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Vollständige Version anzeigen : Wie hilft der Staat einer jungen Familie?



Fleet
30.08.2022, 17:55
Das würde ich hier sehr gern einmal fragen, denn in meinem engen Bekanntenkreis gibt es da gerade ein Problem.

Junge Familie (2 Kinder, Frau noch arbeitslos, er macht gerade eine Ausbildung, da er in seinem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann, aber keine Behinderung oder so) wohnt in der eigenen Wohnung (von der Großmutter übernommen, also abgezahlt, keine Miete etc.).

Die haben Gas...

Was kann so eine Familie eigentlich so vom Staat "erwarten"? Bislang haben die nie etwas beantragt. Man hört etwas von Wohngeld, aber die zahlen ja gar keine Miete. Wie ist es mit GEZ? Gibt es sonst noch irgend etwas? Ich habe auch nie auf Hilfe zurückgegriffen, bzw. greifen können, ich hab also überhaupt keine blasse Ahnung. Die Eltern der Frau sind bereits verstorben und von denen des jungen Mannes ist gar nichts zu erwarten.

Natürlich wollen sie auch nicht umziehen, es geht nur darum, ob die irgend etwas beantragen könnten, was auch Sinn macht. Ihr wisst doch hier so viel....

BrüggeGent
30.08.2022, 18:09
Das würde ich hier sehr gern einmal fragen, denn in meinem engen Bekanntenkreis gibt es da gerade ein Problem.

Junge Familie (2 Kinder, Frau noch arbeitslos, er macht gerade eine Ausbildung, da er in seinem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann, aber keine Behinderung oder so) wohnt in der eigenen Wohnung (von der Großmutter übernommen, also abgezahlt, keine Miete etc.).

Die haben Gas...

Was kann so eine Familie eigentlich so vom Staat "erwarten"? Bislang haben die nie etwas beantragt. Man hört etwas von Wohngeld, aber die zahlen ja gar keine Miete. Wie ist es mit GEZ? Gibt es sonst noch irgend etwas? Ich habe auch nie auf Hilfe zurückgegriffen, bzw. greifen können, ich hab also überhaupt keine blasse Ahnung. Die Eltern der Frau sind bereits verstorben und von denen des jungen Mannes ist gar nichts zu erwarten.

Natürlich wollen sie auch nicht umziehen, es geht nur darum, ob die irgend etwas beantragen könnten, was auch Sinn macht. Ihr wisst doch hier so viel....

Wem gehört die Wohnung laut Grundbuch ?:cool:

Fleet
30.08.2022, 18:27
Der Frau.

BrüggeGent
30.08.2022, 18:37
Der Frau.

Dann bekommt sie sicher kein Hartz IV...aber wohl bald Post von der GEZ.Kindergeld und Elterngeld wird es geben.
Die sollen einfach zur Gemeinde gehen und sich beraten lassen.
Besser wäre natürlich schnellstmöglich Arbeit für beide.:cool:

Fleet
30.08.2022, 18:46
Er macht ja ne Ausbildung, sie ist fertig mit der Ausbildung, aber das letzte Kind ist erst knapp 1,5 Jahre und der Kita-Platz ist irgendwie nicht wirklich lange, ich glaube nur bis 14 Uhr. Würde sie jetzt z. B. 4 Stunden täglich arbeiten, was theoretisch möglich wäre, hätte sie weniger als jetzt ALG 1, denn das bekommt sie für die volle Stelle, die sie zuvor hatte. Aber natürlich läuft das irgendwann aus.

Die zahlen schon GEZ, aber müssen die das bei dem geringen Einkommen?

Doppelstern
30.08.2022, 18:55
Das würde ich hier sehr gern einmal fragen, denn in meinem engen Bekanntenkreis gibt es da gerade ein Problem.

Junge Familie (2 Kinder, Frau noch arbeitslos, er macht gerade eine Ausbildung, da er in seinem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann, aber keine Behinderung oder so) wohnt in der eigenen Wohnung (von der Großmutter übernommen, also abgezahlt, keine Miete etc.).

