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Vollständige Version anzeigen : Frau wehrt syrischen Vergewaltiger ab - Staatsanwaltschaft klagt sie an



Lord Laiken
17.02.2022, 07:12
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Bruddler
17.02.2022, 08:05
Die Frau hätte es besser wissen müssen. Sie hätte wissen müssen, dass man auch in Österreich solche "traumatisierten Flüchtlingsbuben" nicht abwehren darf.

MANFREDM
17.02.2022, 08:33
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Ermittlungen abwarten. Und nicht von "Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror" labern. Das wovon du laberst ist z.B. Russland.

marion
17.02.2022, 08:43
Ermittlungen abwarten. Und nicht von "Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror" labern. Das wovon du laberst ist z.B. Russland.

zu Befehl Herr Oberlehrer

Doppelstern
17.02.2022, 09:03
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Bei bestimmten Tatvorgängen ist die Staatsanwaltschaft gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. Das macht die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit nicht um der jungen Frau zu schaden. Ist genau wie bei einem Polizisten, wenn er einen Schuss abgibt, die Waffe einkassiert und erstmal eine interne Ermittlung eingeleitet wird.

Ich gratuliere der Frau ihren Peiniger abgewehrt zu haben. Der syrische Vergewaltiger möge sehr lange etwas von den zugefügten Wunden haben.

MANFREDM
17.02.2022, 14:39
zu Befehl Herr Oberlehrer

Du begreifst es. Sehr löblich. :cool:

marion
17.02.2022, 15:14
Du begreifst es. Sehr löblich. :cool:

seitdem der Olli nix mehr postet, suchts du dir wohl ein neues Feld :D

-jmw-
17.02.2022, 15:16
Zugunsten von Polizei und Staatsanwaltschaft darf man sagen, dass eine versuchte Vergewaltigung ja nicht allein schon deshalb auch tatsächlich stattfand, weil das angebliche Opfer es so behauptet. D.h. wir haben die Aussage der Frau, der nachgegangen werden muss; wir haben aber auch die Tatsache eines verletzten Mannes, der nachgegangen werden muss. Denn das Abstechen von Syrern ist nur dann erlaubt, wenn ein hinreichender Grund vorliegt. Notwehr z.B. - die jedoch erst ermittelt werden muss und nicht einfach so angenommen werden kann.

Hay
17.02.2022, 15:29
Die Frau hätte es besser wissen müssen. Sie hätte wissen müssen, dass man auch in Österreich solche "traumatisierten Flüchtlingsbuben" nicht abwehren darf.

Wenn sie ihn nicht abgewehrt hätte, wäre er vermutlich auch nicht gefunden worden. Dann nämlich hätte man ihn nicht mit der Handtasche der Frau und seinen Verletzungen vorgefunden, sondern gar nicht mehr.

Hay
17.02.2022, 15:29
Zugunsten von Polizei und Staatsanwaltschaft darf man sagen, dass eine versuchte Vergewaltigung ja nicht allein schon deshalb auch tatsächlich stattfand, weil das angebliche Opfer es so behauptet. D.h. wir haben die Aussage der Frau, der nachgegangen werden muss; wir haben aber auch die Tatsache eines verletzten Mannes, der nachgegangen werden muss. Denn das Abstechen von Syrern ist nur dann erlaubt, wenn ein hinreichender Grund vorliegt. Notwehr z.B. - die jedoch erst ermittelt werden muss und nicht einfach so angenommen werden kann.

Die Verletzungen der Frau, die durch den Übergriff entstanden, sind sicherlich schon nachgewiesen worden. Davon gehe ich aus.

Hay
17.02.2022, 15:30
Bei bestimmten Tatvorgängen ist die Staatsanwaltschaft gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. Das macht die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit nicht um der jungen Frau zu schaden. Ist genau wie bei einem Polizisten, wenn er einen Schuss abgibt, die Waffe einkassiert und erstmal eine interne Ermittlung eingeleitet wird.

Ich gratuliere der Frau ihren Peiniger abgewehrt zu haben. Der syrische Vergewaltiger möge sehr lange etwas von den zugefügten Wunden haben.

Sie macht es nicht, um ihr zu schaden, sie schadet ihr aber.

Doppelstern
17.02.2022, 17:10
Sie macht es nicht, um ihr zu schaden, sie schadet ihr aber.

Sie wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Das sie in Notwehr gehandelt hat, wird sich vor Gericht herausstellen und dann verläuft die Körperverletzung im Sande.

Väterchen Frost
17.02.2022, 17:18
Sie macht es nicht, um ihr zu schaden, sie schadet ihr aber.

Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund des bei Straftaten jedenfalls in D. geltenden Legalitätsprinzips verpflichtet, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen. Taucht einer oder eine mit blutenden Stichwunden auf, die er oder sie sich nicht klar selbst beigebracht hat, wird halt ermittelt. Irgendwann kommt dann der Einstellungsbescheid oder - je nach "Temperament" der StA hört man nie wieder was davon, was allerdings formal nicht in Ordnung ist. Das Gegenteil ist das Opportunitätsprinzip. Hier kann die Behörde (Polizei oder Bußgeldstelle z.B.) selbst entscheiden, was sie tun. Wobei die Bußgeldstellen alles verfolgen, was sie innerhalb der kurzen Verjährungsfristen für Verkehrs-OWis durchnudeln können.

Pappenheimer
17.02.2022, 17:21
Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund des bei Straftaten jedenfalls in D. geltenden Legalitätsprinzips verpflichtet, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen.


Hierbei wurde die Frau auch nicht angezeigt, sondern es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei schwerer Körperverletzung völlig normal. Schließlich muss jetzt genau geklärt werden, wie das Goldstück zu den Stich und Schnittverletzungen kam, ob dies eine Abwehr einer Vergewaltigung war usw... Zumindest hat das Goldstück nun bleibende Erinnerungen an seine Tat, rein rechtlich wird dem wohl leider nicht viel passieren...

Lord Laiken
17.02.2022, 19:31
Bei bestimmten Tatvorgängen ist die Staatsanwaltschaft gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. Das macht die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit nicht um der jungen Frau zu schaden. Ist genau wie bei einem Polizisten, wenn er einen Schuss abgibt, die Waffe einkassiert und erstmal eine interne Ermittlung eingeleitet wird.

Ich gratuliere der Frau ihren Peiniger abgewehrt zu haben. Der syrische Vergewaltiger möge sehr lange etwas von den zugefügten Wunden haben.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage aufgrund der Informationen von der Polizei. Diese ermittelt, hat den Täter einkassiert. Die Staatsanwaltschaft setzt sich aus politischen Gründen über die Faktenlage hinweg: Die Frau wurde in ihrem eigenen Haus überfallen und beinahe vergewaltigt. Von einer Anklage gegen den Täter steht da nichts.

navy
17.02.2022, 19:34
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Corona Impf Propaganda, Kriminellen nach Deutschland bringen, das sind die selben Leute, die das in Deutschland organsieren

Papst Urban
17.02.2022, 19:45
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Das ist ein Bürokratischer Vorgang und nicht wirklich eine Anzeige, das Gericht muss Beweisen das der Fachmann aus Syrien sie wirklich Vergewaltigen wollte, dann wird die Anzeige zur Selbstverteidigung. So gehen manchmal die Gerichte vor um den Eigentlichen Täter zu überführen.

Lord Laiken
17.02.2022, 19:47
Das ist ein Bürokratischer Vorgang und nicht wirklich eine Anzeige, das Gericht muss Beweisen das der Fachmann aus Syrien sie wirklich Vergewaltigen wollte, dann wird die Anzeige zur Selbstverteidigung. So gehen manchmal die Gerichte vor um den Eigentlichen Täter zu überführen.
Dan würde der Täter angeklagt werden. Sicher kommen die Übeltäter mit ihrer verbrecherischen Anklage nicht durch. Aber sie sind jetzt Komplizen in einer versuchten Vergewaltigung und gehören selbst angeklagt.

cornjung
17.02.2022, 19:49
Das ist ein Bürokratischer Vorgang und nicht wirklich eine Anzeige, das Gericht muss Beweisen das der Fachmann aus Syrien sie wirklich Vergewaltigen wollte, dann wird die Anzeige zur Selbstverteidigung. So gehen manchmal die Gerichte vor um den Eigentlichen Täter zu überführen.

Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

Ermittlungen abwarten. Und nicht von "Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror" labern. Das wovon du laberst ist z.B. Russland.
Ein eingeschleuster und vorbestrafter Asylant, ein fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, überfällt zum Dank zum wiederholten Mal eine einheimische wehrlose Frau, beraubt sie ihrer Handtasche und versucht sie zu vergewaltigen. Sie wehrt sich....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde. Ohne Worte.

Papst Urban
17.02.2022, 19:51
Dan würde der Täter angeklagt werden. Sicher kommen die Übeltäter mit ihrer verbrecherischen Anklage nicht durch. Aber sie sind jetzt Komplizen in einer versuchten Vergewaltigung und gehören selbst angeklagt.

Gerichtsverfahren haben manchmal einen merkwürdigen Werdegang, der für nicht Justiz Menschen unverständlich sein kann.

Die Frage ist nur ob der Staatsanwalt wirklich Österreicher oder ein Migrant aus Syrien ist.

kiwi
17.02.2022, 20:03
Sie wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Das sie in Notwehr gehandelt hat, wird sich vor Gericht herausstellen und dann verläuft die Körperverletzung im Sande.

Hallo Doppelstern zuerst einen schönen Feierabend.
„wird sich vor Gericht herausstellen und dann verläuft die Körperverletzung im Sande“


Das mit im Sand verlaufen ist leicht gesagt – ist kein Vorwurf bestimmt nicht-
Beispiele könnte ich Dir nennen gehören aber nicht hier her – würden sicher gelöscht weil nicht Strang passend.
Gruß Kiwi

Schlummifix
17.02.2022, 20:06
Nicht klagt an, sondern zeigt an.
Das ist Routine, da eine Körperverletzung nun einmal vorliegt.
Selbst in Österreich dürfte das dann aber als Notwehr gelten, als Rechtfertigungsgrund.
Kapiert? Egal.

Dr Mittendrin
17.02.2022, 20:13
Ein eingeschleuster und vorbestrafter Asylant, ein fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, überfällt zum Dank zum wiederholten Mal eine einheimische wehrlose Frau, beraubt sie ihrer Handtasche und versucht sie zu vergewaltigen. Sie wehrt sich....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde. Ohne Worte.

Du weißt wer höherwertig ist.
1. Migrantenfrau
2. Migrant
3. weiße Frau
4. weißer Mann

Swesda
17.02.2022, 20:16
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871
Auch wieder ein Beispiel für einen besonders schlechten Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit bei gleichzeitig großer Geschwätzigkeit zeigt. Die Darstellung ist offenkundig falsch, der Vorwurf geht völlig daneben. Leider wird gerne so argumentiert und leider blamiert das wieder nicht nur den Schreiber sondern die ganze Bevölkerungsgruppe, die sich völlig zu Recht gegen Ausländerkriminaltät wehrt.

So ärgerlich, wirklich. Dabei so einfach: Der Staatsanwalt klagt nicht an, sondern leitet im Namen des Staates ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen die Frau ein. Dazu ist er verpflichtet, denn der Tatbestand liegt nun mal vor. Die Frage ist jetzt, war der Angriff auf den Syrer nach Lage der Dinge angemessen, um sich zu verteidigen, oder war er unangemessen. In diesem Fall kann es gar keinen Zweifel geben. Es war reine akute Notwehr und die Abwehrtat absolut verhältnismäßig. Ich bin ganz sicher, dass wegen Offensichtlichkeit kein Verfahren eröffnet, sondern der Vorgang außergerichtlich erledigt wird.

Lord Laiken
17.02.2022, 20:23
Nicht klagt an, sondern zeigt an.
Das ist Routine, da eine Körperverletzung nun einmal vorliegt.
Selbst in Österreich dürfte das dann aber als Notwehr gelten, als Rechtfertigungsgrund.
Kapiert? Egal.
Wassu laba?

Lord Laiken
17.02.2022, 20:25
Auch wieder ein Beispiel für einen besonders schlechten Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit bei gleichzeitig großer Geschwätzigkeit zeigt. Die Darstellung ist offenkundig falsch, der Vorwurf geht völlig daneben. Leider wird gerne so argumentiert und leider blamiert das wieder nicht nur den Schreiber sondern die ganze Bevölkerungsgruppe, die sich völlig zu Recht gegen Ausländerkriminaltät wehrt.

So ärgerlich, wirklich. Dabei so einfach: Der Staatsanwalt klagt nicht an, sondern leitet im Namen des Staates ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen die Frau ein. Dazu ist er verpflichtet, denn der Tatbestand liegt nun mal vor. Die Frage ist jetzt, war der Angriff auf den Syrer nach Lage der Dinge angemessen, um sich zu verteidigen, oder war er unangemessen. In diesem Fall kann es gar keinen Zweifel geben. Es war reine akute Notwehr und die Abwehrtat absolut verhältnismäßig. Ich bin ganz sicher, dass wegen Offensichtlichkeit kein Verfahren eröffnet, sondern der Vorgang außergerichtlich erledigt wird.
Laber nicht. Wo ist die anklage gegen den Täter?

cornjung
17.02.2022, 20:27
Die Frage ist jetzt, war der Angriff auf den Syrer nach Lage der Dinge angemessen, um sich zu verteidigen, oder war er unangemessen.
Auch wieder ein typisches Beispiel für einen besonders schlechten Laber- Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit des Notwehr-paragraphen gepaart mit großer Geschwätzigkeit zeigt. Die Frage ist nicht ob der Angriff angemessen , sondern alleine ob er erforderlich war, um den kriminellen Angriff respektive Mord-und Vergewaltigungsversuch dieses Schein-asylanten ab zu wehren.

Laber nicht. Wo ist die anklage gegen den Täter?
So ist es.

Schlummifix
17.02.2022, 20:41
Wassu laba?

Ganz einfach.
Die Frau hat eine Körperverletzung begangen.
Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft; routinemäßig.
Es wird aber keine Anklage geben, weil Notwehr.

