkenntnisse beziehen sich auf einen Streitfall nach dem BGB, in dem ich als Kläger involviert war.

Von einem Rechtsanwalt weiß ich, dass Strafverteidiger nach einer Liste bestellt werden.
Vielleicht habe ich da was durcheinandergewürfelt. Jura ist ja kein Kuschelstudium.

DNCBN
15.01.2023, 19:22
Wie gesagt, es geht hier nur um die Beauftragung von Gutachtern durch Strafgerichte.

Schwabenpower
15.01.2023, 19:22
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
Richtig. Dafür ist ja die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Es gibt natürlich mehrere Listen, nach Fachbereich.

Dem Gutachter werden dann die Akten geschickt. Er muß den Auftrag annehmen.

Schwabenpower
15.01.2023, 19:26
Wie gesagt, es geht hier nur um die Beauftragung von Gutachtern durch Strafgerichte.
Da liegt der Unterschied nicht. Es geht meistens um selbständige Beweisverfahren. Die gibt es bei jedem Gericht. Diese Gutachten dienen als fachliche Grundlage für den Richter, der naturgemäß eben kein Sachverständiger dafür ist

luggi69
15.01.2023, 19:32
Wie gesagt, es geht hier nur um die Beauftragung von Gutachtern durch Strafgerichte.

Alle Belange die Strafverfahren betreffen, sind in der StPO definiert.

Gib doch auf der Plattform JURIS mal StPO/Strafverfahren und Gutachter ein.

DNCBN
15.01.2023, 19:35
Da liegt der Unterschied nicht. Es geht meistens um selbständige Beweisverfahren. Die gibt es bei jedem Gericht. Diese Gutachten dienen als fachliche Grundlage für den Richter, der naturgemäß eben kein Sachverständiger dafür ist
Dann haben Sie den Unterschied – den ich zu Beginn bereits erläutert hatte - zwischen einem Zivilprozess und einem Strafprozess nicht verstanden!

Schwabenpower
15.01.2023, 19:38
Dann haben Sie den Unterschied – den ich zu Beginn bereits erläutert hatte - zwischen einem Zivilprozess und einem Strafprozess nicht verstanden!
Doch. Ist sogar beschrieben, wo Gutachter eingesetzt werden. Es zählen nur die vom Gericht beauftragten Sachverständigen, alle anderen fallen unter Parteivortrag.
Wir sind nicht in den USA

DNCBN
15.01.2023, 19:44
Alle Belange die Strafverfahren betreffen, sind in der StPO definiert.

Gib doch auf der Plattform JURIS mal StPO/Strafverfahren und Gutachter ein.
§ 73 StPO:
(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch den Richter. Er soll mit diesen eine Absprache treffen, innerhalb welcher Frist die Gutachten erstattet werden können.

Schwabenpower
15.01.2023, 19:46
§ 73 StPO:
(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch den Richter. Er soll mit diesen eine Absprache treffen, innerhalb welcher Frist die Gutachten erstattet werden können.
Eben. Ist exakt dasselbe in einem Zivilprozeß.

DNCBN
15.01.2023, 19:52
Eben. Ist exakt dasselbe in einem Zivilprozeß.
Sie reden mit Fleiß am Thema vorbei.
Bei Zivilprozessen gibt es die Befangenheit der Gutachter nicht! Wie oft soll ich das noch schreiben?

luggi69
15.01.2023, 19:52
Eben. Ist exakt dasselbe in einem Zivilprozeß.

In weiß nicht ob die ZPO parallelen mit der StPO hat. In meinem Zivilverfahren hat das Gericht zwar einen Sachverständigen (SV) bestimmt, mein RA einen anderen einberufen.

Damals, Anfang der 90ger, hätte ich alle Kosten für den SV bezahlen müssen, egal, wer als Gewinner aus dem Verfahren herausgeht.

Schwabenpower
15.01.2023, 19:53
Sie reden mit Fleiß am Thema vorbei.
Bei Zivilprozessen gibt es die Befangenheit der Gutachter nicht! Wie oft soll ich das noch schreiben?
Blödsinn. Natürlich gibt es die.