Die haben Gas...

Was kann so eine Familie eigentlich so vom Staat "erwarten"? Bislang haben die nie etwas beantragt. Man hört etwas von Wohngeld, aber die zahlen ja gar keine Miete. Wie ist es mit GEZ? Gibt es sonst noch irgend etwas? Ich habe auch nie auf Hilfe zurückgegriffen, bzw. greifen können, ich hab also überhaupt keine blasse Ahnung. Die Eltern der Frau sind bereits verstorben und von denen des jungen Mannes ist gar nichts zu erwarten.

Natürlich wollen sie auch nicht umziehen, es geht nur darum, ob die irgend etwas beantragen könnten, was auch Sinn macht. Ihr wisst doch hier so viel....



Erwarten kannst Du nur vom Staat etwas, wenn du nichts hast und auf die Kohle angewiesen bist. Da denen aber eine Wohnung gehört, heißt es dann, du müßtest die Wohnung erstmal verkaufen und von dem Geld könntet ihr erstmal leben. Erst wenn das Geld aufgebraucht wurde, kann dann Hartz4 beantragt werden.

Lebt die Oma noch ? Ich denke mal daß die Oma in der Wohnung gemeldet war und in der Vergangenheit bereits GEZ bezahlt hat. Wenn sie inzwischen verstorben ist, wird der Nachfolger, in dem falle ihr weiterbezahlen müssen.

Also nach meinem empfinden dürftet ihr nichts bekommen, außer natürlich Kindergeld.

Ich würde mich da einfach mal auf dem Amt beraten lassen. Dann wisst ihr es genau.

BrüggeGent
30.08.2022, 19:02
Er macht ja ne Ausbildung, sie ist fertig mit der Ausbildung, aber das letzte Kind ist erst knapp 1,5 Jahre und der Kita-Platz ist irgendwie nicht wirklich lange, ich glaube nur bis 14 Uhr. Würde sie jetzt z. B. 4 Stunden täglich arbeiten, was theoretisch möglich wäre, hätte sie weniger als jetzt ALG 1, denn das bekommt sie für die volle Stelle, die sie zuvor hatte. Aber natürlich läuft das irgendwann aus.

Die zahlen schon GEZ, aber müssen die das bei dem geringen Einkommen?

Sie haben ja kein geringes Einkommen.Sie besitzen eine Wohnung.
Der Mann macht eine Ausbildung...zu was?
Und in welcher Stadt/Region liegt die Wohnung ?Dann wüßte man den Wert der Wohnung besser einzuschätzen.:cool:

Ruprecht
30.08.2022, 19:08
GEZ- Befreiung kann man bestimmt googeln.
Ansonsten bei der Schilderung kann ich mir keine großartigen Hilfen vorstellen, H4 wenn das Amt die Wohnung als angemessen betrachtet.
Da musst du sie glaube ich nicht verkaufen.

Neben der Spur
30.08.2022, 19:23
Wohnung an ein seriöses Familienmitglied / Verwandten
übertragen / verkaufen,
und zu Mietern der Wohnung transformieren.


Perspektivisch:
Wenn die Kinder volljährig werden,
könnte man die Wohnung günstig an diese verkaufen,
und an die Kinder eine Miete zahlen;
die Kinder hätten zwar Schulden bei der Bank,
aber etwas, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren.

Smoker
30.08.2022, 19:25
Frag nicht was dein Land für dich tun kann, frag was du für dein Land tun kannst.

Ausziehen, Haus kostenlos für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, Im Zelt wohnen, mit Holz heizen und kochen. Möglichst schnell Arbeiten und Steuerklasse 1 annehmen. Bis 70 arbeiten. Und dann möglichst sofort sterben. Hophop

Neben der Spur
30.08.2022, 19:28
Gas:

Eigene Gasboiler in der Wohnung,
oder Gaszentralheizung für alle Eigentümer?

Erdgas oder Flüssiggas?

Gas für Heizung und Warmwasser?

Gasherd?