Das Proletariat regt sich also wieder ohne Grund auf...
Du bist eben kein Jurist; genau wie Cornjung. Ihr habt noch nie ne Uni von innen gesehen...:hi:

Swesda
17.02.2022, 20:45
Auch wieder ein typisches Beispiel für einen besonders schlechten Laber- Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit des Notwehr-paragraphen gepaart mit großer Geschwätzigkeit zeigt. Die Frage ist nicht ob der Angriff angemessen , sondern alleine ob er erforderlich war, um den kriminellen Angriff respektive Mord-und Vergewaltigungsversuch dieses Schein-asylanten ab zu wehren.

So ist es.
Jaja, ich wusste es schon. Ich nehme wieder dieses Stöckchen und der dumme user @Cornjung hat nichts besseres zu tun als umgehend wieder drüber zu springen. Es freut mich aber zu erleben, wie genau du meine Beiträge verfolgst, ausdruckst und sauber in einem Leitzordner ablegst. Danke dafür.

Kleiner Deutschunterricht für dich: Der Begriff "angemessen" bedeutet nichts anderes, als dass der Verteidiger genau das Erforderliche zur Gefahrenabwehr getan hat, nicht mehr und nicht weniger.

Aber nettes Beispiel für einen Beißreflex unter Umgehung des Gehirns, was bei dir in Anbetracht der geringen Ausdehnung keinen allzuweiten Umweg bedeutet.

Swesda
17.02.2022, 20:47
Ganz einfach.
Die Frau hat eine Körperverletzung begangen.
Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft; routinemäßig.
Es wird aber keine Anklage geben, weil Notwehr.

Das Proletariat regt sich also wieder ohne Grund auf...
Du bist eben kein Jurist; genau wie Cornjung. Ihr habt noch nie ne Uni von innen gesehen...:hi:
Der user @Cornjung ist immerhin "BB", Bachelor of Bordell".

DUNCAN
17.02.2022, 20:53
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871Ist es in Österreich nicht wie in der BRD verboten, ein Messer mit sich zu führen?

schäbiger Lump
17.02.2022, 21:10
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Was heißt hier jeder Mann kann froh sein, das er keine Frau ist:haha: , das gilt doch nur für unsere Bereicher, jeder Deutsche oder sonstiger Whitey wird doch von vornherein als potentieller Frauenfeind, Vergewaltiger und überhaupt als Menschenfeind dargestellt während Zudringlingen freie Bahn gewährt wird:dru:

Lord Laiken
17.02.2022, 21:54
Ganz einfach.
Die Frau hat eine Körperverletzung begangen.
Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft; routinemäßig.
Es wird aber keine Anklage geben, weil Notwehr.

Das Proletariat regt sich also wieder ohne Grund auf...
Du bist eben kein Jurist; genau wie Cornjung. Ihr habt noch nie ne Uni von innen gesehen...:hi:
Nein, hat sie nicht. Es war eine vom Gesetz abgedeckte Verteidigungshandlung. Dies wird die Polizei der Staatsanwaltschaft auch mittgeteilt haben.

Lord Laiken
17.02.2022, 21:54
Was heißt hier jeder Mann kann froh sein, das er keine Frau ist:haha: , das gilt doch nur für unsere Bereicher, jeder Deutsche oder sonstiger Whitey wird doch von vornherein als potentieller Frauenfeind, Vergewaltiger und überhaupt als Menschenfeind dargestellt während Zudringlingen freie Bahn gewährt wird:dru:
Weil wir als männliche Wesen weniger Interesse hervorrufen.

Lord Laiken
17.02.2022, 21:55
Ist es in Österreich nicht wie in der BRD verboten, ein Messer mit sich zu führen?
In der BRD nicht. Österreich wohl auch nicht. Ich habe immer eins dabei.

Schlummifix
17.02.2022, 22:07
Nein, hat sie nicht. Es war eine vom Gesetz abgedeckte Verteidigungshandlung. Dies wird die Polizei der Staatsanwaltschaft auch mittgeteilt haben.

Schau mal, die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund,
das heißt sie rechtfertigt die Körperverletzung, welche die Frau begangen hat.
Deshalb ermittelt die StA eben routinemäßig erstmal wegen Körperverletzung.
So schwer ist das wirklich nicht..
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

Lord Laiken
17.02.2022, 22:12
Schau mal, die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund,
das heißt sie rechtfertigt die Körperverletzung, welche die Frau begangen hat.
Deshalb ermittelt die StA eben routinemäßig erstmal wegen Körperverletzung.
So schwer ist das wirklich nicht..
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
Und wegen Vergewaltigung?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt übrigens nicht gegen die Frau, sondern erhob Anklage. Anklage wird erhoben, wenn die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen bzw. soweit fortgeschritten sind, daß kein oder wenig Zweifel an der Täterschaft des nunmehr Angeklagten besteht. Kaum ein Verfahren endet mit einem Freispruch. Erlangt die Polizei Kenntnis über eine Notwehr, wird keine Anklage erhoben.

autochthon
17.02.2022, 23:03
Nein, hat sie nicht. Es war eine vom Gesetz abgedeckte Verteidigungshandlung. Dies wird die Polizei der Staatsanwaltschaft auch mittgeteilt haben.

Eine - "vom Gsetz abgedeckte(!?) Verteidigungshandlung"..... soso.

Azrael
17.02.2022, 23:07
Ein eingeschleuster und vorbestrafter Asylant, ein fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, überfällt zum Dank zum wiederholten Mal eine einheimische wehrlose Frau, beraubt sie ihrer Handtasche und versucht sie zu vergewaltigen. Sie wehrt sich....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde. Ohne Worte.

In so einem Fall, wenn jemand mit einer Waffe verletzt wurde MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln. Das kann sie sich nicht aussuchen. Ermittlung ungleich Vermutung einer Schuld.

Azrael
17.02.2022, 23:09
Und wegen Vergewaltigung?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt übrigens nicht gegen die Frau, sondern erhob Anklage. Anklage wird erhoben, wenn die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen bzw. soweit fortgeschritten sind, daß kein oder wenig Zweifel an der Täterschaft des nunmehr Angeklagten besteht. Kaum ein Verfahren endet mit einem Freispruch. Erlangt die Polizei Kenntnis über eine Notwehr, wird keine Anklage erhoben.

Die Polizei ist nicht befugt darüber zu befinden was Notwehr ist und was nicht.

Lord Laiken
18.02.2022, 00:08
Die Polizei ist nicht befugt darüber zu befinden was Notwehr ist und was nicht.
Die Judikative handelt aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Exekutive. Stellt ihr euch dumm? In den anderen Strängen zur Ausländerkriminalität hört ihr euch ganz anders an. Ihr seid nicht ernstzunehmen.

Azrael
18.02.2022, 00:13
Die Judikative handelt aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Exekutive. Stellt ihr euch dumm? In den anderen Strängen zur Ausländerkriminalität hört ihr euch ganz anders an. Ihr seid nicht ernstzunehmen.

Die Exekutive trifft aber keine strafrechtliche Bewertung und du kannst "du" zu mir sagen. "Ihr" und "Euch" ist zwar schmeichelhaft, aber etwas drüber.:D

Lord Laiken
18.02.2022, 02:41
Die Exekutive trifft aber keine strafrechtliche Bewertung und du kannst "du" zu mir sagen. "Ihr" und "Euch" ist zwar schmeichelhaft, aber etwas drüber.:D
Einen gefährlichen Messerstecher würde die Polizei erstmal einkassieren. Die Anklage ist hanebüchen und eine grobe Verletzung der Rechtstaatlichkeit.

Testosteronum
18.02.2022, 03:44
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis. https://www.krone.at/2625871

Wenn Du schon Reklame für die Lügenpresse machst, solltest Du Dir die Artikel vorher auch mal durchlesen.

In dem Artikel steht, dass der Terrorist verhaftet wurde. Was weiter mit ihm passiert, steht in dem Artikel nicht.
Was aber nicht in dem Artikel steht, ist, dass das Mädchen angeklagt wurde, sondern dass die Staatsanwaltschaft sie angezeigt hat. Was aus der Anzeige wurde, geht aus dem Artikel nicht hervor.

Und zweitens:
Wenn man ein Problem aufzeigt, muss man sich auch für eine Lösung einsetzen. Man muss die Lösung in den Mittelpunkt stellen. Da Du lieber Reklame für die Lügenpresse statt für die Lösung machst, bin ich mal so frei:

- Die eine Lösung formulieren wir mal in Reimform, damit man es sich leichter merken kann: Stellt man Terroristen an die Wand, herrscht Freude im ganzen Land.
Oder etwas sachlicher: Todesstrafe für Terroristen.
Soviel ich weiss, wird in Österreich ganz offen über die Todesstrafe diskutiert. Ich meine, es gab oder gibt auch eine Partei, die sich für die Todesstrafe einsetzt.
Und dieser Terroranschlag, um den es hier geht, ist ein Argument für die Todesstrafe.

- Außerdem muss das "Recht auf Asyl" komplett abgeschafft werden. Dann kommen erst keine Terroristen ins Land.

Lord Laiken
18.02.2022, 03:51
Wenn Du schon Reklame für die Lügenpresse machst, solltest Du Dir die Artikel vorher auch mal durchlesen.

In dem Artikel steht, dass der Terrorist verhaftet wurde. Was weiter mit ihm passiert, steht in dem Artikel nicht.
Was aber nicht in dem Artikel steht, ist, dass das Mädchen angeklagt wurde, sondern dass die Staatsanwaltschaft sie angezeigt hat. Was aus der Anzeige wurde, geht aus dem Artikel nicht hervor.

Und zweitens:
Wenn man ein Problem aufzeigt, muss man sich auch für eine Lösung einsetzen. Man muss die Lösung in den Mittelpunkt stellen. Da Du lieber Reklame für die Lügenpresse statt für die Lösung machst, bin ich mal so frei:

- Die eine Lösung formulieren wir mal in Reimform, damit man es sich leichter merken kann: Stellt man Terroristen an die Wand, herrscht Freude im ganzen Land.
Oder etwas sachlicher: Todesstrafe für Terroristen.
Soviel ich weiss, wird in Österreich ganz offen über die Todesstrafe diskutiert. Ich meine, es gab oder gibt auch eine Partei, die sich für die Todesstrafe einsetzt.
Und dieser Terroranschlag, um den es hier geht, ist ein Argument für die Todesstrafe.

- Außerdem muss das "Recht auf Asyl" komplett abgeschafft werden. Dann kommen erst keine Terroristen ins Land.
Ja, ich kann lesen.

Testosteronum
18.02.2022, 03:53
Ja, ich kann lesen.

Gut, dann setze Dich künftig für Lösungen ein, wenn Du Probleme "aufzeigst".

Hitman
18.02.2022, 05:01
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Es ist einfach schade dass diese Typen immer überleben.
Aber die Frau hat meinen vollsten Respekt. Das nächste mal mehr in die Lungen/Herzgegend reinstechen. Da sollte man die Frauen noch besser schulen.

pixelschubser
18.02.2022, 05:31
Es ist einfach schade dass diese Typen immer überleben.
Aber die Frau hat meinen vollsten Respekt. Das nächste mal mehr in die Lungen/Herzgegend reinstechen. Da sollte man die Frauen noch besser schulen.

Dafür brauchste Kraft. Eine Schulung in Anatomie wäre hifreich. Wo liegen die Hauptarterien in Oberarm und Oberschenkel bzw. wie geht man mit einem Faustmesser um. Problem - Lösung(final)!

Ich weiß, die Dinger sind verboten. Vergewaltigungen auch.....

autochthon
18.02.2022, 06:34
Es ist einfach schade dass diese Typen immer überleben.
Aber die Frau hat meinen vollsten Respekt. Das nächste mal mehr in die Lungen/Herzgegend reinstechen. Da sollte man die Frauen noch besser schulen.
Bei den Ausländern sitzen die Stiche professioneller. *ZackZack*..... weg ist der Deutsche........
Gerade als hätten die das schon öfter gemacht.

MANFREDM
18.02.2022, 06:57
Ein eingeschleuster und vorbestrafter Asylant, ein fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, überfällt zum Dank zum wiederholten Mal eine einheimische wehrlose Frau, beraubt sie ihrer Handtasche und versucht sie zu vergewaltigen. Sie wehrt sich....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde. Ohne Worte.

Selbstverständlich muss der Tathergang ermittelt werden.


seitdem der Olli nix mehr postet, suchts du dir wohl ein neues Feld :D

Welches Feld? Meine Aussage war: Ermittlungen abwarten. Die Stellungnahme der Ösi-Staatsanwaltschaft dazu liegt ja nicht vor. Es gibt nur das Geschreibsel eines Journalisten. Im übrigen schreibt Olliver weiter, aber nicht hier, weil er Gegenwind nicht abkann. Ich schon.

Väterchen Frost
18.02.2022, 07:08
Hierbei wurde die Frau auch nicht angezeigt, sondern es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei schwerer Körperverletzung völlig normal. Schließlich muss jetzt genau geklärt werden, wie das Goldstück zu den Stich und Schnittverletzungen kam, ob dies eine Abwehr einer Vergewaltigung war usw... Zumindest hat das Goldstück nun bleibende Erinnerungen an seine Tat, rein rechtlich wird dem wohl leider nicht viel passieren...

So ist es! Und die StA kann auch nix anzeigen. Sie ist die Empfängerin von Anzeigen. Sie prüft diese und macht was Du sagst: Ein Ermitllungsverfahren einleiten.:gib5:

autochthon
18.02.2022, 07:11
Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.

sunbeam
18.02.2022, 07:20
Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.

Die Frau gehört lebenslang eingesperrt. Jede Frau hat gefälligst umgehend sexuell den Neubürgern zu Diensten zu sein!!!! Scheiss Nazischlampen!!!!

SprecherZwo
18.02.2022, 07:22
Kann man für das Opfer dieses rassistischen Übergriffs spenden?