Schwabenpower
15.01.2023, 19:57
In weiß nicht ob die ZPO parallelen mit der StPO hat. In meinem Zivilverfahren hat das Gericht zwar einen Sachverständigen (SV) bestimmt, mein RA einen anderen einberufen.

Damals, Anfang der 90ger, hätte ich alle Kosten für den SV bezahlen müssen, egal, wer als Gewinner aus dem Verfahren herausgeht.
Ja klar, das ist auch normal. Natürlich versucht man als Antragsgegner das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen zu zerlegen. Aber weil eben der Richter diesen SV bestellt hat, würde eine Zerlegung auch auf den Richter zurück fallen. Deswegen ist das sehr schwer.
Da wird dann eben oft genug der SV als befangen bezeichnet (da reicht es schon, wenn der SV eine Partei eher begrüßt als die andere)

DNCBN
15.01.2023, 20:02
Könnten Sie bitte beim Thema bleiben?
Bei Strafprozessen gibt es keine Parteien!

luggi69
15.01.2023, 20:05
Sie reden mit Fleiß am Thema vorbei.
Bei Zivilprozessen gibt es die Befangenheit der Gutachter nicht! Wie oft soll ich das noch schreiben?

Möchte noch einmal auf die Thematik zurück kommen.

Meines Wissen beauftragen Gerichte ortsansässige oder im näheren Bereich vereidigte SV, um Sachverhalte darzulegen und aufzuklären.
Diese SV werden vom Gericht bestellt. Wenn es wie bei Strafverteidigern in Form einer Listenvergabe getätigt wird, fände ich es gerecht.
Suchte das Gericht nach gutdünken einen SV auf, der nach Recheren vielleicht auch dem Beklagten nahe steht, oder schon für ihn ausgesagt hat, würde ich das mit einem Befangenheitsantrag erwidern.

Schwabenpower
15.01.2023, 20:14
Möchte noch einmal auf die Thematik zurück kommen.

Meines Wissen beauftragen Gerichte ortsansässige oder im näheren Bereich vereidigte SV, um Sachverhalte darzulegen und aufzuklären.
Diese SV werden vom Gericht bestellt. Wenn es wie bei Strafverteidigern in Form einer Listenvergabe getätigt wird, fände ich es gerecht.
Suchte das Gericht nach gutdünken einen SV auf, der nach Recheren vielleicht auch dem Beklagten nahe steht, oder schon für ihn ausgesagt hat, würde ich das mit einem Befangenheitsantrag erwidern.
Schrieb ich doch: das ist eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Natürlich ortsnah, alleine wegen der Kosten. Nur wenn für einen speziellen Sachverhalt kein örtlicher SV vorhanden ist, wird zunächst bei benachbarten Gerichten angefragt.

Schwabenpower
15.01.2023, 20:15
Könnten Sie bitte beim Thema bleiben?
Bei Strafprozessen gibt es keine Parteien!
Doch, natürlich. Oder wozu heißt es Verhandlung? Mit sich selbst.
Vor Themeneröffnung sollte man wenigstens die einfachsten Grundlagen recherchieren

luggi69
15.01.2023, 20:25
Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.

Schwabenpower
15.01.2023, 20:28
Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.
Richtig. Im Zivilprozess ist das selbstständige Beweisverfahren vorgelagert. Da sind es Antragsteller und Antragsgegner. Die werden dann zu Kläger und Beklagtem (nicht Angeklagter!)

DNCBN
15.01.2023, 20:32
Doch, natürlich. Oder wozu heißt es Verhandlung? Mit sich selbst.
Vor Themeneröffnung sollte man wenigstens die einfachsten Grundlagen recherchieren
Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.

Schwabenpower
15.01.2023, 20:33
Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.
Jetzt wird es völlig wirr.
Ich schrieb nichts von Beklagten im Strafprozessen. Auch nichts von Strafverhandlungen

schastar
15.01.2023, 20:54
Das ist Unsinn.
Entscheidend ist der vom Gericht bestellte Gutachter. Alles andere sind (ggf. fachkundige) Parteivorträge

Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig. Bezahlt wurden sie aber dennoch. Gegen einen der beiden wollte ich Anzeige wegen übler Nachrede und Falschbehauptung erstatten. Seine Frau konnte mich überzeugen es nicht zu tun.