BrüggeGent
30.08.2022, 19:32
Frag nicht was dein Land für dich tun kann, frag was du für dein Land tun kannst.

Ausziehen, Haus kostenlos für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, Im Zelt wohnen, mit Holz heizen und kochen. Möglichst schnell Arbeiten und Steuerklasse 1 annehmen. Bis 70 arbeiten. Und dann möglichst sofort sterben. Hophop

Franz von Assisi und Klara von Assisi hätten so ähnlich gehandelt.:cool:

Neben der Spur
30.08.2022, 19:34
Arbeitslos:

Ausbildung oder Umschulung?

Klar, bei Maurerkrätze und anderen
Allergieen wird man zuerst berufsunfähig,
und nicht zwingend auch erwerbsunfähig.

Also, Ausbildung mit oder ohne
Unterstützung des Arbeitsamtes (Umschulungsmaßnahme)?

Besteht Berechtigung für Schüler-/Azubi-Fahrkarten?

Fleet
30.08.2022, 19:38
Leider kann ich noch immer und wieder nicht mit Zitaten antworten aber Eure Antworten helfen zumindest mir schon weiter. Ich bin ja auch nur "Berater".

Neben der Spur ... ich weiß nur, dass mit Gas gekocht wird und ich glaube auch die Heizung funktioniert so und auch Warmwasser.

Die Wohnung ist etwa 120 qm groß, die Oma verstorben (4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC), Balkon.

Ja schade, klingt nicht gut. Die haben natürlich Panik jetzt wegen Strom und Gas, aber es wäre ja ein Unding, wenn aus solchen Gründen jetzt verkauft werden muss, um zu überleben. Das dürfte dann gerade ja vielen so gehen und wer kauft dann die ganzen frei werdenden Wohnungen? Ist ja auch ne schöne Masche wieder Immobilien auf den Markt zu bringen unterstell ich grad mal.

Papst Urban
30.08.2022, 19:39
Das würde ich hier sehr gern einmal fragen, denn in meinem engen Bekanntenkreis gibt es da gerade ein Problem.

Junge Familie (2 Kinder, Frau noch arbeitslos, er macht gerade eine Ausbildung, da er in seinem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann, aber keine Behinderung oder so) wohnt in der eigenen Wohnung (von der Großmutter übernommen, also abgezahlt, keine Miete etc.).

Die haben Gas...

Was kann so eine Familie eigentlich so vom Staat "erwarten"? Bislang haben die nie etwas beantragt. Man hört etwas von Wohngeld, aber die zahlen ja gar keine Miete. Wie ist es mit GEZ? Gibt es sonst noch irgend etwas? Ich habe auch nie auf Hilfe zurückgegriffen, bzw. greifen können, ich hab also überhaupt keine blasse Ahnung. Die Eltern der Frau sind bereits verstorben und von denen des jungen Mannes ist gar nichts zu erwarten.

Natürlich wollen sie auch nicht umziehen, es geht nur darum, ob die irgend etwas beantragen könnten, was auch Sinn macht. Ihr wisst doch hier so viel....

Die beiden haben auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld und Wohngeld, es sei den, sie haben ein dickes Bankkonto dann nicht.

Wohngeld Anspruch bei Eigentum: https://www.wohngeld.org/lastenzuschuss/

Fleet
30.08.2022, 19:42
Danke Pabst Urban. Ich glaube kaum, dass da irgend etwas auf den Bankkonten ist. Kindergeld bekommen sie ganz sicher.

BrüggeGent
30.08.2022, 19:49
Leider kann ich noch immer und wieder nicht mit Zitaten antworten aber Eure Antworten helfen zumindest mir schon weiter. Ich bin ja auch nur "Berater".

Neben der Spur ... ich weiß nur, dass mit Gas gekocht wird und ich glaube auch die Heizung funktioniert so und auch Warmwasser.

Die Wohnung ist etwa 120 qm groß, die Oma verstorben (4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC), Balkon.