Lord Laiken
18.02.2022, 08:08
Gut, dann setze Dich künftig für Lösungen ein, wenn Du Probleme "aufzeigst".
Nö. Dann landet man im Abseits und die ganzen Pseudooppositionellen beschimpfen einen auch noch. Nö, nö, das habe ich mir anders vorgestellt.

Lord Laiken
18.02.2022, 08:10
Es ist einfach schade dass diese Typen immer überleben.
Aber die Frau hat meinen vollsten Respekt. Das nächste mal mehr in die Lungen/Herzgegend reinstechen. Da sollte man die Frauen noch besser schulen.
Am besten man schickt diese Figuren zu Herrn Assad nach Syrien. Dort werden sich schon nette Zellen für diese Intensivtäter finden.

Lord Laiken
18.02.2022, 08:11
Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.
Oh, noch so ein Freund und Helfer von üblen Gestalten.

Nicht Sicher
18.02.2022, 08:16
Oh, noch so ein Freund und Helfer von üblen Gestalten.

Er betreibt wieder mal Strangzersetzung, wenn er gerade nicht Kulturbereicherer wie diesen Vergewaltiger hier ansiedelt, unser Sozialarbeiter.

Lord Laiken
18.02.2022, 08:19
Er betreibt wieder mal Strangzersetzung, wenn er gerade nicht Kulturbereicherer wie diesen Vergewaltiger hier ansiedelt, unser Sozialarbeiter.
Dann halten sich so welche allen Ernstes auch noch für Gutmenschen. Dabei geht es nur darum, die Bevölkerung zu verarschen, indem man die Folgen ihres Wahnsinns herunterspielt und gar ins Gegenteil verkehrt.

Testosteronum
18.02.2022, 08:27
Er betreibt wieder mal Strangzersetzung .......

Die Hobbykomiker, die hier pseudowitzige Sprüche kloppen, sind aber auch nicht besser. Und genau denen hält er einen Spiegel vor, indem er mit Pseudohumor auf Pseudohumor reagiert.

autochthon
18.02.2022, 08:29
Er betreibt wieder mal Strangzersetzung, wenn er gerade nicht Kulturbereicherer wie diesen Vergewaltiger hier ansiedelt, unser Sozialarbeiter.

ICH siedele doch keine Menschen an. Ich wünschte, ich hätte diese Macht. Aber ich bin doch kein Politiker. Zumal an meiner Aussage nichts verkehrt ist.

Nicht Sicher
18.02.2022, 08:33
ICH siedele doch keine Menchen an. Ich wünschte, ich hätte diese Macht. Aber ich bin doch kein Politiker. Zumal an meiner Aussage nichts verkehrt ist.

Politiker holen sie ins Land, das konkrete Ansiedeln übernehmen dann Sozialarbeiter. Besorgen ihnen Wohnungen, Geld und andere Sozialleistungen.

Doppelstern
18.02.2022, 08:45
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage aufgrund der Informationen von der Polizei. Diese ermittelt, hat den Täter einkassiert. Die Staatsanwaltschaft setzt sich aus politischen Gründen über die Faktenlage hinweg: Die Frau wurde in ihrem eigenen Haus überfallen und beinahe vergewaltigt. Von einer Anklage gegen den Täter steht da nichts.


Die Anklage gegen den Täter wird noch kommen, da kannst du dir sicher sein. Solch eine Tat kann man nicht unter den Teppich kehren. Wenn sich allerdings herausstellen sollte, daß sie den Täter kannte, weil sie bereits mit ihm ein Verhältnis hatte, dann wird es komplizierter. Dann wird sie sich wahrscheinlich nicht mit Notwehr herauswinden können.

Das Problem bei der Notwehr ergibt sich wahrscheinlich aus der Tatsache, die sie ihm mehrere Schnitt und Stichverletzungen zugefügt hat. Bei der Notwehr muß aber eine Stichverletzung reichen.

autochthon
18.02.2022, 08:48
Die Anklage gegen den Täter wird noch kommen, da kannst du dir sicher sein. Solch eine Tat kann man nicht unter den Teppich kehren. Wenn sich allerdings herausstellen sollte, daß sie den Täter kannte, weil sie bereits mit ihm ein Verhältnis hatte, dann wird es komplizierter. Dann wird sie sich wahrscheinlich nicht mit Notwehr herauswinden können.

Die Notwehr dürfte bereits überschritten sein. Egal ob sie ihn kannte, oder nicht.

Doppelstern
18.02.2022, 08:56
Hallo Doppelstern zuerst einen schönen Feierabend.
„wird sich vor Gericht herausstellen und dann verläuft die Körperverletzung im Sande“


Das mit im Sand verlaufen ist leicht gesagt – ist kein Vorwurf bestimmt nicht-
Beispiele könnte ich Dir nennen gehören aber nicht hier her – würden sicher gelöscht weil nicht Strang passend.
Gruß Kiwi


Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen. Sie hat aber offenbar mehrere male zugestochen und ihm darüberhinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Dann kann man nicht mehr von Notwehr sprechen, sondern das war wohl eher ein Gemetzel.

pixelschubser
18.02.2022, 08:58
Die Notwehr dürfte bereits überschritten sein. Egal ob sie ihn kannte, oder nicht.

Lies den Eingangsartikel bzw. den Bericht. Sie kannte ihn nicht und Notwehr heisst einen gegenwärtigen Angriff zu stoppen. Dabei ist auch ein Überziehen der eigentlichen Notwehrsituation aus Panik oder Angst noch immer Notwehr. Putativnotwehr bzw. Notwehrexzess.

Übrigens war der Syrer wohl auch kein unbeschriebenes Blatt in Sachen Kriminalität.

Don
18.02.2022, 08:58
Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen.

Quatsch.

pixelschubser
18.02.2022, 08:58
Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen. Sie hat aber offenbar mehrere male zugestochen und ihm darüberhinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Dann kann man nicht mehr von Notwehr sprechen, sondern das war wohl eher ein Gemetzel.

Das ist Quatsch!

Doppelstern
18.02.2022, 09:00
Das ist Quatsch!


Hast du den Gesetzestext zur Hand ? Wäre doch eigentlich sinnvoll es zu begründen als nur zu schreiben "Quatsch"

pixelschubser
18.02.2022, 09:05
Hast du den Gesetzestext zur Hand ? Wäre doch eigentlich sinnvoll als nur zu schreiben "Quatsch"

"Einen gegenwärtigen Angriff abwehren oder stoppen" Da denkste nicht über einen Messerstich nach.


Aus dem deutschen StGB:

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Doppelstern
18.02.2022, 09:07
"Einen gegenwärtigen Angriff abwehren oder stoppen" Da denkste nicht über einen Messerstich nach.


Aus dem deutschen StGB:

§ 32 Notwehr


(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



§ 33 Überschreitung der Notwehr


Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


Ja, daß habe ich gerade auch gefunden. Aber sie hat mehrmals zugestochen und ihm darüber hinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Das hat mit einer Abwehr aus Notwehr nichts mehr zu tun.

Ich sehe das jetzt aus Sicht des Staatsanwalts. Den Mufti hätte sie in meinen Augen auch kalt machen können. Dieses Schwein hätte es verdient gehabt.

Bestmann
18.02.2022, 09:09
Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen. Sie hat aber offenbar mehrere male zugestochen und ihm darüber hinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Dann kann man nicht mehr von Notwehr sprechen, sondern das war wohl eher ein Gemetzel.
Eventuell war die Frau in Panik ,und hätte den Tod des Vergewaltigers als absoluten Weg in die eigene Unversehrtheit empfunden .
Notwehr auch mit dem Ausgang das der Angreifer zu Tode kommt ist absolut rechtmäßig .
Gruß Bestmann

Bestmann
18.02.2022, 09:11
Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen. Sie hat aber offenbar mehrere male zugestochen und ihm darüberhinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Dann kann man nicht mehr von Notwehr sprechen, sondern das war wohl eher ein Gemetzel.

Bei Notwehr ,steche ich solange zu ,bis sicher ist ,das der Angreifer "mir "keinen Schaden zu fügen kann .
Gruß Bestmann .

autochthon
18.02.2022, 09:12
Eventuell war die Frau in Panik ,und hätte den Tod des Vergewaltigers als absoluten Weg in die eigene Unversehrtheit empfunden .
Notwehr auch mit dem Ausgang das der Angreifer zu Tode kommt ist absolut rechtmäßig .
Gruß Bestmann
Meine Güte. Lass doch nicht solch einen Scheiss ab. Meinst du diesen Mist auch noch ernst?????

pixelschubser
18.02.2022, 09:12
Ja, daß habe ich gerade auch gefunden. Aber sie hat mehrmals zugestochen und ihm darüber hinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Das hat mit einer Abwehr aus Notwehr nichts mehr zu tun.

Schnittverletzungen = Abwehrverletzungen!

Und natürlich steche mehrmals zu um den Angriff abzuwehren. Der Syrer hatte über 1 Promille im Blut und Drogen konsumiert. Son Vieh kannste nur töten oder massiv verletzen um es von soner Tat abzuhalten.

Selbst ich dürfte den totschlagen, wenn ich ihn bei so einer Tat erwische. Weiss ich denn in dem Moment ob das Kantholz seine Birne zertrümmert?! Ergebnis ist aber: Angriff auf die Frau abgewehrt. Vergewaltigung verhindert.

Da gibt es auch keine Diskussion drüber. Bei der Vernehmung Klappe halten, Anwalt einschalten und fertig.

pixelschubser
18.02.2022, 09:13
Meine Güte. Lass doch nicht solch einen Scheiss ab. Meinst du diesen Mist auch noch ernst?????

Das Strafgesetzbuch gibt genau das her! Kein Scheiß!

Doppelstern
18.02.2022, 09:18
Schnittverletzungen = Abwehrverletzungen!

Und natürlich steche mehrmals zu um den Angriff abzuwehren. Der Syrer hatte über 1 Promille im Blut und Drogen konsumiert. Son Vieh kannste nur töten oder massiv verletzen um es von soner Tat abzuhalten.

Selbst ich dürfte den totschlagen, wenn ich ihn bei so einer Tat erwische. Weiss ich denn in dem Moment ob das Kantholz seine Birne zertrümmert?! Ergebnis ist aber: Angriff auf die Frau abgewehrt. Vergewaltigung verhindert.

Da gibt es auch keine Diskussion drüber. Bei der Vernehmung Klappe halten, Anwalt einschalten und fertig.


Als Bürger gebe ich dir recht. Aber ein Staatsanwalt wird da genauer hinschauen. Er wird sicher sagen, die Stiche sind ok, aber ihn auch noch quälen mit Schnittwunden ? Das mußte nicht sein !

autochthon
18.02.2022, 09:18
Das Strafgesetzbuch gibt genau das her! Kein Scheiß!

Mache dich doch nicht komplett lächerlich. Was deine Fantasie hergibt, zählt wieder nicht.

Bestmann
18.02.2022, 09:19
Meine Güte. Lass doch nicht solch einen Scheiss ab. Meinst du diesen Mist auch noch ernst?????

Ja Lieber Freund ,was Du als Mist bezeichnets ist aus dem Leben geschrieben ,Not und nur das ist hier gegenwärtig alles Andere
hat dahinter zu Verblassen .
Gruß Bestmann .
Ich hoffe ,das Du niemals von Jemanden derart bedroht wirst ,das Du dich zur Wehr setzen must oder solltest .

Doppelstern
18.02.2022, 09:21
Das Strafgesetzbuch gibt genau das her! Kein Scheiß!


Ich habe das Strafgesetzbuch vor mir liegen. Nee, gibt es eben nicht her ! Es steht nicht im StGB geschrieben, daß man dem Täter mehrere Stiche verpassen und ihm auch noch Schnittverletzungen beibringen darf.

Doppelstern
18.02.2022, 09:24
Bei Notwehr ,steche ich solange zu ,bis sicher ist ,das der Angreifer "mir "keinen Schaden zu fügen kann .
Gruß Bestmann .


Mehrere Stiche kann der RA ja noch weg argumentieren. Aber die zusätzlichen Schnittwunden werden zum Problem, was man nicht als Notwehr durchgegen lassen kann.

pixelschubser
18.02.2022, 09:24
Mache dich doch nicht komplett lächerlich. Was deine Fantasie hergibt, zählt wieder nicht.

§§ 32 und 33 des StGB. Da steht genau das drin, was ein Anwalt daraus macht! Hat eher nichts mit Fantasien zu tun sondern mit der Auslegung dieser Paragraphen. Und die sind eindeutig.

Sitzpisser wie du hocken daneben und flennen, wenn der Neger mit ner Astsäge in der Hand euer Weib missbraucht! Kerle nehmen sich das nächste Handstück und dreschen so lange auf das Vieh ein bis es ablässt.

pixelschubser
18.02.2022, 09:26
Ich habe das Strafgesetzbuch vor mir liegen. Nee, gibt es eben nicht her ! Es steht nicht im StGB geschrieben, daß man dem Täter mehrere Stiche verpassen und ihm auch noch Schnittverletzungen beibringen kann.

JEDE Handlung ist zulässig! Und nochmal: Schnittverletzungen sind Abwehrverletzungen. Wenn die Drecksau den ersten Stich nicht als ein klares NEIN verstehen will, dann hat er eben Pech!

autochthon
18.02.2022, 09:26
§§ 32 und 33 des StGB. Da steht genau das drin, was ein Anwalt daraus macht! Hat eher nichts mit Fantasien zu tun sondern mit der Auslegung dieser Paragraphen. Und die sind eindeutig.

Sitzpisser wie du hocken daneben und flennen, wenn der Neger mit ner Astsäge in der Hand euer Weib missbraucht! Kerle nehmen sich das nächste Handstück und dreschen so lange auf das Vieh ein bis es ablässt.

Doppelstern hat dir gerade das passende Entgegnet.
Mache dich nicht lächerlich.

pixelschubser
18.02.2022, 09:31
Doppelstern hat dir gerade das passende Entgegnet.
Mache dich nicht lächerlich.