Schwabenpower
15.01.2023, 21:06
Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig. Bezahlt wurden sie aber dennoch. Gegen einen der beiden wollte ich Anzeige wegen übler Nachrede und Falschbehauptung erstatten. Seine Frau konnte mich überzeugen es nicht zu tun.
Sowas passiert, wenn auch selten. Grundsätzlich gibt es im Rahmen des selbständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) die Möglichkeit, den vom Gericht bestellten SV zu befragen. Kreuzverhör sozusagen.
Übrigens sind gerade im Baubereich viele absolute Vollidioten als SV unterwegs. Meist Arschitekten

DNCBN
16.01.2023, 08:41
Könnten Sie mal zum Thema etwas schreiben?
Es geht hier um das Vergabeverfahren für Gutachterbeauftragungen bei Strafprozessen!

Väterchen Frost
16.01.2023, 09:24
Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.

Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.

Die Staatsanwälte hierzulande sind parteiisch, obwohl die Staatsanwaltschaft hierzulande gem. § 160 Abs. 2 StPO auch Entlastendes hervorzusuchen hat. Das tut sie meist eher unzulänglich, weil ja auch die Polizei (also ihre Hilfspersonen siehe § 152 StPO für den Bereich des Bundes) zur Parteilichkeit neigt. Hilfsbeamten sind überwiegend die Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes also Polizeimeister bis zum Ersten PHK/KHK.

IN den USA heißt es daher ja wohl "Die Bürger des Staates XY (z.B. New York) gegen (vs.) Müller-Meier-Rombach".

DNCBN
02.02.2023, 12:42
Ein verwandtes Problem gibt es auch bei MPU-Gutachtern.
Da diese meist auch selbstständig für ein MPU-Institut tätig sind, sind sie natürlich auch auf Kundenerhalt bedacht.
Ein positives Gutachten bedeutet in diesem Fall jedoch einen Kundenverlust.
Bei einem negativen Gutachten geht der Kunde zwar anschließend zu einem anderen Gutachter, aber da sich diese ja regelmäßig auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar absprechen, ist dem Kundenerhalt genüge getan.
Hierüber wurde auch bereits im Fernsehen mehrfach berichtet.

navy
02.02.2023, 15:31
Die sind auch nicht entscheidend. Entscheidend ist der Sachbestand.
Ich stand wegen angeblicher Baumängel vor Gericht, war die 3te oder 4te Verhandlung und es waren zwei Gericht bestellte Gutachter anwesend. Weil ich nicht das Geld für ein Gegengutachten hatte konnte ich im Voraus die Gutachten anfordern und mich dahingehend vorbereiten.
Beide waren so falsch daß der Richter in beiden Angelegenheiten mir recht gab. Die beiden waren einfach unfähig.....

Kann ich gut verstehen! Ein vollkommen sinnloses Gutachten, wurde auch bei mir einmal zurück gezogen, mit Recht gegeben, durch den Gutachter. Das war so peinlich, ohne jeden Verstand.

DNCBN
02.02.2023, 16:27
Was die Meisten hier wohl nicht verstanden haben ist, dass die freie Marktwirtschaft nicht nur Vorteile hat.
Bei den heute zumeist selbstständigen Gutachtern sollte man berücksichtigen, dass diese auch geschäftliche Interessen haben.

Die Einführung eines gleichmäßigen Vergabeverfahrens bei Strafprozessen wäre eine Lösung.

Eine viel grundlegendere Lösung wäre, nur Gutachter zuzulassen, die an öffentlichen Instituten – wie z.B. Universitäten – fest angestellt sind. Hierdurch wäre auch die Gutachterproblematik bei Versicherungen gelöst.
Das Gleiche gilt natürlich ebenso auch für Wirtschaftsprüfer und MPU-Gutachter.

navy
02.02.2023, 18:19
Was die Meisten hier wohl nicht verstanden haben ist, dass die freie Marktwirtschaft nicht nur Vorteile hat.
Bei den heute zumeist selbstständigen Gutachtern sollte man berücksichtigen, dass diese auch geschäftliche Interessen haben.