Ja schade, klingt nicht gut. Die haben natürlich Panik jetzt wegen Strom und Gas, aber es wäre ja ein Unding, wenn aus solchen Gründen jetzt verkauft werden muss, um zu überleben. Das dürfte dann gerade ja vielen so gehen und wer kauft dann die ganzen frei werdenden Wohnungen? Ist ja auch ne schöne Masche wieder Immobilien auf den Markt zu bringen unterstell ich grad mal.

Zitieren ist doch ganz einfach.
Unten rechts ist bei jedem Post ein "Mit Zitat antworten".Einfach draufklicken und Du kannst Deinen Text unter das Zitierte setzen.:cool:

Fleet
30.08.2022, 19:50
Weiß ich ja, aber das geht bei mir nicht. Ich falle direkt in so eine komische Maske, das Zitat erscheint dann gar nicht und mein Beitrag landet einfach auf der letzten Seite ..... muss mit dem Browser zu tun haben.

marion
30.08.2022, 19:58
GEZ- Befreiung kann man bestimmt googeln.
Ansonsten bei der Schilderung kann ich mir keine großartigen Hilfen vorstellen, H4 wenn das Amt die Wohnung als angemessen betrachtet.
Da musst du sie glaube ich nicht verkaufen.

du weest, wie meistens, nüscht, willst aber immer mitreden

Ruprecht
30.08.2022, 20:02
du weest, wie meistens, nüscht, willst aber immer mitreden
Und du weißt es natürlich besser.
Lass mich raten, du bist überzeugt das man selbstgenutztes Wohneigentum auf jeden Fall verwerten muss wenn man bedürftig wird?

Pappenheimer
30.08.2022, 20:08
Leider kann ich noch immer und wieder nicht mit Zitaten antworten aber Eure Antworten helfen zumindest mir schon weiter. Ich bin ja auch nur "Berater".

Neben der Spur ... ich weiß nur, dass mit Gas gekocht wird und ich glaube auch die Heizung funktioniert so und auch Warmwasser.

Die Wohnung ist etwa 120 qm groß, die Oma verstorben (4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC), Balkon.

Ja schade, klingt nicht gut. Die haben natürlich Panik jetzt wegen Strom und Gas, aber es wäre ja ein Unding, wenn aus solchen Gründen jetzt verkauft werden muss, um zu überleben. Das dürfte dann gerade ja vielen so gehen und wer kauft dann die ganzen frei werdenden Wohnungen? Ist ja auch ne schöne Masche wieder Immobilien auf den Markt zu bringen unterstell ich grad mal.




Zuerst etwas lernen/ studieren, was man am PC machen kann. Da gibt es recht viele Sachen, Grafiker, Programmierer usw... Wenn die Ausbildung in der Tasche ist Wohnung verkaufen und zu uns nach Costa Rica auswandern. Schönes Haus mit Garten und Pool suchen und ganz bequem online für deutsche Kunden arbeiten. Und vor allem das Leben genießen.

Neben der Spur
30.08.2022, 20:10
Gasherd:

Mir sind nur Gasherde bekannt,
die Flüssiggas nutzen mit
mobilen roten 11kg-Gasbuddeln
gefüllt mit Propan oder Buthan.

Flüssiggase wie Propan und Buthan
werden durch Erdöl-Raffination gewonnen,
und nicht durch Umwandlung von Erdgas.

Auf englisch heisst Flüssiggas
'Liquified Petroleum Gas' (LPG),
während Flüssigerdgas dort 'Liquified Natural Gas' (LNG)
genannt wird.

Dann gibt es noch Komprimiertes Erdgas
als 'Compressed Natural Gas' (CNG),
welches von Erdgas-Automobilen genutzt wird.

Papst Urban
30.08.2022, 20:14
Der Staat kann den Bürger nicht zwingen, das Haus zu verkaufen, um Sozialrechte zu entgehen. Er hat das Recht auf Enteignung, aber nicht bei Mittellosigkeit oder bei einem Betrieb. Das heißt, die Sozialrechte des Bürgers stehen erstmal im Vordergrund, auf den der Staat eingehen muss. Bei einer Enteignung muss der Staat dem Bürger triftige Gründe vorlegen, die rechtens sein müssen, was er in diesem Fall nicht machen wird, denn es handelt sich um eine junge sozial schwache Familie mit einem Kleinkind. Jedes Gericht wird sich für die Familie aussprechen.