Ich zitiere noch einmal den §32 des StGB inklusive Hervorhebung: "(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Bestmann
18.02.2022, 09:32
Mehrere Stiche kann der RA ja noch weg argumentieren. Aber die zusätzlichen Schnittwunden werden zum Problem, was man nicht als Notwehr durchgegen lassen kann.

Richtig ,die Schnitte müssen erklärt werden !
Ich würde das als Panik Reaktion der Frau empfinden !
Aber ,es kann auch anders sein ,was ist in der Frau vor gegangen ,nachdem der Vergewaltiger abgewehrt wurde .
Gruß Bestmann .

Kreuzbube
18.02.2022, 09:32
§§ 32 und 33 des StGB. Da steht genau das drin, was ein Anwalt daraus macht! Hat eher nichts mit Fantasien zu tun sondern mit der Auslegung dieser Paragraphen. Und die sind eindeutig.

Sitzpisser wie du hocken daneben und flennen, wenn der Neger mit ner Astsäge in der Hand euer Weib missbraucht! Kerle nehmen sich das nächste Handstück und dreschen so lange auf das Vieh ein bis es ablässt.

Dieser Knilch ist Meilen weg von `nem Kerl...:)

Väterchen Frost
18.02.2022, 09:33
Eventuell war die Frau in Panik ,und hätte den Tod des Vergewaltigers als absoluten Weg in die eigene Unversehrtheit empfunden .
Notwehr auch mit dem Ausgang das der Angreifer zu Tode kommt ist absolut rechtmäßig .
Gruß Bestmann

So ist es. Notwehr ist die Verteidigung, die geboten und erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf der Stelle zu beenden. Klar kann eine Frau, die "nur" ein Messer zur Hand hat, einen baumlangen Neger, der sie vergewaltigen will, so stechen, dass er von ihr ablässt. Ob er überlebt, ist zunächst mal ihm überlassen. Wenn er dann röchelnd am Boden liegt, dürfte sie allerdings keine weiteren Schnittverzierungen anbringen, sondern sollte vorsichtshalber Polizei und Rettungswagen alarmieren. Also noch schnell den Wömpel ab, wäre nicht so die Idee.

Mich hatten sie seinerzeit in der ersten strafrechtlichen Hausarbeit damit genervt, dass Justizminister J. en Einbrecher E, der die "kindgerechte" Spardose seiner Tochter gerade an sich nehmen will, mit einem Schuss aus der ihm wegen seiner Bedrohungslage überlassenen Pistole final streckt, was er gar nicht wollte. Er wollte den E nur vertreiben. Strafbarkeit des J? Wenn man sowas kriegt, kotzt man erstmal ab.:kotz:

Testosteronum
18.02.2022, 09:35
Aus dem deutschen StGB: .................................

Kleiner Hinweis:
Die Tat war ein Terroranschlag und das Mädchen hat sich gegen einen Terroristen verteidigt. Allerdings geschah das in Österreich.
Und ich glaube, da greift das deutsche StGB nicht.

pixelschubser
18.02.2022, 09:35
Dieser Knilch ist Meilen weg von `nem Kerl...:)

Der Spinner hat ja nicht mal Eier!

Doppelstern
18.02.2022, 09:37
JEDE Handlung ist zulässig! Und nochmal: Schnittverletzungen sind Abwehrverletzungen. Wenn die Drecksau den ersten Stich nicht als ein klares NEIN verstehen will, dann hat er eben Pech!



§33 Überschreitung der Notwehr.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Der RA kann also mehrere Stiche sicher weg argumentieren. Aber die zusätzlichen Schnittwunden dürften zu einem Problem werden.

pixelschubser
18.02.2022, 09:37
Kleiner Hinweis:
Die Tat war ein Terroranschlag und das Mädchen hat sich gegen einen Terroristen verteidigt. Allerdings geschah das in Österreich.
Und ich glaube, da greift das deutsche StGB nicht.

Das Deutsche nicht...aber §3 des östereichischen StGB:

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Bestmann
18.02.2022, 09:38
So ist es. Notwehr ist die Verteidigung, die geboten und erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf der Stelle zu beenden. Klar kann eine Frau, die "nur" ein Messer zur Hand hat, einen baumlangen Neger, der sie vergewaltigen will, so stechen, dass er von ihr ablässt. Ob er überlebt, ist zunächst mal ihm überlassen. Wenn er dann röchelnd am Boden liegt, dürfte sie allerdings keine weiteren Schnittverzierungen anbringen, sondern sollte vorsichtshalber Polizei und Rettungswagen alarmieren. Also noch schnell den Wömpel ab, wäre nicht so die Idee.

Deine Erklärenden Worte werden sicher auch all die Zweifler ,die an der Rechtmäßigen Notwehr gezweifelt haben Überzeugen ..
Gruß Bestmann .

Suedwester
18.02.2022, 09:43
Ich habe das Strafgesetzbuch vor mir liegen. Nee, gibt es eben nicht her ! Es steht nicht im StGB geschrieben, daß man dem Täter mehrere Stiche verpassen und ihm auch noch Schnittverletzungen beibringen darf.


Die Notwehr ist solange gegeben, bis der Angriff beendet/abgewehrt ist.

Wenn der Angreifer nach einem oder mehreren Stichen/ Schnitten
weiter angreift, besteht die Notwehrsituation weiter.
Alles was im Handgemenge/Kampf passierte, ist im Rahmen der Notwehr
geschehen.
Sollte die Frau dem Angreifer, nachdem der Angriff bereits abgewehrt war,
weitere Verletzungen zugefuegt haben, waere die Notwehr ueberschritten.
Aber auch nur dann.

Kreuzbube
18.02.2022, 09:44
Der Spinner hat ja nicht mal Eier!

Maximal Tischtennis-Bälle...:))

Testosteronum
18.02.2022, 09:47
Das Deutsche nicht...aber §3 des östereichischen StGB: ................................ .

Naja, wir leben ja in einem System, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird. Scheinbar ist das auch in Österreich so.

Aber wie dem auch sei, warten wir es einfach mal ab. Vielleicht wird die Anzeige gegen das Mädchen ja eingestellt. Falls nicht, wird ihr die FPÖ vielleicht einen guten Rechtsanwalt spendieren.

Väterchen Frost
18.02.2022, 09:49
Die Notwehr ist solange gegeben, bis der Angriff beendet/abgewehrt ist.

Wenn der Angreifer nach einem oder mehreren Stichen/ Schnitten
weiter angreift, besteht die Notwehrsituation weiter.
Alles was im Handgemenge/Kampf passierte, ist im Rahmen der Notwehr
geschehen.
Sollte die Frau dem Angreifer, nachdem der Angriff bereits abgewehrt war,
weitere Verletzungen zugefuegt haben, waere die Notwehr ueberschritten.
Aber auch nur dann.


Naja, das wäre der Notwehr-Exzess, der wenn aus Verwirrung, Furcht, Schrecken begangen, ebenfalls nicht bestraft wird, § 33 dt. StGB. Ich z.B. bin immer leicht verwirrt schreckhaft oder furchtsam. Deswegen habe ich den dicken Prügel auch immer in Griffnähe. Aber klar, abgewehrt ist abgewehrt. Wie sagte der Arbeitsgemeinschaftsleiter im Strafrecht damals: Nachtarocken ist nicht.

Doppelstern
18.02.2022, 09:51
Die Notwehr ist solange gegeben, bis der Angriff beendet/abgewehrt ist.

Wenn der Angreifer nach einem oder mehreren Stichen/ Schnitten
weiter angreift, besteht die Notwehrsituation weiter.
Alles was im Handgemenge/Kampf passierte, ist im Rahmen der Notwehr
geschehen.
Sollte die Frau dem Angreifer, nachdem der Angriff bereits abgewehrt war,
weitere Verletzungen zugefuegt haben, waere die Notwehr ueberschritten.
Aber auch nur dann.

Richtig, damit kann man sicher mehrere Stiche erklären.
Aber wenn jemand bereits auf dem Boden liegt und sich nicht mehr wehren kann, dann noch zusätzliche Schnittwunden beibringt, dann ist das wirklich zuviel für die Notwehrparagraphen 32 und 33.

pixelschubser
18.02.2022, 09:52
Der RA kann also mehrere Stiche sicher weg argumentieren. Aber die zusätzlichen Schnittwunden dürften zu einem Problem werden.

Willst du es nicht verstehen. Die Schnitte sind Abwehrverletzungen beim Täter.

Instinktiv versucht man sich gegen den Messerangriff zu schützen. Das gibt teilweise massive Schnittwunden an Unterarmen und Händen. Da wurde nicht zusätzlich noch rumgeschnitten.

Ein Kollege von mir hat sowas gehabt. Wurde mit nem Messer attackiert und hielt schützend im Reflex den Arm vor sich. Zwischen Elle und Speiche kurz überm Handgelenk durchgestochen.

Suedwester
18.02.2022, 09:55
Naja, das wäre der Notwehr-Exzess, der wenn aus Verwirrung, Furcht, Schrecken begangen, ebenfalls nicht bestraft wird, § 33 dt. StGB. Ich z.B. bin immer leicht verwirrt schreckhaft oder furchtsam. Deswegen habe ich den dicken Prügel auch immer in Griffnähe. Aber klar, abgewehrt ist abgewehrt. Wie sagte der Arbeitsgemeinschaftsleiter im Strafrecht damals: Nachtarocken ist nicht.


Von Bestrafung habe ich auch nichts geschrieben.
Nur, dass die Notwehr --eventuell-- irgendwann ueberschritten wurde.
Ob das bestraft wird oder P. 33 StGB wirksam wird, steht auf einem
anderen Blatt.

Doppelstern
18.02.2022, 10:02
Willst du es nicht verstehen. Die Schnitte sind Abwehrverletzungen beim Täter.

Instinktiv versucht man sich gegen den Messerangriff zu schützen. Das gibt teilweise massive Schnittwunden an Unterarmen und Händen. Da wurde nicht zusätzlich noch rumgeschnitten.

Ein Kollege von mir hat sowas gehabt. Wurde mit nem Messer attackiert und hielt schützend im Reflex den Arm vor sich. Zwischen Elle und Speiche kurz überm Handgelenk durchgestochen.


Ja gut, wenn es so gewesen ist, dann wird ihr Rechtsanwalt schon die entsprechenden Argumente liefern können. Aber Schnittwunden gehen nicht in die Tiefe, es sei denn das Messer war so scharf wie eine Rasierklinge. Wenn aber jemand den Messerangriff versucht abzuwehren, dann gehen die Messerstiche auch immer tief ins Fleisch, wie Du ja auch selbst geschrieben hast, es wurde zwischen "Elle und Speiche durchgestochen".

kiwi
18.02.2022, 10:11
Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen. Sie hat aber offenbar mehrere male zugestochen und ihm darüberhinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Dann kann man nicht mehr von Notwehr sprechen, sondern das war wohl eher ein Gemetzel.

Hallo Doppelstern zuerst einen Guten Tag.
Heute ist bei mir Waschtag angesagt – Stube und Revier reinigen wurde es in meiner ersten „Grünen Schaffensperiode“ genannt.
Wie oft ich in Gerichtsverhandlungen dabei war kann ich nicht aufzählen, mir ist nur noch in Erinnerung - Richter – Staatsanwalt und Verteidiger geben sich im Gerichtssaal das Letzte.


Ob es Notwehr war wird bei der Urteilsfindung in einem gesonderten Raum abgesprochen.
Wie oft habe ich zuerst gehört wie das nächste Golfturnier besprochen wurde.:kotz:
Gruß kiwi

pixelschubser
18.02.2022, 10:23
Ja gut, wenn es so gewesen ist, dann wird ihr Rechtsanwalt schon die entsprechenden Argumente liefern können. Aber Schnittwunden gehen nicht in die Tiefe, es sei denn das Messer war so scharf wie eine Rasierklinge. Wenn aber jemand den Messerangriff versucht abzuwehren, dann gehen die Messerstiche auch immer tief ins Fleisch, wie Du ja auch selbst geschrieben hast, es wurde zwischen "Elle und Speiche durchgestochen".

Ich hab ne Messermacke....zugegeben. ALLE meine Messer sind scharf wie Hulle. Und ich hab nicht nur Küchenmesser.

Schnittwunden müssen nicht wirklich tief sein. Sie bluten aber enorm und müssen in der Regel fachlich gut versorgt werden. Das erklärt auch "schwerverletzt". Da reicht ne Nacht im KH und man wird als Schwerverletzter geführt. Isso.

Mir ist mal mein Volvo auf den Arm gekracht....hätte mich fast die rechte Hand gekostet. Ja, schwerverletzt hieß es. Mit der Hand hab ich mir nach der Nummer den Schnaps eingegossen.

Testosteronum
18.02.2022, 10:27
Es gibt in der besagten Zeitung einen etwas aktuelleren Artikel.

In diesem Artikel sagt der Rechtsanwalt, dass die Anzeige gegen das Mädchen sehr wahrscheinlich eingestellt wird. Er sagt aber auch, dass es eine Frechheit war, das Mädchen überhaupt anzuzeigen.

Doppelstern
18.02.2022, 10:37
Ich hab ne Messermacke....zugegeben. ALLE meine Messer sind scharf wie Hulle. Und ich hab nicht nur Küchenmesser.

Schnittwunden müssen nicht wirklich tief sein. Sie bluten aber enorm und müssen in der Regel fachlich gut versorgt werden. Das erklärt auch "schwerverletzt". Da reicht ne Nacht im KH und man wird als Schwerverletzter geführt. Isso.

Mir ist mal mein Volvo auf den Arm gekracht....hätte mich fast die rechte Hand gekostet. Ja, schwerverletzt hieß es. Mit der Hand hab ich mir nach der Nummer den Schnaps eingegossen.


Du meinst dein Fahrzeug ist dir auf den Arm gekracht ? War wohl schlecht gesichert, sonst wäre es nicht passiert. Ich war früher teilweise auch so leichtsinnig. Mit einem Hydraulik Wagenheber unter meinem Ami gelegen. Nicht abgesichert..............nichts der gleichen. Würde mir heute nicht mehr passieren.