Die Einführung eines gleichmäßigen Vergabeverfahrens bei Strafprozessen wäre eine Lösung.

Eine viel grundlegendere Lösung wäre, nur Gutachter zuzulassen, die an öffentlichen Instituten – wie z.B. Universitäten – fest angestellt sind. Hierdurch wäre auch die Gutachterproblematik bei Versicherungen gelöst.
Das Gleiche gilt natürlich ebenso auch für Wirtschaftsprüfer und MPU-Gutachter.

Das ganze System ist im Arsch, wie die Wirtschaftsprüfer von WireCark, bis zu den Banken zeigen. Phantom Werte wurden oft bestätigt

Papst Urban
02.02.2023, 18:35
Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.

Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.

Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."

Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.

Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.

Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.

Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.

Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.

Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.


§ 12 Das Sachverständigengutachten im Strafprozess :

Auswahl des Sachverständigen :

Gemäß § 73 Abs. 2 StPO (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/strafprozessordnung-73-auswahl-des-sachverstaendigen_idesk_PI17574_HI1028746.html) sollen grundsätzlich öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt werden. Wird der Sachverständige bereits im Ermittlungsverfahren bestellt, so muss die Staatsanwaltschaft Nr. 70 I RiStBV (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/richtlinien-fuer-das-strafverfahren-und-das-bussgeldverfahren_idesk_PI17574_HI880538.html) beachten. Danach ist dem Verteidiger Gelegenheit zu geben, vor der Auswahl eines Sachverständigen Stellung zu nehmen, es sei denn, dass es sich um einen häufig wiederkehrenden, tatsächlich gleichartigen Sachverhalt (z.B. Blutalkoholgutachten) handelt.

Von der Gelegenheit zur Stellungnahme kann abgesehen werden, wenn eine Gefährdung des Untersuchungszwecks bzw. eine Verzögerung des Verfahrens droht.


Die Vorgehensweisen der Gerichte sind sehr umfangreich, manchmal so umfangreich, dass die Richter kein Durchblick mehr haben und deshalb beruhen die sich einfach auf Gesetzte, die ihnen die Arbeit vereinfacht, was ja auch der Sinn von Gesetzten in der Justiz sein soll. Ob dabei ein Verfahren einen anderen Lauf nimmt, spielt bei Gerichten keine Rolle.

Die Gerichte sind ohnehin vollkommen überlastet mit sinnlosen und belanglosen Verfahren, da kommen solche Gesetzte wie gerufen.

Schwabenpower
02.02.2023, 19:06
§ 12 Das Sachverständigengutachten im Strafprozess :

Auswahl des Sachverständigen :

Gemäß § 73 Abs. 2 StPO (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/strafprozessordnung-73-auswahl-des-sachverstaendigen_idesk_PI17574_HI1028746.html) sollen grundsätzlich öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt werden. Wird der Sachverständige bereits im Ermittlungsverfahren bestellt, so muss die Staatsanwaltschaft Nr. 70 I RiStBV (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/richtlinien-fuer-das-strafverfahren-und-das-bussgeldverfahren_idesk_PI17574_HI880538.html) beachten. Danach ist dem Verteidiger Gelegenheit zu geben, vor der Auswahl eines Sachverständigen Stellung zu nehmen, es sei denn, dass es sich um einen häufig wiederkehrenden, tatsächlich gleichartigen Sachverhalt (z.B. Blutalkoholgutachten) handelt.

Von der Gelegenheit zur Stellungnahme kann abgesehen werden, wenn eine Gefährdung des Untersuchungszwecks bzw. eine Verzögerung des Verfahrens droht.


Die Vorgehensweisen der Gerichte sind sehr umfangreich, manchmal so umfangreich, dass die Richter kein Durchblick mehr haben und deshalb beruhen die sich einfach auf Gesetzte, die ihnen die Arbeit vereinfacht, was ja auch der Sinn von Gesetzten in der Justiz sein soll. Ob dabei ein Verfahren einen anderen Lauf nimmt, spielt bei Gerichten keine Rolle.