Falls der Staat in Zukunft das Haus enteignen kann, muss er vorher das soziale Leben dieser Familie sichern und das wird ein finanzieller und bürokratischer Aufwand sein.

Das Haus ist sicher, die beiden müssen sich einfach bewegen und ihre Rechte geltend machen.

Dr Mittendrin
30.08.2022, 20:16
GEZ- Befreiung kann man bestimmt googeln.
Ansonsten bei der Schilderung kann ich mir keine großartigen Hilfen vorstellen, H4 wenn das Amt die Wohnung als angemessen betrachtet.
Da musst du sie glaube ich nicht verkaufen.

Muss sie nicht verkaufen, weil sich das Amt die Miete spart. Außer ein Ding mit 160 qm.

Fleet
30.08.2022, 20:20
Papst es ist eine Wohnung aber ich glaube, das würden die nicht hin bekommen. Wie ich sie kenne sind sie eher scheu und defensiv. Die wollen einfach leben und dass sie sich Hilfe suchen sollten kommt auch gar nicht von ihnen, sondern von außen.

Neben der Spur ... ich hab nur vermutet aber was du sagst ja stimmt, die meisten die ich kenne die mit Gas heizen und Wasser wärmen kochen mit Strom. Wir d da auch so sein. Ich bin noch nie in der Wohnung gewesen.

Pappenheimer, das klingt so romantisch. Ich suche noch was für mich. Ist es sicher in Costa Rica?

Neben der Spur
30.08.2022, 20:33
Welche finanziellen Leistungen gibt es für Familien?

* Kindergeld
* Mutterschaftsleistungen
* Elterngeld
* Steuerentlastung


Welche Unterstützungen gibt es für Familien mit kleinen Einkommen?

* Kinderzuschlag
* Bildung und Teilhabe
* Bundesstiftung Mutter und Kind

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/staatliche-leistungen-fuer-familien-138196

Ich habe kaum Ahnung, aber gegoogelt 'hilfsgelder für junge familien'.

Kinderzuschlag ist bestimmt etwas Anderes,
als Kindergeld.

Da steht noch mehr Richtung Bafög, Kuren und Pflege.

------

Was man probieren könnte, ist, auf der
Webseite der Gemeinde zu schauen,
ob die Gemeinde / Landkreis / Stadt / Bundesland
nicht noch eigene lokale Hilfsgelder anbietet;
es gibt manchmal Leute, die eine Stiftung gründen,
und Vermögen / Erbe dort hineinzahlen,
und deren Zweck ein Gemeinnütziger ist.

Veruschka
30.08.2022, 21:19
Das würde ich hier sehr gern einmal fragen, denn in meinem engen Bekanntenkreis gibt es da gerade ein Problem.

Junge Familie (2 Kinder, Frau noch arbeitslos, er macht gerade eine Ausbildung, da er in seinem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann, aber keine Behinderung oder so) wohnt in der eigenen Wohnung (von der Großmutter übernommen, also abgezahlt, keine Miete etc.).

Die haben Gas...

Was kann so eine Familie eigentlich so vom Staat "erwarten"? Bislang haben die nie etwas beantragt. Man hört etwas von Wohngeld, aber die zahlen ja gar keine Miete. Wie ist es mit GEZ? Gibt es sonst noch irgend etwas? Ich habe auch nie auf Hilfe zurückgegriffen, bzw. greifen können, ich hab also überhaupt keine blasse Ahnung. Die Eltern der Frau sind bereits verstorben und von denen des jungen Mannes ist gar nichts zu erwarten.