Das ist aber jetzt schon off Topic.


https://cdn.manomano.com/images/images_products/8735008/P/20622411_1.jpg

cornjung
18.02.2022, 10:53
Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.
Ein junge einheimische, schutz und wehrlose Frau- Merkel hat 10 schwerst bewaffnete Leibwächter- wird von einem eingeschleusten und vorbestraften Asylanten, einem fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, und zum Dank das sie mit ihren Steuern ihn finanziert, sie überfallen, ihrer Handtasche beraubt und zu vergewaltigen versucht. Sie wehrt sich heldenhaft und todesmutig....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde.

Das passiert aber überall. Einmalig auf der Welt ist aber, dass er ausgerechnet von den verteidigungsunwilligen Gutmenschen-Laber-Luschen, die zu feige waren, der Frau zu helfen,in Schutz genommen wird. Statt die Frau wegen ihre Courage mit einem Orden zu ehren, wie es in Israel der Fall wäre, wird gegen sie ermittelt In Afrika würde man den an Ort und Stelle teeren und federn. In die geschlossene Einrichtung gehört hier nur einer. Du.

Auch wieder ein Beispiel für einen besonders schlechten Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit bei gleichzeitig großer Geschwätzigkeit zeigt. Die Darstellung ist offenkundig falsch, der Vorwurf geht völlig daneben. Die Frage ist jetzt, war der Angriff auf den Syrer nach Lage der Dinge angemessen, um sich zu verteidigen, oder war er unangemessen.
Mal wieder ein typisches Beispiel von für einen besonders falschen Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit gepaart mit grosser Geschwätzigkeit zeigt. Du hast offensichtlich den Notwehrparagrapgen noch nie gelesen, denn dort steht, dass die Verteifigung erforderlich sein muss, um den Angriff abzuwehren, aber keinesfalls angemessen sein muss.


Ist es in Österreich nicht wie in der BRD verboten, ein Messer mit sich zu führen?
Stimmt, ich verstehe auch nicht, dass jeder eingeschleuste Asylant oder H-4 Duncan ein Messer hat.

cornjung
18.02.2022, 10:58
JEDE Handlung ist zulässig! Und nochmal: Schnittverletzungen sind Abwehrverletzungen. Wenn die Drecksau den ersten Stich nicht als ein klares NEIN verstehen will, dann hat er eben Pech!

Ja, daß habe ich gerade auch gefunden. Aber sie hat mehrmals zugestochen und ihm darüber hinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Das hat mit einer Abwehr aus Notwehr nichts mehr zu tun.
Doch. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff ab zu wehren. Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerde andauert oder noch nicht beendet ist. Gegen die Frau hätte man gar nicht ermitteln dürfen, denn sie ist Opfer, nicht Täter. Täter ist der Räüber und Vergewaltiger.

Doppelstern
18.02.2022, 11:12
Doch. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff ab zu wehren. Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerde andauert oder noch nicht beendet ist. Gegen die Frau hätte man gar nicht ermitteln dürfen, denn sie ist Opfer, nicht Täter. Täter ist der Räüber und Vergewaltiger.


Das weiß ich doch. Ich habe das aus der Sicht des Staatsanwaltes gesehen. Von mir aus hätte sie den Mufti sogar kalt machen können, damit habe ich keine Probleme.

Das Problem ist aber, daß sie nach den Stichen ihm noch Schnittwunden beigebracht hat. Und das muß der Staatsanwalt verfolgen. Da wird aber wohl ehh nichts bei rauskommen und dieser stinkende Mufti wird wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.

Kikumon
18.02.2022, 11:37
Stimmt, ich verstehe auch nicht, dass jeder eingeschleuste Asylant oder H-4 Duncan ein Messer hat.

Afrikaner und Andere laufen mit Macheten rum ...

Azrael
18.02.2022, 14:29
Bei Notwehr darf sie nur einmal zustechen. Sie hat aber offenbar mehrere male zugestochen und ihm darüberhinaus noch Schnittverletzungen zugefügt. Dann kann man nicht mehr von Notwehr sprechen, sondern das war wohl eher ein Gemetzel.

So simpel ist das nicht mit der Notwehr. Aber ich weiß nicht im Detail wie das in Österreich gehandhabt wird.

Azrael
18.02.2022, 14:30
Lies den Eingangsartikel bzw. den Bericht. Sie kannte ihn nicht und Notwehr heisst einen gegenwärtigen Angriff zu stoppen. Dabei ist auch ein Überziehen der eigentlichen Notwehrsituation aus Panik oder Angst noch immer Notwehr. Putativnotwehr bzw. Notwehrexzess.


Korrekt.

Azrael
18.02.2022, 14:33
JEDE Handlung ist zulässig! Und nochmal: Schnittverletzungen sind Abwehrverletzungen. Wenn die Drecksau den ersten Stich nicht als ein klares NEIN verstehen will, dann hat er eben Pech!

Ich stelle fest, du bist einer der wenigen hier der den §32 und 33 StGB inhaltlich auch wirklich versteht.

Azrael
18.02.2022, 14:34
Die Notwehr ist solange gegeben, bis der Angriff beendet/abgewehrt ist.

Wenn der Angreifer nach einem oder mehreren Stichen/ Schnitten
weiter angreift, besteht die Notwehrsituation weiter.
Alles was im Handgemenge/Kampf passierte, ist im Rahmen der Notwehr
geschehen.
Sollte die Frau dem Angreifer, nachdem der Angriff bereits abgewehrt war,
weitere Verletzungen zugefuegt haben, waere die Notwehr ueberschritten.
Aber auch nur dann.

:gp:

Azrael
18.02.2022, 14:36
Richtig, damit kann man sicher mehrere Stiche erklären.
Aber wenn jemand bereits auf dem Boden liegt und sich nicht mehr wehren kann, dann noch zusätzliche Schnittwunden beibringt, dann ist das wirklich zuviel für die Notwehrparagraphen 32 und 33.

Das der wehrlos am Boden lag als er die Schnittverletzungen abbekommen hat interpretierst du aus welcher Quelle genau?

Azrael
18.02.2022, 14:40
Mal wieder ein typisches Beispiel von für einen besonders falschen Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit gepaart mit grosser Geschwätzigkeit zeigt. Du hast offensichtlich den Notwehrparagrapgen noch nie gelesen, denn dort steht, dass die Verteifigung erforderlich sein muss, um den Angriff abzuwehren, aber keinesfalls angemessen sein muss.



Das ist jetzt aber Erbsenzählerei was die Formulierung angeht. "Erforderlich" beinhaltet im juristischen Sinne das geringst mögliche Mittel. Aber ich denke das weißt du auch. In dem Fall hat meiner Meinung nach eine - ich geh mal davon aus - körperlich unterlegene und nicht in SV gut ausgebildete Frau keine Chance gegen einen stärkeren Angreifer, damit wäre auch der Einsatz eines Messers absolut legitim.

Azrael
18.02.2022, 14:43
Das Problem ist aber, daß sie nach den Stichen ihm noch Schnittwunden beigebracht hat. Und das muß der Staatsanwalt verfolgen. Da wird aber wohl ehh nichts bei rauskommen und dieser stinkende Mufti wird wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.

Woher nimmst du die zeitliche Abfolge? Warst du schon einmal in einer SV Situation oder hast du so etwas schon einmal mit einem Messer trainiert? Das sind ein paar Sekunden wo du relativ unkontrolliert agierst, dass da sowohl Stich- als auch Schnittverletzungen dabei rauskommen liegt in der Natur der Sache. Das kann man nicht mit diesem "choreographierten Partnertanz" wie das in manchen Kampfsportschulen traurigerweise "trainiert" wird vergleiche.

Heinrich_Kraemer
18.02.2022, 14:51
Wunderbar: Hobbyjuristen unter sich, streiten sich um Kaisers Bart. Als ob es in Absurdistan Gesetze geben würde, die eindeutig und verbindlich wären, noch besser, daß alle vor dem Gesetz "gleich" wären. Da würde ja Rechtssicherheit herrschen und keine staatliche Willkür.

Der Sachverhalt ist selbstverständlich im "Einzelfall" zu prüfen und daraufhin abzurteilen, Gesinnung, Motiviation, Unwägbarkeiten usw.

Denn wer kann schon mit Bestimmtheit sagen, daß die gute Frau den lieben Ausländer nicht provoziert hat, womöglich in eine Falle gelockt, sie hat Nazihintergrund als indigene Deutsche (wenn Deutsche), AusländerINNEN sind traumatisiert und bedürfen staatlicher Pflege usw.

Doppelstern
18.02.2022, 15:04
Das der wehrlos am Boden lag als er die Schnittverletzungen abbekommen hat interpretierst du aus welcher Quelle genau?


Frei interpretiert aus dem Zeitungsartikel.

Wenn die Schnittverletzungen von den Abwehrbewegungen des Opfers herrühren, dann hätte das Blättchen die Schnittverletzungen gar nicht erst erwähnen brauchen, weil es ein selbstverständlicher Ablauf der Tat wäre. Da die es aber extra erwähnt haben gehe ich davon aus, daß die Schnittverletzungen ihm nachträglich zugefügt wurden, nicht umsonst wurde außerdem der Staatsanwalt erwähnt, der Anzeige wegen Körperverletzung erhoben hat.

Kikumon
18.02.2022, 15:16
Bei der Notwehr muß aber eine Stichverletzung reichen.

Auch mit einem Schuß werden Angreifer von Polizisten nicht automatisch ausgeschaltet. Hat der Angreifer Drogen genommen, bedarf es mehrerer Schüsse.

pixelschubser
18.02.2022, 15:16
Ich stelle fest, du bist einer der wenigen hier der den §32 und 33 StGB inhaltlich auch wirklich versteht.

Wobei es sich bei den §§ ja nun nicht grad um Romane handelt. Die sind zumindest im deutschen StGB ziemlich knapp und eindeutig formuliert.

autochthon
18.02.2022, 15:18
Auch mit einem Schuß werden Angreifer von Polizisten nicht automatisch ausgeschaltet. Hat der Angreifer Drogen genommen, bedarf es mehrerer Schüsse.

Das hat mit Drogen nichts zu tun.

Doppelstern
18.02.2022, 15:18
Woher nimmst du die zeitliche Abfolge? Warst du schon einmal in einer SV Situation oder hast du so etwas schon einmal mit einem Messer trainiert? Das sind ein paar Sekunden wo du relativ unkontrolliert agierst, dass da sowohl Stich- als auch Schnittverletzungen dabei rauskommen liegt in der Natur der Sache. Das kann man nicht mit diesem "choreographierten Partnertanz" wie das in manchen Kampfsportschulen traurigerweise "trainiert" wird vergleiche.



Weil sonst der Artikel in der "Krone" für mich nicht mehr stimmig wäre. Sie hat zugestochen und dafür spricht die Notwehr. Das er dabei eine Abwehrhaltung einnimmt und versucht das Messer mit seinen Händen abzuwehren entspricht sicherlich dem Tatverlauf. Aber das nun extra in der Zeitung zu erwähnen spricht dafür, daß die Schnittverletzung ihm nachträglich beigebracht wurden.

Das sind aber nur meine 2 cents.:D

Kikumon
18.02.2022, 15:21
Das hat mit Drogen nichts zu tun.

Du weißt das besser als die Polizei? WOW.

Fortuna
18.02.2022, 15:26
Die Anklage gegen den Täter wird noch kommen, da kannst du dir sicher sein. Solch eine Tat kann man nicht unter den Teppich kehren. Wenn sich allerdings herausstellen sollte, daß sie den Täter kannte, weil sie bereits mit ihm ein Verhältnis hatte, dann wird es komplizierter. Dann wird sie sich wahrscheinlich nicht mit Notwehr herauswinden können.

Das Problem bei der Notwehr ergibt sich wahrscheinlich aus der Tatsache, die sie ihm mehrere Schnitt und Stichverletzungen zugefügt hat. Bei der Notwehr muß aber eine Stichverletzung reichen.


Nein. Wenn zur Abwehr des rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriffs 10 Stiche erforderlich waren, dann gehen aus 10.

Wenn die Frau einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt, oder in Angst und Panik über das erforderliche Maß hinausgeht kommt Putativnotwehr / Putativnotwehrexzess in Betracht und sie kann ebenfalls nicht belangt werden.

cornjung
18.02.2022, 15:28
Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.
Unsinn !!! Ein junge einheimische, schutz und wehrlose Frau - Merkel hat 10 schwerst bewaffnete Leibwächter- wird von einem eingeschleusten und vorbestraften Asylanten, einem fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, zum Dank, das sie ihn mit ihren Steuern finanziert überfallen, ihrer Handtasche beraubt und zu vergewaltigen versucht. Sie wehrt sich heldenhaft und todesmutig....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde.

Das passiert aber überall. Einmalig auf der Welt ist aber, dass dieser versuchte Mörder und Vergewaltiger ausgerechnet von den verteidigungsunwilligen Gutmenschen-Laber-Luschen, die zu feige waren, der Frau zu helfen,in Schutz genommen wird. Statt die Frau wegen ihre Courage mit einem Orden zu ehren, wie es in Israel der Fall wäre, wird gegen sie ermittelt In Afrika würde man den an Ort und Stelle teeren und federn. In die geschlossene Einrichtung gehört hier nur einer. Du.


Das ist jetzt aber Erbsenzählerei was die Formulierung angeht. "Erforderlich" beinhaltet im juristischen Sinne das geringst mögliche Mittel. Aber ich denke das weißt du auch. In dem Fall hat meiner Meinung nach eine - ich geh mal davon aus - körperlich unterlegene und nicht in SV gut ausgebildete Frau keine Chance gegen einen stärkeren Angreifer, damit wäre auch der Einsatz eines Messers absolut legitim.
Im Gesetz steht nicht angemessen und verhältnissmässig, sondern erforderlich und geboten.

Kleiner Deutschunterricht für dich: Der Begriff "angemessen" bedeutet nichts anderes, als dass der Verteidiger genau das Erforderliche zur Gefahrenabwehr getan hat, nicht mehr und nicht weniger.
Nein, wieder falsch.