Die Gerichte sind ohnehin vollkommen überlastet mit sinnlosen und belanglosen Verfahren, da kommen solche Gesetzte wie gerufen.
Ist bei der ZPO auch nicht wesentlich anders


§ 404
Sachverständigenauswahl
(1) 1Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. 2Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken. 3An Stelle der zuerst ernannten Sachverständigen kann es andere ernennen.
(2) Vor der Ernennung können die Parteien zur Person des Sachverständigen gehört werden.
(3) Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.
(4) Das Gericht kann die Parteien auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind, als Sachverständige vernommen zu werden.

(5) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht dieser Einigung Folge zu geben; das Gericht kann jedoch die Wahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl beschränken.
Schrieb ich ja schon

DNCBN
02.02.2023, 19:24
Ist bei der ZPO auch nicht wesentlich anders

Schrieb ich ja schon[/FONT][/COLOR]
[/FONT][/COLOR]
Was Sie alles „verstehen“!
Das hüpfende Komma ist doch die wirtschaftliche Abhängigkeit von selbstständigen Gutachtern und Prüfern.
Den fundamentalen Unterschied zwischen Straf- und Zivilprozessen sollte nun wirklich jeder mittlerweile verstanden haben.

kotzfisch
02.02.2023, 19:35
Bei der Bestellung psychiatrischer Gutachter (für nach §20 (Schuldunfähigkeit) bzw. §21 (verminderte Schuld- bzw. Steuerungsfähigkeit) gehts zu 100% korrupt zu.Absolut widerlich.

Schwabenpower
02.02.2023, 20:13
Was Sie alles „verstehen“!
Das hüpfende Komma ist doch die wirtschaftliche Abhängigkeit von selbstständigen Gutachtern und Prüfern.
Den fundamentalen Unterschied zwischen Straf- und Zivilprozessen sollte nun wirklich jeder mittlerweile verstanden haben.
Schwachsinn. Das würde jeder Anwalt mit IQ > -100 gnadenlos ausnutzen.

DNCBN
02.02.2023, 20:33
Bei der Bestellung psychiatrischer Gutachter (für nach §20 (Schuldunfähigkeit) bzw. §21 (verminderte Schuld- bzw. Steuerungsfähigkeit) gehts zu 100% korrupt zu.Absolut widerlich.
Korruption ist nochmal ein eigenes Thema. Ein gerechtes Vergabeverfahren hilft dagegen nur wenig.


Schwachsinn. Das würde jeder Anwalt mit IQ > -100 gnadenlos ausnutzen.
Einen IQ kleiner Null gibt es nicht. Dazu müsste man natürlich wissen, was ein IQ überhaupt aussagt.
Warum sollten Anwälte gnadenlos sein?
Was könnten Anwälte ausnützen?
Das Thema hier lautet:
Befangenheit von ortsansässigen und selbstständigen Gutachtern bei Strafprozessen.

kotzfisch
02.02.2023, 21:03
Korruption ist nochmal ein eigenes Thema. Ein gerechtes Vergabeverfahren hilft dagegen nur wenig.


Einen IQ kleiner Null gibt es nicht. Dazu müsste man natürlich wissen, was ein IQ überhaupt aussagt.
Warum sollten Anwälte gnadenlos sein?
Was könnten Anwälte ausnützen?
Das Thema hier lautet:
Befangenheit von ortsansässigen und selbstständigen Gutachtern bei Strafprozessen.

DNCBN: Die Themenbereiche haben enorme Schnittmengen.Gerade bei Vergabe psychiatrischer Gutachtensaufträgen.

https://www.youtube.com/watch?v=FDBS6Dsl0Tc

Schwabenpower
02.02.2023, 21:05
Korruption ist nochmal ein eigenes Thema. Ein gerechtes Vergabeverfahren hilft dagegen nur wenig.