Natürlich wollen sie auch nicht umziehen, es geht nur darum, ob die irgend etwas beantragen könnten, was auch Sinn macht. Ihr wisst doch hier so viel....
Sorry, mit so Leuten habe ich kein Mitleid.
Warum setzt man 2 Kinder in die Welt, wenn man nicht mal selbst über die Runden kommt?
Und warum sollen andere denen das Leben finanzieren?

Väterchen Frost
30.08.2022, 21:38
GEZ- Befreiung kann man bestimmt googeln.
Ansonsten bei der Schilderung kann ich mir keine großartigen Hilfen vorstellen, H4 wenn das Amt die Wohnung als angemessen betrachtet.
Da musst du sie glaube ich nicht verkaufen.

Genauso: Eine angemessene Familienunterkunft gilt als Schonvermögen.

marion
31.08.2022, 02:48
Und du weißt es natürlich besser.
Lass mich raten, du bist überzeugt das man selbstgenutztes Wohneigentum auf jeden Fall verwerten muss wenn man bedürftig wird?

ich weiß es nicht besser und war auch zu faul zum googeln, deshalb habe ich schlichtweg die Klappe gehalten, mit ich wees nüscht und Raterei ist da niemanden geholfen

Hay
31.08.2022, 05:40
Wohngeld würde es wahrscheinlich geben, wenn auch nur als Tropfen auf einen heißen Stein und nur solange kein Hartz IV bezogen wird:


Das Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird als Mietzuschuss oder – für Eigentümer – als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) geleistet.


Anspruch auf die staatliche Leistung haben u.a. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld nach dem SGB II, bekommen kein Wohngeld. Auch alle, die in einer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können keinen Lastenzuschuss beantragen.


Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also u.a.

Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder für Modernisierungsmaßnahmen,
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten, derzeit pauschal berücksichtigt mit 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr,
Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben,
Versicherungsbeiträge für das Eigenheim und
Verwaltungskosten.

Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab, von:

der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen bzw. der Ausgaben für das Eigenheim,
der Höhe des Einkommens und
der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.



In Städten, in denen Wohnen besonders teuer ist (Stufe VII) – beispielsweise in München – hat eine dreiköpfige Familie bei einer monatlichen Belastung (Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten) in Höhe von 800 Euro und mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro/Monat Anspruch auf einen Lastenzuschuss in Höhe von 44 Euro/Monat. Bei gleichem Einkommen und gleichen Ausgaben würde sie in Orten mit niedrigen Wohnkosten – z. B. in Schmalkalden in Thüringen (Stufe II) – keinen Zuschuss erhalten. Dort müsste eine dreiköpfige Familie eine monatliche Belastung in Höhe von 500 Euro und ein Nettoeinkommen von 1.550 Euro/Monat nachweisen, um 43 Euro/Monat an Zuschuss zu erhalten. Das Kindergeld wird beim Einkommen nicht berücksichtigt; außerdem gibt es Freibeträge z.B. für behinderte Menschen, für Kinder oder für Alleinerziehende.


Berechnung des Lastenzuschusses

Die der Berechnung zugrundeliegende Formel ist nicht so leicht zu verstehen. Ob ein Wohngeldanspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ist, kann man beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachlesen oder mithilfe von Wohngeldrechnern im Internet berechnen, z.B. hier.

„Auch wenn die Antragstellung umständlich ist und deshalb manche davon abgeschreckt sein werden, versuchen Sie es trotzdem. Die Wohngeldstellen der Kommunen helfen Ihnen sicher weiter“, so Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum.
Lastenzuschuss beantragen

Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.

https://www.wohnen-im-eigentum.de/artikel/wohngeld-auch-fuer-selbstnutzende-haus-und-wohnungseigentuemer

Hartz IV ist nicht ausgeschlossen, würde aber das ziemlich geringe Wohngeld obsolet machen:


In § 12 Abs. 4 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) ist ausdrücklich vorgesehen, dass selbstgenutzte Hausgrundstücke und Eigentumswohnungen in angemessener Größe zum Schonvermögen zählen und folglich keine Anrechnung auf die Sozialleistung erfolgt.