Doppelstern
18.02.2022, 15:29
Auch mit einem Schuß werden Angreifer von Polizisten nicht automatisch ausgeschaltet. Hat der Angreifer Drogen genommen, bedarf es mehrerer Schüsse.


Es kommt drauf an worauf die Polizisten zielen. Schießen die ihm aus Versehen in den Arm, ist er noch handlungsfähig. Schießen die ihm ins Bein, wird er wahrscheinlich nicht mehr laufen können. Schießen die ihm in den Unterkörper verliert er viel Blut und wird auch nicht mehr kämpfen wollen, da einfach viel zu schwach. Bei einem Schuß ins Herz ist er natürlich tot.

Nur bei Drogen, die den Körper aufpeitschen, wird er noch fit wirken, obwohl die Kugel schon wirkt. Dann wird sicherlich ein 2. Schuss fällig werden.

Doppelstern
18.02.2022, 15:35
Nein. Wenn zur Abwehr des rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriffs 10 Stiche erforderlich waren, dann gehen aus 10.

Wenn die Frau einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt, oder in Angst und Panik über das erforderliche Maß hinausgeht kommt Putativnotwehr / Putativnotwehrexzess in Betracht und sie kann ebenfalls nicht belangt werden.


Das besagt ja §33.

Aber es kann mir keiner erzählen, daß jemand einfach so 10 Messerstiche wegsteckt. Ich würde sagen, ab 4 Messerstiche wird es schwierig, daß einem Staatsanwalt noch zu verklickern, daß es Notwehr war.

Wenn es allerdings ein Messerchen war mit einer Klingenlänge so lang wie mein Fingernagel, dann muß man natürlich 10 mal zustechen, eher noch mehr.

Merkelraute
18.02.2022, 15:54
Nein. Wenn zur Abwehr des rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriffs 10 Stiche erforderlich waren, dann gehen aus 10.

Wenn die Frau einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt, oder in Angst und Panik über das erforderliche Maß hinausgeht kommt Putativnotwehr / Putativnotwehrexzess in Betracht und sie kann ebenfalls nicht belangt werden.
Hat sie ihn per Verteidung abgemurkst?

chris2009
18.02.2022, 15:54
Heul..."die bösen Politiker, die bösen Linken, die bösen Juden"....usw, man kann dieses heuchlerische Getue nicht mehr ertragen.
Denn irgendwie scheinen die Westeuropäer, nicht ganz richtig zu ticken, denn genau sowas wählen sie in freien und geheimen Wahlen, in Dauerschleife.
Es gibt nur einen Hauptschuldigen und dass sind sie selbst!
Wer im Restaurant eine Pizza bestellt, gibt ja auch nicht dem Kellner die Schuld, dass kein Schnitzel kommt.
...und ja selbstverständlich sind alle Wahlen gefälscht, die Mehrheit vertritt Positionen wie hier zu Forum und wartet nur auf eure Machtübernahme usw.

chris2009
18.02.2022, 15:56
Corona Impf Propaganda, Kriminellen nach Deutschland bringen, das sind die selben Leute, die das in Deutschland organsieren

Ja fast alles Deutsche.

autochthon
18.02.2022, 16:13
Du weißt das besser als die Polizei? WOW.

Ich glaube du hast mein Berufsfeld nicht begriffen und weisst nicht, womit ich auf beruflicher Ebene zu tun habe????
Oder blendest du das aus?

sibilla
18.02.2022, 16:18
Bei Notwehr ,steche ich solange zu ,bis sicher ist ,das der Angreifer "mir "keinen Schaden zu fügen kann .
Gruß Bestmann .

ich habe mir gerade auch echt überlegt, wenn die "herr"schaften zustechen, zählen sie bestimmt auch nicht ihre stiche oder tritte einzeln.

aber da ist es ja was so gaaanz anderes, näch?

Kikumon
18.02.2022, 16:34
Ich glaube du hast mein Berufsfeld nicht begriffen und weisst nicht, womit ich auf beruflicher Ebene zu tun habe????
Oder blendest du das aus?

Ich habe schon mitbekommen, als was Du beruflich tätig bist.

Andererseits las ich verschiedentlich, dass Personen, die einen Polizisten angriffen, nicht beim ersten Schuß (wegen zu starker Drogen) niedergestreckt wurden, sondern, dass es einen zweiten Schusses bedurfte.

autochthon
18.02.2022, 16:46
Ich habe schon mitbekommen, als was Du beruflich tätig bist.

Andererseits las ich verschiedentlich, dass Personen, die einen Polizisten angriffen, nicht beim ersten Schuß (wegen zu starker Drogen) niedergestreckt wurden, sondern, dass es einen zweiten Schusses bedurfte.

Das hat nicht zwingend unmittelbar mit dem Drogenkonsum zu tun. Diese einfache Formel gibt es nicht.

pixelschubser
18.02.2022, 16:47
ich habe mir gerade auch echt überlegt, wenn die "herr"schaften zustechen, zählen sie bestimmt auch nicht ihre stiche oder tritte einzeln.

aber da ist es ja was so gaaanz anderes, näch?

Zählen würde sie ja auch intellektuell überfordern. Bei nem IQ von knapp über Zimmertemperatur gehts dann so: 1,2, Viele!

Bestmann
18.02.2022, 19:10
ich habe mir gerade auch echt überlegt, wenn die "herr"schaften zustechen, zählen sie bestimmt auch nicht ihre stiche oder tritte einzeln.

aber da ist es ja was so gaaanz anderes, näch?

Oh nein ,auch Frauen haben das Recht ,sich mit allen Mitteln ,ich sage ,mit allen Mitteln zu wehren ,auch wen es na ja Du weist was ich meine .
Lieben Gruß Bestmann

Lord Laiken
18.02.2022, 20:03
Die Anklage gegen den Täter wird noch kommen, da kannst du dir sicher sein. Solch eine Tat kann man nicht unter den Teppich kehren. Wenn sich allerdings herausstellen sollte, daß sie den Täter kannte, weil sie bereits mit ihm ein Verhältnis hatte, dann wird es komplizierter. Dann wird sie sich wahrscheinlich nicht mit Notwehr herauswinden können.

Das Problem bei der Notwehr ergibt sich wahrscheinlich aus der Tatsache, die sie ihm mehrere Schnitt und Stichverletzungen zugefügt hat. Bei der Notwehr muß aber eine Stichverletzung reichen.
Ich lese nur von einer Anklage gegen die Frau. Und bei Notwehr können es auch hundert Stiche sein, wenn der Angreifer bei Stich 99 immer noch nicht vom Opfer abläßt. Dazu gibt es noch den Notwehrexzess, also das weitere Bearbeiten des Angreifers, nachdem vom diesem keine Gefahr mehr ausgeht. Das wird im Regelfall milde bestraft.

Schwabenpower
18.02.2022, 21:47
Oh nein ,auch Frauen haben das Recht ,sich mit allen Mitteln ,ich sage ,mit allen Mitteln zu wehren ,auch wen es na ja Du weist was ich meine .
Lieben Gruß Bestmann
Leider haben sie auch das Recht, zu behaupten. Siehe Kachelmann.

Wir wissen hier einfach nicht, was wirklich passiert ist. Insbesondere nicht, was im Vorfeld passiert ist.

Doppelstern
18.02.2022, 22:46
Ich lese nur von einer Anklage gegen die Frau. Und bei Notwehr können es auch hundert Stiche sein, wenn der Angreifer bei Stich 99 immer noch nicht vom Opfer abläßt. Dazu gibt es noch den Notwehrexzess, also das weitere Bearbeiten des Angreifers, nachdem vom diesem keine Gefahr mehr ausgeht. Das wird im Regelfall milde bestraft.


Ihr könnt natürlich glauben was ihr wollt.
Hast Du schon mal was von übertöten gehört. Jemand sticht weiterhin auf sein Opfer ein, obwohl er schon längst tot ist. Und bei 99 Stichen ist davon auszugehen. Ich würde sagen, daß ein Staatsanwalt schon bei 4 Stichen ungläubig nickt und den Täter wie in unserem Beispiel auf Körperverletzung anzeigt. Die Körperverletzung aber nur für die Schnittverletzungen. Wenn sie 3 mal zugestochen hat, erwartet sie keine Strafe, weil es über §33 StGB abgesegnet ist. Aber bei 4 bzw. 99 Stichen wie in deinem Beispiel würde sie in den Knast einmarschieren, garantiert. Weil kein Staatsanwalt ihr das glauben würde.

Lord Laiken
18.02.2022, 23:07
Ihr könnt natürlich glauben was ihr wollt.
Hast Du schon mal was von übertöten gehört. Jemand sticht weiterhin auf sein Opfer ein, obwohl er schon längst tot ist. Und bei 99 Stichen ist davon auszugehen. Ich würde sagen, daß ein Staatsanwalt schon bei 4 Stichen ungläubig nickt und den Täter wie in unserem Beispiel auf Körperverletzung anzeigt. Die Körperverletzung aber nur für die Schnittverletzungen. Wenn sie 3 mal zugestochen hat, erwartet sie keine Strafe, weil es über §33 StGB abgesegnet ist. Aber bei 4 bzw. 99 Stichen wie in deinem Beispiel würde sie in den Knast einmarschieren, garantiert. Weil kein Staatsanwalt ihr das glauben würde.
Und wenn sie 1000 mal zugestochen hat: Der Täter war noch in der Lage, ihr die Handtasche zu entreißen und zu entkommen. Damit ist alles klar. Da war vermutlich der Perso drin, der Typ darf nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden.

Bestmann
19.02.2022, 08:53
Leider haben sie auch das Recht, zu behaupten. Siehe Kachelmann.

Wir wissen hier einfach nicht, was wirklich passiert ist. Insbesondere nicht, was im Vorfeld passiert ist.

Ja ,die Zweifel werden sicher noch ausgeräumt ,hoffentlich zu Gunsten der Frau .
Gruß Bestmann ,und Dir ein sonniges Wochenende .

cornjung
19.02.2022, 10:58
Die Frau gehört lebenslang eingesperrt. Jede Frau hat gefälligst umgehend sexuell den Neubürgern zu Diensten zu sein!!!! Scheiss Nazischlampen!!!!

Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.
Unsinn !!! Mal wieder ein typisches Beispiel für einen besonders falschen Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit von Notwehr zeigt. Ein junge einheimische, schutz und wehrlose Frau- Merkel hat 10 schwerst bewaffnete Leibwächter- wird von einem eingeschleusten und vorbestraften Asylanten, einem fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, und zum Dank das sie ihn mit ihren Steuern finanziert überfallen, ihrer Handtasche beraubt und zu vergewaltigen versucht.

Sie wehrt sich heldenhaft und todesmutig....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde. Das passiert aber überall. Einmalig auf der Welt ist aber, dass er ausgerechnet von den verteidigungsunwilligen Gutmenschen-Laber-Luschen, die zu feige waren, der Frau zu helfen, in Schutz genommen wird.

Statt die Frau wegen ihre Courage mit einem Orden zu ehren, wie es in Israel der Fall wäre, wird gegen sie ermittelt In Afrika würde man den versuchten Mörder und Vergewaltiger an Ort und Stelle teeren und federn. In die geschlossene Einrichtung gehört hier nur einer. Du.

sunbeam
19.02.2022, 11:02
Unsinn !!! Mal wieder ein typisches Beispiel für einen besonders falschen Beitrag, der völlige Ahnungslosigkeit von Notwehr zeigt. Ein junge einheimische, schutz und wehrlose Frau- Merkel hat 10 schwerst bewaffnete Leibwächter- wird von einem eingeschleusten und vorbestraften Asylanten, einem fake-und Schein-Flüchtling, der hier Asyl und H-4 schmarotzt, und zum Dank das sie ihn mit ihren Steuern finanziert überfallen, ihrer Handtasche beraubt und zu vergewaltigen versucht.

Sie wehrt sich heldenhaft und todesmutig....und ermittelt wird gegen sie. Und das, obwohl ihre Handtasche bei ihm gefunden wurde. Das passiert aber überall. Einmalig auf der Welt ist aber, dass er ausgerechnet von den verteidigungsunwilligen Gutmenschen-Laber-Luschen, die zu feige waren, der Frau zu helfen, in Schutz genommen wird.

Statt die Frau wegen ihre Courage mit einem Orden zu ehren, wie es in Israel der Fall wäre, wird gegen sie ermittelt In Afrika würde man den versuchten Mörder und Vergewaltiger an Ort und Stelle teeren und federn. In die geschlossene Einrichtung gehört hier nur einer. Du.

Deutsche die sich dem Wunsch nach körperlicher Nähe, Zärtlichkeit und Intimität von unseren Fachkräften verwehren sind faschistoide und verbrecherische Nazis die auszumerzen sind! Keine Gnade für diese Dame! Lebenslange Haft und sexueller Frondienst in einem Asylantenheim!

mathetes
19.02.2022, 11:03
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871


Ist meine ich eine reine Formsache, wenn Polizisten jemanden im Dienst erschießen, wird auch erstmal ermittelt, ein Skandal wäre es nur, wenn die Frau am Ende verurteilt wird.

cornjung
19.02.2022, 12:06
Der user @Cornjung ist immerhin "BB", Bachelor of Bordell".
Nathan, hier gehts nicht um dein Lieblingsthema Bordell, sondern um Notwehr.

Und auch nicht darum, dass du Troll und Wiedergänger den " BF", bachelor of fakes hast. :D

cornjung
19.02.2022, 12:11
Ganz einfach. Die Frau hat eine Körperverletzung begangen.Du bist eben kein Jurist; genau wie Cornjung. Ihr habt noch nie ne Uni von innen gesehen...
Die Frau hat eine KV begangen, die offensichlich durch NW gerechtferigt ist. Also hätte man nicht gegen sie als Opfer, sondern gegen den Angreifer als Täter ermitteln müssen. Das ist der Punkt. Ausweislich deiner Beiträge bist du weder Jurist, noch hast du Ahnung von Jura allgemein, geschweige denn Notwehr speziell. Andenfalls könntest du juristisch kompetente Beiträge schreiben, und hier zum Unterschied zwischen " angemessen , erforderlich und verhältnissmässig " von Notwehr Stellung nehmen. Wie in meinem Beitrag # 27 dargelegt.