Einen IQ kleiner Null gibt es nicht. Dazu müsste man natürlich wissen, was ein IQ überhaupt aussagt.
Warum sollten Anwälte gnadenlos sein?
Was könnten Anwälte ausnützen?
Das Thema hier lautet:
Befangenheit von ortsansässigen und selbstständigen Gutachtern bei Strafprozessen.
1. Natürlich gibt es negative IQ. Spätestens seit Baerbock
2. Der Beweis eines negativen IQ wurde zudem von Dir soeben erbracht: von Korruption schwafeln, und im selben Satz fragen, wie ein Anwalt das ausnutzen kann. :wand:

DNCBN
02.02.2023, 21:26
1. Natürlich gibt es negative IQ. Spätestens seit Baerbock
2. Der Beweis eines negativen IQ wurde zudem von Dir soeben erbracht: von Korruption schwafeln, und im selben Satz fragen, wie ein Anwalt das ausnutzen kann.
Wenn hier jemand schwafelt dann schwafeln Sie.
Das Thema hier hat weder etwas mit Korruption noch mit einer sonstigen schlechten Charaktereigenschaft von Menschen zu tun.
Es geht hier um die normale menschliche Befangenheit von ortsansässigen selbstständigen Gutachtern bei Strafprozessen.

Kann sich hier wirklich niemand in einen selbstständigen Gutachter bei Strafprozessen hineinversetzen?

Schwabenpower
02.02.2023, 21:29
Wenn hier jemand schwafelt dann schwafeln Sie.
Das Thema hier hat weder etwas mit Korruption noch mit einer sonstigen schlechten Charaktereigenschaft von Menschen zu tun.
Es geht hier um die normale menschliche Befangenheit von ortsansässigen selbstständigen Gutachtern bei Strafprozessen.

Kann sich hier wirklich niemand in einen selbstständigen Gutachter bei Strafprozessen hineinversetzen?
Wer schrieb Korruption? Soviel zu negativem IQ.

DNCBN
03.02.2023, 08:53
Da hier mehrere User ihre Verständnisschwierigkeiten deutlich gemacht haben, wiederhole ich hier noch einmal den Befangenheitsgrund:
Da der jeweilige Richter den Gutachter nach seinem Ermessen (§ 73 Abs. 1 StPO) bestimmt, wird dieser nur Gutachter auswählen, die sich in der Vergangenheit nicht quer gestellt haben. Insofern müsste ein Gutachter damit rechnen, nicht wieder beauftragt zu werden, falls er nicht im Sinne der – vielleicht erst noch zu erstellenden - Anklageschrift „begutachtet“.
Eine Widerlegung seines Gutachtens braucht er nicht zu befürchten, da ein Gegengutachter ja aus Kostengründen auch ortsansässig wäre und damit der gleichen Befangenheit unterläge.

Schwabenpower
03.02.2023, 09:31
Da hier mehrere User ihre Verständnisschwierigkeiten deutlich gemacht haben, wiederhole ich hier noch einmal den Befangenheitsgrund:
Da der jeweilige Richter den Gutachter nach seinem Ermessen (§ 73 Abs. 1 StPO) bestimmt, wird dieser nur Gutachter auswählen, die sich in der Vergangenheit nicht quer gestellt haben. Insofern müsste ein Gutachter damit rechnen, nicht wieder beauftragt zu werden, falls er nicht im Sinne der – vielleicht erst noch zu erstellenden - Anklageschrift „begutachtet“.
Eine Widerlegung seines Gutachtens braucht er nicht zu befürchten, da ein Gegengutachter ja aus Kostengründen auch ortsansässig wäre und damit der gleichen Befangenheit unterläge.
Lese- oder Gedächtnisschwäche? Nochmal widerlege ich diesen Schwachsinn nicht

DNCBN
03.02.2023, 09:49
Lese- oder Gedächtnisschwäche? Nochmal widerlege ich diesen Schwachsinn nicht
Bei Ihrem Geschwafel gestern Abend hatte ich vermutet, Sie hätten wohl einige Bier zu viel gehabt.
Sachliche Argumente habe ich hier von Ihnen noch nicht gelesen.
Dass es Ähnlichkeiten zwischen ZPO und StPO gibt, bezweifelt niemand. Den fundamentalen Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozessen scheinen Sie jedoch zu verdrängen.

Ebenso verdrängen Sie die ganz normale menschliche Befangenheit ortsansässiger Gutachter in Strafprozessen. Aber genau um diese Befangenheit geht es in diesem Topic.

Bruddler
03.02.2023, 09:56
Gutachter müssten für ihre Gutachten geradestehen müssen, d.h. für falsche Gutachten müsste man sie ggf. haftbar machen können - Stichwort: Produkthaftung
Wenn man bedenkt, welch' immensen Schaden solche "Gutachter" bereits schon angerichtet haben, und wieviele Menschen solchen falschen "Gutachten" zum Opfer gefallen sind...

DNCBN
03.02.2023, 10:24
Gutachter müssten für ihre Gutachten geradestehen müssen, d.h. für falsche Gutachten müsste man sie ggf. haftbar machen können - Stichwort: Produkthaftung
Wenn man bedenkt, welch' immensen Schaden solche "Gutachter" bereits schon angerichtet haben, und wieviele Menschen solchen falschen "Gutachten" zum Opfer gefallen sind...
Tja, aber wie wollen Sie einen Gutachter widerlegen – außer durch ein Gegengutachten?
Wie gesagt, mein erfahrener Anwalt riet mir zu einem Gegengutachter, der weiter entfernt wohnt.
Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.

Anm.: Ein durch das Fernsehen bekannter und promovierter Kollege meines Anwalts sagte mir anschließend in deren Kanzlei:
„Freispruch in der Berufung – das entspricht einem Sechser im Lotto.“

Das Perfide an diesen Gutachterbeauftragungen in Strafprozessen ist, dass Gutachter ja nur beauftragt werden, wenn die Beweislage ansonsten nicht ausreichen würde.
Somit spielen diese Gutachten in Strafprozessen fast immer das Zünglein an der Waage.

Die Augenbinde von Justitia macht übrigens nur in Zivilprozessen Sinn!

Politikqualle
03.02.2023, 10:27
Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.! .. worum ging es denn ? ..

Schwabenpower
03.02.2023, 10:28
Bei Ihrem Geschwafel gestern Abend hatte ich vermutet, Sie hätten wohl einige Bier zu viel gehabt.
Sachliche Argumente habe ich hier von Ihnen noch nicht gelesen.
Dass es Ähnlichkeiten zwischen ZPO und StPO gibt, bezweifelt niemand. Den fundamentalen Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozessen scheinen Sie jedoch zu verdrängen.

Ebenso verdrängen Sie die ganz normale menschliche Befangenheit ortsansässiger Gutachter in Strafprozessen. Aber genau um diese Befangenheit geht es in diesem Topic.
Lern lesen. Befangenheit ist gefundenes Fressen für Rechtsanwälte

Bruddler
03.02.2023, 10:31
Tja, aber wie wollen Sie einen Gutachter widerlegen – außer durch ein Gegengutachten?
Wie gesagt, mein erfahrener Anwalt riet mir zu einem Gegengutachter, der weiter entfernt wohnt.
Dieser widerlegte die beiden ortsansässigen Gutachter aus beiden Instanzen.
Somit wurde ich in der Berufungsinstanz freigesprochen.

Anm.: Ein durch das Fernsehen bekannter und promovierter Kollege meines Anwalts sagte mir anschließend in deren Kanzlei:
„Freispruch in der Berufung – das entspricht einem Sechser im Lotto.“

Das Perfide an diesen Gutachterbeauftragungen in Strafprozessen ist, dass Gutachter ja nur beauftragt werden, wenn die Beweislage ansonsten nicht ausreichen würde.
Somit spielen diese Gutachten in Strafprozessen fast immer das Zünglein an der Waage.

Die Augenbinde von Justitia macht übrigens nur in Zivilprozessen Sinn!

Zugegeben, Gutachten/Gegengutachten helfen dem Gericht ledigl. bei der Urteilsfindung, d.h. sie sind unverbindlich.
Die Verantwortung trägt letztendl. nur das Gericht...

DNCBN
03.02.2023, 10:42
Zugegeben, Gutachten/Gegengutachten helfen dem Gericht ledigl. bei der Urteilsfindung, d.h. sie sind unverbindlich.
Die Verantwortung trägt letztendl. nur das Gericht...
Ich kann zwar jetzt kein Zitat angeben, aber ich erinnere mich an eine Stelle in einem Buch über Revisionsrecht, dass Richter sich nur im Falle von psychologischen Gutachten über diese hinwegsetzen dürfen.

Aber da den Richtern ja nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit gegeben ist, können sie sich natürlich über jeden Beweis – also auch Gutachten – hinwegsetzen.

Bruddler
03.02.2023, 10:45
Ich kann zwar jetzt kein Zitat angeben, aber ich erinnere mich an eine Stelle in einem Buch über Revisionsrecht, dass Richter sich nur im Falle von psychologischen Gutachten über diese hinwegsetzen dürfen.

Aber da den Richtern ja nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit gegeben ist, können sie sich natürlich über jeden Beweis – also auch Gutachten – hinwegsetzen.

Ich möchte weder Gutachter, noch Richter sein, denn ich müsste mit meinem Gutachten / Urteil ggf. über Menschenleben entscheiden...

DNCBN
03.02.2023, 10:54
Ich möchte weder Gutachter, noch Richter sein, denn ich müsste mit meinem Gutachten / Urteil ggf. über Menschenleben entscheiden...
Naja, die Todesstrafe ist glücklicherweise abgeschafft.
Aber auch nur eine 6-monatige Haftstrafe eines Familienvaters kann eine ganze Familie von der Sozialhilfe dauerhaft abhängig machen.
Nach Verbüßung der Strafe ist das Berufsleben des Verurteilten in der Regel völlig zerstört.

antiseptisch
03.02.2023, 13:30
Was die Meisten hier wohl nicht verstanden haben ist, dass die freie Marktwirtschaft nicht nur Vorteile hat.
Bei den heute zumeist selbstständigen Gutachtern sollte man berücksichtigen, dass diese auch geschäftliche Interessen haben.

Die Einführung eines gleichmäßigen Vergabeverfahrens bei Strafprozessen wäre eine Lösung.

Eine viel grundlegendere Lösung wäre, nur Gutachter zuzulassen, die an öffentlichen Instituten – wie z.B. Universitäten – fest angestellt sind. Hierdurch wäre auch die Gutachterproblematik bei Versicherungen gelöst.
Das Gleiche gilt natürlich ebenso auch für Wirtschaftsprüfer und MPU-Gutachter.
Ich machte mal einen Fehler und beauftragte beim Hausbau ein Unternehmen, was für den Haustyp schon ein fertiggeplantes Standardmodell in der Schublade hatte, wo nur Änderungen dran vollzogen werden mussten, z.B. bei der Dachschräge. Der Architekt war also standardmäßig vorgegeben, und war nie greifbar. Der hätte eigentlich den Bauleiter bestimmen sollen, um einen prüfenden Blick zu gewährleisten. Stattdessen schickte die Baufirma ihren eigenen Bauleiter, der viel zu selten kam. Dumm gelaufen, aber ich hatte einfach zu wenig Ahnung. Am Ende passten die Abschlagszahlungen (95%) nicht zu den erbrachten Leistungen von 85%, und das Bauunternehmen war pleite. Andere Bauherren traf es teilweise viel härter. Gutgläubigkeit wird dem Deutschen oft zum Verhängnis.

Bruddler
04.02.2023, 07:07
Ich möchte weder Gutachter, noch Richter sein, denn ich müsste mit meinem Gutachten / Urteil ggf. über Menschenleben entscheiden...


Naja, die Todesstrafe ist glücklicherweise abgeschafft.
Aber auch nur eine 6-monatige Haftstrafe eines Familienvaters kann eine ganze Familie von der Sozialhilfe dauerhaft abhängig machen.
Nach Verbüßung der Strafe ist das Berufsleben des Verurteilten in der Regel völlig zerstört.

Du hast scheinbar nicht verstanden...
Wenn aufgrund von (falschen) medizin.-psycholog. Gutachten ein vermeintl. "geheilter" Triebtäter (Mörder) wieder frei kommt...

DNCBN
04.02.2023, 07:57
Du hast scheinbar nicht verstanden...
Wenn aufgrund von (falschen) medizin.-psycholog. Gutachten ein vermeintl. "geheilter" Triebtäter (Mörder) wieder frei kommt...
Das hatten Sie ja auch nicht geschrieben.
Aber letztlich ist das auch ein anderes Thema.
In diesem Topic geht es um Gefälligkeitsgutachten, die ortsansässige Gerichtsgutachter aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den örtlichen Strafgerichten erstellen.