Statt ständig nur mantramässig vorzugeben " ich bin Jurist ". Das erstzt doch keine Argumente. Im Internet gibt sich jeder Hilfsarbeiter als Akademiker aus, nur kann er halt keine akademischen Beiträge schreiben. Damit kann man vlielleicht Junkies und Hi-Wis beindrucken, nicht mich. Ich habe mehr Gerichtssäle von innen gesehen, als du in deinem ganzen Leben.

Ist meine ich eine reine Formsache, wenn Polizisten jemanden im Dienst erschießen, wird auch erstmal ermittelt, ein Skandal wäre es nur, wenn die Frau am Ende verurteilt wird.
Eine Frau wurde beraubt und überfallen. Der Täter hat zudem versucht, sie zu ermorden und vergewaltigen. Statt gegen den Täter wegen schwerem Raub, versuchtem Mord und versuchter Vergwaltigung zu ermitteln, wird gegen das überfallene und sich wehrende Opfer ermittelt.

Neben der Spur
19.02.2022, 14:49
Ist meine ich eine reine Formsache, wenn Polizisten jemanden im Dienst erschießen, wird auch erstmal ermittelt, ein Skandal wäre es nur, wenn die Frau am Ende verurteilt wird.

Was war mit den ein oder zwei Fällen,
wo ein Rentner Leute beim Einsteigen
in ihre ungeflegte Villa und nach Raubeinbruch
auf der Flucht in den Rücken geschossen hatten ?

Bei Übermaß der zur Notwehr erforderlichen Handlungen
weiterhin hinterher Selbstjustiz verübt zu haben ?

Schlummifix
19.02.2022, 15:58
Die Frau hat eine KV begangen, die offensichlich durch NW gerechtferigt ist. Also hätte man nicht gegen sie als Opfer, sondern gegen den Angreifer als Täter ermitteln müssen. Das ist der Punkt. Ausweislich deiner Beiträge bist du weder Jurist, noch hast du Ahnung von Jura allgemein, geschweige denn Notwehr speziell. Andenfalls könntest du juristisch kompetente Beiträge schreiben, und hier zum Unterschied zwischen " angemessen , erforderlich und verhältnissmässig " von Notwehr Stellung nehmen. Wie in meinem Beitrag # 27 dargelegt.

Statt ständig nur mantramässig vorzugeben " ich bin Jurist ". Das erstzt doch keine Argumente. Im Internet gibt sich jeder Hilfsarbeiter als Akademiker aus, nur kann er halt keine akademischen Beiträge schreiben. Damit kann man vlielleicht Junkies und Hi-Wis beindrucken, nicht mich. Ich habe mehr Gerichtssäle von innen gesehen, als du in deinem ganzen Leben.

Eine Frau wurde beraubt und überfallen. Der Täter hat zudem versucht, sie zu ermorden und vergewaltigen. Statt gegen den Täter wegen schwerem Raub, versuchtem Mord und versuchter Vergwaltigung zu ermitteln, wird gegen das überfallene und sich wehrende Opfer ermittelt.

Na ja Corni, Notwehr ist halt so 1.Semester.
Im Übrigen wird natürlich gegen den Vergewaltiger ermittelt.
Das ist doch alles laienhafter Käse, was ihr da schreibt.

Also, was haben wir jetzt gelernt?
Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld
Der Tatbestand ist erfüllt, aber die Tat ist gerechtfertigt. Durch Notwehr.
Immerhin mal was dazugelernt, in diesem Forum, oder ?
Seid doch dankbar.

Jetzt wisst ihr, warum die Polizei routinemäßig erst einmal ermitteln muss.
Na ja, viele scheitern schon im 1.Semester.

mathetes
19.02.2022, 19:09
Was war mit den ein oder zwei Fällen,
wo ein Rentner Leute beim Einsteigen
in ihre ungeflegte Villa und nach Raubeinbruch
auf der Flucht in den Rücken geschossen hatten ?

Bei Übermaß der zur Notwehr erforderlichen Handlungen
weiterhin hinterher Selbstjustiz verübt zu haben ?

Jemanden auf der Flucht in den Rücken schießen ist schwerlich Notwehr und der Rentner wurde nur milde bestraft. Man findet solche und solche Fälle, ich habe schon von Juristen sich diametral widersprechende Aussagen gehört, kommt an Ende auf den Richter an, der Fall hat sich übrigens in Österreich zugetragen.

@ cornjung, ist ja nicht so, als hätte man den Fickling laufen lasssen:


Der 24-jährige Syrer wurde daraufhin ins Spital gebracht, um seine Stich- und Schnittwunden ambulant behandeln zu lassen – danach ging es direkt vom Krankenhaus zurück zur Polizei, wo er in Haft genommen wurde.

Der junge Syrer wurde zur Tat befragt, zeigte sich jedoch nicht geständig. Ein am Verdächtigen durchgeführter Alkotest ergab etwa ein Promille, so Polizeisprecher Christopher Verhnjak. Auch eine geringe Menge an Drogen hatte der Verdächtige bei sich. Die Ermittlungen laufen.



https://exxpress.at/syrer-lauerte-vor-der-tuer-junge-frau-wehr-sich-mit-messer-gegen-vergewaltiger/

Neben der Spur
19.02.2022, 19:21
Na ja Corni, Notwehr ist halt so 1.Semester.
Im Übrigen wird natürlich gegen den Vergewaltiger ermittelt.
Das ist doch alles laienhafter Käse, was ihr da schreibt.

Also, was haben wir jetzt gelernt?
Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld
Der Tatbestand ist erfüllt, aber die Tat ist gerechtfertigt. Durch Notwehr.
Immerhin mal was dazugelernt, in diesem Forum, oder ?
Seid doch dankbar.

Jetzt wisst ihr, warum die Polizei routinemäßig erst einmal ermitteln muss.
Na ja, viele scheitern schon im 1.Semester.

Notwehr war nicht Sonderthema 1. Semester.

Aus Erinnerung bezüglich Strafrecht weiß ich noch:
Beleidigung hatte der Prof besonders angesprochen.
Und Hochverrat.

Lord Laiken
20.02.2022, 02:27
Ist meine ich eine reine Formsache, wenn Polizisten jemanden im Dienst erschießen, wird auch erstmal ermittelt, ein Skandal wäre es nur, wenn die Frau am Ende verurteilt wird.
Ja, dann wird ermittelt. ERMITTELT. Nicht ANGEKLAGT.

mathetes
20.02.2022, 06:50
Ja, dann wird ermittelt. ERMITTELT. Nicht ANGEKLAGT.

Die Frau wurde laut Artikel angezeigt, nicht angeklagt.

Lord Laiken
20.02.2022, 08:46
Die Frau wurde laut Artikel angezeigt, nicht angeklagt.
Quatsch keine Scheiße. Kann doch nicht sein, was für Lügenbolde sich hier rumtreiben. Die denken sich, weil Gäste keine Links sehen können, können sie hier lügen, was ds Zeug hält.

mathetes
20.02.2022, 10:10
Quatsch keine Scheiße. Kann doch nicht sein, was für Lügenbolde sich hier rumtreiben. Die denken sich, weil Gäste keine Links sehen können, können sie hier lügen, was ds Zeug hält.

Die Staatsanwalt hat die Frau angezeigt:


Zudem hat dann auch noch die Staatsanwaltschaft die Frau (!) wegen Körperverletzung angezeigt. „Eine absolut unsensible Vorgehensweise“, ist ihr Anwalt DDr. Michael Dohr verärgert, da das Opfer noch immer traumatisiert sei.

Eine Anzeige ist zumindest in Deutschland noch keine Anklage.

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/S/Seite.991293.html

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.992433.html

Lord Laiken
20.02.2022, 10:49
Die Staatsanwalt hat die Frau angezeigt:



Eine Anzeige ist zumindest in Deutschland noch keine Anklage.

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/S/Seite.991293.html

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.992433.html
Die Staatsanwaltschaft ist also zur Polizei gegangen und hat dort eine Anzeige gegen die Frau getätigt? So blöde kannst du doch gar nicht sein? Das heißt in Österreich vermutlich einfach so. Ich hab langsam keinen Bock mehr, daß aus jedem Loch irgendein Spinner gekrochen kommt und eine Scheiße labert, die keines Affen würdig ist. Das wird ne hübsche lange Ignor-Liste wenn das hier so weiter geht.

mathetes
20.02.2022, 11:16
Die Staatsanwaltschaft ist also zur Polizei gegangen und hat dort eine Anzeige gegen die Frau getätigt? So blöde kannst du doch gar nicht sein? Das heißt in Österreich vermutlich einfach so. Ich hab langsam keinen Bock mehr, daß aus jedem Loch irgendein Spinner gekrochen kommt und eine Scheiße labert, die keines Affen würdig ist. Das wird ne hübsche lange Ignor-Liste wenn das hier so weiter geht.

Tschüß auch für dich.

cornjung
20.02.2022, 11:19
....Die Frau hat eine Körperverletzung begangen. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft; routinemäßig.Das Proletariat regt sich also wieder ohne Grund auf...Du bist eben kein Jurist; genau wie Cornjung. Ihr habt noch nie ne Uni von innen gesehen...
Nein. Der Angreifer hat einen schweren Raub, versuchten Mord und eine versuchte Vergewaltigung begangen, und die STA ermittelt nicht gegen ihn, sondern gegen das Opfer. Darum gehts. Im Übrigen bist du ausweislich deiner Beiträge kein Jurist, also hör auf dich als Juristen auszugeben. Cornung hat noch nie behautet , er ist Jurist. Aber seine Beiträge beweisen, dass er sich mit Notwehr auskennt.

....Das ist doch alles laienhafter Käse, was ihr da schreibt....
Laber hier nicht laien- uns stümper-haft rum, sondern erkläre endlich, ob und warum gezielte Messerstiche gegen einen schwerst traumatisierten und damit vermindert unzurechnungsfähigen Flüchtling, der die Anmacheversuche der Frau falsch gedeutet hat, angemessen und verhältnissmässig waren. Und Notwehr überhaupt greift.

Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.
Genau.

mathetes
20.02.2022, 11:26
Nein. Der Angreifer hat einen schweren Raub, versuchten Mord und eine versuchte Vergewaltigung begangen, und die STA ermittelt nicht gegen ihn, sondern gegen das Opfer. Darum gehts. Im Übrigen bist du ausweislich deiner Beiträge kein Jurist, also hör auf dich als Juristen auszugeben. Cornung hat noch nie behautet , er ist Jurist. Aber seine Beiträge beweisen, dass er sich mit Notwehr auskennt.



Der Syrer wurde festgenommen und ist einschlägig vorbestraft, wie kommst du darauf, dass gegen ihn nicht ermittelt wird? Gerade nach deinen eigenen Beiträgen solltest du wissen, dass natürlich auch Fälle von eindeutiger Notwehr juristisch geprüft werden. Ein Skandal wird es, wenn die junge Frau verurteilt oder meinetwegen auch nur angeklagt wird.

Lord Laiken
20.02.2022, 11:34
Tschüß auch für dich.
Jo, verbreite deinen Mist in deinen Threads.

cornjung
20.02.2022, 12:07
Der Syrer wurde festgenommen und ist einschlägig vorbestraft, wie kommst du darauf, dass gegen ihn nicht ermittelt wird? Gerade nach deinen eigenen Beiträgen solltest du wissen, dass natürlich auch Fälle von eindeutiger Notwehr juristisch geprüft werden. Ein Skandal wird es, wenn die junge Frau verurteilt oder meinetwegen auch nur angeklagt wird.
Gemäss dem Link hat die Staatsanwaltschaft die Frau (!) wegen Körperverletzung angezeigt.

mathetes
20.02.2022, 12:23
Gemäss dem Link hat die Staatsanwaltschaft die Frau (!) wegen Körperverletzung angezeigt.

Ja angezeigt, eine Anzeige ist keine Anklage.

-jmw-
20.02.2022, 12:24
Wurde sicher im Verlaufe der letzten Seiten irgendwo besprochen, ich antworte dennoch mal. :)


Die Verletzungen der Frau, die durch den Übergriff entstanden, sind sicherlich schon nachgewiesen worden. Davon gehe ich aus.
Die Verfahren sind ja vorgegeben, es gibt Vorschriften zu Abläufen, die eingehalten werden müssen. Z.B. muss bei den Verletzungen geklärt werden, ob sie durch Abwehrhandlungen des Syrers entstanden sein könnten.

Maggie
20.02.2022, 12:28
Ob sie auch in die Klapsmühle kommt?

autochthon
20.02.2022, 12:34
Ob sie auch in die Klapsmühle kommt?

Zumindest wird sie auf ihre Haftfaehigkeit untersucht.

Schlummifix
20.02.2022, 12:38
Nein. Der Angreifer hat einen schweren Raub, versuchten Mord und eine versuchte Vergewaltigung begangen, und die STA ermittelt nicht gegen ihn, sondern gegen das Opfer.

Natürlich ermittelt die StA gegen den Täter...der ist doch in U-Haft.
Was redet ihr nur immer für einen Unsinn..

pixelschubser
20.02.2022, 12:39
Zumindest wird sie auf ihre Haftfaehigkeit untersucht.

Woher hast du diese Information?

cornjung
20.02.2022, 14:20
Natürlich ermittelt die StA gegen den Täter...der ist doch in U-Haft. Was redet ihr nur immer für einen Unsinn..
Schlummi, nicht ablenken. Laber hier nicht amateur- laien- und stümper-haft rum, sondern erkläre endlich, ob und warum gezielte Messerstiche gegen einen schwerst traumatisierten und damit vermindert unzurechnungsfähigen Flüchtling, der die Anmacheversuche der Frau falsch gedeutet hat, angemessen und verhältnissmässig waren.
Und warum Notwehr hier nicht greift sondern die Frau gemäss unserem Klapsler auti in die Klapse kommt. :D

Eine junge Frau sticht auf einen Mann ein. Jetzt muss geklärt werden, was ihre Motive waren. Eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sollte von einem guten Kriminalpsychologen abgeklärt werden.
Genau, das Opfer kommt in die Klapse, der Täter bekommt einen Orden. Gilt das auch, wenn er deine Mutter anfällt ?

Stanley_Beamish
20.02.2022, 15:03
jaja, ich wusste es schon. Ich nehme wieder dieses stöckchen und der dumme user @cornjung hat nichts besseres zu tun als umgehend wieder drüber zu springen. Es freut mich aber zu erleben, wie genau du meine beiträge verfolgst, ausdruckst und sauber in einem leitzordner ablegst. Danke dafür.

Kleiner deutschunterricht für dich: Der begriff "angemessen" bedeutet nichts anderes, als dass der verteidiger genau das erforderliche zur gefahrenabwehr getan hat, nicht mehr und nicht weniger.

Aber nettes beispiel für einen beißreflex unter umgehung des gehirns, was bei dir in anbetracht der geringen ausdehnung keinen allzuweiten umweg bedeutet.

Hahaha, unser Notwehrexperte cornjung macht sich mal wieder zum Obst.

:lol::lach:

Stanley_Beamish
20.02.2022, 15:06
Woher hast du diese Information?

Der provoziert mal wieder, und die Moderation schaut zu.

Swesda
20.02.2022, 15:27
Der provoziert mal wieder, und die Moderation schaut zu.
Wenn die wegen jeder Provokation aktiv würden säße der user @Maitre bald allein hier :-)

Gratian
21.02.2022, 10:34
Ermittlungen abwarten. Und nicht von "Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror" labern. Das wovon du laberst ist z.B. Russland.
Mit diesen Weisheiten wäre ich vorsichtig, spätestens nach der "Brutkastenlüge" und den "Massenvernichtungswaffen bin ich den Mainstreammedien gegenüber vorsichtig.

cornjung
21.02.2022, 10:38
Das Proletariat regt sich also wieder ohne Grund auf...Du bist eben kein Jurist; genau wie Cornjung. Ihr habt noch nie ne Uni von innen gesehen...

Das ist doch alles laienhafter Käse, was ihr da schreibt.

Was redet ihr nur immer für einen Unsinn..
Du wurdest hier mehrfach aufgefordert, endlich juristisch konkret zu begründen und darzulegen , warum gezielte Messerstiche gegen einen traumatisierten und damit vermindert zurechnungsfähigen Flüchtling, der die Anmacheversuche der Frau falsch gedeutet hat, Notwehr gewesen sein sollen . Alles was von dir kommt ist Geschwafel und die typische Phrase der Ahnungslosen " ihr habt keine Ahnung ". Dabei weiss jeder, dass das nur der sagt, der keine Argumente hat. Gemäss unserem " studierter " auti sind Messerstiche keine Notwehr, sondern muss die Frau in die Klapse.

Schlummifix hat alle juristischen Zusammenhänge korrekt erklärt...
Schlummi hat gar nix erklärt, weil er mangels juristischer Kenntnisse gar nix erklären kann. Er wiederholt nur immer mantramässig, dass es Notwehr war. Da du dich aber nicht mal gegen eine alte Frau zu notwehren getraust, verstehst du eh nur Bahnhof.

MANFREDM
21.02.2022, 10:47
Mit diesen Weisheiten wäre ich vorsichtig, spätestens nach der "Brutkastenlüge" und den "Massenvernichtungswaffen bin ich den Mainstreammedien gegenüber vorsichtig.

An deiner Stelle wäre ich vorsichtig mir unkritische Affinität zu Mainstreammedien zu unterstellen. Und was hast du gegen polizeiliche Ermittlungen an sich? Ich habe jedenfalls was gegen Gelaber wie "Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror" ohne jeden Beleg.

Schlummifix
21.02.2022, 11:29
Du wurdest hier mehrfach aufgefordert, endlich juristisch konkret zu begründen und darzulegen , warum gezielte Messerstiche gegen einen traumatisierten und damit vermindert zurechnungsfähigen Flüchtling, der die Anmacheversuche der Frau falsch gedeutet hat, Notwehr gewesen sein sollen . Alles was von dir kommt ist Geschwafel und die typische Phrase der Ahnungslosen " ihr habt keine Ahnung ". Dabei weiss jeder, dass das nur der sagt, der keine Argumente hat. Gemäss unserem " studierter " auti sind Messerstiche keine Notwehr, sondern muss die Frau in die Klapse.

Schlummi hat gar nix erklärt, weil er mangels juristischer Kenntnisse gar nix erklären kann. Er wiederholt nur immer mantramässig, dass es Notwehr war. Da du dich aber nicht mal gegen eine alte Frau zu notwehren getraust, verstehst du eh nur Bahnhof.

Schlag mal einen Kommentar (!) auf, §32 StGB Schönke/Schröder.
Im Ernst jetzt, ich finde ja gut, dass dich das Thema so interessiert.
Als Jurist musst du viel langweiliges Zeug lesen.

https://imageservice.azureedge.net/api/getimage?productId=17285246&width=270&format=webp

Schlummifix
21.02.2022, 12:49
Bla..bla...bla....und wieder keine Antwort, warum hier Notwehr vorliegen sollte. Ich habs aber längst verstanden.

Du gibst dich als Jurist aus, aber hast von Jura und Notwehr noch nie was gehört . Du weisst gar nicht, was das ist. :D

So wird es sein.... :D

Neu
21.02.2022, 18:20
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871
Ah, ein "unsensibles Vorgehen gegen den Vergewaltiger" also. Unglaublich, dass man sich nicht einem Vergewaltiger angemessen zur Wehr setzen darf.

Neben der Spur
21.02.2022, 18:26
Ob sie auch in die Klapsmühle kommt?

Wegen Depressionen,
Paranoider Schizophrenie,
Stimmen hören, ... ?

Diagnose ?

Und wann - nach den Gerichtsprozessen,
unmittelbar oder mit 10 Jahren dazwischen .?

Stanley_Beamish
21.02.2022, 18:27
Du wurdest hier mehrfach aufgefordert, endlich juristisch konkret zu begründen und darzulegen , warum gezielte Messerstiche gegen einen traumatisierten und damit vermindert zurechnungsfähigen Flüchtling, der die Anmacheversuche der Frau falsch gedeutet hat, Notwehr gewesen sein sollen . Alles was von dir kommt ist Geschwafel und die typische Phrase der Ahnungslosen " ihr habt keine Ahnung ". Dabei weiss jeder, dass das nur der sagt, der keine Argumente hat. Gemäss unserem " studierter " auti sind Messerstiche keine Notwehr, sondern muss die Frau in die Klapse.
(...)


Warum sollte Schlummifix erklären, was der Provotroll autochthon behauptet hat.
Kannst du dem Strangverlauf überhaupt noch folgen?

Neu
21.02.2022, 19:35
Die Frau wurde laut Artikel angezeigt, nicht angeklagt.
Die Anzeige wegen Körperverletzung erfolgt, wenn jemand verletzt wurde. Und dann wird ermittelt. Hier liegt ganz klar Notwehr vor, und eine weniger effektive Waffe hätte der Frau nicht geholfen bez.w. war ihr nicht verfügbar. Das Verfahren gegen die Frau wird eingestellt, und der Vergewaltiger wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.

Maggie
21.02.2022, 21:33
Die Anzeige wegen Körperverletzung erfolgt, wenn jemand verletzt wurde. Und dann wird ermittelt. Hier liegt ganz klar Notwehr vor, und eine weniger effektive Waffe hätte der Frau nicht geholfen bez.w. war ihr nicht verfügbar. Das Verfahren gegen die Frau wird eingestellt, und der Vergewaltiger wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.

Es fehlt doch ein Zeuge, der das alles bestätigen kann. Wenn der Primat sagt, die Frau habe ihn aus dem Nichts angegriffen steht Aussage gegen Aussage.

Neu
21.02.2022, 21:40
Es fehlt doch ein Zeuge, der das alles bestätigen kann. Wenn der Primat sagt, die Frau habe ihn aus dem Nichts angegriffen steht Aussage gegen Aussage.
Die Spurensicherung wird das wohl geklärt haben.

autochthon
22.02.2022, 04:37
Warum sollte Schlummifix erklären, was der Provotroll autochthon behauptet hat.
Kannst du dem Strangverlauf überhaupt noch folgen?

Was habe ich denn (falsches!?) behauptet?

mathetes
22.02.2022, 07:07
Es fehlt doch ein Zeuge, der das alles bestätigen kann. Wenn der Primat sagt, die Frau habe ihn aus dem Nichts angegriffen steht Aussage gegen Aussage.

Nur dass der Syrer mehr vorbestraft ist, da wird man im Zweifel eher der Frau glauben.

pixelschubser
22.02.2022, 07:14
Nur dass der Syrer mehr vorbestraft ist, da wird man im Zweifel eher der Frau glauben.

Zumal er auch verletzt nicht von seinem Tun abgelassen hat. Man hat ihn mit der Handtasche der Frau aufgegriffen. Dürfte auch für die Staatsanwaltschaft schwer werden, da noch eine übergriffige Frau zu "konstruieren".

Eridani
22.02.2022, 09:15
Absolute Rechtlosigkeit und faschistischer Terror gegen die eigene Bevölkerung. Das und nichts anderes bedeutet das Gutmenschenregime und jeder Mann kann froh sein, keine Frau zu sein. Das also ist die Emanzipation: In die Sexsklaverei oder ins Gefängnis.

https://www.krone.at/2625871

Ist doch gut zu sehen - in was für einem rot-faschistoiden System wir leben, wenn man sich noch nicht mehr verteidigen darf! Hätte die Frau sich vergewaltigen lassen sollen?! :vogel:

Wenn ich die Frau gewesen wäre, hätte ich die Moslem-Sau abgestochen....das war Selbstverteidigung - und sollte für alle Mädchen und jungen Frauen in Österreich und Deutschland als Vorbild dienen.

Lord Laiken
22.02.2022, 09:30
Ist doch gut zu sehen - in was für einem rot-faschistoiden System wir leben, wenn man sich noch nicht mehr verteidigen darf! Hätte die Frau sich vergewaltigen lassen sollen?! :vogel:

Wenn ich die Frau gewesen wäre, hätte ich die Moslem-Sau abgestochen....das war Selbstverteidigung - und sollte für alle Mädchen und jungen Frauen in Österreich und Deutschland als Vorbild dienen.
Gut gesagt!

sibilla
22.02.2022, 14:00
Ist doch gut zu sehen - in was für einem rot-faschistoiden System wir leben, wenn man sich noch nicht mehr verteidigen darf! Hätte die Frau sich vergewaltigen lassen sollen?! :vogel:

Wenn ich die Frau gewesen wäre, hätte ich die Moslem-Sau abgestochen....das war Selbstverteidigung - und sollte für alle Mädchen und jungen Frauen in Österreich und Deutschland als Vorbild dienen.

es gab auch mal den ratschlag an frauen:

halt still, tu was er will, wehre dich nicht und schreie nicht, dann kommst du evtl. vielleicht!!! mit dem leben davon. :crazy:

autochthon
22.02.2022, 14:04
es gab auch mal den ratschlag an frauen:

halt still, tu was er will, wehre dich nicht und schreie nicht, dann kommst du evtl. vielleicht!!! mit dem leben davon. :crazy:

Der Bayer ist aber nicht mehr der Grobklotz wie vor 40 Jahren. Es werden auch in ländlichen Gebieten nicht mehr so häufig Frauen geschlagen, weil sie nicht sofort dem Manne spurten.
DA hat aber auch die Emanzipierung Früchte getragen und die Rechte der Frauen gestärkt.
Frauen sind heute selbstbewusster und aufgeklärter. Und oftmals unabhängig vom Mann, wenn sie es denn sein möchten.

sibilla
22.02.2022, 14:39
Der Bayer ist aber nicht mehr der Grobklotz wie vor 40 Jahren. Es werden auch in ländlichen Gebieten nicht mehr so häufig Frauen geschlagen, weil sie nicht sofort dem Manne spurten.
DA hat aber auch die Emanzipierung Früchte getragen und die Rechte der Frauen gestärkt.
Frauen sind heute selbstbewusster und aufgeklärter. Und oftmals unabhängig vom Mann, wenn sie es denn sein möchten.

thema verfehlt, setzen, sechs.

ich sprach von vergewaltigungsopfern und nicht von bayern.

du drehst es dir auch hin, wie du es gerade brauchst, gelle?

Stanley_Beamish
22.02.2022, 14:42
Getroffene Hunde bellen....

aber keiner bellt so laut wie unser Gartenzwerg @ Kleines Mäüschen...wenn er überführt wird. :isgut:

Deine Masche verfängt bei mir nicht, Pinocchio.
Ich stelle nur deine Lügen richtig.

Maggie
22.02.2022, 18:21
Nur dass der Syrer mehr vorbestraft ist, da wird man im Zweifel eher der Frau glauben.

Ok...in Österreich vielleicht schon...

autochthon
23.02.2022, 03:24
thema verfehlt, setzen, sechs.

ich sprach von vergewaltigungsopfern und nicht von bayern.

du drehst es dir auch hin, wie du es gerade brauchst, gelle?

Häusliche Gewalt war ein Thema, welches bei uns lange totgeschwiegen wurde.

MANFREDM
23.02.2022, 08:47
Zur Sachlage: https://www.krone.at/2634191


Jene junge Frau, die sich kürzlich erfolgreich gegen ihre Vergewaltigung gewehrt und dabei den Angreifer mit einem Messer schwer verletzt hat, hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Die Wahlwienerin handelte in Notwehr, das Verfahren gegen die 22-Jährige wurde eingestellt.

Keiner von den diversen Laberköpfen mit Faschismus :crazy: und so, war wohl in der Lagen diesen Tatbestand zu finden. Google, Bing & Co. sind nicht deren Freunde. Wahrscheinlich macht es auch im Hirn des Threat-Erstellers und Faschismus-Theoretikers :achtung: immer nur Bing, Bing, Bing ... :haha: